Die Digitalisierung im Schweizer Gesundheitssystem

Grosser Titel – wahrscheinlich weniger Inhalt, als ihr vermutlich erwartet.

Das fängt schon an mit der elektronischen Übermittlung der Rezepte. Wir reden hier noch nicht mal vom E-Rezept wie in Deutschland. In der Schweiz gibt es noch kein gemeinsam geregeltes System. Das bedeutet: Die Ärzte senden die Rezepte per e-mail. Und wenn sie das an die Apotheke machen, dann ist das eine Verbindung zwischen zwei HIN-gesicherten Adressen und einigermassen sicher. Leider senden viele Ärzte die Rezepte an die Patienten. Das ist dann nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern auch eine Steilvorlage für manche, da Missbrauch zu betreiben. Es ist ja dann einfach, da mehrfach Ausdrucke in Farbe zu machen – ein Grund mehr für uns in der Apotheke, diese Rezepte nicht anzuerkennen, vor allem wenn es sich um missbrauchsgefährdete Medikamente handelt. Hier habe ich darüber geschrieben. Seit 2020 hat sich da kaum was geändert.

Der Apothekerverein und die Verbindung Schweizerischer Ärzte (FMH) arbeiten gemeinsam an einem E-Rezept, das via QR Code auf dem Rezept (oder dann auf dem Smartphone des Patienten?) dann in jeder Apotheke eingelöst werden kann, wobei die Gültigkeit überprüft wird. Aktuell ist das schweizweit bei etwa 530 Apotheken möglich (von 1800) – immer noch im Rahmen eines erweiterten Pilotprojektes. Ich habe gefunden, dass wir in der Apotheke die QR-Codes auch einlesen können. Eine richtige Validierung macht es aber nicht – und ich muss, auch wenn es mir da praktisch die verschriebenen Medikamente importiert in unser Computersystem noch sehr viel von Hand ändern oder ergänzen: Generika Austausch, oder wenn etwas nicht lieferbar ist … und die Dosierungen übernimmt es auch nur sehr eingeschränkt. Ausserdem kann ich ein und dasselbe Rezept mehrmals abrufen. Das E-Rezept soll später mit dem

Bei der elektronischen Gesundheitskarte / dem elektronischen Patientendossier (EPD) sind wir einen Schritt weiter. Einen kleinen. Inzwischen gibt es das und man kann als Patient ein EDP für sich eröffnen. https://www.patientendossier.ch/privatpersonen/epd-eroeffnen. Das ist freiwillig und kostenlos für die Patienten. Sie bringt einem aber wenig – das gilt sowohl für die Patienten selber, als auch für Institutionen wie Spitäler, Ärzte, Apotheken. Von der Hoffnung und den Versprechungen, dass darauf Gesundheitsdaten gespeichert und abgerufen werden können wie Untersuchungsergebnisse des Labors, Medikamente und Dosierungen, Allergien etc. und dass der Zugang für in die Behandlung involvierte Parteien einfach und mit bestehenden Plattformen kompatibel sein würde ist … wenig übrig. Die Ursachen dafür sind sicher vielfältig. Der Fokus des EPDs ist aktuell auf den Patienten, so dass diese Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und diese verwalten können. Die Probleme sind Sicherheitsbedenken, 7 verschiedene Anbieter (manche nur regional), Inkompatibilität mit bestehenden Systemen, komplizierte Prozesse, es ist unvergüteter Mehraufwand für diejenigen, die Daten eingeben können, es ist ausser für stationäre Institutionen (Kliniken) nicht obligatorisch – und auch da haben es noch sehr viele nicht. Das EPD ist heute nicht als «Kommunikationswerkzeug» zwischen den Gesundheitsdienstleister konzipiert, es macht für Dienstleister im Gesundheitswesen vor allem Mehraufwand mit kaum Zusatznutzen – und das ist schade.

Falsche Ideen um die Apotheke

In den 25 Jahren, die ich jetzt in der Apotheke bin, sind mir einige falsche Vorstellungen der Leute aufgefallen. Einerseits vielleicht kein Wunder, haben die meisten Leute doch nicht täglich Kontakt mit der Apotheke und kennen sich nicht aus. Andererseits … waren die meisten doch mindestens einmal im Leben in einer Apotheke, weil sie Medikamente haben mussten oder wissen zumindest, dass man die in der Apotheke holt. Mit Rezept vom Arzt oder manchmal ohne.
In den Köpfen vieler Menschen scheinen sich allerdings (bedenklich) viele falsche Ideen um die Apotheke festgesetzt zu haben:

  • Eine Apotheke ist eine Goldgrube (und die Apotheker deshalb reich, vor allem der Inhaber).
    Das war vielleicht mal so. Heute ist das Einkommen stark geschrumpft … Margenkürzungen, Preissenkungen, die Preise der rezeptpflichtigen Medikamente sind staatlich geregelt, steigende Nebenkosten, vorgeschriebene Einrichtung und Ausrüstung der Apotheke und im Falle von Deutschland noch Rückforderungen durch die Kassen. Sehr viele Apotheken rangieren heute am Rand der wirtschaftlichkeit.
  • Der Chef ist grundsätzlich männlich (und älter).
    Das war mal so – allerdings ist der Beruf Apotheker*in heute zu 90% weiblich – eigentlich schon zur Zeit meiner Ausbildung vor 25 Jahren. Die Chefen sterben aus und werden ersetzt durch Chefinnen. Sofern sich ein Nachfolger finden lässt: siehe oben und „Goldgrube“.
  • Ein Rezept ist ein Gutschein um etwas gratis zu bekommen.
    Ich sags mal so: irgendjemand bezahlt immer, gratis ist eigentlich nie etwas. Im Gesundheitssystem bekommt man auf Rezept ein Medikament – und die Rechnung geht an die Krankenkasse. Für die bezahlt man Prämien … und bis zum erreichen der Franchise schicken die auch dann die Rechnung an die Patienten. Aber was stimmt: man muss das Medikament oft nicht in der Apotheke bezahlen.
  • Die Ausbildung zur Apothekerin ist eine Lehre.
    Um Apotheker/ Pharmazeut zu werden, muss man studieren. Andere Berufe, die in der Apotheke arbeiten sind eine Lehre: Pharmaassistent*in (neue Bezeichnung Fachfrau Apotheke). Bei uns lernen auch Drogist*innen.
  • Alle die in der Apotheke arbeiten sind Apotheker oder Pharmaassistenten.
    Nein, wir haben zum Beispiel auch Drogisten und Lehrlinge in der Drogerie und der Apotheke sowie Pharmaziestudenten, die das Praktikumsjahr machen und seit neuerem auch Hilfskräfte für Lieferungen / Dosette.
  • Ihr seid ja nur Verkäuferinnen, kann ja jeder.
    Siehe oben. Die meisten von uns haben eine mehrjährige Ausbildung im medizinischen Bereich und selbst der jüngste Lehrling an der Kasse hat die im Hintergrund sofort erreichbare medizinische Fachperson.
  • Wenn ich für etwas ein Rezept habe, dann muss man mir das geben.
    In Deutschland gibt es so etwas wie eine Versorgungspflicht, aber auch die Apotheken dort sind Vorschriften und Gesetzen unterworfen, wie das geht. In der Schweiz sind Apotheken faktisch spezialisierte Detailhändler und ich bin nicht gezwungen, etwas abzugeben. Ausser den spezifischen Gesetzen zur Abgabe (manches braucht speziell ausgestellte Rezepte) steht da noch, dass ich Missbrauch entgegenzutreten habe, und bei schweren medizinischen Bedenken darf ich eine Abgabe ebenfalls verweigern.
  • Die Apotheke muss mir genau das geben, was der Arzt aufgeschrieben hat.
    Papier ist bekanntlich geduldig und eigentlich darf der Arzt alles auf das Rezept schreiben, was er will. Aber das bedeutet nicht, dass man dann genau das auch bekommt. Hier geht es aber nicht um eventuell verschriebene Schokolade, sondern um Generika. Viele Ärzte verschreiben (immer noch) das Originalmedikament, obwohl es inzwischen Generika gibt. Die Apotheke kann (oder im Falle von Deutschland muss) das ersetzen durch das Generikum. Das ist immer noch, was der Arzt aufgeschrieben hat in Bezug auf Wirkstoff, Dosierung und Tablettenmenge – halt nicht mehr genau vom Namen her.
  • Die Krankenkasse bezahlt alles, was auf dem Rezept steht.
    Leider nein. Wie schon geschrieben, *kann* der Arzt aufschreiben, fast was er will, aber was die Krankenkasse davon übernimmt, ist gesetzlich festgelegt. In der Schweiz passiert das Anhand von sogenannten Listen. Was auf der Spezialitätenliste oder der Mittel-Gegenstandsliste steht oder nach der Arzneimittelliste hergestellt wird, wird von der Grundversicherung übernommen. Wenn jemand eine Zusatzversicherung hat, zahlt die Krankenkasse an weiteren Produkten etwas dazu. Aber „alles“ zahlt sie definitiv nicht.
  • Auf Dauerrezept kann ich so viel beziehen, wie ich mag.
    Auch Wiederholungsrezepte haben Mengeneinschränkungen. Der Arzt legt fest, wie oft das Medikament widerholt werden kann, entweder indem er das aufschreibt (Anzahl Packungen), oder indem er die Dauer der Rezeptes und die Dosierung festlegt. Manche Medikamente haben Limitationen, wo die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge bezahlt und andere Medikamente unterstehen genauerer Kontrolle wegen Missbrauchsgefahr (Benzodiazepine unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz). Und auch die Krankenkassen bezahlen nicht einfach jede Menge.
  • Die Apotheke kann mir alle Medikamente ohne Rezept abgeben, wenn ich sie selber bezahle.
    Das würde ins Bild des legalen Drogendealers passen, oder? Aber Nein. Medikamente werden nicht nur nach „die Kasse bezahlt es (oder nicht)“ eingeteilt, sondern auch in Kategorien wie: freiverkäuflich, apothekenpflichtig, rezeptpflichtig. Und bei den rezeptpflichtigen Sachen gibt es sogar noch Vorschriften, dass manches auf speziellen Rezepten verordnet werden muss: die Betäubungsmittel.
  • alle Apotheken gehören zusammen. (Oft gehört im Zusammenhang mit anderswo eingelösten Rezepten oder Retouren)
    Das stimmt nicht. Obwohl es Apotheken mit demselben Besitzer gibt (Kettenapotheken), können auch die nicht in den Patientenstamm oder die Unterlagen der anderen Apotheken schauen. Davor steht der Datenschutz und im Falle der Apotheken auch noch das Patientengeheimnis, da medizinische Daten als besonders schützenswert gelten. Das Maximum, was ich als Kettenapotheke sehe ist, ob eine andere Kettenapotheke ein Medikament an Lager hat. Das ist alles.
  • Wenn Sachen nicht lieferbar sind, hat die Apotheke sich nur nicht genug Mühe gegeben
    Ich wünschte, das wäre so. Früher gab es das ja kaum, aber inzwischen sind manche Sachen einfach nicht mehr zu bekommen. Trotz mehrer Grossisten, trotz der Anfrage bei dutzenden anderen Apotheken, trotz Versuch, das beim Hersteller direkt zu bekommen oder aus dem Ausland zu importieren. Gar nichts geht mehr. Da hilft leider auch kein Diskutieren – wir wünschten auch, das wäre anders (und warnen eigentlich schon länger vor Problemen).
  • Die Herstellung können sie sicher machen, während ich warte.
    Eine Rezeptur (Herstellung in der Apotheke auf Arztrezept) braucht fachtechnisches Wissen, das Material und die nötige Zeit um sie herzustellen. Das ist Handarbeit um aus Rohmaterialien ein gebrauchsfertiges Medikament herzustellen. Es ist ein bisschen wie Kochen – nur mit mehr Präzision (und viel mehr Dokumentation). Also: nein. Das dauert etwas länger als die halbe Stunde, die sie maximal bereit sind zu warten.
  • Die Apotheke macht die Preise der Medikamente.
    Nur von den frei verkäuflichen Sachen (und dort ist es so, dass wir uns an den Einkaufspreisen orientieren). Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten ist es so, dass die Preise vorgeschrieben werden.
  • Von den Hochpreisern landet die Hälfte in der Apotheke
    Tatsächlich sind die wahren Hochpreiser ein Verlustgeschäft: Hohe Handlingskosten. Man muss den Preis beim Einkauf vorschiessen, bis das (hoffentlich) irgendwann von der Krankenkasse zurückbezahlt wird. Dazu haben die praktisch keine Marge – Wenn das ein Patient auch noch per Kreditkarte zahlt, legt man da drauf.
  • Sämtliche Ware ist nur auf Kommission.
    Nein. WIr bekommen keinerlei Ware kostenlos vom Lieferanten, bekommen eine Provision für das verkaufte und können nicht verkauftes zurück geben. Nicht nur zahlen wir für alles, das wir einkaufen, wir können fast nicht mehr retournieren, egal aus welchem Grund. Kühlware und Besorgungsartikel nicht einmal mehr am nächsten Tag. Dann hat alles Verfalldaten und es gibt neue Medikamente, neue Generika neue Empfehlungen … die Lagerhaltung einer Apotheke ist eine komplexe Sache.
  • Die Apothekenzeitschrift bekommt die Apotheke gratis, genau wie die Säcke und Muster.
    Nein, Zeitschriften und Kalender und Säcke müssen eingekauft werden und kosten uns etwas. Muster bekommt man noch gelegentlich vom Hersteller – aber auch immer weniger.
  • Medikamente kann ich in die Apotheke zurückbringen und bekomme das Geld dafür zurück, wenn sie noch gut aussehen und nicht mehr gebraucht werden / oder ich dagegen allergisch werde / oder es nicht wie gewünscht wirkt.
    Auf Medikamente gibt es keine Garantien. Es gibt vor der Zulassung Studien zur Wirksamkeit und den Nebenwirkungen, aber das bedeutet leider nicht, dass man zwingend darauf anspricht – und Allergien können immer auftreten. Eine Rückmeldung entsprechend in die Apotheke macht Sinn, aber man kann das Medikament nicht zurückerstattet bekommen. Und falls eine Rückgabe wegen Nichtgabrauch gemacht werden soll: ich nehme das zum entsorgen zurück, aber ich kann das auch nicht mehr jemandem anderen verkaufen. Also: kein Geld zurück (Sorry).

    Was meint ihr? Habt ihr noch andere falsche Vorstellungen mitbekommen, die ich vergessen habe? Bringt sie doch in den Kommentaren. Oder schreibt, was die Leute für falsche Ideen über euren Beruf haben. Das lese ich auch immer gerne.

Ein Apotheken-Tag in Auszügen

Gesprächs- und Kommunikationsfetzen aus einem Tag in der Apotheke:

„Guten Morgen!“ … „Dafalgan!“ (Zum Glück haben wir noch welche).

„Wieso heisst das Gürtelrose, wenn man es auch im Gesicht haben kann?“ (Aus einer Beratung bezüglich der Herpes Zoster Impfung).

„Ich bin krank und kann nicht arbeiten kommen.“ (Whatsapp / Anruf Mitarbeiter. Leider häufig aktuell. Gute Besserung!)

„Können sie das liefern? Aber nur zwischen 11.30 und 12 Uhr – vorher habe ich einen Coiffeurtermin und danach …“ (Telefonanruf)

„Von dem Medikament zahlen sie jetzt fast die Häfte selber – wollen sie nicht doch das Generikum versuchen?“ (Abgabe auf ein Rezept)

„Ah, das brauche ich nicht mehr, der Arzt hat es mir inzwischen selber gegeben.“ (Telefon wegen nicht abgeholtem, bestellten Medikament)

„Gute Besserung!“ (Patient zu mir – einzige mit Maske). „Oh, MIR gehts gut.“

„Im Winter bekommen sie ja auch keine frischen Äpfel, ich kann ihnen nicht geben, was ich nicht bekomme.“ (Aus dem verzweifelten Erklärungsversuch der PA, weil etwas nicht lieferbar ist).

„Die Krankenkasse bezahlt mir alles! Schicken sie es einfach ein.“ (Ein Fieberthermometer? – nö.)

„Habt ihr noch Kalender?“ (erstaunlicherweise, ja).

„Die Tabletten sind mir ausgegangen. Aber das neue Dauerrezept ist in der anderen Apotheke.“ (ehemaliger Stammkunde. Dafür gibt es eine Lösung).

„Es wird ziemlich kalt hinten“ (Mitarbeiterin nach der Pause – ja, die Heizung spuckt mal wieder).

„Habt ihr XYZ an Lager?“ (täglich, mehrmals. Andere Apotheken und Patienten auf der Suche nach Medikamenten mit Lieferschwierigkeiten).

„Der Arzt hat gesagt, er schickt das Rezept. Wieso haben sie es nicht?“ (Er ist noch nicht dazu gekommen / er hat es an die falsche Apotheke gesendet / sein email geht nicht … such dir etwas aus).

„Tut mir leid, aber mit einer Farbkopie vom Rezept bekommen sie dieses Medikament nicht.“ (Zu viele Fälschungen im Umlauf)

„Dieser Beruf hat mich ehrlich gesagt nie interressiert, doch über einen guten Freund von mir habe ich Einblicker gemacht…“ (Aus der Bewerbung für eine Lehrstelle)

„Ach, ich bezahle das sowieso selber – ich erreiche die Franchise ja nie“ (Patientin, die das CH Gesundheitssystem begriffen hat).

„Mein Arzt hat die Praxis aufgegeben. Kennen sie einen Psychiater, der noch Patienten aufnimmt?“ (Immer häufiger ein Problem)

„Nicht Trottinett fahren hier drin!“ (An die Kinder, nach der dritten Kurve durch die Apotheke)

„Ich hab die neue Krankenkassenkarte nicht dabei. Aber es ist die Assura … Was, bezahlen?“ (Ja, bei der Assura kann ich nicht direkt mit der Kasse abrechnen).

„Wieso hat der Arzt die Dosierung geändert? (Weiss ich auch nicht, aber jetzt muss ich das abklären. Oder morgen. Heute hat er schon zu).

„Entschuldigung, morgen wieder!“ (Beim abschliessen der Apotheke nach 10+ Stunden offen).

… und was habt ihr heute so mitgehört?

Wie Vodoo …

2011 Bringt die Mutter mit Kind ein Rezept mit 4-5 Mitteln gegen Erkältung darauf und sagt:

„Ich brauche nur die Fieberzäpfchen. Der Kinderarzt hat gesagt: ‚ich schreibe ein paar Sachen auf, aber wenn man das Rezept zu Hause hat, dann braucht man die Sachen meist nicht mehr – das ist wie Vodoo’ .  Er hatte Recht.“
:-)

Bei meinem Junior hat es einmal auch gereicht schon nur zum Arzt zu gehen – und schon war er wieder gesund :-/

Ein Schema ist nicht genug

Wird der Ton noch rauer? Ich weiss, es geht gegen Jahresende, die Weihnachtsvorbereitungen stressen eine Menge Leute und dann haben wir zusätzlich gerade mehr Kranke und ein dadurch ziemlich überlastetes Gesundheitssystem. Das trifft auch uns in der Apotheke, trotzdem versuchen wir nicht nur den Betrieb aufrecht zu erhalten, sondern auch weiter unsere Kunden und Patienten (und *innen) kompetent und freundlich zu bedienen.

Aber oy – können die grad aggressiv tun. Hier der Bericht, wie wir eine „gute Stammkundin“ (Selbstbezeichnung der Frau) verloren haben:

Sie kam mit so einem Rezept in die Apotheke:

Einfach, nicht? Auf dem Rezept steht 1 OP Plenvu gemäss Anleitung. Plenvu-Rezepte (und ähnliche Produkte) sehen wir in den letzten Monaten wieder häufiger. Es ist ein starkes Abführmittel, das vor Magen-Darm-Spiegelungen genommen wird, um den Darm vollständig zu entleeren. Nachdem so Untersuchungen Monatelang wegen Covid verschoben wurden, besteht offenbar ein gewisser Nachholbedarf. Das Medikament wurde übrigens aufgestempelt – ich schätze Mal, die wollen selbst das bisschen nicht X Mal am Tag schreiben müssen.

Soweit, so ungewöhnlich. Als Dosierung steht auf dem Rezept nur „nach Schema“ – dazu gibt jede Klinik noch ein (paar) Blätter dazu, auf denen steht, wie man sich auf die Darmspiegelung vorbereitet und wann und wie das Plenvu anzuwenden ist. Diese Schema können unterschiedlich sein, ein Beispiel findet sich hier:

Vielleicht bemerkenswert: Das ist eine Kurzanleitung. Ich hab da schon deutlich längere gesehen.

Die Pharmaassistentin, die das Rezept entgegennimmt und ausführt, holt das Plenvu aus der Schublade (zum Glück ist DAS aktuell grad wieder mal lieferbar), gibt es unter der Patientin, die auch schon mal hier war im Computer ein und fragt sie, während sie an der Dosierungsetikette ist, ob sie das Schema vom Spital erhalten hat.

„Ja, das habe ich hier.“ sagt die Patientin – und zieht 2 A4-Blätter aus der Handtasche und legt sie vor die Pharmaassistentin.

PA: „Oh, das ist gut. Sie nehmen das Medikament so, wie darauf beschrieben. Ich schreibe auf die Dosierungsetikette nur „nach Schema“.“

„Was? Nein – schreiben sie mir bitte auf die Dosierungsetikette genau, wie ich das anwenden muss!“

PA: „Ah – das geht nicht, das ist viel zu viel … und sie haben hier ja das Schema, schauen sie, das …“

…. Und die Patientin reisst ihr das Rezept aus der Hand, greift sich das Anwendungsschema und stürmt mit einem lauten „Einfach unverschämt! Sie haben eine Stammkundin verloren!“ aus der Apotheke. Zurück bleibt eine verdutze Pharmaassistentin, die zu mir kommt und erzählt, was passiert ist.

Nicht schlecht, denn ein paar Minuten später läutet das Telefon – und daran ist die Patientin von vorher:

„Sie sind die Apothekerin, ja? Ich muss ihnen erzählen, wie ihre Angestellte mich vorhin behandelt hat!“

Also höre ich zu, wie sie sich über die furchtbare Behandlung durch meine Pharmaassistentin beklagt. Ihr Hauptreklamationsgrund: „Verweigerte Beratung!“ – kein Wort von der Etikette. Jedenfalls ist sie jetzt in eine andere Apotheke gegangen, wo sie das Medikament bekommen und man sie beraten hätte – und „nur damit sie es wissen- ich komme nie mehr zu ihnen. Sie haben eine Stammkundin verloren!“

Ich warte einen Moment, um sicher zu sein, dass sie ausreden konnte und hole Luft um mein Bedauern auszudrücken, da … hängt sie einfach auf.
Ok.

Dabei hätte ich diese Dosierungsetikette noch so gerne gesehen.

Krieg ich das hier (nicht)?

Einer der aktuell grössten Unterschiede was Apotheken in der Schweiz und in Deutschland betrifft ist die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente OHNE ein Rezept in der Apotheke.
Wir dürfen das nämlich in den verschiedensten Fällen. Ohne danach Strafen durch den Gesetzgeber fürchten zu müssen.
Wir müssen das aber nicht. Auch das zieht keine Folgen nach sich. Ausser vielleicht einem enttäuschten Patienten oder Patientin. Der hat aber, wenn er denkt, dass wir ihm etwas geben „müssen“, wahrscheinlich nicht verstanden, dass er hier kein Anrecht darauf hat.
Er / sie hat ja alternativ immer die Möglichkeit, den Arzt selber zu kontaktieren um sich ein Rezept ausstellen zu lassen (und das der Apotheke zukommen zu lassen). Es gibt Telemedizinmodelle – mit iPad aus der Apotheke, zu Hause telefonisch oder man geht halt vorbei. Vor dem Ausstellen des Rezeptes muss in der Schweiz ein Patientenkontakt stattgefunden haben.

Wir haben aber vom Gesetzgeber in den letzten Jahren zunehmend Rechte bekommen, mit denen wir auch rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen. Das entlastet das Gesundheitssystem, weil es zu weniger Arztbesuchen führt und die Patienten trotzdem durch medizinische Fachpersonen beraten werden. Die Apotheken sind wichtige erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen (Stichwort Hausärztemangel), können beurteilen, ob etwas selbst behandelt werden kann (Stichwort Eigenverantwortung und Selbstkosten) oder zum Arzt, Notfall oder Spezialisten gehört (Stichwort Triage).

Ich gebe zu, die Rechtslage ist unübersichtlich für Leute, die nicht in der Apotheke arbeiten, aber hier ist, was ich wann darf:

Der Patient hatte ein Dauerrezept für ein Medikament. Das Dauerrezept ist abgelaufen.
– Es gibt für mich hier 2 Möglichkeiten: Ich verlängere als Apothekerin nach Absprache mit dem Patient das Rezept um (maximal) weitere 6 Monate und empfehle dem Patienten in der Zeit zum Arzt zu gehen. So alle 1 1/2 Jahre sollte man aber als chronisch Kranker trotzdem beim Arzt vorbei schauen. Oder ich mache einen Vorbezug für eine Packung und empfehle dem Patienten in den nächsten paar Tagen mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen und ein neues Rezept zu besorgen. Bekomme ich das Rezept, kann ich das Medikament ebenfalls weiter der Krankenkasse verrechnen. Beides ist erlaubt und macht Sinn – wenn die Therapie weiter geführt werden muss und sich nichts wesentliches geändert hat. Es führt zu weniger Arztbesuchen und entlastet ihn.

Der Patient möchte ein Medikament, das er einmalig vom Arzt verschrieben bekommen hat, aber für das er kein neues Rezept hat.
In dem Fall schaue ich, ob ein erneuter Bezug Sinn macht. Ein Antibiotikum 2 Monate nach der Infektion werde ich nicht wieder abgeben. Ein Diclofenac-Schmerzpflaster, weil die Packung nicht weit genug gereicht hat und noch etwas Schmerzen vorhanden sind, schon. Medikamente der Liste A oder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellte Medikamente wiederhole ich nicht auf Rezept. Ich kann das bis 1 Jahr nach der Erstverschreibung.

Der Patient möchte ein rezeptpflichtiges Medikament mit einem ausländischen Rezept:
Die Schweiz gehört nicht zur EU, ausländische Rezepte müssen nicht anerkannt werden. Ich kann meist weder nachprüfen, ob es den Arzt wirklich gibt, noch ob er den Patienten (wie hier vorgeschrieben) vor Ausstellen des Rezeptes wirkich gesehen hat. Ich behandle das also wie eine Abgabe ohne Rezept und muss jeweils überlegen, ob die Abgabe sinnvoll ist. Medikamente die missbraucht werden oder die dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, gebe ich keine ab. Dafür muss die Person, wenn sie hier ist, zum Arzt hier und wenn es für das Ausland ist, hat sie sowieso wahrscheinlich ein Problem, das danach über die Grenzen zu bringen. Über die Krankenkasse kann das nicht abgerechnet werden – die Medikamente müssen in der Apotheke bezahlt werden.

Medikamente, die für einen Arzt selber sind (pro Medico):
Der Arzt mit Praxisbewilligung kann auf jedes Stück Papier ein Rezept ausstellen für jemanden anderen – und ich kann das abgeben und über die Krankenkasse abrechnen. Ist es für ihn/sie selber, oder für Familienangehörige, braucht er/sie kein Rezept (und die Krankenkasse bezahlt es uns auch nicht). Man sollte davon absehen, sich oder nahe Angehörige als Arzt selber zu behandeln, aber … die Medikamente bekommt man so. Ich muss die Abgabe nur dokumentieren. Falls es sich um missbrauchsgefährdete Mittel handelt und der Arzt selber keine Praxisbewilligung hat oder ein ausländischer Arzt ist, muss ich die Abgabe melden an die Gesundheitsdienste.

Medikamente, die für einen Medizinstudenten sind:
Rechtlich gesehen sind das noch keine Ärzte (egal in welchem Studienjahr). Wir behandeln das also wie jede Abgabe ohne Rezept für einen normalen Patienten. Das heisst: wo es Sinn macht. Die Beratung passen wir an den Wissensstand an, aber so kommt man nicht an Beruhigungsmittel, Betablocker oder Ritalin zur Prüfungsvorbereitung.

Medikamente der Liste B minus (ehemals Liste C, aufgelistete Medikamente, B-):
Bis vor wenigen Jahren war die Einteilung der Medikamente so: Liste A (verschärft rezeptpflichtig), Liste B (rezeptpflichtig), Liste C (Apothekenpflichtig), Liste D (auch in Drogerien). Nun wurde die Liste C aufgehoben und die meisten Medikamente in die Liste D heruntergestuft. Einige Medikamente sind aber neu Rezeptpflichtig geworden mit der Option, dass die Apothekerin das nach einer (kurzen) Beratung und Dokumentation trotzdem abgeben kann. Voraussetzung: kein Missbrauchsverdacht und der Patient muss anwesend sein, damit wir ihn fragen können. Dazu gehören nun die Mittel mit Codein, gewisse desinfizierende Augentropfen, Kalium, Mittel gegen Übelkeit … die Liste findet sich hier auf der Seite des BAG, zusammen mit der B+ Liste).

Medikamente der Liste B plus (auf der Liste freigegebener / zur Behandlung häufig auftretender Erkrankungen, B+):
Das sind Medikamente, die immer noch rezeptpflichtig sind, aber bei denen Indikationenweise für häufig gebrauchte Erkrankungen Wirkstoffe freigegeben wurden zur Abgabe durch die Apothekerin. Die Abgabe benötigt aber nicht nur die Kontrolle, sondern die Kompetenz der Apothekerin. Das bedeutet: wenn ich nicht genau weiss, auf was ich bei der Indikation und dem Medikament bei der Abgabe achten muss, dann mache ich das nicht. Ich bilde mich regelmässig dafür weiter, also kann ich inzwischen das abgeben: Notfallkontrazeption, so ziemlich alle Mittel gegen saisonale allergische Rhinitis, diverse Augenerkrankungen, viele Hautprobleme, Krätze, Triptane und andere Schmerzmittel gegen Migräne, Orlistat zur Unterstützung einer Diät, Sildenafil bei Potenzsstörungen … Aber das ist je nach Apothekerin, die vor einem steht unterschiedlich und da es dafür teils ausgiebige Beratung benötigt, kann es sein, dass ich das aus Zeitgründen verschieben muss (oder einfach nicht machen kann). Hier kosten die benötigten Abklärungen etwas. Es gibt inzwischen Krankenkassenmodelle, die das so durch die Apothekerin abgegebene Medikament bezahlen, die Beratung aber meist nicht.

Medikamente im dokumentierten Ausnahmefall:
Das ist sehr speziell. Damit *darf* praktisch alles abgeben – wenn ich erklären und darlegen (dokumentieren) kann, dass es nötig ist und ich das Hintergrundwissen (erworbene Kompetenz zum Beispiel in Weiterbildungen) habe. Es unterliegt damit meiner Verantwortung Einfaches Beispiel: Ein Antibiotikum (wie Fosfomycin) das sonst Liste A ist bei einer einfachen Blasenentzündung bei einer Frau. Wenn ich das bei einer erweiterten Befragung im Beratungsraum abkläre, ob ich das abgeben kann. Sie muss Medikament und Abklärungen bezahlen, die Krankenkasse übernimmt das nicht. Extremes Beispiel hier: die Patientin mit Krebs und Schmerzen am Wochenende, die kein Opioid-Schmerzmittel mehr hat. Da kann ich ohne Rezept als begründeter und dokumentierter Ausnahmefall eine kleine Packung abgeben. Ich versuche natürlich danach ein Rezept zu bekommen vom Arzt, aber falls ich keines bekomme, muss ich das einfach (innert 5 Tagen) melden – an die Gesundheitsdienste.

Man sieht also – wenn ein Rezeptpflichtiges Medikament nicht ohne Rezept abgegeben wird, dann hat das (gute) Gründe und sollte so akzeptiert werden. Es ist nie Bosheit – wir haben mehr davon, wenn wir etwas abgeben können.