Mitgehört

Kunde: „Ich hätte gerne eine Packung Aspirin C.“

Pharmaassistentin: „Mit 10 oder 20 Stück?“

Kunde: „Was ist der Unterschied?“

Pharmaassistentin (unsicher): „… äh, die Menge und … der Preis?“

Notfallkoffer und Firmenapotheke

Simon schreibt in seinem (neuen) Blog über Konzert- und Agenturarbeit www.nanoteilchen.ch  gestern über ein Missverständnis bei einem Konzert, wo kein Notfallkoffer vorhanden war:

So bin ich eines Freitag Nachmittages durch Zürich spaziert, immer auf der Suche nach einer Apotheke. Meines Irrglaubens zufolge haben Apotheken Notfallkoffer, die man ausleihen, zurückgeben und das gebrauchte Material bezahlen kann. Dem war nicht so. Die Apothekerin/Drogistin/Pharma-Assistentin/was-auch-immer schaute mich mit ziemlich grossen Augen an. Und auch ihr Lachen klang nicht, als ob sie mir – trotz meines Hundeblickes, der allerdings definitiv nicht gelang – helfen könne.
So trottete ich zurück und wir mussten mit einer Autoapotheke vorlieb nehmen.

Nähme mich wunder, ob dies in allen Apotheken so ist. Vielleicht weiss Pharmama dazu mehr?

Was die Notfallkoffer betrifft … nein, auch wir vermieten keine – ich kenne auch keine Apotheke, die das macht. Was ich kenne sind manche Apotheker, die für Sportvereine den Samariter-Einsatz machen und die nehmen dann selbst einen Koffer mit.
Ich denke, das mit dem Vermieten ist einerseits ein Problem von „Angebot und Nachfrage“ – in dem Fall: bisher keine Nachfrage und andererseits ein rechtliches. Vor allem, wenn besagter Koffer mehr enthält als Verbandsmaterial und Desinfektionsmittel.

Das geltende Heilmittelgesetz (HMG) und die geltende Arzneimittelverordnung regeln die Abgabe von Arzneimitteln.
In Kurz: Arzneimittel sind in verschiedene Abgabekategorien eingeteilt. Liste A und B rezeptpflichtig, Liste C Apothekenpflichtig, Liste D in Drogerien, E freiverkäuflich. Wer was abgeben darf richtet sich sich nach der Ausbildung der abgebenden Person: Arzt: alles, Apotheker ab Liste C, Drogerie: ab Liste D …

Die Abgabe eines Arzneimittels aus einem Notfallkoffer oder auch Arzneimittelschrank in einem Betrieb durch einen Mitarbeiter stellt eine Abgabe gemäss HMG dar. Die ist ohne Fachberatung jedoch nur für Arzneimittel der Abgabekategorie E zulässig. Denn: füllt ein Mitarbeiter den Firmen-Arzneimittelschrank oder Notfallkoffer  auf, aus welchem sich andere dann selbst bedienen können, findet die Abgabe zwar in der Apotheke statt und die notwendige Fachberatung ist dort gewährleistet, im Betrieb selber aber nicht mehr.

– Man kann das Problem umgehen, indem man vor einer Herausgabe eines Medikamentes in der Firma mit einer Fachperson Rücksprache nimmt: Firmenarzt oder der Apotheker – eventuell per Telefon? Aber: macht das jemand?

Was ich nicht weiss, ist, wie es um die Sanitäter steht – die haben ja eigentlich eine entsprechende Ausbildung, also sollte es bei denen kein Problem sein – oder?

Das könnte man sogar noch weiter spannen- (Nochmals Simon):

Ist es dementsprechend (theoretisch) auch untersagt rezeptfreie Schmerzmittel direkt an Bekannte weiter zu geben?

Aus den gleichen Gründen wie oben: Ja. – Aber das sollte man schon darum nicht machen, weil man als „Laie“ nicht um alle Wechselwirkungen wissen kann .. und auf was man sonst noch achten muss. Dass tatsächlich jemand wegen dem bestraft wurde, habe ich aber noch nicht gehört – nicht mal, als wegen dem mal ein Allergischer Schock aufgetreten ist :-(

Und wo wären da die Grenzen? Eltern geben ihren Kinder doch regelmässig Medis die nicht von einer Apotheke abgesegnet wurden…

Aber sie haben die Medikamente doch höchstwahrscheinlich *für* das Kind in der Apotheke gekauft – oder?
Ansonsten gilt dasselbe wie oben ja auch für Kinder, mit dem Zusatz noch, dass die nicht gleich auf Medikamente reagieren wie Erwachsene.

Ein klassischer Fall, wo Praxis und Theorie auseinander klaffen.

Husträusper…Hust!

Der Kunde klagt über länger andauernden Husten.
Ich versuche herauszufinden, warum der so lange dauert:

Pharmama: „Entschuldigen Sie, aber: rauchen Sie?“
Kunde: „Nein.“
Pharmama: „Ah, aber Sie riechen nach …hust… Marihuana …?“
Kunde: „Ja, nun, ich rauche keinen Tabak, ich dachte das meinen sie …“

Nicht nur, nein.  :-)

Schmerzhaft.

Die eher komplizierte ältere Kundin kommt am Samstag in die Apotheke.

Vielleicht zuerst etwas Vorgeschichte: Es ist eine Schmerzpatientin, die schon die verschiedensten Mittel durchprobiert hat. Gelegentlich denkt man, jetzt hat man etwas gefunden, was wirkt und sie nehmen kann, dann beklagt sie sich wieder, dass sie das Medikament nicht verträgt … wegen Schwindel, Magenbeschwerden etc. und man sucht etwas anderes. Dabei kann es sein, dass sie einmal das normale verträgt (z.B. Tramal) und das retard überhaupt nicht – und in der nächsten Woche will sie wieder unbedingt das „andere“, weil das doch besser ist. Namen kann sie sich überhaupt nicht merken – alle ihre Medikamente sind supergenau angeschrieben und die Spitex kommt und hilft ihr gelegentlich, auch dass sie nicht zuviel nimmt. Mit der Spitex ist sie auch nicht zufrieden … aber das ist eine andere Geschichte.

Jedenfalls kommt sie also an einem Samstag mit einem Zettel. Darauf hat sie das Schmerzpflaster aufgeschrieben, das „meiner Freundin so gut genützt hat“„Durogesik Matrix“ (so geschrieben, ja). Das hätte sie jetzt gern!

Für Laien: Das ist ein Schmerzpflaster, ja, eins auf Morphiumbasis und dementsprechend nicht nur rezeptpflichtig sondern dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. No way, das sie das von mir einfach so auf Verdacht bekommen kann.
Ausserdem habe ich bei ihr da so gewisse Bedenken. Sie ist ein älteres, gebrechliches Fräulein und läuft nicht sehr gut. Zumindest die ersten Tage sollte jemand bei ihr sein, wenn sie das Pflaster hat– nicht dass sie umkippt.
Dann macht ihr das Tramal das sie hat schon so Verstopfung, dass sie Abführmittel nehmen muss. Das kann mit dem Durogesic nur noch schlimmer werden. Dann sieht sie nicht mehr sehr gut und das Gedächtnis … die Pflaster müssen alle 3 Tage gewechselt werden.

Aber ich rufe dem Arzt an, wenn sie drauf besteht – der auch tatsächlich da ist (am Samstag!) und mir erwarteterweise sagt, dass er sie dafür vorher sehen will. Ich weise ihn dann noch darauf hin, dass sie vor 2 Jahren von einem anderen Arzt schon Fentanyl Pflaster verschrieben bekommen hat (was dasselbe ist) – Einmal nur, demnach hat sie das damals nicht sehr gut vertragen…. sie selbst erinnert sich nicht mehr daran.
Jedenfalls hat sie jetzt für nächste Woche einen Termin.

Nachtrag:

Der Arzt hat ihr dann tatsächlich die Pflaster aufgeschrieben. Sie hat eines aufgeklebt und ihr ist (Überraschung! Nein, eigentlich nicht) schwindlig geworden – trotz gleichzeitig genommener Paspertin, das dem eigentlich entgegenwirken soll–

Und jetzt … nimmt sie sie nicht mehr.

Seufz.

Nächster Versuch?

Freundin oder Katze?

Aus Amerika

Junge und Mädchen kommen zum Apotheker-

Junge: „Was kann ich nehmen, wenn ich allergisch bin auf Katzen?“

Apotheker: „Was für eine Art allergischer Reaktion haben sie denn?“

Junge: „Mein Hals schwillt zu und ich bekomme Mühe zu atmen.“

Apotheker: „Sie sollten die Katze loswerden.“

Mädchen: Schaut den Apotheker böse an.

Junge: Schaut das Mädchen nervös an und sagt zum Apotheker: „Was, wenn ich das nicht kann?“

Apotheker: „Es wäre wirklich das Beste, wenn sie sich von der Katze fernhielten.“

Junge: „Dann … gibt es gar nichts, was ich nehmen kann?“

Apotheker: „Speichern sie die Notfallstation ganz oben im Telefonspeicher und nehmen sie überall eine Packung Zyrtec mit … wobei das nicht reichen wird. Ein Epi-Pen ist besser, aber auf Dauer ? … Werden sie die Katze los!“

Tragik folgt.