Ich muss das regelmässig nehmen!

Gestern in der Apotheke.

Patient, männlich etwa 45 Jahre:  „Ich habe hier ein Dauerrezept, ich brauche die Medikamente drauf wieder. Martin Semper.“

Ich schaue im Dossier – er hat nur ein Dauerrezept für Augentropfen.

Pharmama: „Sie haben ein Dauerrezept für Lacrinorm.“

Herr Semper: „Das ist es nicht. Es ist Fluoxetin und Dormicum.“ (ein Antidepressivum und ein Schlafmittel)

Ich suche und finde ein Rezept, wo er das hatte – im August. Es ist kein Dauerrezept. Die Medikamente hatte er vorher auch noch nie.

Pharmama: „Oh, ich sehe – das hatten Sie im August … und es ist ein einfaches Rezept. Nicht zum repetieren. Haben Sie das Dauerrezept vielleicht woanders?“

Herr Semper: „Ich hole meine Medikamente nur bei ihnen!“

Pharmama: „Auf dieses Rezept kann ich das leider nicht wiederholen. Sie müssen vom Arzt ein neues Rezept verlangen.“

Herr Semper: „Das war aber ein Dauerrezept!“

Pharmama: „Nun, bei uns ist es nicht als Dauerrezept eingegeben, ich könnte aber nachschauen gehen auf dem Original.“

Herr Semper: „Tun Sie das!“

Ich hole den Original-Scan aus dem Computer (moderne Technik wenn sie funktioniert ist doch was wunderbares) … Und es ist ein einfaches Rezept. Nicht einmal die grosse Packung bei den Antidepressiva. Ich vermute der Arzt wollte ihn wieder sehen. Ich drucke es aus zum zeigen.

Pharmama: „Nein, kein Dauerrezept, sehen Sie.“

Herr Semper: „Aber – das muss ich regelmässig nehmen! Ich brauche das.“

Soso regelmässig. Und die eine 30er Packung von jedem Medikament hat ihnen bis heute im Dezember gereicht? Ich glaube nicht, dass Sie das richtig nehmen …

Pharmama: „Jedenfalls: Ich brauche dafür ein neues Rezept vom Arzt, bitte setzen Sie sich mit ihm in Verbindung.“

Herr Semper: „Aber …!“

Pharmama: „Ja.“

Dazu noch ein Nachsatz: Ich rufe gelegentlich beim Arzt an und verlange ein neues Dauerrezept für die Patienten. Das kommt drauf an, was es für Medikamente sind und ob sie vorher schon regelmässig genommen wurden.  Aber … bei dem Arzt weiss ich, dass er grundsätzlich verlangt, dass der Patient mit ihm Kontakt aufnimmt – ist auch besser so, so kann er noch gewisses nachfragen. Zum Beispiel, warum eine 30er Packung bei vorgeschriebener 1x täglichen Einnahme über 3 Monate hält …

Algebra-Rezept?

Mysteriöses Rezept, das ich im Oktober gefaxt bekommen habe:

rpnadeln

Was ich entziffert habe: S + N + A2N

Das ist alles. Ansonsten hat es den Patientennamen drauf und wer es ausgestellt hat und das war’s. Ich habe dann zur Klärung angerufen, weil ich mit dem Algebra nach dem es aussieht oder besser gesagt, den Abkürzungen die das wohl sein sollen nichts anfangen kann.

Habt ihr eine Idee, was gemeint war?

(Das Rezept war von einem Spital – ich konnte ihr dann leicht klarmachen, dass Abkürzungen auf dem Rezept ein echtes „no go“ sind. Vor allem Spitalinterne Abkürzungen.)

(un-)regelmässige Abgabe

Methadon-Patienten sind häufig … speziell, das kann jede Apotheke bestätigen, die sie hat. Wie überall gibt es auch hier die unterschiedlichsten Typen: vom geschäftigen Businessman im Anzug, der seine Methadon-Flaschen direkt in den Aktenkoffer versorgt und dem man es nie anmerken würde, was er nimmt und der seine Dosen regelmässig und zuverlässig abholt, bis zum abgerissenen Handwerker, der häufiger einmal mit irgendwelchen Erklärungen und Entschuldigungen kommt, weshalb er eine Extradosis braucht und bei dem es irgendwie nie richtig zu klappen scheint. Es ist ja auch etwas komplizerter, da man dafür ein Betäubungsmittel-Rezept braucht, das maximal 3 Monate gültig ist und Ausnahmen (wie seine Extradosen) machen wir in dem Fall wirklich aussschliesslich via Arzt.

Man sollte denken, dass er das nach demnächst 2 Jahren die er bei uns einmal wöchentlich vorbeikommt auch weiss und entsprechend handelt, respektive vorsorgt, aber …. Nein.

Vor 2 Wochen haben wir ihm mitgeteilt, dass sein Rezept nur noch bis am (Datum vom letzten Freitag) gültig ist und wir nur bis dann sein Methadon abgeben dürfen – er soll sich doch bitte wieder mit dem Arzt in Verbindung setzen wegen einem neuen Rezept dafür.

Man wiederhole dasselbe 1 Woche vorher mit mehr Druck: das ist die letzte Abgabe, ausser …

Diesen Freitag mittag steht er da und will sein Methadon. Kein Rezept dabei. Kein Rezept wurde eingeschickt. Der Arzt ist erst am Montag wieder in der Praxis.

Es folgt das klassische Gespräch (Sie wussten das seit 2 Wochen und hatten Zeit, es ist Ihre Aufgabe etc etc … Aber ich brauch’ das. Jetzt! Sonst Jammer, Heul …) – und die Abgabe von 3 Notfalldosen (Sa/So/Mo) auf das Versprechen, dass er vom Arzt das Rezept gleich am Montag bestellt und die uns informieren.

Montag abend 6 Uhr steht er erwartungsgemäss wieder hier und … immer noch haben wir keinen Bescheid vom Arzt bekommen. Worauf er mir in der Apotheke fast ausflippt, weil „Ich habe das Rezept heute morgen beim Arzt bestellt und sie hat mir gesagt, sie schicken es gleich!“

Also nimmt er das Telefon in die Hand und ruft beim Arzt an – es ist nur noch die Praxisassistentin da, die von ihm zur Schnecke gemacht wird.

Ich nehme ihm dann das Telefon ab und frage, was das Problem ist.

„Ja, der Arzt hat ein Rezept ausgestellt – ich habe das heute mittag auf die Post gebracht, da man Betäubungsmittel-Rezepte ja nicht faxen darf.“

(Nein: man darf sie schon faxen, aber ich brauche das Original).

Pharmama: „Okay – ein Fax wäre hier trotzdem gut gewesen, denn dann hätte ich jetzt schon den Bescheid, dass es okay und das Rezept unterwegs ist. Für wie lange hat er das Rezept denn ausgestellt?“

Praxisassistentin „Das weiss ich nicht. Der Patient muss auch wieder in die Praxis kommen – er hat am Mittwoch einen Termin.“

Pharmama: „Könnten sie mir sagen, ob das schon ein neues Dauerrezept ist, oder nur für die Abgabe bis am Mittwoch?“

Praxisassistentin: „Das tut mir leid, das kann ich nicht. Und der Arzt ist schon wieder nicht mehr hier.“

Also … bekommt der Patient seine Methadon für heute und morgen und muss danach halt noch einmal kommen wenn ich das neue Rezept hier habe und schauen kann.

Aufwändig. Und unnötig aufwändig. Und wenn es nicht fast jedes Mal so ein Theater wäre auch kaum erwähnenswert.

(Und ich „freue“ mich schon auf das nächste Mal, spätestens in 3 Monaten, wenn das gleiche Spiel wieder von vorne losgeht …)

Man denkt, damit haben wir es – zumindest für dieses Mal. Aber: nein.

Telefon an dem Mittwoch abend. Von der Arztpraxis: Der Patient hat seinen Termin nicht wahrgenommen. Damit gilt das Rezept (das inzwischen hier ist und tatsächlich für weitere 3 Monate ausgestellt war) nur für 2 Wochen. Bis dann MUSS der Patient beim Arzt aufschlagen und der uns das „Okay“ für die weitere Abgabe geben. Wir dürfen das gerne auch dem Patienten ausrichten – der für sie nicht erreichbar war.

Ja – dafür habe ich ihn natürlich am selben Abend in der Apotheke und darf ihm das erklären.

Man kann sich vorstellen, dass er nicht sehr erfreut war – aber mal ehrlich: das hat er sich von Vorne bis hinten selber zuzuschreiben.

Mehr lesen:

Holen Sie Ihre Medikamente … wo?

Nein, mal nicht aus dem Internet. Aber man hat als Patient heute die Wahl – es ist nicht mehr einfach nur die Apotheke vor Ort, auch wenn das immer noch die beste Möglichkeit wäre im Sinne der Medikamentensicherheit.

Trotzdem bin ich derartiges (noch) nicht gewohnt:

rphausarzt

„Bezug der Medikamente beim Hausarzt oder in einer Apotheke.“

Auf dem Spitalaustrittsrezept wird der Hausarzt als Bezugsort empfohlen (noch vor der Apotheke?!? Ich bin enttäuscht von dem Spital.)

Oder das:

rpapovorschrift

„Rezept nur in XY Apotheke einlösbar“

Wie bitte??? Das ist eine klare Einschränkung des Leistungserbringers … sowas DARF einfach nicht auf einem Rezept stehen. Der Patient selber wusste übrigens von nichts, hat das sogar übersehen zum Glück, weshalb er wieder bei uns in seiner Stammapotheke gelandet ist. Man sieht auch, dass das nicht gerade Medikamente sind wo wegen Abhängigkeitsproblemen der Bezugsort eingeschränkt wurde. Der Arzt / die Praxisassistentin war übrigens dezent uneinsichtig, was meine Reklamation betraf: „Das ist so in unserem Computerprogramm, da hat der Arzt wohl ein Kreuzchen falsch gesetzt.“ Macht ja nix, oder? Ich habe dann auch noch bei der erwähnten Apotheke reklamiert, vor allem, dass – wenn das wieder vorkommt, ich das dem Gesundheitsamt melde -solche Absprachen sind rechtswidrig.

Und (nur als Bonus) noch dieses Rezept, das speziell die Detailhändler wie Migros, Coop etc. freuen wird:

rpaldi

Ja, da steht drauf Multinorm 50+. Ich kannte das nicht, fand nichts bei uns im Computersystem und ging dann googeln. Das sind offensichtlich Multivitamintabletten aus dem Aldi. Nein, die gibt’s bei uns nicht, auch wenn es auf dem Rezept steht – und die Detailhändler das sicher gern beliefern würden.

Sowas.

Ein Medikament ist kein Wunschkonzert – oder etwa doch?

Situation: In die Apotheke in München kommt eine Patientin mit einem Rezept über eine herzustellende Salbe (in der Fachsprache Rezeptur genannt). Sie will diese herstellen lassen. Die Apothekerin nimmt die Rezeptur an und nennt einen Zeitpunkt zum abholen.

Bei einer Herstellung muss in Deutschland zuerst geprüft werden, ob die Rezeptur plausibel ist*. Dabei fällt auf, dass die Dosierung ausserhalb des vernünftigen Bereiches liegt – es ist eine Salbe mit Progesteron, verschrieben mit 10% -für eine Frau.

Der Wirkstoff ist verschreibungspflichtig (den bekommt man nicht ohne Rezept vom Arzt) – deshalb nimmt die Apothekerin mit der Ärztin Kontakt auf, äussert ihre Bedenken und schlägt ihr eine niedrigere Dosierung von 5% vor. Die Ärztin ist damit einverstanden und dankt der Apothekerin für ihre Aufmerksamkeit.

Die Apothekerin stellt die Salbe her – eine aufwendige Sache (als Beispiel wie so etwas geht hier wie man Kapseln herstellt)- der Preis für die Spezialmischung kommt in diesem Fall auf ca. 80 Euro.

Und jetzt kommt es: Als die Patientin die Salbe abholen will und erfährt, dass sie nicht die gewünschten 10% Progesteron enthält, verweigert sie die Annahme.

Begründung: „Die Apotheke hat das Rezept ohne Rücksprache mit mir geändert und in anderer Zusammensetzung als mein Auftrag lautete hergestellt“. Also: Das sei nicht das, was sie gewünscht hat und was verschrieben wurde, sie trete deshalb vom Kaufvertrag zurück (Ja – sie ist Juristin) und zahle gar nichts. Die Apotheke bleibt auf der Rezeptur sitzen, denn die kann als speziell hergestelltes Arzneimittel auch nicht einfach an eine andere Patientin abgegeben werden.

Der BAV (bayerische Apothekerverband) gibt jetzt der Apothekerin Recht:

Der Kauf von Arzneimitteln unterscheidet sich in rechtlicher Sicht von echten zweiseitigen Vertragsabschlüssen, die nur vom Willen der beiden Parteien Käufer und Verkäufer abhängen. Da die Ärztin die das Mittel ja verschreiben musste – sonst hätte es die Patientin nicht kaufen können – die Entscheidung der Apotheke mitgetragen hat, ist für den Abschluss des Kaufvertrages über die Rezeptur nur entscheidend, dass die Patientin der Apotheke den Herstellungsauftrag gegeben habe.

Natürlich wäre es schön gewesen, wenn die Patientin vor der Herstellung darüber informiert worden wäre, andererseits: die Rezeptur entspricht dem, was aus fachlicher Sicht geeignet ist und die Rezeptur wurde nicht wesentlich verändert – also keine neuen Wirkstoffe hinzugefügt etc.

Laut BAV darf eine Rezepturverordnung nicht beliefert werden, wenn nach der Plausibilitätsprüfung pharmazeutische Bedenken bestehen. Die APoBetrO gibt vor, dass solche Fälle erst geklärt werden müssen – was die Apothekerin getan hat: die Ärztin hat ihre Bedenken angenommen und die Rezeptur entsprechend abgeändert.

„Dies ist Wesen der Verschreibungspflicht, weil die Ärztin im Ergebnis final bestimmt, was therapeutisch sachgerecht ist.“ schreibt BAV-Justiziar Klaus Laskowski.

Die Patientin ist da anderer Meinung, das Präparat sei zuvor schon ohne Probleme von anderen Apotheken „widerspruchslos hergestellt worden“.

Ja, da prallen Welten aufeinander. Wie im Kommentar zum Artikel hier zu lesen ist: Das Ursprungsproblem ist wohl, dass die Patientin beim Arzt eine Wunschverordnung für ein „Geheimrezept aus dem Internet“ auf Privatrezept erhalten hat. Tatsächlich werden so hochprozentige Progesteron-Salben von Heilpraktikern und Wechseljahrberatern und als Anti-Aging empfohlen – man fragt sich, wie die Haftung des Arztes, der da mitmacht aussieht. Sehr sicher war der verschreibende Arzt sich der Sache wohl auch nicht, wenn er auf Anraten der Apothekerin die Rezeptur dann ändert.

Was meint ihr dazu?

Ist so ein (medizinisches) Wunschrezept total in Ordnung und der Arzt (und die Apothekerin) haben dazu nichts mehr zu sagen?

* Die Vorgaben für die Plausibilitätsprüfung: Die AATB gibt … 17 konkrete Fragestellungen vor, die die Prüfung umfassen muss. Sowohl pharmakologische, regulatorische, galenische, mikrobiologisch-chemische und patientenindividuelle Aspekte müssen dabei beachtet werden. Apotheker müssen etwa eine Nutzen-Risikoabwägung durchführen, Primär- und Sekundärverpackung bewerten und Instabilitäten untersuchen. Quelle Apotheke ad-hoc