Jahreswechsel in der Apotheke

Die Zeit vor dem Jahresende ist in der Apotheke immer anstrengend. Die Leute beziehen von ihren Dauerrezepten, was sie noch können. Ich habe das mal das Franchise-phänomen genannt. Dann sind zusätzlich viele krank, aktuell noch mehr, da nicht nur Grippe, sondern Covid – das betrifft dann auch immer wieder mal Mitarbeiter. Und dann müssen wir enorm viel Aufwand betreiben um manche Medikamente zu beschaffen, das betrifft nicht nur viele Beruhigungsmittel (grad um die Zeit früher vermehrt gebraucht), sondern auch Mittel gegen Diabetes und noch so viele mehr. wenigstens bei den Antibiotika und Fiebersäften hat sich das bei uns etwas entspannt.

Man merkt auch, wie die finanzielle Situation für viele schwieriger geworden ist. Und wie die Leute ungeduldiger und aggressiver sind. Das wird dann an den einfach zu erreichenden Dienstleistern ausgelassen – zum Beispiel uns in der Apotheke. Kurz gesagt – ohne meine lieben Mitarbeiter, ohne das Team der Apotheke und Drogerie wäre ich wohl auch bald soweit, mir etwas anderes, stressfreieres und emotional lohnenderes zu suchen.

Aber neues Jahr, neue …Probleme. Die üblichen Krankenkassen-wechsel, natürlich – und viele, die wieder nicht verstanden haben, dass sie zu einer Krankenkasse mit tiers garant System gewechselt haben und in der Apotheke die Medikamente erst mal selber zahlen müssen. Aber neu ist: der Selbstbehalt für teure Medikamente erhöht sich – mit dem Ziel, Generika zu fördern. Grundsätzlich finde ich das eine sehr gute Sache: ich habe es nie begriffen, weshalb jemand auf „dem Original“ besteht, wenn es genauso gut wirksame Generika gibt. Noch weniger, wenn es da Auto-generika gibt, die nicht nur „genau so gut“ sondern tatsächlich identisch mit dem Original sind (ausser dem Preis). Nachzulesen hier: Nehmen Sie doch das Generikum. Bitte.

Der Entscheid des Bundesrates hilft tatsächlich, so manchen zu überzeugen. Aber was das wieder an Diskussionen gibt.

Kleine Einführung in das Schweizer Gesundheitssystem, was Medikamente und die Apotheken betrifft – das immer noch viele nicht verstanden haben:
Die Krankenkasse ist obligatorisch. Man muss eine Grundversicherung haben, kann aber selber wählen, wo man versichert sein will.
– In der Grundversicherung kann man die Franchise wählen: das ist der Betrag, bis zu dem man die Kosten an Medikamenten und Arztbesuchen erst mal selber übernimmt. Erst nach Erreichen der Franchise springt die Krankenkasse ein. Wenn man eine Krankenkasse hat, die nach dem tiers payant System funktioniert, können Apotheken die Medikamente direkt der Kasse berechnen. Die wird allerdings bis zum Erreichen der Franchise das dann dem Patienten in Rechnung stellen.
– Bei den Medikamenten, die von der Grundversicherung übernommen werden, gilt ein Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist der Teil der Kosten des Medikamentes, der (nach Erreichen der Franchise) vom Patienten übernommen wird. Er beträgt normalerweise 10%. Für Medikamente, die im Vergleich zu gleichwertigen Generika zu teuer sind, betrug dieser Anteil bis Dezember 20%. Per 1. Januar 24 zahlt der Patient nun 40% des Originals selber.
– Man kann in der Grundversicherung verschiedene Versicherungsmodelle wählen, die eine günstigere Prämie haben, aber die Leistungen etwas einschränken. Bei der Assura gilt grundsätzlich das System des tiers garant, was bedeutet, dass man als Patient selbst Arztbesuche und die Medikamente in der Apotheke direkt bezahlt, das sammelt und selbst erst nach Erreichen der Franchise einsendet. Andere Versicherungsmodelle schränken die freie Arztwahl ein: beim Hausarztmodell muss man erst zum eigenen Hausarzt, der auf der KK-Liste ist, beim HMO Modell in eine HMO-Praxis, beim Telmed System muss man erst bei der Krankenkasse anrufen bei einem medizinischen Problem.

Das sind so die groben Grundsätzlichkeiten. Dazu kommen dann noch so Feinheiten, wie die LOA, der leistungsorientierten-Abgabe: dem Vertrag, den die Krankenkassen mit den Apotheken haben und in dem festgelegt ist, wie unsere Arbeit vergütet wird – die ist nämlich seit 2001 nicht mehr im Medikamentenpreis enthalten, sondern wird über Pauschalen abgegolten. Wir sind aktuell bei LOA IV – und voraussichtlich wird die LOA V Anfang 2025 eingeführt (mit mind. 3 Jahren Verspätung). Mich persönlich nerven Erklärungen zur LOA aus verschiedenen Gründen. Für viele hört sich das an, als ob wir etwas „zusätzlich“ bekommen würden – dabei wurden mit dem Pauschalen-System jährlich Millionen eingespart. Ausserdem erwecken so Diskussionen in mir das Gefühl, dass unsere Arbeit in der Apotheke manchen nichts wert ist. Schon klar, viele sehen nicht, was wir „hinten“ alles machen. Wir klären Wechselwirkungen, ersetzen Medikamente, wo nötig und möglich, besorgen sie oder stellen sie her, wir machen Vorbezüge und Repetitionen. Wir kontrollieren, sorgen für eine wirtschaftliche Abgabe, wir dokumentieren, wir haben einen wahnsinns-bürokratischen Aufwand mit den ganzen Krankenkassen und Unfallkassen.

Jetzt also das mit den 40% Selbstbehalt für teure Originale. Wie schon erwähnt, ist das für viele jetzt doch ein Überzeugungsgrund, zu wechseln. Aber die „ich will das Original“ (Prestige?)-Patienten gibt es immer noch – oft verbunden mit dem unschlagbaren Argument: „Ich zahle ja schon so viel an Krankenkassen-Prämie!“. Auch die „ich reagiere aber auf alle Generika allergisch!“ (hahaha – nein.).
Es gibt Gründe, NICHT zu einem Generikum zu wechseln. Medizinische Gründe, wie bei den Schilddrüsenmedikamenten und den Anti-Epileptika. Aber auch psychologische, wie bei dem älteren Patienten, der die neuen Tabletten nicht mehr nimmt, weil sie anders aussehen. Was ist da besser? Nicht genommene Medikamente wirken nicht.
Früher konnte ich in so vernünftigen Fällen in der Apotheke die „Substitution ausschliessen„, den Wechsel ablehnen - und wenn wir das gemacht haben (und protokolliert), wurde hier weiter der geringere Selbstbehalt berrechnet.
Jetzt habe ich das Problem, dass das nicht mehr gilt, denn laut BAG „Wenn medizinische Gründe gegen die Abgabe eines Generikums sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden, aber das muss neu mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.“ Das bedeutet: Ich muss in so einem Fall beweisen können, dass ein Ersatz ein medizinisches Problem darstellt. Mein Wissen, dass das so ist (bestehende Studien etc.) reicht offenbar nicht mehr aus dafür.
Was kann der Patient nun noch tun? Er braucht (auch bei bestehendem Dauerrezept) jetzt ein neues Rezept vom Arzt, auf dem der Arzt ausdrücklich den Ersatz ablehnt. Zum Beispiel indem er drauf schreibt: „Sic“ oder „kein Ersatz aus medizinischen Gründen“ oder derartiges.

Diskussionen und Erklärungen incoming. Für die Apotheken und die Ärzte wahrscheinlich auch. Nur, dass uns die Zeit dafür nicht bezahlt wird.

Medikamenten-Zoff und Apotheken-Bashing

Es nervt mich, wie aktuell in der Presse wieder Stimmung gemacht wird gegen die Apotheken. Hier die drei neusten Schlagzeilen, alle unter dem Titel „Medikamenten-Zoff“

„Bis zu 400 Prozent teurer – wir zahlen zu viel für Medikamente“
„Kaufst du zu viele Medikamente im Ausland, vernichtet sie die Swissmedic“
„Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden“

Woher der Wind weht (respektive, wer da grad lobbyiert) erkennt man dann in den Artikeln (bei 20 Minuten passend unter dem Kapitel Wirtschaft) selber. Im ersten Artikel geht es um die Medikamentenpreise:
„Teure Medikamente treiben die Krankenkassenprämien nach oben. In der Schweiz kosten die Arzneimittel zum Teil deutlich mehr als im Ausland.“ – Während der zweite Teil stimmt, der erste wurde schon mehrmals wiederlegt. Die Krankenkassenprämien steigen nämlich nicht wegen der Medikamentenausgabe durch die Apotheke an die Bevölkerung – die machen einen niedrigen einstelligen Prozentbereich der Ausgaben der Kassen und der Gesundheitskosten aus. Im folgenden wird es etwas präzisiert und sie reden von „Medikamente und Pflegeleistungen in Heimen“ als Treiber für den drohenden Prämienanstieg. Trotzdem doppeln sie später nach: „Überissene Margen etwa von Apotheken führen dazu, dass der Preisunterschied (zum Ausland) schlussendlich noch deutlich höher liege“ – Äh, was? Wir haben schon lange kaum noch Margen auf die – wir reden hier ja von rezeptpflichtigen – Medikamente, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die werden anhand eines Vertrages (LOA) mit den Kassen abgerechnet, in denen das genau festgehalten ist. Marge ist da kaum noch drin, unsere Arbeit wird durch Pauschalen abgegolten. Und da wir Apotheken Medikamente vor allem im unteren Preissegment abgeben (60 Prozent der Medikamente, die wir abgeben kosten unter 15 Franken) … dürfte der Vorwurf wiederum vor allem die Medikamentenabgabe in Spitälern und vielleicht Spezialärzte betreffen.
Aber klar – hier werden wieder vor allem Sparmassnahmen auf Kosten der Apotheke vorgeschlagen. Wenn die Preise der Medikamente sinken (und wir haben regelmässig Preisanpassungen durch das BAG), sinkt auch die Marge (was noch übrig ist). Seit 2012 wurde so schon 1,2 Milliarden Franken eingespart.
Natürlich ist da noch Potential drin – aber vielleicht sollten sie mal statt an die eh schon günstigeren Alltagsmedikamente (und Generika) auf die Hochpreiser gehen? Momentan ist da übrigens die neue LOA in Vernehmlassung, die das bringen sollte. Deren Einführung wurde jetzt schon diverse Male verschoben.

AIm zweiten Artikel geht es um den Import von Medikamenten: „Krankenkassen fänden es gut, wenn Patienten … Medikamente im Ausland billiger kaufen könnten. Doch die Zulassungsbehörde bleibt hart.“ Ja, klar. Medikamente und deren Import (und das ist kaufen) unterstehen aus gutem Grund Einschränkungen. Ein in der Schweiz zugelassenes und sich im Handel befindendes Medikament untersteht strenger Qualitätskontrolle, braucht eine Packungsbeilage in 3 Sprachen und bei der Abgabe in der Apotheke werden Gegenanzeigen und Wechselwirkungen angeschaut. Das gilt nicht nur für die rezeptfplichtigen Medikamente. Ganz toll finde ich deshalb die im Artikel aufgeführten Beispiele: „mit einer Bestellung bei einer deutschen Versandapotheke den Monatsbedarf an Nasentropfen überschritten… die gesamte Bestellung wurde von der Swissmedic vernichtet.“
Jo, erstens: Online Apotheken dürfen in der Schweiz nur auf Rezept Medikamente versenden, auch Nasentropfen oder – sprays, die es sonst ohne gibt. Der Grund ist, dass so sichergestellt ist, dass vorher ein Kontakt mit einer Fachperson stattgefunden hat um Gesundheitsprobleme abzuklären. Abschwellende Nasensprays wechselwirken zum Beispiel mit Blutdruckmedikamenten. Allgemein sollten sie nicht länger als 5-7 Tage angewendet werden, da sich sonst rasch ein Gewöhnungseffekt entwickelt und man praktisch abhängig wird davon. Darauf weisen wir in der Apotheke hin und geben Tipps, falls das schon passiert ist, wie man davon loskommt. Selbst ein „Monatsbedarf“ wäre also eigentlich schon ein Kunstfehler.
Auch das Beispiel hat es in sich: „…bezog eine Dreimonatsdosis eines Mittels zur Regulierung von Gewicht und Darmtätigkeit, das in der Schweiz nicht mehr erhältlich war. Sie bekam eine Rechnung von Swissmedic in Höhe von 300 Franken“.
Mittel zum Abnehmen, das es nicht mehr gibt … das dürfte Sibutramin sein. Der Wirkstoff wurde wegen starker Nebenwirkungen und schlechtem Nutzen-Risiko-Verhältnis (inklusive Todesfälle) in mittlerweile allen Industrieländern vom Markt genommen. Mittel damit können aber immer noch online bestellt werden. Allgemein sind Mittel zum Abnehmen, die man online bestellt oft (obwohl als natürlich und pflanzlich angeboten) mit gefährlichen Stoffen versetzt. Mit einer online-Bestellung und Import umgeht man jegliche Kontrollen und Sicherheitsvorgaben.
Bei beiden Beispielen handelt es sich um nicht-rezeptflichtiges und nichts was von der Krankenkasse bezahlt wird. Selbst als Apotheke durfte ich (bis vor kurzem) keine Medikamente aus dem Ausland der Krankenkasse verrechnen – und ein Import ist sowieso nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Ich darf es, wenn in der Schweiz nachgewiesen nicht mehr erhältlich. Es ist dann mit einem (enormen) Mehraufwand verbunden, weil die Nicht-lieferbarkeit nachgewiesen sein muss. Was das angeht: die Medikamente die ich bräuchte sind dann oft auch im Ausland nicht erhältlich.

Auch im dritten Artikel geht es um die Medikamentenpreise: „Die Kosten für Medikamente steigen und damit verteuern sich auch die Krankenkassenprämien.“
Neben den schon erwähnten Gründen für die Preisgestaltung in der Schweiz, nach der laut Artikel noch „viel Sparpotential“ vorhanden ist, schieben sie die Preisgestaltung auf „wirtschaftliche Günde, weil die Pharmaindustrie die stärkste Exportindustrie“ sei und volkswirtschaftliche Aspekte gegen Gesundheitskosten abgewogen werden. Die Krankenkassen (so wird vorgeschlagen) soll die Preise verhandeln, da sie ja die Rechnungen zahlen.
Oh weh! – wer wissen will, wie das dann läuft, soll sich mal in das System mit den Rabattverträgen in Deutschland einlesen. Da verhandeln die Kassen mit den Pharmafirmen und machen Verträge (die geheim sind), worauf dann nur noch genau das Generikum dieser Pharmafirma von der Kasse bezahlt wird. Es folgen ständig Wechsel der Medikation beim Patienten (welches Generikum halt gerade einen Vertrag hat), Lagerhaltungs- und Lieferprobleme bei manchem Medikament, wenn die Firmen trotz Versprechen nicht mit dem Produzieren nachkommen, und Retaxationen (die Krankenkasse zahlt der Apotheke das ganze Medikament nicht, wenn es nicht das so vorgeschriebene ist). Das geht dann wieder zulasten der Apotheke und auch der Patienten.
An der Stelle hätte ich einen Sparvorschlag – die Krankenkassen haben nämlich echt hohe Vewaltungskosten und sehr gut bezahlte CEOs … und sie machen jährlich gute Gewinne (!), hauptsächlich mit der Zusatzversicherung. Die obligatorische Grundversicherung müssen sie auch nicht quersubventionieren, so können sie (trotzdem) Prämiensteigerungen rechtfertigen. Es würde auch schon vielen helfen, wenn die Prämien vom Einkommen abhängig gemacht würden (und nicht vom Alter etc.).
Letzter Vorschlag im Artikel: „Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden. Wir haben ein Problem mit den Verpackungsgrössen. … ein Fall, wo ein Patient ein Medikament bekam, bei dem die Packung 4000 Franken kostet, er braucht aber nur die Hälfte.“ Das stimmt, wir haben kein System, das darauf ausgelegt ist, Packungen zu öffnen und Tabletten einzeln abzugeben. Grundsätzlich finde ich das keine gute Idee (Siehe hier: Warum Tabletten abfüllen nicht besser ist). Aber auch hier: das ist vielleicht etwas für Hochpreiser und an Orten, an denen man sie danach weiter verwenden kann (Onkologiepraxis? Kliniken?). Da lohnt sich der Aufwand dann und man kann den Rest weiter brauchen.
Momentan dürfen wir übrigens bei bestimmten Medikamenten, die schwer erhältlich sind (Liste beim BAG), Tabletten abzählen und abgeben und den Aufwand sogar der Kasse verrechnen. Die knapp 5 Franken decken kaum die Arbeit, die man damit hat (Abzählen, einpacken, Packungsbeilage ausdrucken, einpacken, etikettieren, dokumentieren im PC und auf Papier für den Rest der Tabletten). Aber schon meldet die Presse, dass die Apotheker das nützen um sich zu bereichern.

Ich hab genug davon. Wäre noch schön, wenn bei den Leuten auch ankommt, dass da die Krankenkassen und Versandapotheken so Meldungen nicht wirklich zum Wohl des Patienten pushen, sondern vor allem zum eigenen.

Zu viel bezahlt in der Apotheke?

Es titelte die 20 Minuten vorgestern: „Ärger über Apotheken-Rechnung – Beratungszuschlag, ohne beraten worden zu sein“. Im Artikel beschreibt der Leser, wie er in der Apotheke für seine Ferien Mittel gegen Übelkeit und Durchfall gekauft hat. Als „Profi“ hat er die Wirkstoffe angegeben und die Medikamente als Generika erhalten. Danach hat er sich aber über die Quittung geärgert, auf der separat ein „Medikamenten-Check“ ausgegeben ist.

Das würde mich vielleicht auch ärgern – vor allem aber irritiert es mich etwas … wie kommt der denn da drauf? Der Medikamenten-Check ist eine von zwei Pauschalen, die von der Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden verlangt werden. Unsere Leistung/Arbeit ist ja seit 2004 nicht mehr im Medikamentenpreis als Marge enthalten.

Das ist nicht drauf bei freiverkäuflichen Medikamenten, nicht bei Sachen, die über die Zusatzversicherung gehen. Das sind auch keine „Beratungstaxen“, wie sie gerne genannt werden. Die Beratung gehört dazu, aber noch einiges weiteres wie Dossierführung, Wechselwirkungscheck, Lagerhaltung, Abrechnung mit den Krankenkassen undsoweiter.

Jetzt hat aber in den letzten Monaten einiges geändert im Apothekenumfeld. So wurde die bisherige Liste C (freiverkäuflich, nur in Apotheken) faktisch aufgehoben – das meiste landete in der Liste D (freiverkäuflich auch in Drogerien), wenige Medikamente wurden wegen Problemen, die eine intensivere Beratung oder gar Dokumentation benötigen in die Liste B (also zur Rezeptpflicht) hochgestuft. Parallel dazu wurde den Apothekern aber erlaubt auch weiterhin (und noch mehr) auch rezeptpflichtige Medikamente abzugeben. Die Voraussetzungen dafür zu erläutern, würde den Rahmen dieses Blogposts sprengen.

Und so war das hier: Das Domperidon Mepha oro ist Liste B UND auf der SL-Liste und deshalb wurde die Pauschale separat zum Preis des Medikamentes angegeben. Eigentlich wären es sogar 2 Pauschalen: der Bezugs-Check von 3 Franken hat die Apotheke dem Kunden erlassen. Das halten wir auch so bei Selbstzahlern von Rezepten – mit der Begründung, dass der Patient uns da einen Teil der Arbeit (das Abrechnen mit der Kasse) abnimmt.

Übrigens ist das Domperidon Mepha oro 30 Tbl das einzige, das aktuell in der Liste B ist und SL – der Rest ist entweder immer noch als Liste C angegeben (siehe rot markierte im Bild) und/oder NLP (nicht von der Grundversicherung bezahlt).

Das wird der Grund sein, weshalb das dem Mitarbeiter der Apotheke durchgerutscht ist: Ganz korrekter Weise hätte er die Abgabe dann nämlich unter dem Patientennamen aufnehmen müssen – vielleicht hätte sich der Kunde dann auch nicht mehr über die „mangelnde Beratung“ erhitzt? Die hätte er dann (zwangsweise) gehabt. Aber das wäre ihm sicher auch nicht recht gewesen – so als Pflegefachmann.

Übrigens: Wenn man da die Preise vergleicht, sieht man, dass er im Vergleich zum Original mit 30 Stück selbst mit der Pauschale noch günstiger war (CHF 11.65 gegen 14.30). Aber die Apotheke ist natürlich wieder der Abzocker, böse Pharma! Die Kommentare in der 20 Minuten mag ich gar nicht lesen und noch weniger korrigieren.

Die bessere Alternative zum Referenzpreissystem

Wer die letzten beiden Artikel durchgearbeitet hat, weiss, dass die Apotheke in der Schweiz ein Problem hat. Mit dem aktuellen System laufen schon 20% der Apotheken an der Existenzgrenze. Und es soll weiter gespart werden an uns.

Bei sehr günstigen Medikamenten verdienen wir fast nichts, weil da der Vertriebsanteil (die Marge) von Personal-, Lager- und Logistikkosten gefressen wird. Ich erinnere an den Paracetamolsirup für nicht mal 3 Franken, der auch von der Grundversicherung übernommen wird. Auch rezeptpflichtiges fällt da – Preissenkungen sei Dank – immer mehr darunter. Bei denen bekommen wir immerhin die Pauschalen, aber die 7 Franken sind für die ganze Arbeit, die wir dafür machen nicht deckend.

Bei sehr teuren Medikamenten (so ab 2750.-) machen wir gar ein Verlustgeschäft, wegen den noch höheren Zuschlägen des Zwischenhandels und den Zinsen, die wir für das Vorausstrecken (bis die Kasse das nach Monaten zurückbezahlt) leisten müssen.

Bleiben nur noch die Medikamente im mittleren Preissegment. Bei der Abrechnung an die Krankenkasse sind wir eingeschränkt in der Menge / Grösse, die wir abgeben dürfen durch die Dosierung auf Rezept. Und da gibt es doch einige Generika (günstige Nachfolgeprodukte) die wir aktiv empfehlen / wechseln sollen … auch wenn wir immer noch einen Anreiz haben, die teureren zu nehmen. Ich mache das trotzdem, da ich den Einsatz von Generika sehr sinnvoll finde. Es gibt aber einige (medizinische) Gründe, das nicht immer zu machen: Generika, eine Betrachtung 4.

Also, was tun, damit A) die Kosten im Gesundheitssystem nicht weiter steigen und B) die Apotheken und damit einer der wichtigsten Grundversorger erhalten bleiben?

Den Vorschlag des Gesundheitsdepartements mit dem Referenzpreissystem und der Senkung des Vertriebsanteils auf 9% (siehe voriger Post) lehnen die Apotheker klar ab. Und mit ihnen die Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP, SVP, die Verbände Economiesuisse, Gewerbeverband, Gemeindeverband, Vips, Intergenerika, SVKH, ASSGP, Sciencesindustries, Pharmalog, IG e-Health, die Versicherer curafutura und Santésuisse sowie das Konsumentenforum.

Damit werden nämlich die negativen Anreize bei Abgabe und Verkauf von Arzneimitteln eher erhöht: Generika / günstigere Medikamente allgemein / mehr Medikamente / Mengen.

Statt dessen schlägt der Apothekerverein pharmasuisse zusammen mit curafutura (Krankenkversicherer) folgende nachhaltige Lösung vor:

Statt 6 Preisklassen nur noch 1.

Ein Fixzuschlag je Packung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Höhe von CHF 14.85. Der beeinhaltet dann alle Leistungen der Apotheke und ist inklusive Personalkosten und und Grossistenkosten und kann noch sinken, wenn die Personalkosten mit der LOA Pauschale entschädigt werden.

Der Vertriebsanteil wird auf 3% festgelegt (für verschreibungspflichtige Arzneimittel). – das ist ein grösserer Abschlag als das von Herrn Berset geforderte.

Maximal darf der Zuschlag je Packung CHF 300 betragen – egal, wie teuer das Medikament ist. Diese Plafonierung ist eigentlich betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, erlaubt es aber Kosten zu senken – die entstehen ja mit den 2% Hochpreisern die 60% der Kosten ausmachen (!)

Das Ziel ist es, die Leistungen der Apothekenteams unabhängig vom Fabrikabgabepreis und Preisklasse fair zu entgelten. Zudem unterstützt dieser Vorschlag die Förderung von Generika, weil für Originalprodukte und Generika gleiche Voraussetzungen geschaffen und falsche Anreize abgeschafft werden.

Es ist klar und gewollt, dass mit dem neuen Modell tiefpreisige rezeptpflichtige Medikamente teurer werden. Denn die Kosten bei den tiefpreisigen Medikamenten müssen jetzt unbedingt und rasch den realen Kosten angepasst werden: Ob ein Medikament CHF 10 Millionen oder CHF 2 kostet – das Wissen und die Logistikkosten unterscheiden sich nicht, einzig das Risiko. Es ist zudem nachvollziehbar, dass ein Arzneimittel nicht so billig wie ein Kaugummi am Kiosk sein kann. Die wahren Kosten entstehen dem Gesundheitssystem bei den Medikamenten momentan mit den Hochpreisern.

Für die Apotheker stehen die medizinische Grundversorgung und die Patientensicherheit im Vordergrund. Bereits jetzt führt der Preisdruck zu Lieferengpässen und gefährdet die medizinische Grundversorgung und auch die rentable Herstellung von einzelnen Spezialitäten. Aktuell gibt es bei mehr als 500 Medikamenten Lieferengpässe – mitunter eine Folge, da für gewisse Spezialprodukte zu wenige Anreize einer Lagerhaltung bestehen. Es ist Aufgabe des Bundesrats, jetzt eine Lösung zu finden, die die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung und die Patientensicherheit auch weiterhin gewährleisten. Es gilt, die Hausärzte und Apotheker aus dem Schussfeld zu nehmen.

Quelle: Positionspapier Pharmasuisse

Immer mehr: die Krankenkasse will das nicht bezahlen!

Oder: Bürokratie vor gesundem Menschenverstand (und wahrer Wirtschaftlichkeit)

Als Apotheker hat man die Aufgabe die Bevölkerung mit der richtigen Medikation zu versorgen. Die Krankenkassen bezahlt das anhand der Verträge, die sie gemacht haben. Da wären die Leistungen anhand der LOA, die Medikamente anhand der Spezialitätenliste SL, Nicht-Medikamente wie Verbandmaterial, Inkontinenzprodukte etc. anhand der Mittel-und Gegenstände-Liste MiGeL und hergestellte Rezepturen anhand der Arzneimittel-Liste mit Tarif ALT.

Es zeigt sich, dass die Krankenkassen diese Verträge vermehrt eng nach Wortlaut auslegen – das Ziel: Nicht bezahlen müssen. So geschehen schon bei mir in der Apotheke mit für den Patienten auf Arztrezept hergestellte Salbe deren einer Bestandteil nicht in der ALT war. So geschehen im letzten Jahr vermehrt mit Material das auf der MiGeL ist, aber von Pflegepersonal angewendet wird (im Heim oder zu Hause).

Herr Martinelli berichtet von zwei Fällen aus der Spitalapotheke, bei der die Krankenkasse etwas nicht zahlen wollte. In dem Fall betrifft es den „Off-Label“ Bereich, also einen Einsatz von zugelassenen Medikamenten ausserhalb der in der Packungsbeilage beschriebenen Anwendung.

Fall Eins: Ein Medikament gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs, das aus dem Ausland importiert werden muss und deshalb Off-label ist. In so einem Fall muss man bei der Krankenkasse anfragen, ob sie das Medikament dann auch bezahlen (Kostengutsprache). Eingesetzt werden sollte ein Generikum, also ein günstigeres Nachfolgerpräparat. Die Antwort der Krankenkasse war etwas überraschend: Das (günstigere) Generikum wird nicht bezahlt, da sie keinen Vertrag betreffend einer Rückvergütung mit dieser Firma hätten. Sie haben aber einen mit dem Originalhersteller, dieses würde übernommen.

Für mich hört sich das stark nach den Rabattverträgen der Krankenkassen in Deutschland mit verschiedenen Firmen an. Sehr seltsam ausserdem, dass das in dem Fall mit dem Original gemacht wurde – wo bleibt denn da die Wirtschaftlichkeit?? Die ausführende Apotheke kann das nicht wissen. Wenn in diesem Fall die dringend nötige Behandlung schon mit dem Generikum angefangen wurde, hätte die Apotheke die Behandlung dann auch total (!) nicht erstattet bekommen.

Fall Zwei: Ein Medikament gibt es nicht in der gebrauchten Dosierung. Es handelt sich um 25mg Tabletten, gebraucht würden 5mg. Die Anwendung ist deshalb „Off label“, weil es im Spital in der Dosierung zur Beruhigung eingesetzt wird und nicht bei Shizophrenie / manisch-depressiven Episoden. Die Lösung hier: Man stellt Kapseln her. Das können wir in der Apotheke, indem wir die vorhandenen Tabletten pulverisieren, strecken und auf die Kapseln in der richtigen Dosierung verteilen – das ist ziemlich arbeitsaufwändig. Im Spital wird das Medikament recht viel gebraucht, weshalb sie es extern in Auftrag geben. Der Lohnhersteller macht die Kapseln mit dem Wirkstoff selber und ist günstiger. Nun kommt die Krankenkasse und will die Kapseln nicht (mehr) bezahlen – da der Wirkstoff zwar auf der SL ist, aber nicht in der ALT steht. Wenn die Kapseln aus den Originaltabletten (teurer) hergestellt werden würden, dann würden sie es bezahlen!

Hier steht noch aus, ob sich die Krankenkasse überzeugen lässt, das zu übernehmen. Wenn nicht, werden die Kapseln in Zukunft wieder aus den Originaltabletten hergestellt auch wenn das wirtschaftlich unsinniger ist.

Ich sehe da eine deutliche Entwicklung, dass die Krankenkassen zumindest bei den Apotheken immer genauer hinschauen, was sie bezahlen, respektive Wege suchen, das nicht (mehr) zu tun – und das, obwohl der Anteil der Gesundheitskosten, die durch die Apotheken verursacht werden bei nur 6.4% liegt (siehe hier S. 71). Die Medikamentenpreise (und damit die Apothekenleistungen) sind halt der am leichtesten beeinflussbare Faktor. Die Sparmassnahmen (aktuelle und geplante) haben inzwischen gravierende und negative Auswirkungen auf die Apothekendichte und unsere Arbeit. Wie das oben. Der Mehraufwand der damit verbunden ist (Telefonate, Abklärungen, Dokumentationen) wird nämlich überhaupt nicht vergütet und hält uns vermehrt von der eigentlichen Arbeit (Patienten richtig beliefern und beraten) ab

Umteilungs-Panikmache

Vorgestern habe ich mich aufgeregt, als mich eine Kollegin auf diesen Artikel in der 20-Minuten aufmerksam gemacht hat: Gibt es Hustenmittel bald nur noch auf Rezept?

Auszugsweise daraus:

Apotheken sollen bisher rund 100 frei verkäufliche Medikamente nur noch auf Verschreibung abgeben dürfen. Der Krankenkassenverband warnt vor steigenden Kosten.

Erkältungs- und Hustenzeit … Bisher ging man dafür in die Apotheke und holte sich ein Erkältungsmittel oder einen Hustensirup. Künftig wird das nicht mehr so einfach sein:

der Bund … sollte … die Spezialitätenliste für Arzneimittel bereinigen und sie nicht noch weiter ausbauen. «Denn die Ärzte und Apotheken werden so immer die teureren, von der Krankenkasse bezahlten Medikamente verschreiben, weil sie eine höhere Marge haben und mehr daran verdienen.

Ich weiss fast nicht, wo anfangen das Durcheinander, die Halbwahrheiten und die totalen Falschaussagen auseinanderzubeineln.

Fangen wir mal an mit der Umteilung der Medikamente. Es stimmt, mit dem neuen Heilmittelgesetz (HMG) wird es eine Umverteilung geben. Bisher sah das so aus in der Schweiz: die Medikamente waren in Listen eingeteilt: A – verschärft rezeptpflichtig, B- rezeptpflichtig, C-in Apotheken erhältlich, D-auch in Drogerien erhältlich. Nun wird auf Anfang 2019 die Liste C praktisch aufgelöst. Ein grosser Teil wird in die Liste D kommen, also in Drogerien erhältlich sein. Da dort in der Schweiz auch fachlich ausgebildetes Personal arbeitet, finde ich das durchaus okay. Ein paar Anpassungen wie zusätzliche Warnhinweise auf Medikamentenpackungen wird es ausserdem noch geben, aber solange die Sachen nicht im Supermarkt landen wo gar keine Beratung und Kontrolle ob das wirklich geht stattfindet, ist das auch für mich als Apothekerin in Ordnung.

Worum es im Artikel aber geht ist der Teil der Liste C, der praktisch „heraufgestuft“ wird in die Rezeptpflicht. Dazu gehört (auch wenn diese „Liste“ noch nicht bekannt ist) ziemlich sicher Medikamente wie der Hustensirup mit Codein. Ein Trend in den letzten Jahren zeigte wie der gerne missbraucht wird – für ein günstiges High. Das hat schon schon dazu geführt, dass er nicht nur erst ab 18 Jahren erhältlich ist (wie auf der Packung angeschrieben), sondern dass die Apotheken ihn einem gewissen Klientel nur noch auf Rezept abgegeben haben. Es gibt so einen Passus im Gesundheitsgesetz vieler Kantone, da steht „Missbrauch ist entgegenzutreten“ und die Abgabe wird deshalb verweigert. Es gibt noch andere wirksame Hustensirups, die auch missbrauchgefährdete Personen problemlos bekommen konnten. In anderen Ländern haben sie diese Hustenmittel grad wirklich durchgehend rezeptpflichtig gemacht und damit nicht mehr erhältlich für die Bevölkerung ohne Rezept. Aber … selbst wenn Codein mit der Umteilung ab 2019 in die Liste B kommt – das neue HMG vergrössert im gleichen Zug die Kompetenzen der Apotheker rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben. Schon jetzt ist das „in begründeten Ausnahmefällen“ möglich. Mit dem neuen HMG kommt nämlich dieser Passus:

Die unter der Abgabekategorie B zugelassenen Arzneimittel dürfen wie bisher normalerweise nur durch eine Medizinalperson abgegeben werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Allerdings können Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2019 in folgenden Fällen Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben: Das Arzneimittel war vor dem 1. Januar 2019 in der Abgabekategorie C eingestuft

Quelle: BAG Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten

Also: Für die Leute, die das brauchen, werden auch Codeinhaltige Hustenmittel weiterhin ohne Rezept erhältlich sein. In der Apotheke. Neu wird aber kommen, dass wir die Abgabe dokumentieren müssen – also ein Patientendossier anlegen, analog der Abgabe auf Arztrezept bisher.

Nun zu den steigenden Kosten für das Gesundheitssystem? Bisher ist es so gewesen, dass die Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden eher günstiger geworden sind, da die Preisbestimmung gesetzlich geregelt ist. Die Medikamente auf Spezialitätenliste (SL) werden von der Grundversicherung übernommen. Da sind Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen (und Dosierungen) drauf, die auch freiverkäuflich (over-the-counter =OTC) sind. Die freiverkäuflichen sind grundsätzlich teurer! Die Marge ist bei denen höher. – Vergleicht mal die Preise von Voltaren Dolo gel und Voltaren gel – oder noch besser ein Generikum: Ecofenac.

Ausserdem: Eine Umteilung in die Rezeptpflicht bedeutet nicht gleichzeitig eine Umteilung auf die Liste der von der Grundversicherung übernommenen Medikamente (SL). Dass auf der SL (trotzdem) einiges drauf ist, was da nicht hingehört (wie die Homöopathie), will ich hier nicht einmal abstreiten.

Was sein könnte ist aber, dass ein Medikament nach der Umteilung neu unter die LOA fällt. Der Vertrag zwischen der Krankenkasse und den Apotheken über die Abgeltung der Arbeit der Apotheken – die LeistungsOrientierte Abgabe. Das würde im Falle eines schon bisher SL-Medikamentes bedeuten, das neu rezeptpflichtig wird, dass dann die Pauschalen dazu kommen. Das sind (maximal) CHF 7.20.-  Dafür müssen wir die Abgabe dann ja aber auch neu dokumentieren, was wir vorher nicht mussten. Ich wage aber sehr zu bezweifeln, dass das zusätzlich Kosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ verursacht für die Krankenkassen, wie SVP-Nationalrat Frehner im Artikel zitiert wird. Für 100 Millionen müssten ja 14 Millionen Packungen Hustensirup (o.ä.) abgerechnet werden (nicht selber bezahlt). Aber vielleicht redet er ja vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen … ich bin sicher, dass die das gerne als weiterer Vorwand für Prämienerhöhungen nehmen.

Nebenbei. Hier ein nicht freigeschalteter Kommentar von letzter Woche zum Blog-Artikel „Hustensirup-Hoch„:

Wow, da durch, dass der Hustensaft Makatussin, jetzt in zwischen überall Rezeptpflichtig wurde, ist der Schwarzmarkt am boomen. Hat das was gebracht? Ein Maka kostet jetzt einfach 60.- anstatt 6.85.- wie noch vor 3 Jahren. Jeder der Syrup will bekommt ihn auch.

Zeigt mir: die Apotheken nehmen ihre Aufgabe (das richtige Medikament für den richtigen Patient) schon ziemlich ernst, dass sie das nicht einfach verkaufen. Ausserdem: Angebot und Nachfrage :-) – Die Marge möchte ich mal haben … der Sirup kostet in der Apotheke nämlich immer noch knapp 7 Franken.