Fentanyl her! … oder sonst….!

Es erreichen mich aus verschiedenen Apotheken und mindestens einer Arzpraxis die Nachricht, dass jemand versucht an Fentanyl zu kommen – in sehr hoher Dosierung und ohne gültiges Rezept – indem er per mail Druck ausübt. Er zitiert Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV), dem Heilmittelgesetzt (HMG), der Betäubungsmittelkontrollverkordnung (BetmKV) und dem Strafgesetzbuch (STGB) … Leider …. ach, ich zeige Euch erst, was der Herr schreibt:

Vorab:Jahresumsatz mit Fentanylpflaster 50’000, wer nicht will, muss nicht.

Guten Tag
Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist mir eine Konsultation nicht möglich, benötige aber dringend Medikamente und Dauer -Rezepte für folgende Medikamente unter Hinweis auf Art. 26 und 26bis IVG, Art. 26 HMG, Art. 41 und 51 Abs. 3 und 52 BetmKV und Art. 112, 113 und 128 STGB  und die Möglichkeit, die bisherigen Medikamente bei der Zurrose verlängern zu lassen oder selbst für drei Monate zu liefern.
Es ist mir  nicht möglich zu diskutieren. Wer mir  nicht hilft, bringt mich in Lebensgefahr, darüber muss nicht diskutiert werden. (abruptes Absetzen Fentanyl)
Die Krankengeschichte will ich auch nicht offen halten wie das andere Reisende auch nicht tun müssen um Medikamente zu bekommen (dh. Sie können sie bei der Zurrose einsehen, ich möchte sie aber nicht per mail herumschicken).
Das Spital hat mich betrogen und ein falsches Betm Rezept ausgestellt und es wollte es im Nachhinein nicht korrigieren und hat mich einfach sitzen gelassen.

Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen (Name)

Tirosint 125mcg, 1-0-0
Importal 25 Doppelsachet 2xpro Tag
Domperidon 3×1
Optifibre nach Bedarf
Cubitan/Fresubin Protein Energy nach Bedarf
Calcipos D3 1-0-0
Maltofer 0-0-1
Magnesium Diasporal zuckerfrei orange, 50 sticks 1-0-1
Fentanyl TT Schmerzpflaster, alle 48 Stunden, 650mcg (sechshundertfünfzig, kein Witz)
Remeron 30mg 0-0-1
Kompressionsstrümpfe gegen Oedeme in den Unterschenkeln

Angehängt war auch das Rezept als pdf per email.

Nachdem sich verschiedene gemeldet haben, schreibt der Herr aus der Innerschweiz offenbar wahllos Apotheken und auch Ärzte in der Schweiz an. Er möchte die Medikamente gemäss des Rezeptes beziehen, respektive geliefert erhalten – eines davon (das Fentanyl) ist ein Betäubungsmittel in extrem überhöhter Dosierung. Mit der Zitierung verschiedener Gesetzesartikel versucht er Druck auszuüben, damit er zu seinen Medikamenten kommt.

Leider – zitiert er nur die Artikel, die ihm für sein Anliegen passen. Wir unterstehen aber noch ein paar mehr Vorgaben. Im Mail an die Apotheken droht er mit Konsequenzen aufgrund der Verweigerung von Nothilfe. Das entbehrt hier jeder Grundlage – er steht ja dafür nicht einmal in der Apotheke oder beim Arzt selber, sondern schreibt (von weiter her) mails. Ein Arzt vor Ort oder im Spital muss Nothilfe leisten, eine Apotheke zum Beispiel ein Ventolin abgeben, dass lebensretend ist, auch ohne vorhandenes Rezept aber nirgends steht, dass ich verpflichtet bin das zu verschicken.

Ausserdem brauche ich als Apotheke eine Versandhandelsbewilligung, wenn ich Medikamente an Patienten versenden muss (die einzige Ausnahme ist das Nachsenden von Medikamenten an meine Stammpatienten). Offenbar hat er bisher seine Medikamente bei der Zur Rose Versandapotheke bezogen … man fragt sich, weshalb das nicht mehr geht? Oder vielleicht frage ich mich besser nicht.

Ärzte müssen vor Ausstellen eines Rezeptes den Patienten gesehen und untersucht haben. Auf so ein mail ein Rezept auszustellen (und grad noch ein Dauerrezept) wäre fast schon ein Kunstfehler und illegal sowieso. Er scheint aber auf eine gewisse Gier der Ärzte zu zählen (vor allem der selbstdispensierenden / derjenigen, die nachher via der Zur Rose weiter liefern lassen) … oder wie soll ich die Anfangsbemerkung mit dem Jahresumsatz von Fentanyl verstehen?

Ah – und das Rezept im email des Patienten als pdf. Darüber habe ich schon ein paarmal geschrieben. Rezepte ohne elektronische Signatur des verschreibenden Arztes sind rechtlich gesehen nicht gültig. Ein PDF-Rezept ohne elektronische Signatur kann akzeptiert werden, falls das Rezept direkt von der Praxis an die Apotheke übermittel wird. Bei PDF Rezepten, welche vom Patienten an die Apotheke übermittelt werden, besteht immer das Risiko, dass sie dutzendfach eingelöst werden. Deshalb ist der Einzelfall zu betrachten. Falls es sich um einen Stammkunden handelt und sich die veschriebenen Medikamente soweit schlüssig in die bisherige Therapie einfügen, kann es ebenfalls akzeptiert werden. Ebenfalls denkbar ist, dass ein Kunde sein Rezept als PDF sendet mit der Bitte seine Medikamente bereitzustellen und er dann bei der Abholung der Medikamente das Originalrezept vorlegt. Im Zweifelsfall ist mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufzunehmen.

Das angehängte Rezept hat tatsächlich Fentanyl drauf – aber selbst wenn das Rezept nicht im email, sondern ausgedruckt vorhanden wäre: Fentanyl als Betäubungsmittel braucht ein eigenes, spezielles Rezeptformular (mit zweifachem Durchschlag). Und Assistenzärzte dürfen keine Betäubungsmittelrezepte ausstellen, das braucht die Unterschrift des Oberarztes.

Dann bezweifle ich sehr, dass ein Arzt so etwas einfach „durchwinkt“:

Klebt der sich echt 650 microgramm Fentanyl aufs Mal auf? Acht (8) Pflaster??

Also: falls ihr als Arzt oder Apotheke dieses mail bekommt: ihr müsst gar nichts tun. Vor allem kein (Dauer-)Rezept dafür ausstellen, oder Medikamente verschicken. Der Patient hat ganz sicher diverse medizinische Probleme (nicht zuletzt die Schmerzen), das gehört zuallererst direkt angeschaut von einem Arzt – und wenn er nicht zum Arzt kommt selber, gibt es heute Institutionen, die einen holen kommen. Ausserdem empfehle ich eine Stammapotheke zu suchen, die einen kennt. Die kann einerseits überbrücken, Ausnahmen machen etc. andererseits vielleicht auch schauen, dass das nicht so aus dem Ruder läuft, wie das hier passiert zu sein scheint.

Autsch.

Von Gift und Heilmittel

casanovazitat

Um für einmal als Apotheker nicht Paracelsus zu zitieren, sondern … Casanova!

Gift in den Händen eines Weisen ist ein Heilmittel, Ein Heilmittel in den Händen eines Toren ist ein Gift…

Wahre Worte im Zusammenhang mit Medikamenten … die eben keine normalen „Konsumgüter“ sind, so gerne manch Detailhandel das im Sortiment sehen will (Ich schau‘ Dich an, Migros!). Was Medikamente im Supermarkt für Folgen haben können, sieht man gut in den USA:  Dort sind die Hälfte aller Dialysepatienten deshalb ebensolche, weil sie zu viele Schmerzmittel im Lauf ihres Lebens eingenommen haben. In Kalifornien brauchen 70 Kleinkinder jährlich eine neue Leber, weil die Eltern das Schmerzmittel zu hoch dosiert haben.

Ibuprofen und Paracetamol und Aspirin im Supermarktregal – womöglich auch noch in der günstigeren Grosspackung … und die Leute verlieren den Respekt vor diesen doch potentiell gefährlichen Mitteln. Die Dosis macht das Gift. Und die richtige Anwendung – im Zusammenhang mit dem dahinterstehenden fachlichem Wissen und Beratung in der Apotheke machen aus einem potentiellen Gift ein Heilmittel.

Medikamente gehören in die Apotheke und nicht in den Supermarkt.

Nur damit das auch mal wieder gesagt ist.

Hier kommt die Zukunft. In der Schweiz mit den Apotheken

Wer meinem Blog folgt weiss es wahrscheinlich: die Apotheker in der Schweiz „dürfen“ ziemlich viel. Wir haben viel Verantwortung und Kompetenzen. Vor allem, wenn man es mit den Aufgaben vergleicht, die die Apotheken in anderen Ländern haben. Deutschland zum Beispiel. Dort sind die Apotheken (leider) zu reinen Ausführungsorganen der Krankenkassen verkommen. Sie dürfen weder Vorbezüge machen, wo das Rezept später nachgereicht wird, noch irgendwelche rezeptpflichtigen Medikamente ohne Rezept abgeben – selbst im Notfall nicht. Sie dürfen die Patienten nicht offiziell „triagieren“, also abklären, ob etwas zum Arzt gehört oder nicht … das fällt dort faktisch unter Diagnose stellen, was rein dem Arzt erlaubt ist. Es gibt keine Dauerrezepte und keine Möglichkeit, ein Medikament auf Rezept zu wiederholen.

Das alles dürfen wir als Apotheker in der Schweiz. Aber wie sind wir hierhin gekommen?

Es war ein langer Weg. Und viele engagierte Apotheker (unter anderem im schweizerischen Apothekerverein) haben damit zu tun.

Als vor etwa 25 Jahren ein neues Gesundheitsgesetz verabschiedet wurde (war es das neue Krankenversicherungsgesetz?), da mussten die Apotheker erstaunt feststellen, dass sie darin mit keinem einzigen Wort erwähnt waren. Nicht ein-mal stand darin Apotheke oder Apotheker … dabei ging es durchgehend um das neue Gesundheitssystem.

Also fragten sie bei den Gesetzgebern (in Politik und bei der Krankenkasse) an was das liege. Die Antwort überraschte: „Ihr seid für uns nicht wichtig. Wir schauen auf die Kostentreiber im Gesundheitswesen. Und das sind die Ärzte im Spital und in den Praxen. Sie alleine verschreiben Medikamente und bestimmen Behandlungen. Ihr gebt nur die Medikamente ab, die die Ärzte verschreiben.“

Die wichtige Rolle der Apotheker in der medizinischen Grundversorgung wurde überhaupt nicht erkannt und auch nicht anerkannt. Für die Politiker war es egal, ob die Medikamente durch die Apotheke, die Post oder gar in normalen Läden abgegeben wurden.

Da wussten die Apotheker, dass sie um ihre Stellung im Gesundheitssystem würden kämpfen müssen.

Dabei (und ich kann das nicht genug betonen) sind Medikamente keine normalen Konsumgüter. Sie haben eine schlechte Schaden-Nutzen-Relation. Oder anders gesagt: bei falscher Anwendung können sie mehr schaden als nutzen. Ihre Anwendung braucht die Beurteilung durch eine Medizinalperson. Und wer ist die Fachperson für Wirkstoffe und Medikamente? Das ist der Apotheker. Der Arzt hat ein paar Vorlesungen darüber, aber wir haben das Jahrelang im Studium gelernt.

Das Ziel war dann klar: dem Gesetzgeber zu zeigen, was wir können … Und uns in zumindest nicht verbieten zu lassen, was wir können.

Deshalb dürfen wir auch heute noch Triagieren – wir nennen es nicht Diagnostizieren – das machen wirklich nur die Ärzte. Aber wir haben trotzdem mehr als nur gute Ahnung von den Krankheiten, welche mit den Wirkstoffen behandelt werden, wir kennen die „red Flags“, die Warnsignale, was zum Arzt gehört.

In der Schweiz dauert es mindestens 10 Jahre, bis ein Wechsel stattfindet. Die Situation heute brauchte schon einige Wechsel, aber es geht: Langsam aber stetig. Die Ausbildung wurde laufend angepasst – wir haben uns inzwischen schon viele Kompetenzen erworben, die es für diese (neue) Rollen im Gesundheitssystem braucht.

Die Apotheker werden aber jetzt mit dem neuen Heilmittelgesetz das demnächst kommt wirklich zum Leistungserbringer. Wie die Ärzte.

Niemand ist so gut ausgebildet einen Wirkstoff aufgrund dessen Eigenschaften auszuwählen wie der Apotheker. Deshalb kommt das mit dem neuen Heilmittelgesetz, dass in Zukunft bei bekannter Indikation auch rezeptpflichtiges vom Apotheker ausgewählt werden kann… und diese Leistung irgendwann übernommen wird von der Krankenkasse. Wir bekommen ganz neue Aufgaben wie das Impfen. Das alles wird im neuen Heilmittelgesetz das demnächst kommt festgehalten. Eine Konsequenz daraus ist, dass unsere Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben wird. Deshalb auch das Theater mit der neuen Berufsausübungsbewilligung, die ich (nach notabene 17 Jahren Arbeit und Erfahrung in der Apotheke) neu ausgestellt haben musste.

Egal. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Für die Apotheken und auch für die Patienten und das Gesundheitssystem.

Die Patienten profitieren von dem niederschwelligen Zugang zum Gesundheitssystem den die Apotheken bieten (Man darf nicht vergessen: Es gibt immer weniger Hausärzte). Von unserem Wissen -nicht nur um Medikamente, sondern auch um Krankheiten. Wenn nötig schicken wir sie zum Arzt weiter, aber wenn nicht, sparen sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Auch dadurch, dass wir Wiederholungen auf Rezept machen dürfen. Oder in Ausnahmefällen eine Packung abgeben. Sogar ohne vorliegendes Rezept.

Das System ändert sich stetig. Die Politik wird bestehende Strukturen nicht schützen. Das sieht man jetzt in Deutschland sehr gut. Unterstützung vom Staat (finanzielle) für die Apotheken gibt es keine: Apotheken müssen selbsttragend sein – was in Randgebieten zunehmend schwieriger wird. Die Apotheken werden weiterhin um eine ausreichende Abgeltung ihrer Leistungen (alte und neue) kämpfen müssen. Deshalb ist man vor über 10 Jahren von der Abgeltung via die Medikamentenpreise weggekommen (siehe LOA 2004).

PreisindexMedikamente

Die Krankenkassen werden weiterhin Orte zum sparen suchen – bei den Medikamentenpreisen sind wir nun bald an der Grenze des machbaren angekommen … und da sind die Apotheken ja nicht die Kostentreiber. Auch heute nicht. Aber wenn wir Aufgaben übernehmen, die die Ärzte vorher hatten – in Prävention und bei der Behandlung von chronischen Patienten – dann muss das auch entsprechend vergütet werden.

Es bleibt spannend.

(Wer mehr zur Situation der Apotheken in der Schweiz lesen möchte, schaue hier bei der Pharmasuisse: Fakten und Zahlen 2016)

Heilmittel auf Waffenschein (Schiesspulver?)

Fundstück im Netz von turtleofdoom auf einer Seite die Schiesspulver vertreibt:
schiesspulver

Zündpulver Spezial OB
Wir auch für Medizinische zwecke gebraucht.
Gicht / Reuma… (Morgens eine Messerspitze voll einnehmen.)
Kaufbestimmung: Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder Waffenschein nicht älter als 2 Jahre

(Schreibfehler in dem Fall nicht meine).

Das ist doch mal was neues! Ein Heilmittel, das es ohne Rezept gibt … dafür braucht es einen Waffenschein oder Strafregisterauszug.

Umm – Nein. Produkte mit einer Heilanpreisung (wie oben) sind Arzneimittel und benötigen eine Zulassung durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic).

Nun, ich hoffe der zuständige Kantonsapotheker, an den die Meldung von der Swissmedic weitergeleitet wurde kümmert sich jetzt da drum :-)

Aber Schiesspulver für medizinische Einsätze? Interessanterweise finden sich im Netz ein paar Anwendungsgebiete, hauptsächlich allerdings historischer Natur: von Schiesspulver auf Wunden streuen (und anzünden) zum „desinfizieren“ über die Einnahme (speziell im Kriegsfall angewendet (wahrscheinlich aus Mangel an anderem und Verfügbarkeit desselben) bis zu Schiesspulver in homöopathischer Form. Wirksamkeitsnachweis bei allem fehlend und aus heutiger Sicht würde ich da eher abraten …

Übrigens: das „Schwarzpulver“ das Mozart eingenommen haben soll war kein Schiesspulver, aber auch schwarz, weil es Kohlepulver enthielt. Kohlepulver bekommt man heute noch in Kapseln oder Tablettenform oder als Suspension (bäh), es bindet gewisse Stoffe und wird deshalb bei Durchfall oder als Antidot bei manchen Vergiftungen eingesetzt.

Kein Ausnahmefall

Nach dem neuen Heilmittelgesetz, das in der Schweiz in … wie nennt man das … Vernehmlassung(?) Revision(?) ist, sollen die Apotheken vermehrt Liste B Medikamente (also eigentlich rezeptpflichtige) abgeben können, ohne dass sie dafür ein Rezept brauchen. In der Presse ist das teils jetzt schon drin mit sehr irreführenden Titeln wie: „Apotheker sollen mehr Medikamente verschreiben dürfen“ (Quelle)

Umm … wir verschreiben gar keine Medikamente. Das dürfen und machen nur Ärzte. Wenn die Krankenkasse ein Medikament übernehmen soll, dann muss es vorher auch auf einem Rezept stehen.

Was stimmt ist: wir dürfen (schon jetzt) „in begründeten Ausnahmefällen“ rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Dass das hier dann auch nur gemacht wird, wenn sich der verantwortliche (!) Apotheker der Sache sicher ist, dürfte einigermassen klar sein. Es ist dabei immer eine Einzelfall-Entscheidung, ein Abwägen von Nutzen und Risiko, oder anders gesagt: Was kann passieren, wenn ich das gebe geben was kann passieren, wenn ich das nicht gebe?

Was es sicher nicht ist, ist ein „Recht“, das der Patient da hat, dass er das Medikament auch von mir bekommt. Er kann immer noch (jederzeit) zum Arzt und es sich verschreiben lassen – wenn der das für Sinnvoll erachtet.

Trotzdem kommt es gelegentlich zu solchen Diskussionen:

Frau um die 50 in der Apotheke: „Weshalb bekomme ich in anderen Apotheken auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept und hier nicht?“

Pharmama: „Hmmm. Vielleicht weil Sie dieses spezielle Medikament noch nie in einer anderen Apotheke verlangt haben, weder auf Rezept noch ohne. Aber es ist so: Ich kann ihnen das Paspertin nicht geben.“

Frau: „Warum?“

Pharmama: „Ich erkläre es Ihnen gerne: Sie hatten es noch nie. Die Empfehlung Ihrer Freundin genügt da nicht. Es gibt rezeptfreie Alternativen, die auch gut sind für Ihre Magenprobleme.“

Frau:Weshalb bekomme ich das von ihnen nicht?“

Pharmama: (Noch einmal) „Weil dieses Medikament rezeptpflichtig ist. Das hat seinen Grund. Ausserdem steht das hier momentan unter verstärkter Beobachtung, da schon öfters üble Nebenwirkungen aufgetreten sind. In Deutschland haben sie letztes Jahr sogar die Tropfen vom Markt zurück gezogen und nach den neuen Richtlinien in Europa soll das auch nur jeweils wenige Tage angewendet werden.“

Frau: „Aber das ist Europa – wir sind hier in der Schweiz!“

(Man sollte denken, die Leute wären dankbar, dass man ein Auge hat auf die Sicherheit von Wirkstoffen auch ausserhalb unseres kleinen Gärtchens Schweiz, aber: Neeeinn…)

Pharmama: „Ja. Wenn Sie vom Arzt ein Rezept dafür besorgen dann kann ich es Ihnen geben … vorher nicht.“

Frau: „Aber woanders habe ich auch schon rezeptpflichtiges ohne Rezept bekommen!“

(Seufz)

Pharmama: „Ich mache das gelegentlich auch. Aber in Ihrem Fall ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis einfach nicht so, dass ich dafür die Verantwortung übernehmen möchte. Wenn Ihnen etwas passiert, bin ich schuld, weil sie es von mir haben. Es gibt sichere und wirksame Alternativen, die sie von mir bekommen können. Das hier jetzt nicht.“

War das jetzt klar genug?

Änderungen in Sichtweite? Das neue Heilmittelgesetz

Es tut sich was in der Schweiz – ein neues Heilmittelgesetz ist im Tun. Vorstösse sind im Gang, die die Selbstdispenation der Ärzte einschränken könnte … zumindest in dem Sinne, dass den Patienten etwas deutlicher die Wahl gelassen wird, wo sie ihre Medikamente beziehen möchten.

Bisher ist es so gewesen, dass ein Arzt in einem Kanton, der die Selbstdispensation erlaubt, dem Patienten beim Besuch gleich die Medikamente in die Hand gedrückt hat. – Eigentlich müsste ich hier richtigerweise „Medikamente verkauft“ schreiben, denn das ist das was der Arzt da tut. Was dabei auch unter den Tisch fällt: es fehlt dadurch die Kontrolle der Medikamente durch eine zweite (dafür ausgebildete) Medizinalperson: die Apotheker. Und der Patient selber kann sich so nicht noch einmal überlegen, ob er die Medikamente wirklich nehmen will – *das* sehe ich in der Apotheke dann an den ganzen kaum angebrochenen Packungen Medikamente, die ich zum entsorgen bekomme.

Kaum ein Patient wagt es in so einem Fall, den Arzt um ein Rezept für die Medikamente zu bitten. Das sollte jetzt geändert werden, indem man den SD Ärzten vorschreiben wollte, für alle Medikamente erst mal ein Rezept auszustellen. Der Patient kann dann – mit dem Rezept in der Hand- entscheiden, wann und wo er die Medikamente beziehen will. Das war den Ärzten zuviel – der jetzige Entwurf ist schon so weit verwässert, dass der Patient entscheiden „darf“, ob er wirklich ein Rezept in Papierform will. :-(

Damit sind wir eigentlich immer noch bei der jetzigen Situation. Wie gesagt: die wenigsten getrauen sich ihrem Arzt gegenüber etwas zu sagen.

Dabei geht es (natürlich) um viel Geld. Gemäss IMS Health fallen 24.3 Prozent der Medikamentenkosten auf die SD-Ärzte. Das sind mehr als 1,23 Milliarden Franken pro Jahr. Wenn wir das jetzt noch in Verbindung setzen mit der neuen Studie der Uni Bern, nach der Ärzte, die in der Arztpraxis Medikamente verkaufen, rund 30 Prozent mehr Arzneimittelkosten pro Patient verursachen als Ärzte, die verschreiben … dann können wir uns ausrechnen, dass wir glatt 370 Millionen Franken pro Jahr einsparen könnten, wenn die Leute die Medikamente wieder in der Apotheke holen gingen. Und es wäre sicherer.

Auf der anderen Seite gibt es weiter Bestrebungen, den Apothekern mehr Kompetenzen im Bereich der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten zu geben. Auch dagegen wehren sich (begreiflich) die Ärzte.

Dazu möchte ich sagen, dass wir hier in der Schweiz schon mehr Kompetenzen in die Richtung haben als die Apotheker in Deutschland. Nicht nur dürfen wir Vorbezüge machen oder ausnahmsweise Wiederholungen auf Rezepten, wir dürfen schon „in begründeten Ausnahmefällen“ auch rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben … und machen das auch. Wichtig hier ist, dass der Apotheker das nur macht, wenn er sich sicher ist, damit keinen Schaden anzurichten – immerhin übernimmt der Apotheker in dem Fall die Verantwortung. Das heisst: der Apotheker muss vorher diverses abklären. Dafür braucht er das richtige Wissen – das wir aber in Weiterbildungen (auch von Ärzten) regelmässig erwerben. Die Grundlagen dafür gibt es hier schon lange. Im Zweifel wird der Patient auch immer an den Arzt weiter verwiesen.

Werden hier die Kompetenzen (vor allem im Sinne der möglicher Gesundheitsprobleme) erweitert, müssen natürlich auch die Apotheker vermehrt weitergebildet werden. Ich behaupte hier aber, dass kein Apotheker „einfach so“ rezeptpflichtige Medikamente abgibt, nur weil er das dann vermehrt darf. Immerhin kommt die Nachfrage dafür direkt vom Patienten. Der hat nun einfach mehr Auswahl, wo er seine Medikamente – ob rezeptpflichtig oder nicht – beziehen kann.

Wer mitreden will kann das hier: bei der Umfrage abstimmen (linke Seite – am liebsten natürlich „Ja“ – für die Apotheker :-) )

Auch die Kompetenz von Drogerien soll ausgeweitet werden. Schon jetzt hat der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass Drogerien künftig alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Darunter fallen die Liste C – die apothekenpflichtigen Medikamente. Ich bin vor allem gespannt, was sie am Schluss soweit freigeben, dass das dann sogar im Detailhandel erhältlich sein wird. (Bitte nicht Aspirin und Co.!)

Im Versandhandel von Medikamenten (ein ewiger Streitpunkt in der CH da eigentlich verboten) soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, dass das Rezept vom Versandhandel „danach“ besorgt wird: es muss bei der Bestellung vorliegen. Ob da auch die Ausstellung eines Rezeptes während dem Bestellprozess verboten wird? (nötig hierzulande auch für freiverkäufliche Arzneimittel etc.) 

Und dann haben wir noch die Sache mit der Übernahme der Komplementärmedizin durch die Krankenkasse. Die finde ich allerdings sehr enttäuschend. 2012 wurde nach einer Volksabstimmung 5 alternative Heilmethoden in den Katalog der Grundversicherungen aufgenommen und von den Krankenkassen übernommen. (Nachzulesen auch bei mir) … Vorgabe war allerdings, dass das bis 2017 beschränkt ist und dass die verschiedenen Sparten bis Ende 2015 nachweisen, dass sie „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ sind. Das können sie offenbar nicht (keine grosse Überraschung). Die Neuraltherapie ist inzwischen auch freiwillig von der Regelung zurückgetreten. Der Rest allerdings … soll jetzt nach Vorschlag des Gesundheitsministers Alain Berset den anderen vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichgestellt werden. Damit würden die Leistungen wie in den letzten Jahren grundsätzlich von der Krankenkasse vergütet.

Da bekommen also die anthroposophische Medizin, die Homöopathiedie Phytotherapie
und die traditionelle chinesische Medizin ohne Nachweis die Übernahme durch die Krankenkassen geschenkt. Hmmmmpf!

Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden. Wie dabei die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit angewendet würden, muss laut dem EDI noch präzisiert werden. Die betroffenen Kreise werden eingeladen, dabei mitzuwirken.

Quelle

Die Kosten für die Komplementärmedizin werden übrigens auf 50 Millionen Franken im Jahr geschätzt, weniger als ein Promille der gesamten Gesundheitskosten. Gut – für mich macht es das relativ einfach in der Apotheke – kann ich das auch via die Krankenkassen abrechnen. Aber der Wissenschaftler in mir findet das sehr (sehr!) unbefriedigend.