Von Angebot und Nachfrage

„Haben Sie Essigessenz?“ fragt mich die etwa 50jährige Kundin in der Apotheke.

Pharmama: „Nein, aber ich könnte es Ihnen bestellen. Brauchen Sie weisse oder braune?“

Frau: „Keine Ahnung.“

Pharmama: „Für was ist brauchen Sie es denn?“

Frau: „Ich habe gelesen, dass das ein günstiges Mittel ist gegen Nagelpilz.“

Pharmama: „Das habe ich zwar noch nicht gehört, aber ich kann mir vorstellen, das geht – immerhin hat es in den Nagelstiften Milchsäure drin und man macht damit ja auch nur den Nagel für den Pilz unattraktiv … Nun, ich schätze, dann ist es egal: dafür können Sie beide nehmen.“

Ich hole den Katalog zum Chemikalien bestellen.

Pharmama: „Der weisse ist etwas günstiger, die Mindestbestellmenge ist 1 Liter. Das bekommen sie für etwa 15 Franken.“

Frau: „Was?! Aber ich brauche nie so viel. Und das soll günstig sein?“

(Also ich habe das nie behauptet …, aber es ist günstiger als die Nagelstifte für fast 40 Franken, die man sonst für das verwendet)

Pharmama: „Nun, ich kann es ihnen in ein kleineres Gefäss abfüllen, aber ich kann nicht weniger bestellen als einen Liter, also bleibt der Preis gleich.“

Frau: „Das verstehe ich nicht. Mehr als 50ml brauche ich sicher nicht – dann müsste das nur etwa 1 Franken kosten! So stand das auch in der Zeitschrift!“

Pharmama: „Ja – aber da ich die Essigessenz ansonsten nicht mehr brauchen werde (das ist die erste Anfrage, die ich dafür in 10 Jahren habe), kann ich das Ihnen nicht so verkaufen.“

Das wäre ein klassisches Verlustgeschäft.

„Und auch mit den 15 Franken ist es immer noch günstiger als die Stifte – die kosten zwischen 30 und 40 Franken.“

Frau: „Das ist nicht günstig! Dann nehme ich halt meinen normalen Essig!“

Nur zu, versuchen Sie das. Solange das nicht Balsamicoessig oder welcher mit Himbeergeschmack oder Kräutern drin ist …

Interessant übrigens: Essigessenz ist bei uns praktisch nicht bekannt – findet man aber in Deutschland in jedem Kaufhaus, zum Teil in 5l Packungen. Für was eigentlich?

Der Tag der hässlichen Füsse

Nein, ich berufe da keinen neuen Gedenktag ein – aber gestern hatte ich in der Apotheke wirklich den Tag der hässlichen Füsse. Es ist ziemlich erstaunlich, wie wenig Beachtung viele Leute ihren Füssen schenken – gut, meistens sind sie ja verhüllt, aber … bäh.

Bei uns ist es immer noch kalt und Leute in Sandalen fallen auf – speziell Leute in Sandalen ohne Socken.
Ja, die Füsse waren nackt, dazu blau, was nicht nur mit der Temperatur, sondern einer allgemeinen schlechten Durchblutung zu tun hat – die Person hat bekannterweise auch ein Ulcer: eine nicht heilen wollende Wunde am Bein.

Dann die Diabetes-Kundin, die sind ja auch bekannt für die schlechtere Durchblutung und dass die Nerven darum in den Füssen oft nicht mehr gut funktionieren. Diese Kundin wollte mir unbedingt die Füsse zeigen, wegen einem Hühnerauge das sie hat.
Neben dem Hühnerauge hatte sie aber noch unglaublich dicke und lange gelbe Fussnägel und allgemein nicht sehr gut gepflegte Füsse.

Ich habe ihr erklärt, wie wichtig eine gute und vorsichtige Fusspflege vor allem für sie als Diabetikerin ist. Da sagt sie mir, dass sie sich letzthin ins Fleisch geschnitten hat beim Nagelschneiden … und es nicht mal gemerkt hat! Ich sag’s ja: kaputte Nerven.

Eigentlich wäre für sie eine professionelle Fusspflege beim Podologen gut … nur … dafür hat sie kein Geld. Und die Krankenkasse zahlt daran gar nichts, obwohl es gerade für sie als Diabetikerin wichtig wäre.  – Stattdessen wartet die Kasse wohl, bis sich da auch ein Ulcus entwickelt hat, den man dann langwierig versucht wieder wegzubekommen.

Weil mich das interessiert hat, habe ich dann doch noch ein bisschen gegraben und bei der Santesuisse (dem Zusammenschluss der Krankenkassen)  diese Info gefunden:

Podologen oder Podologinnen sind keine Leistungserbringer bzw. med. Hilfspersonen im Sinne des schweizerischen Krankenversicherungsrechts.

Fusspflege als solche ist auch keine kassenpflichtige Leistung. Sie gilt nur dann als kassenpflichtig, wenn sie im Rahmen von Art. 7 Abs. 2 lit. b Ziffer 10 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) erbracht wird (Fusspflege bei Diabetikern) und von zugelassenen
·        Krankenschwestern oder Krankenpflegern
·        Organisationen der Krankenpflege zu Hause (Spitex)
·        Pflegeheimen
auf ärztliche Anordnung hin erbracht wird.

Und wer jetzt denkt: „Oh gut, die Spitex kann das also auch machen“ wird hier enttäuscht:

Die Fusspflege im Rahmen der Grundpflege beschränkt sich auf das Schneiden der Nägel und allenfalls auf das Einsalben der Füsse.