Das seltsame Rezept …

Nun also zur Geschichte um das Rezept von gestern: 
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Abgegeben wurde das Rezept vom Patienten selber. Weil wir das Gabapentin nicht an Lager hatten – und weil uns das Rezept leicht seltzam vorkam, haben wir ihm gesagt, er soll am Abend wieder kommen.

Das Rezept ist ausgestellt vom Kantonsspital. Was etwas kurios ist, denn das Spital nennt sich seit Jahren Universitätsspital. Ein genauerer Blick auf das Rezept zeigt, dass das wirklich eine uralt-Vorlage sein muss. Die Telefonnummer ist noch 7 Stellig drauf – heute benutzen wir 10 Stellige Nummern. Das Ausstellungsdatum ist übrigens aktuell: von 2 Tagen vorher.

Ich habe also in das Spital telefoniert. Wobei sich noch ein paar Ungereimtheiten mehr ergaben.

So ist zum Beispiel der Arzt, der da unterschrieben hat seit  Jahren selbstständiger Kinderarzt und arbeitet nicht mehr beim Spital.

Gut, es handelt sich um ein Mittel gegen wiederkehrende Blasenentzündungen und ein Antiepileptikum / Mittel gegen Nervenschmerzen. Nicht unbedingt etwas, was missbraucht wird, oder? …

Auch die Frage nach dem Patienten – übrigens männlich (nochmals seltsam: Uro Vaxom bei einem Mann?!) – bringt einen nicht weiter. Der ist nämlich laut Aussage vom Spital das letzte Mal vor 2 Jahren dort gewesen.

Es wird immer verrückter.

Und dann meldet noch die Krankenkasse, dass die Versicherungsdeckung auf die Grundversicherung beschränkt wurde … was praktisch heisst: er zahlt die Prämien nicht und wurde nur auf Notfallbehandlung gesetzt.

Jedenfalls – dieses Rezept ist eine Fälschung. Das der Kasse abzurechnen würde mich bei einem Betrug mitschuldig machen.

Höchstens noch, dass ich ihm eine Packung verkaufen würde – ohne Rezept als Notfallabgabe. Falls er mich überzeugen kann, dass er das nicht missbraucht.

Das konnte er im Endeffekt nicht. Tatsächlich machte er, als ich ihm den Sachverhalt erklärt kehrt und verschwand ohne Rezept oder Medikament.

So sieht übrigens der Rezeptkopf eines aktuellen Rezeptes des Unispitals aus:

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Wo das alte Rezept herkommt? Und was wohl die Geschichte hinter dem ganzen ist: vielleicht wollte er wirklich nur den Arzt sparen … dafür ist er aber ziemlich weit gegangen, wenn er Rezept und Stempel gefälscht hat.

Interessanterweise habe ich nachher gelernt: Ja, auch Gabapentin wird von manchen missbraucht. Siehe Notiz hier auf infomed.ch und hier: Gabapentin Can it be Misused?  :-(

Sachen gibt’s.

Danke an Suzi für den Beitrag!

Was denkt ihr?

fragt mich Suzi aus (offensichtlich) Basel in einem mail:

Im Anhang ein Foto von einem Rezept (anonymisiert), das wir in der Apotheke bekommen haben. Was denkst Du dazu?

Hmmmm …. das reiche ich doch gleich an Euch weiter. Das ist natürlich nicht alles, was sie geschrieben hat – aber der Rest der Geschichte folgt morgen.

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Schweizer haben hier einen Vorteil, aber heute gibt es ja google, wenn man etwas genauer wissen will. Man könnte natürlich auch dem Arzt anrufen …

Irgendetwas mit … T?

Ein Typ kommt in die Apotheke (man bemerke: diesmal ‚Typ‘ ohne Anführungszeichen), jung, lässig angezogen – und er hängt am Natel.

Er stoppt seine Konversation lange genug um mir zu erklären, dass er für das Kind seiner Freundin Medikamente abholen soll, die bereitliegen.

Typ: „Der Nachnahme fängt mit T an — und dann irgendetwas spanisches.“

Er war sehr enttäuscht und irgendwie ärgerlich, dass das nicht reichte und ich ihm erkläre, dass er die Freundin anrufen soll, um genauere Informationen zu bekommen.

Er tat das dann gezwungenermassen und bekam mit der richtigen Info so die Medikamente vom Rezept.

Es stellte sich aber heraus … der Nachname fing gar nicht mit einem T an. Was zu … ziemlich heftigen Diskussionen führte schon am Telefon. Was man – da die Diskussion in der Apotheke stattfand- ziemlich gut mitbekam.

Ich weiss nicht, wie lange er danach noch ihr Freund gewesen ist.

Gründe, warum man einen Vorbezug braucht

ältere Kundin in der Apotheke:

„Kann ich meine Blutdruckmedikamente vom letzten Rezept noch einmal beziehen? Ich weiss, ich brauche ein neues Rezept, aber mein Arzt ist im Moment in den Ferien und jemand hat mir die Medikamente aus der Wohnung geklaut.“

– die Blutdruckmedis? Da hat wohl jemand nicht gut aufgepasst, als er die mitgenommen hat.

Rezepte aus dem Ausland

Am Wochenende erreichte mich ein interessantes mail eines Kollegen mit einem Problem, das wir noch gelegentlich haben – und ihr, wenn ihr in einer Apotheke arbeitet wahrscheinlich auch.

Es geht um Rezepte aus dem Ausland und wie man sie handhabt.

Der Kollege hat folgendes mail von einer Kundin bekommen:

Sehr geehrter Herr Inhaber der Apotheke
Kürzlich verlangte ich bei Ihnen Surmontil mit einem Rezept von einer Psychiaterin in Palma de Mallorca. Ihre Apothekerin meinte ich brauche ein Schweizer Rezept. Sie hat es mir aber für einmal gegeben. Darauf kontaktierte ich meine Cousine, Apothekerin in Genf. Sie hat mir eine grosse Packung davon geschickt und meinte folgendes dazu:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Das ist eine inkompetente Apothekerin…..sag es ihr!
Nur in England und USA kriegst du nichts mit ausländischen Rezepten. Nicht einmal ich mit Ausweis!
Als langjährige Kundin bin ich sehr enttäuscht auf diese Art behandelt zu werden.

Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Darauf hat der Kollege sehr freundlich reagiert:

Liebe Frau Kundin
Besten Dank für diese Rückmeldung. Es ist für uns immer wichtig, Meinungen unserer Kunden zu kennen und Fehler unsererseits allenfalls zu beheben.
In Ihren Fall hat die Apothekerin aber richtig gehandelt. Das Problem besteht darin, dass wir nach geltendem Gesetz (siehe Anhang Punkt 6.5. ausländische Rezepte) handeln müssen (dies müsste eigentlich auch Ihre Cousine wissen, betr. Inkompetenz).
Da Sie ja eine langjährige gute Kundin bei uns sind, hätte ich möglicherweise für weitere Bezüge beide Augen zugedrückt. Unsere Apothekerin kennt Sie aber wenig und muss daher, da sie zum Zeitpunkt der Abgabe die alleinige Verantwortung trägt, sich an die geltenden Gesetze halten. Sie hat also absolut richtig gehandelt und Ihnen trotzdem eine Packung abgegeben.
Gerne würde ich von Ihrer Cousine wissen, von wo sie denn diese Aussage her hat:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Wir müssen uns an die Vorschriften des Kantonsapothekers halten, es wäre uns auch lieber die obige Aussage wäre korrekt und offiziell.
Ich hoffe Sie verstehen unsere Situation und hoffe, dass Sie weiterhin Kundin bei uns bleiben.

Mit freundlichen Grüssen
Inhaber der Apotheke

Darauf hat die Kundin folgendes zurückgeschrieben:

Lieber Herr Inhaber der Apotheke
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde dies an meine Cousine in Genf weiterleiten. Offenbar wird dies in Genf anders interpretiert! Allerdings habe ich in zwei Apotheken in Basel nachgefragt und beide sagten, ein ausländisches Rezept sei kein Problem. Auch ein Schweizer Arzt war erstaunt darüber. Ich finde es auch aus Kostengründen unsinnig für ein Medikament wie Surmontil extra einen Arzt zu konsultieren. Auch in Frankreich ist offenbar ein ausländisches Rezept gültig.
Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Der Anhang auf den sich der Kollege bezieht (und den er mitgeschickt hat) ist das Positionspapier zu den Ärztliche Verschreibungen  H010.01 der Kantonsapotheker (zu finden hier) in dem unter Punkt 6.5 Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept steht

Hinweis: Ausländische Rezepte sind grundsätzlich ungültig (vorbehalten sind spezielle Regelungen für Grenzpraxen). Eine allfällige Abgabe von Arzneimitteln ist wie eine Abgabe ohne Rezept zu handhaben.

… und genau so handhaben wir das bei uns in der Apotheke auch. Ein ausländisches Rezept ist wohl ein guter Hinweis darauf, dass das Medikament gebraucht wird, ist aber in der Schweiz nicht gültig. Man kann es auch nicht den Krankenkassen abrechnen. Eine Abgabe wird also wie eine „Abgabe ohne Rezept“ gehandhabt, das heisst, es gilt als Ausnahmefall und wird entsprechend abgeklärt und dokumentiert.

Ein Bezug wie für das Surmontil (Trimipramin, ein Antidepressivum) in den mails wäre dementsprechend einmal okay und kein grosses Problem, aber für die weiteren Bezüge müsste sie bei uns (auch als Kundin) ein Rezept eines Schweizer Arztes besorgen, auch als Kontrolle dass sie in Behandlung ist. Immerhin wohnt sie ja sonst in der Schweiz.

Im übrigen bezweifle ich ihre Aussage, dass das im (gesamten) Ausland (ausser den USA und England) problemlos ginge – In Deutschland ziemlich sicher nicht, Frankreich bezweifle ich auch sehr – bitte korrigiert mich, wenn das anders sein sollte.

Wir selber nehmen ausländische Rezepte an, wenn es zum Beispiel für den Verwandten eines Kunden im Ausland ist und das Produkt dort nicht erhältlich ist – das muss aber auch im Einzelfall entschieden werden- und Betäubungsmittel gehen da gar nicht.

Wie ist das bei Euch? Wie handhaben das die deutschen, österreichischen und französischen Apotheker? Habt ihr als Patienten schon Erfahrungen gemacht mit Rezepten aus/in anderen Ländern?