Re-zept-PFLICHTIG

Erstes Telefon am Morgen:

Frau: „Bekomme ich von ihnen Tamiflu?“

Pharmama: „Wenn Sie ein Rezept haben, ja.“

Frau: (voll künstlich überrascht) „Oh, das braucht ein Rezept? WO bekomme ich das her?“

Pharmama: „Vom Arzt?“

und in die gleiche Richtung stossend hier eine allgemeine Durchsage:

Fragt mich nicht (Nicht!) hier oder per mail, ob ich gegen das Gesetz verstosse und etwas rezeptpflichtiges besorge / verschicke. Ich bin keine Versandapotheke und werde das auch nie sein. Ich kenne meine Kunden und Patienten gerne persönlich, dann weiss ich auch, wann / falls ich eine Ausnahme machen kann.  Hier wird es das aber nie geben. Sorry Leute, aber euer Reductil-Ersatz, Potenzmittel-pillen und derartiges bekommt ihr nicht hier. Und wenn ihr etwas auf Eure Gesundheit haltet, dann solltet ihr danach auch nicht auf dem Internet suchen.

Ende der Durchsage.

Betäubungsmittel-Rezept-Kummer

Es ist bei uns zwar nicht ganz so übel wie in Deutschland, wo die Krankenkasse sich erlaubt für nicht gaaaanz korrekt ausgefüllte Betäubungsmittel-Rezepte einfach das Geld für den Bezug nicht zu bezahlen – aber: auch bei uns gibt es Vorschriften, wie so ein Rezept auszusehen hat.

Das Betäubungsmittelrezept muss enthalten:

Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes;
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Patientin oder des Patienten;
Ausstellungsdatum;
Bezeichnung des Arzneimittels mit kontrollierten Substanzen, seine Darreichungsform und Dosierung;
Menge;
Anwendungsanweisung.

Die Verschreibung von Betäubungsmittel ist vom verordnenden Arzt eigenhändig zu visieren und der entsprechende Beleg ist in der Krankengeschichte des Patienten aufzubewahren.

Es kommt als weisses Rezept mit 2 Durchschlägen: Blau = Kopie für Arzt/Ärztin; Rosa = Kopie an Krankenkasse, Weiss = Kopie an die Apotheke;

Ich habe schon Rezepte an den Arzt zur Korrektur zurückgeschickt, weil der Stempel fehlte, oder die Unterschrift – obwohl ich im Normalfall das Mittel abgebe, nachdem ich mich versichert habe, dass das Rezept rechtens ist (mit einem Anruf an den Arzt).

Gelegentlich kommt ein Patient, der nicht weiss, dass wir beide Teile (weiss und rosa) brauchen. Wenn der Patient in der Apotheke selber bezahlt, bekommt er den rosa Teil wieder zurück. Wenn wir das der Kasse abrechnen – nicht. Mit mir zu diskutieren bringt da gar nichts. Wenn Sie wirklich etwas für die Unterlagen brauchen, mache ich ihnen eine Kopie, und auf die Kopie einen grossen Stempel und den Vermerk „Kopie“.

Letztens hatte ich auch einen Arzt, der nicht wusste, dass wir beide Teile brauchen – da ist der rosa Teil einfach in der Praxis geblieben. O-Ton Arzt: „Oh, das wusste ich nicht …. ich stelle nicht oft Betäubungsmittelrezepte aus …“ – Das hätte wohl eher „noch nie“ heissen sollen. Ich habe ihm dann gesagt, auf was er dringend sonst noch achten muss.

Der rosa (und das blaue) Teil ist ein Durchschlag – das bedeutet, was man auf den weissen Teil schreibt, drückt sich durch.  Das kann aber auch noch nach dem Arztbesuch passieren …

Zum Beispiel das BG-Rezept das vom Arzt zum Patienten kommt und von ihm zur Spitex. Dort gerät es auf dem Schreibtisch unter andere Papiere, die beschrieben werden, und bis das Rezept bei uns ist zeigt der rosa Durchschlag noch viele Spuren der täglichen Spitex-Arbeit. Zum Glück bleibt das weisse Original in unserer Buchhaltung und über den roten Durchschlag darf sich die KK freuen.  :-)

Und letztens haben wir eine wahre Baustelle von einem BG-Rezept bekommen.

Das hier: (blauer Stift: das waren wir, der Rest ist Original)

bgrp
Ich meine: SO schwer ist das wirklich nicht – da steht ja alles drauf, was genau draufgehört und wo.

Es gibt aber immer noch genug, was man schief machen kann.

Zum Beispiel: Durogesic / Fentanyl …. faktisch dasselbe. Durogesic das Original und Fentanyl das Generikum. Mir ist es eigentlich egal, was der Arzt jetzt aufschreibt (ich darf das hier ja durch ein Generikum ersetzen) aber durchstreichen, neu schreiben, nochmals durchstreichen ist auf einem BG Rezept ein dickes „No-No“.

In Deutschland würde die Kasse jetzt wohl einen Aufstand machen wegen den „3d“ – das müsste, wenn ich das richtig mitbekommen habe ausgeschrieben sein als: „Alle 72 Stunden wechseln“

Aber ich habe noch ein Problem: 150 Mikrogramm – die Dosierung gibt es nicht. Es gibt 100 und es gibt 50 … und dann muss der Arzt das bitte als je eine Packung aufschreiben. Das darf er mit den neuen BG Rezepten auch auf dem selben Rezept.

Ähnliches Problem auch beim Oxynorm: es gibt kein 50 mg (pro was?) – es gibt 10mg/ml – also will er wohl, dass der Patient 5 ml nimmt – maximal alle Stunde.

Für das habe ich grad ein ganz neues Rezept verlangt beim Arzt. Ich finde das auch ziemlich schlampig, den Patienten mit so einem Rezept zu entlassen. Zum Glück darf ich das hierzulande aber so abgeben, auch wenn ich das neue Rezept noch nicht in der Hand halte – ist auch besser so. Das hier sind starke Schmerzmittel, die der Patient braucht … ansonsten leidet er. Toll auch, weil das natürlich vor einem Wochenende reinkam.

Schwierige Rezeptbeschaffung

Der Patient braucht wieder seine Medikamente. Leider ist sein Rezept abgelaufen und das sind Medikamente, die ich nicht so gerne als Vorbezug gebe. Dafür hätte ich gerne erst ein Rezept vom Arzt. Ich erkläre das dem Patienten. Der sagt, wir sollen es besorgen.

Wir faxen dem Arzt den Vorbezug (bevor ich es abgebe).

Tag 2 – Der Patient kommt  – das Rezept ist noch nicht hier.

Tag 3 – Das Rezept ist immer noch nicht hier. Der Patient ist sauer. Er ruft selbst beim Arzt an.

Der Arzt ruft in die Apotheke an.

Dr. Späth: „Ist das die Apotheke?“

Pharmama: „Ja?“

Dr. Späth: „Hier ist Dr. Späth. Ich verstehe, Sie haben versucht mich zu erreichen wegen einem Vorbezug.“

Pharmama: „Ja, das haben wir. Für Herrn …“

Dr. Späth: „Nun, sie haben es in die falsche Praxis gefaxt. Ich arbeite in zwei Arztpraxen und der Patient ist in dieser Praxis hier angemeldet. Bitte faxen sie es hierher.“

Das gibt’s offenbar immer öfter: dass ein Arzt in mehr als einer Praxis arbeitet. Nun gut – kann ich nicht schmecken, bei uns ist unter seiner Konkordatsnummer – das ist die Abrechnungsnummer für die Kasse – nur eine Adresse angegeben.

Pharmama: „Okay, wie ist die Nummer?“

Dr. Späth: „Oh, ich weiss sie nicht. Das ist nicht etwas, was ich mir merken muss.“

… ich warte – nichts kommt mehr. …

Pharmama: „Ich würde es Ihnen gerne faxen, aber – wenn Sie mir nicht die Nummer angeben, kann ich das schlecht.“

Dr. Späth: „Haben Sie die Nummer schon im Internet gesucht?“

(Waaa..? Macht der sich über mich lustig?)

Am Ende gibt er mir die Adresse der Praxis, ich finde die Faxnummer heraus … obwohl es einfacher gewesen wäre, hätte er rasch die Praxisassistentin gefragt.

Wir faxen es noch einmal.

Keine Antwort.

Tag 5 – Der Patient kommt mit einem handgeschriebenen Rezept vom Arzt.

So wie’s jetzt aussieht (Datum vom Rezept) hat der Patient das beim letzten Besuch bekommen – weshalb der Arzt uns einfach kein neues Rezept ausstellen wollte. Und jetzt hat der Patient das wieder gefunden…

Grrrr.

Das hätte der Arzt ja auch sagen können – oder?

Rezept um Liebe zu kurieren – das Rezept zum Valentinstag

Der heutige Post ist für einen guten Freund, der es bis oben hin satt hat, wie er in den letzten Wochen täglich mit Valentins-Tag-mails zugespammt wurde.

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Take 3 Ounces of the Powder of Sense; 15 Grains of the Spirits of Reason; 5 Drachms of the Juice of Discretion; mix these with 2 Ounces of the Syrup of Advice; the best you can get; & 3 or 4 Spoonfuls of the cooling Water of Consideration; make this into Pills; take 3 at Night going to Bed; & three in the Morning; continue it as long as you find Occasion.

Nimm 3 Unzen vom Pulver des Verstandes; 15 Körnchen vom Geist der Ursache; 5 Dram vom Saft der Diskretion; mische das mit 2 Unzen Sirup vom guten Rat, den besten, den Du bekommen kannst & 3 oder 4 Löffel voll vom kühlen Wasser der Mässigung; verarbeite das zu Pillen; nimm 3 auf die Nacht vor dem zu Bett gehen & 3 morgens; fahre damit fort, so lange Du dazu Gelegenheit hast.

Ob’s hilft? Mal abgesehen, dass die Mengenangaben unglaublich veraltet sind …  (für wen’s interessiert 1 Unze = 28,35 Gramm, 1 grain/körnchen = 0,065g, 1 Drachme/Dram = 3.7ml – manche sagen: etwa 1 Teelöffel ) … dürfte es doch etwas schwerer sein, die Inhaltsstoffe aufzutreiben …

Das handgeschriebene Rezept „um Liebe zu kurieren“ stammt von Thomas Hodgson, Kaplan den Queen’s Kollege in Oxford und Unter-Rektor von Bletchington. Diese Notiz stammt vom Biomed Manuscript Collection no. 5.101 und wurde um 1755 herum geschrieben.

Eine Anzahl Manuskripte mit ähnlichen Titeln und ähnlich scherzhaft gemeintem Hintergrund erschien in England während dem späteren Hälfte des 18. Jahrhunderts.

Quelle

Altes Rezept

Das erste Rezept am Morgen ist ein Rezept für Itinerol B6 Zäpfchen, ausgestellt vom Kinderspital. Erst, als ich es mir näher ansehe – weil ich dafür das Alter des Kindes brauche, fällt mir auf, dass das Rezept von vor über einem Jahr ist (!)

Es ist allerdings in Top-Kondition, wäre das Datum nicht, hätte ich das nie gemerkt.

Pharmama: „Das Rezept ist von 2011 … brauchen Sie das wirklich noch?“

Mutter: „Ja, mein Kind hat heute die ganze Nacht gekotzt – und da habe ich das Rezept wieder ausgegraben. Ich weiss, dass da etwas gegen Übelkeit draufsteht.“

Erstaunliche Buchhaltung :-). Nur habe ich jetzt Zwei Probleme: Das Rezept ist nicht mehr gültig und die Itinerol Zäpfchen für Kinder sind rezeptpflichtig.

Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit ihr habe ich die Itinerol Zäpfchen dann trotzdem abgegeben – zusammen mit einer Elektrolytmischung. Aber nicht auf Rezept. Die Mutter weis, wie sie die Mittel anzuwenden hat … und auch in was für einem Fall sie zum Arzt muss mit dem Kind.

Zusammenbruch der Zusammenarbeit. Folgen der Selbstdispensation

Selbstdispensierende Ärzte können ein Problem sein.

Meine … Kollegin arbeitet in einem Kanton, wo ein Teil der Ärzte selber Medikamente abgibt – ein anderer Teil aber nicht.

Man bekommt teils Rezepte auch von den selbstdispensierenden Ärzten, vor allem, wenn sie etwas nicht haben. Lies: alles, was etwas ungewöhnlicher ist.

Rezepte können … fehlerhaft sein. Das ist unser täglich Brot: zu kontrollieren wegen Dosierung und Anwendung und im Fall einzugreifen. Meist ist es kein Problem, das mit dem verschreibenden Arzt zu klären – aber manche der SD Ärzte sind da offenbar sehr eklig gegenüber den Apothekern. Anfragen werden nicht beantwortet, es wird nicht innert nützlicher Zeit zurückgerufen, Vorbezüge für Dauermedikamente werden nicht ausgestellt und ganz allgemein ist das Verhalten mehr als kühl .. unhöflich!

So auch der Arzt, der dem 4-jährigen Kind einen Cortison-Nasenspray aufgeschrieben hat. Nach der Erläuterung der Mutter sollte das aber eher ein Inhalationsmittel sein. Also für die Lunge – nicht die Nase.

Die Apothekerin rief der Praxis an, das zu klären und eventuell zu ändern.

Der Arzt gab dann auch zu, dass er den Inhalator verschreiben wollte, aber er war am Telefon so etwas von unfreundlich … dass sie da nicht mehr so bald anrufen wird.

Lieber schickt sie die Patienten mit so einem Problemrezept gleich selber wieder zum Arzt, das zu klären. Das ist nicht sehr Patientenfreundlich und es ist wirklich eine Schande, wenn die Profis im Gesundheitssystem nicht zusammenarbeiten können um den Patienten die beste, sicherste und schnellste Service zu bieten.

Aber der Apothekerin  werfe ich das hier nicht vor.