Ich habe die Packungsbeilage gelesen! (uh, oh)

Der Augenarzt verschreibt dem Patienten Azopt Augentropfen – das ist ein Mittel gegen erhöhten Augeninnendruck (Glaukom). Ich erkläre dem Mann die Anwendung und er geht seines Weges.

Am nächsten Tag kommt er zurück in die Apotheke.

Mann: „Ich habe die Packungsbeilage gelesen….“
Pharmama denkt: Uh, oh…
Mann: „…und die Nebenwirkungen, die sind wirklich …“
Pharmama: „beängstigend?“
Mann: „Ja! Haben sie gelesen, was da alles drinsteht?“
Pharmama denkt: Ich kann es mir vorstellen. „Darf ich ihnen ein paar Sachen erzählen über die Nebenwirkungen?
Erstens: Man muss nicht alles bekommen, was da drin steht – die meisten Leute haben sogar keinerlei Probleme. Sie müssen aus rechtlichen Gründen einfach alles hineinschreiben, was irgendwie vorkommen kann. Lassen Sie uns das doch einmal zusammen anschauen.“
Da steht:

Häufig (bis zu 10 von 100 Personen).  Auswirkungen auf das Auge: Verschwommensehen, Augenreizung, Augenschmerz, Augenausfluss, Augenjuckreiz, trockenes Auge, anomale Sinnesempfindungen des Auges, Augenrötung; Juckreiz am Augenlid, Rötung oder Schwellungen des Augenlids…..

Pharmama: „Ich würde sagen, das kann bei allem auftreten, mit dem ihr Auge in Berührung kommt. Staubkorn, Schwimmbadwasser … und so weiter.“

Auswirkungen auf den Körper: schlechter Geschmack, Kopfschmerzen, Mundtrockenheit.

Pharmama: „Das liegt daran, dass ein Teil der Tropfen in den Körper aufgenommen wird – es läuft ihnen durch den Tränenkanal in die Nase und von da in den Mund. Man kann den Teil aber sehr verringern, wenn sie gleich nach dem Eintropfen der Augentropfen mit den Fingern Druck aufüben auf die Nasenwurzel, gleich beim Auge – dann schliessen sie den Tränenkanal und es kommt nicht soviel durch.“
Patient: Das hat mein Augenarzt auch gesagt!“
Pharmama: „Ja, sehen Sie.“ :-)  denkt: das ist immer gut, wenn zwei genau dasselbe erzählen.
„Dann kommen wir schon zu den Sachen, die weit weniger häufig auftreten:“ 

Gelegentlich (bis zu 10 von 1000 Personen)

Pharmama: „Haben sie die Tropfen überhaupt schon genommen?“
Mann: „Nein, das fand ich zu abschreckend.“
Pharmama: „Hat ihnen der Arzt erklärt, weshalb sie die Tropfen brauchen?“
Mann: „Er meinte mein Augeninnendruck sei zu hoch.“
Pharmama: „Und wissen Sie, was das für Sie bedeutet?“
Mann: „Nicht so genau …“
Pharmama: „Wenn der Augeninnendruck zu hoch ist, kann das die Sehnerven schädigen und zwar nicht umkehrbar. Man sieht immer schlechter. Ich denke, es ist das kleinere Übel, wenn Sie die Augentropfen nehmen, wie der Augenarzt Ihnen verschrieben hat …
… falls bei Ihnen wirklich Nebenwirkungen auftreten, kommen sie doch noch mal vorbei. Aber wenn Sie es nicht versuchen, wissen Sie das nicht. Und der Nutzen der Augentropfen ist sicher höher als das Risiko – vor allem, wenn Sie sie so anwenden, wie ich Ihnen vorher gezeigt habe.“

… der Mann scheint beruhigt, bedankt sich und verspricht die Augentropfen anzuwenden. Und ich habe das Gefühl, gute Arbeit geleistet zu haben.

Aber ich verstehe ihn gut. Da denkt man, man bekommt etwas so einfaches wie Augentropfen und dann steht das in der Packungsbeilage:

Auswirkungen auf den Körper: verringerte oder unregelmässige Herzschlagfrequenz, verringerte Herzfunktion, Brustkorbschmerzen, Asthma, erschwerte Atmung, Kurzatmigkeit, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit, eingeschränktes Erinnerungsvermögen, Depressionen, Schlafstörungen, Nervosität, Reizbarkeit, Müdigkeit, allgemeines Schwächegefühl, Verwirrtheit, Schmerzen, Zucken, Ohrgeräusche, verringertes Lustgefühl, Erektionsprobleme, Erkältungssymptome, Engegefühl in der Brust, Husten, Nasennebenhöhlenentzündung, Rachenreizung, anomales oder verringertes Gefühl im Mund, Speiseröhrenentzündung, Bauchschmerzen, Übelkeit, Magenbeschwerden, Durchfall, Blähungen, Magendarmbeschwerden, Nierenschmerzen, Muskelschmerzen, Muskelzucken, Rückenschmerzen, Nasenbluten, trockene Nase, laufende Nase, verstopfte Nase, Niesen, Ausschlag, anomales Hautgefühl, Jucken, Haarausfall.

Steht da irgendetwas *nicht* drin?

Alkohol auf Rezept

Im Blog-Post Ethanol-Mepha habe ich erwähnt, dass ich noch nie ein Rezept für Alkohol gesehen habe. Das heisst natürlich nicht, dass es das nicht doch gibt … oder zumindest gab:

Das hier ist ein Rezept für Whisky – einzunehmen 1 Löffel 3 x täglich. Ausgestellt wurde das Rezept in Amerika zur Zeit der Prohibition, 1928 – als Alkohol für den öffentlichen Gebrauch verboten war. Er war aber noch erhältlich für „medizinische Zwecke“ mit einem ärztlichen Rezept. Zu der Zeit wurden Apotheken in Cartoons darum auch oft mit Barbetrieben verglichen …

Die Rezepte waren spezielle Rezepte, ausgestellt vom „U.S. Treasury Department Bureau of Prohibition“ – mit 2fach Durchschlägen. Das Rezept war nach dem Ausstellen nur während 2 Tagen gültig, die Personalien der Bezugsperson mussten kontrolliert werden und die Kopien mussten aufbewahrt werden, falls die Behörde später Einsicht verlangt. Das erinnert alles sehr an unsere Betäubungsmittelrezepte heute. Quelle

Rezept verschlampt

Eine Kundin bringt mehrere Rezepte in die Apotheke. Für sie und für ihre Kinder.

Wir bereiten alles vor, während sie einkaufen geht.

Sie kommt erst am nächsten Tag wieder.

Ich stelle die Medikamente vor sie hin – für Kind 1 (plus Erklärungen) für Kind 2 (plus Erklärungen) und für sie.

Frau: „Aber da fehlt etwas. Es war noch eine Packung Seresta auf einem Rezept!“

Ich suche die Originalrezepte heraus und kontrolliere die Rezepte noch einmal. Da steht nichts darauf.

Frau: „Es war auf einem eigenen Rezept!“

Da ist Nichts.

Frau: Sie haben mein Rezept verschlampt! Ich habe alle abgegeben und sie verlieren mein Rezept!“

Das ist oberpeinlich. Ich denke zwar nicht, dass wir das Rezept wirklich je hatten, aber … kann ich sicher sein?

Pharmama: „Ich muss das abklären. Kann ich ihnen anrufen, sobald ich das habe?“

Die Kundin verlässt laut wetternd über unsere Unfähigkeit die Apotheke.

Derweil bin ich auf der Suche nach dem Rezept. In den abgelegten Rezepten von gestern: Nein. In den Bestellungen? Nein. In der Ablage für die Krankenkassen-nachfrage? Nein. Hat es irgendwer von uns überhaupt gesehen? Nein.

Ja – hmmm.

Der nächste Schritt ist die Anfrage beim Arzt für ein neues Rezept.

Bevor ich aber dazu komme, läutet das Telefon. Es ist die Frau.

Frau: „Ich habe das Rezept in der Handtasche gefunden. Ich komme noch mal zu ihnen.“

Nicht mal ein „Entschuldigung“ – aber irgendwo bin ich so froh, dass wir das nicht waren, dass mich das nicht mal aufregt.

War das nicht ein Argument für die Selbstdispensation?

… dass man für die Medikamente nicht noch einen Umweg (über die Apotheke) machen muss?

Gefunden bei 3-min.info unter dem Titel SD ist eine Zumutung für ältere Leute – Geschrieben von Heidi Mühlemann

E.S. (Name der Redaktion bekannt) wohnt im Kanton St. Gallen, einem Kanton, in dem der Medikamentenverkauf durch den Arzt die Regel ist. Nach Lesart der Ärzte ist die Selbstdispensation ein Dienst am Patienten. Man kennt die Argumente, z.B. jenes vom Umweg zur Apotheke, den man den alten, gebrechlichen Leuten nicht zumuten kann. Die Realität sieht dann allerdings anders aus. E.S. ist 84, wohnt allein, kommt einigermassen zurecht, hat aber einen Herzschrittmacher und ist ziemlich wacklig auf den Beinen. Zu Fuss zum Einkaufen zu gehen, wäre unmöglich. Dazu fehlt die Kraft, erst recht mit einer schweren Einkaufstasche an der Hand. Alle paar Wochen fährt sie zu ihrem Hausarzt, dessen Praxis im Nachbardorf liegt. Er kennt E.S. seit Jahren, weiss um ihren Gesundheitszustand. Er hat aber absolut keine Hemmungen, die alte Frau nach der Konsultation mit dem Bescheid zu verabschieden, sie könne ihre Medikamente am nächsten Tag abholen. Im Klartext: Der «Umweg» in die Apotheke, von denen sich am Wohnort von E.S. zwei in unmittelbarer Nachbarschaft zu Migros und Coop befinden, ist der alten Frau angeblich nicht zuzumuten. Aber dass sie jeweils den weiten Weg ins Nachbardorf nochmals auf sich nehmen muss, weil der SD-Arzt die seit Jahren gleichen Medikamente für seine Patientin nicht an Lager nehmen mag, aber nicht auf den Umsatz verzichten will, das ist dann kein Problem – für den SD-Arzt zumindest.

Würde der Arzt E.S. ein Rezept ausstellen, könnte sie ihre Medikamente holen, wenn sie ohnehin beim Einkaufen ist. Ausserdem bieten die Apotheken einen Hauslieferdienst an. Sie würden E.S. die Medikamente jederzeit ins Haus liefern und hätten die Medikamente für ihre Stammkundin wohl auch an Lager. Das verstehen Apotheker unter Patientenfreundlichkeit.

Ein Bedauerlicher Einzelfall? Dass es sehr schwierig ist für Kunden vom SD Arzt ein Rezept ausgestellt zu bekommen – das höre ich noch häufiger. Vor allem ältere Leute haben da oft Mühe – aber mir geht das genau gleich. „Ich hätte lieber ein Rezept dafür – geht das?“ Das braucht enorm Überwindung – ist aber häufig auch sinnvoll.

Schlagfertig …

… sind meine Mitarbeiter ja :-)

Selbst zahlender Stammkunde: Blickt auf (bezahltes) Rezept mit angehängter Quittung wo die Checks draufstehen.
Kunde: „Und was bekomme ich jetzt für diesen Medikamentencheck?“
Pharmaassistentin (schlagfertig) „Ein Lächeln!“

Finde ich eigentlich eine super Antwort. Die Checks (ehemals Taxen und noch ehemals Pauschalen) sind für unsere Arbeit (Lagerhaltung/Bestellung, Dossierführung, Kontrolle der Wechselwirkungen, Beratung …) weil wir ja kaum noch was am Medikament selbst verdienen.
Aber bei den Apotheken, die den Check nicht verlangen, bekommt man auch kaum ein Lächeln: die Versandapotheken und in den Discountapotheken wohl auch eher weniger ….

Der Kunde wusste eigentlich, warum der Check auf der Quittung drauf ist – der wollte nur ein bisschen sticheln.

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Für wen es genau interessiert: Aus der LOA IV:

Medikamenten-Check (4 TP) = etwa CHF 4.30

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Medikamenten-Check pauschal abgegolten:

  • Rezeptüberprüfung
  • Repetition: Zulässigkeitsüberprüfung
  • Überprüfung der Anwendungsdosierung und allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Rezeptes
  • Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (die dem Apotheker bekannt sind)
  • Kontaktnahme zum verordnenden Arzt (falls medizinisch notwendig oder vom Patienten gewünscht)
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Beratung des Patienten:
  • a) insbesondere Abklärung, ob Dosierung, Therapiedauer und optimale Einnahmezeiten bekannt sind; Vermittlung der verordneten Dosierung in schriftlicher Form
  • b) Anwendungsinstruktionen: Kontrolle des Bedarfs des Patienten und entsprechende Instruktion beim Bezug
  • c) Hinweis auf Behandlungsdauer mit Aufklärung
  • d) Hinweis auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften
  • e) Information des Patienten über mögliche oder zu erwartende potentielle Nebenwirkungen
  • f) Abklärung von Informationsbedarf des Patienten
  • Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl der Packungsgrösse
  • Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit, Verordnungsänderung in dringenden Fällen

Der Medikamenten-Check wird pro Rezeptzeile erhoben. Als Zeile gilt die je Spezialität und Packungsgrösse ausgewiesene Abrechnungsposition innerhalb einer Rechnung pro Abgabedatum. Wenn nicht genügend Packungen vorrätig sind am Bezugstag und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Zeile nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Bezugs-Check (3 TP) = CHF 3.0

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Bezugs-Check pauschal abgegolten:

  • Eröffnung eines neuen Dossiers (neuer Kunde)
  • Medikationshistory
  • Führung des Patientendossiers
  • Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation
  • Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers
  • Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers

Der Bezugs-Check wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Er darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leistungserbringers wird der Bezugs-Check nur einmal verrechnet. Wenn am Bezugstag nicht genügend Packungen vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Tarifposition nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Ich persönlich habe auch Mühe, wenn ich das ausführlich erklären muss, für was denn jetzt welcher Check ist. Sie sind für unsere Arbeit, sage ich dann meistens und erkläre ein wenig genauer, was da insgesamt dahintersteckt.

Mehr als man oft meint.

Und das Ganze dann natürlich noch mit einem Lächeln serviert :-)