Anspruchsdenken

Die Frau fragt in der Apotheke nach „Taschenapotheken, also so kleine mit Pflaster und Desinfektionsmittel und Verbandsmaterial drin.“

Ich zeige ihr, was wir an Lager haben. Die kleinsten kosten etwa 7 Franken.

Frau: „Haben sie nicht auch Muster davon? Manchmal gibt es die auch geschenkt!“

Pharmama: „Immer seltener, ja. Die Firmen sind auch nicht mehr so spendabel, was Muster angeht – und ganze Taschenapotheken zum verschenken habe ich schon Jahre nicht mehr gesehen. Ein paar Pflaster hätte ich vielleicht noch …“

Frau: „Ach, nein, lassen sie nur. Ich dachte ich bekäme hier eine.“

Sagt’s und geht – wahrscheinlich um es woanders zu versuchen.

Hmpf. Aber selbst wenn wir so eine gehabt hätten (hat die noch irgendjemand als Muster?) – das ist etwas, was ich nur bei einem Einkauf abgeben würde.

Irgendwie haben wir wohl in den letzten Jahren eine Kundschaft mit Anspruchsdenken herangezüchtet. Im Winter sind es gratis Taschentücher und beim Jahreswechsel gratis Kalender, im Sommer Taschen- und Reiseapotheken, an Ostern irgendein anderes Geschenk und Blümchen oder Schoggi am Muttertag. Ich hab‘ das Gefühl, das wird in Zukunft eine Menge enttäuschte Leute geben, wenn das einfach finanziell nicht mehr drin liegt.

 

Medikamentenmuster, Ärztemuster

Das Thema kam im letzten Blogpost auf: Medikamentenmuster.

Was meine ich damit? So was wie die hier:

Die bekommen wir von den Vertretern mancher Pharmafirmen zum abgeben an die Kundschaft. Natürlich bekommen wir einiges mehr an Kosmetik und Körperpflege-mustern, aber es gibt sie wirklich: Medikamente in Muster-form. Oben abgebildet Muster von Medikamenten der Listen D und C. (Korrektur da: siehe Kommentare). Die Liste C darf nur in Apotheken abgegebene werden (entspricht damit wohl dem „apothekenpflichtig“ Aufdruck in Deutschland, Liste D darf in Apotheken und auch in Drogerien abgegeben werden. Darunter fallen zum Beispiel die homöopathischen Augentropfen ganz rechts.

Da das Medikamente sind, dürfen die auch nicht einfach „gestreut“ oder frei aufgelegt werden. Wir sind angehalten sie mit der nötigen Sorgfalt abzugeben – das bedeutet, wir müssen abklären, ob das Schmerzmittel (ganz rechts) sich auch mit anderen genommenen Medikamenten verträgt. Das ist ziemlich Aufwand. Trotzdem machen die Muster noch Sinn: so kann der Kunde ausprobieren, ob / wie das Medikament bei ihm wirkt, oder ob die Tablette gut schluckbar ist etc. Oder, wie der Nikotinkaugummi (Mitte) schmeckt. Ob die homöopathischen Tropfen was taugen.

Weil das aber wirkliche Medikamente sind. unterliegen die Pharmafirmen immer mehr Auflagen. Dazu gehört auch, dass in die Musterpackung seit neuerem eine Packungsbeilage gehört. Zum Glück offenbar noch nicht in allen 3 Landessprachen, wie in der offiziellen Packungsbeilage – dafür müssen sie aber vielleicht 3 Versionen davon machen: eine in deutsch, eine in französisch und eine für den italienisch-sprachigen Teil der Schweiz.

Man kann sich vorstellen, dass das immer teurer wird für die Firmen. Das ist auch einer der Gründe, warum es immer weniger Firmen gibt, die solche Muster machen. Ich in meiner Apotheke neige darum dazu solche Muster zu hamstern. Nicht alle, aber die Sachen, die wir an Lager haben. Allzu lange wird es das vielleicht auch bei uns nicht mehr geben – was ich schade finde.

Medikamentenmuster gibt es auch für Ärzte. Das sind dann allerdings meist grosse Packungen (Originalgrösse) – und auf denen steht dann „Ärztemuster„.

Auch davon gab es früher viel mehr. Von Leuten, die in Arztpraxen gearbeitet haben, weiss ich, dass es da durchaus Ärzte gab, die die Packungen (und bei den Ärzten nun in den Spitälern sind die Pharmafirmen sehr grosszügig gewesen mit der Menge) dann von diesen Ärztemuster-Klebern befreien liessen. Ab-föhnen hiess das, weil sich die Kleber mit etwas warmer Luft besser lösen. Diese Packungen wurden dann nicht nur gratis abgegeben -zum ausprobieren für den Kunden oder für Kunden, die finanziell schwach dastehen- sondern ungeniert weiterverkauft. Für etwas haben wir in der Schweiz ja die Selbstdispensation (wo die Ärzte selbst Medikamente verkaufen dürfen)!

Ich sollte vielleicht nicht ganz so laut schreien, denn solche „Ärztemuster“ lassen sich auch in der Apotheke bestellen … oder manche Pharmafirmen schicken einem das noch unaufgefordert zu. Allerdings nur bei Neueinführung eines Medikaments oder Generikums. Und nur je 1 kleine Packung davon. Wieso? …. Äh, zum anschauen, wie die Tabletten aussehen? *Hust* – Es käme natürlich niemand in der Apotheke auf die Idee, dort den Ärztemuster-Kleber abzuföhnen und die Packung an Lager zu nehmen – als „Sortiments-starter“ sozusagen …. Neeee, wirklich nicht.

Falsche Musterabgabe

Die Kundin verlangt bei der Pharmaassistentin etwas gegen Schmerzen, aber nicht zum Einnehmen. Die PA erklärt ihr den Unterschied der verschiedenen Schmerzpflaster. Die Kundin entscheidet sich für eines der selbst wärmenden Sorte.

Kurz vor dem Einkassieren holt die PA ein Muster von einem anderen Schmerzpflaster und legt es dazu: „Für Sie zum probieren – das ist ein Schmerzpflaster der anderen Sorte“.

Die Kundin nimmt das Muster, sagt: „Oh, gut. Dann brauche ich die Packung ja nicht zu kaufen“ … und geht damit aus der Apotheke.

Die PA ist baff – und sauer auf sich selbst. Und beschliesst das nie mehr zu machen. Von jetzt an gibt es entweder nur noch Muster von einer ganz anderen Richtung als das was gekauft wurde, oder es wird erst nach dem einkassieren dazugelegt.

Man lernt nie aus, Nein.

Ärztemuster – nicht im Handel erhältlich

Auf dem Rezept der Frau vom Hautarzt: „1 OP Antidry Mandelöllotion“

Ich gebe der Frau die Packung. Am nächsten Tag kommt sie zurück: „Das ist nicht das, was der Arzt geschrieben hat.“
Ich suche noch mal das Rezept heraus – da steht genau das drauf, was ich abgegeben habe.

Frau: „Aber vom Arzt habe ich ein Muster bekommen – und das war eine andere Lotion. Auch mit Mandelöl, aber leichter.“
Ich suche im Computer – da gibt es keine andere Mandelöllotion von Antidry. Die „Calm“ ist es laut ihr genausowenigwie die Sonnensachen. Auch im Internet finde ich keine Info.

Die Frau geht nach Hause und holt die Musterpackung.
Tatsächlich. Da steht drauf: „Antidry Bodylotion extra mild mit Mandelöl.“ Das Fläschchen ist hellblau. Unsere ist rosarot.
So etwas.
Ich rufe bei unserem Lieferant an und frage danach – die kennen das auch nicht.
Sehr seltsam.
Ich rufe dem Hersteller an – der kann mir das dann erklären.

Die hellblaue Packung hat nach dem Hersteller eine ähnliche Zusammensetzung wie die normale rosarote – aber es ist nicht dasselbe. Diese leichte Lotion ist aber nicht im Handel erhältlich.

Ja, wie? Warum machen sie die dann und der Arzt verteilt Muster davon?

Die Sache stellt sich dann so dar: Der Arzt bekommt von der Firma Muster der Lotion (der normalen) zum Abgeben. Die sind aber gesetzlich von der Menge her limitiert. Um diese Beschränkung zu umgehen stellt die Firma diese anderen Muster her – auch zum Verteilen.

Was für einen Sinn macht das denn?
Ich hätte der Frau das gerne besorgt, aber es ist nicht möglich: die hellblaue Lotion gibt es nicht für den Handel und Vertrieb. Sie wollen nicht einmal mir als Apotheke ein paar Muster schicken. Die einzige Möglichkeit ist, wenn der Arzt noch ein paar hätte.

Na, Danke.