Auch Ärzte machen Ferien

Ja, ganz ehrlich, ich meine: dürfen sie ja auch. Es scheint einfach immer wieder überraschend zu kommen für manche Patienten.

Ganz doof ist das bei selbst-dispensierenden Ärzten (diejenigen, die die Medikamente selber an die Patienten abgeben/verkaufen). Da hatte ich letzte Woche morgens einen älteren Mann in der Apotheke, der vorher etwa 1 Stunde vor der Arztpraxis gewartet hat, in der Hoffnung, dass sie doch noch öffnet, weil er seine Dauer-Medikamente „für Blutdruck und das Herz“ braucht. Angeschrieben war offenbar nichts – auf dem Anrufbeantworter hat der Arzt aber seine Abwesenheit angegeben und noch 2 Ersatzärzte. Allerdings, nachdem ich dem ersten angerufen habe und der AUCH in den Ferien weilt, habe ich beschlossen dem Mann einen Vorbezug für seine Medikation zu machen.

Er war dankbar. Ganz im Gegensatz zu der Frau einen Tag später, die sauer auf uns war (hässig für die Schweizer), weil wir „noch immer“ kein Rezept für ihr dringend benötigtes Medikament vom Arzt gefaxt bekommen haben.

„Ich habe es heute morgen um 9 Uhr dort verlangt.“
– Jetzt ist nach 5 Uhr.

Pharmama: „Wissen Sie, ob die Praxis noch offen hat? Dann könnte ich dort nachfragen.“

Frau: „NEIN, die Praxis hat heute zu – darum komme ich ja jetzt zu Euch!“

Hmpf. Offensichtlich noch ein Arzt in den Ferien. Aber das bringt gar nix, wenn sie ihm auf den Anrufbeantworter redet, oder das der Praxisassistentin mitteilt (die offensichtlich gelegentlich auch in dessen Ferien in der Praxis sind), wenn er selber nicht da ist.

A (pharmacists) Tale Of Two Countries

Eine Geschichte von Kollegin Mareike aus dem Rheinland:

Schöne oder weniger schöne Geschichte, die meine Kollegin und ich gestern im normalen Samstagsdienst erlebt haben
Ein Kunde mittleren Alters, würde schätzen so Mitte 50, kommt zu uns in die Apotheke und kauft ASS 100. Er fragte meine Kollegin dann aber auch in einem Zuge, ob sie ihm sein Metoprolol schonmal vorab ohne Rezept geben könnte, er hätte keins mehr, bräuchte das dringend und er würde das Rezept dann nachliefern.
Sie hat es ihm erstmal verweigert, sagte dann aber, nach mehrmaligem Nachbohren seinerseits, dass sie ja mal ihre Kollegin, also mich, fragen könne.
Sie fragt mich also, ob wir das vorab beliefern würden. Da sie diejenige ist, die schon 10 Jahre in dieser Apotheke arbeitet (ich erst etwas über 1 Jahr) und die Kunden, ob Stammkunden oder Kunden, die einfach so öfter mal vorbeischauen, besser kennt als ich, schätze ich das so ein, dass sie diesen Herren nicht kennt und verweigere ebenfalls die Abgabe ohne Rezept.
Und dann gings los:
„Ja, meinen zweiten Herzinfarkt hatte ich ja schon!“ „Habe gestern die letzte Tablette genommen.“ „Wenn ich nächste Woche tot bin, dann sind Sie schuld!“
Mein Kommentar (diesen Schuh wollen wir uns auf gar keinen Fall anziehen) war dann nur: “Na, wenn sie schon Herzinfarkte hatten, sollten sie doch gelernt haben rechtzeitig für neue Rezepte sorgen zu können, damit sie ihre Medikamente pünktlich bekommen. Sie können immer noch in den Notdienst gehen und sich ihr Medikament dann dort verschreiben lassen.“
Dafür hatte er dann aber natürlich keine Zeit!!!

Ich finde es unfassbar, wie ein erwachsener Mann mit so einer Krankheitsgeschichte (ob das stimmte sei dahin gestellt), uns dafür verantwortlich macht, dass er seine Medis nicht vorab beziehen kann, nur weil er keine Zeit/Lust hat, sich rechtzeitig um seine Rezepte zu kümmern. Faulheit? Ignoranz? Man weiß es nicht, aber da schalte ich auf stur und taub. Ich helfe gerne, telefoniere mit Ärzten und versuche Lösungen zu finden, aber so etwas hab ich auch noch nicht erlebt.

Das grenzt, nein, das ist von seiner Seite schon richtige Erpressung. Vor allem Angesicht der gesetzlichen Grundlagen in Deutschland hätte sie gar nicht anders handeln dürfen. So doof, unlogisch und patientenunfreundlich das ist.

Ich denke, das begreifen viele Leute nicht. Vielleicht sollte man einen Fall, wo die Apotheke nach so etwas gesetzlich verurteilt wurde mal ausdrucken und zur Erklärung abgeben. Leider kann man diesen Leuten trotzdem keine Eigenverantwortung beibringen.

Bei uns wäre das übrigens anders gelaufen – aber wir haben ja (Danke lieber Gesetzgeber) auch ein paar weiterreichende Verantwortungen als Apotheker in der Schweiz. (Dafür haben wir auch die Selbstdispensation durch die Ärzte, aber das ist ein anderes Thema).
Bei so einem Kunden wie oben könnte ich zum Beispiel nachschauen, ob er es schon einmal bei uns hatte – wir müssen Computerdossiers führen über die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente.
Falls Ja, könnte ich ihm entweder eine einmalige Wiederholung auf ein Rezept dafür machen – vorausgesetzt, es ist nicht mehr als 1 Jahr alt und er hat das nicht schon einmal so gemacht.
Oder ich könnte einen Vorbezug machen (wenn ich denke, dass er wirklich das Rezept vom Arzt besorgen geht),
Wenn er aber noch nie damit bei uns war, dann muss ich abklären, ob er es wirklich braucht (sieht in dem Fall stark danach aus), und entscheiden, was das Risiko ist, wenn ich es ihm abgebe (wenig) gegen wenn ich es ihm nicht gebe (könnte tatsächlich Herzprobleme machen) – und dann entscheiden ob ich ihm das als Vorbezug gebe (und das Rezept noch kommt) oder ihn das erst mal zahlen lasse (Bei einem Patienten, der noch nie da war eher das). Das liegt in meiner Verantwortung – der ich entsprechend sorgfältig nachgehe.
Also ja – hätte er das von mir wahrscheinlich bekommen können. Einmal. Unter der Voraussetzung, dass er wieder zum Arzt zur Kontrolle geht und ich vor einem eventuell nächsten Mal ein Rezept sehe.

Übrigens: das Aspirin 100 (bei uns cardio genannt) ist in der Schweiz rezeptpflichtig … und demnach hätte ich das ganze Prozedere oben auch für das machen müssen ….

So sind die Gesetzgebungen halt unterschiedlich.

Immerhin etwas

„Haben Sie mir etwas gegen Kopfschmerzen?“ fragt die Frau auf Hochdeutsch. „Ich habe Migräne – in Deutschland nehme ich dafür immer ein Triptan.“

„Ja“ – sage ich, „aber hier in der Schweiz sind die alle rezeptpflichtig.“

Frau: „Oh, in Deutschland auch – aber da gibt es 3er Packungen, die man so haben kann.“

„Je nun – die gibt es in der Schweiz nicht, hier sind tatsächlich alle rezeptpflichtig.“

„Was machen Sie denn hier, wenn sie Migräne haben?“

Am liebsten hätte ich ja gesagt „einen schlechten Eindruck“, vor allem angesichts dessen, dass es die Migräne Kranit nicht mehr gibt und keinerlei freiverkäuflichen Schmerz-Zäpfchen ausser mit Paracetamol … alle Triptane rezeptpflichtig sind und die Mutterkornalkaloide auch noch ausser Handel … echt manchmal komme ich mir hier schon ein bisschen … rückständig vor, weil wir so eingeschränkt sind.

Aber: Doch, es gibt etwas.

„Versuchen Sie mal die Kombination aus Ibuprofen 400mg mit einem Motilium – das wirkt bei mir eigentlich immer. Manche nehmen auch Aspirin – einfach grad 2 x 500mg in Brausetabletten-Form – oder Paracetamol, combiniert mit Coffein – auch grad 2 x 500mg aufs Mal.

Wenn all das nichts bringt, dann sollten Sie vom Arzt sich die Triptane verschreiben lassen – das können Sie hier … sogar als Dauer-Rezept.“

Immerhin etwas.

Zweitkürzeste Pille danach Beratung

Zweitkürzeste Pille danach Beratung aller Zeiten: (die kürzeste findet man hier).

Pharmama: „Was ist passiert, dass Sie die Pille danach brauchen?“

Frau: „Das Kondom ist gerissen.“

Pharmama: „Wie lange ist das her?“

Frau: „Das war Sonntag mittag.“

Pharmama: „Oh – es ist jetzt Donnerstag abend. Ich kann Ihnen die Pille danach nicht geben.“

Frau: „Was? Aber ich habe gelesen, man hat 5 Tage Zeit!“

Pharmama: „Das stimmt für die Ella One. Die ist hier in der Schweiz rezeptpflichtig. Ich darf in der Apotheke nur die Norlevo ohne Rezept abgeben – bis 72 Stunden nachher. Dafür ist es jetzt zu spät. Aber Sie können immer noch zum Frauenarzt oder in die Frauenklinik. Dafür ist es noch nicht zu spät, aber gehen Sie gleich!“

Ich glaube da sind manche verwirrt wegen der Berichterstattung über die Pille danach in Deutschland. Die dürfen die Ella One auch abgeben. Wir hier in der Schweiz bisher nur die Norlevo (Pidana).

UPDATE März 2016: Per sofort dürfen wir auch in der Schweiz die Ella One abgeben ohne Rezept.

Unten am Rücken

Die Pharmaassistentin schickt mich ins Beratungszimmer, weil ich mir die Wunde eines älteren Patienten auf dessen Rücken anschauen soll. Bisher sei er ins Spital gegangen das verbinden zu lassen, ob wir das nicht auch gelegentlich machen können?

Hmmm – wir sind nicht die Spitex und auch wenn ich manche Erstversorgung gratis mache – wenn wir das regelmässig machen sollen, muss ich dafür etwas verlangen.

Und dann muss ich erst mal schauen, ob das überhaupt etwas ist, das ich hier machen kann. So chronische Wunden sind oft komplizierter und brauchen etwas mehr.

Ich gehe in den Beratungsraum, wo der Patient wartet. Er ist ein freundlicher älterer Herr, bisher nicht wirklich aufgefallen in der Apotheke.

Pharmama: „Wo ist die Wunde?“

älterer Patient: „Unten am Rücken.“

Er dreht sich um und fängt an seine Hosen vorne aufzumachen um sie … dann hinten herunterzuziehen?

Pharmama:.„Ah – Moment! WIE weit unten?“ Bremse ich ihn.

älterer Patient: „Ja, so – am Ausgang.“

Pharmama: „Am Ausgang? Sie meinen am After? Zwischen den Pobacken?“

älterer Patient: „Ja.“

Pharmama: „Ah – da kann ich nichts machen. Das ist wirklich etwas, was sie von einer Krankenschwester wechseln lassen sollten. Das ist teils Schleimhaut und der Ort … das ist nicht so einfach zu verbinden. Tut mir leid.“

Er ist wirklich enttäuscht, versteht es aber.

Und ich muss ein Wort mit der Pharmaassistentin reden, damit sie das nächste Mal vorher etwas genauer fragt WO.

Alles ausser Tabletten …

Abends um … kurz vor Bestellschluss.

Junger Mann in der Apotheke mit einem Rezept vom Spital. Er reicht es mir mit folgenden Worten:

„Meine Frau kann keine Tabletten schlucken. Keine. Nicht einmal ganz kleine. Sie hatte einen Unfall und einen gebrochenen Arm – wir waren im Spital und das ist das Rezept, das sie mir mitgegeben hat.“

Uh –ja. Mir können Sie das offensichtlich problemlos sagen, dass Tabletten nicht gehen … aber hätten sie das nicht schon im Spital können? Das Rezept sagt, dass sie das nicht haben.

Auf dem Rezept steht:

Irfen 600mg (das sind Tabletten) 1-1-1

Dafalgan 1g (undefiniert welche Form) 1-1-1

Pantoprazol 40mg (wieder Tabletten) 1-0-0

Novalgin 500mg 1-1-1 in Reserve (wieder Tabletten, wenn so aufgeschrieben)

Und nun: suche. Und zwar schnell! denn in 5 Minuten ist Bestellschluss und sie hat sicher Schmerzen.

Irfen ersetzen war noch einfach: Brufen Granulat. Dafalgan auch: Dafalgan 1 g gibt’s in Brausetabletten, Novalgin gibt’s in Tropfenform (und dann umrechnen, wie das mit der Dosierung ist) … und jetzt das Pantoprazol …

Ich bin wirklich erfreut, als ich sehe, dass das es ein Pantoprazol von einer (einzigen) Firma in Brausegranulatform gibt – das habe ich bisher weder gesehen noch gebraucht (die Pantoprazol sind auch so sehr kleine Tabletten).

Nicht so erfreut bin ich, als ich das bestellen will und die Meldung zurück bekomme, dass das nicht lieferbar ist. Das einzige lösliche Pantoprazol.

Was jetzt?

Wirkstoffwechsel. Vom Nexium (Esomeprazol) weiss ich, dass es da auch ein Granulat gibt, das habe ich schon einmal gebraucht.

AUCH nicht lieferbar! Mist.

Gut – beim Nexium sind das auch MUPS Tabletten – die kann man wenn schon nicht lösen, zumindest suspendieren. Das gibt eine ziemlich krümelige Angelegenheit zum trinken – ich hoffe, das geht bei ihr.

Also habe ich am Schluss die Esomep MUPS abgegeben (das Generikum vom Nexium) … und das Spital danach über meine „Anpassungen“ des Rezeptes informiert.

Das war in ihren Augen auch okay … tatsächlich sind sie ziemlich Dankbar, wenn man ihnen so einen Teil der Arbeit abnimmt. Das ausgestellte Rezept ist ziemlich Standard, meine Ersatzmöglichkeiten hier legal (keine Ahnung, wie kompliziert so ein Fall in Deutschland geworden wäre, wo nur definierte Generika von der Krankenkasse übernommen werden und ein Wirkstoffaustausch … so sinnvoll und nötig er hier auch ist wohl nicht so möglich gewesen wäre.).

So wird die Arbeit doch interessant :-) (auch wenn ich auf die Nicht-Lieferbarkeit verzichten könnte).

P.S: Tipps zum Tabletten und Kapseln schlucken findet ihr hier.