Muss ich die Wirklich nehmen?

Die Pharmaassistentin kommt mich holen: „Da ist eine Frau hier mit einem Rezept. Sie sagt, Sie habe das vom Arzt verschrieben bekommen, aber Sie will es nicht nehmen.“

Das ist eine schwierige Situation, denn obwohl es am Ende die Entscheidung des Patienten ist, ob sie etwas nehmen, oder nicht, ist das oft nicht in ihrem besten Interesse.

Ich schaue mir das Rezept an. Es ist für eine Hormonersatztherapie in der Menopause. Ah. Okay.

Frau: „Ich habe gehört die Tabletten machen Krebs. Muss ich die wirklich nehmen?“

Pharmama: „Es gibt einen kleinen Anstieg in der Wahrscheinlichkeit, Krebs zu bekommen, aber eigentlich nicht genug, dass Sie die nicht ausprobieren könnten. Für was für Beschwerden haben Sie das denn verschrieben bekommen?“

Frau: „Hauptsächlich starke Hitzewallungen … und dann habe ich noch ein Risiko für Osteoporose.“

Nach einer kurzen Diskussion über die Wirkung und Nebenwirkung des Medikaments wollte sie es immer noch nicht und fragt nach anderen Möglichkeiten.

Pharmama: „Dieses hier ist eines der wirksamsten Mittel, aber …. wir können noch anderes versuchen. Bitte sagen Sie aber auch ihrem Arzt, was Sie dann nehmen.“

Dann erzähle ich ihr über die pflanzlichen (Salbei! Traubensilberkerze!) und ja, auch homöopathischen Alternativen und was sie an ihrem Lebensstil ändern kann.

Sie ging dann das versuchen.

Die Hormonersatztherapie hat einen ziemlichen Wandel hinter sich. Als ich angefangen habe in der Apotheke zu arbeiten, wurde das vielen Frauen verschrieben und häufig angewendet. Dann kamen die Informationen, dass das wohl wirkte, aber dass es auch das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen anhebe und ebenso das für Thrombosen –(keine Überraschung, wenn man an die Pille denkt, die ja auch Östrogen drin hat) und für bestimmte Krebsarten.

Daraufhin nahm die Anwendung der HRT rapide ab (Von etwa 37% der Frauen imJahr 2000 auf etwa 7-8% 2012). Heute verschreibt der Arzt das eigentlich nur noch, wenn man wirklich starke Beschwerden hat und die Risiken vorher abgeklärt wurden. Ersatzweise nimmt man lieber lokal wirksame Produkte  mit Östrogen– zum Beispiel, wenn Scheidentrockenheit das Problem ist.

Im Endeffekt entscheidet die (hoffentlich gut informierte) Patientin, was sie machen will. Die Hormonersatztherapie ist auch nicht … lebensnotwendig, dann ist es auch ein persönliches Abschätzen von Nutzen und Risiko.

Der engagierte Arzt

Ich schreibe (zu oft) negatives über Ärzte. Unleserliche Rezepte, seltsame Dosierungen, unhöfliche Reaktionen am Telefon … — Dabei habe ich im Normalfall gar nicht so grosse Probleme mit den Ärzten hier. Mit den allerallermeisten arbeite ich auch gut zusammen und empfinde sie als durchaus kompetent und fähig.

Heute aber mal ein wirklich ausserordentliches Exemplar von einem engagierten Arzt. Und dann erst noch einer aus dem Spital!

Ich habe nämlich diesen Fax bekommen. Als „CC“ sozusagen. Das Original hat der Arzt brieflich so an die Patientin geschickt.

engagierterarzt

Finde ich toll! Ich bin gespannt, ob das was bringt.

Die angeschriebene Patientin war nie einfach. Aufgrund einer (psychologischen) Grunderkrankung ist sie zutiefst misstrauisch gegenüber medizinischem Personal, was sich dann hauptsächlich darin niederschlägt, dass sie ihre Tabletten nicht nehmen will.

Ihre Tabletten, das sind hauptsächlich Blutdruckmedikamente und ein Cholesterinsenker. Frau Leery hat nämlich, wenn sie ihre Medikamente nicht nimmt einen wirklich hohen Blutdruck. Da läuft sie durchaus mit knallrotem Kopf durch die Gegend und beklagt sich über „Klopfgeräusche“ in den Ohren und Kopfschmerzen. So hoch.

Trotzdem fand sie, sie „vergesse halt“ gelegentlich die Tabletten zu nehmen, das sei ja nicht so schlimm. Dafür nehme sie dann am nächsten Tag einfach je 2 Tabletten – „das wird es ja wohl schon richten“. Dass sie dafür dann statt Kopfschmerzen Schwindelgefühle hat, hilft natürlich auch nicht: „da sieht man wieder, dass die Tabletten nicht gut sind für mich!“

Einen Hausarzt hat sie übrigens nicht – sie geht zur Konsultation ins Spital. Widerwillig … wie gesagt, sie hat ein (krankhaftes)  Misstrauen gegen Ärzte.

Mit viel Geduld und noch mehr gutem Zureden haben es der Arzt dort und wir es geschafft, eine Lösung zu finden, dass sie ihre Medikamente nimmt – und zwar richtig. Wir richten ihr das Doset anhand einer Dauerrezeptes einmal wöchentlich.

Das funktionierte sogar ziemlich gut. Frau Leery kam jeden Freitag in die Apotheke gewackelt und tauschte leeres gegen neues Dosett und ein paar freundliche Worte mit den Angestellten.

Wochen und Monate gehen so vorbei.

Dann … kam sie auf einmal nicht am Freitag.

Man telefonierte … sie versprach zu kommen … und liess es einfach sein.

Wiederholte Telefonanrufe unsererseits brachten gar nichts. Sie hängte dann einfach auf.

Jetzt … zwingen kann ich sie nicht.

Und da sie im Spital ist und nicht beim Hausarzt habe ich nach der Zeit auch keine wirklich zuständige Anspruchsperson dort. Ich hab’s versucht.

Ein paar Wochen vergehen, dann bekommen wir einen Anruf aus dem Spital.

Der Arzt fragt nach Frau Leery: „Sie ist doch Patientin bei Ihnen. Was für Medikamente und in welcher Dosierung nimmt sie im Moment?“

„Ich kann ihnen sagen, was sie bisher hatte – Momentan nimmt sie aber wohl gar keine, da sie seit ein paar Wochen nicht mehr ihr Dosett holen gekommen ist.“

Arzt: „Oh, das erklärt dann auch ihren wahnsinnig hohen Blutdruck.“

Jaahaaa.

So jetzt also der Brief.

Und wenn sie darauf nicht reagiert und kommt, dann schreibe ich auch noch einen.

Irgendwie muss sie sich doch davon überzeugen lassen, dass wir nur das Beste für sie wollen. Bei soviel Engagement.

Wer bin ich, dass ich die Entscheidung eines Arztes bezüglich Medikamente anzweifle?

Das ist gelegentlich die Einstellung, die man von frischen Studienabgängern erhält. Unsicherheit.

Schliesslich hat der Arzt das Rezept genau so ausgestellt. Dann wollte er es wohl auch so.

Wahrscheinlich war ihm die Wechselwirkung bewusst.

Vielleicht hat er absichtlich die Dosis vom letzten Mal geändert.

Eventuell hat er bewusst eine andere Einnahme aufgeschrieben, als die Fachinformation vorgibt.

Er hat wohl extra nur die kleine Packung aufgeschrieben, obwohl die Behandlungsdauer dafür eigentlich nicht ausreicht.

Das mit der (Kreuz)Allergie ist vielleicht gar nicht so schlimm in diesem Fall.

… Immerhin hat der Arzt das Medikament so verschrieben.

Wer bin ich, dass ich die Entscheidung eines Arztes bezüglich Medikamente anzweifle?

Darauf gibt es verschiedene Antworten (wenn man eine richtige Apothekerin ist):

Ich bin die Apothekerin – die Spezialistin, was Medikamente und ihre Anwendung angeht. Wenn ich hier ein Problem sehe, dann ist es meine Aufgabe das zu lösen.

Ich kann die Person sein, die verhindert, dass der Patient an einer möglichen Wechselwirkung leidet / stirbt / einen Herzinfarkt bekommt / verblutet / dehydriert etc….

Ich bin die Person, die zur Verantwortung gezogen wird – durch den Patient, wenn er nicht die richtige Menge erhält und vielleicht auch durch andere, wenn die Art oder die Dosierung des Medikaments nicht stimmt.

Natürlich ist es so, dass mit der Praxis auch eine gewisse Sicherheit kommt. Vor allem aber lernt man das: Auch der Arzt ist nur ein Mensch. Seine Arbeit ist die Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Auch er kann dabei Fehler machen. Auch er ist von dankbar bis genervt, wenn man ihn auf einen möglichen Fehler hinweist oder nachfragt bei Unklarheiten. Letztendlich ist das aber seine und unsere Arbeit. Es geht dabei um das Patientenwohl.

Darum habe ich heute auch kein Problem mehr das im Laufe meiner Arbeit zu machen. Bei jedem einzelnen Rezept.

Das, liebe neue Apothekerin, ist jetzt auch Deine Verantwortung und Deine Arbeit. Ich glaube an Dich und dass Du das kannst und machst.

Änderungen in Sichtweite? Das neue Heilmittelgesetz

Es tut sich was in der Schweiz – ein neues Heilmittelgesetz ist im Tun. Vorstösse sind im Gang, die die Selbstdispenation der Ärzte einschränken könnte … zumindest in dem Sinne, dass den Patienten etwas deutlicher die Wahl gelassen wird, wo sie ihre Medikamente beziehen möchten.

Bisher ist es so gewesen, dass ein Arzt in einem Kanton, der die Selbstdispensation erlaubt, dem Patienten beim Besuch gleich die Medikamente in die Hand gedrückt hat. – Eigentlich müsste ich hier richtigerweise „Medikamente verkauft“ schreiben, denn das ist das was der Arzt da tut. Was dabei auch unter den Tisch fällt: es fehlt dadurch die Kontrolle der Medikamente durch eine zweite (dafür ausgebildete) Medizinalperson: die Apotheker. Und der Patient selber kann sich so nicht noch einmal überlegen, ob er die Medikamente wirklich nehmen will – *das* sehe ich in der Apotheke dann an den ganzen kaum angebrochenen Packungen Medikamente, die ich zum entsorgen bekomme.

Kaum ein Patient wagt es in so einem Fall, den Arzt um ein Rezept für die Medikamente zu bitten. Das sollte jetzt geändert werden, indem man den SD Ärzten vorschreiben wollte, für alle Medikamente erst mal ein Rezept auszustellen. Der Patient kann dann – mit dem Rezept in der Hand- entscheiden, wann und wo er die Medikamente beziehen will. Das war den Ärzten zuviel – der jetzige Entwurf ist schon so weit verwässert, dass der Patient entscheiden „darf“, ob er wirklich ein Rezept in Papierform will. :-(

Damit sind wir eigentlich immer noch bei der jetzigen Situation. Wie gesagt: die wenigsten getrauen sich ihrem Arzt gegenüber etwas zu sagen.

Dabei geht es (natürlich) um viel Geld. Gemäss IMS Health fallen 24.3 Prozent der Medikamentenkosten auf die SD-Ärzte. Das sind mehr als 1,23 Milliarden Franken pro Jahr. Wenn wir das jetzt noch in Verbindung setzen mit der neuen Studie der Uni Bern, nach der Ärzte, die in der Arztpraxis Medikamente verkaufen, rund 30 Prozent mehr Arzneimittelkosten pro Patient verursachen als Ärzte, die verschreiben … dann können wir uns ausrechnen, dass wir glatt 370 Millionen Franken pro Jahr einsparen könnten, wenn die Leute die Medikamente wieder in der Apotheke holen gingen. Und es wäre sicherer.

Auf der anderen Seite gibt es weiter Bestrebungen, den Apothekern mehr Kompetenzen im Bereich der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten zu geben. Auch dagegen wehren sich (begreiflich) die Ärzte.

Dazu möchte ich sagen, dass wir hier in der Schweiz schon mehr Kompetenzen in die Richtung haben als die Apotheker in Deutschland. Nicht nur dürfen wir Vorbezüge machen oder ausnahmsweise Wiederholungen auf Rezepten, wir dürfen schon „in begründeten Ausnahmefällen“ auch rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben … und machen das auch. Wichtig hier ist, dass der Apotheker das nur macht, wenn er sich sicher ist, damit keinen Schaden anzurichten – immerhin übernimmt der Apotheker in dem Fall die Verantwortung. Das heisst: der Apotheker muss vorher diverses abklären. Dafür braucht er das richtige Wissen – das wir aber in Weiterbildungen (auch von Ärzten) regelmässig erwerben. Die Grundlagen dafür gibt es hier schon lange. Im Zweifel wird der Patient auch immer an den Arzt weiter verwiesen.

Werden hier die Kompetenzen (vor allem im Sinne der möglicher Gesundheitsprobleme) erweitert, müssen natürlich auch die Apotheker vermehrt weitergebildet werden. Ich behaupte hier aber, dass kein Apotheker „einfach so“ rezeptpflichtige Medikamente abgibt, nur weil er das dann vermehrt darf. Immerhin kommt die Nachfrage dafür direkt vom Patienten. Der hat nun einfach mehr Auswahl, wo er seine Medikamente – ob rezeptpflichtig oder nicht – beziehen kann.

Wer mitreden will kann das hier: bei der Umfrage abstimmen (linke Seite – am liebsten natürlich „Ja“ – für die Apotheker :-) )

Auch die Kompetenz von Drogerien soll ausgeweitet werden. Schon jetzt hat der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass Drogerien künftig alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Darunter fallen die Liste C – die apothekenpflichtigen Medikamente. Ich bin vor allem gespannt, was sie am Schluss soweit freigeben, dass das dann sogar im Detailhandel erhältlich sein wird. (Bitte nicht Aspirin und Co.!)

Im Versandhandel von Medikamenten (ein ewiger Streitpunkt in der CH da eigentlich verboten) soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass das Rezept vom Versandhandel „danach“ besorgt wird: es muss bei der Bestellung vorliegen. Ob da auch die Ausstellung eines Rezeptes während dem Bestellprozess verboten wird? (nötig hierzulande auch für freiverkäufliche Arzneimittel etc.) 

Und dann haben wir noch die Sache mit der Übernahme der Komplementärmedizin durch die Krankenkasse. Die finde ich allerdings sehr enttäuschend. 2012 wurde nach einer Volksabstimmung 5 alternative Heilmethoden in den Katalog der Grundversicherungen aufgenommen und von den Krankenkassen übernommen. (Nachzulesen auch bei mir) … Vorgabe war allerdings, dass das bis 2017 beschränkt ist und dass die verschiedenen Sparten bis Ende 2015 nachweisen, dass sie „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ sind. Das können sie offenbar nicht (keine grosse Überraschung). Die Neuraltherapie ist inzwischen auch freiwillig von der Regelung zurückgetreten. Der Rest allerdings … soll jetzt nach Vorschlag des Gesundheitsministers Alain Berset den anderen vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt werden. Damit würden die Leistungen wie in den letzten Jahren grundsätzlich von der Krankenkasse vergütet.

Da bekommen also die anthroposophische Medizin, die Homöopathiedie Phytotherapie
und die traditionelle chinesische Medizin ohne Nachweis die Übernahme durch die Krankenkassen geschenkt. Hmmmmpf!

Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden. Wie dabei die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit angewendet würden, muss laut dem EDI noch präzisiert werden. Die betroffenen Kreise werden eingeladen, dabei mitzuwirken.

Quelle

Die Kosten für die Komplementärmedizin werden übrigens auf 50 Millionen Franken im Jahr geschätzt, weniger als ein Promille der gesamten Gesundheitskosten. Gut – für mich macht es das relativ einfach in der Apotheke – kann ich das auch via die Krankenkassen abrechnen. Aber der Wissenschaftler in mir findet das sehr (sehr!) unbefriedigend.

Das seltsame Rezept …

Nun also zur Geschichte um das Rezept von gestern: 
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Abgegeben wurde das Rezept vom Patienten selber. Weil wir das Gabapentin nicht an Lager hatten – und weil uns das Rezept leicht seltzam vorkam, haben wir ihm gesagt, er soll am Abend wieder kommen.

Das Rezept ist ausgestellt vom Kantonsspital. Was etwas kurios ist, denn das Spital nennt sich seit Jahren Universitätsspital. Ein genauerer Blick auf das Rezept zeigt, dass das wirklich eine uralt-Vorlage sein muss. Die Telefonnummer ist noch 7 Stellig drauf – heute benutzen wir 10 Stellige Nummern. Das Ausstellungsdatum ist übrigens aktuell: von 2 Tagen vorher.

Ich habe also in das Spital telefoniert. Wobei sich noch ein paar Ungereimtheiten mehr ergaben.

So ist zum Beispiel der Arzt, der da unterschrieben hat seit  Jahren selbstständiger Kinderarzt und arbeitet nicht mehr beim Spital.

Gut, es handelt sich um ein Mittel gegen wiederkehrende Blasenentzündungen und ein Antiepileptikum / Mittel gegen Nervenschmerzen. Nicht unbedingt etwas, was missbraucht wird, oder? …

Auch die Frage nach dem Patienten – übrigens männlich (nochmals seltsam: Uro Vaxom bei einem Mann?!) – bringt einen nicht weiter. Der ist nämlich laut Aussage vom Spital das letzte Mal vor 2 Jahren dort gewesen.

Es wird immer verrückter.

Und dann meldet noch die Krankenkasse, dass die Versicherungsdeckung auf die Grundversicherung beschränkt wurde … was praktisch heisst: er zahlt die Prämien nicht und wurde nur auf Notfallbehandlung gesetzt.

Jedenfalls – dieses Rezept ist eine Fälschung. Das der Kasse abzurechnen würde mich bei einem Betrug mitschuldig machen.

Höchstens noch, dass ich ihm eine Packung verkaufen würde – ohne Rezept als Notfallabgabe. Falls er mich überzeugen kann, dass er das nicht missbraucht.

Das konnte er im Endeffekt nicht. Tatsächlich machte er, als ich ihm den Sachverhalt erklärt kehrt und verschwand ohne Rezept oder Medikament.

So sieht übrigens der Rezeptkopf eines aktuellen Rezeptes des Unispitals aus:

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Wo das alte Rezept herkommt? Und was wohl die Geschichte hinter dem ganzen ist: vielleicht wollte er wirklich nur den Arzt sparen … dafür ist er aber ziemlich weit gegangen, wenn er Rezept und Stempel gefälscht hat.

Interessanterweise habe ich nachher gelernt: Ja, auch Gabapentin wird von manchen missbraucht. Siehe Notiz hier auf infomed.ch und hier: Gabapentin Can it be Misused?  :-(

Sachen gibt’s.

Danke an Suzi für den Beitrag!

Was denkt ihr?

fragt mich Suzi aus (offensichtlich) Basel in einem mail:

Im Anhang ein Foto von einem Rezept (anonymisiert), das wir in der Apotheke bekommen haben. Was denkst Du dazu?

Hmmmm …. das reiche ich doch gleich an Euch weiter. Das ist natürlich nicht alles, was sie geschrieben hat – aber der Rest der Geschichte folgt morgen.

rezeptksp

 

Schweizer haben hier einen Vorteil, aber heute gibt es ja google, wenn man etwas genauer wissen will. Man könnte natürlich auch dem Arzt anrufen …