Die neue Berufsausübungsbewilligung – für Apotheker in der Schweiz nötig.

Das neue Heilmittelgesetz (HMG) der Schweiz kommt (irgendwann, nächstens?) und es bringt einige Gesetzesänderungen. Ein paar für uns Apotheker gute aber auch sehr fordernde: jede Apotheke (auch die beim Arzt!) braucht neu zwingend den Nachweis eines geeigneten, der Arzt und Grösse des Betriebes angepasstes Qualitätssicherungssystem und als Apotheker*in braucht man (wegen dem Weiterbildungs-Obligatorium) eine neue Berufsausübungsbewilligung.

Also: Wenn Du weiterhin (oder in Zukunft) in der Apotheke stehen willst und als Apotheker*in selbständig / alleine arbeiten, dann brauchst Du – spätestens bei Eintritt des neuen HMG – diese Berufsausübungsbewilligung (BAB). Auch wenn Du jetzt schon seit Jahren arbeitest. Auch wenn Du Betriebsleiter bist. Wenn Du über einen FPH (Fachapothekertitel) verfügst, so kann der innert einer Übergangsfrist von 3 Jahren in eine BAB umgewandelt werden.

Benötigte Unterlagen zum Beantragen der (BAB) Berufsausübungsbewilligung

Was man dafür benötigt ist sehr unterschiedlich je nach Kanton. Auf der Website der Gesundheitsämter des Arbeitskantons findet man die benötigten Formulare. Meist etwas in Form von: Gesuch zur Bewilligung der selbständigen Berufsausübung. Da steht auch drauf, was sonst noch verlangt wird dafür:

  • Apothekerdiplom (vom BAG)
  • (ev. ausländisches Apothekerdiplom plus Anerkennungsbestätigung vom BAG)
  • Strafregisterauszug: online bestellbar beim Bundesamt für Justiz (CHF 20.-)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis von der Einwohnergemeinde (ev. von der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde) (CHF 20 bis 80 .-)
  • Ev. Wohnsitzbescheinigung der Einwohnergemeinde (CHF 20 . bis 30.-)
  • Ev. Akademische Titel und Weiterbildungszertifikate
  • Ev. Nachweis der mindestens 2 jährigen praktischen Tätigkeit nach Diplomabschluss in einer Apotheke
  • Ev. Arbeitszeugnisse (alle)
  • Ev. Strafregisterauszüge aus früheren Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (in D nennt man das polizeiliches Führungszeugnis) (CHF ?.-)
  • Ev. ein Arztzeugnis, das sich über den Gesundheitszustand im Hinblick auf die Berufsausübung ausspricht (CHF ?.-)
  • Ev. Bewilligungskopien und Unbedenklichkeitserklärungen / Letters of Good Standing durch die Auf-sichtsbehörden der Kantone, in denen eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde (CHF ?.-)
  • Ev. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Ev. aktueller Lebenslauf
  • Ev. GLN Nummer (Globale Lokations Nummer) (Online abrufbar)
  • Ev. Nachweis über ausreichende (mind. Sprachdiplom Niveau B2) Sprachkenntnisse in Deutsch (falls Muttersprache nicht Deutsch ist)
  • Ev. Kopie Pass oder ID mit Foto

Die Zeiten wie lange das geht vom Antrag bis zur Ausstellung sind je nach Kanton unterschiedlich: von wenigen Tagen, bis Wochen oder Monate. Ich nehme mal an, dass die Zeiten länger werden, wenn sich jetzt mehr dafür anmelden.

Die Preise sind auch sehr uneinheitlich. Am günstigsten scheint Zug zu sein (mit 240 Franken), gefolgt von Bern (CHF 400), Freiburg (CHF 500), und Apenzell Ausserhoden und Baselland (CHF 600), Baselstadt,  Aargau und Luzern verlangen 700 Franken und Zürich unglaubliche 1000 Franken.

Ich hab das Prozedere jetzt durch. Am meisten genervt hat mich dabei das Handlungsfähigkeitszeugnis, das in meiner Gemeinde nicht wie in anderen online abrufbar ist (für etwa 23 Franken), sondern bei der KESB (Kinder und Erwachsenenschutzbehörde!) für 80 Franken direkt geholt werden musste (per Brief wäre es für 100 Franken zu haben gewesen). Dazu kommt noch, dass das so nicht reicht, damit das zählt musste ich noch eine Wohnsitzbescheinigung dazu reichen (nochmal 20 Franken).

Wenn man schon Inhaber einer Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons ist, kann man das übrigens vom Arbeitskanton anerkennen lassen. Dazu braucht es dann meist viel weniger (existierende BAB, Diplom und Leumundszeugnis) und in dem Fall sollte auch die Zulassungsgebühr entfallen. Denn wenn bereits eine Bewilligung eines anderen Kantons besteht, bekommt man sie nach Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) gratis.

Aber Vorsicht:

Man muss anscheinend aufpassen, da manche Kantone nur befristete Bewilligungen ausstellen. Theoretisch ist es so, dass mit in Kraft treten des neuen Heilmittelgesetzes auch befristetete Bewilligungen übernommen und automatisch in unbefristete umgewandelt werden. Nur … ist noch immer nicht sicher, wann denn das neue HMG wirklich in Kraft tritt. Und wenn das jetzt eben nicht noch dieses Jahr oder bis Mitte nächstes Jahr ist, dann verfällt diese Bewilligung wieder!

Und zuletzt: Anscheinend steht auch in den bisher ausgestellten Bewilligungen von manchen Kantonen nicht drin, dass das zur „selbständigen“ Berufsausübung ist. Und laut Pharmasuisse muss das drin stehen:

Eine BAB die zum Beispiel im November 2017 ausläuft, ist nicht zu empfehlen – ideal ist eine Gültigkeit bis mindestens 2019. Wichtig ist, dass die BAB zur selbständigen Berufsausübung berechtigt. Steht dies nicht auf der Bewilligung selber, sollte man es sich vom Gesundheitsdepartment schriftlich bestätigen lassen.

Das ist auch mein Problem jetzt. Sieht aus, als wäre ich doch noch nicht fertig und brauche noch so eine Bestätigung extra? Ich denke, damit warte ich noch etwas – vielleicht ändert sich das auch wieder …

Kein Gewähr auf Vollständigkeit und absolute Korrektheit (da ist noch so viel nicht ganz sicher und der Kantönligeist hilft auch nicht).

Unterlagen sind für Mitglieder des schweizerischen Apothekervereins einsehbar unter: http://www.pharmaSuisse.org (Login) → Dienstleistungen→Berufspolitik →Medizinalberufegesetz (MedBG).

Von Medizinstudenten in der Apotheke

Der Lehrling kommt fragen, weil der Medizinstudent wissen will, ob er bei uns auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept beziehen können – wie Ärzte.

Pharmama (kurz angebunden, da ziemlich busy): „In welchem Jahr?“

Lehrling: „Im Dritten.“

Pharmama: „Dann behandeln wir das wie eine Abgabe ohne Rezept – das heisst, sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch drauf, aber wenn es vernünftig ist, dann geben wir es ab.“

Und bevor sie mit der Antwort zum Medizinstudent verschwindet:

„Was will er denn?“

Sie fragt.

Dormicum ist die Antwort. Ein rezeptpflichtiges, starkes Schlafmittel.

Pharmama: „Nö. Wenn er das will, muss er es sich verschreiben lassen.

Wenn ihm das nicht passt, kannst Du ihm noch sagen, dass ich das bei einer Abgabe ohne Rezept den Gesundheitsbehörden mitteilen muss, weil das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.“

Er wollte dann doch nicht – nur fragen, ob …

Im 3. Jahr … da hat man auch noch nicht wirklich viel Ahnung von Medikamenten und mit Grund keinen Anspruch darauf rezeptpflichtiges zu beziehen – das muss er dann unserer Erfahrung überlassen. Dasselbe gilt übrigens für Studenten der Pharmazie und auch für fertige Apotheker, die in anderen Apotheken etwas wollen: das muss Sinn machen, ein „Recht“ auf Bezug gibt’s nicht.

hair of the dog …

rezept-triebwerksoel

Danke Stefan für dieses „Rezept“ vom Naturheilpraktiker.

Wer’s nicht lesen kann: da steht:

Triebwerksölmischung (Flugzeug) C30 Globuli

Rhus tox D12 glob (usw)

Jaja, Homöopathie. Nix, was es nicht gibt. Und gegen was helfen die Triebwerksölglobuli? Anscheinend ist das gegen Flugangst.

Das muss dieselbe Theorie sein, wie bei murus berlinensis – Berliner Mauer. Hilft gegen Abgrenzungsprobleme. Dafür ist es mal auf Deutsch angegeben. Wie das wohl auf Latein heisst? Ah – damals hatten sie noch keine Flugzeuge, wahrscheinlich ist das deshalb nicht so einfach zu übersetzen.

Der Arschloch-Apotheker

Ein wirklich übler Fall: Spermienabtötende Creme? Apotheker filmt die Opfer (aus der Südtirol News).

Die (mindestens 6) Frauen kamen zu ihm, weil sie nicht schwanger werden wollten und die Pille danach brauchten. In die Apotheke, teils auch ausserhalb der Öffnungszeiten, weil er ein „Freund der Familie“ war. In Italien ist die Pille danach ja noch rezeptpflichtig – streng katholisches Land halt, wie Polen. Das hat der Apotheker ausgenutzt … und statt die abzugeben, hat er ihnen eine „selbstgemachte Spermienabtötende Creme“ verkauft. Die Creme mussten sie dann sofort auf der Apothekeneigenen Toilette anwenden. Ausserdem wirke sie nur, wenn man dazu noch masturbiere. Die Toilette war mit versteckter Videokamera ausgerüstet. Bei mindestens einer Frau hat er ausserdem vorher noch verlangt, dass sie einen Schwangerschaftstest macht – und war dabei in der Toilette und hat den Teststab selber gehalten. (Brrr).

Ihm werden wiederholte sexuelle Gewalt unter erschwerenden Umständen und Verletzung der Privatsphäre vorgeworfen.

Was in der spermienabtötenden Creme denn drin war, wollte er offensichtlich nicht darlegen – ich könnte mir vorstellen, dass das nicht (nur) ein Spermizid enthielt, sondern dass er die Hormone der Pille danach vielleicht so verabreicht hat … ansonsten hätte er neben der Verletzung der Privatsphäre wohl auch noch das Problem, dass zumindest ein paar der Frauen trotzdem schwanger geworden wären. Andererseits … die Frauen haben ja etwas rechtlich (da die Pille danach rezeptpflichtig ist) und moralisch bedenkliches (zumindest in den Augen der Kirche) verlangt … und sich so selber „schuldig“ gemacht, dann geht man auch nicht so einfach jemanden anzeigen.

Die Kommentare auf der Seite sind übrigens unterirdisch. Viele von diesen verurteilen die Frauen, dass sie es hätten besser wissen können, als sich auf so etwas einzulassen.

Dem Kerl sollte eine empfindliche Strafe auferlegt werden, und ausserdem für den Rest des Lebens verboten werden auch nur in der Nähe einer Apotheke oder im Gesundheitssystem zu arbeiten – und nicht nur 4 Monate! Er hat seine Position ausgenutzt und die betroffenen Frauen übel missbraucht – Ja, auch wenn er nicht selber Hand angelegt hat. Er beschmutzt den guten Ruf der Apotheker – der Vertrauensverlust den derartiges Verhalten nach sich zieht: das hat Auswirkungen auf uns alle. In den Augen der Öffentlichkeit, nicht nur der hilfesuchenden Frauen.

Aber: dieser Apotheker ist ein Arschloch. Der Rest ist nicht so. Wirklich.

Apotheken aus aller Welt, 722: Isfahan und Shiraz, Iran

Danke an Steffi!
Nachdem Du alle meine eingesandten Apotheken mittlerweile abgearbeitet hast – es freut mich jedesmal meine Fundstücke in Deinem Blog wieder zu sehen – hier ein bißchen Nachschub, eingefangen auf unserer Iranreise im Mai.
Leider keine besonders guten Fotos, ich habe sie im vorbeifahren aus dem Bus heraus gemacht, aber wenn ich das richtig sehe, dann fehlt der Iran noch auf Deiner Apotheken-Weltkarte… :-)
Das Problem im Iran war, dass an den wenigsten Apotheken wirklich „Pharmacy“ oder sowas dran stand. Vermutlich bin ich an etlichen vorbeigefahren oder gegangen, ohne sie zu erkennen.
Daher nur zwei, eine aus Shiraz …
isfahan-2016
und eine aus Isfahan.
shiraz-2016
Oh guck: Ein Apple-shop :-)