Dienstleistungen in den Schweizer Apotheken

In der Schweiz sind Apotheken Detailhändler mit dem Auftrag, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen. Sie bekommen keine Gelder vom Staat. Die Arbeit wird über Pauschalen (im LOA Vertrag mit den Krankenkassen) und Dienstleistungen finanziert, nur ein sehr geringer Teil über die Medikamentenmargen. Das ist gut, denn die Margen der Medikamente sinken seit Jahren, weil auch die Medikamentenpreise sinken. Das sind die von der Kasse bezahlten Medikamente, bei denen das BAG die Maximalpreise bestimmt. Nicht die freiverkäuflichen Sachen.

Von den LOA Pauschalen habe ich im letzten Artikel geschrieben. Hier nun etwas über die Dienstleistungen. Die Apotheken in der Schweiz erbringen eine Vielzahl von Dienstleistungen (DL): niederschwellige Gesundheitsangebote, die Arztpraxen und Notfallstationen entlasten. Sie werden vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) gesetzlich unterstützt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen (wie der Besuch von Kursen, Beratungsraum, Analysegeräte und kantonale Bewilligungen). Sie sind personal-, zeit- und kostenintensiv – und werden auch heute noch meist nicht von den Krankenkassen rückvergütet. Nicht jede Apotheke bietet deshalb jede Dienstleistung (DL) an. Teilweise ist eine Terminvereinbarung nötig, viele Dienstleistungen können aber gerade beim Besuch in Anspruch genommen werden.

Die kostenlose Triage bieten alle Apotheken: Was kann man selbst behandeln, was ist mit Konsultation in der Apotheke möglich, was gehört zum Arzt, was ist ein Notfall?

Die Konsultation in der Apotheke teilt sich auf in:
DL Dokumentation CHF 7 (für Abgabe Liste B minus (B-) Medikamente wie Mometason NS, Domperidon)
DL Dokumentation und Abklärung CHF 12 (für Abgabe Liste Bplus (B+) Medikamente wie Sildenafil, Triptane, Ibuprofen 600)
DL Triage CHF 30 (im Beratungsraum: Themen wie Bindehautentzündung, Rachenentzündung, Schmerzen, Zeckenstich, Ohrenschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündung, Asthma, Migräne, Allergien, Hämorrhoiden, Verstopfungen, Hauterkrankungen, erektile Dysfunktion

Messungen
Blutdruck messen CHF 5
Blutzucker messen CHF 18
Langzeit-Blutzucker Hb1Ac messen CHF 39
Cholesterinprofil / Blutfettwerte CHF 39
CRP messen (Entzündungswert) CHF39
Fiebermessung CHF 5
Gewichtsmessung CHF 5
Körperfettmessung CHF 5
Strep A Test CHF 15
Urinstatus (bei Harninfekt) CHF 10
Blutentnahme (kapillär und venös) für Labor
Cardiocheck CHF 69 (diverse Messungen plus Besprechung der Resultate)
Lungenfunktionscheck (Peakflowmeter) CHF 18
Allergiecheck CHF 69 (Bluttest Ak auf häufige Allergene und Besprechung)

Diverses Prophylaxe und Anwendung
Notfallkontrazeption / Pille danach Beratung und Abgabe (Pille separat) CHF 25

Wundversorgung nach Zeitaufwand CHF 10 bis CHF 30 (Material teils separat)
Zeckenentfernung CHF 10

Impfen CHF 25 (Impfstoff separat) – wird leider immer noch nicht von der Krankenkasse übernommen, da nur die Kosten von ärztlich durchgeführten Impfungen und Impfberatungen gemäss Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung übernommen werden. Das sollte nächstes Jahr hoffentlich ändern. Kantonal gibt es unterschiedliche Vorschriften, was geimpft werden darf in der Apotheke.
Impf- und Reiseberatung CHF 25
Impfdossier (Neuerfassung, Validierung und Beratung) CHF 39
Injektion durch die Apothekerin CHF 15

Ohr-Check / Otoskopie CHF 25
Ohrspülungen CHF 59 / CHF 79

Polymedikationscheck CHF 49

Hauslieferservice (nur bestehende Patienten) kostenlos bis Pauschale.

Stütz- und Kompressionsstrümpfe anmessen und bestellen (Kompressionsstrümpfe werden nur von der Krankenkasse übernommen, wenn durch Fachpersonal angemessen.)

Vermietung (Krücken, Inhalationsgeräte, Milchpumpen, Babywagen, Lichttherapielampen)

Rauchstopp-beratung

Darmkrebsvorsorge (wo nicht der Kanton das übernommen hat)

Covid Tests, Antikörpertest

Arzt per Telemedizin konsultieren

Taping

Augeninnendruckmessung

Die genannten Preise sind Preisbeispiele (Stand Mai 26) und nicht in allen Apotheken identisch.

Wie erwähnt, sind die Dienstleistungen aktuell meist Selbstzahler-Leistungen der Patienten, obwohl sie eine Erleichterung für das Gesundheitssystem darstellen.. Es gibt allerdings schon Krankenkassen, die das Potential erkannt haben und mit den Apotheken zusammenarbeiten. Vor allem die Swica. Swica-Versicherte profitieren von Vorteilen. Beim Netcare-Modell verpflichten sich Patienten (analog zum Hausarzt-Modell) zuerst das Problem in der Apotheker anschauen zu lassen. Bei der Triage entscheiden dann die Apotheker*innen, ob es einen Arztbesuch braucht. Wird die Konsultation in der Apotheke nötig, so bezahlt die Krankenkasse diese – die abgegebenen Medikamente (auch Liste B) bezahlt der Patient noch selber.

Was bezahlt die Arbeit der Apotheke?

Die Apotheke hat im Gesundheitssystem die Aufgabe, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen, zu gesundheitlichen Themen zu beraten und Dientsleistungen dazu zu bringen. In der Schweiz gibt es keinen offiziellen Versorgungsauftrag – Apotheken sind Detailhändler und eigenständige Geschäfte mit Veträgen zu anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen – vor allem Krankenkassen, damit Leistungen direkt abgerechnet werden können. Zu diesem Zweck arbeiten in der Apotheke praktisch ausschliesslich nur Fachpersonal, Apotheker*innen mit universitärer langjähriger Ausbildung, Pharmaassistent*innen und Fachmann/frau Apotheke mit Lehre.

Wie wird die Arbeit der Apotheke bezahlt? Kurz: Mit Pauschalen, über Dienstleistungen und (ein kleiner Teil) über die Marge der Medikamente und Produkte. Es ist ein wirklich kleiner Teil mit der Marge – man hat schon früh erkannt, dass die Preise der Medikamente sinken müssen, unsere Arbeit zunehmen wird. Man hat also das alte System umgestellt und vor jetzt 25 Jahren die LOA eingeführt – die Leistungsorientierte Abgabe. Dadurch fällt der finanzielle Anreiz weg, teurere oder mehr Medikamente als nötig abzugeben. Stattdessen werden Leistungen wie Beratung, Besorgung, Lagerhaltung etc. vergütet mittels Pauschalen. Die Einführung war 2001 – und … ja, Diskussionen seit dem.

Darunter so (inzwischen) Klassiker wie „Aber ich brauche keine Beratung“, und „Apothekenpreise“. Was die Leute nicht sehen: die LOA (inzwischen in der 6. Variante) hat dem Gesundheitswesen Milliarden eingespart. Jede Änderung hatte zur Voraussetzung „mindestens Kostenneutralität“ )also: muss günstiger werden). Daneben stiegen über die Jahre nicht nur die Menge der Arbeit, sondern auch alles drum rum: gesetzliche Vorgaben, Dokumentation, Limitationen durch die Krankenkassen und Nebenkosten wie Miete, Strom, Hard- und Softwarepreise, Einkaufspreise … Das einzige was immer runter geht, sind die Preise der (meisten) kassenpflichtigen Medikamente (Stichwort auch Generika und BAG schreibt die Preise dafür vor – mit Auslandsvergleich).
Übrigens: Der Anteil der Gesundheitskosten, der direkt dem Apothekenbereich (inklusive Dienstleistungen) zugeschrieben wird, liegt bei etwa 7 %. Die Gesamtkosten für Medikamente machen (laut Daten von 2021) etwa 10 % (ca. 9,1 Mrd. CHF) der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Aber die Apotheke ist halt der Ort (neben dem Hausarzt) wo die breite Öffentlichkeit am meisten Kontakt hat mit dem Gesundheitssystem … und (trotz aller Kompliziertheit) am ehsten die Preise sieht.

Die aktuelle LOA VI definiert eine Menge unserer Arbeit in neuen Pauschalen, genauer aufgesplittet als zuvor, nach Aufwand. Medikamente mit höherer Kategorie (A) brauchen mehr Überwachung / Beratung, Erstbezüge machen mehr Arbeit als wiederholte Bezüge. Die Patienten werden davon kaum was merken (Kostenneutralität zum Vorgängersystem).

Übersicht der LOA VI Pauschalen:

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/neu CHF 5.23 (= TP 3.63)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL, der Abgabekategorie A oder eines Medikamentes mit gültiger Kostengutsprache.
Neu bedeutet Erstabgabe oder letzte Abgabe vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC 5-Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/bestehend CHF 4.28 (= TP 2.97)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/neu CHF 4.08 (= TP 2.83)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL der Abgabekategorie B, bzw. 1x/Rezeptzeile, wenn: Erstabgabe oder letzter Bezug vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC-5 Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/bestehend CHF 2.07 (= TP 1.44)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Patient CHF 3.96 (=TP 2.75)
1x pro Bezug, jedoch maximal 1x pro Patient, Tag und verordnendem Arzt.

Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten CHF 1.14 (TP=0.79)
1x pro Bezug mindestens eines LOA-Pflichtigen Medikamentes, wenn a) der Patient zum ersten Mal in der Apotheke ein Rezept einlöst (Neuerfassung) oder b) der Patient seit 366 Tagen oder mehr kein LOA-pflichtiges Medikament mehr in der betreffenden Apotheke bezogen hat (Aktualisierung)

Anwendungserklärung CHF 3.89 (TP=2.70)
Einmal im Leben des Patienten, wenn das Rezept Medikamente zum Spritzen, zum Inhalieren oder zum Auftragen gemäss Art 10 Abs 2 Anhang A Tarifstruktur LOA V enthält UND der Patient die entsprechende Anwendungserklärung gemäss eigenen Angaben noch nie erhalten hat.

Substitution 40% der Kosteneinsparung zwischen Original und Generikum: Maximal CHF 41.04
(Einmal im Leben des Patienten für ein bestimmtes Medikament, wenn der verordnende Arzt ein Original oder Referenzpräparat verordnet hat. Die zuerst abgegebene Kleinpackung einer Dauertherapie zählt dabei nicht: erst die erste abgegebene Grosspackung.)

Wochen-Dosiersystem (3-5 Medikamente) CHF 9.45 (TP 6.56)
(1x alle 7 Tage bei Verordnung eines Wochen-Dosiersystems mit 3-5 unterschiedlichen Medikamenten. Der Sicherheits-Check Patient darf alle 7 Tage verrechnet werden.)

Wochen-Dosiersystem (6-8 Medikamente) CHF 15.75 (TP 10.94)

Wochen-Dosiersystem (9 und mehr Medikamente) CHF 21.90 (TP 15.21)

Maschinelle Verblisterung CHF 1.51 (TP 1.05)
(1x pro Bezug bei Verordnung von mindestens 3 unterschiedlichen Medikamenten gleichzeitig als Einzeldarreichungsform. Die Abrechnung erfolgt anhand der abgegebenen Anzahl „Blistertage“. Der Sicherheits-Check Patient darf zusätzlich alle 7 Tage verrechnet werden. Die Sicherheits-Checks Medikament dürfen anhand der Abgabekategorie einmal alle 90 Tage verrechnet werden.)

Einnahmekontrolle CHF 10.80 (TP 7.50)
(Einmal pro Bezug, bis mehrmals pro Tag und verordnendem Arzt unabhängig der Anzahl der Medikamente zur Einnahme. Der Sicherheitscheck Patient darf zusätzlich 1x alle 7 Tage verrechnet werden.)

Notfalldienst CHF 17.28 (TP 12.00)
(1x pro Bezug im Notfall ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der notfalldienstleistenden Apotheke und ausserhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten des Detailhandels.)

Für Institutionspatienten (in Heimen) gibt es unterschiedliche Sicherheits-Checks Institutionspatient und Maschinelle Verblisterung Institutionspatient. Für Methadon Abgabe gibt es ebenfalls Pauschalen.

Glossar: SL= Spezialitätenliste, ATC-Code: Liste der Wirkstoffe, CHF= Franken, TP= Taxpunkt, LOA= leistungsorientierte Abgabe. Gilt nur für Medikamente der SL, die in der Abgabe-Kategorie A oder B sind, nicht für freiverkäufliche Medikamente, Wochen-Dosiersystem: durch die Apotheke für einen einzelnen Patienten wochenweise gerüstete Medikamente,

Wir durften die Liste in der Apotheke gut sichtbar aufstellen …. nicht, dass ich glaube, dass jemand sich da wirklich durchliest, während er oder sie wartet. Aber sie ist da. Infoblätter vom Apothekerverband liegen seit Anfang Jahr aus, bisher ohne Reaktion von den Patienten und Kunden. Aber ich bin sicher, die kommen noch. Spätestens wenn die ersten Krankenkassen-abrechnungen genaustens auseinander genommen werden. Denn die Leute sind Preissensitiver geworden. Logo – steigen doch fast überall die Preise.

Ich kann die Pauschalen (so) erklären. Für die Abrechnung mit der Kasse bin ich froh, dass es Computerprogramme gibt.

Test, Test, Test … Covid-Test in der Apotheke?

Seit dem 2. November dürfen die Apotheken Covid-Tests machen in der Schweiz. Wir sind eine Apotheke … aber machen wir das? Aktuell nein.

Der Apothekerverband hatte die Testmöglichkeiten schon länger im Visier und arbeitete darauf hin. Allerdings (und das ist hier etwas verwirrend) erst mal für die Antikörpertests auf Covid – also den Nachweis einer vergangenen Infektion. Die Haltung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gegenüber den Antikörpertests ist, dass diese derzeit aufgrund der begrenzten Aussagekraft zur Immunität nicht empfohlen, sind. In der Bevölkerung besteht jedoch ein Interesse und von Seiten der Behörden könnte es sein, dass das Interessant wird, sobald ein Impfstoff verfügbar ist. In 4 Apotheken wurde die geplante Dienstleistung getestet – und sie entspricht den Qualitätsanforderungen und kann im Rahmen der geltenden Gesetze durchgeführt werden. Das gibt es immer noch (in den Pilotapotheken dafür), weitere werden in Zukunft folgen.

Aber was am 2. November von der BAG „freigegeben“ wurde sind die Antigentests auf Covid. Das kam eher kurzfristig. Die Antigen-Schnelltests für den direkten Nachweis von akuten Infektionen mit Sars-CoV-2 reagieren qualitativ auf spezifische Virusproteine und liefern normalerweise innert 30 Minuten ein Ergebnis. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Abstrich an der hinteren Nasenwand genommen. Die Sensitivität/Spezifität ist allerdings tiefer als beim PCR-Test. Der Vorteil der Antigen-Schnelltests gegenüber den PCR-Tests ist neben der Nachweisgeschwindigkeit der tiefere Preis und die Unabhängigkeit von teuren Laborgeräten. Grundsätzlich wäre eine Durchführung solcher Tests in Apotheken eine ideale Möglichkeit zur Ausweitung der Testkapazitäten und Entlastung von Spitälern, Arztpraxen und Testcentern … die Durchführung musste bisher aber in einem mikrobiologischen Labor mit einer Bewilligung von Swissmedic erfolgen. Eben das hat die BAG jetzt für die Apotheken aufgehoben.

Das hat dann (1-2 Wochen vorher) eine Reihe von Aktivitäten zur Organisation ausgelöst, dazu gehören Koordination mit Softwareanbietern und BAG wegen Meldesystem, Koordination wegen Bevorratung mit Test-Kits, Erarbeiten von Musterdokumenten (angepasstes Schutzkonzept, Prozessdokumente, Triagefragebogen), Organisation von Weiterbildung für die praktische Schulung des Nasen-Rachen-Abstrichs, Abklärungen bezüglich Rahmenbedingungen inklusive Abgeltung …

Dadurch wussten wir dann bald, wann die Schnelltests empfohlen sind / gemacht werden:

Personen mit Symptomen, die folgende Kriterien erfüllen

  • Symptombeginn vor weniger als 4 Tagen (Test möglichst rasch nach Symptombeginn)
  • UND: Nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehörend
  • UND: Nicht im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt arbeitend
  • UND: Ambulante Behandlung

Personen ohne Symptome, die potentiell SARS-CoV-2 ausgesetzt waren:

  • Meldung einer Begegnung mit einem COVID-19 Fall durch die SwissCovid App. Ein einziger Test sollte frühestens ab dem 5. Tag nach Kontakt erfolgen ODER
  • Im Rahmen einer Ausbruchsuntersuchung und -kontrolle (ärztlich angeordnet)

Ein negatives Testergebnis bei symptomlosen Personen hat keine Auswirkung auf die Dauer der Quarantäne (!)

Dann kamen nach und nach die Gesundheitsdienste der Kantone, die vorgaben, was die Bedingungen für die Apotheke sind, damit man die Tests machen darf. Denn: Ich muss nicht nur mich selber als testende Person schützen (mit Schutzausrüstung wie Einmal-Anzug, Handschuhen, FFP-Maske, Brille und ev. Gesichtsvisier) sondern auch die Patienten, die normal in die Apotheke kommen. Man sollte hier im Hinterkopf behalten, dass diejenigen die wir testen sollen wahrscheinlich Covid haben. Das bedeutet, dass man sie beim warten und testen von den anderen Patienten (in der Apotheke viele Risikopatienten) trennt. Dafür braucht es einen zweiten Eingang zur Apotheke (nur für das) und ein Testraum, der nach jedem Patient gut desinfiziert werden kann. Und einen ausgebildeten Apotheker (oder auch Pharmaassistentin unter Aufsicht), die während der Testzeit dann nicht für etwas anderes (wie Rezeptkontrolle) gebraucht werden können. Multitasking geht da nicht.

So – daran scheitert es bei uns. Zu wenig Personal und kein zweiter Eingang. Darum machen wir das nicht, auch wenn das Interesse der Bevölkerung sicher vorhanden ist. Noch etwas hält mich davon ab das anders zu organisieren (zum Beispiel mit einem Raum ausserhalb der Apotheke und der Organisation von zusätzlichem Personal): die Abgeltung der Tests. In der Apotheke (wie auch beim Arzt etc.) muss abgeklärt werden, ob der Patient unter die vorgegebenen Kriterien fällt (dann ist der Test für sie gratis, ansonsten müssen sie zahlen), dann der Test durchgeführt und der Patient über das Ergebnis orientiert. Dafür bekommen wir CHF 57.50. Der Arzt bekommt dafür übrigens etwa 82 Franken, denn er darf zusätzlich noch ein Beratungshonorar (nach Tarmed) verlangen. Offenbar ist das BAG der Meinung, dass wir Apotheker den Patienten wohl das Ergebnis des Tests mitteilen können, aber ihnen nicht sagen, was das jetzt genau bedeutet für sie, respektive, was sie zu tun haben damit. Das Beratungsgespräch zum Test ist also in Apotheken faktisch gratis. Und das weiss ich auch ohne selber zu testen: das gibt IMMER Diskussionen und Beratungsbedarf.

Wer wissen will, welche Apotheken die Antigentests auf Covid durchführen, findet die Liste hier auf der Seite Ihre-Apotheke.ch

Um die ganze Sache noch etwas zu verkomplizieren gibt es noch eine weitere Art Test, die Von Reiseveranstaltern angeboten werden. Sie geben den Kunden Testkits mit nach Hause, nach denen sie den Nasenabstrich selber machen und das Teststäbchen an ein Labor einschicken, welches dann nach etwa 12-24 Stunden das Ergebnis mitteilt. Das ist dann wieder ein PCR-Test (wie in den offiziellen Testzentren), allerdings finde ich die Aussagekraft hier trotzdem extrem fragwürdig: eigentlich sollten bei diesen Tests die Probeentnahme durch medizinisch geschultes Personal erfolgen (wie Ärzte oder ausgebildete Apotheker etc.) und nicht durch Laien. Es ist dann auch fraglich, ob das im Zielland als gültiger Test anerkannt wird. Bezahlen muss man den als Patient komplett selber (mit einem Preis um die 160 Franken).

Die nächste „neue Dienstleistung“? orale Kontrazeptiva verschreiben?

Es liegt vielleicht nicht weit oben auf meiner „Wishlist“ für die Apotheke, aber es ist eine Möglichkeit, die aktuell diskutiert wird: Apotheker sollen als neue Dienstleistung die oralen Kontrazeptiva verschreiben / abgeben dürfen.

Mara hat mich kontaktiert, da sie als Apothekerin und Doktorandin an einem Projekt dran ist, ein Teilprojekt ihrer Dissertation ist eine Umfrage, ob Schweizer Apotheker/innen interessiert sind, die Dienstleistung «Verschreibung von hormonellen Kontrazeptiva» anzubieten. Sie sucht weiterhin Apotheker*innen, die an der Umfrage teilnehmen, damit sie auch Aussagekräftig ist – ihr findet sie im aktuellen Pharmajournal (oder schickt mir rasch eine mail an pharmama08(at)gmail.com für den Link dazu).

Grundsätzlich finde ich das interessant – in anderen Ländern (wie den UK, den USA, Neuseeland, tatsächlich laut WHO in 35 von 147 Ländern) wird das schon praktiziert und angeblich sind nach Umfragen auch eine Mehrheit der deutschen Ärzte einem Klassenswitch der oralen Kontrazeptiva nicht abgeneigt. Die „Pille“ gehört neben dem Kondom (immer noch) zu den meistverwendeten Verhütungsmitteln … und auch ich hatte in der Apotheke schon Situationen, wo ich froh gewesen wäre, wenn ich das hätte anbieten können. Im Rahmen des „Pille danach“ Gespräches zum Beispiel. Ausserdem weiss ich, wie lange es dauert, wenn es kein Notfall ist, einen Termin beim Frauenarzt zu bekommen. 3-4 Monate (meinen Juni Termin habe ich im Februar abgemacht).

Aber zuvor brauche ich etwas mehr. Wenn ich als Apothekerin so etwas machen soll, dann gilt das wie für die anderen neuen Dienstleistungen und Kompetenzen, die man erwerben kann: ich muss das nötige Wissen dafür haben (zum Teil auch neu lernen: es ist schon etwas her, seit meiner Ausbildung und es hat doch einiges geändert).

Dann fände ich Richtlinien gut, anhand derer man die Abgabe macht.

Dokumentation – im Rahmen, aber für die Absicherung finde ich das sinnvoll. Ich gebe ja auch kein Viagra ab, ohne das zu machen …. Oh, das habt ihr noch nicht mitbekommen? Sildenafil ist seit neustem auf der Liste der rezeptpflichtigen Medikamente, die die Apotheke ohne Rezept abgeben darf. Bevor jetzt mitlesende interessierte Männer die Apotheke stürmen: Eine vorhergehende Abklärung ist nötig (und sinnvoll – ich will den Patienten ja nicht ins Grab bringen, weil er nicht selber erwähnt, dass er auch Nitrate nimmt) und die Zeit und der Aufwand dafür ist nicht gratis. Günstiger vielleicht als beim Arzt, aber ich bin danach auch eingeschränkt in der Menge, die ich abgeben darf – 4 Tabletten einmalig.

Jedenfalls zurück zu den oralen Kontrazeptiva ohne Rezept direkt in der Apotheke: Wär das was? Unter welchen Voraussetzungen?