Über die Gültigkeitsdauer von Rezepten (in der Schweiz)

Wie lange ist ein Rezept gültig?  Das ist die Neuauflage einer alten Frage, die ich hier auch als Service für die mitlesenden Ärzte gerne beantworten will.

Ein normales Rezept ist nach dem Ausstellen (siehe Datum, das auf das Rezept muss) 1 Jahr lang „gültig“. Das bedeutet, dass darauf verschriebenes innerhalb dieses Jahres bezogen werden kann entsprechend der verordneten Menge. Wenn keine genaue Mengenangabe, sondern nur „1 OP“ darauf steht, ist das 1 Original-Packung in der kleinsten Grösse.

Für Antibiotika und derartiges, deren Bezug nach einer gewissen Zeit keinen Sinn mehr macht, gilt das nicht: hier muss von der Apotheke abgeklärt werden, ob es das Medikament wirklich noch braucht.

Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen müssen benötigen einerseits spezielle Rezeptformulare, andererseits ist ein solches Betäubungsmittelrezept nach Ausstellungsdatum nur 1 Monat gültig. Benzodiazepine, Zolpidem etc. brauchen zwar kein Betäubungsmittelrezept, Rezepte dafür sind aber ebenfalls nur einen Monat lang gültig!

Es gibt einige (wenige) Medikamente, die zusätzliche Einschränkungen haben. Rezepte für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter innert 7 Tagen nach dem Ausstellen eingelöst werden, manche Medikamente haben Limitationen welche Menge die Krankenkasse bezahlt.

Dauerrezepte und Dauer der Rezepte:

Es gibt in der Schweiz die Möglichkeit Dauerrezepte auszustellen – der Arzt muss das auf dem Rezept selber kennzeichnen. Er kann das, indem er darauf vermerkt „Dauerrezept“, „ad rep“„Rep“ „zu wiederholen bis …“ etc.

Aber wie lange kann so ein Dauer-Rezept gültig sein?

In der Schweiz ist das etwas verwirrlich, da das die Kantone in ihren Gesundheitsgesetzen entscheiden können. Da gibt es also kantonale Unterschiede von 6 Monaten, 1 Jahr bis zu (in wenigen Kantonen) 2 Jahren. Dazu kommt noch, dass die Apothekerverbände oder die Kantonsapotheker und Katonsärzte Empfehlungen herausgeben. Also kann es sein, dass das kantonale Gesundheitsgesetz 1 Jahr zulässt, die Empfehlung aber ist, das Dauerrezept „nur“ für 6 Monate einzugeben. Das hat auch den Sinn, dass der Patient gelegentlich mal wieder den Arzt sieht und der schauen kann, ob sich am gesundheitlichen Zustand etwas geändert hat, das eine medikamentöse Anpassung erfordert. Den Ärzten steht es frei Dauerrezepte auch für kürzere Zeiträume auszustellen (zum Beispiel: für 10 Wochen, 3 Monate, 4 Monate …).

Interessant hier ist auch, was im Vertrag der Apotheken mit den Krankenkassen steht: (Repetitionsregelung gemäss LOA IV-Vertrag (Anhang 3, Art. 4, Abs. 2):

Bringt der Arzt zum Arzneimittel auf dem Rezept einen allgemeinen Repetitionsvermerk an, so ist eine wiederholte Abgabe nach Massgabe der verordneten Tagesdosis oder der Normaldosierung während 6 Monaten oder bis zum nächsten Arztbesuch bzw. max. 1 Jahr erlaubt.

Legt der Arzt für das Dauerrezept eine Gültigkeitsdauer fest, so darf diese zwölf Monate nicht überschreiten.

Das bedeutet: Auch wenn der Arzt in einem Kanton, wo das erlaubt wäre ein Dauerrezept für 2 Jahre ausstellt, muss die Krankenkasse das nicht anerkennen und nur während 1 Jahr zahlen. Dann braucht es ein neues Rezept.

Auch ein Betäubungsmittelrezept kann ein Dauerrezept sein. Dafür gibt es allerdings spezielle und strengere Vorschriften: Wie schon geschrieben gilt ein Betäubungsmittelrezept für 1 Monat nach Ausstellungsdatum – für maximal einen Monatsbedarf. Wenn es die Umstände rechtfertigen, darf eine Menge für maximal 3 Monate verschrieben werden: mit genauer Angabe der Dosierung und Behandlungsdauer!

Die Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aber kein BG-Rezept brauchen: „Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen gemäss Verzeichnis b und c BetmVV-EDI“: wie die Benzodiazepine und Zolpidem: hier sind Dauerrezepte bis maximal 6 Monate möglich – auch hier muss unbedingt die Dosierung angegeben werden. – (und ehrlich: ich finde Dauerrezepte dafür sind eigentlich auch Kunstfehler: hier steht in der Packungsbeilage sehr, sehr deutlich, dass die nur zur kurzzeitigen Anwendung gedacht sind!)

Übrigens: In der Schweiz darf der Apotheker (unter bestimmten Voraussetzungen) auch bei normalen Rezepten eine Wiederholung des Medikamentes machen:

Verschreibt der Arzt auf dem Rezept ein Medikament ohne Repetitionsvermerk, so ist eine einmalige erneute Abgabe höchstens der verordneten Packungsgrösse in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Der Apotheker dokumentiert den Grund der Repetition. Die Ausnahme hier ist die Liste A, die nicht wiederholt werden darf, wenn das nicht ausdrücklich auf dem Rezept steht.

Und bei Dauerrezepten mit allgemeinem Repetitionsvermerk dürfen wir Apotheker (ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen) die Dauer verlängern – zum Beispiel bis zum nächsten Arztbesuch, Maximal aber auf die Länge eines Jahres nach Ausstelldatum des Dauerrezeptes. Letzteres hat (zumindest bei uns in der Gegend) etwas zu Diskussionen geführt, da es Apotheken gibt, die das sehr häufig gemacht haben – was letztlich nicht im Sinne des Arztes war. Das kann ich verstehen, weshalb ich diese Option nur selten einsetze und nicht „grundsätzlich“ so mache.

Apotheken aus aller Welt, 682: München, Deutschland

jetzt hast Du mich auch angesteckt,dass ich schon im Urlaub Apotheke(n) knipse. Hier eine kleine Runde aus München.
Ausser der Rathaus Apotheke habe ich gefunden:
-eine internationale Apotheke
Dort sind fremdsprachige Apotheker angestellt, englisch, spanisch, französisch, davon konnte ich mich selbst überzeugen. Für eine große Touristenstadt ist das sicherlich eine gute Angelegenheit.
 muenchen43
-und eine Bio-Apotheke.
Was nun daran das Besondere ist, kann ich leider nicht erkennen.
Den Aushang kann ich nicht ganz übersetzen, vermutlich suchen sie auch eine italienisch sprechende Angestellte.
muenchen41muenchen42
Danke an Othello für diese Einsendungen! Die Rathaus-Apotheke habe ich schon, deshalb habe ich die Bilder dort angehängt:

Richtig inhalieren

Auf dem Rezept per Fax steht ein Pari Inhalationsgerät. Das sind diese Ultraschallvernebler – früher waren die sehr beliebt, heute brauche ich weniger, aber wir haben noch.

Dar Patient ist leider in sehr schlechtem Zustand und kann das Haus nicht verlassen, seine Frau ist nicht viel besser dran, also bringt man ihm das Gerät und die Medikation dazu (Dospir Ampullen) noch am Morgen vorbei und erklärt die Anwendung gleich vor Ort.

Am selben Abend bekommen wir ein Telefon: „Das Gerät muss kaputt sein, wir kommen damit nicht zurecht, kann nicht nochmals jemand vorbeikommen das erklären?“

Leider kann ich das heute nicht mehr. Ich versuche herauszufinden an was es liegt.

Pharmama: „Was macht es? Läuft es?“

Mann: „Ja, es pumpt und es dampft – aber das hört ja gar nicht auf. Wie lange muss ich das machen?“

Pharmama: „Nun, was nehmen Sie zur Inhalation?“

Mann: „Nur die Dospir Ampullen. Das sind zweieinhalb milliliter.“

Pharmama: „Das sollte nicht so lange gehen … vielleicht maximal 15 Minuten bis alles verdampft und inhaliert wurde? Ich würde aber mindestens 10 Minuten inhalieren.“

Mann: „Sooo lange? Äh – ich schicke morgen noch meine Frau vorbei, dann können Sie das mit ihr zusammen anschauen.“

Hmmm. Seltsam.

Die Frau kommt am nächsten Tag nur mit dem Verbrauchsmaterial – Schlauch und Vernebler – in die Apotheke. Den eigentlichen Apparat hat sie zuhause gelassen … aber der funktioniert ja angeblich.

Ich erkläre also noch einmal, wie man den Vernebler öffnet, die Lösung einfüllt … (Dabei kommt mir ein Teil der Lösung, die noch drin ist entgegen, also hat er wirklich nicht fertig inhaliert) … dass man das nach dem inhalieren waschen soll mit Wasser und etwas Seife.

Frau: „Und wie geht das inhalieren?“

Also zeige ich ihr, dass man das Mundstück in den Mund nimmt und dann dadurch ein- und ausatmet. Aus Hygienegründen nehme ich es nicht in den Mund, aber ich tu so als ob.

Pharmama: „Wenn er nicht dadurch ausatmen will, kann er das auch daneben machen.“

Frau: „Und dann schlucken.“

Pharmama: „Schlucken? Nein, Sie atmen das ein – das ist eine Inhalation, das muss in die Lunge.“

Frau: „Ah!“

Ah. Das war das Problem. Offenbar hat er das in den Mund genommen und dann geschluckt. Mit entsprechend viel Luft … kein Wunder wollte er das nicht 10 Minuten lang machen.

Sollte ich fragen, ob er noch etwas gegen Bläungen will? :-)

Ich hab’s ihr dann so erklärt: „Das ist wie rauchen. Tief einziehen, einen Moment warten und dann ausatmen, und das dann machen, bis nichts mehr im Vernebler drin ist.“

Ich hoffe, das ist jetzt klar.

Pharmama in den Medien (8)

Manchmal ist es so in der Blogger-Welt: Da schreibt man einen Artikel über etwas, das einen bewegt hat … und der findet Anklang. So sehr, dass er schliesslich ausserhalb des Blogs landet – in den Printmedien.

So geschehen gerade eben mit dem Blogpost Isotretinoin-Rezepte und Frauen im gebärfähigen Alter.

Erst hat sich Medinside dafür interessiert, den Blogpost (so) auf ihrer Seite zu bringen, dann bekam ich eine Anfrage eines Journalisten, der das gelesen und vertiefte Informationen darüber wollte.

Und jetzt bin ich deswegen in der NZZ am Sonntag erwähnt:

isotretinoinnzz

Quelle: © NZZ am Sonntag; 28.08.2016; Ausgabe-Nr. 35; Seite 12

Interessant fand ich dabei, die Einschätzung des schweizerischen Apothekerverbandes, die die Häufigkeit dieser Rezepte (Isotretinoin als Grosspackung oder Dauerrezept bei Frauen) bei jeder dritten Verordnung schätzen – ich habe 4 von 10 geschätzt, also sind wir nicht so weit entfernt … und da spielen sicher gewisse regionale Unterschiede noch mit.

Und spannend: wie der Ärzteverband FMH reagiert:

Eine gründliche Aufklärung vor Therapiebeginn sowie die entsprechenden Untersuchungen werden durchgeführt und schriftlich festgehalten, ebenso monatliche Kontrollen im Therapieverlauf.

… wie sie die Kontrollen allerdings machen, wenn sie die Patientin nicht monatlich sehen (man erinnere sich: Grosspackungen und Dauerrezepte, da geht die nicht mehr unbedingt zum Arzt, bei uns zahlt man ja für jeden Besuch und gerade Termine beim Hautarzt brauchen manchmal 2-3 Monate, bis man einen hat), weiss ich nicht.

Auch schön: zudem sei die Abgabe von 100er Packungen nicht illegal. „Sonst wären sie verboten und somit nicht auf dem Markt erhältlich.“.

… ja – aber es gibt ja nicht nur Frauen, die 100er Packungen sind für Männer und vielleicht noch für Dosierungen gedacht, die nicht mit einer Kapsel alleine erreicht werden können, zum Beispiel wenn der Arzt 30mg verordnen will. (Es gibt 5mg, 10mg, 20mg und teils 40mg Dosierungen).

Ich finde es gut, wenn das Thema etwas bekannter wird. Ich hätte da noch ein paar ähnliche, die ich noch bringen muss. Clozapin-Verschreibungen zum Beispiel.

 

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Buchsichtung auf der Aida!

Danke Leserin Marion, die mir das hier zukommen liess:
aidabuchsichtung
Als langjährige, treue Leserin deines Blogs habe ich mich sehr gefreut, dein Buch „Haben Sie diese Pille auch in Grün?“ in der Bord-Bibliothek zu finden. Bisher hatte ich nie Zeit und Gelegenheit, das Buch zu lesen, da war das perfekt (siehe Foto). Ich war überrascht, wie dick es doch ist und wie interessant es sich liest, auch wenn ich seit vielen Jahren dein Blog lese und einige der Anekdoten natürlich kannte. Ich habe es mir jetzt gleich noch als Ebook zugelegt.

Ist das nicht cool? Ich bin stolz wie bolle :-)

Ich warte ja immer noch drauf, dass ich mal jemanden das lesen sehe … ich denke, dann würde ich fragen, ob die Person vielleicht ein Autogramm will …

Nicht ganz so Gut-Scheine

Gutscheine sind immer wieder ein Thema. Wir haben Kundenkarten und gelegentlich bekommen die Leute Gutscheine als Bonus dafür, die sie dannbei uns in der Apotheke einlösen können beim nächsten Einkauf. Dann gibt es noch die Gutscheine, die sich in Heften und Zeitschriften (auch unserer eigenen) finden. Am döfsten finde ich die Gutscheine in öffentlichen Zeitungen, die einem versprechen, dass man damit in der Apotheke etwas gratis dazubekommt oder ein Muster dazu abholen kann … aber die Firma hat sich nicht die Mühe gemacht, die Apotheke darüber zu informieren, geschweige denn die Muster dazu geschickt.

Aber zurück zu unseren Gutscheinen:

Kundin: „Wann bekomme ich mal etwas für meine Kundenkarte?“

Ich schaue in ihr Dossier – eigentlich müsste sie schon mehrmals Gutscheine von uns bekommen haben, bei dem Umsatz. „Sie bekommen Gutscheine, tatsächlich sollten Sie schon ein paar bekommen haben.“

Kundin: „Habe ich nie!“

Pharmama: „Das ist seltsam. Bekommen Sie keine Post von uns?“

Kundin: „Schon, aber die sortiert mein Mann immer aus und wirft sie gleich weg. Er mag keine Werbung.“

Pharmama (nach innerlichem facepalm): „Da waren die Gutscheine drin. Sagen Sie ihrem Mann, dass er das nicht wegwerfen soll.“

Kundin: „Können Sie mir keine neuen dafür ausstellen?“

Pharmama: „Nein. Tut mir leid.“

Im gleichen Stil: nach dem Einkauf und beim Einkassieren.

Kundin: „Ich habe einen Gutschein – aber zu Hause.“

Pharmama: „Ich brauche ihn hier, um das abzuziehen.“

Kundin: „Können Sie nicht im System nachschauen wieviel das war und das dann machen?“

Pharmama: „Nein. Tut mir leid.“

Kundin: „Oh. Na dann halt nicht.“

Neuer Kunde, neues Glück. Manchmal auch nicht.

Ich zum Kunden: „Haben Sie eine Kundenkarte bei uns?“

Kunde: „Ja!“

Er gibt mir die Krankenkassenkarte.

Pharmama: „Nein, ich meine eine Kundenkarte – aber ich schau mal unter dem Namen nach.“

Ich finde nichts.

Kunde: „Vielleicht ist sie auch unter dem Namen meiner Frau?“

Ich schaue, finde aber keinen Frauenvornamen mit dem Familiennamen und erwähne das …

Kunde: „Ah, meine Frau heisst ...(total anders).

Immer noch nichts. So langsam wird es peinlich.

Kunde: „Aber ich habe zu Hause etwas zugeschickt bekommen!“

Pharmama: „Dann bringen Sie die Karte mit, mit den Namen, die sie mir bis jetzt genannt haben, finde ich nichts.“

Kunde: „Es war ein Gutschein.“

Mir dämmert was.

Pharmama: „In einer Zeitschrift? Das bedeutet nicht, dass sie bei uns auch eine Kundenkarte haben.

Kunde: „Aber ich kaufe immer hier ein!“

Pharmama: „Oh gut . dann würde sich eine Kundenkarte wirklich für Sie lohnen. Ich stelle ihnen eine aus, okay?“