Warum bezahlt die Krankenkasse das nicht?

Ich habe keine grossen Probleme, wenn ich in der Apotheke den Leuten erklären darf, wie unser Gesundheitssystem funktioniert, respektive, wie das in der Apotheke funktioniert. Ja, auch wenn es für mich das zwölfzigste Mal ist. Für mein Gegenüber ist es vielleicht das erste Mal.
Wo ich aber Probleme mit habe, ist, wenn man mir etwas nicht glauben will, mir meine (!) Arbeit erklären will, oder meine Erläuterungen einfach nicht hören will. Und wenn das mit den Erklärungen überhand nimmt – das nimmt so unnötig viel Zeit weg, die ich andersweitig besser anwenden könnte.

Heute war so ein Tag. Die meisten Sachen, die auf Rezept verschrieben werden, werden von der Krankenkasse übernommen – der Arzt weiss das ja auch, was ich hier in der Apotheke weiss und verschreibt vorzugsweise Medikamente von der Spezialitätenliste (also das, was von der Grundversicherung übernommen wird). Wir können in der Apotheke mit der Krankenkassenkarte (die wir dann im Patientendossier speichern) auch instant Abfragen machen, ob der Patient (oder die Patientin) versichert ist und wie er/sie versichert ist. Kein Deckungsnachweis, keine Abgabe ohne zu bezahlen in der Apotheke.
Übrigens – die Krankenkasse Assura bei der man früher immer alles erst in der Apotheke bezahlen musste und Rezept und Quittung dann selber einreichen musste um das Geld zurückerstattet zu bekommen ist seit April letztes Jahr zum normalen System übergegangen, dass man eben nicht mehr direkt bezahlen muss und die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Das macht es für uns wesentlich einfacher – allerdings mussten wir feststellen, dass das nur für SL-Präparate gilt. Ein Patient mit Zusatzversicherung (die er nachweislich hat) bei der Assura muss die Sachen trotzdem erst selber bezahlen. Uns meldet es beim Abrufen der Krankenkassendeckung nur als Grundversichert zurück – und als wir da mal angerufen haben, um das abzuklären, hiess es: „Das ist so. Da mag wirklich eine Zusatzversicherung vorhanden sein, aber unsere Zusatzversicherung ist nicht besonders gut (!) und übernimmt nicht so viel, deshalb muss man da wirklich weiter in der Apotheke bezahlen.“

Es kommt übrigens immer mal wieder vor, dass wir von den Krankenkassen (allen) bei der Deckungsabfrage die Meldung bekommen, dass keine Zusatzversicherung mehr vorhanden ist. Warum? Keine Ahnung, aber gelegentlich kündet die Kasse den Patienten die Zusatzversicherung, weil zum Beispiel die Prämien nicht (rechtzeitig) bezahlt wurden.

Man kann sich vorstellen, wie gut so etwas ankommt beim Patienten, aber … das war nur der Anfang. Heute hatte ich alles. ALLES.

Ein Rezept für Tirosint 125 microgramm – Das Schilddrüsenmedikament ist Ende letztes Jahr aus der Spezialitätenliste gefallen, es wird also nur noch von der Zusatzversicherung bezahlt. Der Grund war, dass der Firma die Preisvorgabe des BAG zu tief war. Die Preise auf der Spezialitätenliste werden vom Bundesamt für Gesundheit vorgegeben (ich sags immer wieder: wir in der Apotheke machen die Preise nicht). Die Firma hat angefragt, ob es möglich sei, den Preis etwas zu erhöhen, das BAG hat abgelehnt und jetzt ist das Medikament nicht mehr auf der SL, da die Firma die Preise von Medikamenten auf der NLP (Nichtlistenpflichtige Präparate) selbst gestalten kann. Der Preis ist jetzt also höher und er muss von manchen Patienten selber bezahlt werden. Das wirklich unangenehme hier ist, dass es von vielen Dosierungen vom Tirosint keine gleichen gibt UND dass man Schilddrüsenmedikamente untereinander nicht so einfach austauschen sollte. Sie haben unterschiedliche Bioverfügbarkeiten und ein Wechsel zwischen verschiedenen Tabletten / Herstellern kommt häufig einer Neueinstellung gleich .. Das muss der Arzt machen. Der, der eigentlich wissen sollte, dass der Patient keine Zusatzversicherung hat … und das (trotzdem?) verschrieben hat.

Das Zahnarztrezept für ein Antibiotikum – Das Rezept wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Zahnarztrezepte grundsätzlich nicht in der Schweiz, total egal, was drauf steht. Mist, ja. Ich weiss, dass sie das brauchen um Infektionen und damit Herzprobleme vorzubeugen bei gefährdeten Patienten, aber – nein, trotzdem nicht.

Die Malariaprophylaxe für die Afrika-Ferien – Ja, auch hier: die Krankenkasse zahlt das Medikament nicht. Es liegt nicht daran, dass es für die Ferien ist, sondern daran, dass das SL-Präparat eine Limitation drauf hat. In dem Fall zahlt die Kasse Malariamedikamente nur zur Behandlung, aber nicht zur Vorbeugung. Ja, ich finde das auch unsinnig, weil wenn sie sich anstecken, hat das wohl grössere gesundheitliche Beschwerden und höhere finanzielle Folgen. Nein, ich versuche das nicht einzusenden, damit sie dann vielleicht eine Rechnung bekommen. Ich weiss, dass die Kasse das nicht zahlt und ich laufe ihnen und dem Geld nicht hinterher. Zu viel Aufwand.

Das dritte Paar Kompressionsstrümpfe in einem Jahr – Bezahlt werden die Strümpfe nach MiGeL (Mittelgegenstände-Liste) durch die Krankenkasse. Und die zahlen nur die Kompressionsklasse 2 (und 3) und dann 2 Paar in einem Jahr. Das Jahr beginnt beim Bezug des ersten Paares und nicht „vom 1.1. bis 31.12.“. Das bedeutet, wenn sie letztes Jahr im Juli das erste Paar hatten und später im Jahr das zweite Paar, dann werden die Strümpfe jetzt im Juni noch nicht bezahlt. Da hilft auch ein neues Rezept dafür nicht. Sorry!

Die Blutzuckerteststreifen, weil sie „nur“ Tabletten gegen ihren Diabetes nehmen. Genau genommen: 200 Stück (2 Packungen) werden übernommen im Jahr von der Krankenkasse, wenn sie nicht Insulin spritzen. Das hier ist die 4. Packung, die ich sehe – sie werden also schon für die letzte Abgabe eine Rechnung der Kasse bekommen. Ich kann ihnen die geben, aber ich möchte einfach, dass sie sich dessen bewusst sind und nicht unangenehm überrascht werden. Ja, auch das ist eine Limitation und ja, es ist blöd, hat man das letzte Mal das nicht schon gesagt, aber – tatsächlich rutscht so etwas auch bei uns manchmal durch. Wir versuchen darauf zu schauen und die Patienten zu informieren, aber ich weiss zum Beispiel auch nicht, ob nicht schon woanders welche bezogen wurden. Daraus ergibt sich übrigens kein „Recht“, dass wir den Betrag dann übernehmen, weil wir nicht informiert haben. Auch der Arzt hat diesbezüglich eine Informationspflicht. (Inzwischen machen wir regelmässig und bei allen Kommentare, dass wir informiert haben).

Die Vitamin-D3 Tropfen für das 1 1/2 jährige Kind. Gemerkt von unserer Pharmaassistentin mit eigenem Kind, weil sie eine Rückweisung der Kasse bekommen hat. Überraschend, denn gerade bei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) gibt es keine Franchise (kein Betrag, der erst mal selbst bezahlt werden muss). Aber offenbar gibt es bei den Vitamin D3 Tropfen (neu??) eine Limitation, dass sie nur bis zum Ende des 1. Lebensjahres übernommen werden als Rachitisprophylaxe. Gut, das ist nicht viel, ein paar Franken – aber: ernsthaft? DA geht ihr sparen??? Nachgeschaut ist die Limitation bei fast allen drin, ausserdem sonst: bei nachgewiesenem hohen Vitamin D Mangel. Da ich nicht weiss, ob der Arzt das gemessen hat, erwarte ich da noch einige Rückweisungen mehr in Zukunft bei den Erwachsenen. Wird toll.

Die Quetiapin Kapseln zu 5mg – eine Herstellung, die vor 3 Jahren raus ist. Die Krankenkasse weist die Übernahme (jetzt!) zurück und stellt der Patientin eine Rechnung. Wieso? Anwendung ist Off-Label (zum Schlafen in der Dosierung), was zwar häufig gemacht wird, aber da diese Indikation nicht im Kompendium beim Quetiapin auf der SL Liste steht und der Arzt keine Kostengutsprache bei der Krankenkasse angefragt hat) dass die das trotzdem bezahlen, übernehmen sie das nicht. Nachträglich kann man keine Kostengutsprache beantragen.

Der Melatonin-Sirup für das Kleinkind. Auch hier: es gibt kein Fertigprodukt in der Dosierung, das wird eine Herstellung. Nach der Erfahrung mit dem Quetiapin oben und den vermehrten Rückweisungen bei Herstellungen in der letzten Zeit sind wir vorsichtig. Vor der Herstellung klären wir ab, ob das bezahlt wird: Nein, denn: das Melatonin ist nicht auf der ALT Liste nach der Herstellungen bezahlt werden. Und die meisten Tabletten aus denen man den Sirup macht sind auch nicht auf der SL-Liste (sondern auf der NLP, also nur mit Zusatzversicherung). Eine Rückweisung ist hier auch mit Zusatzversicherung sehr wahrscheinlich. Die Slenyto (Melatonintabletten) die auf der SL sind haben eine Limitation: Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Verlängerung der Schlafdauer und/oder Verkürzung der Einschlafzeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2–18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) mit Schlafstörungen (Insomnie), wenn Schlafhygienemassnahmen unzureichend waren. Da hilft es also nichts: wenn sie nicht bezahlen können und keine Rechnung riskieren wollen, müssen sie mit dem Arzt schauen.

Der Teufel liegt im Detail – und manches von dem oben ist auch für uns nicht sofort ersichtlich. Dazu kommt, dass die Kassen immer restriktiver werden, was sie bezahlen. Und wir müssen und sollen dann die schlechten Nachrichten überbringen. Man kann sich vorstellen, wie „gut“ das ankommt. Ich verstehe den Unmut deshalb gut – manches haben sie vielleicht bisher bezahlt (Ja, aber jetzt nicht mehr). Und ich weiss, dass die Krankenkassenprämien hoch sind (ich zahle auch welche).
Aber am Ende des Tage müssen sie akzeptieren, wenn ich ihnen sage, dass sie das jetzt selber bezahlen müssen – oder es nicht nehmen. Mit mir zu diskutieren führt zu nichts.

Der „grosse Bruder“ kehrt zurück

Nach dem Aufschrei von Krankenkassen, Apotheken und Spitälern hat das BAG eingesehen, dass das Verbot ein ziemlich kurzsichtiger Entscheid war und erlaubt nun wieder, dass die kostengünstigeren Grosspackungen die nicht in der Grundversicherung sind trotzdem dort abgerechnet werden können. Lies hier nach um was es ging: Der „grosse Bruder“ ist gestorben

Bern, 24.06.2019 – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert die Vergütung der Kosten für bestimmte Grosspackungen von Arzneimitteln (Grand-Frère Packungen) durch die Krankenversicherer bis zum 30. Juni 2020, damit keine höheren Kosten entstehen. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis die Vergütung dieser Packungen definitiv geregelt ist.

Quelle BAG

Auch sie haben gemerkt, dass das zu einer Kostensteigerung führte. Sicher, die Spitäler die nun wieder teure Gross-Packungen auf mehrere Patienten verteilen können, sind da mehr betroffen, aber ich bin in der Apotheke froh, dass ich wieder grosse Becozym, Magnesiocard, Aerius, Excipial, Perenterol und Ritalin in den Grosspackungen abgeben darf.

Das Ziel ist (und ich hoffe, das klappt in einem Jahr), dass die Grosspackungen ganz offiziell in die SL Liste, also in die von der Grundversicherung vergüteten Präparate aufgenommen werden. Damit habe ich dann auch kein Problem mehr.

Es bleibt halt abzuwarten, ob die Firmen das wollen. In der SL werden die Preise „fremdbestimmt“, das BAG schreibt sie vor. Theoretisch können sie bei den Nicht-gelisteten Präparaten (NLP) die Preise selber machen und anpassen. Da kam es auch schon vor, dass die Grosspackungen dann auf einmal NICHT mehr kostengünstiger waren. Siehe hier: Kein „grosser Bruder“ mehr

Der „grosse Bruder“ ist gestorben

Zuerst hoffte ich auf einen (schlechten) Aprilscherz, als wir in der Apotheke die Nachricht bekommen haben: Grand Frère gibt’s nicht mehr. Leider ist das so – ein weiterer Ausdruck der missgeleiteten Sparpolitik.

Dabei war das eine gute Regelung – und wirtschaftlich. Das sollen wir ja doch sein als Apotheke.

Kleine Erklärung: „Grand frère“ = Grosspackung eines SL-Produkts. Wir haben die SL (Spezialitätenliste), auf ihr befinden sich die Medikamente, die von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden müssen. Was da nicht drauf steht, kann ein NLP sein – ein nicht-listen-pflichtiges Medikament, das von der Zusatzversicherung übernommen werden kann. Wenn man denn eine hat.

Es gibt Medikamente bei denen nur die kleine Packungsgrösse auf der SL ist – aber die grössere Packung ist NLP.
Das ist doof – ABER bisher war es so, dass die Krankenkasse die grössere Packung auch in der Grundversicherung übernommen hat – WENN die grosse Packung wirtschaftlich günstiger war. Beispiel: Wenn die kleine Packung mit 20 Stück 3 Franken kostet und die grosse Packung mit 100 Stück 10 Franken kostet (weniger als 3×5=15), dann wurde auch die grosse Packung von der Krankenkasse bezahlt. Das ist dann ein sogenannter Grand Frère – unser Computer zeigte uns das auch an, man musste aber gut aufpassen, wenn es da Preiserhöhungen gab (bei NLP gut möglich und öfter) und das auf einmal nicht mehr stimmte.

Nun also nicht mehr. Es schreibt die Ifak:

Wir müssen Sie darüber informieren, dass die Concordia per 1. April 2019 Grand-Frère Medikamente sowie dazugehörende LOA-Leistungen nicht mehr aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüten wird.Die Forderung, nur noch die Artikel welche in der SL gelistet sind aus der OKPzu vergüten, wurde ausdrücklich vom BAG verlangt. Daher ist stark anzunehmen, dass sich weitere Krankenversicherer diesem Vorgehen anschliessen müssen.

Und weil die Zusatzversicherung an sich schon selber bestimmen kann, was und wieviel sie von den NLP-Medikamenten bezahlt, ist möglich (wahrscheinlich), dass auch sie das nicht mehr so übernimmt

Uns bleibt also in der Apotheke nichts übrig als neu nur noch die kleinen (teureren) Packungen abzugeben – ausser wir riskieren Rückweisungen sowohl von der Grund- als auch der Zusatzversicherung. Ich bin sicher, das kommt bei den Patienten nicht gut an.

Ich habe mich mal an einer Zusammenstellung versucht – bitte ergänzt sie in den Kommentaren, wenn Euch noch eines einfällt.

  • Aerius 90 Tabletten -> Aerius 50 Tabletten
  • Becozym 50 Tabletten -> Becozym 20 Tabletten
  • Excipial U Hydrolotio 500ml -> Excipiel U Hydrolotio 200ml
  • Excipial U Lipolotio 500ml -> Excipiel U Lipolotio 200ml
  • Livial 3×28 Tabletten -> Livial 28 Tabletten
  • Perenterol 20 Tbl -> Perenterol 10 Tbl
  • Perenterol 20 Beutel -> Perenterol 10 Beutel

Passend dazu übrigens auch die Meldung, dass die Krankenkassen Colchicin Tabletten auch nicht mehr übernehmen möchte. Die Tabletten mit dem Gift der Herzzeitlosen gegen Gicht ist ein Medikament das es in der Schweiz gar nicht mehr vertrieben wird – aber noch häufiger gebraucht wird. Bisher haben sie das übernommen, der Wirkstoff steht noch in der ALT. Also, wenn wir in der Apotheke selber wieder Colchicin Kapseln herstellen würden (was nicht ganz ungefährlich ist und ungleich teurer), das würden die Krankenkassen dann bezahlen.

Vergleichsweise:

  • Import Colchicin 0.5mg/Tbl aus Deutschland oder Frankreich – 50 Tabletten kosten etwa 30 Euro (max).
  • Eigenherstellung Kapseln in der Apotheke: 50 Stück (grob überschlagen): Colchicinum Ph. Eur 25mg plus Füllstoff z.Bsp Mannitol ca. 2.0.- * / Pulver mischen: 12.- / Absieben 12.- / Abfüllen bis 25 Kapseln 24.- / je weitere 25 Stück 12.- / Kapseln 2×25 Stück 2×1.7 = 65.40.-
  • * Preis laut ALT – und es bleibt noch offen, wo ich das in der gewünschten Reinheit überhaupt herbekomme. Das letzte Mal habe ich nichts passendes gefunden …

Immer mehr: die Krankenkasse will das nicht bezahlen!

Oder: Bürokratie vor gesundem Menschenverstand (und wahrer Wirtschaftlichkeit)

Als Apotheker hat man die Aufgabe die Bevölkerung mit der richtigen Medikation zu versorgen. Die Krankenkassen bezahlt das anhand der Verträge, die sie gemacht haben. Da wären die Leistungen anhand der LOA, die Medikamente anhand der Spezialitätenliste SL, Nicht-Medikamente wie Verbandmaterial, Inkontinenzprodukte etc. anhand der Mittel-und Gegenstände-Liste MiGeL und hergestellte Rezepturen anhand der Arzneimittel-Liste mit Tarif ALT.

Es zeigt sich, dass die Krankenkassen diese Verträge vermehrt eng nach Wortlaut auslegen – das Ziel: Nicht bezahlen müssen. So geschehen schon bei mir in der Apotheke mit für den Patienten auf Arztrezept hergestellte Salbe deren einer Bestandteil nicht in der ALT war. So geschehen im letzten Jahr vermehrt mit Material das auf der MiGeL ist, aber von Pflegepersonal angewendet wird (im Heim oder zu Hause).

Herr Martinelli berichtet von zwei Fällen aus der Spitalapotheke, bei der die Krankenkasse etwas nicht zahlen wollte. In dem Fall betrifft es den „Off-Label“ Bereich, also einen Einsatz von zugelassenen Medikamenten ausserhalb der in der Packungsbeilage beschriebenen Anwendung.

Fall Eins: Ein Medikament gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs, das aus dem Ausland importiert werden muss und deshalb Off-label ist. In so einem Fall muss man bei der Krankenkasse anfragen, ob sie das Medikament dann auch bezahlen (Kostengutsprache). Eingesetzt werden sollte ein Generikum, also ein günstigeres Nachfolgerpräparat. Die Antwort der Krankenkasse war etwas überraschend: Das (günstigere) Generikum wird nicht bezahlt, da sie keinen Vertrag betreffend einer Rückvergütung mit dieser Firma hätten. Sie haben aber einen mit dem Originalhersteller, dieses würde übernommen.

Für mich hört sich das stark nach den Rabattverträgen der Krankenkassen in Deutschland mit verschiedenen Firmen an. Sehr seltsam ausserdem, dass das in dem Fall mit dem Original gemacht wurde – wo bleibt denn da die Wirtschaftlichkeit?? Die ausführende Apotheke kann das nicht wissen. Wenn in diesem Fall die dringend nötige Behandlung schon mit dem Generikum angefangen wurde, hätte die Apotheke die Behandlung dann auch total (!) nicht erstattet bekommen.

Fall Zwei: Ein Medikament gibt es nicht in der gebrauchten Dosierung. Es handelt sich um 25mg Tabletten, gebraucht würden 5mg. Die Anwendung ist deshalb „Off label“, weil es im Spital in der Dosierung zur Beruhigung eingesetzt wird und nicht bei Shizophrenie / manisch-depressiven Episoden. Die Lösung hier: Man stellt Kapseln her. Das können wir in der Apotheke, indem wir die vorhandenen Tabletten pulverisieren, strecken und auf die Kapseln in der richtigen Dosierung verteilen – das ist ziemlich arbeitsaufwändig. Im Spital wird das Medikament recht viel gebraucht, weshalb sie es extern in Auftrag geben. Der Lohnhersteller macht die Kapseln mit dem Wirkstoff selber und ist günstiger. Nun kommt die Krankenkasse und will die Kapseln nicht (mehr) bezahlen – da der Wirkstoff zwar auf der SL ist, aber nicht in der ALT steht. Wenn die Kapseln aus den Originaltabletten (teurer) hergestellt werden würden, dann würden sie es bezahlen!

Hier steht noch aus, ob sich die Krankenkasse überzeugen lässt, das zu übernehmen. Wenn nicht, werden die Kapseln in Zukunft wieder aus den Originaltabletten hergestellt auch wenn das wirtschaftlich unsinniger ist.

Ich sehe da eine deutliche Entwicklung, dass die Krankenkassen zumindest bei den Apotheken immer genauer hinschauen, was sie bezahlen, respektive Wege suchen, das nicht (mehr) zu tun – und das, obwohl der Anteil der Gesundheitskosten, die durch die Apotheken verursacht werden bei nur 6.4% liegt (siehe hier S. 71). Die Medikamentenpreise (und damit die Apothekenleistungen) sind halt der am leichtesten beeinflussbare Faktor. Die Sparmassnahmen (aktuelle und geplante) haben inzwischen gravierende und negative Auswirkungen auf die Apothekendichte und unsere Arbeit. Wie das oben. Der Mehraufwand der damit verbunden ist (Telefonate, Abklärungen, Dokumentationen) wird nämlich überhaupt nicht vergütet und hält uns vermehrt von der eigentlichen Arbeit (Patienten richtig beliefern und beraten) ab

Umteilungs-Panikmache

Vorgestern habe ich mich aufgeregt, als mich eine Kollegin auf diesen Artikel in der 20-Minuten aufmerksam gemacht hat: Gibt es Hustenmittel bald nur noch auf Rezept?

Auszugsweise daraus:

Apotheken sollen bisher rund 100 frei verkäufliche Medikamente nur noch auf Verschreibung abgeben dürfen. Der Krankenkassenverband warnt vor steigenden Kosten.

Erkältungs- und Hustenzeit … Bisher ging man dafür in die Apotheke und holte sich ein Erkältungsmittel oder einen Hustensirup. Künftig wird das nicht mehr so einfach sein:

der Bund … sollte … die Spezialitätenliste für Arzneimittel bereinigen und sie nicht noch weiter ausbauen. «Denn die Ärzte und Apotheken werden so immer die teureren, von der Krankenkasse bezahlten Medikamente verschreiben, weil sie eine höhere Marge haben und mehr daran verdienen.

Ich weiss fast nicht, wo anfangen das Durcheinander, die Halbwahrheiten und die totalen Falschaussagen auseinanderzubeineln.

Fangen wir mal an mit der Umteilung der Medikamente. Es stimmt, mit dem neuen Heilmittelgesetz (HMG) wird es eine Umverteilung geben. Bisher sah das so aus in der Schweiz: die Medikamente waren in Listen eingeteilt: A – verschärft rezeptpflichtig, B- rezeptpflichtig, C-in Apotheken erhältlich, D-auch in Drogerien erhältlich. Nun wird auf Anfang 2019 die Liste C praktisch aufgelöst. Ein grosser Teil wird in die Liste D kommen, also in Drogerien erhältlich sein. Da dort in der Schweiz auch fachlich ausgebildetes Personal arbeitet, finde ich das durchaus okay. Ein paar Anpassungen wie zusätzliche Warnhinweise auf Medikamentenpackungen wird es ausserdem noch geben, aber solange die Sachen nicht im Supermarkt landen wo gar keine Beratung und Kontrolle ob das wirklich geht stattfindet, ist das auch für mich als Apothekerin in Ordnung.

Worum es im Artikel aber geht ist der Teil der Liste C, der praktisch „heraufgestuft“ wird in die Rezeptpflicht. Dazu gehört (auch wenn diese „Liste“ noch nicht bekannt ist) ziemlich sicher Medikamente wie der Hustensirup mit Codein. Ein Trend in den letzten Jahren zeigte wie der gerne missbraucht wird – für ein günstiges High. Das hat schon schon dazu geführt, dass er nicht nur erst ab 18 Jahren erhältlich ist (wie auf der Packung angeschrieben), sondern dass die Apotheken ihn einem gewissen Klientel nur noch auf Rezept abgegeben haben. Es gibt so einen Passus im Gesundheitsgesetz vieler Kantone, da steht „Missbrauch ist entgegenzutreten“ und die Abgabe wird deshalb verweigert. Es gibt noch andere wirksame Hustensirups, die auch missbrauchgefährdete Personen problemlos bekommen konnten. In anderen Ländern haben sie diese Hustenmittel grad wirklich durchgehend rezeptpflichtig gemacht und damit nicht mehr erhältlich für die Bevölkerung ohne Rezept. Aber … selbst wenn Codein mit der Umteilung ab 2019 in die Liste B kommt – das neue HMG vergrössert im gleichen Zug die Kompetenzen der Apotheker rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben. Schon jetzt ist das „in begründeten Ausnahmefällen“ möglich. Mit dem neuen HMG kommt nämlich dieser Passus:

Die unter der Abgabekategorie B zugelassenen Arzneimittel dürfen wie bisher normalerweise nur durch eine Medizinalperson abgegeben werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Allerdings können Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2019 in folgenden Fällen Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben: Das Arzneimittel war vor dem 1. Januar 2019 in der Abgabekategorie C eingestuft

Quelle: BAG Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten

Also: Für die Leute, die das brauchen, werden auch Codeinhaltige Hustenmittel weiterhin ohne Rezept erhältlich sein. In der Apotheke. Neu wird aber kommen, dass wir die Abgabe dokumentieren müssen – also ein Patientendossier anlegen, analog der Abgabe auf Arztrezept bisher.

Nun zu den steigenden Kosten für das Gesundheitssystem? Bisher ist es so gewesen, dass die Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden eher günstiger geworden sind, da die Preisbestimmung gesetzlich geregelt ist. Die Medikamente auf Spezialitätenliste (SL) werden von der Grundversicherung übernommen. Da sind Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen (und Dosierungen) drauf, die auch freiverkäuflich (over-the-counter =OTC) sind. Die freiverkäuflichen sind grundsätzlich teurer! Die Marge ist bei denen höher. – Vergleicht mal die Preise von Voltaren Dolo gel und Voltaren gel – oder noch besser ein Generikum: Ecofenac.

Ausserdem: Eine Umteilung in die Rezeptpflicht bedeutet nicht gleichzeitig eine Umteilung auf die Liste der von der Grundversicherung übernommenen Medikamente (SL). Dass auf der SL (trotzdem) einiges drauf ist, was da nicht hingehört (wie die Homöopathie), will ich hier nicht einmal abstreiten.

Was sein könnte ist aber, dass ein Medikament nach der Umteilung neu unter die LOA fällt. Der Vertrag zwischen der Krankenkasse und den Apotheken über die Abgeltung der Arbeit der Apotheken – die LeistungsOrientierte Abgabe. Das würde im Falle eines schon bisher SL-Medikamentes bedeuten, das neu rezeptpflichtig wird, dass dann die Pauschalen dazu kommen. Das sind (maximal) CHF 7.20.-  Dafür müssen wir die Abgabe dann ja aber auch neu dokumentieren, was wir vorher nicht mussten. Ich wage aber sehr zu bezweifeln, dass das zusätzlich Kosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ verursacht für die Krankenkassen, wie SVP-Nationalrat Frehner im Artikel zitiert wird. Für 100 Millionen müssten ja 14 Millionen Packungen Hustensirup (o.ä.) abgerechnet werden (nicht selber bezahlt). Aber vielleicht redet er ja vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen … ich bin sicher, dass die das gerne als weiterer Vorwand für Prämienerhöhungen nehmen.

Nebenbei. Hier ein nicht freigeschalteter Kommentar von letzter Woche zum Blog-Artikel „Hustensirup-Hoch„:

Wow, da durch, dass der Hustensaft Makatussin, jetzt in zwischen überall Rezeptpflichtig wurde, ist der Schwarzmarkt am boomen. Hat das was gebracht? Ein Maka kostet jetzt einfach 60.- anstatt 6.85.- wie noch vor 3 Jahren. Jeder der Syrup will bekommt ihn auch.

Zeigt mir: die Apotheken nehmen ihre Aufgabe (das richtige Medikament für den richtigen Patient) schon ziemlich ernst, dass sie das nicht einfach verkaufen. Ausserdem: Angebot und Nachfrage :-) – Die Marge möchte ich mal haben … der Sirup kostet in der Apotheke nämlich immer noch knapp 7 Franken.

Was bedeutet …? (1)

Die Apothekenbranche hat wie alle Branchen einen eigenen Fachjargon. Auf die Fachwörter von Krankheiten etc. will ich hier aber nicht eingehen – die sind meiner Meinung nach im Umgang mit Kunden (oder Patienten) sowieso zu meiden, weil sie nicht sehr förderlich sind für das Verständnis.

Aber hier eine kleine Liste über Ausdrücke, die sie im Umgang mit Apotheken, Medikamenten, Krankenkasse, Arzt etc. wahrscheinlich irgendwann zu hören bekommen. Sie gelten nur für die Schweiz.

Liste A, B, C, D, (E…):

Medikamente sind in der Schweiz durch die swissmedic in Listen eingeteilt, nach denen sie vertrieben werden dürfen:

Liste A: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, nur einmal pro Rezept

Liste B: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, kann ev. Wiederholt werden (z:B. mit Dauerrezepten)

Liste C: ohne Rezept erhältlich, aber nur in Apotheken

Liste D: ohne Rezept erhältlich, in Apotheken und Drogerien

Liste E: frei verkäuflich überall (Reformhaus …)

OTC

der Ausdruck kommt aus dem Englischen: „Over the Counter“, also „über den Ladentisch“ und ist ein Ausdruck für alle Medikamente etc., die man ohne Rezept kaufen kann. (Liste C, D, E …)

Rezept:

Das ist der Zettel, den ein Arzt ausstellen muss, wenn ein Produkt rezeptpflichtig ist (Liste A, B). Er kann natürlich auch anderes daraufschreiben (Liste C, D, E) auch Physiotherapien und Hebammenhilfe …

Auf dem Rezept sollte mindestens sein: Name, Geburtsdatum des Patienten, Name, Adresse, KSK Nummer des Arztes, Stempel und Unterschrift des Arztes, Datum. Medikamente und Anwendungshinweise.

Was auf dem Rezept steht, muss nicht notwendigerweise von der Krankenkasse übernommen werden.

Versicherungsdeckung:

So bist Du bei der Krankenkasse versichert. Es gibt eine Grundversicherung (die obligatorisch ist) und Zusatzversicherungen (die sehr variieren können, in was sie übernehmen). Was von welcher Versicherung übernommen wird (oder was nicht) ist auf verschiedenen Listen aufgeführt: SL, NLP, LPPV, MiGeL,

Krankenkassenkarte:

das ist der Versicherungsausweis. Am besten trägt man ihn immer auf sich, mindestens aber, wenn man Leistungen vom Arzt oder der Apotheke in Anspruch nehmen muss … (und da das jederzeit sein kann …. eben).

SL: Spezialitätenliste:

was hier drauf steht, wird von der Grundversicherung übernommen.

NLP: Negativ-Listen-Präparate:

die werden von den meisten Zusatzversicherungen übernommen.

LPPV: Liste der Pharmazeutischen Präparate zu Lasten der Versicherten.

Was auf dieser Liste steht wird von keiner Krankenkasse übernommen und muss dementsprechend in der Apotheke bezahlt werden. Z.B. die Verhütungsmittel inklusive der Pille, die meisten Vitaminpräparate, so ziemlich alles, wofür Werbung gemacht wird …

MiGeL: Mittel- und Gegenstände Liste:

hier stehen Apparate und Gegenstände drauf, die nicht unter Medikamente fallen und wie (oder ob) sie von der Krankenkassw übernommen werden. Beispiele: Inhalatoren, Krücken, Sauerstofflaschen, Verbandsmaterial, Stützstrümpfe…

Prämien:

das was Du monatlich für die Krankenkasse zahlst.

Franchise:

bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt, muss ein gewisser Betrag vom Patienten selbst bezahlt werden. Wie hoch die Franchise ist, kann man selbst bestimmen bei Vertragsabschluss … je höher, desto niedriger die Prämien.

Selbstbehalt:

Auch nach Erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse nicht den vollen Betrag an die Medikamente. Der Teil, den man selbst bezahlt (10% oder, bei gewissen Originalmedikamenten 20%) fordert die Krankenkasse wieder von einem zurück.

LOA – Leistungsorientierte Abgabe.

So wird die Arbeit der Apotheke heute abgeglichen. Statt hohen Margen, die je nach Medikamentenpreis unterschiedlich sind, bekommt die Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente (Liste A, B), die von der Grundversicherung übernommen werden (SL) einen festen Betrag pro Zeile und einen festen Betrag pro Bezug, egal wie viel sie kosten.

Vorteil: seit 2002 ist das Einkommen der Apotheken gleich geblieben (während alle anderen im Gesundheitssystem immer mehr verdienen) und die Krankenkassen haben inzwischen etwa 450 Millionen Franken (!) gespart.

Nachteil: der selbstzahlende Kunde sieht nur, dass er „etwas draufzahlen muss“ – weil das ja nicht mehr im Medikamentenpreis enthalten ist und das gibt teils endlose Diskussionen. Mein Leidthema.

Generika:

von vielen Medikamenten gibt es inzwischen Nachfolgepräparate, d.h. nach Ablauf des Patentschutzes stellen andere Firmen die gleichen Medikamente her …. aber günstiger. Die Wirkung ist die gleiche. Mehr darüber hier.

und Morgen folgt der 2. Teil