… Vater sein dagegen sehr

Mann in der Apotheke: „Was empfehlen sie für ein Baby mit Verstopfung?“

Pharmama: „Wie alt ist das Baby denn?“

Mann: „Einen Tag alt.“

Oh, ja.  Gratuliere zum neuen Familiennachwuchs. Die Verdauung von so Kleinen funktioniert noch nicht gleich, wie unsere, aber in etwas ähnelt es sich doch. Wenn man wenig isst, kommt auch wenig raus. Und wenn das Kind voll gestillt wird, dann kann es unter Umständen lange dauern zwischen 2 Stuhlgängen. Bis zu 10 Tagen – was auch kein Problem ist, wenn das Baby normal zunimmt, nicht schreit oder sonst Unwohlsein zeigt. Von daher ist meine Empfehlung klar: Abwarten. Und wie wäre es mit etwas Kamillentee … für Sie?

Eine Bedienungsanleitung wäre für manche frisch gebackene Väter (und manche Mütter) keine schlechte Idee.

Nicht umsonst und nicht gratis

Ein paar einleitende Erklärungen, weil ich weiss, dass das sonst wieder Verwirrung gibt bei meinen deutschen Lesern. Apotheker*innen in der Schweiz haben inzwischen einige Kompetenzen erhalten, die sich von denen der deutschen Apotheken unterscheiden. Am besten sieht man das bei den rezeptpflichtigen Medikamenten. Wir dürfen die Medikamente der Liste B nämlich abgeben – die wurde aufgeteilt in Liste B, Liste B-minus und Liste B-plus … aber das wäre das Thema für einen eigenen Blogpost wie und warum. Wir dürfen und sollen diese Medikamente aber nicht einfach verkaufen – sondern nach Beratung und Dokumentation, dafür braucht es vorhergehende Weiterbildungen um das Wissen dazu zu erwerben. Ich zum Beispiel habe dazu den FPH Anamnese gemacht und bin inzwischen ziemlich gut in Hautproblemen, einfacheren HNO-Sachen, sowie Pädiatrie und habe erweiterte Kenntnisse in Augenproblemen, Schmerzbehandlung etc.

Das bedeutet, dass Patienten in der Apotheke informiert und beraten werden:
– ob ihr Problem durch einfache Massnahmen und OTC (rezeptfreie) Medikamente behandelt werden kann
– ob wir nach kurzer Beratung und Dokumentation wirksamere Medikamente abgeben können (noch an der Theke),
– ob das ausführlichere Beratung und Abklärung im Beratungsraum braucht für die Medikamente,
– oder ob das zum Arzt gehört – und wie schnell.

Der erste und letzte Punkt sind gratis. Für ausführlichere Beratung und die dazugehörende Dokumentation verlangen wir inzwischen etwas. Je nach Problem zwischen 7, 12 oder 25 Franken. Dazu kommen dann noch die Medikamente, die bezahlt werden müssen. Dem Patienten spart das Zeit und Geld (auch Arztbesuche sind in der Schweiz nicht gratis) – und da die Kassen das nicht zahlen müssen und das Arztbesuche verringert, entlastet das auch das Gesundheitssystem. Auf der negativ-Seite: das ist ein ziemlicher Mehraufwand für die Apotheken – neben der schon vielen Arbeit mit den Rezepten sonst, braucht das viel Zeit und ist schlecht planbar neben dem Tagesgeschäft: die Leute laufen jederzeit in die Apotheken während der (langen) Öffnungszeiten. Auch wenn vieles durch unsere Mitarbeiter vorbereitet werden kann, es ist immer ein*e Apotheker*in involviert.
Das ist auch der Grund, weshalb wir die Patienten ziemlich schnell über mögliche anfallende Kosten informieren und es zu manchen Zeiten vorkommt, dass ich das als Apothekerin nicht machen kann – entweder können die Patienten dann warten, oder müssen zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

Da war letztens der Patient im Abendverkauf – 15 Minuten vor Ladenschluss, wenn nur noch 2 Mitarbeiter in der Apotheke sind.

Mann: „Ich möchte etwas gegen Krätze“

(Es gibt eine Salbe: Scabi-med, die ist Liste B+, also Abgabe nach Beratung, Dokumentation und kostet +7 Franken. Aber erst mal:)

Pharmama: „Für wen ist das Mittel?“

Mann: „Es ist für mich. Ich habe einen Ausschlag am Arm und möchte etwas dagegen.“

(Gut: für ihn selber, dann kann ich die Beratung dafür machen und etwas abgeben, Schlecht: am Arm? Ist untypisch, vielleicht etwas anderes?“

Pharmama: „Ich kann das mit ihnen anschauen, aber um die Salbe gegen Krätze abgeben zu können, muss ich ein paar Fragen stellen und das dokumentieren. Das kostet etwas.“

Mann: „Oh, muss das sein? Ich weiss ja, was ich will, ich brauche das für den Ausschlag“ (krempelt den Ärmel hoch)“

(Ja, hmmm. Ich sagte schon, der Ort ist ungewöhnlich. Der Ausschlag ist auch untypisch für Krätze auf den ersten Blick. Ein relativ scharf umgrenzter roter Fleck mitten auf dem Arm mit leichter Schuppenbildung.)

Pharmama: „So auf den ersten Blick sieht das für mich nicht nach Krätze aus, sondern nach etwas anderem. Dafür hätten wir ihnen auch passende Medikamente, aber auch hier: wenn ich das abgeben will, muss ich das etwas genauer anschauen.“

Mann: „Was würden sie den geben? Der Arzt im Videocall hätte mir Cortisonsalbe verschrieben. Das wollte ich nicht.“

(Ah so – der Mann hatte schon eine Konsultation mit einem Arzt, aber das Ergebnis hat ihm nicht gepasst.)

Pharmama: „Cortison, weil er dachte, das sei ein Ekzem. Das wäre eine Möglichkeit, aber wie gesagt, das würde ich genauer anschauen wollen. Für heute reicht das nicht mehr – ich rate ihnen, morgen oder zu einem anderen Zeitpunkt dafür wieder zu kommen.“

(Es ist jetzt 5 Minuten vor Schluss – und er braucht ganz offensichtlich ausführlichere Anamnese und Beratung … ev. auch um ihn von seiner Selbstdiagnose abzubringen).

Mann: „Und jetzt können sie mir nichts geben?“

Pharmama: „Doch, zum Beispiel ein Hautpflegendes, gut rückfettendes Mittel. Das ist in jedem Fall von Vorteil.“

Mann: „Ah, nein. Aber wenn ich morgen komme, bekomme ich die Salbe gegen Krätze? Und dann hätte ich noch gerne Ivermectin-Tabletten.“

Pharmama: „Ob ich ihnen die Salbe abgeben kann, sehen wir in der Beratung. Die Tabletten kann ich ihnen nicht geben. Wenn sie denken, dass sie die brauchen, müssen sie zum Arzt für ein Rezept.“

Mann: „Oh, ich wollte einen Arztbesuch vermeiden und ich habe gehört, sie dürfen die Sachen auch ohne Rezept abgeben.“

Pharmama: „Manches davon, nicht alles. Und nicht auch nicht einfach so. Wie gesagt, dazu gehört die Abklärung – und die kostet etwas. Jedenfalls: überlegen sie es sich doch bis morgen, ob sie das wollen.“

Wir schliessen jetzt.

(Das war übrigens am selben Tag, als ich eine Diskussion mit einer Frau am Telefon hatte darüber, dass ich keine Ferndiagnose stellen werde für ihr Hautproblem und dass ich, wenn sie Rosalox will – das sie als Kind mal hatte – das auch nur nach kostenpflichtiger Beratung bekommt. Auch das: 15 unbezahlte Minuten.)

Fehlabgabe

Das ist für alle, die denken, ich sei die perfekte Apothekerin. Das bin ich nicht. Leider:

Ja, es war mein Fehler.

Die Kundin bekam ein falsches Medikament mit. Am nächsten Tag bemerkte meine Kollegin das beim Kontrollieren der Rezepte und rief der Kundin an, um das wieder in Ordnung zu bringen.
Es handelte sich um ein neues Medikament, das die Kundin bisher noch nie hatte. Abgegeben wurde die falsche Dosierung – zu meiner Entschuldigung kann ich nur sagen, dass es sich um ein handschriftliches Rezept handelte und ich es so gelesen habe, während die kontrollierende Kollegin es anders las. Laut telefonische Nachfrage beim Arzt war ihre Version die richtige.

Meine Kollegin ruft also der Kundin an, erklärt und entschuldigt sich und versucht eine Lösung zu finden.
Am Telefon erklärte die Kundin meiner Kollegin, dass sie die Packung noch nicht angefangen hat. Meine Kollegin bietet ihr an es auszutauschen, wir könnten mit dem richtigen Medikament noch am selben Tag vorbeikommen – das will sie aber nicht. Sie käme wieder in die Apotheke.

Ok, man macht also alles für den Austausch bereit und legt es in das Bestellregal mit einem Kommentarzettel.
Soweit so gut.

Bis ich nach einer Woche das Medikament immer noch im Regal sehe.
Gut, rufen wir also nochmals an.
Kundin: „Ja, ja, ich weiss es – ich komme vorbei.“

Das tut sie dann auch – nachdem eine weitere Woche vergangen ist.
Da steht sie also 2 Wochen nach der Medikamentenabgabe bei uns in der Apotheke und macht einen Aufstand.
Kundin: „Was für eine Apotheke ist das hier eigentlich, dass sie mir nicht das richtige Medikament abgeben können!“
Ich versuche zu beschwichtigen, drücke mein Bedauern aus, aber sie will nicht hören und tobt einfach weiter. „Ich sollte sie verklagen, ich brauche dieses Medikament und dann bekomme ich etwas falsches!“
Ich schaffe es ruhig zu bleiben und mache den Austausch mit dem korrekten Medikament. Die Packung die sie zurückbringt ist übrigens wirklich noch nicht angefangen.
Kundin: „Ich hätte vergiftet werden können!“
Nochmals ein Erklärungsversuch: „Aus genau dem Grund machen wir am nächsten Tag ja Kontrollen – und hat man ihnen nicht gleich angerufen?“
Kundin: „Ja, aber …“
Pharmama: „Und haben sie denn schon eine Tablette genommen?“
Kundin: „Nein, aber….“
Pharmama: „Und selbst wenn sie eine genommen hätten, es ist das richtige Medikament, nur die Dosierung war nicht korrekt. Bei dem Medikament wäre es auch nicht gefährlich gewesen, selbst wenn sie ein paar genommen hätten.“
Sie grummelt immer noch vor sich her.
„Pharmama: „Also, hier haben sie ihr Medikament und als Entschuldigung für den Aufwand hätte ich ihnen noch ein kleines Präsent ….“

Die Kundin schnappt sich Medikament und Creme und geht aus der Apotheke.
Ich fürchte aber, die Kundin haben wir verloren.

Auf der anderen Seite: Von wegen sie braucht das Medikament … fängt nicht gleich damit an und lässt sich mit dem Austausch 2 Wochen Zeit …
Mea culpa, aber wenn man den Fehler bemerkt, sich entschuldigt und ihn so schnell wie möglich bemüht zu korrigieren (die Verzögerung lag dann ja an ihr), ausserdem nichts passiert ist, dann erwarte ich einen gewissen Anstand in der Apotheke.

Ein Blick auf ihre restliche Medikation lieferte dann aber doch noch eine Erklärung: Beruhigungsmittel noch und noch … vielleicht hat sie noch andere Tabletten nicht genommen?

Krätze? Das juckt mich nicht.

Es ist Samstag nachmittag. Ein junger Mann kommt in die Apotheke mit einem Rezept vom Spital. Auf dem Rezept: Eine Körperlotion, die von der Krankenkasse übernommen wird und Scabi-med. Genauer gesagt 3 Packungen Scabi-Med und der Hinweis das am „Datum heute“ und am „Datum in 10 Tagen“ zu wiederholen.

Scabi med ist ein Mittel mit dem Wirkstoff Permethrin gegen Krätze. Die Krätze ist eine durch ein kleines Spinnentierchen ausgelöste Hauterkrankung, die sich durch juckenden Hautauschlag äussert, dort wo die Tierchen sich in die Haut gegraben haben. Sie ist ansteckend durch direkten Körperkontakt und kann ziemlich unangenehm werden, vor allem, wenn man immunsupprimiert ist. Meine Eltern hatten das mal beide – und da meine Mutter Cortison nehmen musste, hatte sie es ausgesprochen stark.

Ich habe noch 1 Packung da vom Scabi-Med. Nicht 3 oder 6. Eigentlich ist eine Packung für die Behandlung einer erwachsenen Person auch ausreichend – hier soll offenbar der Rest der Familie gleich mitbehandelt werden. Demnach macht es Sinn, dass das alle gleichzeitig beginnen.

Das Datum des Rezeptes ist von vor 3 Tagen. Ja – schön. Ich schaue rasch im Computer – aktuell gerade nicht lieferbar. Keine Überraschung – und bei Bestellung würde ich es sowieso erst am Montag morgen bekommen.

Ich melde das rasch beim Patient zurück, dass ich versuchen muss, das in einer anderen Apotheke zu bekommen und weshalb. Dann setze ich mich ans Telefon. Ich finde tatsächlich noch eine Apotheke die A) noch 2 Tuben hat (wirklich nur 2) und B) jetzt am Samstag nachmittag noch offen hat.

Ich bringe die frohe Nachricht dem Patient mit der Wegbeschreibung zur anderen Apotheke – 2 km oder so entfernt. Ich kann das nicht dort holen gehen am Samstag mittag. Zu wenig Personal.

Er will nicht selber dorthin gehen.
Zu viel Aufwand.
Und am Montag wiederkommen will er auch nicht.

Dann bekommt er das Rezept halt wieder mit.
Viel Glück!

Ich hab aufgehört, mich über sowas aufzuregen. Ich biete an, was ich machen kann und wenn das für den Patienten nicht genug ist … dann gebe ich das Problem wieder an ihn zurück. Ich bemühe mich nach Kräften nicht lieferbares zu organisieren – und dass etwas nicht zu bekommen ist, ist ein zunehmendes Problem, aber zaubern kann ich nicht. Und im Endeffekt ist das nur so wichtig, wie es dem Patienten wichtig ist, oder? Seine Krätze. Das juckt mich nicht.

Geld sparen auf Kosten der Apotheke?

Die Apotheke gibt Medikamente ab (auf Rezept und ohne) und berät die Patienten in Bezug auf ihre Gesundheit. Das ist das, was wir tun – und damit wir unsere Mitarbeiter bezahlen können (und die Miete und den Wareneinkauf) müssen wir damit auch etwas Geld verdienen. Auf freiverkäufliche Medikamente hat es deshalb eine Marge, bei den rezeptpflichtigen Medikamenten kommt eine Pauschale dazu, manche Dienstleistungen kosten zusätzlich. Es ist wie eigentlich überall im Detailhandel: gratis ist nichts, irgendwer zahlt immer.
Die Medikamente über Rezept können wir meist direkt der Krankenkasse verrechnen – und die schauen dann bei dem Patient, ob er die Franchise erreicht hat, wie hoch der Selbstbehalt ist – und stellen das dann gegebenenfalls dem Patienten in Rechnung.
Wegen dem Umweg scheint in den Köpfen mancher Leute aber zu stecken, dass rezeptpflichtige Medikamente die Apotheke nichts kosten – und deshalb andere Regeln zu gelten haben als in der Wirtschaft sonst.
Ich meine, wie sonst soll ich mir folgende Begebenheiten erklären?

Erster Fall aus Deutschland

Eine Frau kommt mit Rezept und Personalausweis des Mannes und will die Medikamente darauf beziehen. Man muss ihr mehrmals erklären, dass man die Krankenkassenkarte des Mannes dafür braucht und dass der Ausweis nicht ausreicht. Sie zeigt wenig Einsicht, schafft es dann aber (ein paar Tage später) doch, mit der Versichertenkarte zu kommen. Dann ist sie unzufrieden, dass die (teuren) Medikamente bisher noch nicht einmal bestellt wurden und sie noch einmal vorbei kommen muss.
Als sie die Medikamente dann abholt, legt sie sie offen in den schon vollen Korb, den sie dann hinten aufs Fahrrad klemmt.
Am nächsten Tag ist sie zurück in der Apotheke und behauptet steiff und fest, sie habe die Medikamente in der Apotheke liegen lassen und verlangt, dass man sie ihr noch einmal abgibt.
– Sehr unschön, vor allem für Deutschland, denn da kann man auch nicht so einfach die Medikamente noch einmal der Krankenkasse abrechnen (die würden das garantiert retaxieren, heisst: die Apotheke zahlt sie dann selber). Bei uns in der Schweiz ist das etwas anders: da würde, falls das auffällt, der Patient am Schluss die Rechnung von der Kasse erhalten für seine Schusseligkeit.
Übrigens: wir hatten auch schon solche Fälle … und bei so Behauptungen hat sich unser Videoüberwachungssystem, das wir eigentlich wegen der Diebstähle haben, bewährt. Da sieht man nämlich, ob und wo das Medikament eingepackt wurde und ob das so die Apotheke verlassen hat. Bei einer solchen Ansage wie oben, würde ich dem nachgehen und die Aufnahme sichern, sowie dem Patienten mitteilen, wie das gelaufen ist.

Zweiter Fall von uns

Der Mann kommt in die Apotheke mit einem Medikament (Valsartan 80mg), das er vor einer Woche von seinem Dauerrezept bezogen hat. Er möchte das gerne zurückgeben und umtauschen gegen eine Packung Valsartan 160mg, da er die teilen kann und das dann günstiger wird (Beide Stärken kosten gleich viel). Es ist noch nicht abgerechnet und 1 Woche ist noch nicht ewig hier, also kann ich das in Betracht ziehen – aber ich muss bei Medikamentenretouren sehr gut schauen, ob ich die dann eventuell noch weiterverwenden darf. Packung wirklich von uns, Lagerbedingungen müssen eingehalten worden sein, Packung ungeöffnet etc.
EIn genauer Blick auf die Packung zeigt mir nun aber folgendes: Auf der Dosierungsetikette von uns steht „morgens 1/2 Tablette, abends 1 Tablette“ angeschrieben. Die 160mg kann man nicht vierteln, also funktioniert seine Sparidee hier nicht. Und dann sehe ich, dass die Abgabe vom Juli ist (vor 3 Monaten). Das steht auch auf der Dosierungsetikette – er hat zwar tatsächlich vor 1 Woche eine neue Packung geholt, aber … diese hier ist das nicht. Deshalb nehmen wir das auch nicht zurück. Er hat es verstanden, als ich ihm das erklärt habe.

Vorkommnisse wie oben beschrieben scheinen sich Ende Jahr oder auch Ende Monat zu häufen – vielleicht ein Ausdruck davon, dass die Leute mehr aufs Geld achten und suchen, wo sie noch sparen können? Ähnliche Begegnungen gab es schon früher, wie im Post: Ja, bin ich den die Medikamentenvermietung? Oder die hier: Hallo, hier ist die Apotheke, nicht die Bank

Es gibt übrigens Möglichkeiten, Geld zu sparen in der Apotheke. Wenn man die angebotenen Generika annimmt, zum Beispiel. Seit dem neuen Selbstbehalt von 40% (!) bei Originalmedikamenten, nehmen das auch vorher sehr abgeneigte Patienten gerne an.

Ich versuch’s einfach mal in der Apotheke …

Hab ich was verpasst? Kaum aus den Ferien zurück und gleich 2 sehr kreative Versuche an BTM oder BTM-Vorläufersubstanzen zu kommen.

Dieses Rezept (im Bild unten) wurde meiner Azubi vom Patienten in die Hand gedrückt mit den Worten: „Machen sie eine Kopie für mich und bestellen sie mir das Medikament. Ich komme später wieder.“

Die Kopie hat sie gemacht – für mich allerdings. Wir haben das Medikament weder bestellt noch abgegeben.
Auf dem Rezept steht: Dauerrezept Elvanse 30mg 1 x 1 Kapsel pro Tag.
Elvanse ist ein Ritalin-ähnliches Stimulans, für seit der Kindheit bestehendem ADHS bei Patienten über 6 Jahren. Die Behandlung soll nur von Ärztinnen bzw. Ärzten, die auf Verhaltensstörungen von Kindern und Jugendlichen bzw. Erwachsenen spezialisiert sind, begonnen werden und muss auch von ihnen überwacht werden. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz wegen Missbrauchs- und Abhängigkeitsgefahr.
Betäubungsmittelrezepte unterstehen strengen Vorschriften. Es braucht spezielle Formulare mit 2 Durchschlägen (weiss, rosa, blau), Es darf nach Ausstellen nur innert 1 Monat eingelöst werden. Dauerrezepte sind für maximal 3 Monate möglich.

Ich bin nicht sicher, was ich davon halten soll. Der Patient ist mit Jahrgang 52 (viel) älter als ich, dass da auf ADHS behandelt werden soll ist unwahrscheinlich. Ein Augenarzt hat das Rezept ausgestellt – wofür? und dann nicht mal korrekt. Ich schätze mal, das war ein Wunsch des Patienten und er wollte einfach nicht mit ihm diskutieren?
Das wollte ich auch nicht – ich habe ihm dann nur gesagt, dass das Rezept so nicht gültig ist, und dass er, wenn er das Medikament braucht, vom bisher ausstellenden Arzt ein richtiges Betäubungsmittelrezept dafür braucht.

Dann das hier: ein Mail am Samstag kurz vor Ladenschluss. Eine Bestellung.

im mail steht: (Absender Name20@icloud.com)
Guten Tag
Hier ist die Ärztin
Ich würde gerne 2 mal GHB 30 ml bestellen bei Ihnen das ich das nächste Woche mit Ausweis bei ihnen abholen kommen kann.
Schreiben sie mir doch gerne eine nachricht wenn dieses Produkt bei der Apotheke eingetroffen ist.
Danke ihnen für die Rückmeldung und liebe Grüsse
(Name)

Das mail wirft bei mir so viele Fragen auf.
GHB ist eine Abkürzung. Für Gammahydroxybuttersäure, umgangssprachlich auch Liquid Ecstasy oder KO-Tropfen genannt. Es ist eine Droge, missbrauchsgefährdet (zum Eigenbedarf und um andere zu betäuben), der Wirkstoff hat aber tatsächlich eine Anwendung: bei Narkolepsie. Dafür gibt es eine zugelassene Spezialität (Xyrem in der Schweiz). Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz – mit den entsprechenden Vorgaben. Wäre das mail wirklich von einer Ärztin (worauf weder Absender, noch Inhalt hindeuten – und im Ärzteverzeichnis ist der Name auch nicht drin) – wüsste die Person das und würde es nicht so bestellen.

Schreibe also zurück
Guten Tag
Hier ist die Apothekerin

…. (wie formuliere ich das am besten?)