Anzeigenbetrug!

Aktuell sind wieder Betrüger am Werk, die einem (professionell aussehende) Vorlagen oder „Gut zum Druck“ oder Einträge in irgendwelche Register zufaxen, die man dann unterschreiben und zurückfaxen soll. Damit man das auch eher macht setzen sie den Namen eines Mitarbeiters unter Ansprechspartner darauf und sie telefonieren gleich vor oder nach dem Fax noch „das sei so in Ordnung, man solle es nur noch rasch unterschreiben und gleich zurückfaxen“.

Oder sie behaupten, dass man unterschreiben soll, wenn man keine Verlängerung wünsche von einem angeblich bestehenden Vertrag.

Klar. Was unterschreibe ich denn da?

Das Kleingedruckte ist auf dem Fax mit Mühe entzifferbar, aber da steht:

Der Anzeigenvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und kommt ab dem Zeitpunkt zustande, ab dem der Auftraggeber dieses Vertragsangebot durch seine Unterschrift annimmt. Der Anzeigenvertrag kann … aus welchen Gründen auch immer, nur innerhalb 1 Woche nach Unterzeichnung und nur gegen volle Schadloshaltung des Verlages gekündigt werden. Der zu leistende Schadensersatz … beträgt jedoch mindestens 75% des Gesamtpreises. Der Schadenersatz wird bei Rücktritt sofort, für alle Auflagen fällig. Das Vertragsverhältnis beinhaltet vier kostenpflichtige Auflagen …. Für jede Auflage entsteht der Auflagepreis erneut. …

Anzeigepreis (pro Auflage): 1 Anzeigenfeld Fr. 699.- zuzüglich Farbpauschale Fr. 299.-, Satzpauschale Fr 399.- und Versandpauschale Fr. 85.-. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind innert 30 Tagen, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine pauschale Umtriebsgebühr von Franken 40.00 berechnet. Verzugszinsen werden 7% per anno berechnet. Zusätzlich werden Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Inkassogesellschaften oder Rechtsanwälten entstehen dem Auftraggeber belastet. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an den Verlag erfolgen.

Vertragsverlängerung: Der Anzeigenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er vom Kunden nicht spätestens 3 Monate vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird.

Das bedeutet (wenn man es mal durchrechnet):

699.- + 299.- + 399.- + 85.- = 1482.-

x4 (Auflagen)  =  5928.-

x2 (Auflagenfelder, die sie so auf die Vorlage gesetzt haben)=  Franken 11’856.-  !!

(und dann kommt noch die Mehrwertssteuer dazu)

Für ein Werbefeld von 4x6cm in einer Beilage, die sowieso niemand liest.

Und wenn man aus dem Vertrag rauswill, zahlt man trotzdem mindestens 75% = Franken 8892.-

Der Name des Verlages übrigens (dieses Mal): Nerus AG, Rapperswil

Laut K-Tip sind dies die weiteren aktuellen Firmen:

The Yellow Pages, Paris; Regionaler Wirtschaftsdienst, Berlin; Tobek Media, Berlin; FraVal Concept AG, Bern; New Media Design, Birmingham; Trend Media Regional, Rotkreuz; SM Swiss Motion, Arth; Media Print NT, Zug. Und im Internet: Webclick GmbH; HIM Swiss-Internet AG; Branchendirect24; http://www.ch-telefon.ch.

Ich kenne mindestens 3, die schon einmal auf so etwas reingefallen sind. Unter anderem auch fast mein Kuschelbär, weil sie ihm eine Vorlage geschickt haben, die der die er normalerweise für Werbung in einer Zeitschrift hat seeehr Ähnlich sieht. Aus so einem Vertrag wieder rauszukommen kostet Zeit und Nerven und Geld.

Don’t do it!

Kryptonit?

Mann kommt in die Apotheke: „Meine Frau schickt mich. Ich soll ein Mittel holen, das Glucosamin und Kryptonit enthält.“

Drogistin: „Meinen Sie Chondroitin?“

Mann: „Nein: Sie hat gesagt Kryptonit!

Erst die dazugerufene Apothekerin konnte ihn davon überzeugen, dass sie in der Kombination nur Chondroitinsulfat meinen kann.


passend zur Fasnacht: Antibiotika und Alkohol

„Liebe Pharmama,

Ich nehme Antibiotika und ich möchte  an Fasnacht gerne das eine oder andere Glas Alkohol trinken. Was soll ich tun?“

Ärzte (und die Packungsbeilage diverser Medikamente) raten einem oft Alkohol und Antibiotika nicht zu mischen und das aus gutem Grund. Exzessiver Alkoholgenuss kann einen Einfluss auf das Immunsystem haben, zur Austrocknung führen und die Krankheitsdauer verlängern.

Und es gibt ein paar Antibiotika die wirklich Wechselwirkungen mit Alkohol haben. Nämlich:

Metronidazol (Flagyl, Arilin, Metrolag)

Nebenwirkungen beinhalten: Flush (Hitze, Rötung), Atemlosigkeit, Kopfschmerzen, gesteigerte oder unregelmässige Herzrhythmus, Niederiger Blutdruck, Übelkeit und Erbrechen. Man nennt das auch den Antabus-Effekt*

Trimethorprim (wie in Bactrim, Cotrim, Nopil, Cotrimoxazol, Escoprim, Lagatrim) – Die Wirkung ist ähnlich wie Metronidazol

Und einige der selten gebrauchten Antibiotika wie:

Furazolidione, Griseofulvin und das Antimalariamittel Quinacrin – diese Wirkstoffe scheinen in der Schweiz aber v.a. in der Tiermedizin eingesetzt zu werden.

Wenn man aber nicht auf einem der erwähnten Antibiotika ist, kann man zumindest riskieren ein Glas Alkohol zu trinken. Wichtig ist aber sonst genug Flüssigkeit zu sich zu nehmen, damit man nicht dehydriert.

Bildquelle

* Antabus (Disulfiram) bewirkt in Zusammenhang mit Alkohol eine derartige Übelkeit, dass man das Medikament auch gegen Alkoholismus einsetzt: in Form von Tabletten, die man (meist unter Aufsicht) täglich einnehmen muss. Wenn man dann trotzdem Alkohol trinkt … wird man es ziemlich bereuen. Übelkeit und körperliche Reaktionen bis zum Kreislaufkollaps.

Wer arbeitet denn hier alles?

Ob Drogerie oder Apotheke: wer hier arbeitet hat einen weissen Schurz an. Unterscheiden kann man die verschiedenen Berufe respektive den Ausbildungsstand nur durch einen Blick auf das Namensschildchen. Da hätten wir in der Drogerie:

Lehrling Drogerie

Kann vom 1. bis ins 4. Lehrjahr sein. Darf Kosmetik verkaufen und Medikamente abgeben Liste D und ungelistet.

Drogistin

Die Drogistin hat eine Lehre von 4 Jahren abgeschlossen. Dazu gehört die Ausbildung in einer Drogerie und Schule. Die Themen sind dabei: Arzneimittelkunde, Technika (Putzmittel u.ä.), Botanik, Chemie, Handverkauf, Kosmetik, Sprache: Deutsch und Fremdsprache, ausserdem die Herstellung von Salben etc.

Dipl. Drogistin FH / Geschäftsführerin Drogerie

Nach der Lehre hat die Drogistin FH eine weitere Ausbildung in Neuenburg absolviert. In der 2 jährigen Weiterbildung wird der Schwerpunkt auf naturwissenschaftliches und unternehmerisches Fachwissen gelegt. Erst nach bestandener Prüfung bekommt man eine Betriebsbewilligung zum Führen einer Drogerie.

Und in der Apotheke:

Lehrling Pharmassistentin

Kann vom 1. bis 3. Lehrjahr sein. Darf Medikamente abgeben der Liste D und C, sowie A und B unter Aufsicht der Apothekerin.

Pharmaassistentin

Die ausgebildete Pharmaassistentin hat eine 3 jährige Lehre abgeschlossen mit den Schwerpunkten Medikamente, Heilmittel, Handverkauf, Labor, … grundsätzlich ist eine Pharmaassistentin die rechte Hand und Hilfe der Apothekerin.

Neben der Ausbildung in der Apotheke hat man auch hier Schule.

Apothekerin

5 Jahre Studium. Nach Abschluss ist man eine eidg. Dipl. Apothekerin. Im Studium hat man sehr viel Chemie, Biologie, Botanik, alles was es über Medikamente zu wissen gibt: Pharmakologie..  , was es zur Wirkung der Medikamente braucht: Anatomie, Physiologie, .. was es zur Herstellung von Medikamenten braucht: Physik, Chemie, organische Chemie, Galenik, alles was es zur Kontrolle von Medikamenten braucht: Analytik, Statistik, ..

Das Studium ist sehr umfangreich, nur ein kleiner Teil findet tatsächlich in der Apotheke statt. Am Ende kann man entweder in die Offizin gehen (öffentliche Apotheke) in eine Spitalapotheke, in die Industrie wo man Medikamente entwickelt, in die Registrierung, wo man die entwickelten Medikamente vor der Zulassung prüft – dies auch entweder in der Industrie, oder auf der anderen Seite im Bundesamt (BAG) oder der swissmedic, etc

Die Apothekerin trägt die Verantwortung für die Abgabe rezeptpflichtiger (Liste A, B) und freiverkäuflicher Medikamente (C, D und ohne Liste).

Verwalterin Apotheke:

dazu muss man nach dem Studium eine 2 jährige Weiterbildung absolviert haben. Das geht neben der Arbeit in der Apotheke, die ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist. Erst danach ist man gegenüber den Krankenkassen als Leistungserbringer zugelassen. Die Verwalterin trägt die Hauptlast der Verantwortung. Bei Falschabgabe (egal durch welche Angestellte) haftet sie. Auch wenn die Verwalterin nicht zwingend die Inhaberin der Apotheke ist, gewährt das Gesetz ihr, die Apotheke selbständig zu führen.

Heute ist die Weiterbildung oft kombiniert mit dem Titel Apothekerin FPH: Der Titel bedeutet, dass man die Weiterbildung zum FPH (Fachapothekertitel) fertig abgeschlossen hat. Es gibt 3 Arten dieser Weiterbildung: FPH in Offizinpharmazie, FPH in Spitalpharmazie, FPH in klassischer Homöopathie.

Das Ganze ist natürlich nur eine Momentaufnahme und gilt für die Schweiz jetzt. Laut einer Abstimmung wird es die Liste C vielleicht bald nicht mehr geben -da freuen sich die Drogisten. Dafür darf der Apotheker eventuell mehr aus der Liste B ohne Rezept abgeben.

Momentan gibt es schon Kantone, wo die Drogisten Teile der Präparate der Liste C abgeben dürfen. Bei gemischten Geschäften mit Apotheke und Drogerie ist das (unter der Aufsicht der Apothekerinnen) heute schon gang und gäbe.

Übrigens: falls Du Dich daran störst, dass ich durchgehend die weibliche Form der Berufsbeschreibung genommen habe … das liegt daran, dass inzwischen die meisten, die auf diesen Berufen arbeiten Frauen sind.

Warum das so ist: dazu komme ich in einem späteren Blogpost mal.

Die Steinlaus – gefunden?

Loriot, der vor ein paar Wochen übrigens 80 Jahre alt wurde, hat vor über 30 Jahren die Steinlaus (Petrophaga lorioti) gefunden und im folgenden Film als Professor Grzimek vorgestellt.

1983 fand die Steinlaus Eingang in den Pschyrembel: das medizinisch-wissenschaftliche Nachschlagewerk … und findet sich noch heute darin.

Der Text (und viel viel mehr über die Steinlaus) findet sich im Blog www.diesteinlaus.wordpress.com.

Hier ein kleiner Auszug:

Steinlaus f: syn. Petrophaga lorioti; zur Familie der Lapivoren gehöriges einheimisches Nagetier (♂♂ 0,2-0,3 mm; ♀♀ 0,3-0,4 mm, gravide ♀♀ etwas größer), dessen Existenz erst in jüngster Zeit (1983) dokumentiert werden konnte (s. Abb.). Während die gemeine St. nur selten beobachtet wird. sind einzelne humanpathogene Vertreter der Gattung von zunehmendem med. lnteresse: Nieren-St. (P. nephrotica), Blasen-St. (P. vesicae), Gallen-St. (P. cholerica), neuerdings auch Speichel-St. (P. salivatoria). deren (ätiologische?) Rolle bei Uro-, Chole- und Sialolithiasis noch der Klärung bedarf. Ein therap. Einsatz der St. kommt nach heutigem Wissen eher nicht in Frage; vgl. Chemolitholyse. Lithotripsie.

Aber obwohl man die Steinlaus bis heute nicht gefunden hat, bin ich letzthin doch stark an sie erinnert worden, (speziell die P. nephrotica), als ich den Bericht über ein Bakterium namens Oxalobacter formigenes gelesen habe. Anscheinend hat man in einer Studie gefunden, dass eine Besiedelung mit diesem Bakterium die Häufigkeit von Nierensteinen reduzieren kann.

– Die moderne Steinlaus sozusagen.