Eine Trauerkarte von der Apotheke?

Die Menschen sterben. Jeder einmal. Wir in der Apotheke sehen das auch. Wie erfahren wir es, wenn einer unserer Patienten gestorben ist?

Leider kaum. Manchmal nur, wenn ein Angehöriger uns die nicht mehr gebrauchten Medikamente zurückbringt – häufig in einem (grossen) Plastiksack. Gelegentlich sagen sie dazu noch, dass das die Medikamente von Herr X oder Frau Y sind, die gestorben ist – fast häufiger noch geschieht das fast Wortlos – und ich erkenne nur, von wo das kommt an den Dosierungsetiketten, die ich von den Packungen knübeln muss. Ein anderes Mal erfährt man es nur durch die Todesanzeige in der Zeitung – aber meist komme ich nicht dazu die zu lesen. Selten kommt der Partner oder ein Kind des Patienten vorbei und erzählt es uns.

Ich glaube die meisten Leute verstehen nicht, dass wir mit unseren Patienten eine Beziehung haben, die etwas über das einfache Ausgeben von Medikamenten hinausgeht.

Oft wissen wir von den Patienten, was ihre Probleme waren – zumindest die gesundheitlichen, manchmal auch etwas mehr. Mit vielen haben wir geredet auch neben den reinen Fakten der Dosierung und der Medikamente. Und bei einigen leiden wir direkt mit, wenn es ihnen schlechter geht.

Wenn ich so weiss, dass einer unserer Patienten gestorben ist – speziell jemand, den wir häufiger (und gern) gesehen haben, dann schreibe ich auch eine Trauerkarte.

Eigentlich ist das ein Bruch des Patientengeheimnisses (das selbst nach dem Tod weiter Gültigkeit hat) … demnach dürfte niemand auch nur wissen, dass ein Behandlungsverhältnis bestanden hat – selbst wenn ich nur schreibe, dass wir ihn/sie als freundlichen Menschen kennenlernen durften und ihn/sie auch vermissen werden.

Was ich bis jetzt an Rückmeldungen bekommen habe, war positiv, aber …

Was denkt ihr? Sollte ich das nicht mehr machen? Ist das überhaupt seltsam, von der Apotheke eine Trauerkarte zu bekommen?

46 Kommentare zu „Eine Trauerkarte von der Apotheke?

  1. Ich / wir (einerseits Coaching-Praxis, andererseits Garagenbetrieb) machen das auch. Es ist mir / uns ein wichtiges Anliegen und unser kleiner Beitrag zur Menschlichkeit. Letztendlich ist jeder Kunde / Klient ein Mensch mit Persönlichkeit und so viel mehr als nur das, was eine Kundennummer hergibt. Ich erinnere mich an mehrere Kunden, die nicht nur von den Angehörigen tränenreich vermisst werden. Von mir auch.

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  2. nein, ich finde das nicht seltsam. Eher im Gegenteil. Es zeigt doch, dass euch der Mensch an sich wichtig war und ich finde es eine schöne Geste. Behalte es bei. Manchmal muss einfach das Patientengeheimnis gebeugt werden, im Sinne der Menschlichkeit. :)

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      1. ich hab mich da glaub ich falsch ausgedrückt. Ich finde es persönlich nicht schlimm oder verwerflich, wenn du den Angehörigen eines Patienten, mit dem du viel Kontakt hattest, eine Trauerkarte schickst, wenn du erfahren hast, dass der Patient verstorben ist. Wenn es danach geht, dürfte ich das als Optiker auch nicht tun, aber ich finde es einfach eine tolle Geste. Und das, denke ich, ist den meisten Menschen wichtiger als die Tatsache, dass du das eigentlich nicht tun dürftest..
        (vielleicht hätte ich das „gebeugt“ einfach in Gänsefüßchen setzen sollen.. ;) )

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        1. Nein, ich verstehe das Grundsätzlich schon so. Das Problem ist nur, dass -nach dem, was ich letzthin gelesen habe- ich zum Beispiel für die Kommunikation per Brief mit einem Patienten NICHT das Briefpapier der Apotheke nehmen darf – weil das ja impliziere, dass ein Behandlungsverhältnis besteht … und das wäre ein Bruch des Patientengeheimnisses. Lies: Verboten! Bestrafbar! Das gilt eigentlich dann ja auch für die Trauerkarte … so doof das auch ist. Also dürfte ich, wenn man das Gesetz so auslegt, keine Karte schreiben.
          Aber persönlich … denke ich gleich wie Du. Und hoffe, dass die anderen das auch so sehen.

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          1. ja, aber du nimmst ja nicht das Briefpapier der Apotheke, sondern eine normale, quasi überall erhältliche Trauerkarte. Von daher würd ich das jetzt nicht als Bruch des Patientengeheimnisses sehen. :)

            Aber mal ne andere Frage: Ich kann mir ja vorstellen, dass es deine Kollegen durchaus ähnlich handhaben. Gab es denn da schon mal Probleme wg. des Patientengeheimnisses?

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  3. Ich denke, es macht einen Unterschied, wer die Karte schickt. Eine Beileidskarte *der Apotheke* hat für mich immer zumindest ein kleines Stück den Ruch von „Herzlichen Glückwunsch zur Pensionierung, da Sie jetzt mehr Zeit haben zum Reisen anbei unser aktueller Prospekt, Ihr freundliches Reisebüro“. Also das Geschmäckle, dass da jemand die Gelegenheit nutzt um Werbung zu machen. Das wirst Du so sicher nicht schreiben und auch nicht so meinen, aber es schwingt mMn immer mit, wenn die Karte von einem Unternehmen kommt.

    Etwas anderes ist es, wenn *die Apothekerin* (oder eben derjenige Mitarbeiter, der den jeweiligen Kunden hauptsächlich betreut hat) eine persönliche Trauerkarte schreibt. Inwieweit man dann unterschreibt mit „Frau Pharmama, XY-Apotheke“, hängt mMn vom Einzelfall ab.

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    1. Ja. Es ist auch nicht so, als ob ich dafür Karten hätte (oder Couverts) mit unserer Adresse drauf. Ich gehe die (wie alle anderen auch) in der Papeterie kaufen – und Werbung soll es ganz sicher nicht sein, auch wenn ich wirklich unterschreibe mit „Pharmama und Team der …Apotheke“. Guter Einwand zwar.

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    2. Sehe ich etwas anders. Die Karte kommt vom Unternehmen. Sie soll vom Unternehmen kommen und nicht vom einzelnen Mitarbeiter.
      Bei einem kleinen Geschäft wie einer Apotheke wirkt sowas meiner Ansicht nach anders als wenn die Karte von einem multinationalen Großkonzern standardmässig versendet wird.
      Daher auch mein Einwand weiter unten, dass ausschließlich die Leitung die Karte unterschreibt und nicht der Angestellte.

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  4. Ich denke auch das es da wirklich darauf ankommt wie gut man den Kunden kannte.

    Wenn es ein langjähriger Stammkunde war den man gut kannte fände ich das als Angehörige sehr nett von der Apotheke. Zeigt es doch das der Mensch auch wichtig ist und nicht nur das Geld das man in der Apotheke lässt.

    Aber mal ne andere Frage: warum musst du die Dosierungs-Aufkleber von den Medikamentenpackungen knibbeln? Die werden doch entsorgt. Warum dann die Mühe?

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    1. Ja, die werden entsorgt. Via eine Firma, die untersteht nicht dem Berufsgeheimnis. Das ist also auch so ein Problem des Patientengeheimnisses. Ich schredder auch alles, was einen Patientennamen drauf hat sonst. Und entsorge die Druckpatronen und Etikettenbänder separat. Ist so.

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  5. Ich finde das toll und empfehle auch, es unbedingt beizubehalten. Vielleicht sagt man als Angehöriger in der Apotheke nichts, weil man denkt, dass das die dort Arbeitenden eh nicht interessiert und die „Geschäftsbeziehung“ eben nun beendet ist. Ich finde, eine Karte zu schreiben ist eine sehr nette Geste und zeigt, dass es eben nicht nur eine „Geschäftsbeziehung“ war. Ich hätte mich jedenfalls gefreut wenn die Apotheke nach dem Tod meiner Mutter eine Karte geschrieben hätte :-) .

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  6. Ich denke, es hängt davon ab, wo sich die Apotheke befindet und wie eng der Kundenkontakt ist:
    Wenn sich die Patientin und die Apotheke in einer Großstadt befinden, mag die Karte auf die Angehörigen eher befremdlich wirken. Dann sollte man das lassen.

    Sollte es sich aber um ein kleines Städtchen handeln, dann ist die Karte schon quasi Pflicht und zeugt vom Respekt miteinander. Datenschutzrechtlich sehe ich da auch kein Problem, da sehe ich keine Verletzung des Patientengeheimnisses. Man schreibt ja nicht die Verstorbene an, sondern die Angehörigen, die vielleicht ebenfalls Kunden der Apotheke sind. Normalerweise hat sowieso eh oft die Tochter die Medikamente für die nun verstorbene Mutter abgeholt.

    Wenn man die Angehörigen nicht kennt, sollte man eher wieder von einer Karte absehen. Dann wirkt sie wieder eher befremdlich.

    Wichtig ist, dass die Karte einerseits persönlich, andererseits nicht zu persönlich wirkt: Also eine gute Beileidskarte aus der Buchhandlung und handschriftlich einen Einzeiler drauf a la „Zum Tode Ihrer Mutter wünsche ich Ihnen mein herzlichstes Beileid. „, kein Roman.

    Wichtig fände ich es auch noch, dass nur und ausschließlich nur der Inhaber oder der Leiter der Apotheke kondoliert. Es wirkt seltsam, wenn die angestellte PTA im Namen der Apotheke kondoliert, selbst wenn sie den eigentlichen Kundenkontakt mit der Verstorbenen hatte (das wirkt so, als ob die Aufgabe deligiert worden ist).

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    1. Naja, grundsätzlich kommt man als Apotheker gar nicht um den Kundenkontakt herum. Aber … sehr guter Einwand.

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      1. Naja, kann ja sein, dass die verstorbene Kundin sich lieber von der PTA oder der Apothekenhelferin beraten hat lassen, da ihm diese irgendwie sympathischer war. Aber auch dann muss die Chefin kondolieren, alles andere wirkt irgendwie auf die Angehörigen seltsam.

        Und mit Großstadt meine ich: Wenn der Kunde eher Laufkunde war und mal in dieser, mal in jener Apotheke seine Medis eingelöst hat, würde ich auch davon absehen. Stell Dir einfach vor, ein naher Verwandter stirbt und von 6 Apotheken kommen Beileidskarten. Da kann ich dann die Angehörigen verstehen, dass sie die Beileidskarten als pietätlos empfinden.

        Du schreibst, dass Du reinschreibst, „dass wir ihn/sie als freundlichen Menschen kennenlernen durften und ihn/sie auch vermissen werden.“

        Persönliche Meinung: Machs kürzer! Für meinen Geschmack klingt das etwas aufgesetzt und oberflächlich, da man den Kunden ja nicht wirklich gut als Person kannte, selbst wenn er regelmässig da war. Man hatte – nüchtern betrachtet – halt wirklich nur eine Geschäftsbeziehung. Ein einfaches „Zu Ihrem Verlust sende ich Ihnen mein herzliches Beleid!“ wirkt ehrlicher, wenn man der Person selbst nicht wirklich nahe steht.

        Das Thema ist aber schwierig. Ich habe das auch außerhalb der Apotheke erlebt, dass gut gemeinte Dinge bei nem Trauerfall bei den Angehörigen total falsch verstanden werden können. Einfach runter schlucken und die Situation des Gegenübers bedenken.

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  7. ich schreibe kondoliere oft genug persönlich oder schreibe eine karte als privatperson, nicht im namen der apotheke. sobald eine traueranzeige in der zeitung steht, ist es auch öffentlich bekannt, in sofern sehe ich kein problem der anteilnahme. ich hab allerdings auch schon angehörige gehabt, die sich despektierlich über die karte äusserten im sinne von „da trauert sie wohl eher über den verlorenen kunden“ aber solche dummen äusserungen lässt man einfach unkommentiert

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    1. Das Problem ist ja nicht, dass nicht bekannt wäre, dass die Person nicht mehr lebt, sondern dass sie in der Apotheke war …

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  8. Ich finde das ganz klar einen Bruch des Patientengeheimnisses. Ebenso empfinde ich bei den Geburtstags-Postkarten, die ich schon von Apotheken bekommen habe.

    Als Angehöriger, der selbst nichts mit der Apotheke zu tun hat, würde ich das auch eher als (lästige/pietätlose) Werbung denn als Anteilnahme empfinden.

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  9. Ich finde das schön. Betreffend der Schweigepflicht: man muss nicht päpstlicher sein als der Papst, gesunder Menschenverstand ist wichtiger als irgendwelche Vorschriften.

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  10. ich finde die Sache gut! Wenn man es GANZ genau nimmt, müsste auch jede Arzpraxis bei Anruf/Rückfrage sagen: „Herrn/Frau XY kennen wir nicht“ Kann ja schliesslich jeder am Telefon behaupten, Pharmama zu sein.

    Meine Mutter (Krankenschwester/Stationsleitung in der Altenpflege) besuchte mit Kollegen oft sogar die Beisetzung/Trauerfeier von langjährigen Insassen. Da hätte ja auch jemand aus der Anwesenheit des Personals seine Schlüsse ziehen können.

    Nein, man kanns auch Übertreiben mit dem Datenschutz!

    P.S: Danke Pharmama für die nette Rückmeldung! :-)

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    1. OT: Insassen in Bezug auf Altenheim ist aber hart – aber ich verstehe wie es gemeint ist :-DMein Vater sagt allerdings wenn er in die Kurzzeitpflege muss auch immer „geht in die Besserungsanstalt“ 8-)

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      1. Judi, hast natürlich recht, sorry – aber ich bin mit den Begriffen „Altersheim“ „Heiminsasse“ aufgewachsen – hier in der Gegend wurde es eigentlich erst in den letzten Jahren vollständig durch „Bewohner“ und „Seniorenstift“ etc. ersetzt.

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    2. Wenn ich als Apotheke beim Arzt wegen einem Patienten nachfragen muss, dann können die mir Auskunft geben, da sie ja im selben Behandlungsverhältnis involviert sind (und wir auch). Dabei wird dann von der stillschweigenden Einverständnis des Patienten ausgegangen.
      Anders sieht es aus, wenn ein Verwandter / Bekannter / sogar Lebenspartner beim Arzt nachfragt. Da kann man nicht sicher sein, ob er in die Behandlung eingeweiht ist – man müsste vorher die Einwilligung des Patienten holen, Informationen herauszugeben.
      (Du siehst, ich habe mir schon eine Menge Gedanken darüber gemacht – und: Bitte :-) ).

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  11. Ich finde das sehr nett und auch keinen Bruch des Patientengeheimnisses. Wenn eine Traueranzeige mit angegebener Adresse des Trauerhauses in der Zeitung ist ist das ja schonmal öffentlich. Wenn jetzt der Metzger der Frau X seit Jahren die Fleischwurst verkauft (und auch in der Ruhrgebietsgroßstadt in der meine Eltern wohnen kennt der Metzger seine Stammkunden beim Namen) ne Karte schreibt bricht er doch auch keine Schweigepflicht.
    Ebenso könnte doch Frau X bei Dir jede Woche ein Stück Seife gekauft haben, Du verrätst ja keinem welche Medikamente sie bei Dir bezog…
    Von der Stammapotheke meiner Großtante bekamen wir auch eine persönliche Karte nach ihrem Tod. Allerdings waren wir da auch selbstverständlich hingegangen, haben gesagt, daß sie verstorben ist und uns für die langjährige gute Zusammenarbeit bedankt.

    Weiter so – gibt viel zu wenig Menschlichkeit…

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    1. Vielleicht haben die sich (auch) einfach nicht getraut.
      Aber es ist nicht bei jedem Patienten / Kunden gleich. Manche lernt man besser kennen, andere weniger gut.

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    2. Nun: die Schweigepflicht gilt für spezifische Berufsgruppen. Der Metzger gehört da nicht drunter.
      Und das mit der Seife ist richtig. Wir haben ja nicht nur Medikamente sondern auch einiges an Drogerieartikeln.

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      1. Das mein ich ja. So ist man aus der Schweigepflichtssache doch eigentlich raus?
        Problematisch würde ich es sehen wenn man vom Arzt die Todesnachricht bekäme und die Angehörigenadresse dem bei Euch in CH üblichen Patientendossier entnähme, aber das ist ja schon arg konstruiert und sehr unwahrscheinlich.
        Kondolieren an eine in der Todesanzeige angegebene Adresse und selbstverständlich ohne Angabe von Sachen die unter die Schweigepflicht fallen (no go z.B. „lange haben wir Ihre Mutter bei der Therapie ihrer schweren Krebskrankheit unterstützt und bedauern nun…“) finde ich nach wie vor nett und unbedenklich

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  12. Himmel, jetzt muss man sich auch noch wegen einer (zwischen-)menschlichen Regung rechtfertigen ..
    in welcher Zeit befinden wir uns?

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      1. wohl wahr, liebe Pharmama, aber lassen wir uns davon wirklich beeindrucken? Na gut, wenn’s an die Geldbörse gehen soll, ist man sicherlich vorsichtiger, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass etwas gut ankommt, wenn es zumindest den Anschein hat, dass es spontan erfolgt.
        meint Hajo

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  13. Ich schließe mich McCloud Äußerung an.

    Man darf nicht vergessen, dass man es ja nicht mit dem Verstorbenen zu tun hat, den man kannte, sondern mit dessen Angehörigen – die man eventuell kannte, aber auch nicht. Auf die hat man „eine Wirkung“ mit der Karte. Je nach dem Verhältnis zu denen, sollte man überlegen, ob man eine Karte schreibt oder nicht. Ich kann mir z.B. vorstellen, dass ein Witwer/eine Witwe mit kleinem Bekanntenkreis sich freut, wenn auch nicht so nah stehende Menschen Anteil zeigen, während jemand anderes, der vielleicht einen Menschen verloren hat, der mitten im gesellschaftlichen Leben stand und der massig an Kondolenz bekommt und die Apotheke nicht kennt, dass vielleicht eher als oberflächlich und als eine Art Werbung sieht.
    Es kommt also auf den jeweiligen Einzelfall an.

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  14. Ich kann das von beiden Seiten betrachten. Als mein Vater Anfang Jahr starb, war ich kurz danach mit meiner Mutter in der Apotheke. Früher hat immer mein Vater alle Medikamente für beide geholt, er war dort also bestens bekannt, und diese Tatsache war wiederum meiner Mutter bekannt ;-)
    Die Angestellten waren ehrlich erschüttert und berührt, als wir ihnen sagten, dass er gestorben ist (sie wussten, dass er Krankenhaus war, und erkundigten sich nach ihm).
    Wäre da eine Kondolenzkarte gekommen, hätte sie genau so gut getan wie all die anderen Karten auch.
    Auf der anderen Seite haben wir von der Bibliothek aus bisher ich glaube 2x in meiner Laufbahn eine Kondolenzkarte an Kundschaft geschickt. An die erste habe ich keine genaue Erinnerung mehr, die letzte war die Reaktion auf die offizielle Mitteilung der Nichte der Verstorbenen, dass diese eben gestorben sei, mit einem persönlichen Dank für unsere Arbeit. Da war es uns ganz persönlich allen ein Bedürfnis, eine Karte zu schicken, und wir wollten sie auch alle unterschreiben – bei so einem kleinen Team wie unserem hatte auch wirklich jede eine Beziehung gerade zu dieser Kundin aufgebaut.
    Daher: v.a. wenn den Hinterbliebenen bereits bekannt ist, dass der/die Verstorbene immer in die Apotheke Maiermüller ging, finde ich es eher eine tröstliche Geste, ja, vielleicht sogar beruhigend für die Trauernden „in der Apotheke wurde er/sie als Person wahrgenommen, nicht nur als Kunde Nr. 204354“

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    1. … und das ist auch die Idee hinter diesen Karten.
      Ich mag meine Kunden (die allermeisten jedenfalls) und bedaure es sehr, wenn einer stirbt. Speziell, wenn man mit ihm / ihr einen „Rapport“ hatte.

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  15. Ich hatte vor Kurzem einen Todesfall in der Familie. Der Verstorbene war sehr bekannt und beliebt und es trudelten sehr, sehr viele Trauerkarten ein. Jede einzelne war mir unendlich wertvoll. Es war so schön zu sehen und zu lesen, wie viele Menschen von seinem Tod berührt sind. Deshalb: Wenn du nicht ernsthafte Konsequenzen fürchten musst, schreibe die Kondolenzkarten bitte unbedingt weiter.

    Viele Grüße,
    Stjama

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  16. das dürfte wohl die Essenz der Diskussion sein:

    Bleib dabei!

    Das Beispiel mit „jede Woche ein Stück Seife gekauft“ gefällt mir. Ferner gehe ich mal davon aus, dass Pharmama nicht so beschränkt ist in die Karte zu scheiben:

    „Auch wir von der YX-Apotheke trauern um Herrn XY, der nach seiner HIV-Infektion langjähriger, geschätzer Kunde bei uns war…“

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  17. Es gibt Kunden, die einem menschlich ans Herz gewachsen sind. In diesen Fällen schreibe ich selbstverständlich auch eine Karte. Die bloße Tatsache Kunde von mir gewesen zu sein, reichte (bisher) nicht für einen Kartengruß. Sollten wir vielleicht mal überdenken. – Trauerkarten zu schreiben ist eine furchtbare Aufgabe!

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  18. Ich hatte einmal den Fall, dass sich eine Angehörige darüber beklagt hatte, dass sie KEINE Karte bekommen hat….in einer Großstadt, allerdings in einem eher (von der Sozialstruktur her dörflich geprägtem) Vorort.

    Bei uns kommen die meisten Angehörigen vorbei und dann kondolieren wir persönlich.

    Ich denke, es hängt wirklich davon ab, wie eng die sozialen Netze in dem
    entsprechenden Ort sind. Und es wird immer welche geben, die es in den
    falschen Hals bekommen, egal, was man tut (oder lässt).

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  19. Liebe Pharmama,
    ich schreibe auch Trauerkarten als Anwältin und habe dieselbe Problematik der absoluten Verschwiegenheitspflicht, auch darüber, dass ich diesen Menschen überhaupt vertreten habe. Ich verrate selbstverständlich in Trauerkarten auch nichts Inhaltliches aus dem Mandatsverhältnis, aber ich möchte den Hinterbliebenen mein Beileid ausdrücken und dabei meine Verbundenheit mit der Person.
    Ich hatte diesbezüglich noch niemals irgendwelche Schwierigkeiten und erwarte solche ehrlich gesagt auch nicht.
    Mach weiter so, ist einfach ein Zeichen von Freundlichkeit und Menschlichkeit.
    Grüße
    Lili

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  20. Ich finde den prinzipientreuen Umgang mit dem Patientengeheimnis löblich. Ich halte es mit meinen Berufsgeheimnissen auch so.

    Allerdings: Soweit ich das sehe, ist ein Bruch des Patientengeheimnisses ein Antragsdelikt. Das heisst, dass die Tat nur verfolgt wird, wenn jemand, der durch sie verletzt wurde, bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde die Bestrafung verlangt. Da in diesem Fall der Verletzte keinen Strafantrag mehr stellen kann, steht das Antragsrecht den Angehörigen zu (StGB 30 IV). Ausserdem muss der Strafantrag innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis des Täters gestellt werden (StGB 31).

    Die Angehörigen werden in der Regel eine Kondolenzkarte nicht mit einem Strafantrag beantworten. Und falls doch stehen die Chancen gut, dass ein Verfahren erst gar nicht eröffnet oder eingestellt wird.

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  21. Also ich finde das okay. Ich habe – als meine Mama starb – auch eine Karte von der Haus-Apotheke bekommen. Mich hat das überhaupt nicht gestört, im Gegenteil. Schließlich haben die Apothekerinnen das ganze Elend über Jahre mitbekommen und immer feinfühlig kommentiert und geholfen, wo sie konnten.

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