Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 4: Wie wird die Apotheke finanziert?

UnterschiedeDACHApotheke

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Der Staat unterstützt die Apotheken NICHT finanziell. Sie müssen als Geschäfte selbsttragend sein, ansonsten gehen sie ein. Die Inhaber haften mit ihrem Vermögen. Da die Preise der Medikamente, die von den Krankenkassen übernommen werden, gesetzlich reguliert sind (und stetig sinken), ist es eine Mischkalkulation mit der Marge (die vor allem die freiverkäufliche Medikamente bringen) und Leistungsabgeltungen / Pauschalen auf rezeptpflichtige Medikamente und Leistungen. Um eine Apotheke rentabel betreiben zu können, muss der Inhaber seinen Geschäftssinn gebrauchen. Jeder Apotheker kann überall eine Apotheke eröffnen – das ist der Grund für manch hohe Apothekendichte an einem Standort, wenn es dort zum Beispiel viele Ärzte gibt … und auch der Grund, weshalb es an Orten, wo es zu wenig Laufkundschaft gibt (oder überhaupt Anzahl möglicher Patienten) kaum mehr welche hat.

CH: In der Schweiz erfolgt die Abgeltung der Arbeit der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der Krankenkasse übernommen werden, hauptsächlich in Form von Pauschalen, abgekoppelt vom (gesetzlich vorgeschriebenen) Medikamentenpreis. Es gibt 2 Pauschalen, Checks genannt, zusammen kommen sie auf CHF 7.30. Der Bezugscheck wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet (Interaktion, Mengenkontrolle, Missbrauchskontrolle). Er wird nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet, auch wenn mehrere Bezüge an einem Tag stattfinden. Mit dem Medikamentencheck, der pro Rezeptzeile anfällt, wird die Überprüfung des Rezeptes und die Beratung des Patienten bezüglich Dosierung, Risikofaktoren, Interaktionen etc. abgegolten. Diese Checks werden auch von der Krankenkasse übernommen, wobei bei der Abrechnung der Krankenkasse noch ein Rabatt von 2.5% gegeben wird.

Weitere von der Krankenkasse übernommene Leistungen (wenn auf Rezept verordnet): Notfalldienstpauschale (CHF 17.30.-), Compliancepauschale (für das Richten von Dosetten: CHF 21.30.-), Einnahmekontrolle in der Apotheke, kontrollierte Teilabgabe einer Packung, Ersatz von Originalmedikamenten durch Generika (Abhängig von der Preisdifferenz, bei Verordnung des Originals und nur am Anfang der Umstellung), Methadon-Substitition, Polymedikationscheck (Medikationsmanagement).

Herstellung von Individualrezepturen: diese werden nach ALT (Arzneimittellistetarif) abgegolten.

Andere Leistungen wie Blutzuckermessen, Blutdruckmessen, Blutlipide-messen, bestimmte erweiterte Abklärungen, Impfen in der Apotheke etc. muss der Patient noch selber bezahlen. Da sind aber Bemühungen im Gange, dass die Krankenkassen das in Zukunft übernehmen. (angegebene Preise aktuell für Mai 2017, s.a. LOA IV )

 

D: Die Preisbildung in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung: Auf das Fertigarzneimittel kommt bei der Abgabe in der Apotheke auf den Einkaufspreis ein Festzuschlag von 3 Prozent und eine Pauschale von 8,35 Euro sowie 16 Cent, die zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sind (Notdienstfond). Auch dazu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19% zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse minus 1,77 Euro Grosskundenrabatt.

Die Notdienstgebühr für die Inanspruchnahme des Notdienstes beträgt 2,50 Euro. Der Notdienst, den die Apotheken verpflichtet sind zu leisten, wird aus dem Notdienstfond unterstützt. Die Pauschale, die die Apotheke aus diesem Fond bekommt, beträgt ca. 200 Euro für einen 24 Stunden Notdienst. (Was, wenn man es herunterrechnet einem Mindestlohn entspricht: 8,84 Euro pro Stunde Arbeit = 212, 16 Euro).

Individualrezepturen sind an die Krankenkasse abrechnenbar, wenn auf Rezept, aber der Arbeitsaufwand dafür wird nicht adäquat vergütet, weshalb das ein Verlustgeschäft ist (auch darum erfolgt die Herstellung meist von der PTA).

Leistungen wie Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Cholesterinmessen macht die Apotheke, das muss allerdings vom Patienten bezahlt werden.

 

Ö: Die Arbeitsabgeltung in den Apotheken in Österreich wird ebenfalls querfinanziert über Arzneimittelverkauf. Abgeltung nur durch „Spanne„, also den Medikamentenpreis. Diese Spanne ist degressiv, d.h. je teureres Medikament, desto weniger Spanne.

Der Notfalldienst wird durch die Apotheken selbst finanziert und damit über die Arzneimittel. Kleine Apotheken, die viele Dienste pro Jahr machen, werden aus einem Fonds (der von allen Apotheken gefüttert wird) unterstützt. In diesen zahlen alle Apotheken ein und es wird auf Antrag ausgezahlt. Wenn der Arzt auf dem Rezept “Expeditio nocturna” notiert, bezahlt die Krankenkasse eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Medikationsmanagement wird derzeit von einer Privatversicherung für ausgewählte Kunden gezahlt. Der Rest der Leistungen (wie Blutzuckermessung, Blutdruck …) muss vom Patienten noch selber übernommen werden. Für die Abgabe von Opioid-Substitutionsmittel gibt es eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Magistrale Anfertigungen (Individualrezepturen) werden von der Krankenkasse bezahlt, allerdings ist es bei weitem nicht kostendeckend.

Da gäbe es sicher noch einiges zu Erklären zu den einzelnen Teilen, vielleicht will sich ein deutscher oder österreicherischer Apotheker noch dazu äussern?

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Mit der Karte zahlen?

Kunde will Dafalgan Tabletten. Er weiss wofür und wie anwenden. Als es ans zahlen geht, zückt er eine Karte.

Donna zeigt ihm unseren Kartenleser (das geht bei uns auch bei niedrigen Beträgen).

Er steckt die Karte hinein, nichts passiert.

Er nimmt sie raus, steckt sie entschieden wieder hinein.

„Vielleicht ist sie nicht richtig herum“ meint Donna, greift zu, zieht sie raus, schaut ob der Chip nach vorne zeigt … tut er.

Sie steckt sie selber wieder rein – nichts.

Also nimmt sie sie nochmal raus und … „Das ist aber keine EC oder Kreditkarte. Das ist eine Krankenkassenkarte.“

Kunde: „Ja.“

Donna: „Damit können Sie nicht zahlen.“

Kunde: „Nicht? Das ging aber auch schon.“

Findet eine andere Karte im Geldbeutel und bezahlt damit.

Nö. Eine Krankenkassenkarte ist kein Zahlungsmittel. Nur ein Versicherungsausweis und man kann damit abklären, ob wir als Apotheke die Rechnung für ein Medikament auf Rezept direkt der Kasse schicken können.

Donna als sie das mir erzählt:

„Er hat das derart überzeugt gemacht … das hat viel zu lange gedauert, bis mir das aufgefallen ist.“

Weshalb man immer die Krankenkassenkarte dabei haben sollte

Aus unserem Apotheken-Computersystem: deshalb brauche immer die aktuelle Krankenkassenkarte:

Krankenkassenwechsel

Die Leute wechseln die Krankenkasse. Manche haben sich fast schon einen Sport daraus gemacht, das jährlich zu tun und zu einer noch günstigeren zu wechseln. Das ist okay – aber es ist etwas, was ich in der Apotheke wissen muss, denn ich rechne die Medikamente auf dem Rezept ja der Krankenkasse ab.

Am einfachsten geht das immer noch mit den Angaben auf der Krankenkassenkarte. Inzwischen sind wir da auch schon ziemlich „digitalisiert“: musste ich vor 15 Jahren jeweils noch die Karte kopieren und die Deckung mit der richtigen Versicherungsnummer bei der Krankenkasse per Telefon abfragen, kann ich das heute direkt via Kartenleser in den Computer übertragen  und der holt sich die Information dann automatisch (oder per Abruf) auf einer gesicherten Seite. Da wir heute verpflichtet sind diese Deckungsabfrage am Tag der Medikamentenabgabe zu machen (bei jeder), ist das auch gut so. Wenn ich die Informationen einmal im Computer habe, brauche ich die Krankenkassenkarte nur noch, wenn da irgendetwas geändert hat (meistens die Nummer). Oder eben, wenn die ganze Krankenkasse geändert hat bei dem Patient.

Seit neustem haben wir sogar die Möglichkeit diese Info im Internet abzurufen – das braucht aber genaue Angaben wie zumindest den Namen (Vor- und Nach-), das Geburtsdatum … und natürlich die richtige Krankenkasse. Stimmt eines von diesen nicht ganz genau, funktioniert das mit der ganzen Abfrage nicht – und ich kann auch nicht alle X Krankenkassen durchprobieren. Eines habe ich da schon gelernt: Man glaubt gar nicht wie viele Leute nicht genau wissen, wo und wie sie versichert sind.

Wie heisst: Grundversicherung und/oder Zusatzversicherung (kann bei verschiedenen Krankenkassen sein) und manche Modelle schränken die Apothekenwahl ein, respektive lassen den Patienten alle Medikamente erst mal selber zahlen und erstatten das dann. Unfallversicherung gibt es auch noch – und gelegentlich kommt auch die IV oder die Militärversicherung ins Spiel.

Sehr schön auch, wenn ich in der Apotheke die Leute dann über ihre Wahl des Versicherungsmodells aufklären muss … oder dass es auch Zusatzversicherungen gibt, die gar nichts mit der Apotheke zu tun haben (Spitalzusatzversicherungen zum Beispiel).

Jedenfalls gilt auch heute noch: Wenn man mir die Versicherungsdeckung nicht nachweisen kann (mittels Karte) und ich es mit den vagen Angaben nicht schaffe, das abzuklären, dann müssen die Medikamente halt in der Apotheke bezahlt werden.

Dafür habe ich eine Versicherung!

Pharmama: „Ah, Ich sehe, Sie sind noch nicht mit einem Rezept bei uns gewesen. Geht das über die Krankenkasse, oder zahlen Sie es selber und schicken das ein?“

Patient: „Über die Krankenkasse.“

Pharmama: „Dann bräuchte ich Ihre Krankenkassenkarte.“

Patient: „Ich habe sie nicht dabei.“

Pharmama: „Welche Krankenkasse ist es? Eventuell kann ich nachfragen.“

Patient: „Ich weiss es nicht.“

Pharmama: „Okay – in dem Fall müssen Sie es selber zahlen und einschicken.“

Patient: „Was? Ich muss nicht zahlen – dafür habe ich eine Versicherung!“

Pharmama: „Na gut, dann kommen Sie wieder, sobald Sie wissen, welche das ist.“

Alle Jahre wieder. Krankenkassenwechsel.

Jedes Jahr wieder.

Pharmama: „Die Abfrage der Versicherung funktioniert leider nicht. Haben Sie die Krankenkasse gewechselt?“

Patient: „Ja.“

Pharmama: „Hätten Sie mir die neue Krankenkassenkarte?“

Patient: „Moment.“ (Gibt sie mir).

Pharmama: „Oh. Ich sehe, Sie haben neu die Assura.“

„Das macht dann …. Franken.“

Patient: „Was? Weshalb? Übernimmt die Krankenkasse das nicht?“

Pharmama: „Doch – wenn Sie das einschicken. Diese Krankenkasse hat leider keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, deshalb müssen Sie das hier selber zahlen und selber der Kasse einschicken.“

Patient: „Das hat mir niemand gesagt!“

Pharmama: „Sie haben aber den Vertrag angeschaut, den sie bei der Assura unterschrieben haben?“

Ich bin schon fast froh, wenn das jemand schon weiss und es nicht durch mich zuerst erfährt.

Auch ganz toll, der Stammkunde, der uns Mitte Dezember schon mal vorausschauend den Versicherungsbeleg (noch nicht die Karte) der neuen Krankenkasse vorbeigebracht hat. Abrufen ging da noch nicht, weshalb das uns auch nicht viel gebracht hat und wir das erst mal einfach abgelegt haben … nur um bei seinem ersten Besuch in diesem Jahr festzustellen, dass er die Sanitas Compact gewählt hat … ebenfalls eine von den (wenigen), wo man erst mal selber in der Apotheke bezahlen muss.

Vollkommenes Erstaunen und Entsetzen seinerseits.

Zu unserer Ehrrettung muss ich sagen, dass es auch nichts gebracht hätte, wenn wir das im Dezember schon gemerkt hätten. Da hat er schon unterschrieben und alles.

Ah ja – und weshalb hat er gerade die gewählt?

„Ein Freund hat sie mir empfohlen.“

Und der hat gar nichts gesagt über die Bedingungen?

Lässt mich denken, dass der entweder keine Ahnung hatte von (der) Krankenkasse, oder er hat die und hat sie noch nie gebraucht (wie wahrscheinlich ist das?) – Oder aber das war nicht unbedingt ein Freund sondern jemand, der Provision bekommt für die Vermittlung.

Jedenfalls – nach so einer Ansage ist man als Apotheke immer in einer schlechten Position. Ich kann nur sagen: Don’t kill the messenger!

Dialoge aus der Apotheke / 7

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Ab morgen wieder. Weshalb bezahlt die Krankenkasse nicht alles?

Apotheke: „Hier sind die 5 Medikamente, die der Arzt Ihnen verschrieben hat. Eines davon übernimmt die Krankenkasse nicht. Das mach 5.50.“

Patient: „5 Franken? Ich habe ein Rezept, das sollte gratis sein!“

Das beruht auf verschiedenen (verbreiteten) Missverständnissen rund um das Gesundheitssystem. Eine Krankenkasse ist eine Versicherung: im Prinzip ist sie dafür da einzuspringen, wenn man krank ist und Behandlung braucht, damit man deswegen nicht in finanzielle Schieflage gerät. Aus … praktikablen Gründen können wir Apotheken Medikamente direkt mit der Krankenkasse abrechnen, aber alles bezahlen sie nicht. Auch nicht, wenn es auf dem Rezept steht. Man sollte das Rezept als „Behandlungs-empfehlungsschreiben“ des Arztes ansehen – und nicht als „Gutschein um Medikamente gratis zu erhalten“.