Ein Medikament ist kein Wunschkonzert – oder etwa doch?

Situation: In die Apotheke in München kommt eine Patientin mit einem Rezept über eine herzustellende Salbe (in der Fachsprache Rezeptur genannt). Sie will diese herstellen lassen. Die Apothekerin nimmt die Rezeptur an und nennt einen Zeitpunkt zum abholen.

Bei einer Herstellung muss in Deutschland zuerst geprüft werden, ob die Rezeptur plausibel ist*. Dabei fällt auf, dass die Dosierung ausserhalb des vernünftigen Bereiches liegt – es ist eine Salbe mit Progesteron, verschrieben mit 10% -für eine Frau.

Der Wirkstoff ist verschreibungspflichtig (den bekommt man nicht ohne Rezept vom Arzt) – deshalb nimmt die Apothekerin mit der Ärztin Kontakt auf, äussert ihre Bedenken und schlägt ihr eine niedrigere Dosierung von 5% vor. Die Ärztin ist damit einverstanden und dankt der Apothekerin für ihre Aufmerksamkeit.

Die Apothekerin stellt die Salbe her – eine aufwendige Sache (als Beispiel wie so etwas geht hier wie man Kapseln herstellt)- der Preis für die Spezialmischung kommt in diesem Fall auf ca. 80 Euro.

Und jetzt kommt es: Als die Patientin die Salbe abholen will und erfährt, dass sie nicht die gewünschten 10% Progesteron enthält, verweigert sie die Annahme.

Begründung: „Die Apotheke hat das Rezept ohne Rücksprache mit mir geändert und in anderer Zusammensetzung als mein Auftrag lautete hergestellt“. Also: Das sei nicht das, was sie gewünscht hat und was verschrieben wurde, sie trete deshalb vom Kaufvertrag zurück (Ja – sie ist Juristin) und zahle gar nichts. Die Apotheke bleibt auf der Rezeptur sitzen, denn die kann als speziell hergestelltes Arzneimittel auch nicht einfach an eine andere Patientin abgegeben werden.

Der BAV (bayerische Apothekerverband) gibt jetzt der Apothekerin Recht:

Der Kauf von Arzneimitteln unterscheidet sich in rechtlicher Sicht von echten zweiseitigen Vertragsabschlüssen, die nur vom Willen der beiden Parteien Käufer und Verkäufer abhängen. Da die Ärztin die das Mittel ja verschreiben musste – sonst hätte es die Patientin nicht kaufen können – die Entscheidung der Apotheke mitgetragen hat, ist für den Abschluss des Kaufvertrages über die Rezeptur nur entscheidend, dass die Patientin der Apotheke den Herstellungsauftrag gegeben habe.

Natürlich wäre es schön gewesen, wenn die Patientin vor der Herstellung darüber informiert worden wäre, andererseits: die Rezeptur entspricht dem, was aus fachlicher Sicht geeignet ist und die Rezeptur wurde nicht wesentlich verändert – also keine neuen Wirkstoffe hinzugefügt etc.

Laut BAV darf eine Rezepturverordnung nicht beliefert werden, wenn nach der Plausibilitätsprüfung pharmazeutische Bedenken bestehen. Die APoBetrO gibt vor, dass solche Fälle erst geklärt werden müssen – was die Apothekerin getan hat: die Ärztin hat ihre Bedenken angenommen und die Rezeptur entsprechend abgeändert.

„Dies ist Wesen der Verschreibungspflicht, weil die Ärztin im Ergebnis final bestimmt, was therapeutisch sachgerecht ist.“ schreibt BAV-Justiziar Klaus Laskowski.

Die Patientin ist da anderer Meinung, das Präparat sei zuvor schon ohne Probleme von anderen Apotheken „widerspruchslos hergestellt worden“.

Ja, da prallen Welten aufeinander. Wie im Kommentar zum Artikel hier zu lesen ist: Das Ursprungsproblem ist wohl, dass die Patientin beim Arzt eine Wunschverordnung für ein „Geheimrezept aus dem Internet“ auf Privatrezept erhalten hat. Tatsächlich werden so hochprozentige Progesteron-Salben von Heilpraktikern und Wechseljahrberatern und als Anti-Aging empfohlen – man fragt sich, wie die Haftung des Arztes, der da mitmacht aussieht. Sehr sicher war der verschreibende Arzt sich der Sache wohl auch nicht, wenn er auf Anraten der Apothekerin die Rezeptur dann ändert.

Was meint ihr dazu?

Ist so ein (medizinisches) Wunschrezept total in Ordnung und der Arzt (und die Apothekerin) haben dazu nichts mehr zu sagen?

* Die Vorgaben für die Plausibilitätsprüfung: Die AATB gibt … 17 konkrete Fragestellungen vor, die die Prüfung umfassen muss. Sowohl pharmakologische, regulatorische, galenische, mikrobiologisch-chemische und patientenindividuelle Aspekte müssen dabei beachtet werden. Apotheker müssen etwa eine Nutzen-Risikoabwägung durchführen, Primär- und Sekundärverpackung bewerten und Instabilitäten untersuchen. Quelle Apotheke ad-hoc

Sie wissen schon … (oder nicht?)

Frischgebackener Papa in der Apotheke:

„Ich möchte aufhören zu rauchen, aber … nicht Zigaretten. Sie wissen schon: Cannabis.“

Ah.

Ich bin ein bisschen unsicher … die ganzen Tipps zum aufhören rauchen und die Nikotinersatzpräparate greifen da irgendwie nicht.

Habt ihr irgendwelche Tipps oder Ideen?

Sex sells

Meine Kollegin Donna war am Samstag das Verkaufsgenie. Praktisch hat sie zu einer Tamponpackung einen Zusatzverkauf von über 200 Franken gemacht.

Das lief so: Die Kundin kam und fragte nach den „Schwämmen, mit denen man auch während der Periode Sex haben kann.“ Die seltsame Umschreibung ist für eine neuere Tampon-Art, die wirklich kleine rosa Schwämme sind.

Nach dem Verkauf hat Donna sie gefragt: „Haben Sie auch Kondome?“

„Nein, aber die könnte ich brauchen!“

Also verkauft ihr Donna noch die Kondome dazu – und weil wir grad dort sind: Gleitmittel wäre auch noch gut?

Die Kundin greift nach dem KY – Donna empfiehlt ihr das „Durex Play“ und … gekauft.

Zurück an der Kasse fotzeln die beiden ein bisschen – Donna wird übermütig und fragt, ob sie nicht auch noch ein neues Parfum zum Anlass gebrauchen könnte – und zeigt ihr das neue von Lauder zum testen.

Der Kundin gefällt das so gut, dass sie davon grad die grosse Flasche postet.

Aber das schönste am Ganzen war noch das Gespräch danach.

Kundin: „Ich fühle mich wie 17!“ (sie war um die 40)

Donna: „Frisch verliebt?“

Kundin: „Nein, gar nicht.“ (grinst)

Donna: „Nur Sex?“

Kundin: „Nur Sex!“

Grinst, winkt und geht.

Kapseln herstellen wie die Profis

Nachdem die „herumtorkelnden Heilpraktiker“ quer durch die Presse gegangen sind haben die meisten von Euch das Bild hier wahrscheinlich auch gesehen … und sich vielleicht ähnliches gefragt, wie Leserin Lea:

256px-Ethylphenethylamine

Als ich im Tagi von der Homöopathischen Drogenparty las, blieb ich bei dem Bild hängen. Auf dem Bild sind Kapseln abgebildet, die sehr viel Luft und 20mg Aquarust enthalten. Als Kind durfte ich in der Apotheke zuschauen, wie mein Medikament abgewogen, zermörsert und gemischt mit ?Milchzucker? randvoll in 100 Kapselhälften gestrichen wurde, was einigermassen genau und zügig machbar ist.
Ich stelle es mir jedoch als unmöglich vor, halbwegs genau für jede Kapsel einzeln 20mg abzumessen und lose einzufüllen.
Hältst du es für machbar Kapseln wie auf dem Foto zu befüllen? Gibt es sogar Vorteile dabei?

Machbar ist es schon, die Kapseln so zu befüllen – indem man jede Kapsel einzeln einwägt. Das ist aufwändig und wohl auch nicht sehr genau. Eigentlich füllt man Kapseln so, wie du das schon gesehen hast, dann kann man viele Kapseln mit einem Durchgang machen. Dann sehen sie so aus:

kapselherstellung0

Und so geht’s: Man braucht die Kapselmaschine, Kapseln, Sieb, Mörser und Pistill, Messkolben in feiner Graduierung, Wirkstoff und Füllstoff (zum Beispiel Mannitol).

kapselherstellung1

Weil ich in dem Fall nur 20 Kapseln herstellen musste, habe ich den Rest der Maschine sauber abgeklebt. Die Löcher, die ich brauche werden dann mit den Kapseln gefüllt, das Oberteil der Kapseln entfernt und die Unterteile „eben“ mit dem Maschinenrand ausgerichtet.

Damit man weiss, wie viel Pulver zum Füllen man braucht (Wirkstoff plus Füllmaterial) gibt es verschiedene Methoden. Wenn man das Kapselvolumen kennt, dann kann man es ausrechnen. Wenn man es nicht kennt, dann kann man es ermitteln, indem man die Unterteile (das reicht) nur mit dem Füllstoff füllt und den danach in den Messzylinder abfüllt, wo man das Volumen dann in ml ablesen kann.

kapselherstellung2

Ganz wichtig ist die Berechnung, wie viel Wirkstoff man braucht. Das kommt natürlich auf die Menge Wirkstoff in der einzelnen Kapsel und die Anzahl Kapseln an. Bei Kapseln für Kinder müssen wir oft auf Tabletten für Erwachsene mit dem Wirkstoff zurückgreifen. Die müssen dann erst mal Zerstossen werden, in anderen Fällen hat man den Wirkstoff in Reinform – das ist immer besser.

Der Wirkstoff muss gesiebt werden und abgewogen. Man gibt ihn in den Messzylinder und soviel Füllmaterial dazu, wie man berechnet oder vorher ermittelt hat (also bis zu dem ml-Volumen), das Ganze muss man nochmals gründlichst mischen und sieben. Dann kann man das alles in die Kapseln verteilen:

kapselherstellung3

Wenn alles rein geht, nicht ein Teil fehlt, nichts übersteht, dann hat man es richtig gemacht. Die Kapseln werden dann geschlossen mittels der Kapselmaschine und herausgedrückt.kapselherstellung4

Zur Kontrolle schaut man noch, ob alle gleich viel wiegen, füllt sie in ein Pulvis oder Glas oder Topf ab (dicht muss er sein, die Gelatine in den Kapseln verträgt keine Feuchtigkeit und viele Wirkstoffe auch nicht). Fertig.

Dauert auch so etwas – vor allem, wenn man genau arbeitet. Und das sollte man bei Kapseln. Oft enthalten sie potente Wirkstoffe und sind häufig für Kinder gedacht (weil es da keine Fertigarzneien gibt).

hier kann man sich das auch anschauen:

Je nach Grad der …

rpverstopfungsgrad

Absolut korrektes Rezept – aber amüsant:

Laxoberon Tropfen

Dosierung: Einmal täglich 3 bis 20 Tropfen je nach Stuhlgang und Verstopfungsgrad

Ich schreibe das jetzt genau so an und hoffe still, dass der Patient mich nicht fragt, wie man das genau misst …