Vorsicht ist geboten

Eine Minute mit Venus, ein Jahr mit Merkur … wobei „Mercury“ das Quecksilber ist, mit dem man früher Syphilis behandelt hat. Eine ziemlich giftige Angelegenheit – aber damals (das Plakat stammt aus Amerika um 1930-1940 und stammt aus der Sammlung hier ) gab es noch nicht so wirksame Antibiotika wie heute.

Heute haben wir mehr Möglichkeiten Geschlechtskrankheiten zu behandeln … zumindest die durch Bakterien verursachten, die Viren-übertragenen, die hat man trotzdem sein Leben lang … dafür sehen wir auch wieder eine ziemliche Zunahme im Auftreten derselben.

Hier ist eine ziemlich gute Seite mit Infos über Geschlechtskrankheiten, Safer Sex etc:

http://www.check-your-lovelife.ch/

Da kann man auch einen Riskotest machen … da wollte ich doch wissen, was sie bei mir (verheiratet, keine Partner  neben der Ehe etc.) schreiben. Was die gefragten Symptome betrifft … etwas Ausfluss hatte ich auch schon, und Symptome einer beginnenden Blasenentzündung sind ähnlich wie manch anderes. Das Ergebnis:

Wenn Sie in einer festen Beziehung leben und mit Ihrem Partner, ihre Partnerin Geschlechtsverkehr ohne Präservativ haben: Sind Sie sicher, dass auch er bzw. sie keine Risikosituationen eingegangen ist oder eingeht? Sind Sie sicher, dass Ihr Partner, Ihre Partnerin HIV-negativ war, als Sie ihn/sie kennengelernt haben? Sprechen Sie ihn/sie gegebenenfalls direkt an, wenn Sie es nicht wissen oder Zweifel haben. Ein gemeinsam durchgeführter Test bei Ihrem  Hausarzt, Ihrer Hausärztin bringt bei Bedarf Klarheit.

Für weitere Fragen: www.aids.ch

Und übrigens:
Ungeschützter Geschlechtsverkehr kann auch eine ungewollte Schwangerschaft zur Folge haben. Wenn Sie hierzu Beratung wünschen, finden Sie die geeignete Beratungsstelle in Ihrer Region über www.isis-info.ch.

Hmmm …. sie sind erwartungsgemäss vorsichtig. Tatsächlich aber haben sowohl Kuschelbär als auch ich vor … äh, Aufnahme sexueller Beziehung einen HIV-Test gemacht. Aber die Seite ist wirklich empfehlenswert.

Das Arbeitszeugnis – Dilemma

Ich befinde mich in der angenehmen Lage, dass ich bisher noch nicht so viele Arbeitszeugnisse habe ausstellen müssen. Es gehört auch wirklich nicht zu meinen Lieblingsaufgaben.
Ich finde es noch schwierig. Arbeitszeugnisse sollen „wohlwollend und wahr“ geschrieben werden – ihr Sinn ist es ja, dem Arbeitnehmer den Start an einer neuen Stelle zu ermöglichen – auf der anderen Seite sind sie aber auch für den Arbeitgeber wichtig, der die Qualifikation des Bewerbers abschätzen muss. Kein Problem bei einem guten Mitarbeiter, aber …
Manchmal stösst man da wirklich auf Probleme.

So soll das Arbeitszeugnis laut Gesetz sein:

  • Das Arbeitszeugnis muss wahr sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert und charakteristisch sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss klar abgefasst sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein.

Heute sind ja sogenannte „verschlüsselte“ Zeugnisse eher nicht mehr „in“ respektive nicht mehr erlaubt– mal abgesehen davon, dass auch der Arbeitnehmer (dank Internet) eine Ahnung hat, was die Verschlüsselung bedeutet.

Was aber schreibe ich in solchen Fällen?:

Wenn die Angestellte betrunken zur Arbeit erschien? Früher gab es da irgendeinen Satz von wegen ...“Durch ihre Geselligkeit trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“. Heute muss man das ausdeutschen: … nur wie?

Wenn die Angestellte den Laden beklaut hat? Das Arbeitszeugnis hat vollständig zu sein. Strafrechtliche Verfehlungen müssten also auch erwähnt werden. Ansonsten kann eventuell sogar der vorherige Arbeitgeber zu Schadenersatz verklagt werden, wenn der Mitarbeiter dort gleich weitermacht. Kann man das überhaupt wohlwollend formulieren? Früher umschrieb man das mal so: „… hat in ihrem wie auch im Interesse der Firma gearbeitet“

Wenn die Angestellte unglaublich faul war?

Wenn sie den Kunden gegenüber ein enorm unfreundliches Verhalten an den Tag legte?

Wenn sie oft krank war? Früher gab es da die Schlussformel: „Wir wünschen ihm alles Gute und vor allem Gesundheit“

Ich weiss, in manch anderen Ländern ist das Arbeitszeugnis nicht mehr notwendig und kaum mehr gebraucht, aber bei uns ist das halt üblich und der Arbeitnehmer hat ein Recht auf sein Zeugnis.

Also Frage an Euch: Wie formuliert man das am besten?

Und immer dran denken: Wahrheit • Wohlwollen • Klarheit • Vollständigkeit

Naaaa?

Eintrag in Schweizer Wirtschaftsverzeichnis www.swiv.ch

Und einmal mehr versuchen sie es:

Diesmal bei meinem Mann, aber ich bin sicher, der für die Apotheke ist auch schon unterwegs.

Eintrag in *das* Schweizer Wirtschaftsverzeichnis:  swiv.ch

Betriebe und Unternehmen mit Schweizer Domiziladresse werden automatisch im Schweizer Wirtschaftsverzeichnis eingetragen.

Ja und?

Durch Begleichen der Rechnung bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben und Annahme des Angebots.

Eintragungs- und Publikationsgebühren CHF 142.60.-
8% MwSt  CHF 11-40.-
Total CHF 154.00.-

Für einen Eintrag in ein weiteres nutzloses Verzeichnis, das niemand je anschaut.

Und mit der einmaligen Zahlung ist es dann natürlich auch nicht getan, da der Vertrag grad 2 Jahre läuft und wenn man nicht rechtzeitig schriftlich 3 Monate vor Ablauf kündet, dann verlängert er sich automatisch … kennt man ja.

Fazit: Eine Abzock-Versuch mehr.

Finger weg und ab in den Abfall damit!

Nebenwirkungen: Melden, bitte!

kelef hat mich bei einem letzten Post darauf gebracht: die Meldung von Nebenwirkungen und wie wichtig sie ist.

Warum melden?

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig für die Überwachung eines zugelassenen Arzneimittels oder Medizinproduktes nach seiner Vermarktung. Auch wenn vor der Zulassung Studien gemacht wurden, können später Probleme auftreten, die eventuell bei der kleineren getesteten Menge Leute nicht aufgetreten sind.

Dies kann zu Risikoinformationen, Änderung der Packungsbeilage mit stärkerer Warnung vor Nebenwirkungen und in extremeren Fällen auch zum Rückzug des Medikamentes vom Markt führen.
Melden kann man nicht nur als Apotheker oder Arzt, sondern auch als Patient. Es ist wichtig dies auch zu nutzen.

Wann sollte man eine Nebenwirkung melden?

Nicht nur die Nebenwirkungen verschriebener Medikamente sollte man melden, sondern auch frei verkäuflicher und von Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Produkten …

Als erstes sollte man einen Blick in die Packungsbeilage werfen (oder den Arzt oder Apotheker bitten, das zu tun), ob die Nebenwirkung eventuell schon bekannt ist.

Meldung machen, wenn:
– das aufgetretene Problem nicht in der Packungsbeilage beschrieben ist
– die aufgetretenen Probleme schlimm genug sind um auf den Alltag der betroffenen Person Einfluss zu haben
– auftreten, wenn man mehr als nur eine Medizin nimmt – dann könnte es sich nicht nur um eine Nebenwirkung sondern eine Wechselwirkung handeln.

Für das Gesundheitspersonal: Man sollte Nebenwirkungen auch melden, wenn sie schon in der Packungsbeilage beschrieben sind, aber als „ernst“ betrachtet werden.

Ernst bedeutet: die Nebenwirkung war tödlich, lebensbedrohlich, behindernd, in einen längeren Spitalaufenthalt mündeten, medizinisch signifikant, oder im Fall von Schädigungen des Erbguts.
Ausserdem: alle Nebenwirkungen die bei Kindern auftraten, denn die sind empfindlicher und viele Medikamente werden dort „off label“ angewendet.

Wo melden?:

In der Schweiz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut, die Swissmedic zuständig. Man benutzt dazu das Formular „Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW)“. Es kann hier heruntergeladen werden.

In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) via „Meldebogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ PDF Datei hier herunterladen
Das BfArM nimmt in der Regel Berichte über beobachtete UAW nur von Angehörigen der Heilberufe entgegen, da zur Bewertung möglichst detaillierte medizinische Angaben benötigt werden. Also: via Arzt oder Apotheke ausfüllen lassen.

Österreich: Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesndheitswesen, Abteilung AGES PharmMed. Formular: „Nebenwirkung Arztmeldung Human“ – das muss allerdings vom Arzt bestätigt werden. Formular hier herunterladen.

Also: jeder kann mithelfen unser Gesundheitssystem ein bisschen sicherer zu machen für alle.

Bald wohl auch bei uns …

In Amerika reguliert die FDA (das ist wie die swissmedic in der Schweiz, die zuständig ist für Zulassung und Sicherheit der Medikamente) den maximalen Paracetamol-Gehalt nach unten. Der Grund ist, dass das Paracetamol die Hauptursache für medikamentös bedingtes Leberversagen ist. Neu dürfen maximal 325mg Paracetamol pro Tablette vorhanden sein.

Betroffen sind allerdings nur Kombi-präparate mit Codein, Hydrocodon, Butalbital – alle rezeptpflichtig, weil sie als Opiate, respektive Barbiturat unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Wer ein bisschen in amerikanischen Blogs liest (von Ärzten und Apothekern), weiss, das das Problem dabei hauptsächlich im Missbrauch eben dieser Produkte liegt. Es gibt anscheinend eine Menge Leute, die das nur nehmen, weil es ihnen einen „Kick“ gibt – dass da noch Paracetamol drin ist, ist dafür nebensächlich – und genau darum gibt es diese „akzidentelle Überdosierung“.

Mehr als 4g Paracetamol pro Tag sind giftig für die Leber … und wer dazu Alkohol trinkt verschlimmert das Problem noch.
Das Missbrauchsproblem der Tabletten wird durch diese Massnahme allerdings kaum kleiner .. eher grösser.

Mehr nachzulesen hier: http://www.fda.gov/Drugs/DrugSafety/InformationbyDrugClass/ucm239871.htm

Und weil Amerika was neu entdeckte Nebenwirkungen und Produktrückzüge Vorreiter ist (kaum verwunderlich, wenn man an die Menge Leute denkt, die dort Medikamente schlucken – und auch an die vielen Medikamente, die es praktisch im Supermarkt in Grosspackungen zu haben gibt – Wechselwirkungen irgendwer?) dann kann man sich vorstellen, dass diese Einschränkung bald auch zu uns kommt.

Uh … das könnte einiges erklären

Das griechische „Pharmakos“ (φαρμακός) bezeichnet nicht etwa einen Apotheker sondern ein menschliches Opfer, das für Reinigungsrituale vorgesehen war.

Wenn Not in der Stadt war, wurde ein Pharmakos, also praktisch ein Sündenbock ausgewählt, der dann stellvertretend geopfert – oder vertrieben wurde.

Ob das Wort Pharmakon die geschlechtsneutrale Form von Pharmakos ist, ist unklar. Ein Pharmakon bezeichnet entweder ein Gift oder ein Heilmittel – was auch Sinn macht, denn oft macht ja nur die Menge der Unterschied.

Quelle: Wikipedia