Nur eine kleine Erinnerung (da für manche Anfang Jahr auch der beste Zeitpunkt zum Starten ist): Vorbeugen ist besser als heilen. Und bei der Prävention hilft auch die Apotheke.

Also: nicht nur zuschauen. Tun!
zu lesen einmal täglich
Nur eine kleine Erinnerung (da für manche Anfang Jahr auch der beste Zeitpunkt zum Starten ist): Vorbeugen ist besser als heilen. Und bei der Prävention hilft auch die Apotheke.

Also: nicht nur zuschauen. Tun!
Samstag Nachmittag. Im Moment läuft viel, dieses Jahr ist die Grippe früher gekommen und wer nicht die Grippe hat, hat im Moment den Norovirus. Ich bin an der Kasse dabei mit einem Kunden den Verkauf abzuschliessen.
Drogist Urs übergibt mir sehr kurz seine Kundin: „Pharmama, könntest Du bei ihr schauen, ich übernehme deinen Kunden.“
Das … ist kein Problem – bei meinem muss ich sowieso nur noch einkassieren, trotzdem wundert mich die doch sehr knappe Übergabe. Sehr untypisch für Urs.
Seine Kundin verzieht schon bevor sie etwas sagt das Gesicht. Dann legt sie los, als ich sie fragend anschaue.
„Sie sind die Apothekerin? Na gut. Ich bin Ärztin. Ich würde gerne das hier für mein Kind haben!“ (hält mir einen freiverkäulichen, homöopathischen Hustensirup unter die Nase) …
Ich: „Oh, gut. Wenn sie Ärztin sind, bekommen sie bei uns auch dafür 10% …“
(deshalb hat sie Urs aber nicht abgegeben, oder …?)
Frau: „Ich will das aber nicht zahlen. Bei den anderen Apotheken geht das so, dass ich das bekomme und sie dann dem Kinderarzt faxen, um ein Rezept zu bekommen.“
Ah. Sie will also einen Vorbezug machen. Für einen Sirup, der gerade mal 15 Franken kostet. Weniger für sie als Ärztin.
Ich: „Hmm. Ich mache das gelegentlich. Bei bekannten Kunden. Waren Sie oder das Kind schon einmal hier und haben etwas auf Rezept bekommen?“
Jetzt verzieht sie wirklich das Gesicht: „Wenn das nicht geht, gehe ich in eine andere Apotheke!“
Oh. Bitte. Ist das eine Drohung? Dann verliere ich den Wahnsinnsumsatz für den ich auch noch extra herumtelefonieren darf? Ruhig bleiben, Pharmama.
Freundlich lächelnd: „Wie ist denn der Name?“
Sie gibt mir eine Krankenkassenkarte (aus dem übrigens gut gefüllten Portemone) und ich schaue im Computer nach. Sie war noch nie hier mit einem Rezept. Weder das Kind (für das sie die Karte nicht dabei hat), noch sie selber.
Zum Rekapitulieren – Praktisch ist es das was sie will: Nicht zahlen, Sirup nehmen und einfach gehen. Für uns bedeutet das aber das: Ich muss das Kind neu im Computer als Patient aufnehmen. Ich muss die Deckung kontrollieren – kann ich auch erst am Montag, da sie die Karte nicht hat und die Kasse jetzt am Wochenende nicht erreichbar ist. Dann muss ichdas Rezept vom Arzt verlangen – und hoffen, dass der das Rezept auch wirklich schickt. Ich muss das Mittel dann der Krankenkasse einschicken zum abrechnen. Die Krankenkasse wird ihr dann (weil die Franchise wahrscheinlich noch nicht erreicht ist) die Rechnung für die 15 Franken schicken.
Ich treffe eine Entscheidung.
Pharmama: „Tut mir leid, aber sie habe ich noch nicht drin. Wie gesagt, mache ich das bei bekannten Kunden, aber so … Nein. Sie können das haben – mit einem Rabatt von 10%, aber sie müssten es jetzt bezahlen.“
Frau: „Dann halt nicht! Dann gehe ich in die andere Apotheke, dort geht das!“
Pharmama: „Sicher. Schönes Wochenende!“ wünsche ich noch – und denke bei mir: viel Spass dabei, jetzt am Samstag nachmittag ist die Chance noch gross, dass „die andere Apotheke“ schon zu hat.
Aber speziell schön fand ich ihre Aussage/Behauptung, dass sie Ärztin ist. Ich bin ziemlich sicher, sie hätte als solche (mit Praxis) keine grosse Freude, wenn ihre Patient(inn)en einfach so in allen Apotheken Vorbezüge verlangen gehen. Für Sachen, die man auch ohne Rezept bekommen kann.
Ich nachher so zu Urs in einer ruhigen Minute: „Du, Urs … Ich muss dir leider sagen … sie hat das auch von mir nicht so bekommen.“
Urs: „Finde ich super.“
Ja. Die andere Apotheke ist aber besser – oder?
von David (turtle of doom):
namenlose Apotheke in Breitenbach, SO :-)

entweder ist das nur „die“ Apotheke, oder sie heisst Kundenapotheke (siehe Parkplatzbeschriftung) ?
Das neue Heilmittelgesetz (HMG) der Schweiz kommt (irgendwann, nächstens?) und es bringt einige Gesetzesänderungen. Ein paar für uns Apotheker gute aber auch sehr fordernde: jede Apotheke (auch die beim Arzt!) braucht neu zwingend den Nachweis eines geeigneten, der Arzt und Grösse des Betriebes angepasstes Qualitätssicherungssystem und als Apotheker*in braucht man (wegen dem Weiterbildungs-Obligatorium) eine neue Berufsausübungsbewilligung.
Also: Wenn Du weiterhin (oder in Zukunft) in der Apotheke stehen willst und als Apotheker*in selbständig / alleine arbeiten, dann brauchst Du – spätestens bei Eintritt des neuen HMG – diese Berufsausübungsbewilligung (BAB). Auch wenn Du jetzt schon seit Jahren arbeitest. Auch wenn Du Betriebsleiter bist. Wenn Du über einen FPH (Fachapothekertitel) verfügst, so kann der innert einer Übergangsfrist von 3 Jahren in eine BAB umgewandelt werden.
Benötigte Unterlagen zum Beantragen der (BAB) Berufsausübungsbewilligung
Was man dafür benötigt ist sehr unterschiedlich je nach Kanton. Auf der Website der Gesundheitsämter des Arbeitskantons findet man die benötigten Formulare. Meist etwas in Form von: Gesuch zur Bewilligung der selbständigen Berufsausübung. Da steht auch drauf, was sonst noch verlangt wird dafür:
Die Zeiten wie lange das geht vom Antrag bis zur Ausstellung sind je nach Kanton unterschiedlich: von wenigen Tagen, bis Wochen oder Monate. Ich nehme mal an, dass die Zeiten länger werden, wenn sich jetzt mehr dafür anmelden.
Die Preise sind auch sehr uneinheitlich. Am günstigsten scheint Zug zu sein (mit 240 Franken), gefolgt von Bern (CHF 400), Freiburg (CHF 500), und Apenzell Ausserhoden und Baselland (CHF 600), Baselstadt, Aargau und Luzern verlangen 700 Franken und Zürich unglaubliche 1000 Franken.
…
Ich hab das Prozedere jetzt durch. Am meisten genervt hat mich dabei das Handlungsfähigkeitszeugnis, das in meiner Gemeinde nicht wie in anderen online abrufbar ist (für etwa 23 Franken), sondern bei der KESB (Kinder und Erwachsenenschutzbehörde!) für 80 Franken direkt geholt werden musste (per Brief wäre es für 100 Franken zu haben gewesen). Dazu kommt noch, dass das so nicht reicht, damit das zählt musste ich noch eine Wohnsitzbescheinigung dazu reichen (nochmal 20 Franken).
Wenn man schon Inhaber einer Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons ist, kann man das übrigens vom Arbeitskanton anerkennen lassen. Dazu braucht es dann meist viel weniger (existierende BAB, Diplom und Leumundszeugnis) und in dem Fall sollte auch die Zulassungsgebühr entfallen. Denn wenn bereits eine Bewilligung eines anderen Kantons besteht, bekommt man sie nach Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) gratis.
Aber Vorsicht:
Man muss anscheinend aufpassen, da manche Kantone nur befristete Bewilligungen ausstellen. Theoretisch ist es so, dass mit in Kraft treten des neuen Heilmittelgesetzes auch befristetete Bewilligungen übernommen und automatisch in unbefristete umgewandelt werden. Nur … ist noch immer nicht sicher, wann denn das neue HMG wirklich in Kraft tritt. Und wenn das jetzt eben nicht noch dieses Jahr oder bis Mitte nächstes Jahr ist, dann verfällt diese Bewilligung wieder!
Und zuletzt: Anscheinend steht auch in den bisher ausgestellten Bewilligungen von manchen Kantonen nicht drin, dass das zur „selbständigen“ Berufsausübung ist. Und laut Pharmasuisse muss das drin stehen:
Eine BAB die zum Beispiel im November 2017 ausläuft, ist nicht zu empfehlen – ideal ist eine Gültigkeit bis mindestens 2019. Wichtig ist, dass die BAB zur selbständigen Berufsausübung berechtigt. Steht dies nicht auf der Bewilligung selber, sollte man es sich vom Gesundheitsdepartment schriftlich bestätigen lassen.
Das ist auch mein Problem jetzt. Sieht aus, als wäre ich doch noch nicht fertig und brauche noch so eine Bestätigung extra? Ich denke, damit warte ich noch etwas – vielleicht ändert sich das auch wieder …
Kein Gewähr auf Vollständigkeit und absolute Korrektheit (da ist noch so viel nicht ganz sicher und der Kantönligeist hilft auch nicht).
Unterlagen sind für Mitglieder des schweizerischen Apothekervereins einsehbar unter: http://www.pharmaSuisse.org (Login) → Dienstleistungen→Berufspolitik →Medizinalberufegesetz (MedBG).
Der Lehrling kommt fragen, weil der Medizinstudent wissen will, ob er bei uns auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept beziehen können – wie Ärzte.
Pharmama (kurz angebunden, da ziemlich busy): „In welchem Jahr?“
Lehrling: „Im Dritten.“
Pharmama: „Dann behandeln wir das wie eine Abgabe ohne Rezept – das heisst, sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch drauf, aber wenn es vernünftig ist, dann geben wir es ab.“
Und bevor sie mit der Antwort zum Medizinstudent verschwindet:
„Was will er denn?“
Sie fragt.
Dormicum ist die Antwort. Ein rezeptpflichtiges, starkes Schlafmittel.
Pharmama: „Nö. Wenn er das will, muss er es sich verschreiben lassen.
Wenn ihm das nicht passt, kannst Du ihm noch sagen, dass ich das bei einer Abgabe ohne Rezept den Gesundheitsbehörden mitteilen muss, weil das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.“
Er wollte dann doch nicht – nur fragen, ob …
Im 3. Jahr … da hat man auch noch nicht wirklich viel Ahnung von Medikamenten und mit Grund keinen Anspruch darauf rezeptpflichtiges zu beziehen – das muss er dann unserer Erfahrung überlassen. Dasselbe gilt übrigens für Studenten der Pharmazie und auch für fertige Apotheker, die in anderen Apotheken etwas wollen: das muss Sinn machen, ein „Recht“ auf Bezug gibt’s nicht.
Besten Dank an Friedhelm für die Bilder (und Grüsse):
Im Anhang 2 Bilder einer Apotheke aus Playa Blanca, Lanzarote zur Verwendung im Blog. Sonnige Grüße von den Kanaren!

