Pulvule

Und ich dachte immer, Kapseln sehen alle gleich aus … form-mässig, meine ich.

Habt ihr schon einmal so etwas gesehen?

Das ist eine sogenannte Pulvule.

Hier habe ich noch keine von denen gesehen, aber ich bin darauf aufmerksam geworden und habe ein Bild gesucht, nachdem ich in einem Apothekenforum gelesen habe, dass es „vielleicht nicht die beste Idee ist, ein Antidepressivum in Patronen-form zu machen“

Tatsächlich. Hat was.

 

Das Problem mit der NLP – und eine Bitte an die Krankenkassen

NLP, das sind die Produkte, die Nicht-Listen-Präparate sind, also: Nicht auf der SL (Spezialitätenliste: was von den Grundversicherungen der Krankenkasse bezahlt wird), nicht auf der LPPV (der Negativ-Liste, von keiner Krankenkasse bezahlt).

Sie sind so was zwischendrin. Nicht Fisch und nicht Vogel.

Eigentlich könnte man sagen, das sind die Präparate, die von der Zusatzversicherung übernommen werden – nur stimmt das -selbst wenn man eine Zusatzversicherung hat- nicht in jedem Fall.

Grundsätzlich entscheidet jede Kasse selbst, was ihre Zusatzversicherung (von denen es auch verschiedenen geben kann) beinhaltet. Viele Kassen zahlen z.B. kein Rhinomer, Triomer und andere Salz-Spüllösungen, manche aber schon. Dasselbe gilt für befeuchtende Augentropfen und Hautpflegeprodukte. Weil das der Computer aber nicht erkennen kann, kommt es halt vor, dass die Kunden später eine Rechnung von der Apotheke bekommen.

Ich kann aus Zeitgründen nicht bei jedem NLP Produkt einzeln nachschauen, ob das jetzt eine solche Ausnahme ist oder nicht. Unser System erlaubt nämlich keine Differenzierung nach der Krankenkasse (gibt es überhaupt eines, das das macht?), so dass ich höchstens separat im Internet danach suchen kann.

Was ich machen kann ist bei sehr zweifelhaften Präparaten darauf hinweisen. Das machen wir auch.

Trotzdem kommen gelegentlich Patienten zurück und reklamieren.
Inzwischen sind wir so weit, dass wir zu NLP Präparaten überhaupt keine verbindlichen Aussagen mehr machen. Das heisst, wenn mich jemand fragt, ob das von der Krankenkasse übernommen wird, muss ich sagen: „Das kommt auf ihre Kasse und die Art Ihrer Zusatzversicherung an.“

Was … irgendwie auch für mich nicht befriedigend ist.

Noch unschöner finde ich, dass die Krankenkassen – denen wir (via Abrechnungsstelle) ja eine detaillierte Aufstellung aller abgegebenen Produkte und Dienstleistung übermitteln (inzwischen elektronisch) – den Versicherten nur eine gesammelte Abrechnung präsentieren. Das heisst, da steht dann nur:

Rechnung der Apotheke vom … bis … : 235 Franken,

Selbstbehalt (den der Patient dann abgezogen bekommt) 50.50.- Franken.

Übernommene Leistung durch die Krankenkasse: 184.50 Franken.

Da steht nicht drin, dass die SL Produkte ganz übernommen werden – abzüglich 10% Selbstbehalt, von den NLP manche gar nicht, andere zum Teil .. und erst recht nicht wie viel?.

Das ist kein Riesen Aufwand mehr das auf die Rechnung zu machen.

Könntet Ihr das bitte jetzt endlich mal einführen?!

Nicht nur für mich, damit ich bei interessierten Personen nicht immer heraussuchen muss, was das jetzt alles gewesen ist und wieso nicht ganz alles bezahlt wurde – sondern auch für die Patienten. Dann können sie auch sehen und kontrollieren, dass alles stimmt. Da wäre wahrscheinlich noch Sparpotential drin, denn nicht nur unsere Abrechnungen erhalten die Patienten so gekürzt, auch die der Ärzte und der Spitäler.

Geschlechterspezifische Medikamente (2)

Kunde:  „Ist das ein Schmerzmittel für Frauen oder für Männer?“

Das besagte Medikament wird als Frauen-Schmerzmittel vermarktet, speziell gegen Periodenschmerzen  (sieht man auch etwas an dem Dreieck hinter dem Namen), aber es enthält auch „nur“ Ibuprofen in der gleichen Dosierung wie andere Schmerzmittel auch. 200mg in dem Fall. Neu gibt es die auch als 400mg (forte) – von denen ich aber keine Packung gefunden habe – die wären nämlich noch deutlicher: die Packung ist grell-rosa.

Eigentlich ist die Frage aber nicht so daneben.

In der Zukunft wird es geschlechterspezifische Medikamente geben, aber so weit sind wir noch nicht ganz.

Man weiss, dass es deutliche Unterschiede gibt im Stoffwechsel von Frauen und Männern. Man weiss, dass sich manche Krankheiten bei Frauen anders äussern als bei Männern – man denke nur an den Herzinfarkt mit den häufiger atypischen Symptomen – aber auch dem selteneren Auftreten. Auch haben Medikamente teilweise unterschiedliche Wirkungen (Blutdruck- und Schmerzmittel) und man weiss, dass manche Medikamente bei Frauen anders dosiert werden müssen als bei Männern (z.Bsp Psychopharmaka).

Ursprünglich wurden die Medikamente hauptsächlich an (jungen, gesunden) Männern getestet – und Frauen sind halt keine „klein geratenen Männer“. Frauen im gebärfähigen Alter waren ausgeschlossen von Studien, weil man negative Folgen fürchtete, wenn sie während den Studien schwanger würden. Das Risiko ist da – trotzdem steht seit 1993 die Aufforderung, dass bei der Arzneimittelentwicklung Patienten beiderlei Geschlechts einzubeziehen sind und sowohl bei der Wirksamkeit als auch Unbedenklichkeit nach signifikanten Unterschieden zwischen Frauen und Männern zu suchen ist.

Seitdem vergrössert sich das Wissen über geschlechterspezifische Medikamente, aber es ist noch viel zu tun in diesem Bereich.

Und dann sicher auch noch in der Öffentlichkeitsarbeit, sonst haben wir noch mehr von diesen hier:

https://pharmama.ch/2010/09/16/geschlechterspezifische-medikamente/

Seltene Krankheiten oder: Wieviel ist ein Menschenleben wert?

In der Schweiz wissen wir das – zumindest, wenn es um Medikamente geht. Es sind 100’000 Franken pro gerettetes Menschen-Lebensjahr.

Das sagt das Bundesgerichtes im sogenannten Myozyme Fall.

Bevor wir aber dazu kommen, ein paar Dinge zur Einführung.

Seltene Krankheiten nennt man so, wenn bis zu 5 von 10‘000 Menschen betroffen sind. Es handelt sich dabei meistens um vererbte Stoffwechselkrankheiten. Man kennt heute zwischen 6000-8000 seltene Krankheiten … geben tut es sicher einige mehr.

Wirksame Medikamente gibt es nur für rund 60 davon. Und die Behandlungskosten betragen zwischen 200‘000 und 600‘000 Franken pro Jahr und Patient. Die Forschung für seltene Krankheiten läuft allerdings weiter und man kann mit neuen medikamentösen Therapien rechnen.

Das Problem liegt auf der finanziellen Seite – die Belastung für die Grundversicherung steigt. Man redet von zusätzlichen 90 Milliarden Franken – zu den 60 Milliarden, die das System heute schon kostet.

Letztes Jahr hat sich in der Schweiz das Bundesgericht eingeschaltet und eine Obergrenze für die von der Krankenkasse zu übernehmenden Therapiekosten genannt: nicht mehr als 100‘000 Franken pro Jahr, wenn die entsprechenden Medikamente nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind.

Und das sind viele nicht – weil sie z.B. off label so angewendet werden, (also ausserhalb der Indikation die in der Packungsbeilage beschrieben ist) oder weil sie nur im Ausland hergestellt und erhältlich sind. Oder weil sie nicht genug Studien haben, dann sind sie auch nicht auf der SL-Liste, sondern der NLP … so wurden sie bisher nicht bezahlt – oder nur nach langen Verhandlungen mit den Kassen.

Das Problem ist auch, dass es keine Kriterien für ein Kosten-Nutzen Verhältnis im Off-label-Bereich gibt. Das sind Fragen, die tief in den Bereich der Ethik gehen – was darf wieviel kosten? Was, wenn es nicht Lebensnotwendig ist, aber eine Verbesserung der Lebensqualität mit sich bringt?

Der Myozyme Fall ist ein Beispiel für die Problematik und die Grundlage für den Entscheid des Bundesgerichtes:

Zusammengefasst: Eine Patientin hat Morbus Pompe (eine seltene Krankheit). Sie bekommt Myozyme als Medikament – was jährlich CHF 600’000 kostet. Myozyme ist nicht in der Spezialitätenliste – es steht allerdings auch keine Alternative zur Verfügung. Myozyme ist aber als orphan drug ine einem vereinfachten Verfahren zugelassen worden.

Für die Patientin hat das Mittel folgende Auswirkungen: es stabilisiert die Befunde, steigert die Lebensqualität, mit Medikament braucht sie nachts keine Beatmung und kann bis 30m (mehr) selbst laufen.

Die Frage ist nun: reicht das / rechtfertigt das derart hohe Therapiekosten?

Es ist klar: die Frau leidet unter ihrer Krankheit. Mit Medikamente leidet sie … ein bisschen weniger. Sie stirbt aber nicht, wenn sie das Medikamente nicht bekommt.

Das Bundesgericht hat in diesem Fall entschieden, dass das Ergebnis dem finanziellem Aufwand nicht gerecht wird und sagt:

„Die Kostenfrage kann auch nicht auf die Seite ge- schoben werden mit der blossen Behauptung, es sei ethisch oder rechtlich unzulässig, Kostenüberlegungen anzustellen, wenn es um die menschliche Gesundheit gehe. Die finanziellen Mittel, die einer Gesellschaft zur Erfüllung gesellschaftlich erwünschter Aufgaben zur Verfügung stehen, sind nicht unendlich. Die Mittel, die für eine bestimmte Aufgabe verwendet werden, stehen nicht für andere ebenfalls erwünschte Aufgaben zur Verfügung. Deshalb kann kein Ziel ohne Rücksicht auf den finanziellen Aufwand angestrebt werden, sondern es ist das Kosten-/Nutzen- oder das Kosten-/Wirksam- keitsverhältnis zu bemessen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung und die obligatorische Krankenpflegeversicherung, sowohl im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Aufgaben als auch im Verhältnis zwischen verschiedenen medizinischen Massnahmen (…).»

Da steht dann auch:

„… untersucht der Myozyme- Entscheid rechtsvergleichend und unter Beizug gesundheits- ökonomischer Überlegungen, wie viel finanzieller Aufwand im Hinblick auf die Rettung eines Menschenlebens verhältnismässig ist. Er kommt zum Ergebnis, dass Beträge in der Grössenordnung von maximal CHF 100’000 pro gerettetes Menschenlebensjahr noch als angemessen betrachtet werden. Das Bundesgericht sieht diese Angaben dadurch bestätigt, dass die in der Schweiz maximal zugelassenen Therapiekosten in der Onkologie CHF 84’000 betragen.“

Das sagt also das Bundesgericht.

Ich lasse das mal so stehen.

Man kann jetzt darüber diskutieren, inwiefern sich die Regierung da einmischen soll. Auf der anderen Seite … Die andere Variante ist, dass die Krankenversicherungen selbst entscheiden, wieviel sie an den orphan drugs zahlen möchten.

Und das ist im Moment der Zustand:

Da steht in Art 71b 4 der Verordnung über die Krankenversicherung:

Die zu übernehmenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Nutzen stehen. Der Versicherer bestimmt die Höhe der Vergütung.

Ist das besser?

(Quelle: http://www.physicianprofiling.ch/PompePolednaJusletter022011.pdf und admin.ch)

Oma im Hoch

Die benuruhigte Tochter ruft in die Apotheke an, weil sich Oma seltsam vehält. Bei einem Besuch finden sie Oma – sonst geistig und körperlich einigermassen fit, selbständig und allein lebend … anders vor als sonst.

Sie ist für ihre Verhältnisse sehr ruhig und geistig irgendwie … nicht ganz da. Sie läuft leicht schwankend, redet als ob sie Essen im Mund hätte …

Ob das an einem Medikament liegen könnte, das sie neu bekommen hat?

Oma auch rasch ans Telefon geholt – für ein paar Fragen mehr und auch um Nachzufragen, ob ich der Tochter die Info auch weitergeben darf – ja.

Woran liegts? Es war kein Schlaganfall ,wie ich erst befürchtet habe – es hat auch langsam angefangen. Wir gehen ihre neue Medikation durch und finden dabei, dass sie Fentanyl Pflaster neu verschrieben bekommen hat.

Sie hat ihre Fentanyl Pflaster, die man alle 4 Tage wechseln soll nicht gewechselt, sondern einfach ein neues daneben geklebt. Bei Pflaster 3 haben wir jetzt langsam aber sicher Überdosierungserscheinungen … Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel und Opiat … wahrscheinlich war sie sogar etwas „high“.

Weshalb sind die Medikamente in der Schweiz teurer?

Lassen wir mal die Erklärung mit dem höheren Lohnniveau und den höheren Lebenshaltungskosten allgemein zur Seite, hier eine neue (und überraschende) Erklärung, warum in der Schweiz die Medikamente teurer sind als in anderen Ländern:

Damit die Medikamente in anderen Ländern billiger sein können.

Huh? Lies hier:

http://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/schweiz-finanziert-medikamente-der-nachbarlaender-mit-124530479

Sinken in der Schweiz die Medikamentenpreise …  leide das ganze Geschäftsmodell der Pharmaindustrie. Die grossen Firmen würden eine Mischkalkulation betreiben. Länder mit hohen Medikamentenpreisen finanzierten Länder mit niedrigen Preisen mit.

Wir „subventionieren“ also mit unseren Preisen Länder wie Deutschland mit. Das betrifft anscheinend vor allem die Generika, weil da in Deutschland ein (Zitat) ruinöser Wettbewerb für die Pharmafirmen läuft.

Was zum Geier? Vor allem, wenn man dann weiss, wie die Medikamentenpreise bisher „gemacht“ wurden:

Medikamentenpreise (wir reden hier von denen, die von der Grundversicherung übernommen werden) sind keine Marktpreise, sondern werden staatlich festgesetzt. Der Publikumspreis eines kassenpflichtigen Medikamentes setzt sich zusammen aus dem Fabrikabgabepreis und den Vertriebskosten. Der Fabrikabgabepreis wiederum wird aufgrund eines therapeutischen Quervergleichs und eines Auslandpreisvergleich bestimmt.

(Quelle BAG)

Wir haben ja einen sehr starken Franken, da „lohnt“ sich der Vergleich mit dem Ausland und eine Anpassung des Preises. Bisher war der Umrechnungskurs für die Medikamente auf CHF 1.53, neu soll er CHF  1.23 sein (die Anpassungen erfolgen hier nur alle 3 Jahre, darum ist das noch so hoch).

In der Schweiz zahlen Patienten für kassenpflichtige Mittel laut Krankenkassenverband Santésuisse aktuell im Schnitt 20 Prozent höhere Preise als in den sechs Vergleichsstaaten. … Bei den Generika fällt diese Rechnung noch gravierender aus.

Das sind übrigens die 6 Vergleichsstaaten: Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Österreich.