Apotheker verlangen eine Generika Gebühr – Den Artikel in der 20Minuten finde ich eigentlich gar nicht so schlecht gebracht. Einigermassen neutral und recherchiert – etwas im Gegensatz zur Darstellung in der SRF. Nur die Kommentare sind … abartig. Als ob wir in der Apotheke die übelsten Abzocker überhaupt wären.
Ich glaube ja, da haben ein paar das nicht ganz verstanden. Deshalb nochmals langsam, zum mitdenken:
- Es gibt Medikamente. Von einigen davon gibt es mehrere Versionen, die teils günstiger sein können, die günstigen nennen sich Generika.
- Ärzte verschreiben immer noch häufig die Originale.
- Die Apotheke empfiehlt dem Patient das Generikum.
- Meist muss das nicht einmal in der Apotheke bezahlt werden, da wir auch die Arbeit, das der Krankenkasse zu verrechnen, machen (bei den meisten Kassen jedenfalls).
- Die Krankenkasse schickt dem Patienten eine Abrechnung, meist nicht sehr detailliert für was er selber noch bezahlen muss.
Soweit so klar. Jetzt „entdeckt“ (Klickbait-Ausdruck?) ein Patient auf der Rechnung einen Posten, den er nicht zuorden kann: SUB. Steht für Substitutions-Pauschale.
Das Ersetzen eines Medikamentes bedeutet einerseits Überzeugungsarbeit und andererseits beinhaltet es die Auswahl des Generikums (falls verschiedene vorhanden) nach Kriterien wie beste Form (Tabletten, Kapseln, Geschmack …), Breite des Sortimentes, Preis und dann muss / kann es an Lager gehalten und / oder bestellt werden. Es können auch nicht einfach alle ersetzt werden, da gibt es durchaus Anwendungen / Wirkstoffe, bei denen das nicht empfohlen ist. Dafür braucht es unser Fachwissen. Deshalb dürfen wir das auch selbständig – mit Einverständnis des Patienten – machen in der Apotheke.
In dem beschrieben Fall hat der Patient statt dem über 120 Franken teuren Originalmedikament ein Generikum für um die 52 Franken erhalten. (Toll!)
Dadurch muss er ausser der Ersparnis direkt auch nur noch 10 % Selbstbehalt bei der Krankenkasse zahlen statt der 20 % Selbstbehalt bei der hohen Preisdifferenz. (Super!)
Und die Apotheke darf für diese Arbeit genau einmal (! für eine kleine Packung zum versuchen und dann eine grosse Packung, wenn es klappt) 40% der Preisdifferenz verlangen. Maximal aber 21.20 Franken.
Die Krankenkasse zahlt das (das eine Mal) der Apotheke. Denn sie weiss, dass sie im Endeffekt dadurch spart. Viel sogar.
Beim Beispiel wäre das so:
Das Originalmedikament:
- Packung zu 100 Tabletten, das Medikament muss regelmässig genommen werden, einmal täglich. Im Jahr sind das 3.5 – sagen wir 4 – Packungen. 4 x 120 = 480 Franken
- Dazu kommen noch die Pauschalen, die wir bösen Apotheker gemäss Vertrag mit den Krankenkassen für unsere Arbeit verlangen dürfen: 4 x 7.30 = 29.20.-
- Total: 509.20 Franken pro Jahr für das Medikament.
Der Patient bezahlt
- 20% des Totalbetrages = 101.85 Franken
Die Apotheke verdient daran
- die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20)
- plus etwa 11% Marge am Medikament (für diese Preisspanne … bei teureren Medikamenten ist sie viel niedriger!): 52.80 .-
- Total 82 Franken
Und beim Generikum?
- Jahresbedarf 4 x 52 Franken = 208 Franken
- Pauschale: 4 x 7.30 = 29.20 Franken
- Total: 237.20 Franken
Der Patient bezahlt
- 10% des Totalbetrages = 23.70 Franken
Die Apotheke verdient daran
- die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20.-)
- plus 11% Marge am Medikament (22.90.-)
- Plus EIN Mal die Substitutionspauschale, die hier das Maximum, also 21.20.- beträgt,
- Total: 73.30 Franken
Und im nächsten Jahr noch weniger, da da die Substitutionspauschale wegfällt und garantiert der Preis des Generikums weiter gefallen ist … vielleicht noch 50 Franken? … Also … eigentlich ist man doof, wenn man das macht – oder? Wir machen das trotzdem. So sind die Apotheken halt.
Übrigens: der Arzt könnte auch nicht das Original verschreiben, sondern als Wirkstoff oder mit dem Vermerk „aut idem“ oder „Generika okay“ und schon dürften wir nicht einmal mehr die Substitutionspauschale verlangen …
Theoretisch ist es sogar so, dass der Arzt verpflichtet ist, seinen Patienten darüber aufzuklären, dass es da günstigere Generika gibt …!
Aber … so kommt so etwas in der breiten Öffentlichkeit an: (alles Kommentare mit Top-Bewertungen in der 20Minuten …)
Ja klar….Zusätzlicher Aufwand… Wow.. was fuer ein Business.
Frechheit Frechheit, es soll billiger werden und dann so etwas.
Keine gute Reklame für… ..die Apotheker, das ist abzocke. Dann kaufe ich es halt wieder beim Hausarzt in der Praxis, und nicht mehr beim Apotheker, dann kann ich mir den Aufpreis vielleicht sparen. Dieser Aufpreis ist nicht in Ordnung, egal was der Preisüberwacher meint. Man sollte die Rechnung von der Apotheke jetzt immer zweimal anschauen, ich glaube nicht, das bei allen der Aufpreis einmalig ist, es gibt zu viele Schwarze Schafe. Aber vor allem finde ich, sollte der Apotheker von Anfang an Reinen Wein einschenken, und darauf hinweisen, dass es einen Aufschlag gibt, dass ist das aller mindeste.
Dienstleistung am Kunden? Dann darf künftig die Mode-Verkäuferin, der Metzger, die Lebensmittelverkäuferin, die Drogistin, die Floristin etc. auch einen Zuschlag für die BERATUNG verrechnen? Ist eine Beratung nicht eine Dienstleistung an den Kunden?
eine Frechheit sondergleichen! Da wird für das Generika propagiert mit der Glaubhaften Erklärung ,dass wir Krankenkasse- kosten sparen können. Aber die Apotheker müssen sogleich eine nette Einkommensquelle erfinden. Ich habe einen relativ hohen Selbstbehalt bei der K. K. somit muss ich in normalen Jahren um keinen Beitrag derK.K. bitten und zahle alles selber.
Im falschen Film Ich bin sprachlos, jetzt versuchen wir die hohen Gesundheitskosten zu drücken, damit die Krankenkassenprämien nicht ins Unermessliche steigen und dann macht der Apotheker einfach einen Aufschlag, damit er nicht zu kurz kommt. Dazu kommt auch noch die Rezeptgebühr – und der Preisüberwacher findet das auch noch legal?


