Die Situation der Apotheken in der Schweiz

2011 habe ich die letzte Übersicht gemacht – wie steht es aktuell um die Apotheken in der Schweiz? Daten entnommen aus Fakten und Zahlen Schweizer Apotheken 2019

In der Schweiz gibt es 1800 öffentliche Apotheken. Das ist ziemlich stabil – 8 Apotheken mehr als im Vorjahr – da aber die Bevölkerung zunimmt, sind das tatsächlich im Verhältnis weniger Apotheken: Im Jahr 2007 kamen auf 100 000 Einwohner 22,4 und im Jahr 2017 nur noch 21,2 Apotheken. Daneben haben auch viele Drogerien schliessen müssen. Es fällt zudem auf, dass neue Apotheken an stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen, Einkaufszentren und in der Innenstadt öffnen. Um­gekehrt erfahren Stadtquartiere und ländliche Gebiete gera­de das Gegenteil. Das wird zunehmend ein Problem der fehlenden Grund-Versorgung.

Mit 21 Apotheken pro 100 000 Einwohner liegt die Schweiz unterhalb des europäischen Durchschnitts. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union weisen eine durchschnittliche Apothekendichte von 31 Apotheken pro 100 000 Einwohner auf.

Dagegen gibt es 413 Ärzte pro 100 000 Schweizer Einwohner.

Die Anzahl Kettenapotheken hat von 517 (2016) auf 539 (2017) um 4.3% zugenommen. Dazu gehören Amavita, Coop vitality und Sunstore (alle zur Galenica Gruppe gehörend), Apotheken Drogerien Dr. Bähler, Benu, Topwell, pill apotheken, Pharmacie Populaire.

Die Anzahl Apotheken in Gruppierungen hat von 1029 (2016) auf 1049 (2017) um 1.9% zugenommen. Z.B. Toppharm, Feelgood’s, Rotpunkt Apotheken, fortis, Spaziosalute, automedication.ch Salveo, Pharmavital, pharmapartners, und neu: pharmactiv

Die Anzahl nicht im Gruppierungen oder Ketten organisierten Apotheken hat von 246 (2016) auf 212 (2017) abgenommen: das sind 13.8% weniger.

Damit setzt sich der Trend fort, den man schon vor 10 Jahren erkennen konnte. Das hat verschiedene Ursachen. Damit man im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bestehen kann, ist es nötig den Einkauf zu optimieren – das geht besser, wenn man gemeinsam einkaufen und Verträge aushandeln kann. Gemeinsame Werbung und Aktionen schaffen mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Daneben verschärfen sich auch die gesetzlichen Vorgaben in einem Masse, die es der einzelnen Apotheke sehr schwierig machen das alles umzusetzen (Qualitätsmanagementsystem, korrekte Etikettierung von Chemikalien, Good Manufacturing Practice, etc.).

21 700 Personen verdienen in der Schweiz ihren Lohn in der Apotheke. Darunter sehr viele Frauen. Jedes Jahr ermöglichen Apotheken rund 1000 Lernenden den Start ins Berufsleben. Apotheken bieten zudem beliebte Modelle für Teilzeitarbeit.

Pro Jahr finden 102 054 400 Patientenkontakte in Schweizer Apotheken statt – oder 340 181 pro Tag.

Im Schnitt besucht ein Schweizer Einwohner 12,2 Mal pro Jahr eine Apotheke – und 4.3 Mal pro Jahr einen Arzt. Man geht also „lieber“ in die Apotheke als zum Arzt, auch als erste Anlaufstelle bei einem Gesundheitsproblems. Dadurch trägt die Apotheke dazu bei das Gesundheitssystem zu entlasten (triviale Fällen von Hausarzt und Notfall fernzuhalten) und die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken.

Die Apotheke bietet neben Beratung und Dienstleistungen rund um akute Probleme auch Dienstleitungen im Bereich der Prävention und der Betreuung von chronisch Kranken an.

Die Beratungsdienstleistung ist der grösste Trumpf in der Apotheke – und der ist personalintensiv. Dazu kommen längere Öffnungszeiten – deshalb steigt der Personalaufwand in der Apotheke jährlich an. Dagegen steht ein steigender Warenaufwand sowie stetig sinkende Margen. Im Endeffekt macht eine mittlere Schweizer Apotheke am Ende einen durchschnittlichen Gewinn (vor Abschreibungen und Steuern) von 6,7%. Das kann nach Grösse, Standort und Umfeld der Apotheke allerdings stark variieren. Ein Teil des Gewinnes muss in Software, Infrastruktur und Fortbildung reinvestiert werden. Dadurch sind heute bereits rund 20% (jede 5. Apotheke) in einer schwierigen Wirtschaftlichen Lage und von der Existenz bedroht.

48,8% aller Medikamente zulasten der Grundversicherung werden in Apotheken abgegeben. Den Rest verkaufen die Ärzte und Spitäler.

Die Medikamentenabgabe wird durch die kantonalen Gesundheitsgesetze geregelt. Während die Selbstdispensation (also der Verkauf von Arzneimitteln durch Ärzte) in allen Westschweizer Kantonen, im Tessin, in Baselstadt und im Aargau nur in Ausnahmefällen zugelassen ist, ist sie in vielen Deutschschweizer Kantonen verbreitet. Bern und Graubünden haben eine Mischform. In Europa ist die Selbstdispensation verboten. Zu den klassischen Problemen wie dem eventuellen finanziellen Anreiz bei der Therapiefestlegung durch den Arzt, der fehlenden Qualitätssicherung der Medikation durch den Apotheker wird in den SD-Kantonen deswegen zunehmend die Infrastruktur der Apotheken zerstört. Die Versorgungssicherheit ist vor allem in Randzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr gegeben. Das kombiniert mit dem Hausarztmangel und der fehlenden Nachfolge in vielen Praxen gefährdet in Zukunft vermehrt die Gesundheitsversorgung der Patienten – vor allem auf dem Land.

Auf der anderen Seite arbeiten die Apotheken mit den Ärzten zusammen: netCare ist ein System, das die Erstberatung in der Apotheke mit der Möglichkeit einer Arztkonsultation via Videoverbindung kombiniert. 25 verschiedene Krankheiten können so unkompliziert in der Apotheke abgeklärt werden. Weitere ähnliche Systeme sind im Entstehen. Die Krankenversicherer bieten alternative Versicherungsmodelle basierend darauf an: Swica (Medpharm), Sympany (Casamed Pharm) und ÖKK Basis (Casamed Select).

Der Apotheker kann unter Dokumentationspflicht vermehrt Medikamente der Liste B abgeben – auch ausserhalb netCare. Zu den häufigsten gehören Augenentzündungen, Blasenentzündung, Hautausschläge, Halsentzündungen.

Das dazu nötige Wissen muss in vorgeschriebenen Weiterbildungen erworben und erhalten werden. Dafür bekommt die Apotheke neue Kompetenzen, wie die Erlaubnis zu impfen. 2007 durften wir das noch gar nicht. 2018 kann schon in 19 Kantonen durch den Apotheker ohne Arztrezept geimpft werden. Im Tessin mit Arztrezept.

In Qualitätszirkeln Arzt-Apotheker beraten Apotheker die Ärzte zur Optimierung der Verschreibungsgewohnheiten. Dadurch wird die bestmögliche Medikation zum angemessenen Preis gefunden – das senkt die Kosten.

Nur 6.4% der gesamten Gesundheitskosten fallen auf Apotheken!

Alle Zahlen und Fakten und Statistiken findet ihr in der Broschüre der Pharmasuisse Fakten und Zahlen Schweizer Apotheken 2019 .


Immer mehr: die Krankenkasse will das nicht bezahlen!

Oder: Bürokratie vor gesundem Menschenverstand (und wahrer Wirtschaftlichkeit)

Als Apotheker hat man die Aufgabe die Bevölkerung mit der richtigen Medikation zu versorgen. Die Krankenkassen bezahlt das anhand der Verträge, die sie gemacht haben. Da wären die Leistungen anhand der LOA, die Medikamente anhand der Spezialitätenliste SL, Nicht-Medikamente wie Verbandmaterial, Inkontinenzprodukte etc. anhand der Mittel-und Gegenstände-Liste MiGeL und hergestellte Rezepturen anhand der Arzneimittel-Liste mit Tarif ALT.

Es zeigt sich, dass die Krankenkassen diese Verträge vermehrt eng nach Wortlaut auslegen – das Ziel: Nicht bezahlen müssen. So geschehen schon bei mir in der Apotheke mit für den Patienten auf Arztrezept hergestellte Salbe deren einer Bestandteil nicht in der ALT war. So geschehen im letzten Jahr vermehrt mit Material das auf der MiGeL ist, aber von Pflegepersonal angewendet wird (im Heim oder zu Hause).

Herr Martinelli berichtet von zwei Fällen aus der Spitalapotheke, bei der die Krankenkasse etwas nicht zahlen wollte. In dem Fall betrifft es den „Off-Label“ Bereich, also einen Einsatz von zugelassenen Medikamenten ausserhalb der in der Packungsbeilage beschriebenen Anwendung.

Fall Eins: Ein Medikament gegen Bauchspeicheldrüsenkrebs, das aus dem Ausland importiert werden muss und deshalb Off-label ist. In so einem Fall muss man bei der Krankenkasse anfragen, ob sie das Medikament dann auch bezahlen (Kostengutsprache). Eingesetzt werden sollte ein Generikum, also ein günstigeres Nachfolgerpräparat. Die Antwort der Krankenkasse war etwas überraschend: Das (günstigere) Generikum wird nicht bezahlt, da sie keinen Vertrag betreffend einer Rückvergütung mit dieser Firma hätten. Sie haben aber einen mit dem Originalhersteller, dieses würde übernommen.

Für mich hört sich das stark nach den Rabattverträgen der Krankenkassen in Deutschland mit verschiedenen Firmen an. Sehr seltsam ausserdem, dass das in dem Fall mit dem Original gemacht wurde – wo bleibt denn da die Wirtschaftlichkeit?? Die ausführende Apotheke kann das nicht wissen. Wenn in diesem Fall die dringend nötige Behandlung schon mit dem Generikum angefangen wurde, hätte die Apotheke die Behandlung dann auch total (!) nicht erstattet bekommen.

Fall Zwei: Ein Medikament gibt es nicht in der gebrauchten Dosierung. Es handelt sich um 25mg Tabletten, gebraucht würden 5mg. Die Anwendung ist deshalb „Off label“, weil es im Spital in der Dosierung zur Beruhigung eingesetzt wird und nicht bei Shizophrenie / manisch-depressiven Episoden. Die Lösung hier: Man stellt Kapseln her. Das können wir in der Apotheke, indem wir die vorhandenen Tabletten pulverisieren, strecken und auf die Kapseln in der richtigen Dosierung verteilen – das ist ziemlich arbeitsaufwändig. Im Spital wird das Medikament recht viel gebraucht, weshalb sie es extern in Auftrag geben. Der Lohnhersteller macht die Kapseln mit dem Wirkstoff selber und ist günstiger. Nun kommt die Krankenkasse und will die Kapseln nicht (mehr) bezahlen – da der Wirkstoff zwar auf der SL ist, aber nicht in der ALT steht. Wenn die Kapseln aus den Originaltabletten (teurer) hergestellt werden würden, dann würden sie es bezahlen!

Hier steht noch aus, ob sich die Krankenkasse überzeugen lässt, das zu übernehmen. Wenn nicht, werden die Kapseln in Zukunft wieder aus den Originaltabletten hergestellt auch wenn das wirtschaftlich unsinniger ist.

Ich sehe da eine deutliche Entwicklung, dass die Krankenkassen zumindest bei den Apotheken immer genauer hinschauen, was sie bezahlen, respektive Wege suchen, das nicht (mehr) zu tun – und das, obwohl der Anteil der Gesundheitskosten, die durch die Apotheken verursacht werden bei nur 6.4% liegt (siehe hier S. 71). Die Medikamentenpreise (und damit die Apothekenleistungen) sind halt der am leichtesten beeinflussbare Faktor. Die Sparmassnahmen (aktuelle und geplante) haben inzwischen gravierende und negative Auswirkungen auf die Apothekendichte und unsere Arbeit. Wie das oben. Der Mehraufwand der damit verbunden ist (Telefonate, Abklärungen, Dokumentationen) wird nämlich überhaupt nicht vergütet und hält uns vermehrt von der eigentlichen Arbeit (Patienten richtig beliefern und beraten) ab

Dominoeffekt

Wegen einem Fehler in der Packungsbeilage von Nuvaring wurden diverse Chargen zurückgerufen. (Genau genommen ist „in der Packungsbeilage eine detailliert beschriebene Anleitung zur korrekten Anwendung des Applikators nicht aufgeführt“).

Soweit so unspektakulär. Das Verhütungsmittel ist nun deshalb aber bis im April nicht lieferbar.

Zum Glück gibt es Generika – die bekommen jetzt eine Chance.

Wenn nicht schon das erste von denen (Circlet) gerade Nota (also auch kurzfristig nicht lieferbar) gegangen wäre. Wegen der plötzlich erhöhten Nachfrage? Gut Möglich. So ein Dominoeffekt habe ich schon bei anderen Medikamenten gesehen.

In Deutschland kennen sie das Problem noch besser. Da gibt es ja diese elendiglichen Rabattverträge der Krankenkassen mit den Pharmafirmen. Die versicherten Patienten müssen dann vom Medikament das Generikum nehmen, für das gerade ein Vertrag existiert. Wenn diese Verträge ändern (was mehrmals im Jahr der Fall sein kann), kommt es vor, dass die Firma von der plötzlichen Nachfrage überrascht wird und dann nicht mehr liefern kann. Deutschland ist natürlich ein viel grösserer Markt als wir hier in der Schweiz – bei uns gibt es schon mal nicht so viele verschiedene Generika von einem Mittel, und wir dürfen in der Apotheke noch selber aussuchen (zusammen mit dem Patient), was sie dann nehmen. Die Deutsche Apotheke ist da viel gebundener und ein Wechsel dann nicht so einfach möglich (im Extremsten Fall bezahlt die Kasse das abgegebene Medikament dann GAR NICHT).

Übrigens wollen sie in der Schweiz ein ähnliches System auch einführen: Das Referenzpreissystem wurde schon vorgeschlagen. Dann wird nur noch das günstigste Generikum von der Krankenkasse vergütet – wer ein anderes möchte / weiterhin sein bisher genommenes, zahlt dann die Differenz selber. Wenn er es denn kann.

Angesichts der jetzt schon existierenden Lieferschwierigkeiten und den teils zu erwartenden Dominoeffekt wie oben genannt, macht mir das sehr Sorgen, was das für einen Effekt auf die Einnahmetreue der Patienten hat. Ständige Wechsel sind erwiesen sehr schlecht dafür, vor allem bei älteren Menschen. Und dann der Effekt rückwirkend auf die Gesundheitskosten. Man erinnere sich: nicht genommene Medikamente wirken auch nicht.

Umteilungs-Panikmache

Vorgestern habe ich mich aufgeregt, als mich eine Kollegin auf diesen Artikel in der 20-Minuten aufmerksam gemacht hat: Gibt es Hustenmittel bald nur noch auf Rezept?

Auszugsweise daraus:

Apotheken sollen bisher rund 100 frei verkäufliche Medikamente nur noch auf Verschreibung abgeben dürfen. Der Krankenkassenverband warnt vor steigenden Kosten.

Erkältungs- und Hustenzeit … Bisher ging man dafür in die Apotheke und holte sich ein Erkältungsmittel oder einen Hustensirup. Künftig wird das nicht mehr so einfach sein:

der Bund … sollte … die Spezialitätenliste für Arzneimittel bereinigen und sie nicht noch weiter ausbauen. «Denn die Ärzte und Apotheken werden so immer die teureren, von der Krankenkasse bezahlten Medikamente verschreiben, weil sie eine höhere Marge haben und mehr daran verdienen.

Ich weiss fast nicht, wo anfangen das Durcheinander, die Halbwahrheiten und die totalen Falschaussagen auseinanderzubeineln.

Fangen wir mal an mit der Umteilung der Medikamente. Es stimmt, mit dem neuen Heilmittelgesetz (HMG) wird es eine Umverteilung geben. Bisher sah das so aus in der Schweiz: die Medikamente waren in Listen eingeteilt: A – verschärft rezeptpflichtig, B- rezeptpflichtig, C-in Apotheken erhältlich, D-auch in Drogerien erhältlich. Nun wird auf Anfang 2019 die Liste C praktisch aufgelöst. Ein grosser Teil wird in die Liste D kommen, also in Drogerien erhältlich sein. Da dort in der Schweiz auch fachlich ausgebildetes Personal arbeitet, finde ich das durchaus okay. Ein paar Anpassungen wie zusätzliche Warnhinweise auf Medikamentenpackungen wird es ausserdem noch geben, aber solange die Sachen nicht im Supermarkt landen wo gar keine Beratung und Kontrolle ob das wirklich geht stattfindet, ist das auch für mich als Apothekerin in Ordnung.

Worum es im Artikel aber geht ist der Teil der Liste C, der praktisch „heraufgestuft“ wird in die Rezeptpflicht. Dazu gehört (auch wenn diese „Liste“ noch nicht bekannt ist) ziemlich sicher Medikamente wie der Hustensirup mit Codein. Ein Trend in den letzten Jahren zeigte wie der gerne missbraucht wird – für ein günstiges High. Das hat schon schon dazu geführt, dass er nicht nur erst ab 18 Jahren erhältlich ist (wie auf der Packung angeschrieben), sondern dass die Apotheken ihn einem gewissen Klientel nur noch auf Rezept abgegeben haben. Es gibt so einen Passus im Gesundheitsgesetz vieler Kantone, da steht „Missbrauch ist entgegenzutreten“ und die Abgabe wird deshalb verweigert. Es gibt noch andere wirksame Hustensirups, die auch missbrauchgefährdete Personen problemlos bekommen konnten. In anderen Ländern haben sie diese Hustenmittel grad wirklich durchgehend rezeptpflichtig gemacht und damit nicht mehr erhältlich für die Bevölkerung ohne Rezept. Aber … selbst wenn Codein mit der Umteilung ab 2019 in die Liste B kommt – das neue HMG vergrössert im gleichen Zug die Kompetenzen der Apotheker rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben. Schon jetzt ist das „in begründeten Ausnahmefällen“ möglich. Mit dem neuen HMG kommt nämlich dieser Passus:

Die unter der Abgabekategorie B zugelassenen Arzneimittel dürfen wie bisher normalerweise nur durch eine Medizinalperson abgegeben werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Allerdings können Apothekerinnen und Apotheker ab dem 1. Januar 2019 in folgenden Fällen Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben: Das Arzneimittel war vor dem 1. Januar 2019 in der Abgabekategorie C eingestuft

Quelle: BAG Erleichterte Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten

Also: Für die Leute, die das brauchen, werden auch Codeinhaltige Hustenmittel weiterhin ohne Rezept erhältlich sein. In der Apotheke. Neu wird aber kommen, dass wir die Abgabe dokumentieren müssen – also ein Patientendossier anlegen, analog der Abgabe auf Arztrezept bisher.

Nun zu den steigenden Kosten für das Gesundheitssystem? Bisher ist es so gewesen, dass die Medikamente, die von der Krankenkasse bezahlt werden eher günstiger geworden sind, da die Preisbestimmung gesetzlich geregelt ist. Die Medikamente auf Spezialitätenliste (SL) werden von der Grundversicherung übernommen. Da sind Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen (und Dosierungen) drauf, die auch freiverkäuflich (over-the-counter =OTC) sind. Die freiverkäuflichen sind grundsätzlich teurer! Die Marge ist bei denen höher. – Vergleicht mal die Preise von Voltaren Dolo gel und Voltaren gel – oder noch besser ein Generikum: Ecofenac.

Ausserdem: Eine Umteilung in die Rezeptpflicht bedeutet nicht gleichzeitig eine Umteilung auf die Liste der von der Grundversicherung übernommenen Medikamente (SL). Dass auf der SL (trotzdem) einiges drauf ist, was da nicht hingehört (wie die Homöopathie), will ich hier nicht einmal abstreiten.

Was sein könnte ist aber, dass ein Medikament nach der Umteilung neu unter die LOA fällt. Der Vertrag zwischen der Krankenkasse und den Apotheken über die Abgeltung der Arbeit der Apotheken – die LeistungsOrientierte Abgabe. Das würde im Falle eines schon bisher SL-Medikamentes bedeuten, das neu rezeptpflichtig wird, dass dann die Pauschalen dazu kommen. Das sind (maximal) CHF 7.20.-  Dafür müssen wir die Abgabe dann ja aber auch neu dokumentieren, was wir vorher nicht mussten. Ich wage aber sehr zu bezweifeln, dass das zusätzlich Kosten in „dreistelliger Millionenhöhe“ verursacht für die Krankenkassen, wie SVP-Nationalrat Frehner im Artikel zitiert wird. Für 100 Millionen müssten ja 14 Millionen Packungen Hustensirup (o.ä.) abgerechnet werden (nicht selber bezahlt). Aber vielleicht redet er ja vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen … ich bin sicher, dass die das gerne als weiterer Vorwand für Prämienerhöhungen nehmen.

Nebenbei. Hier ein nicht freigeschalteter Kommentar von letzter Woche zum Blog-Artikel „Hustensirup-Hoch„:

Wow, da durch, dass der Hustensaft Makatussin, jetzt in zwischen überall Rezeptpflichtig wurde, ist der Schwarzmarkt am boomen. Hat das was gebracht? Ein Maka kostet jetzt einfach 60.- anstatt 6.85.- wie noch vor 3 Jahren. Jeder der Syrup will bekommt ihn auch.

Zeigt mir: die Apotheken nehmen ihre Aufgabe (das richtige Medikament für den richtigen Patient) schon ziemlich ernst, dass sie das nicht einfach verkaufen. Ausserdem: Angebot und Nachfrage :-) – Die Marge möchte ich mal haben … der Sirup kostet in der Apotheke nämlich immer noch knapp 7 Franken.

Datenschutz als Verzögerungstaktik

In Wien montieren sie dutzende Namensschilder an Häusern ab – weil jemand reklamiert hat, dass das dem Datenschutzrecht widerspricht. Keine Ahnung, wie die Post in Zukunft da den richtigen Briefkasten finden will, aber bei uns in der Schweiz sind Namensschilder an Klingeln etc. anscheinend sogar vorgeschrieben. Jedenfalls: Es herrscht allgemeine Verwirrung, was den Umgang mit „persönlichen Daten“ betrifft … das stimmt auch in der Schweiz. Auf der anderen Seite wird der Datenschutz auch hier gerne als Vorwand genommen. Aktuelleres Beispiel:

Vor 3 Wochen bekam ich ein Rezept zugefaxt von der Onkologie des Spitals für einen Patienten. Das Medikament ist ein teures Krebsmittel, für das mir unser Computersystem meldet, dass es für die Übernahme durch die Krankenkasse eine Kostengutsprache benötigt. Da der behandelnde Arzt das veranlassen muss, rufe ich dort an. Der ist überhaupt nicht erfreut ob meinem Anruf und versucht mich erst mal abzuwimmeln mit der Aussage, dass er das schon verschiedene Male verschrieben habe und die Kasse das im Normalfall übernimmt. Es sei ja ein notwendiges und wichtiges Medikament und ausserdem habe er keine Zeit für noch mehr Bürokram. Ich stimme ihm zu (absolut!), trotzdem brauche ich für die Abrechnung mit der Kasse diese Bestätigung. Ich kam mit ihm überein, dass er der Krankenkasse den Antrag übermittelt und mir das zukommen lässt, dann gebe ich das Medikament ab, ohne dass der Patient das gleich bezahlen muss. Ausserdem verspricht er mir, die Bestätigung zuzuschicken, sobald sie sie haben, was etwa 2 Wochen dauern sollte. Wir geben das Medikament rechtzeitig zu Behandlungsbeginn ab.

3 Wochen später (nach meinen Ferien) und der Patient bringt ein Dauerrezept für eben dasselbe Medikament … und ich habe immer noch keine Kostengutsprache bekommen.

Wieder rufe ich im Spital an und muss den anwesenden Arzt nerven (einen anderen) – er zeigt sich einsichtig, aber kann mir nicht weiterhelfen, er hat selber heute schon fast eine Stunde am Telefon mit der Krankenkasse verbracht und auch sie haben die Kostengutsprache noch nicht zugeschickt bekommen. Zumindest hat er den Vermerk noch drin, dass, falls sie kommt, man sie uns zuschickt.

Ich rufe also der Krankenkasse an. Ich nenne Patientenname, Geburtsdatum zur Indentifikation und frage, wie es mit der Kostengutsprache steht.

Krankenkassenfräulein (Krakaf) zirpend: «Die ist immer noch in Abklärung»

«Was», sage ich – «nach 3 Wochen? Der Patient hat schon eine Packung bekommen – und ich muss wissen, bevor ich das weiter abgeben kann, ob sie das übernehmen. Heute noch. Er braucht morgen die nächste Packung.»

Krakaf  (zirpend): «Moment»

Warteschlaufe.

Eine andere Mitarbeiterin der Krankenkasse (Krakaf2) meldet sich. Ich erkläre ihr nochmal mein Anliegen und dass ich die Kostengutsprache dringend benötige.

Krakaf2: «Ja, ich sehe in den Unterlagen, dass der Entscheid da ist.»

Pharmama: «Oh, sehr gut, dann können sie mir das faxen.»

Krakaf2: «Nein, das geht nicht»

Pharmama: «Wieso nicht?»

Krakaf2: «aus Datenschutzgründen».

Pharmama: «Was? Das ist doch Unsinn, was hat das mit Datenschutz zu tun? Ich habe ja alle Daten schon hier: Patient, Geb.Datum desselben, Krankenkasse, Arzt und Rezept und Behandlung / Medikament – und ich brauche von Ihnen nur die Bestätigung, dass sie als Krankenkasse das Medikament auch übernehmen.»

Krakaf2: «Tut mir ja leid, aber ich darf das nicht an sie schicken, da sie kein Leistungserbringer sind.»

Pharmama: «Wie bitte?!?!»

Da bin ich dann doch etwas lauter geworden – immerhin BIN ich der Leistungserbringer: ICH (als Apotheke) gebe das Medikament ja an den Patienten heraus und gehe dafür in Vorauszahlung!

Warteschlaufe. Ich koche leise vor mich hin. Dass in der Zwischenzeit wegen so Mist andere Patienten, die hier sind warten müssen, macht mich nur noch ärgerlicher.

Krakaf2 ist dann etwas zurückgerudert und hat gemeint, sie dürfen die Kostengutsprache Bestätigung nur an den Arzt schicken. Sie könne mir die Bestätigung allerhöchstens mündlich geben … und würde das heute noch ins Spital faxen.

Zu mehr war sie nicht zu bewegen, mit allen Argumenten nicht.

Also habe ich die Bestätigung mündlich bekommen, wobei sie sich noch immer anhörte als sei das reiner Goodwill von ihnen. Praktisch nützt mir das aber gar nichts, wenn sich die Krankenkasse danach umentscheiden sollte – ich habe da gar nichts in der Hand.
Am nächsten Morgen habe ich von der Onkologie die Kostengutsprache bekommen.

Happy End für alle – und ich hoffe, die Therapie schlägt beim Patienten an.

Aber echt jetzt: Aus Datenschutzgründen? Meiner Meinung nach hier ein reiner Vorwand und Verzögerungstaktik – zu Lasten des Patienten. Das übrigens von derselben Krankenkasse die eine Zeit lang keine Adresse des Patienten auf dem Krankenkassenkärtchen gespeichert hatte. Vielleicht sollten sie wirklich mal intern einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der sich darin ausbildet und den Rest der Angestellten instruiert?

Was verschreiben, damit es bezahlt wird?

Follow up zum letzten Post, vor allem zum etwas aufgebrachten Kommentar „was die Ärzte sonst noch alles wissen sollen“ (?!?).  Bei unbekannter oder unsicherer Versicherungsdeckung, also wenn man nicht weiss, ob der Patient eine Zusatzversicherung hat, würde ich empfehlen wenn möglich nur Sachen von der Spezialitätenliste aufzuschreiben, die dann von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Das erspart einerseits verärgerte Patienten („weshalb muss ich das selber zahlen, der Arzt hat nichts davon gesagt!“) und zeitraubende Rückrufe durch die Apotheke deswegen.

Die Spezialitätenliste findet sich hier: http://www.spezialitätenliste.ch/ Man sucht mit dem Namen des Präparates. Ist es nicht drauf, wird es nicht übernommen von der Krankenkasse. Interessant vielleicht noch, die Limitationen bei gewissen Medikamenten mal anzusehen. Da hat es teils üble mögliche Fallstricke…

Manches (ausser den Vitaminen in der Schwangerschaft) wäre sinnvoll, wenn die Krankenkasse es übernehmen würde. Ich habe mich mal an einer Liste versucht, was nicht auf der SL steht – und womit man es ersetzen könnte, denn interessanterweise gibt es bei manchem Formen die übernommen werden von der Krankenkasse und andere (für die gleiche Anwendung) nicht.

NaCl Lösungen für die Nase bei Babies zum Beispiel. Da gibt es gar nichts. Dito bei solchen, die zur Wundspülung gedacht sind. Das einzige, was bezahlt würde sind NaCl in 100ml mit Infusionsbesteck …

Flector (oder Olfen) Pflaster gehen nur über die Zusatzversicherung. ABER Flectoparin ist auf der SL . Flectoparin enthält Diclofenac und zusätzlich noch Heparin. Es wirkt länger (24 statt 12 Stunden) und braucht deshalb weniger.

Die meisten abschwellenden Nasensprays und -Tropfen: Triofan, Otrivin, Xylo, Nasivin  .. übernommen werden: Nasivin pur, Rinosedin, Nasenspray Spirig

Ölige Vitamin D- Tropfen: Oleovit wird nicht bezahlt, aber Vitamin D Streuli und Luvit schon.

ViDe3 Monatsdosen gehen nur via Zusatzversicherung, dagegen werden die normalen ViDe3 bezahlt … (und mit 1/2 Flasche pro Monat ist man in ähnlicher Dosierung dabei)

Benerva nicht bezahlt  – Vitamin B Streuli in gleicher Dosierung schon.

Ein grosses Problem scheinen (nach manchen Rezepten, die ich sehe) so genannte Co-Marketing-Produkte zu sein. Da stellt die selbe Firma zwei (oder mehr) Varianten her. Diejenigen die in der Öffentlichkeit beworben werden sind dann nicht (mehr) auf der SL, die anderen schon. Zum Beispiel:

  • Voltaren Dolo – Voltaren (Achtung: die Forte sind gar nicht auf des SL)
  • Zeller Schlaf – Redormin
  • Zeller Entspannungsdragees – Relaxane
  • Hyperval – Remotiv
  • Prefemin – Premens
  • Padma 28 – Padmed Circosan
  • Hyperiforce – Hyperimed
  • Echinaforce – Echinamed
  • Lamisil Pedisan – Lamisil
  • Algifor Dolo Junior Sirup – nicht bezahlt Algifor Junior Sirup schon. (Das kommt so häufig vor, da rufe ich nicht mal mehr an, das tausche ich einfach aus)

überhaupt Ibuprofen Tabletten: Besser man schreibt nur generisch den Wirkstoff und die gewünschte Wirkstoffmenge / Dosierung auf, da hier häufig Formen existieren, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da dafür freiverkäufliche Formen existieren (bei 200 und 400mg) für die Werbung gemacht wird …

auch nicht ganz verständlich, weshalb auf der SL zum Beispiel von der Folsäure nur die 100er Packung ist, aber nicht die 20er – die man bei Methotrexat Behandlung doch auch braucht.

Kennt ihr noch mehr Beispiele? Postet sie in den Kommentaren!