An manchen Tagen hasse ich das Telefon

Telefoniere und frage spezifisch nach der Apothekerin, dann beklage Dich lautstark und langwierig über die neuen jungen Nachbarn in deinem Wohnhaus, die Nachts gerne laut feiern und frage 10 Minuten später ob die Apotheke auch Ohrenstöpsel verkauft.

Rufe am nächsten Tag wieder an und halte die Apothekerin 10 Minuten am Telefon fest nur um zu fragen, ob die Vitamin C Kapseln, die wir verkaufen auch klein sind, denn sie seien nur eine kleine Person und können auch nur kleine Tabletten schlucken. Viele Minuten später frage nach, was für eine Farbe die Kapseln haben, denn sie können keine Tabletten oder Kapseln haben, die farbig sind.

Seufz.

Die zahlen das einfach nicht!

Ehrlich, das ist mir ein Rätsel, warum die Krankenkasse Groupe Mutuel da so einen Aufstand macht.

Der Fall:

Die Frau bekommt in der Schwangerschaft Magnesiocard Pulver 5 verschrieben. Das kommt noch häufig vor: das Magnesium dient dazu frühen Wehen vorzubeugen, wirkt es doch Muskelentspannend und Krampflösend.

Die Krankenkasse weigert sich, das zu übernehmen.

Ihre Begründung: Magnesiocard Pulver 5 Beutel ist ein Medikament, das in der Schwangerschaft zu Schwangerschaftskomplikationen gehört und in dem Fall muss sie selber zahlen (da sie die Franchise noch nicht erreicht hat).

Ihre Begründung findet sich hier bei Comparis erklärt

Mutterschaft – umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die Zeit nach der Geburt (Wochenbett und Stillzeit). Auf Leistungen bei Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, Betreuung durch eine Hebamme und Stillberatungen.
Hingegen fallen Therapien und Medikamente im Zusammenhang mit Komplikationen unter Franchise und Selbstbehalt. Dies ist im September 2001 vom Bundesgericht so festgehalten worden. Das betrifft z.B. die Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt ….

Magnesiocard ein Mittel gegen Schwangerschaftskomplikationen?

Fangen wir doch von vorne an. Mal abgesehen von der Schwangerschaft: Welche Arzneimittel werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt? (Quelle: BAG)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt sämtliche Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage verwendet werden und in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten (Spezialitätenliste SL) aufgeführt sind. Die Kostenübernahme von Arzneimitteln der SL kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder mengenmässig eingeschränkt werden (sogenannte Limitationen, in der SL als Limitatio L gekennzeichnet).

  • Verordnung vom Arzt: Rezept  ✔*Check!*
  • Magnesiocard 5, 10 und 7.5 findet sich auf der Spezialitätenliste  ✔*Check!*
  • Limitationen hat es keine  -✔*Check!*
  • Indikation laut Kompendium:
Therapie des Magnesium-Mangels, verursacht durch z.B. Fehlernährung, Diuretikatherapie, Diarrhoe, Alkoholabusus; Tachykarde Herzrhythmusstörungen, vor allem bei Resistenz gegenüber anderen Antiarrhythmika;
Adjuvans zu Beta-2-Tokolytika bei Prodromi frühzeitiger Geburt resp. drohendem Spätabort;
zur Deckung eines erhöhten Bedarfs im Hochleistungssport und während der Schwangerschaft; ✔
Therapie der Eklampsie, Präeklampsie und des tetanischen Syndroms.
Wadenkrämpfe, Muskelzuckungen, restless legs
*Check!*
Ein erhöhter Bedarf ist doch keine Komplikation! 
Ich kann auch aus Erfahrung sagen, dass die meisten Krankenkassen das anstandslos übernehmen – und ich sehe hier in dem Fall nicht, wieso die „groupe mutuel“ das nicht macht. Mal abgesehen davon, dass ich die Erklärung fadenscheinig finde, halte ich das für sehr unkulant gegenüber der werdenden Mutter. Ich merke mir das jedenfalls als „schlechte“ Krankenkasse – wenn jemand schwanger werden möchte.
Haben andere damit schon Erfahrungen gemacht?

Trinken sie?

Ein jüngerer Mann kommt in die Apotheke und verlangt die Apothekerin zu sprechen. Er ist höchst beunruhigt.

Mann: „Könnte es sein, dass ich einen Herzinfarkt habe? Mein Herz rast, ich habe so ein Druckgefühl in der Brust.“

Pharmama – schaut ihn an. Seine Hände zittern und er ist sehr nervös. Er ist etwas jung, aber, das muss nichts heissen. „Haben Sie Schmerzen?“

Mann: „Nein, das nicht. Aber mein Herz klopft ziemlich stark.“

Pharmama -hmm, mal schauen ob er sonst Risikofaktoren hat. „Hatte jemand in ihrer Familie schon einmal Herzprobleme?“

Mann: „Nein.“

Pharmama: „Haben Sie hohen Blutdruck?“

Mann: „Nein“.

Pharmama: „Wie sieht es aus mit Rauchen oder Alkohol?“

Mann (entrüstet) „Ich trinke keinen Alkohol! Ich bin Muslim!“

Pharmama: „Okay …“ (anderer Gedanke) „- aber was haben sie heute schon getrunken?“

Mann (überlegt): „Etwa 6 Tassen Kaffee, 3 Cola und 2 Red Bull seit der Party heute Nacht …“

Oha! Da hätten wir einen Grund für seine Symptome: Coffeinvergiftung irgendwer?

Muss die Apotheke Medikamente auf Rechnung abgeben?

Situation: Der Kunde hat eine Krankenkasse, bei der das „Tiers garant“ gilt – das bedeutet, die Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, so dass bezogene Medikamente von der Apotheke nicht direkt der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Dem Kunden passt das nicht (vielleicht hat er auch kein Geld dabei) und dann kommt gelegentlich das: „Sie müssen mir eine Rechnung stellen.“

Muss die Apotheke das?

Das findet sich so zum Teil auch als „Rat“ im Internet in verschiedenen Foren, auch hier auf einer Seite für die Assura Krankenkasse:

Das vom KVG vorgesehene System des „Tiers garant“ drängt sich bei ambulanten Leistungen als vernünftigstes Zahlungssystem auf. Kann der Versicherte seine Medikamente nicht bar bezahlen, muss der Apotheker ihm eine Rechnung ausstellen (Art. 42, Abs 3 KVG)

Was steht denn in dem erwähnten Artikel 42 des Krankenversicherungsgesetzes? Absatz 3:

Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Im System des Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung, die an den Versicherer gegangen ist. Bei stationärer Behandlung weist das Spital die auf Kanton und Versicherer entfallenden Anteile je gesondert aus. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten

Leistungserbringer hier = Apotheke. Schuldner = Krankenkasse. Aber hier steht Rechnung im Sinne von Quittung. Die Apotheke muss eine Quittung ausstellen, auf der die Leistung ersichtlich ist, sowie der Preis der Leistung. Da steht nichts davon, dass ich dem Patienten eine Rechnung ausstellen muss, die er erst später bezahlen kann.

Noch etwas deutlicher findet man das in den „Fragen und Antworten zur LOA“ auf der Seite der Santesuisse – dem Verband der Krankenversicherer:

18. Darf der Apotheker von Kunden, deren Krankenversicherer dem neuen Tarifvertrag nicht beitreten, Barzahlung verlangen, oder muss er eine Rechnung ausstellen?

Unter diesen Voraussetzungen gilt der Tiers garant. Im Tiers garant kann der Leistungserbringer auch Barzahlung verlangen. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass der Leistungserbringer dem Versicherten auch in diesem Fall eine detaillierte und verständliche Rechnung übergibt – sonst kann der Versicherer keine Rückerstattung vornehmen.

Eben: Rechnung im Sinne von Quittung. Nicht im Sinne von: jetzt beziehen, später zahlen.

In unserer Apotheke halten wir es so, dass wir im Normalfall Barzahlung verlangen. Nur in Fällen, wo wir die Kunden kennen, machen wir teilweise Ausnahmen.  Das hat gute Gründe: die Zahlungsmoral ist leider häufig schlecht.

Wechselbad

Heute hatte ich einen seltsamen Tag. Einerseits hatte ich eine Menge gute Interaktionen mit Kunden, viele gute Gespräche, einige „Danke-schön’s“ und ein paar, die gesagt haben, dass das empfohlene Mittel gut gewirkt hat.

Und dazwischen das absolute Kontrastprogramm, ein paar Kunden, denen man es einfach nicht recht machen konnte.

Im Normalfall ist es eher entweder oder den Tag lang – da weiss man, was man hat (auch wenn es mal nicht gut ist) und nicht so ein Wechselbad der Gefühle.

Am schlimmsten fand ich die eine, die die Pharmaassistentin wegen einem komischen Ausschlag am Finger ausquetschte. Was sie ursprünglich verlangt hat ist ein Fingerling – so ein Kondomartiges Gummiding, um den Finger vor Feuchtigkeit zu schützen.

Als sie sah, dass ich frei war, wendete sie sich praktisch mitten im Gespräch von der Pharmaassistentin ab, um mir den Finger unter die Nase zu halten: „Was kann ich da noch machen?“

Ich schaute mir den Finger an: gerötet, am Rand schuppig, Nagel auch betroffen: weiss und verdickt, dazu eine allgemeine Entzündung, stellte ein paar Fragen:

Wie lange?  – Schon lange.

Beisst es?  – Nein.

Haben Sie sonst Allergien? Neurodermitis? Psoriasis? – Nein.

Was haben sie schon ausprobiert? – Viel. (Hmmpf, geht es etwas genauer?)

Hat irgendetwas davon geholfen? – Das Cortison, das ich nehme.

Wie lange schon? – Ein paar Wochen.

Ganz offensichtlich ist es aber noch nicht weg. … und wochenlang würde ich nicht eine Kortisoncreme auftragen, das dünnt die Haut aus und wenn es eine Infektion ist ….

Böser Blick: Ich weiss.

Für mich sah der Ausschlag weniger aus wie ein Ekzem, mehr wie ein Pilz – auch etwas schuppig und ihr Nagel ist auch verdickt, ich sage ihr das. –  Nein. Es ist kein Pilz.

Haben sie es denn testen lassen beim Arzt? – Ja.

Und? Was sagt der denn? – Es waren verschiedene Ärzte und keiner hat mir gesagt, was es ist – die sind sich selbst nicht einig.

Ein Mittel zum auftragen will sie aber nicht mal ausprobieren (Nein), auch mein Hinweis, dass- wenn es nach mehreren Wochen Cortison nicht wirklich besser ist, es sinnvoll wäre mal etwas anderes zu probieren (Nein!) – und dass ich den Finger auch nicht unbedingt in Plastik hüllen würde – etwas luftdurchlässiges … wieder unterbricht sie mich: – Nein. Das ist gut so!

… nachdem ich merke, dass was immer ich sage, nicht ankommt, gebe ich die Beratung auf und verabschiede mich kurz um mich anderen Kunden zuzuwenden.

Sie (sauer) beim zahlen des Fingerlings zur Pharmaassistentin: „Manchmal geben die Apotheker gute Tipps. Ich dachte sie könnte das auch“

Kann ich – wenn man mir zuhört und nicht immer nur „Nein“ sagt.

Ich hatte schon Kunden mit ähnlichen Hautproblemen, denen haben zum Beispiel Umschläge mit Schwarztee enorm geholfen – aber das braucht am Anfang etwas Überzeugungsarbeit und Anleitung … und nachdem die nette Frau so abweisend zu mir war – Nee.

Neue Versicherungskarten

Es ist ein neues Jahr und viele Leute haben eine neue Versicherung – mit entsprechend neuer Karte. Diejenigen, die die selbe Versicherung haben, haben nur zum Teil neue Karten bekommen, wenn etwas geändert hat.

Was ich mit Sicherheit aber sagen kann ist, dass wenn jemand mit einer Karte in die Apotheke kommt, die noch keinen Chip hat – er sicher in der Zwischenzeit eine neue Karte bekommen hat. Der Chip ist jetzt vorgeschrieben – auch wenn ich ihn immer noch nicht lesen kann: ich brauche den Magnetstreifen.

Kunde kommt mit Karte ohne Chip. Ich versuche es trotzdem die Deckung abzurufen, mit dem erwarteten Resultat.

Pharmama: „Entschuldigung, aber ich habe gerade versucht, ihre Versicherung zu validieren und die Karte von der ABC Krankenkasse ist gesperrt. Haben sie vielleicht eine neue Versicherungskarte?“

Patient: „Ja.“ *schaut mich an*

…. ok. das sollte keine rhetorische Frage sein, sondern eine Aufforderung. Also nochmal.

Pharmama: „Kann ich sie haben?“

Patient: „Ah, ja.“ *gibt mir die neue Karte*

Apropos ohne Chip.

Da kam letzthin einer mit einer neuen Versicherungskarte, wo er den Chip fein säuberlich herausgeschnitten hat. „Aus Gründen meiner Privatsphäre“  meinte er.