Verschreibung durch die Apothekerin?

Als im Netz öffentliche Apothekerin bekomme ich gelegentlich Anfragen, ob ich nicht Medikamente verschicken kann. Meist handelt es sich dabei um missbrauchsgefährdete Medikamente (Benzodiazepine, Betäubungsmittel):
Besonders beliebt war das nach dem Beitrag live vom Drogenmilieu von 2012

Aber – auch wenn ich gelegentlich scherze und mich als „legalen Drogendealer“ bezeichne – ich bleibe auf der strikt legalen Seite und beliefere niemanden ohne gültiges Rezept oder passende Ausnahmeregelung im Rahmen des Gesetzes.

Das gilt auch für so Anfragen – das ist mit ein Grund, weshalb die Kommentare moderiert sind (und bleiben müssen):

Die Person versucht an Pentobarbital zu kommen. Nicht nur bei mir, auch auf anderen Websiten hinterlässt sie Kommentare in diese Richtung – eigentlich schon seit 2021. Interessanterweise nicht unter dem Blogpost (Todes)mutige Apothekerin gesucht bei dem ich das Thema Freitod und Pentobarbital mal aufgegriffen hatte, sondern einfach wild (?) irgendwo drunter in den Kommentaren.

Aber vor ein paar Tagen hat mich diese mail erreicht:

Hallo Pharmama,
Ich habe gehört, dass in der Schweiz junge Apothekerinnen Rezepte ausstellen können und dann Prucaloprid aus dem „Chuchichäschtli“ holen. Könntest du mir Prucaloprid verschreiben?
Ich leide an chronischer Verstopfung und habe große Mengen an Gasen im Dünn- und/oder Dickdarm. …
Abführmittel bringen nichts, da sie den Stuhlgang nur weicher machen, aber den Darm nicht schneller arbeiten lassen. Deshalb möchte ich Prokinetika ausprobieren.
Eine Magen- und Dickdarmspiegelung hat auch nichts ergeben. Wenn ich nur Flüssignahrung wie XX oder YY zu mir nehme, bringt das auch nichts. Es hat also nichts mit Gluten zu tun. Low-FODMAP-Diäten helfen ebenfalls nicht. Betaine HCl für mehr Magensaft und Ochsengalle für mehr Galle bringen auch nichts. Das Einzige, was geholfen hat, war die Flüssigkeit (etwa 100 g Macrogol), die man vor der Magen-Darm-Spiegelung trinkt. Danach war mein Bauch flach und ich fühlte mich sooooo viel besser.
Viele Grüße aus Deutschland

Valide Anfrage – deshalb habe ich auch darauf geantwortet.

Hallo ,
Die Info ist leider inkorrekt – oder vielleicht sollte ich besser sagen ungenau.
Apotheker*innen jeden Alters haben in der Schweiz im Rahmen ihrer Kompetenz die Möglichkeit verschiedene ursprünglich rezeptpflichtige Medikamente abzugeben.
Im Rahmen der Kompetenz bedeutet hier: muss eine Aus- oder Weiterbildung dafür gemacht haben.
Es wurden zu dieser „erleichterten Abgabe“ verschiedene Indikationen und Wirkstoffe in eine neue Liste eingeteilt (B plus). Im Magen-Darm Bereich betrifft das Macrogol. Prucaloprid fällt da nicht darunter.
Dann dürfen wir das nur an die Betroffenen und anwesenden Patienten abgeben – nachdem wir vor Ort verschiedenes abklären konnten und das dokumentiert haben. Den Aufwand dafür lassen wir uns übrigens (analog einem Besuch beim Arzt) vergüten.
Also: Nein, ich kann dir kein Prucaloprid verschreiben und das auch nicht über die Grenze senden. Eventuell wendest du dich am besten an einen Arzt vor Ort mit der Bitte.
Beste Grüsse
Pharmama

Es gibt übrigens noch weitere Ausnahmen oder besser gesagt Kompetenzen der Apotheker*innen in der Schweiz unter denen wir rezeptpflichtige Sachen abgeben dürfen. Ich schreibe demnächst mal darüber. Aber auch die unterstehen Vorschriften und Gesetzen. Zu sagen, wir dürften jetzt verschreiben, vereinfacht das etwas zu sehr (und weckt in manchen ein Anspruchsdenken). Nur weil wir etwas dürfen / können, heisst nicht, dass wir das sollen / müssen.

Ist das elektronische Rezept gültig?

Vorausschickend: in der Schweiz sind wir von der elektronischen Gesundheitskarte, die ein elektronisch ausgestelltes Rezept recht einfach und sicher und vor allem gültig machen würde noch ziemlich weit entfernt. Statt dessen haben wir das Anspruchsdenken der Patienten, die gerne so einfach wie möglich an ihre Medikamente und (vorher) an ihre Rezepte kommen wollen … und dagegen steht die aktuelle Gesetzeslage.

Die Ärzte dürfen nur Rezepte ausstellen, wenn sie den Patienten wirklich gesehen / untersucht haben. Das geht heute teils schon online. Zumindest kann man den Patienten direkt fragen, die Anamnese stellen und teils auch gewisse Dinge via Videochat anschauen. Anhand dessen kann dann ein Rezept ausgestellt werden …. nur … ist das gültig?

Ein Rezept unterliegt in der Schweiz keiner so strengen Form wie zum Beispiel in Deutschland. Es gibt keine festen Rezeptformulare. Hier ist ein Mini-Videokurs zu den Rezepten:
Was ist ein Rezept?
Wie ist ein Rezept aufgebaut?
Wie schreibe ich ein Rezept?
Gültigkeit und Dauer von Rezepten
Rezepte für Betäubungsmittel
Generika-Verschreibung auf Rezept

Kurz gesagt: Was auf ein Rezept muss (ausser den Medikamenten) ist unbedingt die Original-Unterschrift und ein Stempel des Arztes. Ein Rezept ist eine Urkunde und das ist der Nachweis, dass das Rezept vom Arzt (direkt) kommt.

Und deshalb – auch weil in letzter Zeit immer häufiger Rezepte nicht mit einer Originalunterschrift in der Apotheke landen – hat bei uns inzwischen das Gesundheitsamt interveniert und diese Meldung herausgegeben:

Rezeptkopien, E-Mails und Faxausdrucke berechtigen grundsätzlich nicht zum Arzneimittelbezug.
Ausnahmen: 
·  Kopien können dann akzeptiert werden, wenn es sich um eine durch eine Apotheke beglaubigte Kopie eines Rezeptes mit Repetitionsvermerk handelt. Sie müssen deutlich als Kopien gekennzeichnet werden.
·  Rezepte per E-Mail oder Faxrezepte können dann akzeptiert werden, wenn sie z.B. auf Basis eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Apotheke direkt vom Arzt an die Apotheke geschickt werden, es sich um einen in der Apotheke bekannten Patienten handelt und an der Herkunft der Nachricht keinerlei Zweifel bestehen. 
·  Von Patienten erhaltene elektronische Rezepte sind grundsätzlich nicht auszuführen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier „Ärztliche Verschreibungen“ der Kantonsapotheker-Vereinigung der Nordwestschweiz (H 010; verfügbar unter www.kantonsapotheker.ch). Auf Seite 2 finden Sie Angaben zu Form, Inhalt und Gültigkeit von Rezepten.

Also nochmal:

Vom Arzt an den Patienten gemailte Rezepte sind ungültig. Egal ob er sie dann ausdruckt und das Papier bringt (Rezeptausdruck/Kopie ohne Unterschrift) oder der Patient das an die Apotheke weiterleitet (Absender nicht abschliessend feststellbar, ausserdem kann der Inhalt in der Zwischenzeit bearbeitet / verfälscht worden sein).

Vom Arzt an die Apotheke direkt gemailte Rezepte können angenommen und ausgeführt werden, wenn der Arzt und Patient der Apotheke bekannt ist. Es besteht (bei unbekanntem Arzt) theoretisch die Möglichkeit das Rezept elektronisch zu signieren … allerdings habe ich bisher immer noch kein einziges derartiges Rezept gesehen.

Dann steht da im Positionspapier deutlich:
Apotheken dürfen Rezepte ohne eine qualifizierte Unterschrift nicht ausführen.
Krankenkassen könnten die Vergütung ablehnen
.

Das bedeutet dann nochmals deutlich, dass ich Rezeptkopien nicht ausführen kann, auch keine Ausdrucke von Rezepten, wo die Unterschrift des Arztes einkopiert wurde (und nicht selber draufgeschrieben) – selbst dann nicht, wenn es Farbausdrucke sind, die die Arztpraxis dem Patienten selber in die Hand gedruckt hat! Eine Praxis, die in manchen Arztpraxen (und Kliniken!) in letzter Zeit ebenfalls eingerissen hat, wahrscheinlich, weil so die MPAs die Rezepte ausstellen können, ohne dass es den Arzt nochmals braucht.

Ich habe inzwischen ein paar Vorlagen, basierend auf der Nachricht der Gesundheitsdienste, die ich den Praxen und Kliniken dann zukommen lasse, die meisten verstehen das dann, vor allem wenn man ihnen mitteilt, dass so Rezepte absolut nicht Fälschungssicher sind und mehrmals eingelöst werden könnten.

So – all das geschrieben, dann kann sich jeder denken, dass etwas wie das hier in der Schweiz gar nicht geht:

Erstens: Direktkontakt Arzt-Patient Fehlanzeige. Ein Online-Formular Ausfüllen reicht dafür definitiv nicht.
Zweitens: Das geht ja auch über eine Apotheke (online hier halt), auch die dürfen elektronische Rezepte nicht annehmen. Vor allem: was für ein Arzt hat das wohl ausgestellt? Da gibt doch bloss einer seinen Namen dafür – Verantwortungsübernahme Fehlanzeige.
Drittens: In meinen Augen wird hier zudem ein Medikament verharmlost und wie ein normales Konsumgut dargestellt – das auch noch mit „Goodies“ aufgewertet werden muss?

WIESO ist das in Deutschland offenbar erlaubt? Ist da die Patientensicherheit so wenig wert?