Das heisst …!

Nach langer Zeit wieder mal ein … eher unangenehmes Telefon mit dem Arzt. Der Arzt hat auf dem Rezept für den Patienten aufgeschrieben

Venlafaxin 75mg

Bisher hatte der Patient Venlafaxin ER in der Dosierung 150mg

Der Patient selber ist auch sehr unsicher, wie er das weiter nehmen muss. Dosierungsänderung war ihm bekannt, aber ob das weiterhin ER (die retardierte Form) sein soll oder neu die normalen wusste er nicht.

Also muss ich den Arzt anrufen.

Der Arzt hat einen ungewöhnlichen ausländischen Namen. Ich sage jetzt mal Nguyen – obwohl es das nicht war (tatsächlich eine ganz andere Sprachfamilie)   … und bei Nguyen weiss ich sogar, wie man das richtig ausspricht. Dieser vietnamesische Name ist so häufig wie Meyer in Deutschland und man spricht es aus wie das englisch „wing“ … jedenfalls, wie man den Namen des Arztes richtig ausspricht weiss ich nicht.

Am Telefon meldet sich jemand sehr kurz … und für mich unverständlich. Ich weiss nicht, ob ich jetzt am richtigen Ort gelandet bin, da da weder ein „Praxis Dr.“ noch ein „Dr.“ vornedran kam. Also muss ich fragen:

„Hier ist Pharmama’s Apotheke, Pharmama am Apparat – bin ich hier richtig bei Doktor Nguyen?“ (so ausgesprochen, wie ich es lese)

Der Mensch am anderen Ende des Telefons meint nur säuerlich … „Das heisst …. (nochmals dasselbe unaussprechlich-unverständliche) !!!“

Hoppla – da hat tatsächlich für einmal der Arzt direkt das Telefon abgenommen. Ist er vielleicht so säuerlich, weil er momentan keine Praxisassistentin hat, die das erledigt?

„Oh, entschuldigen Sie bitte meine falsche Aussprache, ich habe da eine Frage wegen einem Rezept von Ihnen …“

ich mache einen Moment Pause – um ihm einerseits die Möglichkeit zu geben zu seinen Unterlagen oder seinem Computer zu gehen dafür, andererseits mich zu unterbrechen, falls er doch nicht der Arzt ist.

Und ernte dafür ein sehr ungeduldiges: „Wie ist die Frage?!“

„Es geht um ihren Patienten Herrn Meyer und das Rezept, das sie für ihn ausgestellt haben für Venlafaxin 75. Auf dem Rezept ist nicht geschrieben, ob das ER – die retardierte Form sein soll oder nicht. Die hatte er bisher noch nicht.“

„Er kann nehmen, was er will.“

Kein Nachschauen im Computer, nichts. Entweder ist der Herr Doktor so gut, dass er alles im Kopf hat … oder es ist ihm schlicht egal.

Das kann ich nur leider nicht ganz so stehen lassen.

„Herr Meyer hatte bisher die Venlafaxin 150mg ER … von daher würde ich vorschlagen, dass er auch weiterhin die ER nimmt.“

„Jajaja, ist schon gut. Sonst noch etwas?“

Yup, dem Arzt ist es egal.

„Nein, ich wollte nur die Bestätigung. Danke.“

Ich verabschiede mich und halte das im Computer fest.

Nachtrag – der Patient kommt mit der niedrigeren Dosierung nicht zurecht … und kommt ein paar Tage später mit einem neuen Rezept vom gleichen Arzt für Venlafaxin 150mg.

Er hat wieder nicht aufgeschrieben ER – aber bei den 150 mg gibt es zumindest keine anderen. Also ändere ich das von mir aus und ohne Rückmeldung. Dem Arzt rufe ich nur noch im Notfall an.

Alles ausser Tabletten …

Abends um … kurz vor Bestellschluss.

Junger Mann in der Apotheke mit einem Rezept vom Spital. Er reicht es mir mit folgenden Worten:

„Meine Frau kann keine Tabletten schlucken. Keine. Nicht einmal ganz kleine. Sie hatte einen Unfall und einen gebrochenen Arm – wir waren im Spital und das ist das Rezept, das sie mir mitgegeben hat.“

Uh –ja. Mir können Sie das offensichtlich problemlos sagen, dass Tabletten nicht gehen … aber hätten sie das nicht schon im Spital können? Das Rezept sagt, dass sie das nicht haben.

Auf dem Rezept steht:

Irfen 600mg (das sind Tabletten) 1-1-1

Dafalgan 1g (undefiniert welche Form) 1-1-1

Pantoprazol 40mg (wieder Tabletten) 1-0-0

Novalgin 500mg 1-1-1 in Reserve (wieder Tabletten, wenn so aufgeschrieben)

Und nun: suche. Und zwar schnell! denn in 5 Minuten ist Bestellschluss und sie hat sicher Schmerzen.

Irfen ersetzen war noch einfach: Brufen Granulat. Dafalgan auch: Dafalgan 1 g gibt’s in Brausetabletten, Novalgin gibt’s in Tropfenform (und dann umrechnen, wie das mit der Dosierung ist) … und jetzt das Pantoprazol …

Ich bin wirklich erfreut, als ich sehe, dass das es ein Pantoprazol von einer (einzigen) Firma in Brausegranulatform gibt – das habe ich bisher weder gesehen noch gebraucht (die Pantoprazol sind auch so sehr kleine Tabletten).

Nicht so erfreut bin ich, als ich das bestellen will und die Meldung zurück bekomme, dass das nicht lieferbar ist. Das einzige lösliche Pantoprazol.

Was jetzt?

Wirkstoffwechsel. Vom Nexium (Esomeprazol) weiss ich, dass es da auch ein Granulat gibt, das habe ich schon einmal gebraucht.

AUCH nicht lieferbar! Mist.

Gut – beim Nexium sind das auch MUPS Tabletten – die kann man wenn schon nicht lösen, zumindest suspendieren. Das gibt eine ziemlich krümelige Angelegenheit zum trinken – ich hoffe, das geht bei ihr.

Also habe ich am Schluss die Esomep MUPS abgegeben (das Generikum vom Nexium) … und das Spital danach über meine „Anpassungen“ des Rezeptes informiert.

Das war in ihren Augen auch okay … tatsächlich sind sie ziemlich Dankbar, wenn man ihnen so einen Teil der Arbeit abnimmt. Das ausgestellte Rezept ist ziemlich Standard, meine Ersatzmöglichkeiten hier legal (keine Ahnung, wie kompliziert so ein Fall in Deutschland geworden wäre, wo nur definierte Generika von der Krankenkasse übernommen werden und ein Wirkstoffaustausch … so sinnvoll und nötig er hier auch ist wohl nicht so möglich gewesen wäre.).

So wird die Arbeit doch interessant :-) (auch wenn ich auf die Nicht-Lieferbarkeit verzichten könnte).

P.S: Tipps zum Tabletten und Kapseln schlucken findet ihr hier.

Nützt nix

IMG_4509 - Arbeitskopie 2

Das oben ist ein Rezept (ja – trotz nettem Gruss vom Arzt drauf) für ein Blutdruckmessgerät.

Problem nur: die kann der Arzt wohl auf Rezept aufschreiben -leider werden die aber hier in der Schweiz nicht von der Krankenkasse übernommen. Jedenfalls nicht von der Grundversicherung, da sie nicht auf der Mittel und Gegenstände-Liste stehen. Was die Zusatzversicherung angeht … die können praktisch machen, was sie wollen. Von manchen wird das bezahlt, von anderen nicht … Da bringt es leider auch nichts, wenn da mal ein Grund auf dem Rezept draufsteht, wegen was das Blutdruckmessgerät gebraucht wird. (Und was für ein seltsamer Grund ist das? Muss ich das wissen?)

P.S: Nein, das hat tatsächlich keinen Zusammenhang mit der Dame aus dem letzten Blog-Post.

Die problematische, äh natürlich problemlösende Apothekerin … (2)

Rezept 2 war auch vom Spital, andere Abteilung und lustigerweise diesmal nicht der Arzt, sondern die Patienten nicht ursprünglich aus der Schweiz … weshalb es wohl schon dort Kommunikationsprobleme gab.

Erst mal zum Rezept:

1 OP Nexium 40mg S: 2-0-0 für 2 Wochen, dann 1-0-0 für 2 Wochen

1 OP Bepanthen Lösung

5ml + 5ml NaCl 0.9% zur inhalation 2 x täglich

Die ersten Diskussionen gab’s beim Nexium, wo der Patient trotz meiner Erklärungen, dass es da ein wirklich identisches (!) Mittel zum fast halben Preis gibt auf dem Original bestand.

Dann frage ich nach einem Blick auf die Anwendung bei der Bepanthen Lösung nach, ob er denn ein Inhalationsgerät habe. Hat er nicht.

Pharmama: „Dann müssen Sie eines mieten, anders können sie das nicht so anwenden, wie der Arzt das aufgeschrieben hat.“

Mann: „Er hat gesagt, ich könne mir das einfach in Mund sprühen.“

Pharmama: „Nicht ganz. Das Bepanthen ist kein Spray, dann steht hier auch mischen mit Salzlösung und inhalieren, dafür brauchen Sie ein Gerät.“

Mann: „Rufe Sie für mich bei Arzt an, dass er dafür ein Rezept schickt.“

Hmmpf. Ins Spital, schon wieder (und das Rezept war diesmal vom Vortag).

Pharmama: „Ich kanns versuchen.“

Und das tu ich. 3 x … und es geht nicht mal jemand ans Telefon.

Also versuche ich eine andere Strategie … ich hab’ da nämlich eine Vermutung…

Ich packe mir ein Inhalationsgerät (Typ kleiner Koffer-grösse) und nehme das mit dem Mietformular nach vorne.

Pharmama: „Ich erreiche den Arzt nicht. Sie können das später selber noch versuchen, ich zeige Ihnen jetzt aber erst Mal, wie das aussieht. Das ist das Gerät. Das ist das Verbrauchsmaterial, das man dazu braucht. Das Depot für das Gerät kostet 100 Franken. Das ist der Mietvertrag. Hier kommen die beiden Lösungen rein, dann müssen sie …“

Der Patient fängt schon an abzuwinken – praktisch von dem Moment an, wo ich gesagt habe „kostet“ …

Mann: „Das ja sehr kompliziert, das wusste ich nicht, der Arzt hat gesagt nur Mund sprühen … Was soll ich denn jetzt machen?“

Pharmama: „Also … für was brauchen Sie das denn?“

Mann: „Ich habe so einen trockenen Hals.“

Pharmama: „Nichts weiter? Schleim auf der Lunge, Mühe beim Atmen?“

Mann: „Nein, nichts.“

Pharmama: „Und wann gehen sie wieder zum Arzt?“

Mann: „Ich habe am Dienstag (das ist in 3 Tagen) noch einen Termin beim Hausarzt.“

Pharmama: „Okay. Dann … würde ich ihnen vorschlagen, dass Sie das Bepanthen nehmen und damit gurgeln bis dahin. Und dass Sie dann ihren Hausarzt fragen, ob Sie wirklich ein Inhalationsgerät brauchen.“

Damit war er dann zufrieden und ging. Ohne Inhalationsgerät. Inkomplette Rezepte sind nervig – grad bei dem bin ich aufmerksam und frage inzwischen nach, wenn da drauf steht „inhalieren“ ob ein Gerät vorhanden ist. Das ist nämlich heute bei weitem nicht mehr so oft der Fall. Und wenn das über die Krankenkasse laufen soll, dann muss das Gerät (oder die Miete) auch auf dem Rezept stehen. Hinter so etwas her zu rennen finde ich mehr als lästig … vor allem, wenn sich dann herausstellt, dass das gar nicht nötig ist. In dem Fall auch, in dem man einen Teil des Aufwandes an den Patienten zurück-delegiert :-)

Die problematische, äh natürlich problemlösende Apothekerin …

Irgendwie hatten die Ärzte heute ein Problem, naja, vielleicht habe ich es ihnen dann gemacht, falls sie vorher noch keines hatten.

Auf dem Rezept vom Spital, das eine Frau gebracht hat fehlen sämtliche Angaben zum Patienten. Laut Auskunft ist das für ihren 12 jährigen Sohn. Damit stimmt die Dosierung der Schmerzmittel darauf nicht ganz überein.

Ponstan 500 mg  S: 1-1-1 (wären etwas hoch)

Dafalgan 1g S: 1-1-1 (hoch, aber gerade an der Grenze)

Also muss ich sowieso anrufen. Ins Spital – was immer toll ist, weil … ja, das dauert, bis man da mal am richtigen Ort und bei der richtigen Person ist. Zumindest war das Rezept vom selben Tag, was die Chancen ziemlich erhöht, dass die richtige (am besten gleich die Verschreibende) Person auch wirklich da ist.

Der Arzt war dann auch super freundlich, hat sich ob des fehlenden Namens aber etwas erstaunt gezeigt „Da hätte noch eine Etikette mit der Info drauf sollen“ (No shit, sherlok) und hat sich überzeugen lassen, die Dosierung auf 250mg 1-1-1 anzupassen.

Er meinte nur verteidigend: „Aber ich habe extra im Kompendium nachgeschaut!“ (das ist bei uns das Arzneibuch)

Ja, da steht folgendes drin: (und zwar sowohl bei den Tabletten als auch Kapseln und Suspension):

Dosierung; Mit dem Essen.

>14 J.: 3×tgl. 1 Tabl. oder 2 Kaps., max. 2 g tgl.
12–14 J.: 3×tgl. 1 Kaps. oder 25 ml.
9–12 J.: 2(–3)×tgl. 1 Kaps. oder 3×tgl. 20 ml.
6–9 J.: 3×tgl. 15 ml.

Das Problem dabei ist, dass es Tabletten gibt zu 500mg und Kapseln zu 250mg. Und dass die Dosierungsanweisung das etwas ungenau schreibt, wenn man das nicht weiss. Und als ausländischer Arzt, nach den ich ihn mit seinem Akzent eingeordnet habe, wusste er das offenbar nicht.

Kein Riesen-Problem … solange wir Apotheker da sind und das merken.

Rezept 2 war auch vom Spital, aber einer anderen Abteilung und ein anderer Arzt … das bringe ich morgen.