Spuren von in Tinte getauchten Spinnenbeinen

Dass die Ärztehandschrift ein Problem ist – davon habe ich schon gelegentlich berichtet. Das ist auch nichts Neues – tatsächlich gibt es das Problem wohl schon so lange wie es Rezepte gibt.

Das ist ein Beispiel, das ein verzweifelter Apotheker 1874 an die Zeitschrift „the Chemist and Druggist“ geschickt hat:

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Rezept. The Chemist and Druggist 15 June 1874

Das Rezept erschien (wohl als schlechtes Beispiel) ein paar Monate später auch im „Scientific American“, wo kommentiert wurde:

might indicate the vagaries of Planchette [i.e. spirit writing] or the tracks of a spider whose legs had been dipped in ink.

Es könnte beim Planchette (Geister schreiben) entstanden sein oder die Spuren einer Spinne, deren Beine in Tinte getaucht wurde.

Es ist nicht nur so, dass das ärgerlich ist für den Ausführenden des Rezeptes, den Apotheker … das ist auch gefährlich. Wenn nämlich nicht das richtige erkannt und abgegeben wird. Die Zeitschrift empfahl deshalb unleserliche Rezepte wieder an den Arzt zurück zu schicken.

Das hatte der betroffene Apotheker auch getan. Nur … war die Klärende Antwort nicht wirklich lesbarer:                                          (Quelle)

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Erklärung des Arztes. The Chemist and Druggist 15 August 1874

Es ist schon weg

Der Mann eilt mit sicheren Schritten zur Theke und drückt mir eine Krankenkassenkarte in die Hand: "Ist das Rezept für meine Frau schon gekommen? Ich habe vor einer Stunde beim Arzt angerufen und eines verlangt."

Ich schaue auf den Namen auf der Karte und suche dann – erfolglos.

Pharmama: "Nein, bis jetzt ist noch nichts gekommen. Aber es ist Mittagszeit, vielleicht machen die das grad um 2 Uhr."

Mann: "Ich komme dann später nochmals vorbei."

Okay. Also schon eher etwas dringendes. Das Rezept soll übrigens für seine Frau sein.

Als er um 3 Uhr wieder kommt, ist immer noch nichts gefaxt worden, also biete ich ihm an anzurufen und nachzufragen.

Pharmama zur Praxisgehilfin(PG): „Wir sollten ein Rezept gefaxt bekommen für Frau Istnichthier aber bis jetzt ist nichts gekommen. Könnten Sie mal nachschauen?"

PG: (kurz angebunden) "Es wurde geschickt."

Pharmama: "Oh, ich habe nichts bekommen. Haben Sie es vielleicht an eine andere Apotheke geschickt?"

PG: "Sie sind doch Pharmama's Apotheke?"

Pharmama: "Ja."

PG: "Dahin haben wir es geschickt."

Pharmama: "Nun, ich habe nichts bekommen. Könnten Sie es bitte noch einmal faxen?"

PG: "Es ist weg."

Pharmama: "Aber Sie können es doch sicher noch einmal durch den Fax lassen?"

PG: "Es ist auf der Post."

Pharmama: "Äh – das heisst, wenn Sie sagen 'geschickt' haben Sie es nicht gefaxt, sondern auf die Post ….?"

PG: "Ja."

Pharmama: "Oh. …

Kein Wunder ist es noch nicht hier."

PG: "Ist es denn dringend?"

Pharmama: "Nun, der Mann der Kundin ist hier und hätte es gerne jetzt. Für was das Rezept ist, weiss ich aber auch nicht, ich habe es nicht bekommen."

PG: "Dann machen Sie ihm doch einen Vorbezug." (Ja, wir dürfen das in der CH)

Pharmama: "Okay – wenn Sie mir noch bitte sagen für was?"

Rascheln –

PG: "Für Antitux Hustensirup."

Pharmama: "Mit der Dosierung?"

PG: "3 x täglich 1 Messlöffel."

Pharmama: "Okay – dann mache ich jetzt einen Vorbezug dafür und das Rezept kommt per Post?"

PG: "Ja, gut."

Pharmama: "Bestens! Wiederhören."

 

… und eine Stunde später wird das Rezept gefaxt.

Hat sie es doch noch gefunden? Ein neues ausstellen lassen? Wir wissen es nicht.

Aber: Auch gut.

Feucht

Pharmama zur Patientin: "Wieso ist ihr Rezept so dunkel und … feucht?"

Patientin: "Ich habe vorher meinen Kaffe darüber geschüttet und dann versucht es trocken zu bügeln …"

Naja, ganz nass war es nicht mehr …

Hindernislauf

Mann in der Apotheke: „2 Packungen Bepanthen Nasensalbe.“

Pharmama: „Ich würde sie ihnen gerne geben, aber die sind nicht lieferbar. Ich weiss nicht, wann ich wieder welche bekomme. Kann ich ihnen vielleicht eine andere Nasensalbe anbieten?“
Mann: „Nein, ich brauche die auch nicht für die Nase, sondern für die Augen.“

Kleine Anmerkung: In Deutschland gibt es die Bepanthen – die genau gleiche wie die Nasensalbe hier – auch als Augensalbe und so angeschrieben. Man kann auch die hiesige Nasensalbe für die Augen benutzen – mit dem Cave: sie ist nicht sehr lange haltbar, also keine 30 Tage wie die normalen Augensachen.

Pharmama: „Hmmm – und wie wäre es mit den Bepanthen Augentropfen?“
Mann: „Nein, aber … (knübelt ein Rezept aus der Tasche) … ich habe hier noch ein Rezept für Lacrycon Augentropfen. Ich nehme dann 3 Packungen.“

Pharmama: „Okay – (nehme das Rezept) – aber das hier ist abgelaufen. Das war bis Mitte letztes Jahr gültig.“
Mann: „Mist. Ich hoffte, sie würden das nicht merken.“

Pharmama: „Tja. Das gehört zur Kontrolle des Rezeptes dazu. Was ich ihnen anbieten könnte – da es noch nicht ganz ein Jahr ist – sie können eine Packung haben. Eine darf ich auf dem Rezept innerhalb eines Jahres wiederholen.“
Mann: „Ein typisch schweizerischer Kompromiss, oder? Eine Packung? Auch wenn ich sie selber bezahle?“
Pharmama: „Ja, das macht keinen Unterschied. Das sind die Gesetze, an die ich mich halten muss. Und … sie müssen ja nicht. Sie könnten natürlich auch vorher ein neues Rezept vom Arzt verlangen …“

Mann: „Schon gut, ich nehme die Packung.“

 

Merke: Egal ob etwas vom Hersteller nicht lieferbar ist oder das Rezept abgelaufen oder etwas vom Gesetz vorgeschrieben …. Du in der Apotheke bist grundsätzlich „Schuld“, wenn etwas nicht geht. Und wenn es geht, ist das natürlich normal und nicht bemerkenswert.