Änderungen in Sichtweite? Das neue Heilmittelgesetz

Es tut sich was in der Schweiz – ein neues Heilmittelgesetz ist im Tun. Vorstösse sind im Gang, die die Selbstdispenation der Ärzte einschränken könnte … zumindest in dem Sinne, dass den Patienten etwas deutlicher die Wahl gelassen wird, wo sie ihre Medikamente beziehen möchten.

Bisher ist es so gewesen, dass ein Arzt in einem Kanton, der die Selbstdispensation erlaubt, dem Patienten beim Besuch gleich die Medikamente in die Hand gedrückt hat. – Eigentlich müsste ich hier richtigerweise „Medikamente verkauft“ schreiben, denn das ist das was der Arzt da tut. Was dabei auch unter den Tisch fällt: es fehlt dadurch die Kontrolle der Medikamente durch eine zweite (dafür ausgebildete) Medizinalperson: die Apotheker. Und der Patient selber kann sich so nicht noch einmal überlegen, ob er die Medikamente wirklich nehmen will – *das* sehe ich in der Apotheke dann an den ganzen kaum angebrochenen Packungen Medikamente, die ich zum entsorgen bekomme.

Kaum ein Patient wagt es in so einem Fall, den Arzt um ein Rezept für die Medikamente zu bitten. Das sollte jetzt geändert werden, indem man den SD Ärzten vorschreiben wollte, für alle Medikamente erst mal ein Rezept auszustellen. Der Patient kann dann – mit dem Rezept in der Hand- entscheiden, wann und wo er die Medikamente beziehen will. Das war den Ärzten zuviel – der jetzige Entwurf ist schon so weit verwässert, dass der Patient entscheiden „darf“, ob er wirklich ein Rezept in Papierform will. :-(

Damit sind wir eigentlich immer noch bei der jetzigen Situation. Wie gesagt: die wenigsten getrauen sich ihrem Arzt gegenüber etwas zu sagen.

Dabei geht es (natürlich) um viel Geld. Gemäss IMS Health fallen 24.3 Prozent der Medikamentenkosten auf die SD-Ärzte. Das sind mehr als 1,23 Milliarden Franken pro Jahr. Wenn wir das jetzt noch in Verbindung setzen mit der neuen Studie der Uni Bern, nach der Ärzte, die in der Arztpraxis Medikamente verkaufen, rund 30 Prozent mehr Arzneimittelkosten pro Patient verursachen als Ärzte, die verschreiben … dann können wir uns ausrechnen, dass wir glatt 370 Millionen Franken pro Jahr einsparen könnten, wenn die Leute die Medikamente wieder in der Apotheke holen gingen. Und es wäre sicherer.

Auf der anderen Seite gibt es weiter Bestrebungen, den Apothekern mehr Kompetenzen im Bereich der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten zu geben. Auch dagegen wehren sich (begreiflich) die Ärzte.

Dazu möchte ich sagen, dass wir hier in der Schweiz schon mehr Kompetenzen in die Richtung haben als die Apotheker in Deutschland. Nicht nur dürfen wir Vorbezüge machen oder ausnahmsweise Wiederholungen auf Rezepten, wir dürfen schon „in begründeten Ausnahmefällen“ auch rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben … und machen das auch. Wichtig hier ist, dass der Apotheker das nur macht, wenn er sich sicher ist, damit keinen Schaden anzurichten – immerhin übernimmt der Apotheker in dem Fall die Verantwortung. Das heisst: der Apotheker muss vorher diverses abklären. Dafür braucht er das richtige Wissen – das wir aber in Weiterbildungen (auch von Ärzten) regelmässig erwerben. Die Grundlagen dafür gibt es hier schon lange. Im Zweifel wird der Patient auch immer an den Arzt weiter verwiesen.

Werden hier die Kompetenzen (vor allem im Sinne der möglicher Gesundheitsprobleme) erweitert, müssen natürlich auch die Apotheker vermehrt weitergebildet werden. Ich behaupte hier aber, dass kein Apotheker „einfach so“ rezeptpflichtige Medikamente abgibt, nur weil er das dann vermehrt darf. Immerhin kommt die Nachfrage dafür direkt vom Patienten. Der hat nun einfach mehr Auswahl, wo er seine Medikamente – ob rezeptpflichtig oder nicht – beziehen kann.

Wer mitreden will kann das hier: bei der Umfrage abstimmen (linke Seite – am liebsten natürlich „Ja“ – für die Apotheker :-) )

Auch die Kompetenz von Drogerien soll ausgeweitet werden. Schon jetzt hat der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass Drogerien künftig alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Darunter fallen die Liste C – die apothekenpflichtigen Medikamente. Ich bin vor allem gespannt, was sie am Schluss soweit freigeben, dass das dann sogar im Detailhandel erhältlich sein wird. (Bitte nicht Aspirin und Co.!)

Im Versandhandel von Medikamenten (ein ewiger Streitpunkt in der CH da eigentlich verboten) soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass das Rezept vom Versandhandel „danach“ besorgt wird: es muss bei der Bestellung vorliegen. Ob da auch die Ausstellung eines Rezeptes während dem Bestellprozess verboten wird? (nötig hierzulande auch für freiverkäufliche Arzneimittel etc.) 

Und dann haben wir noch die Sache mit der Übernahme der Komplementärmedizin durch die Krankenkasse. Die finde ich allerdings sehr enttäuschend. 2012 wurde nach einer Volksabstimmung 5 alternative Heilmethoden in den Katalog der Grundversicherungen aufgenommen und von den Krankenkassen übernommen. (Nachzulesen auch bei mir) … Vorgabe war allerdings, dass das bis 2017 beschränkt ist und dass die verschiedenen Sparten bis Ende 2015 nachweisen, dass sie „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ sind. Das können sie offenbar nicht (keine grosse Überraschung). Die Neuraltherapie ist inzwischen auch freiwillig von der Regelung zurückgetreten. Der Rest allerdings … soll jetzt nach Vorschlag des Gesundheitsministers Alain Berset den anderen vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt werden. Damit würden die Leistungen wie in den letzten Jahren grundsätzlich von der Krankenkasse vergütet.

Da bekommen also die anthroposophische Medizin, die Homöopathiedie Phytotherapie
und die traditionelle chinesische Medizin ohne Nachweis die Übernahme durch die Krankenkassen geschenkt. Hmmmmpf!

Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden. Wie dabei die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit angewendet würden, muss laut dem EDI noch präzisiert werden. Die betroffenen Kreise werden eingeladen, dabei mitzuwirken.

Quelle

Die Kosten für die Komplementärmedizin werden übrigens auf 50 Millionen Franken im Jahr geschätzt, weniger als ein Promille der gesamten Gesundheitskosten. Gut – für mich macht es das relativ einfach in der Apotheke – kann ich das auch via die Krankenkassen abrechnen. Aber der Wissenschaftler in mir findet das sehr (sehr!) unbefriedigend.

SD-Nebenwirkungen

Eine Frau mittleren Alters bringt mir eine Schachtel von einem Medikament. Ponstan. Mefenaminsäure – für die deutschen Leser (bei denen es das nicht gibt): das ist ein ziemlich häufig gebrauchtes Schmerzmittel mit entzündungshemmender Wirkung … und der für Frauen netten „Neben-„Wirkung, dass es die Periode nicht nur etwas schmerzfreier, sondern auch kürzer machen kann.

Frau: „Ich hätte gerne eine von diesen.“

Pharmama: „Die sind rezeptpflichtig ….“

Frau: „Ah, das wusste ich nicht.“

Sie schaut etwas verloren auf die Packung.

Pharmama: „Wo haben sie die das letzte Mal bekommen?“

Frau: „Die sind nicht für mich, sondern für meine Tochter. Der Arzt hat sie ihr immer gegeben. Jetzt sind sie ausgegangen. Sie braucht sie für ihre Monatlichen Beschwerden.“

Pharmama: „Ich könnte anfragen, ob er ein Rezept faxt oder schickt und ich es abgeben darf.“

(Wenn die Tochter das noch nie bei uns hatte, frage ich lieber erst nach, vor allem wenn sie nicht selber hier ist – eine der Voraussetzungen, wenn ich eine Ausnahme machen und die Rezeptpflicht umgehen will).

Ich nehme die Daten der Tochter auf – sie hat auch bei uns schon Rezepte eingelöst, wenn auch nicht dafür und frage welcher Arzt – der ist in einem SD Kanton ansässig. – also: er ist ziemlich sicher selbstdispensierend – deshalb hat die Tochter dieses Medikament auch immer von ihm bekommen.

Ich rufe an und schildere mein Anliegen der Praxisassistentin: „Könnten Sie uns ein Rezept faxen, damit wir ihr das geben können? Sie sind ihr ausgegangen.“

Praxisaassistentin: „Ich muss fragen, ich weiss nicht, ob Doktor SD das macht.“

Der Arzt selber kommt ans Telefon: „Nein, die haben wir selber an Lager und verkaufen sie. Sagen sie ihr, sie soll die bei uns holen kommen.“

Nett.

Nicht.

Den Apothekern eine Stimme geben

Den Apothekern eine Stimme geben … das ist ein Grund für meinen Blog. Und darum will ich heute einer Apothekerin aus dem Aargau die Gelegenheit geben sich (wie sie so schön sagt) auszukotzen.

Also hier: die Stimme einer direkt betroffenen Apothekerin:

Ich arbeite unter anderem im AG und 22. September ist Stichtag. Wie das ganze ausgeht kann ich nicht sagen, aber schon allein die Idee der Selbstdispensation treibt mich eigentlich dezent auf die Königspalme.

Ich spare mir jeglichen Kommentar zum haarsträubenden Argument der angeblichen Kostenersparnis und sage was es für mich ist. Es ist die Anmassung eine Tätigkeit an sich reissen zu wollen, für welche man gar keine ausreichende Ausbildung hat, wobei auch noch die Unkenntnis des Volkes im Durchschnitt ausgenutzt wird. denn was Leute teilweise über Apos wissen weisst Du ja .

Am meisten verärgern mich jedoch Gegenargumente wobei Birnen mit Äpfeln verglichen werden.

1. Das Vieraugenprinzip.
Zu seiner Entkräftung wird oftmalig angeprangert, dass bei der Abgabe von OTC Präparaten, dem Apotheker schliesslich auch kein Arzt auf die Finger schaut. Ja, richtig, ist aber nicht von Nöten. Der Apotheker bewegt sich im Rahmen seiner Kompetenz. Er diagnostiziert nicht sondern strenggenommen tut es der Patient selbst. Daher kann es OTC überhaupt geben. im Falle einer Verschreibung ist es nicht rechtens, dass der Arzt ein Medikament einfach abgibt. Die Gründe sind recht simpel. Das ist nicht seine Kompetenz und schon gar nicht seine Kernkompetenz, wie manche Verfechter der SD zu sagen pflegen. Er ist schlicht und einfach nicht dazu ausgebildet. Was?? Höre ich schon die Menge schreien…aber der muss doch wissen was er mir da verschreibt???? Ja sicher sicher ein Pilot fliegt sein Flugzeug auch..aber in und auswendig kennen tut es der Flugingenieur…..

2. Der Patient soll die Wahlfreiheit haben wo er seine Medikamente bezieht- beim Arzt oder in der Apo

????Dieses Argument legt den falschen Schluss nahe, dass beide Berufsgruppen die gleiche Kompetenz auf diesem Gebiet haben. dass diesem nicht so ist wissen wir. S.o. Warum wird nicht ausgesprochen, dass der Arzt ebensowenig einen Apotheker ersetzen kann?

3. Der Arzneimittel-Bezug direkt beim Arzt ist sicher

Der Arzt und Apotheker haben die Aufgabe die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten soviel ist sicher ;-) Aber Physiko-chemische WW sind nur der Anfang wo es hapert….

Ich will Zusammenarbeit. Dass es Grauzonen gibt ist klar. Aber das geht zu weit.

Ich bin durch :-)

Und ich Danke für das engagierte Mail, liebe "Apothekerin aus Leidenschaft". Ich bin ganz Deiner Meinung – es braucht beide. Es braucht Zusammenarbeit zur Sicherheit. Wenn ich sehe, wie oft ich täglich über Medikationsfehler stolpere (meist zum Glück nur kleine, aber nicht nur), dann weiss ich, dass es uns auch weiterhin braucht.

Lückenbüsserfunktion

Es kann nur schlimmer werden …

apocx519w

Oh, Ihr selbstdispensierender Arzt, von dem Sie alle ihre Medis beziehen ist in den Ferien … und sie haben nichts mehr? Aber natürlich schaue ich, dass Sie zu ihren Medikamenten kommen … und liefern? …Noch heute? … klar. (Grrrr!)

Ja, geht mir heute teils schon so.

Noch einmal der Aufruf an alle: helft den Aargauer Apothekern bei der Abstimmung am nächsten Wochenende: Ja zur Initiative „Ja zum miteinander!“

Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (2)

Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff … eine kleine Einführung.

Apotheke (ἀποθήκη) bedeutet griechisch Vorratskammer; diese Bezeichnung wurde auch gebraucht für Weinkeller, Weinlager usw. Im alten Griechenland und in Rom wurden die Arzneien von den Ärzten hergestellt und abgegeben. Erst im Mittelalter wurden richtige Apotheken gegründet, was wohl mit der Einführung der medikamentösen Heilweise zusammenhing.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Nett – eine kleine Einführung in die Apothekengeschichte!

Über einzelne Apotheken lesen wir aber auch schon in der alten arabischen Literatur. So soll der Kalif Almansor bereits im Jahre 754 eine Apotheke gegründet haben. Durch die Araber kam wahrscheinlich das Apothekernwesen auch nach Europa. Friedrich II von Neapel erliess das Verbot (1224) für Ärzte, eigene Apotheken zu führen und sich an der Gründung von Apotheken zu beteiligen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

… Was heute zumindest in der Schweiz arg aufgeweicht wird. Man denke an die Selbstdispensations-Kantone (13 inzwischen ganz und weitere 4 teilweise) – wo die Ärzte auch dann Medikamente abgeben dürfen, wenn eine Apotheke in der Nähe ist. Und man denke auch an die von Ärzten betriebenen Versandapotheke wie die zur Rose und die Verknüpfungen – wie die Rückvergütungen die diese Versandapotheke den Ärzten gewähren, die via sie Medikamente abgeben lassen.

Übrigens – diese Medizinalordnung vom Staufenkaiser Friedrich wird auch "Edikt von Salerno" genannt und war das Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.

Aber offenbar war auch schon im Altertum eine Art Apothekenwesen vorhanden – denn wir finden Rezepte aus der hippokratischen Zeit -, so die Ars formulas medicas conscribendi der Römer auch schon im alten Griechenland (Pharmakographologia) bekannt war.
Die überaus grosse Arzneimittelkonsumtion, wie auch die starke Entwicklung des Apothekenwesens in unserem Jahrhundert, verlangen vom Apotheker grosse Kenntnisse in der Pharmakognosie, Pharmakochemie und Arzneiherstellung. Die Pharmazie hat sich zu einer grossen Wissenschaft entwickelt. Vom Arzt kann man gar nicht verlangen, dass er sich grössere pharmazeutische Kenntnisse aneignen soll. Hier muss die Zweiteilung richtig durchgeführt werden. Dem Kaiser was des Kaisers ist! Wir werden uns daher nur ganz kurz mit der Herstellung der Arzneien befassen …

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Ha – ein Plädoyer für die „Gewaltentrennung“ und für den Beruf des Apothekers! Und dabei wusste man damals noch nicht so viel wie heute und hatte auch nicht so viele verschiedene Mittel und Stoffe zur Verfügung. Pharmakognosie oder Drogenkunde ist die Lehre von den pflanzlichen oder tierischen Mitteln. Pharmakochemie ist ein bisschen ein überholter Begriff, dabei geht es um die Chemie pharmakologisch aktiver Verbindungen … das dürfte sich heute in Pharmakologie und phamazeutischer Chemie selber verstecken.

Demnächst: was ist ein Rezept eigentlich?

Zusammenbruch der Zusammenarbeit. Folgen der Selbstdispensation

Selbstdispensierende Ärzte können ein Problem sein.

Meine … Kollegin arbeitet in einem Kanton, wo ein Teil der Ärzte selber Medikamente abgibt – ein anderer Teil aber nicht.

Man bekommt teils Rezepte auch von den selbstdispensierenden Ärzten, vor allem, wenn sie etwas nicht haben. Lies: alles, was etwas ungewöhnlicher ist.

Rezepte können … fehlerhaft sein. Das ist unser täglich Brot: zu kontrollieren wegen Dosierung und Anwendung und im Fall einzugreifen. Meist ist es kein Problem, das mit dem verschreibenden Arzt zu klären – aber manche der SD Ärzte sind da offenbar sehr eklig gegenüber den Apothekern. Anfragen werden nicht beantwortet, es wird nicht innert nützlicher Zeit zurückgerufen, Vorbezüge für Dauermedikamente werden nicht ausgestellt und ganz allgemein ist das Verhalten mehr als kühl .. unhöflich!

So auch der Arzt, der dem 4-jährigen Kind einen Cortison-Nasenspray aufgeschrieben hat. Nach der Erläuterung der Mutter sollte das aber eher ein Inhalationsmittel sein. Also für die Lunge – nicht die Nase.

Die Apothekerin rief der Praxis an, das zu klären und eventuell zu ändern.

Der Arzt gab dann auch zu, dass er den Inhalator verschreiben wollte, aber er war am Telefon so etwas von unfreundlich … dass sie da nicht mehr so bald anrufen wird.

Lieber schickt sie die Patienten mit so einem Problemrezept gleich selber wieder zum Arzt, das zu klären. Das ist nicht sehr Patientenfreundlich und es ist wirklich eine Schande, wenn die Profis im Gesundheitssystem nicht zusammenarbeiten können um den Patienten die beste, sicherste und schnellste Service zu bieten.

Aber der Apothekerin  werfe ich das hier nicht vor.