Test-o-verdächtig

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Das war ein seltsames email, das wir in der Apotheke vor ein paar Tagen erhalten haben. Absender: eine offenbar auf Testosteron-Therapie spezialisierte Online-Seite in der Schweiz.
Im email der Kommentar, dass das Rezept von einem Arzt mit Schweizer Berufsbewilligung ausgestellt wurde, eine Kopie des Arztausweises sei angehängt. Falls man Fragen habe, solle man sich direkt an den Arzt (Adresse verlinkt) wenden. Das Rezept ist mit „Privatrezept“ gekennzeichnet und wird nach Aussage in der Apotheke bezahlt.
Auf dem Rezept Testosteron-Gel. (nicht überraschend)

Da gingen bei mir gleich mehrere Alarme ab. Ich klicke sicher nicht auf irgendeinen Link in einer komischen mail! Kommt das Rezept überhaupt von einer HIN-gesicherten Adresse? Gibt es den angegebenen Arzt wirklich?

Also kurz nachgeforscht: HIN-gesichert? Nein. Gut, das „muss“ nicht sein, aber es beruhigt meine Zweifel nicht.
Arzt existiert? Ja, den gibt es. Laut Medizinalpersonenverzeichnis hat er seine Ausbildung iin Deutschland gemacht, hat aber eine Schweizer Zulassung, eine Berufsausübungsbewilligung. Das erklärt dann auch das „Privatrezept“ – ein Ausdruck, den ich als Schweizer Apothekerin nur von deutschen Apothekenblogs kenne. Im Endeffekt bedeutet das hier nur: der Patient muss zahlen, das geht nicht über die Krankenkasse.
Er darf also Rezepte ausstellen. In der Schweiz geht das nur nach „direktem Kontakt mit dem Arzt“, was hier wohl via Videokonsultation erfolgt ist. Eine Konkordatsnummer hat die Online-Praxis nicht, das bedeutet, es kann nichts mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Ich bin gespannt, ob der Patient noch kommt oder sich sonst meldet, denn, nach dem was auf dem Rezept steht, wohnt der im Ausland. Weit weg. Er war noch nie bei uns – und ich wundere mich immer noch, wieso das Rezept zu uns gekommen ist. Also spezifisch zu uns, denn elektronisch dem Patient übermittelte Rezepte sollen die Apotheken allgemein nicht annehmen, also muss der Patient die Apotheke, in der er es abholt angeben bei Rezeptbestellung.
Erst später hab ich noch gesehen: Irgendwo auf dem Rezept steht bei sehr genauem Hinschauen etwas von wegen „zusenden“. Ah. Nö. Wir sind keine Versandapotheke. Er ist kein Patient von uns. Und ohne zu zahlen (hier, in der Apotheke) bekommt er es auch nicht. Ganz sicher verschicke ich das nicht auf Verdacht und gegen Rechnung irgendwohin.

Aus Interesse habe ich mir später dann die Online-Seite für die TRT-Therapie mal genauer angeschaut. Das ist eine echte Geldmachmaschine, wenn da Nachfrage dafür existiert (was der Fall zu sein scheint). Erstkonsultation CHF 200. Setup-Paket CHF 500 (Aufklärungsgespröch, Konsultationen im ersten Monat, sowie 2 Rezeptausstellungen). Follow-up CHF 100 (Laborwerte Besprechung, Therapieanpassungen, Folgerezepte). Dazu kommen Laborkosten – und ganz am Schluss die Medikamentenpreise. Im ersten Jahr also über CHF 2000 total. Dafür kommt man super-einfach an Testosteron.
Irgendwo im Text steht noch, dass eine Voraussetzung eine gültige schweizerische Krankenversicherung ist. Ich … bezweifle, dass der Patient die hat, aber vielleicht täusche ich mich. Ausserdem steht da, dass sie vor allem mit Spritzen arbeiten … und ich hab hier Gel auf dem Rezept? Vielleicht wollten sie ihm keine Spritzen rezeptieren?

Ich finds immer noch verdächtig. Vielleicht war das ein Test?

Online scheint das ein echter Hype zu sein. Viele Influencer versprechen, dass man mit Testosteron-Ersatztherapien (TRT) Müdigkeit, Reizbarkeit, Konzentrationsschwächen und Libidoverlust behandeln könne.
– Wenn ich mir die Auflistung so anschaue … das könnte ich auch gebrauchen. Leider dürfte das bei mir als Frau ein paar Nebenwirkungen mehr haben. Gibts sowas auch für Frauen? Ich meine – mit so einfachem Zugang. Das würde ich auch selber bezahlen.

Ist das elektronische Rezept gültig?

Vorausschickend: in der Schweiz sind wir von der elektronischen Gesundheitskarte, die ein elektronisch ausgestelltes Rezept recht einfach und sicher und vor allem gültig machen würde noch ziemlich weit entfernt. Statt dessen haben wir das Anspruchsdenken der Patienten, die gerne so einfach wie möglich an ihre Medikamente und (vorher) an ihre Rezepte kommen wollen … und dagegen steht die aktuelle Gesetzeslage.

Die Ärzte dürfen nur Rezepte ausstellen, wenn sie den Patienten wirklich gesehen / untersucht haben. Das geht heute teils schon online. Zumindest kann man den Patienten direkt fragen, die Anamnese stellen und teils auch gewisse Dinge via Videochat anschauen. Anhand dessen kann dann ein Rezept ausgestellt werden …. nur … ist das gültig?

Ein Rezept unterliegt in der Schweiz keiner so strengen Form wie zum Beispiel in Deutschland. Es gibt keine festen Rezeptformulare. Hier ist ein Mini-Videokurs zu den Rezepten:
Was ist ein Rezept?
Wie ist ein Rezept aufgebaut?
Wie schreibe ich ein Rezept?
Gültigkeit und Dauer von Rezepten
Rezepte für Betäubungsmittel
Generika-Verschreibung auf Rezept

Kurz gesagt: Was auf ein Rezept muss (ausser den Medikamenten) ist unbedingt die Original-Unterschrift und ein Stempel des Arztes. Ein Rezept ist eine Urkunde und das ist der Nachweis, dass das Rezept vom Arzt (direkt) kommt.

Und deshalb – auch weil in letzter Zeit immer häufiger Rezepte nicht mit einer Originalunterschrift in der Apotheke landen – hat bei uns inzwischen das Gesundheitsamt interveniert und diese Meldung herausgegeben:

Rezeptkopien, E-Mails und Faxausdrucke berechtigen grundsätzlich nicht zum Arzneimittelbezug.
Ausnahmen: 
·  Kopien können dann akzeptiert werden, wenn es sich um eine durch eine Apotheke beglaubigte Kopie eines Rezeptes mit Repetitionsvermerk handelt. Sie müssen deutlich als Kopien gekennzeichnet werden.
·  Rezepte per E-Mail oder Faxrezepte können dann akzeptiert werden, wenn sie z.B. auf Basis eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Apotheke direkt vom Arzt an die Apotheke geschickt werden, es sich um einen in der Apotheke bekannten Patienten handelt und an der Herkunft der Nachricht keinerlei Zweifel bestehen. 
·  Von Patienten erhaltene elektronische Rezepte sind grundsätzlich nicht auszuführen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Positionspapier „Ärztliche Verschreibungen“ der Kantonsapotheker-Vereinigung der Nordwestschweiz (H 010; verfügbar unter www.kantonsapotheker.ch). Auf Seite 2 finden Sie Angaben zu Form, Inhalt und Gültigkeit von Rezepten.

Also nochmal:

Vom Arzt an den Patienten gemailte Rezepte sind ungültig. Egal ob er sie dann ausdruckt und das Papier bringt (Rezeptausdruck/Kopie ohne Unterschrift) oder der Patient das an die Apotheke weiterleitet (Absender nicht abschliessend feststellbar, ausserdem kann der Inhalt in der Zwischenzeit bearbeitet / verfälscht worden sein).

Vom Arzt an die Apotheke direkt gemailte Rezepte können angenommen und ausgeführt werden, wenn der Arzt und Patient der Apotheke bekannt ist. Es besteht (bei unbekanntem Arzt) theoretisch die Möglichkeit das Rezept elektronisch zu signieren … allerdings habe ich bisher immer noch kein einziges derartiges Rezept gesehen.

Dann steht da im Positionspapier deutlich:
Apotheken dürfen Rezepte ohne eine qualifizierte Unterschrift nicht ausführen.
Krankenkassen könnten die Vergütung ablehnen
.

Das bedeutet dann nochmals deutlich, dass ich Rezeptkopien nicht ausführen kann, auch keine Ausdrucke von Rezepten, wo die Unterschrift des Arztes einkopiert wurde (und nicht selber draufgeschrieben) – selbst dann nicht, wenn es Farbausdrucke sind, die die Arztpraxis dem Patienten selber in die Hand gedruckt hat! Eine Praxis, die in manchen Arztpraxen (und Kliniken!) in letzter Zeit ebenfalls eingerissen hat, wahrscheinlich, weil so die MPAs die Rezepte ausstellen können, ohne dass es den Arzt nochmals braucht.

Ich habe inzwischen ein paar Vorlagen, basierend auf der Nachricht der Gesundheitsdienste, die ich den Praxen und Kliniken dann zukommen lasse, die meisten verstehen das dann, vor allem wenn man ihnen mitteilt, dass so Rezepte absolut nicht Fälschungssicher sind und mehrmals eingelöst werden könnten.

So – all das geschrieben, dann kann sich jeder denken, dass etwas wie das hier in der Schweiz gar nicht geht:

Erstens: Direktkontakt Arzt-Patient Fehlanzeige. Ein Online-Formular Ausfüllen reicht dafür definitiv nicht.
Zweitens: Das geht ja auch über eine Apotheke (online hier halt), auch die dürfen elektronische Rezepte nicht annehmen. Vor allem: was für ein Arzt hat das wohl ausgestellt? Da gibt doch bloss einer seinen Namen dafür – Verantwortungsübernahme Fehlanzeige.
Drittens: In meinen Augen wird hier zudem ein Medikament verharmlost und wie ein normales Konsumgut dargestellt – das auch noch mit „Goodies“ aufgewertet werden muss?

WIESO ist das in Deutschland offenbar erlaubt? Ist da die Patientensicherheit so wenig wert?