Warum bezahlt die Krankenkasse das nicht?

Ich habe keine grossen Probleme, wenn ich in der Apotheke den Leuten erklären darf, wie unser Gesundheitssystem funktioniert, respektive, wie das in der Apotheke funktioniert. Ja, auch wenn es für mich das zwölfzigste Mal ist. Für mein Gegenüber ist es vielleicht das erste Mal.
Wo ich aber Probleme mit habe, ist, wenn man mir etwas nicht glauben will, mir meine (!) Arbeit erklären will, oder meine Erläuterungen einfach nicht hören will. Und wenn das mit den Erklärungen überhand nimmt – das nimmt so unnötig viel Zeit weg, die ich andersweitig besser anwenden könnte.

Heute war so ein Tag. Die meisten Sachen, die auf Rezept verschrieben werden, werden von der Krankenkasse übernommen – der Arzt weiss das ja auch, was ich hier in der Apotheke weiss und verschreibt vorzugsweise Medikamente von der Spezialitätenliste (also das, was von der Grundversicherung übernommen wird). Wir können in der Apotheke mit der Krankenkassenkarte (die wir dann im Patientendossier speichern) auch instant Abfragen machen, ob der Patient (oder die Patientin) versichert ist und wie er/sie versichert ist. Kein Deckungsnachweis, keine Abgabe ohne zu bezahlen in der Apotheke.
Übrigens – die Krankenkasse Assura bei der man früher immer alles erst in der Apotheke bezahlen musste und Rezept und Quittung dann selber einreichen musste um das Geld zurückerstattet zu bekommen ist seit April letztes Jahr zum normalen System übergegangen, dass man eben nicht mehr direkt bezahlen muss und die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Das macht es für uns wesentlich einfacher – allerdings mussten wir feststellen, dass das nur für SL-Präparate gilt. Ein Patient mit Zusatzversicherung (die er nachweislich hat) bei der Assura muss die Sachen trotzdem erst selber bezahlen. Uns meldet es beim Abrufen der Krankenkassendeckung nur als Grundversichert zurück – und als wir da mal angerufen haben, um das abzuklären, hiess es: „Das ist so. Da mag wirklich eine Zusatzversicherung vorhanden sein, aber unsere Zusatzversicherung ist nicht besonders gut (!) und übernimmt nicht so viel, deshalb muss man da wirklich weiter in der Apotheke bezahlen.“

Es kommt übrigens immer mal wieder vor, dass wir von den Krankenkassen (allen) bei der Deckungsabfrage die Meldung bekommen, dass keine Zusatzversicherung mehr vorhanden ist. Warum? Keine Ahnung, aber gelegentlich kündet die Kasse den Patienten die Zusatzversicherung, weil zum Beispiel die Prämien nicht (rechtzeitig) bezahlt wurden.

Man kann sich vorstellen, wie gut so etwas ankommt beim Patienten, aber … das war nur der Anfang. Heute hatte ich alles. ALLES.

Ein Rezept für Tirosint 125 microgramm – Das Schilddrüsenmedikament ist Ende letztes Jahr aus der Spezialitätenliste gefallen, es wird also nur noch von der Zusatzversicherung bezahlt. Der Grund war, dass der Firma die Preisvorgabe des BAG zu tief war. Die Preise auf der Spezialitätenliste werden vom Bundesamt für Gesundheit vorgegeben (ich sags immer wieder: wir in der Apotheke machen die Preise nicht). Die Firma hat angefragt, ob es möglich sei, den Preis etwas zu erhöhen, das BAG hat abgelehnt und jetzt ist das Medikament nicht mehr auf der SL, da die Firma die Preise von Medikamenten auf der NLP (Nichtlistenpflichtige Präparate) selbst gestalten kann. Der Preis ist jetzt also höher und er muss von manchen Patienten selber bezahlt werden. Das wirklich unangenehme hier ist, dass es von vielen Dosierungen vom Tirosint keine gleichen gibt UND dass man Schilddrüsenmedikamente untereinander nicht so einfach austauschen sollte. Sie haben unterschiedliche Bioverfügbarkeiten und ein Wechsel zwischen verschiedenen Tabletten / Herstellern kommt häufig einer Neueinstellung gleich .. Das muss der Arzt machen. Der, der eigentlich wissen sollte, dass der Patient keine Zusatzversicherung hat … und das (trotzdem?) verschrieben hat.

Das Zahnarztrezept für ein Antibiotikum – Das Rezept wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Zahnarztrezepte grundsätzlich nicht in der Schweiz, total egal, was drauf steht. Mist, ja. Ich weiss, dass sie das brauchen um Infektionen und damit Herzprobleme vorzubeugen bei gefährdeten Patienten, aber – nein, trotzdem nicht.

Die Malariaprophylaxe für die Afrika-Ferien – Ja, auch hier: die Krankenkasse zahlt das Medikament nicht. Es liegt nicht daran, dass es für die Ferien ist, sondern daran, dass das SL-Präparat eine Limitation drauf hat. In dem Fall zahlt die Kasse Malariamedikamente nur zur Behandlung, aber nicht zur Vorbeugung. Ja, ich finde das auch unsinnig, weil wenn sie sich anstecken, hat das wohl grössere gesundheitliche Beschwerden und höhere finanzielle Folgen. Nein, ich versuche das nicht einzusenden, damit sie dann vielleicht eine Rechnung bekommen. Ich weiss, dass die Kasse das nicht zahlt und ich laufe ihnen und dem Geld nicht hinterher. Zu viel Aufwand.

Das dritte Paar Kompressionsstrümpfe in einem Jahr – Bezahlt werden die Strümpfe nach MiGeL (Mittelgegenstände-Liste) durch die Krankenkasse. Und die zahlen nur die Kompressionsklasse 2 (und 3) und dann 2 Paar in einem Jahr. Das Jahr beginnt beim Bezug des ersten Paares und nicht „vom 1.1. bis 31.12.“. Das bedeutet, wenn sie letztes Jahr im Juli das erste Paar hatten und später im Jahr das zweite Paar, dann werden die Strümpfe jetzt im Juni noch nicht bezahlt. Da hilft auch ein neues Rezept dafür nicht. Sorry!

Die Blutzuckerteststreifen, weil sie „nur“ Tabletten gegen ihren Diabetes nehmen. Genau genommen: 200 Stück (2 Packungen) werden übernommen im Jahr von der Krankenkasse, wenn sie nicht Insulin spritzen. Das hier ist die 4. Packung, die ich sehe – sie werden also schon für die letzte Abgabe eine Rechnung der Kasse bekommen. Ich kann ihnen die geben, aber ich möchte einfach, dass sie sich dessen bewusst sind und nicht unangenehm überrascht werden. Ja, auch das ist eine Limitation und ja, es ist blöd, hat man das letzte Mal das nicht schon gesagt, aber – tatsächlich rutscht so etwas auch bei uns manchmal durch. Wir versuchen darauf zu schauen und die Patienten zu informieren, aber ich weiss zum Beispiel auch nicht, ob nicht schon woanders welche bezogen wurden. Daraus ergibt sich übrigens kein „Recht“, dass wir den Betrag dann übernehmen, weil wir nicht informiert haben. Auch der Arzt hat diesbezüglich eine Informationspflicht. (Inzwischen machen wir regelmässig und bei allen Kommentare, dass wir informiert haben).

Die Vitamin-D3 Tropfen für das 1 1/2 jährige Kind. Gemerkt von unserer Pharmaassistentin mit eigenem Kind, weil sie eine Rückweisung der Kasse bekommen hat. Überraschend, denn gerade bei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) gibt es keine Franchise (kein Betrag, der erst mal selbst bezahlt werden muss). Aber offenbar gibt es bei den Vitamin D3 Tropfen (neu??) eine Limitation, dass sie nur bis zum Ende des 1. Lebensjahres übernommen werden als Rachitisprophylaxe. Gut, das ist nicht viel, ein paar Franken – aber: ernsthaft? DA geht ihr sparen??? Nachgeschaut ist die Limitation bei fast allen drin, ausserdem sonst: bei nachgewiesenem hohen Vitamin D Mangel. Da ich nicht weiss, ob der Arzt das gemessen hat, erwarte ich da noch einige Rückweisungen mehr in Zukunft bei den Erwachsenen. Wird toll.

Die Quetiapin Kapseln zu 5mg – eine Herstellung, die vor 3 Jahren raus ist. Die Krankenkasse weist die Übernahme (jetzt!) zurück und stellt der Patientin eine Rechnung. Wieso? Anwendung ist Off-Label (zum Schlafen in der Dosierung), was zwar häufig gemacht wird, aber da diese Indikation nicht im Kompendium beim Quetiapin auf der SL Liste steht und der Arzt keine Kostengutsprache bei der Krankenkasse angefragt hat) dass die das trotzdem bezahlen, übernehmen sie das nicht. Nachträglich kann man keine Kostengutsprache beantragen.

Der Melatonin-Sirup für das Kleinkind. Auch hier: es gibt kein Fertigprodukt in der Dosierung, das wird eine Herstellung. Nach der Erfahrung mit dem Quetiapin oben und den vermehrten Rückweisungen bei Herstellungen in der letzten Zeit sind wir vorsichtig. Vor der Herstellung klären wir ab, ob das bezahlt wird: Nein, denn: das Melatonin ist nicht auf der ALT Liste nach der Herstellungen bezahlt werden. Und die meisten Tabletten aus denen man den Sirup macht sind auch nicht auf der SL-Liste (sondern auf der NLP, also nur mit Zusatzversicherung). Eine Rückweisung ist hier auch mit Zusatzversicherung sehr wahrscheinlich. Die Slenyto (Melatonintabletten) die auf der SL sind haben eine Limitation: Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Verlängerung der Schlafdauer und/oder Verkürzung der Einschlafzeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2–18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) mit Schlafstörungen (Insomnie), wenn Schlafhygienemassnahmen unzureichend waren. Da hilft es also nichts: wenn sie nicht bezahlen können und keine Rechnung riskieren wollen, müssen sie mit dem Arzt schauen.

Der Teufel liegt im Detail – und manches von dem oben ist auch für uns nicht sofort ersichtlich. Dazu kommt, dass die Kassen immer restriktiver werden, was sie bezahlen. Und wir müssen und sollen dann die schlechten Nachrichten überbringen. Man kann sich vorstellen, wie „gut“ das ankommt. Ich verstehe den Unmut deshalb gut – manches haben sie vielleicht bisher bezahlt (Ja, aber jetzt nicht mehr). Und ich weiss, dass die Krankenkassenprämien hoch sind (ich zahle auch welche).
Aber am Ende des Tage müssen sie akzeptieren, wenn ich ihnen sage, dass sie das jetzt selber bezahlen müssen – oder es nicht nehmen. Mit mir zu diskutieren führt zu nichts.

Der „grosse Bruder“ kehrt zurück

Nach dem Aufschrei von Krankenkassen, Apotheken und Spitälern hat das BAG eingesehen, dass das Verbot ein ziemlich kurzsichtiger Entscheid war und erlaubt nun wieder, dass die kostengünstigeren Grosspackungen die nicht in der Grundversicherung sind trotzdem dort abgerechnet werden können. Lies hier nach um was es ging: Der „grosse Bruder“ ist gestorben

Bern, 24.06.2019 – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert die Vergütung der Kosten für bestimmte Grosspackungen von Arzneimitteln (Grand-Frère Packungen) durch die Krankenversicherer bis zum 30. Juni 2020, damit keine höheren Kosten entstehen. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis die Vergütung dieser Packungen definitiv geregelt ist.

Quelle BAG

Auch sie haben gemerkt, dass das zu einer Kostensteigerung führte. Sicher, die Spitäler die nun wieder teure Gross-Packungen auf mehrere Patienten verteilen können, sind da mehr betroffen, aber ich bin in der Apotheke froh, dass ich wieder grosse Becozym, Magnesiocard, Aerius, Excipial, Perenterol und Ritalin in den Grosspackungen abgeben darf.

Das Ziel ist (und ich hoffe, das klappt in einem Jahr), dass die Grosspackungen ganz offiziell in die SL Liste, also in die von der Grundversicherung vergüteten Präparate aufgenommen werden. Damit habe ich dann auch kein Problem mehr.

Es bleibt halt abzuwarten, ob die Firmen das wollen. In der SL werden die Preise „fremdbestimmt“, das BAG schreibt sie vor. Theoretisch können sie bei den Nicht-gelisteten Präparaten (NLP) die Preise selber machen und anpassen. Da kam es auch schon vor, dass die Grosspackungen dann auf einmal NICHT mehr kostengünstiger waren. Siehe hier: Kein „grosser Bruder“ mehr

Das Problem mit der NLP – und eine Bitte an die Krankenkassen

NLP, das sind die Produkte, die Nicht-Listen-Präparate sind, also: Nicht auf der SL (Spezialitätenliste: was von den Grundversicherungen der Krankenkasse bezahlt wird), nicht auf der LPPV (der Negativ-Liste, von keiner Krankenkasse bezahlt).

Sie sind so was zwischendrin. Nicht Fisch und nicht Vogel.

Eigentlich könnte man sagen, das sind die Präparate, die von der Zusatzversicherung übernommen werden – nur stimmt das -selbst wenn man eine Zusatzversicherung hat- nicht in jedem Fall.

Grundsätzlich entscheidet jede Kasse selbst, was ihre Zusatzversicherung (von denen es auch verschiedenen geben kann) beinhaltet. Viele Kassen zahlen z.B. kein Rhinomer, Triomer und andere Salz-Spüllösungen, manche aber schon. Dasselbe gilt für befeuchtende Augentropfen und Hautpflegeprodukte. Weil das der Computer aber nicht erkennen kann, kommt es halt vor, dass die Kunden später eine Rechnung von der Apotheke bekommen.

Ich kann aus Zeitgründen nicht bei jedem NLP Produkt einzeln nachschauen, ob das jetzt eine solche Ausnahme ist oder nicht. Unser System erlaubt nämlich keine Differenzierung nach der Krankenkasse (gibt es überhaupt eines, das das macht?), so dass ich höchstens separat im Internet danach suchen kann.

Was ich machen kann ist bei sehr zweifelhaften Präparaten darauf hinweisen. Das machen wir auch.

Trotzdem kommen gelegentlich Patienten zurück und reklamieren.
Inzwischen sind wir so weit, dass wir zu NLP Präparaten überhaupt keine verbindlichen Aussagen mehr machen. Das heisst, wenn mich jemand fragt, ob das von der Krankenkasse übernommen wird, muss ich sagen: „Das kommt auf ihre Kasse und die Art Ihrer Zusatzversicherung an.“

Was … irgendwie auch für mich nicht befriedigend ist.

Noch unschöner finde ich, dass die Krankenkassen – denen wir (via Abrechnungsstelle) ja eine detaillierte Aufstellung aller abgegebenen Produkte und Dienstleistung übermitteln (inzwischen elektronisch) – den Versicherten nur eine gesammelte Abrechnung präsentieren. Das heisst, da steht dann nur:

Rechnung der Apotheke vom … bis … : 235 Franken,

Selbstbehalt (den der Patient dann abgezogen bekommt) 50.50.- Franken.

Übernommene Leistung durch die Krankenkasse: 184.50 Franken.

Da steht nicht drin, dass die SL Produkte ganz übernommen werden – abzüglich 10% Selbstbehalt, von den NLP manche gar nicht, andere zum Teil .. und erst recht nicht wie viel?.

Das ist kein Riesen Aufwand mehr das auf die Rechnung zu machen.

Könntet Ihr das bitte jetzt endlich mal einführen?!

Nicht nur für mich, damit ich bei interessierten Personen nicht immer heraussuchen muss, was das jetzt alles gewesen ist und wieso nicht ganz alles bezahlt wurde – sondern auch für die Patienten. Dann können sie auch sehen und kontrollieren, dass alles stimmt. Da wäre wahrscheinlich noch Sparpotential drin, denn nicht nur unsere Abrechnungen erhalten die Patienten so gekürzt, auch die der Ärzte und der Spitäler.

Was bedeutet …? (1)

Die Apothekenbranche hat wie alle Branchen einen eigenen Fachjargon. Auf die Fachwörter von Krankheiten etc. will ich hier aber nicht eingehen – die sind meiner Meinung nach im Umgang mit Kunden (oder Patienten) sowieso zu meiden, weil sie nicht sehr förderlich sind für das Verständnis.

Aber hier eine kleine Liste über Ausdrücke, die sie im Umgang mit Apotheken, Medikamenten, Krankenkasse, Arzt etc. wahrscheinlich irgendwann zu hören bekommen. Sie gelten nur für die Schweiz.

Liste A, B, C, D, (E…):

Medikamente sind in der Schweiz durch die swissmedic in Listen eingeteilt, nach denen sie vertrieben werden dürfen:

Liste A: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, nur einmal pro Rezept

Liste B: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, kann ev. Wiederholt werden (z:B. mit Dauerrezepten)

Liste C: ohne Rezept erhältlich, aber nur in Apotheken

Liste D: ohne Rezept erhältlich, in Apotheken und Drogerien

Liste E: frei verkäuflich überall (Reformhaus …)

OTC

der Ausdruck kommt aus dem Englischen: „Over the Counter“, also „über den Ladentisch“ und ist ein Ausdruck für alle Medikamente etc., die man ohne Rezept kaufen kann. (Liste C, D, E …)

Rezept:

Das ist der Zettel, den ein Arzt ausstellen muss, wenn ein Produkt rezeptpflichtig ist (Liste A, B). Er kann natürlich auch anderes daraufschreiben (Liste C, D, E) auch Physiotherapien und Hebammenhilfe …

Auf dem Rezept sollte mindestens sein: Name, Geburtsdatum des Patienten, Name, Adresse, KSK Nummer des Arztes, Stempel und Unterschrift des Arztes, Datum. Medikamente und Anwendungshinweise.

Was auf dem Rezept steht, muss nicht notwendigerweise von der Krankenkasse übernommen werden.

Versicherungsdeckung:

So bist Du bei der Krankenkasse versichert. Es gibt eine Grundversicherung (die obligatorisch ist) und Zusatzversicherungen (die sehr variieren können, in was sie übernehmen). Was von welcher Versicherung übernommen wird (oder was nicht) ist auf verschiedenen Listen aufgeführt: SL, NLP, LPPV, MiGeL,

Krankenkassenkarte:

das ist der Versicherungsausweis. Am besten trägt man ihn immer auf sich, mindestens aber, wenn man Leistungen vom Arzt oder der Apotheke in Anspruch nehmen muss … (und da das jederzeit sein kann …. eben).

SL: Spezialitätenliste:

was hier drauf steht, wird von der Grundversicherung übernommen.

NLP: Negativ-Listen-Präparate:

die werden von den meisten Zusatzversicherungen übernommen.

LPPV: Liste der Pharmazeutischen Präparate zu Lasten der Versicherten.

Was auf dieser Liste steht wird von keiner Krankenkasse übernommen und muss dementsprechend in der Apotheke bezahlt werden. Z.B. die Verhütungsmittel inklusive der Pille, die meisten Vitaminpräparate, so ziemlich alles, wofür Werbung gemacht wird …

MiGeL: Mittel- und Gegenstände Liste:

hier stehen Apparate und Gegenstände drauf, die nicht unter Medikamente fallen und wie (oder ob) sie von der Krankenkassw übernommen werden. Beispiele: Inhalatoren, Krücken, Sauerstofflaschen, Verbandsmaterial, Stützstrümpfe…

Prämien:

das was Du monatlich für die Krankenkasse zahlst.

Franchise:

bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt, muss ein gewisser Betrag vom Patienten selbst bezahlt werden. Wie hoch die Franchise ist, kann man selbst bestimmen bei Vertragsabschluss … je höher, desto niedriger die Prämien.

Selbstbehalt:

Auch nach Erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse nicht den vollen Betrag an die Medikamente. Der Teil, den man selbst bezahlt (10% oder, bei gewissen Originalmedikamenten 20%) fordert die Krankenkasse wieder von einem zurück.

LOA – Leistungsorientierte Abgabe.

So wird die Arbeit der Apotheke heute abgeglichen. Statt hohen Margen, die je nach Medikamentenpreis unterschiedlich sind, bekommt die Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente (Liste A, B), die von der Grundversicherung übernommen werden (SL) einen festen Betrag pro Zeile und einen festen Betrag pro Bezug, egal wie viel sie kosten.

Vorteil: seit 2002 ist das Einkommen der Apotheken gleich geblieben (während alle anderen im Gesundheitssystem immer mehr verdienen) und die Krankenkassen haben inzwischen etwa 450 Millionen Franken (!) gespart.

Nachteil: der selbstzahlende Kunde sieht nur, dass er „etwas draufzahlen muss“ – weil das ja nicht mehr im Medikamentenpreis enthalten ist und das gibt teils endlose Diskussionen. Mein Leidthema.

Generika:

von vielen Medikamenten gibt es inzwischen Nachfolgepräparate, d.h. nach Ablauf des Patentschutzes stellen andere Firmen die gleichen Medikamente her …. aber günstiger. Die Wirkung ist die gleiche. Mehr darüber hier.

und Morgen folgt der 2. Teil