unleserliches Rezept – zum üben

Im Post „bester Anruf an den Arzt“ vom letzten Mittwoch hat turtle of doom nach dem unleserlichen Rezept gefragt.

Von dem betreffenden habe ich keine Aufnahme gemacht, aber … hier ist ein anderes für die, die sich mal dran versuchen möchten. Arzt und Patientenname wurde unleserlich gemacht.

Tipp: es ist ein Augenarzt, der das Rezept ausgestellt hat

Tipp2: es gibt die Medikamente nicht nur in der Schweiz – sie sind mit denselben Namen auch in Deutschland und Österreich erhältlich, aber auch nur auf Rezept.

 

Wer traut sich?

Wer noch nicht genug hat, kann sich noch an denen hier versuchen: unleserliche-rezepte-und-die-folgen

Bester Anruf an den Arzt bisher …

Ein Patient gibt mir ein Rezept ab, das so etwas von unleserlich ist, dass ich wohl nicht einmal den Patienten herausgefunden hätte, wenn er nicht selber da gewesen wäre und ich ihn fragen konnte.

Der Patient weiss in etwa, für was das Medikament auf dem Rezept ist, aber nicht den Namen.

Ich rufe in die Praxis an.

Die Praxisassistentin erklärt mir, dass der Arzt gerade in einer Sitzung ist. Sie will aber nachschauen.

Blöd nur, wenn im Dossier nichts steht – der Arzt hat das Dossier des Patienten (noch?) nicht überholt – und die Praxisassistentin kann ihn nicht fragen, weil er nicht da ist.

Lustig ist, wenn sie das Telefon nicht in Pausenmodus gestellt hat und ich sie- während sie sucht und sucht- murmeln höre: „Ich bring ihn um !…Na, der hört noch etwas von mir! …“

War wohl nicht das erste Mal?

Es gibt keinen Grund auf mich ärgerlich zu werden.

Lieber Kunde. Kein Grund auf mich ärgerlich zu werden, nur weil ich Ihnen nicht einfach ein anderes Antibiotikum als das, was der Arzt auf Rezept geschrieben hat, abgeben kann.

Ich frage Sie dafür auch nicht, warum sie jetzt am Samstag mittag bei mir damit in der Apotheke stehen, wenn das Rezept schon vorgestern ausgestellt wurde.

Oder warum das ein Rezept aus Frankreich ist – und zwar nicht von einer Notfallstation oder so – sie sind offensichtlich (dem Dialekt nach) Schweizer -und jetzt auch in der Schweiz.

Oder warum der Arzt ausgerechnet ein Mittel aufgeschrieben hat, das es in der Schweiz seit Jahren nicht mehr gibt. Nicht einmal mehr den Inhaltsstoff.

Nein, ich kann das Ihnen nicht einfach durch „irgendein anderes“ ersetzen.

Das tut mir auch leid.

Was Sie jetzt machen sollen?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Zum Beispiel den ausstellenden Arzt anrufen, wegen einem Ersatz – das kann er uns auch faxen … falls er am Samstag erreichbar ist.

Das Medikament in Frankreich kaufen gehen – wenn er es aufschreibt scheint es das dort noch zu geben. Ist aber vielleicht ein bisschen zu weit für jetzt.

In der Schweiz zu einem Arzt gehen und einen geeigneten Ersatz aufschreiben lassen – wir haben auch ein paar „Walk-in-Kliniken“ in der Nähe.

Ja, ich weiss, das ist alles mit Aufwand für Sie verbunden. Und es ist Samstag. Und das kostet sicher etwas – ja, leider.

Aber vielleicht ist es auch nicht so dringend? Immerhin scheint es (*Blick aufs Rezept*) vorgestern und gestern noch nicht dringend gewesen zu sein … wieso heute auf einmal?

Hoppla, jetzt habe ich es doch erwähnt.

Er stürmt raus.

Schönes Wochenende!

:-(

Ja, das ist auch für mich unbefriedigend. Ich helfe gerne – wenn ich kann. Ein Antibiotikum aber einfach durch ein irgendein anderes auszutauschen liegt nicht in meinem Verantwortungsbereich – immerhin kenne ich die Diagnose nicht.

Preisdiskussionen – oder: ist meine Arbeit gar nichts wert?

Ich mag Diskussionen nach der Abgabe von Medikamenten auf Rezept über die Preise der Medikamente und die LOA gar nicht. Ich mache die Preise nicht, das sind hauptsächlich die Hersteller und bei den Sachen, die von der Grundversicherung übernommen werden – da hat der Gesetzgeber seine Hand drin, was die Preise angeht.

Für unsere Arbeit haben wir die Pauschalen, die zwischen den Krankenkassen und den Apotheken aushandelt wurden: den Vertrag nennt man von der LOA – Leistungs-Orientierten-Abgabe. Diese Pauschalen sind nicht wirklich hoch. Beide Pauschalen zusammen etwa CHF 7.30. Tatsächlich sind sie niedrig genug, dass etwa jede 4. Apotheke in der Schweiz sehr zu kämpfen hat. Dazu kommt noch, dass sie Nur für rezeptpflichtige Medikamente gelten, die von der Grundversicherung übernommen werden. Mehr über sparen an der Apotheke hier.

Trotzdem hatte ich wieder einen Kunden, der fand, er brauche für seine Medikamente keine „Beratungstaxe“ zu zahlen –schliesslich schaut der Arzt ja welche Medikamente er bekommt und erklärt ihm das. Also will er, dass wir ihm gar keine „Taxen“ verrechnen, ansonsten gehe er halt seine Medikamente via Internet besorgen.

Au ja. Das sind keine „Taxen“, das hat nichts mit Steuern zu tun. Das ist auch bei weitem nicht nur für eine „Beratung“. Das ist für unsere Ganze Arbeit, angefangen vom Medikament bestellen, an Lager halten, Patienten- Dossier führen, Interaktionen abklären, Nachfragen beim Arzt, Nebenwirkungen festhalten, mit Generika austauschen, Dosierungen kontrollieren, Medikamente und Anwendung erklären, Hauslieferungen, mit der Krankenkasse abrechnen und so weiter und so fort.

„Aber“ (sage ich ihm nach der Erklärung) „… ich könnte ihnen anbieten, auf eine der beiden Pauschalen (die für 3 Franken) zu verzichten, wenn Sie bereit sind, dafür die Medikamente gleich zu bezahlen und die Rezepte selbst der Krankenkasse zum Zahlen einzuschicken. Dann habe ich auch weniger Arbeit damit. Auf die ganzen Pauschalen kann ich nicht verzichten, denn DAS IST MEIN LOHN! Die Abgeltung für meine Arbeit! Arbeiten Sie etwa gratis??“

Ach, Sie sind pensioniert.

Ja, es tut mir leid, wenn Sie das nicht verstehen können.

In dem Fall gehen Sie von jetzt an ihre Medikamente im Internet bestellen. Das ist sicher auch viel weniger Arbeit für sie.

Danke dass Sie hier waren.

…

(Sehe ich den wieder?)

Reine Verschwendung?

Der Arzt verschreibt dem Patienten Lisinopril 40mg Tabletten. Ein paar Tage später reklamiert der Patient beim Arzt, dass die Tabletten „seiner Speiseröhre weh tun“. Offensichtlich hat er die Packungsbeilage gelesen, da steht nämlich drin, dass es Magenbeschwerden wie Sodbrennen auslösen kann.

Jedenfalls schreibt der Arzt ihm ein neues Rezept – für Lisinopril 20 mg, das er uns in die Apotheke faxt.

Weil wir sehen, dass der Patient erst vor ein paar Tagen eine Packung zu 40mg bezogen hat, denken wir, dass er wohl intelligent genug ist, sie einfach zu teilen (was bei denen problemlos geht), bis sie ihm ausgehen. Darum nehmen wir das neue Rezept einfach ins Patientendossier auf, führen es aber nicht aus.

Am nächsten Tag steht der Patient in der Apotheke. Wir erklären ihm das mit dem Tablettenteilen, dass er dann die richtige Dosierung hat, die Tabletten kleiner sind und seine Speiseröhre sicher. Er will aber eine neue Packung. Gleich.

Ok. Kann er haben.

Ich finde das ist trotzdem eine nette Verschwendung von Resourcen und Geld.

Ich sehe gar nicht ein, warum ich damit zum Arzt muss …

Besten Dank an Sascha für seinen Gastbeitrag:

Mal ein deutsches Beispiel zum Thema: „Kunden, die nicht zuhören“

Ein Patient kommt in die Apotheke mit einer alten, verschmierten Medizinflasche und hält es mir vor die Nase: Ich gehe ein Stück zurück und lese das Etikett. Prednisolon, Clioquinol, Grundlage

Patient: „Ich möchte genau das noch einmal haben.“

Ich: „Ja, das kann ich Ihnen leider so nicht herstellen, da Prednisolon in Deutschland verschreibungspflichtig ist.“

Patient: „Aber ich bin privatversichert – ich bezahle es ja sowieso selber.“

Ich: „Das macht keinen Unterschied … solange mir kein Rezept von einem Arzt vorliegt, kann ich Ihnen das nicht noch mal herstellen. Gehen Sie bitte zum Arzt und lassen sich ein Privatrezept darüber ausstellen.“

Patient: „Das macht für mich keinen Sinn: Ich hole mir einen Zettel und dann muss ichs ja doch selber bezahlen. Füllen sie’s doch jetzt einfach so ab und ich bezahls…“

(Hmmm…wie kann ich das ihm noch genauer sagen?)

„Es gibt Substanzen in Deutschland, die nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, ganz egal ob der Patient es selbst bezahlt oder die Kasse. Und ihre Rezeptur fällt unter diese Reglementierung.“

Nachdem er es immernoch nicht begriffen hatte, fing ich an mit den Begriffen frei verkäuflich, apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig zu argumentieren – erfolglos. Er erörterte weiterhin, dass er es sinnlos findet, als PRIVATPATIENT zum Arzt zu gehen (er hielt sich eindeutig für privilegiert :) ). Unter lautem Schimpfen verließ er nach gefühlten 10 min die Apotheke …

Tja, was soll man da machen – manche Leute verstehens einfach nicht :)

…

Die Argumentation kenne ich. Ersatzweise bei uns noch: „ich sehe gar nicht ein, warum ich dafür zum Arzt muss – der verlangt immer etwas für das Rezept-ausstellen!“

Ja, das ist ja auch seine Arbeit.