Jahreswechsel in der Apotheke

Die Zeit vor dem Jahresende ist in der Apotheke immer anstrengend. Die Leute beziehen von ihren Dauerrezepten, was sie noch können. Ich habe das mal das Franchise-phänomen genannt. Dann sind zusätzlich viele krank, aktuell noch mehr, da nicht nur Grippe, sondern Covid – das betrifft dann auch immer wieder mal Mitarbeiter. Und dann müssen wir enorm viel Aufwand betreiben um manche Medikamente zu beschaffen, das betrifft nicht nur viele Beruhigungsmittel (grad um die Zeit früher vermehrt gebraucht), sondern auch Mittel gegen Diabetes und noch so viele mehr. wenigstens bei den Antibiotika und Fiebersäften hat sich das bei uns etwas entspannt.

Man merkt auch, wie die finanzielle Situation für viele schwieriger geworden ist. Und wie die Leute ungeduldiger und aggressiver sind. Das wird dann an den einfach zu erreichenden Dienstleistern ausgelassen – zum Beispiel uns in der Apotheke. Kurz gesagt – ohne meine lieben Mitarbeiter, ohne das Team der Apotheke und Drogerie wäre ich wohl auch bald soweit, mir etwas anderes, stressfreieres und emotional lohnenderes zu suchen.

Aber neues Jahr, neue …Probleme. Die üblichen Krankenkassen-wechsel, natürlich – und viele, die wieder nicht verstanden haben, dass sie zu einer Krankenkasse mit tiers garant System gewechselt haben und in der Apotheke die Medikamente erst mal selber zahlen müssen. Aber neu ist: der Selbstbehalt für teure Medikamente erhöht sich – mit dem Ziel, Generika zu fördern. Grundsätzlich finde ich das eine sehr gute Sache: ich habe es nie begriffen, weshalb jemand auf „dem Original“ besteht, wenn es genauso gut wirksame Generika gibt. Noch weniger, wenn es da Auto-generika gibt, die nicht nur „genau so gut“ sondern tatsächlich identisch mit dem Original sind (ausser dem Preis). Nachzulesen hier: Nehmen Sie doch das Generikum. Bitte.

Der Entscheid des Bundesrates hilft tatsächlich, so manchen zu überzeugen. Aber was das wieder an Diskussionen gibt.

Kleine Einführung in das Schweizer Gesundheitssystem, was Medikamente und die Apotheken betrifft – das immer noch viele nicht verstanden haben:
Die Krankenkasse ist obligatorisch. Man muss eine Grundversicherung haben, kann aber selber wählen, wo man versichert sein will.
– In der Grundversicherung kann man die Franchise wählen: das ist der Betrag, bis zu dem man die Kosten an Medikamenten und Arztbesuchen erst mal selber übernimmt. Erst nach Erreichen der Franchise springt die Krankenkasse ein. Wenn man eine Krankenkasse hat, die nach dem tiers payant System funktioniert, können Apotheken die Medikamente direkt der Kasse berechnen. Die wird allerdings bis zum Erreichen der Franchise das dann dem Patienten in Rechnung stellen.
– Bei den Medikamenten, die von der Grundversicherung übernommen werden, gilt ein Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist der Teil der Kosten des Medikamentes, der (nach Erreichen der Franchise) vom Patienten übernommen wird. Er beträgt normalerweise 10%. Für Medikamente, die im Vergleich zu gleichwertigen Generika zu teuer sind, betrug dieser Anteil bis Dezember 20%. Per 1. Januar 24 zahlt der Patient nun 40% des Originals selber.
– Man kann in der Grundversicherung verschiedene Versicherungsmodelle wählen, die eine günstigere Prämie haben, aber die Leistungen etwas einschränken. Bei der Assura gilt grundsätzlich das System des tiers garant, was bedeutet, dass man als Patient selbst Arztbesuche und die Medikamente in der Apotheke direkt bezahlt, das sammelt und selbst erst nach Erreichen der Franchise einsendet. Andere Versicherungsmodelle schränken die freie Arztwahl ein: beim Hausarztmodell muss man erst zum eigenen Hausarzt, der auf der KK-Liste ist, beim HMO Modell in eine HMO-Praxis, beim Telmed System muss man erst bei der Krankenkasse anrufen bei einem medizinischen Problem.

Das sind so die groben Grundsätzlichkeiten. Dazu kommen dann noch so Feinheiten, wie die LOA, der leistungsorientierten-Abgabe: dem Vertrag, den die Krankenkassen mit den Apotheken haben und in dem festgelegt ist, wie unsere Arbeit vergütet wird – die ist nämlich seit 2001 nicht mehr im Medikamentenpreis enthalten, sondern wird über Pauschalen abgegolten. Wir sind aktuell bei LOA IV – und voraussichtlich wird die LOA V Anfang 2025 eingeführt (mit mind. 3 Jahren Verspätung). Mich persönlich nerven Erklärungen zur LOA aus verschiedenen Gründen. Für viele hört sich das an, als ob wir etwas „zusätzlich“ bekommen würden – dabei wurden mit dem Pauschalen-System jährlich Millionen eingespart. Ausserdem erwecken so Diskussionen in mir das Gefühl, dass unsere Arbeit in der Apotheke manchen nichts wert ist. Schon klar, viele sehen nicht, was wir „hinten“ alles machen. Wir klären Wechselwirkungen, ersetzen Medikamente, wo nötig und möglich, besorgen sie oder stellen sie her, wir machen Vorbezüge und Repetitionen. Wir kontrollieren, sorgen für eine wirtschaftliche Abgabe, wir dokumentieren, wir haben einen wahnsinns-bürokratischen Aufwand mit den ganzen Krankenkassen und Unfallkassen.

Jetzt also das mit den 40% Selbstbehalt für teure Originale. Wie schon erwähnt, ist das für viele jetzt doch ein Überzeugungsgrund, zu wechseln. Aber die „ich will das Original“ (Prestige?)-Patienten gibt es immer noch – oft verbunden mit dem unschlagbaren Argument: „Ich zahle ja schon so viel an Krankenkassen-Prämie!“. Auch die „ich reagiere aber auf alle Generika allergisch!“ (hahaha – nein.).
Es gibt Gründe, NICHT zu einem Generikum zu wechseln. Medizinische Gründe, wie bei den Schilddrüsenmedikamenten und den Anti-Epileptika. Aber auch psychologische, wie bei dem älteren Patienten, der die neuen Tabletten nicht mehr nimmt, weil sie anders aussehen. Was ist da besser? Nicht genommene Medikamente wirken nicht.
Früher konnte ich in so vernünftigen Fällen in der Apotheke die „Substitution ausschliessen„, den Wechsel ablehnen - und wenn wir das gemacht haben (und protokolliert), wurde hier weiter der geringere Selbstbehalt berrechnet.
Jetzt habe ich das Problem, dass das nicht mehr gilt, denn laut BAG „Wenn medizinische Gründe gegen die Abgabe eines Generikums sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden, aber das muss neu mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.“ Das bedeutet: Ich muss in so einem Fall beweisen können, dass ein Ersatz ein medizinisches Problem darstellt. Mein Wissen, dass das so ist (bestehende Studien etc.) reicht offenbar nicht mehr aus dafür.
Was kann der Patient nun noch tun? Er braucht (auch bei bestehendem Dauerrezept) jetzt ein neues Rezept vom Arzt, auf dem der Arzt ausdrücklich den Ersatz ablehnt. Zum Beispiel indem er drauf schreibt: „Sic“ oder „kein Ersatz aus medizinischen Gründen“ oder derartiges.

Diskussionen und Erklärungen incoming. Für die Apotheken und die Ärzte wahrscheinlich auch. Nur, dass uns die Zeit dafür nicht bezahlt wird.

Nichtlieferbarkeit – Hürdenlaufen in der Apotheke 2023

Lieferbarkeit von Medikamenten: die Situation ist kritisch! Wie kritisch, zeigt die Seite drugshortage.ch, die für den 9. Juni folgendes meldet: 952 Lieferengpässe von Arzneimitteln in der CH. 8% der kassenpflichtigen Präparate. 152 Präparate fehlen von allen Herstellern. 11 davon sind auf der BWL Liste, 62 auf der WHO List of essential medicines.

Inzwischen suchen wir täglich mehrmals Ersatz für notwenige, verschriebene Medikamente. Ein stetig steigender Mehraufwand. In der aktuellen Situation versucht das BAG uns zumindest etwas die Arbeit zu erleichtern. Es geht ja nicht „nur“ darum, passenden Ersatz zu finden und zu bestellen – der Patient (der ja nichts dafür kann und es benötigt) sollte nicht noch dafür bezahlen müssen: die Krankenkasse sollte das übernehmen.

Dafür hat das BAG im März 23 eine Übergangslösung präsentiert.

Die Abgabe in der Schweiz durch Swissmedic zugelassener und in der SL aufgeführter Arzneimittel ist zwingend. Ausschliesslich im Fall der Nichterhältlichkeit eines bestimmten Arzneimittels resp. einer bestimmten Packung ist das folgende stufenweise Vorgehen zu wählen:
1. Abgabe einer in der Schweiz zugelassenen und in der SL aufgeführten Alternative (anderes Präparat mit gleichem Wirkstoff, andere Dosisstärke, andere Packungsgrösse oder geeignete Darreichungsform, alternatives Arzneimittel).
2. Abgabe eines importierten Arzneimittels, sofern ein Import heilmittelrechtlich erlaubt ist und das importierte Arzneimittel innert der angemessenen und notwendigen Frist zur Verfügung steht
3. Herstellung einer Magistralrezeptur

Das verschriebene Medikament ist nicht lieferbar. Hier startet also mein Hindernislauf in der Apotheke.

Bei uns in der Apotheke versuche ich erst mal anders als über unseren Hauptgrossisten an das Medikament zu kommen: wir haben inzwischen einen zweiten Grossisten, gelegentlich bekomme ich es dort. Häufiger fehlt es allerdings da auch.
Ich versuche es von einer anderen Apotheke zu bekommen, die es eventuell noch an Lager hat. Wir haben keine Zeit, Apotheken auf gut Glück anzurufen, die es (weil es ev. schon länger fehlt) auch nicht mehr haben, aber ich kann bei den zu unserer Kette gehörenden Apotheken reinschauen.

Keine hat es noch oder es ist nicht möglich das Medikament zu bekommen (Kühllieferungen gehen zum Beispiel nicht), dann beginnt die Suche nach einem Ersatzprodukt. Also:

Ein anderes Präparat mit gleichem Wirkstoff (ein Generikum). Der Medikamentenmarkt der Schweiz ist klein – allzuviel Auswahl hatten wir nie.

Oder eine andere Packungsgrösse (3 Packungen zu 30 Tabletten statt 1 Packung zu 90).

Oder dasselbe in anderer Dosierungsstärke (0.25mg statt 0.5mg, dann muss man 2 Tabletten aufs Mal nehmen)

Oder derselbe Wirkstoff in anderer Darreichungsform (Kapsel statt Tablette, oder Sirup oder Zäpfchen). Oder normale Tabletten statt retardierte mit langer Wirkung … und dann halt mehrmals tägliche Einnahme statt einmal täglich.

Oder eine Kombination der oberen.

Finde ich dennoch nichts, gibt es vielleicht ein alternatives Arzneimittel – also etwas, das für dasselbe Problem ist, aber einen anderen Wirkstoff enthält. Das benötigt dann aber  Rücksprache mit dem Verschreiber, da das ein Wechsel in der Therapie ist und der Patient eventuell neu auf das Medikament eingestellt werden muss. Ist eine Therapiealternative in der SL aufgeführt, eine Substitution jedoch aus medizinischen Gründen nicht möglich, muss dies auf der ärztlichen Verordnung bestätigt sein.

Wenn jetzt nichts davon möglich ist, dann darf ich ein importiertes Arzneimittel abgeben, wenn das Arzneimittel aus einem EU- oder EFTA-Land ist, wirkstoffgleich ist, gleiche Indikation hat und vergleichbare Darreichungsform und Packungsgrösse.
In der Praxis sieht das so aus, dass ich versuche, das bei unserem Lieferanten in Deutschland zu bekommen. Als EU Land können sie auch Medikamente aus anderen EU-Ländern liefern. Wenn es nur in England erhältlich ist, das brauche ich einen anderen Lieferanten.
Das übernimmt aktuell (und neu!) die Grundversicherung als Übergangslösung ohne vorgängige Kostengutsprache.

Problem: was bei uns fehlt, ist oft auch im Ausland knapp. Der Import dauert ein paar Tage. Ich muss herausfinden, wie die Medikamente im Ausland heissen und ob sie lieferbar sind. Kühlmedikamente gehen nicht, Betäubungsmittel gehen nicht, Blutprodukte gehen nicht, viele Medizinprodukte gehen nicht ….

Und dann die Dokumentation dafür!
Ich dokumentier natürlich in unserem Computersystem im Patientendossier, was ich versucht habe und weise den Lieferengpass des fehlenden Produktes mit einem Printscreen der Rückantwort des Grossisten auf Eure Bestellung nach. Falls ausländische Grossisten keine elektronische Meldung zur Nichtverfügbarkeit übermitteln (z.B. Rückmeldung nur per Telefon), dann geht auch eine Mitteilung per Mail. Dieser Nachweis muss der Krankenkasse nur auf deren Verlangen hin gezeigt werden können.

Der Aufwand fürs Suchen einer Alternative wird überhaupt nicht abgegolten.

Ist all das nicht möglich, bliebe noch die Herstellung einer Magistralrezeptur.
Ganz neu wird das von der Krankenkasse auch übernommen, wenn der Wirkstoff in einem SL-Arzneimittel enthalten ist, aber nicht selbst in der ALT (Arzneimittel-liste mit Tarif) aufgeführt ist.
Importierte Arzneimittel dürfen nicht verwendet werden. Die verwendeten Hilfsstoffe müssen alle in der ALT aufgeführt sein. Es kommen die Bearbeitungs-und Gefässtarife der ALT zur Anwendung bei der Abrechnung als Magistralrezeptur (PM SL).

Das Problem hier: Wirk- und Hilfsstoffe sind ebenfalls nur schwer zu erhalten. (Ich habe letztens mal nach Suspensionsgrundlagen gesucht, wie für Ibuprofen-sirup oder Antibiotikasirupe). Das Zeug ist teils teuer. Die Herstellung nicht kostendeckend. Und viele Apotheken sind schlicht nicht (mehr) dafür ausgerüstet:

Wir Apotheker*innen lernen das zwar im Studium, aber in den meisten Fällen ist das Jahre her (bei mir 20) und da es immer weniger gebraucht wurde, ging da viel verloren. Es gibt ein paar (wenige) Apotheken, die sich auf Herstellungen spezialisiert haben.  Die haben dann noch die nötigen Materialien und Ausrüstung im Labor (wie laminarflow, was für sterile Zubereitungen nötig ist). Aber wir reden hier nicht von Herstellungen im Industrieformat. Das geht in einzelnen Fällen – Grossproduktion ist nicht möglich.
Übrigens: ja, in der Schweiz werden Herstellungen durch die Apotheker*innen gemacht und nicht durch die Pharmaassistent*innen, respektive deren neue Berufsbezeichnung Fachfrau/mann Apotheke. Die lernen das nicht einmal mehr.

Man sieht: Hürdenlaufen. Wenn ich an einer dieser Hürden scheitere, bekommt der Patient das wichtige Medikament nicht. Und wenn ich eine mühsam gefundene Alternative nicht korrekt dokumentiere, bekomme ich kein Geld für die Abgabe von der Krankenkasse – und muss das dem Patienten verrechnen. Ich bekomme kein Geld für den Mehraufwand und das braucht immer mehr Zeit dafür.

Situation: schwierig.

Zum Thema gehört auch noch die fraktionierte Abgabe – darüber schreibe ich später.

Medikamenten-Zoff und Apotheken-Bashing

Es nervt mich, wie aktuell in der Presse wieder Stimmung gemacht wird gegen die Apotheken. Hier die drei neusten Schlagzeilen, alle unter dem Titel „Medikamenten-Zoff“

„Bis zu 400 Prozent teurer – wir zahlen zu viel für Medikamente“
„Kaufst du zu viele Medikamente im Ausland, vernichtet sie die Swissmedic“
„Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden“

Woher der Wind weht (respektive, wer da grad lobbyiert) erkennt man dann in den Artikeln (bei 20 Minuten passend unter dem Kapitel Wirtschaft) selber. Im ersten Artikel geht es um die Medikamentenpreise:
„Teure Medikamente treiben die Krankenkassenprämien nach oben. In der Schweiz kosten die Arzneimittel zum Teil deutlich mehr als im Ausland.“ – Während der zweite Teil stimmt, der erste wurde schon mehrmals wiederlegt. Die Krankenkassenprämien steigen nämlich nicht wegen der Medikamentenausgabe durch die Apotheke an die Bevölkerung – die machen einen niedrigen einstelligen Prozentbereich der Ausgaben der Kassen und der Gesundheitskosten aus. Im folgenden wird es etwas präzisiert und sie reden von „Medikamente und Pflegeleistungen in Heimen“ als Treiber für den drohenden Prämienanstieg. Trotzdem doppeln sie später nach: „Überissene Margen etwa von Apotheken führen dazu, dass der Preisunterschied (zum Ausland) schlussendlich noch deutlich höher liege“ – Äh, was? Wir haben schon lange kaum noch Margen auf die – wir reden hier ja von rezeptpflichtigen – Medikamente, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die werden anhand eines Vertrages (LOA) mit den Kassen abgerechnet, in denen das genau festgehalten ist. Marge ist da kaum noch drin, unsere Arbeit wird durch Pauschalen abgegolten. Und da wir Apotheken Medikamente vor allem im unteren Preissegment abgeben (60 Prozent der Medikamente, die wir abgeben kosten unter 15 Franken) … dürfte der Vorwurf wiederum vor allem die Medikamentenabgabe in Spitälern und vielleicht Spezialärzte betreffen.
Aber klar – hier werden wieder vor allem Sparmassnahmen auf Kosten der Apotheke vorgeschlagen. Wenn die Preise der Medikamente sinken (und wir haben regelmässig Preisanpassungen durch das BAG), sinkt auch die Marge (was noch übrig ist). Seit 2012 wurde so schon 1,2 Milliarden Franken eingespart.
Natürlich ist da noch Potential drin – aber vielleicht sollten sie mal statt an die eh schon günstigeren Alltagsmedikamente (und Generika) auf die Hochpreiser gehen? Momentan ist da übrigens die neue LOA in Vernehmlassung, die das bringen sollte. Deren Einführung wurde jetzt schon diverse Male verschoben.

AIm zweiten Artikel geht es um den Import von Medikamenten: „Krankenkassen fänden es gut, wenn Patienten … Medikamente im Ausland billiger kaufen könnten. Doch die Zulassungsbehörde bleibt hart.“ Ja, klar. Medikamente und deren Import (und das ist kaufen) unterstehen aus gutem Grund Einschränkungen. Ein in der Schweiz zugelassenes und sich im Handel befindendes Medikament untersteht strenger Qualitätskontrolle, braucht eine Packungsbeilage in 3 Sprachen und bei der Abgabe in der Apotheke werden Gegenanzeigen und Wechselwirkungen angeschaut. Das gilt nicht nur für die rezeptfplichtigen Medikamente. Ganz toll finde ich deshalb die im Artikel aufgeführten Beispiele: „mit einer Bestellung bei einer deutschen Versandapotheke den Monatsbedarf an Nasentropfen überschritten… die gesamte Bestellung wurde von der Swissmedic vernichtet.“
Jo, erstens: Online Apotheken dürfen in der Schweiz nur auf Rezept Medikamente versenden, auch Nasentropfen oder – sprays, die es sonst ohne gibt. Der Grund ist, dass so sichergestellt ist, dass vorher ein Kontakt mit einer Fachperson stattgefunden hat um Gesundheitsprobleme abzuklären. Abschwellende Nasensprays wechselwirken zum Beispiel mit Blutdruckmedikamenten. Allgemein sollten sie nicht länger als 5-7 Tage angewendet werden, da sich sonst rasch ein Gewöhnungseffekt entwickelt und man praktisch abhängig wird davon. Darauf weisen wir in der Apotheke hin und geben Tipps, falls das schon passiert ist, wie man davon loskommt. Selbst ein „Monatsbedarf“ wäre also eigentlich schon ein Kunstfehler.
Auch das Beispiel hat es in sich: „…bezog eine Dreimonatsdosis eines Mittels zur Regulierung von Gewicht und Darmtätigkeit, das in der Schweiz nicht mehr erhältlich war. Sie bekam eine Rechnung von Swissmedic in Höhe von 300 Franken“.
Mittel zum Abnehmen, das es nicht mehr gibt … das dürfte Sibutramin sein. Der Wirkstoff wurde wegen starker Nebenwirkungen und schlechtem Nutzen-Risiko-Verhältnis (inklusive Todesfälle) in mittlerweile allen Industrieländern vom Markt genommen. Mittel damit können aber immer noch online bestellt werden. Allgemein sind Mittel zum Abnehmen, die man online bestellt oft (obwohl als natürlich und pflanzlich angeboten) mit gefährlichen Stoffen versetzt. Mit einer online-Bestellung und Import umgeht man jegliche Kontrollen und Sicherheitsvorgaben.
Bei beiden Beispielen handelt es sich um nicht-rezeptflichtiges und nichts was von der Krankenkasse bezahlt wird. Selbst als Apotheke durfte ich (bis vor kurzem) keine Medikamente aus dem Ausland der Krankenkasse verrechnen – und ein Import ist sowieso nur auf Ausnahmefälle beschränkt. Ich darf es, wenn in der Schweiz nachgewiesen nicht mehr erhältlich. Es ist dann mit einem (enormen) Mehraufwand verbunden, weil die Nicht-lieferbarkeit nachgewiesen sein muss. Was das angeht: die Medikamente die ich bräuchte sind dann oft auch im Ausland nicht erhältlich.

Auch im dritten Artikel geht es um die Medikamentenpreise: „Die Kosten für Medikamente steigen und damit verteuern sich auch die Krankenkassenprämien.“
Neben den schon erwähnten Gründen für die Preisgestaltung in der Schweiz, nach der laut Artikel noch „viel Sparpotential“ vorhanden ist, schieben sie die Preisgestaltung auf „wirtschaftliche Günde, weil die Pharmaindustrie die stärkste Exportindustrie“ sei und volkswirtschaftliche Aspekte gegen Gesundheitskosten abgewogen werden. Die Krankenkassen (so wird vorgeschlagen) soll die Preise verhandeln, da sie ja die Rechnungen zahlen.
Oh weh! – wer wissen will, wie das dann läuft, soll sich mal in das System mit den Rabattverträgen in Deutschland einlesen. Da verhandeln die Kassen mit den Pharmafirmen und machen Verträge (die geheim sind), worauf dann nur noch genau das Generikum dieser Pharmafirma von der Kasse bezahlt wird. Es folgen ständig Wechsel der Medikation beim Patienten (welches Generikum halt gerade einen Vertrag hat), Lagerhaltungs- und Lieferprobleme bei manchem Medikament, wenn die Firmen trotz Versprechen nicht mit dem Produzieren nachkommen, und Retaxationen (die Krankenkasse zahlt der Apotheke das ganze Medikament nicht, wenn es nicht das so vorgeschriebene ist). Das geht dann wieder zulasten der Apotheke und auch der Patienten.
An der Stelle hätte ich einen Sparvorschlag – die Krankenkassen haben nämlich echt hohe Vewaltungskosten und sehr gut bezahlte CEOs … und sie machen jährlich gute Gewinne (!), hauptsächlich mit der Zusatzversicherung. Die obligatorische Grundversicherung müssen sie auch nicht quersubventionieren, so können sie (trotzdem) Prämiensteigerungen rechtfertigen. Es würde auch schon vielen helfen, wenn die Prämien vom Einkommen abhängig gemacht würden (und nicht vom Alter etc.).
Letzter Vorschlag im Artikel: „Wir müssen aufhören, Medikamente zu verschwenden. Wir haben ein Problem mit den Verpackungsgrössen. … ein Fall, wo ein Patient ein Medikament bekam, bei dem die Packung 4000 Franken kostet, er braucht aber nur die Hälfte.“ Das stimmt, wir haben kein System, das darauf ausgelegt ist, Packungen zu öffnen und Tabletten einzeln abzugeben. Grundsätzlich finde ich das keine gute Idee (Siehe hier: Warum Tabletten abfüllen nicht besser ist). Aber auch hier: das ist vielleicht etwas für Hochpreiser und an Orten, an denen man sie danach weiter verwenden kann (Onkologiepraxis? Kliniken?). Da lohnt sich der Aufwand dann und man kann den Rest weiter brauchen.
Momentan dürfen wir übrigens bei bestimmten Medikamenten, die schwer erhältlich sind (Liste beim BAG), Tabletten abzählen und abgeben und den Aufwand sogar der Kasse verrechnen. Die knapp 5 Franken decken kaum die Arbeit, die man damit hat (Abzählen, einpacken, Packungsbeilage ausdrucken, einpacken, etikettieren, dokumentieren im PC und auf Papier für den Rest der Tabletten). Aber schon meldet die Presse, dass die Apotheker das nützen um sich zu bereichern.

Ich hab genug davon. Wäre noch schön, wenn bei den Leuten auch ankommt, dass da die Krankenkassen und Versandapotheken so Meldungen nicht wirklich zum Wohl des Patienten pushen, sondern vor allem zum eigenen.

Noch nie hat eine Apotheke so einen Test bestanden!

„Noch nie hat eine Apotheke so einen Test bestanden!“ – Ich weiss nicht mehr, wer das gesagt hat, aber es war an einer unserer zahllosen Weiterbildungen. Und Recht hat der Mensch!

Das bedeutet nicht, dass wir Apotheken nicht jährlich mehrmals getestet werden – und diese Tests auch bestehen. Es gehört zum Vertrag mit den Krankenkassen, dass die Qualität in der Apotheke mittels Testkäufen, Telefonanrufen und Rezepten durch sogenannte „Mystey“-Patienten evaluiert wird. Jedesmal mit ausgiebiger Besprechung der Resultate. Die haben wir bisher immer bestanden.

Nicht so mit den Tests, die Zeitschriften wie zum Beispiel der Saldo durchführen. Sowas können „die Apotheken“ nicht bestehen – und das sollen wir auch nicht. Wo blieben da die sensationsgeilen Überschriften?

Aktuelles Beispiel: Gefährliche Wechselwirkungen nicht erkannt (Saldo Artikel, kostenpflichtig).

Kurzfassung: 20 Apotheken wurden „getestet“. Es wurde auf Rezept Efexor (Venlafaxin) eingelöst und geschaut, ob da das Generikum angeboten wird. Danach wurde OTC der Hustendämpfer Bexin (Dextrometorphan) verlangt. Zitat saldo:

Bei der Kombination der beiden Präparate kann gemäss Packungsbeilage von Efexor das lebensbedrohliche Serotoninsyndrom auftreten.“

Während sie sich bei der Generikum Abgabe noch halb positiv überrascht zeigen – 13 von 20 Apotheken haben das günstigere Generikum von Efexor abgegeben (im Gegensatz zu 6 in 2013) – sind sie bei der Abgabe der Kombination „entsetzt“, dass das 15 von 20 Apotheken abgegeben haben.

Der Apothekerverband hält sich hier dezent zurück mit einem öffentlichen Kommentar, bis auf eine Facebook- Mitteilung, in der sie angeben von dem Test abweichende Resultate bekommen zu haben vom saldo als später publiziert, habe ich nichts gesehen. Vielleicht weil pharmasuisse im Artikel zitiert wird, angeblich mit: „pharmasuisse kritisiert die Apotheken: «Der Patient muss darauf hingewiesen werden, dass sich die beiden Medika-mente nicht vertragen.“

Dann will ich dazu mal etwas schreiben und ein paar Sachen erklären. Diese „lebensbedrohliche Wechselwirkung“ des Serotoninsyndroms gibt es. Es ist ein Komplex aus Krankheitszeichen die durch eine Anhäufung des Neurotransmitters Serotonin hervorgerufen werden. Charakteristisch sind neuromotorische und kognitive Störungen sowie Verhaltens-veränderungen, Ruhelosigkeit, rasche unwillkürliche Muskelzuckungen, Schwitzen, Schüttelfrost und Zittern. Das Serotonin-Syndrom ist häufig das Resultat einer Arzneimittelnebenwirkung, die zu einer Erhöhung der Serotoninaktivität führen kann und insbesondere bei einer kombinierten Anwendung von serotonergen Arzneistoffen mit MAO-Hemmern beobachtet wird.

Ich bin also tendenziell Vorsichtig bei Medikamenten, die das machen können (wie Efexor) und gebe andere „zentral wirksame Medikamente“ – zu denen ich auch den Hustenstiller Dextrometorphan zählen will – zur Wechselwirkungs-Kontrolle im Computer ein. Und unser System bleibt dabei ruhig! Naja, nicht ganz ruhig. Ich habe es so eingestellt, dass bei uns Warnhinweise der Stufen 1, 2 und 3 angezeigt werden. Das heisst: 1: kontrainduziert (Darf man so nicht zusammen nehmen), 2: vorsichtshalber kontrainduziert (sollte man so nicht zusammen nehmen) und 3: Überwachung / Anpassung notwendig. Wenn ich das höher einstelle, habe ich bei so ziemlich jeder Kombination irgendeine Anzeige – die dann mit der Zeit wegen „Alarmmüdigkeit“ einfach nur noch weggedrückt wird. Das will ich nicht. Bei denen, die es jetzt anzeigt, muss man reagieren. Aber bei der Kombi, die getestet wurde?

Diese beiden Medikamente zeigt es mit einer Wechselwirkung der Stufe 5 an:

Relevanz: 5 Vorsichtshalber überwachen. Gruppen: Serotonin-Reuptake-Hemmer / Opioide
Kurztext: Erhöhtes Risiko eines Serotonin-Syndroms und von Krampfanfällen

Die genannten Opioid-Analgetika und das zentrale Antitussivum Dextromethorphan haben ebenso wie die Serotonin-Reuptake-Hemmer serotoninerge Effekte, so dass additive serotoninerge Wirkungen vermutet werden. Dies wurde nicht systematisch untersucht; allerdings liegen etliche Fallberichte vor.

Die Fallberichte beziehen sich aber nach dem was ich gesehen habe tatsächlich auf die starken Opioide wie Durogesic, Valoron, Palexia und nicht auf Abkömmlinge wie dem Dextrometorphan. Deshalb auch die niedrige Einstufung der Gefahr. Demnach steht da auch:

Bei gleichzeitiger Behandlung mit den genannten Opioiden und
Serotonin-Reuptake-Hemmern ist Vorsicht geboten. Die Patienten sollen sorgfältig über die Zeichen des Serotonin-Syndroms sowie über das Risiko von Krampfanfällen informiert werden. Auf Dextromethorphan in Erkältungspräparaten kann verzichtet werden. 

Also ist in meinen Augen eine Abgabe möglich ohne grosse Gefahr des Patienten. Will man ganz sicher sein, kann man einen anderen Hustenstiller wählen (die Wirksamkeit ist halt meist auch nicht ganz entsprechend) und falls doch Bexin gewollt ist, würde ich den Patienten informieren, dass er auf das Auftreten von Zittern, Muskelzucken oder Schwitzen achtet und falls das auftritt, kein Bexin mehr nimmt. Aber nochmal: wir reden hier von Einzelfällen, einer in der Kombination kaum erwarteten Nebenwirkung.

Anders sieht es beim zweiten Test von saldo aus, bei der die Kombination von Plavix (Clopidogrel) und Aspirin (Acetylsalicylsäure) versucht wurde.

Das ist etwas, wo man reagieren muss:

Relevanz: 3 Ueberwachung/Anpassung
Gruppen: Thrombozytenaggregationshemmer / Antiphlogistika, nicht steroidale
Kurztext: Möglicherweise erhöhtes Blutungsrisiko

Und das haben die Apotheken auch:

Positiv: Nur eine Apotheke verkaufte Plavix und Aspirin ohne Warnung vor der Blutungsgefahr. Negativ: 7 von 20 verkauften den Blutverdünner Plavix, ohne auf ein Generikum hinzuweisen.

Das könnte man natürlich auch so formulieren: 13 von 20 Apotheken haben auf das Generikum hingewiesen oder es verkauft! Aber das liest sich halt nicht so gut. Dann schreibt man lieber:

Insgesamt arbeiteten nur drei Apotheken vorbildlich

Jaaa – wie gesagt: Noch nie wurde so ein Test bestanden. Kein Wunder, wenn man das so zeigen will und entsprechend selten auftretende Wechselwirkungen aussucht – notabene eine Wechselwirkung, die bei dem Medikament schon als Nebenwirkung alleine auftreten kann. Ebenfalls selten, also weniger als 1 von 1000 Behandelnden bekommt das.

Übrigens. Nein, wir sind nicht getestet worden. Aber ich habe von Apotheken gehört, die bei dem saldo-Test dabeiwaren und die die Kombi abgegeben haben. Deshalb sei hier noch angefügt: nicht alles, was die Apotheke dazu gesagt hat, schlägt sich im Artikel nieder. Das dürfte bei mehreren der Fall gewesen sein.

Es geht bei den Wechselwirkung halt auch darum, die zu interpretieren – und dann den Patienten gegebenenfalls zu informieren. Abgegeben hätte ich das wahrscheinlich auch.

Die bessere Alternative zum Referenzpreissystem

Wer die letzten beiden Artikel durchgearbeitet hat, weiss, dass die Apotheke in der Schweiz ein Problem hat. Mit dem aktuellen System laufen schon 20% der Apotheken an der Existenzgrenze. Und es soll weiter gespart werden an uns.

Bei sehr günstigen Medikamenten verdienen wir fast nichts, weil da der Vertriebsanteil (die Marge) von Personal-, Lager- und Logistikkosten gefressen wird. Ich erinnere an den Paracetamolsirup für nicht mal 3 Franken, der auch von der Grundversicherung übernommen wird. Auch rezeptpflichtiges fällt da – Preissenkungen sei Dank – immer mehr darunter. Bei denen bekommen wir immerhin die Pauschalen, aber die 7 Franken sind für die ganze Arbeit, die wir dafür machen nicht deckend.

Bei sehr teuren Medikamenten (so ab 2750.-) machen wir gar ein Verlustgeschäft, wegen den noch höheren Zuschlägen des Zwischenhandels und den Zinsen, die wir für das Vorausstrecken (bis die Kasse das nach Monaten zurückbezahlt) leisten müssen.

Bleiben nur noch die Medikamente im mittleren Preissegment. Bei der Abrechnung an die Krankenkasse sind wir eingeschränkt in der Menge / Grösse, die wir abgeben dürfen durch die Dosierung auf Rezept. Und da gibt es doch einige Generika (günstige Nachfolgeprodukte) die wir aktiv empfehlen / wechseln sollen … auch wenn wir immer noch einen Anreiz haben, die teureren zu nehmen. Ich mache das trotzdem, da ich den Einsatz von Generika sehr sinnvoll finde. Es gibt aber einige (medizinische) Gründe, das nicht immer zu machen: Generika, eine Betrachtung 4.

Also, was tun, damit A) die Kosten im Gesundheitssystem nicht weiter steigen und B) die Apotheken und damit einer der wichtigsten Grundversorger erhalten bleiben?

Den Vorschlag des Gesundheitsdepartements mit dem Referenzpreissystem und der Senkung des Vertriebsanteils auf 9% (siehe voriger Post) lehnen die Apotheker klar ab. Und mit ihnen die Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP, SVP, die Verbände Economiesuisse, Gewerbeverband, Gemeindeverband, Vips, Intergenerika, SVKH, ASSGP, Sciencesindustries, Pharmalog, IG e-Health, die Versicherer curafutura und Santésuisse sowie das Konsumentenforum.

Damit werden nämlich die negativen Anreize bei Abgabe und Verkauf von Arzneimitteln eher erhöht: Generika / günstigere Medikamente allgemein / mehr Medikamente / Mengen.

Statt dessen schlägt der Apothekerverein pharmasuisse zusammen mit curafutura (Krankenkversicherer) folgende nachhaltige Lösung vor:

Statt 6 Preisklassen nur noch 1.

Ein Fixzuschlag je Packung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Höhe von CHF 14.85. Der beeinhaltet dann alle Leistungen der Apotheke und ist inklusive Personalkosten und und Grossistenkosten und kann noch sinken, wenn die Personalkosten mit der LOA Pauschale entschädigt werden.

Der Vertriebsanteil wird auf 3% festgelegt (für verschreibungspflichtige Arzneimittel). – das ist ein grösserer Abschlag als das von Herrn Berset geforderte.

Maximal darf der Zuschlag je Packung CHF 300 betragen – egal, wie teuer das Medikament ist. Diese Plafonierung ist eigentlich betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, erlaubt es aber Kosten zu senken – die entstehen ja mit den 2% Hochpreisern die 60% der Kosten ausmachen (!)

Das Ziel ist es, die Leistungen der Apothekenteams unabhängig vom Fabrikabgabepreis und Preisklasse fair zu entgelten. Zudem unterstützt dieser Vorschlag die Förderung von Generika, weil für Originalprodukte und Generika gleiche Voraussetzungen geschaffen und falsche Anreize abgeschafft werden.

Es ist klar und gewollt, dass mit dem neuen Modell tiefpreisige rezeptpflichtige Medikamente teurer werden. Denn die Kosten bei den tiefpreisigen Medikamenten müssen jetzt unbedingt und rasch den realen Kosten angepasst werden: Ob ein Medikament CHF 10 Millionen oder CHF 2 kostet – das Wissen und die Logistikkosten unterscheiden sich nicht, einzig das Risiko. Es ist zudem nachvollziehbar, dass ein Arzneimittel nicht so billig wie ein Kaugummi am Kiosk sein kann. Die wahren Kosten entstehen dem Gesundheitssystem bei den Medikamenten momentan mit den Hochpreisern.

Für die Apotheker stehen die medizinische Grundversorgung und die Patientensicherheit im Vordergrund. Bereits jetzt führt der Preisdruck zu Lieferengpässen und gefährdet die medizinische Grundversorgung und auch die rentable Herstellung von einzelnen Spezialitäten. Aktuell gibt es bei mehr als 500 Medikamenten Lieferengpässe – mitunter eine Folge, da für gewisse Spezialprodukte zu wenige Anreize einer Lagerhaltung bestehen. Es ist Aufgabe des Bundesrats, jetzt eine Lösung zu finden, die die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung und die Patientensicherheit auch weiterhin gewährleisten. Es gilt, die Hausärzte und Apotheker aus dem Schussfeld zu nehmen.

Quelle: Positionspapier Pharmasuisse

Dominoeffekt

Wegen einem Fehler in der Packungsbeilage von Nuvaring wurden diverse Chargen zurückgerufen. (Genau genommen ist „in der Packungsbeilage eine detailliert beschriebene Anleitung zur korrekten Anwendung des Applikators nicht aufgeführt“).

Soweit so unspektakulär. Das Verhütungsmittel ist nun deshalb aber bis im April nicht lieferbar.

Zum Glück gibt es Generika – die bekommen jetzt eine Chance.

Wenn nicht schon das erste von denen (Circlet) gerade Nota (also auch kurzfristig nicht lieferbar) gegangen wäre. Wegen der plötzlich erhöhten Nachfrage? Gut Möglich. So ein Dominoeffekt habe ich schon bei anderen Medikamenten gesehen.

In Deutschland kennen sie das Problem noch besser. Da gibt es ja diese elendiglichen Rabattverträge der Krankenkassen mit den Pharmafirmen. Die versicherten Patienten müssen dann vom Medikament das Generikum nehmen, für das gerade ein Vertrag existiert. Wenn diese Verträge ändern (was mehrmals im Jahr der Fall sein kann), kommt es vor, dass die Firma von der plötzlichen Nachfrage überrascht wird und dann nicht mehr liefern kann. Deutschland ist natürlich ein viel grösserer Markt als wir hier in der Schweiz – bei uns gibt es schon mal nicht so viele verschiedene Generika von einem Mittel, und wir dürfen in der Apotheke noch selber aussuchen (zusammen mit dem Patient), was sie dann nehmen. Die Deutsche Apotheke ist da viel gebundener und ein Wechsel dann nicht so einfach möglich (im Extremsten Fall bezahlt die Kasse das abgegebene Medikament dann GAR NICHT).

Übrigens wollen sie in der Schweiz ein ähnliches System auch einführen: Das Referenzpreissystem wurde schon vorgeschlagen. Dann wird nur noch das günstigste Generikum von der Krankenkasse vergütet – wer ein anderes möchte / weiterhin sein bisher genommenes, zahlt dann die Differenz selber. Wenn er es denn kann.

Angesichts der jetzt schon existierenden Lieferschwierigkeiten und den teils zu erwartenden Dominoeffekt wie oben genannt, macht mir das sehr Sorgen, was das für einen Effekt auf die Einnahmetreue der Patienten hat. Ständige Wechsel sind erwiesen sehr schlecht dafür, vor allem bei älteren Menschen. Und dann der Effekt rückwirkend auf die Gesundheitskosten. Man erinnere sich: nicht genommene Medikamente wirken auch nicht.