Unwirtschaftliche Medikamente

Die Preisgebung von Medikamenten ist immer eine Diskussion wert. Vor ein paar Jahren habe ich mal die Frage gestellt, was einem ein schmerz-/Fiebersirup für Kinder wert ist. Wieviel darf ein Medikament kosten?

Da ging es um Dafalgan-Sirup. Das ist ein Sirup, aromatisiert, 90 ml Inhalt in einer Glasflasche, er enthält den Wirkstoff Paracetamol, den man gegen Schmerzen und Fieber einsetzt. Zur korrekten und einfachen Dosierung gibt es dazu ein Messlöffel aus Plastik, der graduiert ist nach dem Körpergewicht des Kindes. Packungsbeilage (wie bei uns üblich) in drei Sprachen (D,F,I) gibt es dazu sowie eine farbige Umverpackung.

Das Teil kostet überaschende CHF 2.55.- Ein Grund für den (fast abstrakt) tiefen Preis ist, dass das Medikament auf der Spezialitätenliste steht. Das bedeutet, es wird von der Krankenkasse-Grundversicherung übernommen. Das Bundesamt für Gesundheitswesen redet bei der Preisbildung dieser Medikamente mit. Trotzdem konnte es auch ohne Rezept in der Apotheke bezogen werden. Das es auf der Spezialitätenliste steht bedeutet dann aber auch, dass dafür keine Werbung gemacht werden darf.

Über die Jahre habe ich mich schon gewundert, ob sich die Herstellung und der Vertrieb dieses Medikamentes für die Firma noch lohnt. Die Schweiz ist ein kleiner Markt. Dass etwas ausser Handel ging aus „wirtschaftlichen Gründen“ hatten wir immer wieder mal. In letzter Zeit sogar öfters. Von manchen Mitteln gibt es wenig Generika (deshalb?) und dazu gehören inzwischen auch Sirupe mit Paracetamol. Den Ben-U-Ron Sirup gibt es nicht mehr, da haben sie das ganze Sortiment (samt Zäpfchen) eingestellt. Der Dafalgan Sirup ist also aktuell der einzige Paracetamol-Sirup in der Schweiz.

Was machen wir, wenn die Herstellerfirma entscheidet, da lohnt sich die Herstellung nicht mehr? Den Fall hatten wir tatsächlich schon mal – bei einem Antibiotikumsirup. Nachdem der Bactrim-Sirup aus „wirtschaftlichen Gründen“ vom schweizer Markt zurückgezogen wurde, war der Nopil Sirup der einzige Sirup mit diesem Wirkstoff in der Schweiz. Er steht auf der Spezialitätenliste und als das BAG da eine Preissenkung gefordert hat, hat die Firma verkündet: … der Nopil Sirup wird aus dem Markt gezogen, da die vom BAG verordneten ex-factory-Preise unter den Herstellungskosten liegen … . Zum Glück hatte das BAG dann ein Einsehen und der Preis dafür wurde wieder angehoben (auf CHF 9).

Bei Dafalgan hat die Firma jetzt scheints einen anderen Weg gefunden. Sie machen jetzt von manchen Formen zwei Varianten: Eine, die auf der Spezialitätenliste steht und von der Krankenkasse übernommen wird (mit vom BAG vorgeschriebenem Preis) und eine, die nicht auf der Spezialitätenliste steht, die grundsätzlich dasselbe enthält (eventuell mit unterschiedlicher Grösse/Menge) und für die Werbung gemacht werden dard UND wo sie den Preis selber bestimmen dürfen. So passiert bei den Dafalgan Tabletten – die jetzt freiverkäuflich Dafalgan Dolo Tabletten heissen und fast doppelt soviel kosten wie vorher (um die 6 Franken statt 3 Franken). Und nun auch für den Dafalgan Sirup.

Bis zu einem gewissen Grad kann ich das verstehen. Was mich aktuell daran aber nervt: Der neue Dafalgan Dolo Sirup mit neu 150ml und ebenfalls fast verdoppeltem Preis ist lieferbar. Der von der Kasse übernommene Dafalgan Sirup mit 90 ml fehlt … bis März! Das ist Mist. Das ist speziell Mist, wenn man wie hier Kinderärzte hat, die das oft verschreiben – und die Kinder keine Zusatzversicherung haben. Dann kann ich zwar schon auch den Dolo abgeben, aber der Sirup muss bezahlt werden in der Apotheke.

Also bin ich etwas hin-und her-gerissen. Froh, dass es noch Paracetamol-Sirup gibt. Sauer, dass er teurer geworden ist und nicht für alle auf Rezept abgegeben werden kann.

Und bei dem feilscht man um wenige Franken. Es gibt wahnsinnig teurere Mittel, die … nicht so wichtig sind, die einfach übernommen werden von der Krankenkasse (ich schau in Richtung Abnehm-Spritzen).

Warum bezahlt die Krankenkasse das nicht?

Ich habe keine grossen Probleme, wenn ich in der Apotheke den Leuten erklären darf, wie unser Gesundheitssystem funktioniert, respektive, wie das in der Apotheke funktioniert. Ja, auch wenn es für mich das zwölfzigste Mal ist. Für mein Gegenüber ist es vielleicht das erste Mal.
Wo ich aber Probleme mit habe, ist, wenn man mir etwas nicht glauben will, mir meine (!) Arbeit erklären will, oder meine Erläuterungen einfach nicht hören will. Und wenn das mit den Erklärungen überhand nimmt – das nimmt so unnötig viel Zeit weg, die ich andersweitig besser anwenden könnte.

Heute war so ein Tag. Die meisten Sachen, die auf Rezept verschrieben werden, werden von der Krankenkasse übernommen – der Arzt weiss das ja auch, was ich hier in der Apotheke weiss und verschreibt vorzugsweise Medikamente von der Spezialitätenliste (also das, was von der Grundversicherung übernommen wird). Wir können in der Apotheke mit der Krankenkassenkarte (die wir dann im Patientendossier speichern) auch instant Abfragen machen, ob der Patient (oder die Patientin) versichert ist und wie er/sie versichert ist. Kein Deckungsnachweis, keine Abgabe ohne zu bezahlen in der Apotheke.
Übrigens – die Krankenkasse Assura bei der man früher immer alles erst in der Apotheke bezahlen musste und Rezept und Quittung dann selber einreichen musste um das Geld zurückerstattet zu bekommen ist seit April letztes Jahr zum normalen System übergegangen, dass man eben nicht mehr direkt bezahlen muss und die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Das macht es für uns wesentlich einfacher – allerdings mussten wir feststellen, dass das nur für SL-Präparate gilt. Ein Patient mit Zusatzversicherung (die er nachweislich hat) bei der Assura muss die Sachen trotzdem erst selber bezahlen. Uns meldet es beim Abrufen der Krankenkassendeckung nur als Grundversichert zurück – und als wir da mal angerufen haben, um das abzuklären, hiess es: „Das ist so. Da mag wirklich eine Zusatzversicherung vorhanden sein, aber unsere Zusatzversicherung ist nicht besonders gut (!) und übernimmt nicht so viel, deshalb muss man da wirklich weiter in der Apotheke bezahlen.“

Es kommt übrigens immer mal wieder vor, dass wir von den Krankenkassen (allen) bei der Deckungsabfrage die Meldung bekommen, dass keine Zusatzversicherung mehr vorhanden ist. Warum? Keine Ahnung, aber gelegentlich kündet die Kasse den Patienten die Zusatzversicherung, weil zum Beispiel die Prämien nicht (rechtzeitig) bezahlt wurden.

Man kann sich vorstellen, wie gut so etwas ankommt beim Patienten, aber … das war nur der Anfang. Heute hatte ich alles. ALLES.

Ein Rezept für Tirosint 125 microgramm – Das Schilddrüsenmedikament ist Ende letztes Jahr aus der Spezialitätenliste gefallen, es wird also nur noch von der Zusatzversicherung bezahlt. Der Grund war, dass der Firma die Preisvorgabe des BAG zu tief war. Die Preise auf der Spezialitätenliste werden vom Bundesamt für Gesundheit vorgegeben (ich sags immer wieder: wir in der Apotheke machen die Preise nicht). Die Firma hat angefragt, ob es möglich sei, den Preis etwas zu erhöhen, das BAG hat abgelehnt und jetzt ist das Medikament nicht mehr auf der SL, da die Firma die Preise von Medikamenten auf der NLP (Nichtlistenpflichtige Präparate) selbst gestalten kann. Der Preis ist jetzt also höher und er muss von manchen Patienten selber bezahlt werden. Das wirklich unangenehme hier ist, dass es von vielen Dosierungen vom Tirosint keine gleichen gibt UND dass man Schilddrüsenmedikamente untereinander nicht so einfach austauschen sollte. Sie haben unterschiedliche Bioverfügbarkeiten und ein Wechsel zwischen verschiedenen Tabletten / Herstellern kommt häufig einer Neueinstellung gleich .. Das muss der Arzt machen. Der, der eigentlich wissen sollte, dass der Patient keine Zusatzversicherung hat … und das (trotzdem?) verschrieben hat.

Das Zahnarztrezept für ein Antibiotikum – Das Rezept wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Zahnarztrezepte grundsätzlich nicht in der Schweiz, total egal, was drauf steht. Mist, ja. Ich weiss, dass sie das brauchen um Infektionen und damit Herzprobleme vorzubeugen bei gefährdeten Patienten, aber – nein, trotzdem nicht.

Die Malariaprophylaxe für die Afrika-Ferien – Ja, auch hier: die Krankenkasse zahlt das Medikament nicht. Es liegt nicht daran, dass es für die Ferien ist, sondern daran, dass das SL-Präparat eine Limitation drauf hat. In dem Fall zahlt die Kasse Malariamedikamente nur zur Behandlung, aber nicht zur Vorbeugung. Ja, ich finde das auch unsinnig, weil wenn sie sich anstecken, hat das wohl grössere gesundheitliche Beschwerden und höhere finanzielle Folgen. Nein, ich versuche das nicht einzusenden, damit sie dann vielleicht eine Rechnung bekommen. Ich weiss, dass die Kasse das nicht zahlt und ich laufe ihnen und dem Geld nicht hinterher. Zu viel Aufwand.

Das dritte Paar Kompressionsstrümpfe in einem Jahr – Bezahlt werden die Strümpfe nach MiGeL (Mittelgegenstände-Liste) durch die Krankenkasse. Und die zahlen nur die Kompressionsklasse 2 (und 3) und dann 2 Paar in einem Jahr. Das Jahr beginnt beim Bezug des ersten Paares und nicht „vom 1.1. bis 31.12.“. Das bedeutet, wenn sie letztes Jahr im Juli das erste Paar hatten und später im Jahr das zweite Paar, dann werden die Strümpfe jetzt im Juni noch nicht bezahlt. Da hilft auch ein neues Rezept dafür nicht. Sorry!

Die Blutzuckerteststreifen, weil sie „nur“ Tabletten gegen ihren Diabetes nehmen. Genau genommen: 200 Stück (2 Packungen) werden übernommen im Jahr von der Krankenkasse, wenn sie nicht Insulin spritzen. Das hier ist die 4. Packung, die ich sehe – sie werden also schon für die letzte Abgabe eine Rechnung der Kasse bekommen. Ich kann ihnen die geben, aber ich möchte einfach, dass sie sich dessen bewusst sind und nicht unangenehm überrascht werden. Ja, auch das ist eine Limitation und ja, es ist blöd, hat man das letzte Mal das nicht schon gesagt, aber – tatsächlich rutscht so etwas auch bei uns manchmal durch. Wir versuchen darauf zu schauen und die Patienten zu informieren, aber ich weiss zum Beispiel auch nicht, ob nicht schon woanders welche bezogen wurden. Daraus ergibt sich übrigens kein „Recht“, dass wir den Betrag dann übernehmen, weil wir nicht informiert haben. Auch der Arzt hat diesbezüglich eine Informationspflicht. (Inzwischen machen wir regelmässig und bei allen Kommentare, dass wir informiert haben).

Die Vitamin-D3 Tropfen für das 1 1/2 jährige Kind. Gemerkt von unserer Pharmaassistentin mit eigenem Kind, weil sie eine Rückweisung der Kasse bekommen hat. Überraschend, denn gerade bei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) gibt es keine Franchise (kein Betrag, der erst mal selbst bezahlt werden muss). Aber offenbar gibt es bei den Vitamin D3 Tropfen (neu??) eine Limitation, dass sie nur bis zum Ende des 1. Lebensjahres übernommen werden als Rachitisprophylaxe. Gut, das ist nicht viel, ein paar Franken – aber: ernsthaft? DA geht ihr sparen??? Nachgeschaut ist die Limitation bei fast allen drin, ausserdem sonst: bei nachgewiesenem hohen Vitamin D Mangel. Da ich nicht weiss, ob der Arzt das gemessen hat, erwarte ich da noch einige Rückweisungen mehr in Zukunft bei den Erwachsenen. Wird toll.

Die Quetiapin Kapseln zu 5mg – eine Herstellung, die vor 3 Jahren raus ist. Die Krankenkasse weist die Übernahme (jetzt!) zurück und stellt der Patientin eine Rechnung. Wieso? Anwendung ist Off-Label (zum Schlafen in der Dosierung), was zwar häufig gemacht wird, aber da diese Indikation nicht im Kompendium beim Quetiapin auf der SL Liste steht und der Arzt keine Kostengutsprache bei der Krankenkasse angefragt hat) dass die das trotzdem bezahlen, übernehmen sie das nicht. Nachträglich kann man keine Kostengutsprache beantragen.

Der Melatonin-Sirup für das Kleinkind. Auch hier: es gibt kein Fertigprodukt in der Dosierung, das wird eine Herstellung. Nach der Erfahrung mit dem Quetiapin oben und den vermehrten Rückweisungen bei Herstellungen in der letzten Zeit sind wir vorsichtig. Vor der Herstellung klären wir ab, ob das bezahlt wird: Nein, denn: das Melatonin ist nicht auf der ALT Liste nach der Herstellungen bezahlt werden. Und die meisten Tabletten aus denen man den Sirup macht sind auch nicht auf der SL-Liste (sondern auf der NLP, also nur mit Zusatzversicherung). Eine Rückweisung ist hier auch mit Zusatzversicherung sehr wahrscheinlich. Die Slenyto (Melatonintabletten) die auf der SL sind haben eine Limitation: Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Verlängerung der Schlafdauer und/oder Verkürzung der Einschlafzeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2–18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) mit Schlafstörungen (Insomnie), wenn Schlafhygienemassnahmen unzureichend waren. Da hilft es also nichts: wenn sie nicht bezahlen können und keine Rechnung riskieren wollen, müssen sie mit dem Arzt schauen.

Der Teufel liegt im Detail – und manches von dem oben ist auch für uns nicht sofort ersichtlich. Dazu kommt, dass die Kassen immer restriktiver werden, was sie bezahlen. Und wir müssen und sollen dann die schlechten Nachrichten überbringen. Man kann sich vorstellen, wie „gut“ das ankommt. Ich verstehe den Unmut deshalb gut – manches haben sie vielleicht bisher bezahlt (Ja, aber jetzt nicht mehr). Und ich weiss, dass die Krankenkassenprämien hoch sind (ich zahle auch welche).
Aber am Ende des Tage müssen sie akzeptieren, wenn ich ihnen sage, dass sie das jetzt selber bezahlen müssen – oder es nicht nehmen. Mit mir zu diskutieren führt zu nichts.

Geld sparen auf Kosten der Apotheke?

Die Apotheke gibt Medikamente ab (auf Rezept und ohne) und berät die Patienten in Bezug auf ihre Gesundheit. Das ist das, was wir tun – und damit wir unsere Mitarbeiter bezahlen können (und die Miete und den Wareneinkauf) müssen wir damit auch etwas Geld verdienen. Auf freiverkäufliche Medikamente hat es deshalb eine Marge, bei den rezeptpflichtigen Medikamenten kommt eine Pauschale dazu, manche Dienstleistungen kosten zusätzlich. Es ist wie eigentlich überall im Detailhandel: gratis ist nichts, irgendwer zahlt immer.
Die Medikamente über Rezept können wir meist direkt der Krankenkasse verrechnen – und die schauen dann bei dem Patient, ob er die Franchise erreicht hat, wie hoch der Selbstbehalt ist – und stellen das dann gegebenenfalls dem Patienten in Rechnung.
Wegen dem Umweg scheint in den Köpfen mancher Leute aber zu stecken, dass rezeptpflichtige Medikamente die Apotheke nichts kosten – und deshalb andere Regeln zu gelten haben als in der Wirtschaft sonst.
Ich meine, wie sonst soll ich mir folgende Begebenheiten erklären?

Erster Fall aus Deutschland

Eine Frau kommt mit Rezept und Personalausweis des Mannes und will die Medikamente darauf beziehen. Man muss ihr mehrmals erklären, dass man die Krankenkassenkarte des Mannes dafür braucht und dass der Ausweis nicht ausreicht. Sie zeigt wenig Einsicht, schafft es dann aber (ein paar Tage später) doch, mit der Versichertenkarte zu kommen. Dann ist sie unzufrieden, dass die (teuren) Medikamente bisher noch nicht einmal bestellt wurden und sie noch einmal vorbei kommen muss.
Als sie die Medikamente dann abholt, legt sie sie offen in den schon vollen Korb, den sie dann hinten aufs Fahrrad klemmt.
Am nächsten Tag ist sie zurück in der Apotheke und behauptet steiff und fest, sie habe die Medikamente in der Apotheke liegen lassen und verlangt, dass man sie ihr noch einmal abgibt.
– Sehr unschön, vor allem für Deutschland, denn da kann man auch nicht so einfach die Medikamente noch einmal der Krankenkasse abrechnen (die würden das garantiert retaxieren, heisst: die Apotheke zahlt sie dann selber). Bei uns in der Schweiz ist das etwas anders: da würde, falls das auffällt, der Patient am Schluss die Rechnung von der Kasse erhalten für seine Schusseligkeit.
Übrigens: wir hatten auch schon solche Fälle … und bei so Behauptungen hat sich unser Videoüberwachungssystem, das wir eigentlich wegen der Diebstähle haben, bewährt. Da sieht man nämlich, ob und wo das Medikament eingepackt wurde und ob das so die Apotheke verlassen hat. Bei einer solchen Ansage wie oben, würde ich dem nachgehen und die Aufnahme sichern, sowie dem Patienten mitteilen, wie das gelaufen ist.

Zweiter Fall von uns

Der Mann kommt in die Apotheke mit einem Medikament (Valsartan 80mg), das er vor einer Woche von seinem Dauerrezept bezogen hat. Er möchte das gerne zurückgeben und umtauschen gegen eine Packung Valsartan 160mg, da er die teilen kann und das dann günstiger wird (Beide Stärken kosten gleich viel). Es ist noch nicht abgerechnet und 1 Woche ist noch nicht ewig hier, also kann ich das in Betracht ziehen – aber ich muss bei Medikamentenretouren sehr gut schauen, ob ich die dann eventuell noch weiterverwenden darf. Packung wirklich von uns, Lagerbedingungen müssen eingehalten worden sein, Packung ungeöffnet etc.
EIn genauer Blick auf die Packung zeigt mir nun aber folgendes: Auf der Dosierungsetikette von uns steht „morgens 1/2 Tablette, abends 1 Tablette“ angeschrieben. Die 160mg kann man nicht vierteln, also funktioniert seine Sparidee hier nicht. Und dann sehe ich, dass die Abgabe vom Juli ist (vor 3 Monaten). Das steht auch auf der Dosierungsetikette – er hat zwar tatsächlich vor 1 Woche eine neue Packung geholt, aber … diese hier ist das nicht. Deshalb nehmen wir das auch nicht zurück. Er hat es verstanden, als ich ihm das erklärt habe.

Vorkommnisse wie oben beschrieben scheinen sich Ende Jahr oder auch Ende Monat zu häufen – vielleicht ein Ausdruck davon, dass die Leute mehr aufs Geld achten und suchen, wo sie noch sparen können? Ähnliche Begegnungen gab es schon früher, wie im Post: Ja, bin ich den die Medikamentenvermietung? Oder die hier: Hallo, hier ist die Apotheke, nicht die Bank

Es gibt übrigens Möglichkeiten, Geld zu sparen in der Apotheke. Wenn man die angebotenen Generika annimmt, zum Beispiel. Seit dem neuen Selbstbehalt von 40% (!) bei Originalmedikamenten, nehmen das auch vorher sehr abgeneigte Patienten gerne an.

Step by Step

Step 1: Der Arzt verschreibt der Frau auf einem Dauerrezept Mandelmilch-Körperlotion. Es wird ihr abgegeben, die Anwendung erklärt und gesagt, dass es ein Dauerrezept ist.

Step 2: Frau kommt das sehr früh wiederholen. Man weist sie auf die Limitation der Körperlotion hin: dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge davon in einem bestimmten Zeitraum zahlt.

Step 3: Frau kommt das nach kurzer Zeit schon wieder holen, im Gespräch rutscht ihr raus, dass sie die letzte Flasche offenbar der Freundin geschenkt hat (!). Man weist sie wieder auf die Limitation hin.

Step 4: Frau kommt das wiederholt beziehen. Bei einem Besuch erwähnt sie gegenüber der Pharmaassistentin (PA) dass sie das ja ‚eigentlich nicht mehr beziehen dürfte’.

PA: „Oh, Sie dürfen das schon beziehen – auch weiterhin. Es ist nur so, dass die Krankenkasse das irgendwann nicht mehr bezahlt. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse eine Rechnung für die bezogenen Flaschen.“

Frau: „Wieviel kosten die?“

PA: „30 Franken für diese grosse Flasche.“

(steht übrigens auch auf jeder Dosierungs-Etikette, die wir bei der Abgabe drauf kleben.)

Frau: „Ah, dann ist ja gut, dass das über die Krankenkasse geht!“

Sie nimmt nochmals 2 Flaschen.

Frage: sie wurde jetzt mehrmals darauf hingewiesen. Hat sie es wirklich verstanden? Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?

Covid-Impfung Schweiz Herbst 2024

Das ist ein Infopost – geschrieben für interessierte Patienten, aber auch für Apotheken und Ärzte in der Schweiz.

Erfreulicherweise gibt es seit dem 6. September die Covidimpfung mit dem JN.1 Update als EINZELDOSEn in Fertigspritze erhältlich! Und wir dürfen sie in der Apotheke impfen!

Tatsächlich gibt es jetzt (neu) 2 Covid-Impfstoffe in Einzeldosen und vom Grossisten normal zu bestellen:
Comirnaty JN.1 (Pfizer) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück – der Impfstoff ist im Kühlschrank haltbar (bis 8 Monate nach Produktion)
Spikevax JN.1 (Moderna) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück UND Packung zu 1 Stück – der Impfstoff ist aber nur 7 Tage im Kühlschrank haltbar (!)

Kosten: Die Impfung wird seit Ende letztem Jahr nicht mehr vom BAG übernommen. Dafür steht sie seit August 24 auf der Spezialiätenliste (SL) der Krankenkassen. Das bedeutet, die Covid-Impfung wird bei gegebener Indikation und Impfung beim Arzt von der Krankenkasse bezahlt. Impfen wir in der Apotheke, muss die Krankenkasse das nicht zahlen- Ich empfehle Patienten, bei denen die Indikation zutrifft, das (trotzdem) der Kasse einzusenden, manchmal sind sie grosszügig. Der Preis ist … nicht günstig. Eine einzelne Impfung des Comirnaty ist etwa CHF 77.- dazu kommen noch 20-25 Franken fürs drumrum (Injektion und Verbrauchsmaterial). Das wird i.m. gespritzt, benötigt also eine blaue Nadel. Man kann sie gleichzeitig mit der Grippeimpfung verabreichen – und wir halten es dann so, dass die „Dienstleistung Impfen“ nur einmal bezahlt werden muss.

Das sind die aktuellen Empfehlungen des BAG zur Covid-Impfung:

SARS-CoV-2 ist weiterhin in Zirkulation und wird auch in Zukunft zu Infektionen und Covid-19-Krankheitsfällen führen, welche bei manchen Personen mit einem Komplikationsrisiko einhergehen und schwer verlaufen können. Zum aktuellen Zeitpunkt zeichnet sich noch keine eindeutige Saisonalität für SARS-CoV-2 ab, jedoch wird eine Häufung der Fälle und eine erhöhte Belastung für die Gesundheitssysteme in den Wintermonaten erwartet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen jährlich
eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter (idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember) für folgende Personengruppen:
– Personen von ≥ 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf aufgrund einer Vorerkrankung oder durch Trisomie 21
– Personen von ≥ 65 Jahren als ergänzende Impfung zum individuellen Schutz vor dem altersbedingt erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.
– Schwangeren Frauen wird die Covid-19-Impfung empfohlen, um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem leicht erhöhten Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs und von Schwangerschaftskomplikationen zu schützen. Die Impfung wird insbesondere schwangeren Frauen mit Vorerkrankung empfohlen.
Für Personen mit schwerer Immundefizienz wird ein besonderes Impfschema empfohlen.
Das Gesundheitsfachpersonal kann sich gegen Covid-19 impfen lassen, ohne dass das BAG und die EKIF eine Empfehlung für diese Personengruppe aussprechen.
Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion. Sie wird präferenziell mit einem an zirkulierende Virusvarianten angepassten mRNA-Impfstoff empfohlen, sofern dieser zugelassen und verfügbar ist.

Man kann sich also auch ausserhalb der Empfehlungen impfen lassen – das muss man dann halt selber zahlen. Das gilt auch für im Gesundheitswesen arbeitende (BAG: weshalb?). Das mit dem Abstand von 6 Monaten seit letzter Impfung gegen Covid oder Infektion ist ebenfalls eine Empfehlung und kein Ausschlusskriterium. Wirklich überimpfen kann man sich damit nicht – was die eine Person, die sich 200 mal gegen Covid impfen liess (weshalb??) bewiesen hat. Beim Arzt machen müssen es allerdings Schwangere und unter 16jährige sowie Immunsupprimierte oder mit Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio).

Die Pharmasuisse stellt wie für die anderen Impfungen ein Triageformular für die Covid-Impfung zur Vorbereitung des Patienten zur Verfügung (oben im Bild sichtbar) auf dem die Zielgruppe und Empfehlungen des BAG, die Ausschlusskriterien und die möglichen Nebenwirkungen stehen.

Mit diesen Einzeldosen (speziell den länger im Kühlschrank haltbaren) können wir in der Apotheke in der Schweiz die Covid-Impfung wieder viel einfacher anbieten – und werden das auch. Ich hab sie für uns bestellt – und die Familie habe ich jetzt schon geboostert. Nebenwirkungen: Aua-Arm 2 Tage lang, wie die letzten Male auch, aber diesmal kein Fieber oder Abgeschlagenheit – funktioniert bestens.

Unlogisches Gesundheitssystem (Edition Schweiz)

Die Krankenkasse ist keine Kasse, in die man einzahlt, um etwas zurück zu bekommen, sondern eine Versicherung. Versicherungen sollten für einen da sein, wenn man in Nöte gerät und etwas nicht selber bezahlen kann – was zugegeben mit den heutigen teils teuren Behandlungsmethoden (Operationen) und Medikamenten (Virenmedikamente, Krebstherapien) bald mal möglich ist. Aber heute sieht die man die (obligatorische) Versicherung anders. Man muss monatlich Prämien zahlen – und erwartet Gegenleistungen! Viele Sachen können direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden (durch die Ärzte, Spitäler, Apotheke) und werden übernommen – wenn die Franchise erreicht ist. Eigentlich sehr viel, aber dann gibt es Ausnahmen: Sachen, die nicht bezahlt werden. Und Sachen, die übernommen werden, bei denen das … vielleicht nicht so viel Sinn macht.

Damit etwas von der Grundversicherung übernommen wird, muss „Wirtschaftlichkeit und Wirkung“ gegeben sein … Ausser es handelt sich um homöopathische oder anthroposophische Produkte, dann nicht. Es wird trotzdem weiter übernommen von der Krankenkasse, auch wenn es 2009 nach der Abstimmung zur Übernahme der Komplementärmedizin geheissen hat, da müssen Studien nachgeliefert werden. Bisher ist da nix passiert.

Der Zahnarzt, seine Behandlungen und Vorsorgen, sowie durch den Zahnarzt verschriebene Medikamente werden nicht übernommen, auch wenn man heute weiss, dass schlechte Zähne üble Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Das gilt auch für Antibiotika, die man bei Herzproblemen verschrieben bekommt, um Sepsis (ausgehend von der Zahnbehandlung) zu vermeiden.

Wenn du eine Brille oder Kontaktlinsen zum Sehen brauchst, ist das der Kasse auch grösstenteils egal. Sehen zu können ist nicht so wichtig. Alle 2 Jahre zahlen sie ein bisschen was dran. An eventuellen Operationen zur Verbesserung der Sehkraft vielleicht anteilsweise etwas, oder nach Kostenübernahmegesuch des Arztes.

Wenn Du als Frau nicht grad Kinder möchtest, bist du auch auf dich alleine gestellt. Die Pille oder die Pille danach zum Verhüten ist finanziell deine Verantwortung … wie das Kind danach ja auch. Schwangerschaftsuntersuchungen werden bezahlt, die meisten Vitamine dafür und in der Stillzeit aber höchstens aus der Zusatzversicherung – die du früh genug abschliessen solltest.

Wenn du als Mann ein Potenzmittel brauchen solltest, ist das auch ein Lifestyle-Medi, das du selber berappen darfst. Die Kondome auch, aber wenn du eine PrEP eine „Prä-Expositions-Prophylaxe“ gegen die sexuell übertragbare Krankheit HIV verschrieben bekommen kannst (im Wert von ein paar hundert Franken): das wird übernommen! Kann ich daraus Schlussfolgern, dass die Krankenkassen jeglichen ungeschützten Geschlechtsverkehr unterstützen?

Dazu passend die Kinderwunschbehandlungen: die werden zum Teil übernommen. Das heisst Untersuchungen und Hormonhehandlungen während 12 Monaten (wenn unter 40 Jahre alt), Inseminationsversuche bis 3 Zyklen … wenn es dann nicht geklappt hat, berappt man in Zukunft selber dafür. Künstliche Befruchtungen werden gar nicht übernommen.

Malariamittel für die Reise werden nicht übernommen: das ist Prophylaxe. Prophylaxe wird hier nicht übernommen (wieso?), die Kasse würde aber eine Behandlung bezahlen – obwohl auch hier eine gefährliche Krankheit günstiger vorher verhindert werden könnte.

Neue, teure, gehypte und rezeptpflichtige Mittel zum Abnehmen werden übernommen. Vorher war die Anwendung off-label und viele Diabetiker mussten darum bangen, ihr Medikament das so miss-braucht wurde überhaupt zu bekommen. Jetzt wurde extra eine Spritze mit demselben Inhaltsstoff zum Abnehmen zugelassen … die Liefersituation hat sich allerdings immer noch nicht beruhigt. Wo wohl der Wirkstoff jetzt hingeht? Könnte es sein, dass die Firma halt mehr dran verdient?

Einlagen und Pants (Windeln) für Erwachsene werden bezahlt (unter Voraussetzungen), Windeln für Babies gar nicht.

Damit wären wir bei den Limitationen – Mittel, bei denen die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Darüber habe ich hier geschrieben.

NaCl Lösung für Babies: die isotonischen Lösungen zum reinigen von Nase, Haut und Wunden werden von der Grundversicherung nicht übernommen, die Zusatzversicherung übernimmt ein Teil. Ich sehe immer wieder Kinderarztrezepte mit dem Wunsch und Zusatz: „etwas, das übernommen wird“. Tut mir leid: gibt es nicht.

Impfen in der Apotheke (gegen was auch immer) wird von der Krankenkasse nicht übernommen – das steht immer noch nicht im Leistungskatalog, nur bei den Ärzten. Die Wirkung ist bei beiden gleich gut … und die Apotheken sind eigentlich besser erreichbar dafür.

Die Medikamentenpauschalen (eigentlich die Entlöhnung unserer Arbeit in der Apotheke) sind für alle Medikamente gleich hoch – sie werden sowieso nur draufgeschlagen, wenn das Mittel rezeptpflichtig (Liste B) und von der Grundversicherung übernommen wird. Total egal ist, wie teuer das Medikament ist, egal wie gefährlich das Mittel sein kann und egal wie hoch der Aufwand beim Beschaffen oder der Abgabe ist. Gut – das wird mit dem neuen Vertrag zwischen Krankenkassen und Apotheken demnächst ändern …. auf die Erklärungen dazu freue ich mich allerdings gar nicht.

Man sieht – wirkliche Logik steht da nicht dahinter. Das waren (und sind) Entscheidungen, die getroffen wurden und so umgesetzt werden müssen.