Heute holen, morgen … zahlen?

Montag Abend, kurz vor Ladenschluss in der Drogerie.

„Guten Abend – ich bin eine Stammkundin von ihnen, eigentlich sollten sie meinen Namen kennen ..“

Die Drogistin die heute Spätdienst hat und ich tauschen einen kurzen Blick. Ich schüttel den Kopf: Nein, die habe ich bisher noch nicht gesehen –nicht dass sie mir aufgefallen wäre, und ich bin doch schon 10 Jahre hier. Die Stammkunden kenne ich eigentlich.

„Guten Abend, was darf es denn sein?“ Fragt die Drogistin.

Ich brauche ein Kamillosan, habe aber kein Geld dabei. Ich kann doch sicher auch morgen noch zahlen?“

(Wieder kurzer Blickaustausch: also daher weht der Wind!, wieder schüttel ich kurz den Kopf)

Drogistin: „Tut mir leid, aber das machen wir grundsätzlich nicht.“

Kundin: „Oh. (sie sieht unsere Wandkalender, die wir an die Kunden verteilen) … Sie haben aber hübsche Kalender hier, da könnte ich ein paar brauchen.“

Drogistin (in grosszügigem Ton): „Sie dürfen gerne einen mitnehmen und wenn sie morgen das Kamillosan holen kommen, dürfen sie dann noch einen haben.“

Pharmama verzieht sich schleunigst, sonst fällt noch auf, wie sie grinst. (Ja, ich hab’ clevere Mitarbeiter).

Vom Ende der Anfangsmilch-muster

Das ist noch so eine Sache, die in der Öffentlichkeit kaum diskutiert wurde. Seit Sommer diesen Jahres dürfen wir (Apotheken, Drogerien) keine Muster mehr von den sogenannten Anfangsmilchen abgeben.

Der Begriff Anfangsmilch ist Europaweit eingeführt und damit sind die Nahrungen gemeint, welche ein Baby in den ersten 4 – 6 Monaten ausschließlich als Nahrungen bekommen kann.

Aus dem „Verhaltenscodex der Hersteller von Muttermilch-Ersatzpräparaten“ (1995): Unaufgeforderte Abgabe von Gratismustern an Eltern und Spitäler ist untersagt. Werbung für Anfangsmilch (ab Geburt) ist nur in Fachzeitschriften erlaubt. In jedem Inserat muss darauf hingewiesen werden, dass Stillen die beste Ernährung für Säuglinge ist.

Neu ist aber nicht nur die unaufgeforderte sondern jegliche Abgabe verboten.

Warum? Weil das (angeblich) manche Frauen dazu bringen könnte früher mit dem Stillen aufzuhören – und Stillen ist ja so wichtig für die Gesundheit des Kindes.

Ich finde das ist Blödsinn. Eine schwangere Frau, oder eine, die grad ihr Baby geboren hat, bekommt von vielen Seiten zu hören, wie wichtig stillen ist: von den Krankenschwestern, Hebammen, Mütterberatung, dem Kinderarzt, den Apothekern, Drogisten, den Medien … ich bin mir ziemlich sicher, dass heute so gut wie jede Frau den Vorsatz hat ihr Baby so lange wie möglich zu stillen (mindestens 6 Monate) um ihm den so gerühmten „besten Start ins Leben“ zu geben.

Trotzdem klappt das nicht immer. Da gibt es biologische Unannehmlichkeiten: Es gibt Milchstau und Brustentzündungen, die einem das Stillen schwer machen. Manche Frauen haben Hohlwarzen und brauchen darum Stillaufsätze, nicht alle Babies akzeptieren die. Manche Frau wird krank und muss wegen den Medikamenten aufhören zu stillen. Aber irgendwann, manchmal später, manchmal früher kommt der Moment, wo die Frau zufüttern oder abstillen will. Für diesen Moment gibt es dann die Säuglingsmilchen. Die Auswahl ist gross, welche soll man nehmen? Wird das Baby sie überhaupt trinken? Und für das gab es die Muster.

Nicht mehr.

Still und heimlich wurde da wieder etwas den Drogerien (und Apotheken) genommen –  denn in Kaufhäusern habe ich noch nie Muster gesehen.

Interessanterweise hat die Industrie aber erkannt, dass die kleinen Portionen auch eine Daseinsberechtigung haben,z.B. zum Mitnehmen oder als Notfallessen fand ich sie immer sehr praktisch – so kann man heute z.B. von Bimbosan die Milch auch in 5 Portionenbeuteln (den ursprünglichen Mustern) kaufen.

Von den Folgemilchen und verschiedenen Zusätzen und Breien gibt es übrigens noch Muster.  Noch.

Fragen zu Kondomen

„Kann man das Gleitmittel mit Methylalkohol entfernen? Ich bin allergisch darauf.“
– Wahrscheinlich schon, aber ich würde empfehlen welche zu kaufen, die schon ohne Gleitmittel sind.

„Kann man Kondome auch in der Badewanne verwenden?“
– Ja, aber es könnte leichter abrutschen

„Kann man Kondome auch ins Flugzeug mitnehmen oder platzen sie dann wegen dem Druckunterschied?“
– Ja, man kann und nein, sie platzen nicht

Kundin kommt mit 1 Pack Kondome und 1 Massageöl. Apothekerin: „Sie wissen aber, dass das Öl das Latex zersetzt? Man darf es nicht als Gleitmittel verwenden, sie müssen etwas auf Wasserbasis verwenden.“
Kundin: „Ehrlich? Ich mache das schon lange so.“ (und das war eine „vom Fach“ )

Junger Mann: hält eine Kondompackung in die Höhe und ruft: „Die kann man wieder verwenden, richtig?“
– Ummm, nein, falsch!

Kunde mit Pack Kondomen: „Haben sie einen Ort wo ich die anprobieren kann?“
– Nein.

Lustige Kondom-Werbung findet man übrigens hier.

Da wiehert der Amtsschimmel

Wir sind ja eine Apotheke und Drogerie. Bei uns ist nur Fachpersonal (also Drogisten, Pharmaassistentinnen oder Apothekerinnen) angestellt – also geht jeder Verkauf über eine Fachperson.

Trotzdem darf ich die Produkte, die wirklich Drogeriespezifisch (Liste D) sind nicht im Offenverkauf anbieten! D.h.  ich darf nur das auf den Gestellen haben, was man theoretisch auch in anderen Läden bekommen kann. Das, was man nur in der Drogerie bekommt, muss ich so präsentieren, dass es der Kunde nicht selbst nehmen kann – also hinter dem Ladentisch oder hinter Glas, oder in den Schubladen.

Wie sinnvoll ist das? Ich darf das, wofür wir eigentlich da sind nicht im Laden haben …

Ein paar Beispiele gefällig? Dazu gehören Sachen wie: Elmex Gel – aber die Zahnpasten dürfen draussen sein, Blistex und Dermophil Lippenbalsam aber alle anderen Lippenpflegeprodukte sind nicht gelistet, die ganzen Sidroga Tees, die meisten Vitamine (Burgerstein, Supradyn, Berocca), Plak Out, Corsodyl und Chlorhexamed – aber die anderen Mundwasser sind draussen.. usw.

Oh, und wenn es mal eine Aktion gibt und ein Steller auf den Korpus gestellt wird – dann müssen es Leerpackungen sein. Oder der Steller so gemacht, dass der Kunde auch das Produkt nicht nehmen kann.

Das alles sind Sachen, die ein „D“ draufhaben und nur in Drogerien (und Apotheken) abgegeben werden dürfen.

Das alles sind aber auch Produkte, von denen man andere findet, die nicht bei der swissmedic registriert sind und darum nicht gelistet sind – also kein D, C, oder sowas draufhaben. Dort haben die Hersteller auf eine Registrierung verzichtet (heute meist aus dem Grund, dass es zu teuer ist) und sie nur beim BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) registrieren lassen.

Nachteil: sie dürfen nicht Werbung machen mit medizinischen Heilversprechen (weil sie es nicht bewiesen haben, dass es nützt)  und es wird nicht von den Kassen übernommen,

Vorteil: man kann Werbung machen, darf es ausstellen und in praktisch allen Läden verkaufen.

Wir haben also Drogerien, die Drogerie-Sachen nicht „im Laden“ haben dürfen.

Wehe uns, wenn der Kantonsapotheker so etwas vorne im Laden findet. Das gibt zumindest einen Verweis und im Wiederholungsfall könnten sie einem die Bewilligung entziehen.

Dafür gibt es immer mehr Produkte mit eigentlich medizinischer Anwendung, die von unwissendem Verkaufspersonal in Warenhäusern vertrieben werden – kein Wunder kämpfen die Drogerien so ums Überleben.

Wiederauffüllen? Sorry geht nicht mehr.

Neben dem, dass es allgemein immer schwieriger wird selbst Chemikalien abzufüllen (ich rede hier von den neuen Etikettiervorschriften auch für so einfache Dinge wie Alkohol 70% zur Hautdesinfektion, Wundbenzin, Fleckenbenzin und Baldriantinktur) – ist es nach neuem Recht auch nicht mehr erlaubt gewisse Dinge wiederaufzufüllen.

Das Problem ist dieser Auszug aus der Pharmakopöe: Da steht unter dem Punkt 20.1.5.8 „Verpackungsvorgänge“:

„Das Etikettieren muss unmittelbar auf das Auffüllen und Verschliessen folgen, um Verwechslungen oder Falschetikettierung auszuschliessen. Auf ein Wiederauffüllen von Kundengefässen ist zu verzichten.“

Die Pharmakopöe ist eine Sammlung von Vorschriften über die Qualität von Arzneimitteln, pharmazeutischen Hilfsstoffen und einzelnen Medizinalprodukte und damit das zuständige Gesetzeswerk.

Ein Arzneimittel ist ein Produkt zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen Organismus, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen.

Das bedeutet also dass Mittel, die der Mensch einnimmt oder auf der Haut anwendet nicht wieder aufgefüllt werden dürfen (Baldrianextrakt, Kamillentinktur, Franzbranntwein, Alkohol 70%, Rizinusöl, Mandelöl und auch Tees) – solche, die zur technischen Zwecken verwendet werden (Fleckenentfernung, Farben lösen, Brennsprit) aber schon (noch).

Man kann sich vorstellen, was das für Diskussionen mit der meist älteren Kundschaft gibt, die es gewohnt ist, ihre Mittel auffüllen zu lassen.

Die meisten sehen das als bloss eine weitere Methode ein, Geld zu verdienen (ist es nicht, uns kostet das Fläschchen oder der Beutel ja auch, plus es ist noch ein Mehraufwand) oder aber sie fangen an über den Unsinn in Bezug auf die Umwelt zu reden – ich bin ganz der Meinung: das gibt auch wieder mehr Abfall.

Und ganz abgesehen davon ist es auch nur wieder ein Ausdruck dafür, dass der Staat seine Bürger offenbar immer mehr als unmündig ansieht, nämlich als nicht in der Lage selbst für seine Gesundheit verantwortlich zu sein.

:-(

Aber so sind halt die neuen Gesetze.

Nachzulesen auch auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit.

Babysitter Kaufhaus

Unsere Apotheke/Drogerie liegt bei einem grösseren Kaufhaus. Jetzt ist es schon ein paar Mal vorgekommen, dass ein kleines Mädchen (in noch nicht schulpflichtigem Alter) in die Apotheke kommt und einfach herumwandert. Auf Fragen nach der Mama sagt sie nur: „Die ist zuhause.“ Anscheinend ist auch keine andere Aufsichtsperson vorhanden.

Mir kommt es so vor, als hätte Mama (oder Papa) sie zum spielen ins Kaufhaus geschickt.

Was soll das denn? Denkt die wir seien der Kinderhütedienst?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Kind nicht alleine in der Apotheke/Drogerie herumlaufen sollte: Es gibt eine Menge Dinge, die man nicht in den Mund nehmen sollte – Duschmittel z.B.(auch wenn die ganz giftigen Dinge nicht im Griffbereich liegen sollten); Es gibt eine Menge Dinge, die ziemlich teuer kommen, wenn sie kaputtgehen (Parfums zum Beispiel) Und grundsätzlich kann nicht ständig eine der Angestellten daneben stehen.

Darum hat nach dem 2. Besuch meine Kollegin zum Mädchen gesagt: „Wenn Du hier bleiben willst, dann kannst Du dir im Kinderbereich ein paar Bücher anschauen, aber es geht nicht, dass Du herumläufst und alles in die Hand nimmst.“

Das Mädchen hat sich dann wirklich ein paar Minuten die Bücher angeschaut … bevor es aufgestanden ist und die Bade-gelfiguren herausgerissen hat. Daraufhin hat meine Kollegin sie ruhig aber bestimmt aus dem Laden geschickt.

Als ich das gehört habe, sagte ich zu ihr: „Du hättest Ihr einen Zettel mitgeben sollen, auf dem steht: ‚für Kinderbetreuung 1 Stunde soundsoviel Franken’. „

Ich möchte noch betonen, dass -erstens weder meine Kollegin noch ich etwas gegen Kinder haben (ich hab ja selbst eins), und dass zweitens Kinder in Not bei uns immer einen sicheren Hafen haben werden (wir lassen auch die Eltern ausrufen oder finden jemanden, der sie nach Hause begleitet),

Aber wir sind nicht hier um auf die Kinder aufzupassen, weil die Eltern dazu keine Lust oder keine Zeit haben!

Was meint Ihr dazu?