Ein Apotheker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Arztes

ein Apotheker ist „nicht der Erfüllungsgehilfe des Arztes“, der sich auf seine ärztliche Therapiehoheit berufen könne. Arzt und Apotheker bildeten vielmehr eine „Behandlungsgemeinschaft“, woraus sich für den Apotheker eine formale und auch eine inhaltliche Prüfungspflicht ergibt, bevor ein Apotheker ärztlich verordnete Rezepte bedienen darf.

Ja – derartiges habe ich auch schon geschrieben – zuletzt in der Umfrage auf dem Blog, ob man bei einem Rezept mit Unklarheit in der Diagnose den Arzt anrufen und nachfragen sollte.

Obiges Zitat stammt übrigens aus einer aktuellen Urteilsverkündung aus einem deutschen Fall. Im langjährigen Gerichtsfall wurde ein Apotheker angeklagt und jetzt auch verurteilt

Ich finde den Fall etwas unglücklich und sympathisiere mit dem Apotheker, dem selbst das Gericht ein recht mildes Urteil auferlegt hat –

Verurteilt wurde er wegen unerlaubten Handelstreibens durch Abgabe von Betäubungsmitteln, Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept zu drei Jahren Haftstrafe. Er behält aber seine Berufsbewilligung und kann danach weiter arbeiten.

Das hört sich jetzt reichlich übel an, aber man sollte den Hintergrund der Geschichte mit einbeziehen:

Der Apotheker (übrigens in meinem Alter) hat vor etwa 15 Jahren die Apotheke seines Vaters übernommen (das muss dem Fall sehr bald nach dem Studium passiert sein). Im selben Haus ist eine Arztpraxis mit einer Genehmigung für die Substitutionsbehandlung von bis zu 100 Patienten. Der Arzt hat Betäubungsmittelrezepte ausgestellt – und der Apotheker hat sie beliefert. Auch nachdem ihm mit der Zeit auffallen musste, dass da einiges nicht stimmte: die Höchstmengen wurden ohne entsprechende Kennzeichnung überschritten, die vorgeschriebenen Einnahmehinweise für den Sichtbezug gab es nicht. Auf Privatrezepten wurden für Erwachsene (noch vor der Zulassung dafür) grosse Mengen Ritalin verordnet. Die Medikamente wurden direkt in die Praxis geliefert – die neben der Substitutionsbehandlung einen florierenden Schwarzmarkthandel für die Medikamente aufzog.

Während der polizeilichen Vernehmung hat der Apotheker übrigens ausgesagt, mehrfach den Kontakt zum Arzt gesucht zu haben, von diesem jedoch äußerst herrisch abgewiesen worden zu sein.

Offenbar war er dadurch derart eingeschüchtert, dass er dann einfach weiter die Rezepte belieferte – und das macht ihm das Gericht zum Vorwurf: er hätte den Arzt melden müssen … oder zumindest die Abgabe verweigern.

Zum Verhängnis wurde ihm bei dem Gerichtsfall aber noch etwas anderes: eine PTA in der Apotheker, deren Mann offenbar ein bekannter Drogenhändler war, bestellte und lieferte diesem kilogrammweise Lidocain. Die Mitarbeiterin will ihren Chef um Erlaubnis gebeten haben – mit Verweis auf einen angeblichen Schwager, der in Bosnien als Arzt arbeitet. Insgesamt gingen 350 kg Lidocain über den Ladentisch – die dann zum Strecken von Cocain verwendet wurden. Lidocain selber darf eigentlich verkauft werden, aber nicht, wenn das danach zum Herstellen (oder hier Strecken) von Drogen verwendet wird. Die Menge Lidocain ist denn auch den Behörden aufgefallen, die daraufhin die Apotheke überwachte und dem Apotheker wurde schliesslich zum Verhängnis, dass er in Ferienabwesenheit der PTA selber 20kg Lidocain bestellt und verkauft hat – zum Einkaufspreis.

Überhaupt … der Apotheker war alles andere als geschäftstüchtig: während der Arzt (gegen den ein separates Verfahren am laufen ist) einen luxuriösen Lebensstil führte, soll dieser die Medikamente nach vorläufigem Kenntnisstand nie bezahlt haben. Ein sechsstelliger Betrag wäre dann noch offen.

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde festgestellt, die Initiative sei nicht von dem Apotheker ausgegangen und er habe auch keinen persönlichen Vorteil gehabt, sondern sogar „draufgezahlt“. Das Gericht gehe davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr vorliegt und der Verurteilte bereits seit langem alle Gesetze und Vorschriften exakt einhält.

„Wert“ war es das ganze sicherlich nicht. Aber (um etwas positives darüber zu sagen) zumindest zeigt es, dass wir Apotheker unseren Beruf (und die damit verbundenen Kontroll-Aufgaben) wirklich ernst nehmen sollten und dafür einstehen, wenn uns bei einem Rezept etwas seltsam vorkommt. Wir sind eben nicht bloss die Erfüllungsgehilfen des Arztes … schön, dass das hier so deutlich gesagt wird.

Quellen: Husumer Nachrichten: 3 Jahre Haftstrafe für Apotheker und Apotheke-ad-hoc: Apotheker hätte Arzt stoppen müssen

Schnurz-Egal Hauptsache billig

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Bild von der Seite: Schnurz-Egal.de (mit freundlicher Genehmigung) – Unbedingt die Packungsbeilage lesen!

Deutsches Rabattvertrag-system … sagt das meinen Schweizer Lesern etwas? Nein? Dann versuche ich das hier in Kürze zu erklären:

Es hört sich nach Sparen an, aber der einzige Gewinner bei der Sache ist die Krankenkasse. Die machen nämlich diese Rabattverträge mit den diversesten Generikafirmen. Sie schreiben dazu Wirkstoffe aus, die Firmen machen Angebote und das beste Angebot bekommt dann den Zuschlag. Fortan dürfen die Apotheken den Patienten bei diesen Wirkstoffen (egal was auf dem Rezept steht) nur noch genau das Präparat von der Firma abgeben, mit der deren Krankenkasse gerade aktuell einen Vertrag hat. Alles andere wird nicht vergütet (retaxiert) und teils muss der Patient zuzahlen. Wieviel die Krankenkassen daran sparen ist unbekannt, da die Verträge geheim sind. Es muss aber ziemlich lohnend sein, denn die Verträge (und damit die abzugebenden Wirkstoffe) wechseln ständig.

Dadurch entstehen dem Patienten ständige Wechsel wie die Tabletten heissen / aussehen / … und teils auch wirken.

Aber Pharmama, Du bist doch so für die Generika-Abgabe … weshalb bist Du da so gegen das Rabattsystem?

Ich BIN für Generika. Ich finde es auch gut, dass die günstiger sind als die Originale – unser Gesundheitssystem braucht es dass man da Geld sparen kann. ABER … muss man da derart Zwangsmässig eingreifen und vorschreiben, was noch genommen werden darf? Und dann noch die Krankenkasse? Die jetzt wirklich nicht wissen, was ein Austausch teils bedeuten kann (Bioverfügbarkeit, Austauschbarkeit, Einnehmbarkeit, Compliance etc?)

in der Schweiz sind jetzt anscheinend Bestrebungen im Gange, die in die gleiche Richtung gehen. Gesundheitsminister Alain Berset will einführen, dass nur noch das billigste Generikum von der Krankenkasse übernommen wird.

Wehret den Anfängen!

Dass das keine gute Idee ist, sieht man in Deutschland an den Rabattverträgen – die Apotheker müssen zum Abgeben des für die Kassen „richtigen“ Produktes manchmal richtige Marathonläufe absolvieren, vor allem wenn das Medikament wieder mal nicht lieferbar ist.

Wenn man bei uns jetzt schweizweit nur noch ein (einziges) Generikum jeweils kassenpflichtig macht … dann gibt man diesem Hersteller faktisch das Monopol darauf. Nach einem anfänglichen Preiskampf dürfte das dann sehr schnell den Effekt haben, dass die anderen Hersteller (von Original und Generika) das Mittel gar nicht mehr herstellen – wofür auch? Für die paar, die das Geld haben das selber zu zahlen? Und wenn dann ein Lieferproblem auftritt bei dem einen Generikum … dann sitzen wir hier noch mehr auf dem Trockenen.

Aber auch wenn nicht … das billigste Generikum ist (das garantiere ich) nicht in Europa hergestellt worden. Schon jetzt weiss ich nicht mehr (und kann auch nicht nachschauen), woher denn die Medikamente genau kommen. In der Schweiz gibt es noch eine heimische Firma (Streuli), der Rest der Pharmafirmen sind internationale Mogule, die international herstellen lassen. Und heute ist es so: wenn es möglichst günstig sein muss, dann passiert das in Asien. Damit habe ich zunehmend Bedenken. Immer häufiger höre ich von Unregelmässigkeiten in der Qualitätssicherung, der Dokumentation und der Wirkstoffreinheit.

Und die Wirkung auf die Patienten selber? Ich kann mir hier noch (zusammen mit dem Patienten) die Generika selber aussuchen. Ich bemühe mich auch Generika an Lager zu halten – dabei spielt der Preis eine Rolle, aber auch Faktoren wie Einnehmbarkeit, Zuverlässigkeit der Firma, Bioverfügbarkeit im Vergleich zum Original etc. Wenn ich einmal einen Patienten vom Generikum überzeugen konnte, versuche ich auch nicht mehr zu wechseln. Gerade beim älteren Patienten hängt viel davon ab, ob er es richtig einnimmt dass die Tabletten wiedererkennbar das ist, was er bisher genommen hat. So jemanden (wie in Deutschland) alle paar Monate wieder davon überzeugen zu müssen, dass diese Tabletten, die jetzt ganz anders aussehen (weiss statt rosa, oval statt rund …) und ganz anders heissen jetzt das gleiche sein soll, wie das, was er bisher hatte und die er (bitte) gleich weiter nehmen soll – das ist schwierig. Manchmal unmöglich.

Darum: bitte nicht. BITTE NICHT!

Wer jetzt denkt, dass ich das nur wegen dem Geld schreibe, das ich als Apotheke bei so einer Änderung verliere, dem möchte ich 2 Sachen zum Bedenken geben: Der Teil, den ich an der Marge eines rezeptpflichtigen Medikamentes verdiene ist ziemlich klein – mehr bekomme ich durch die Pauschalen. Da ist es mir egal, ob es sich um ein Original oder ein Generikum handelt, ich bekomme gleich viel (finde ich auch sinnvoll).

Und für die Apotheke macht so eine Vorschrift die Lagerhaltung wesentlich einfacher und günstiger: Dann muss ich statt den 3 − 4 Generika nur noch ein einziges an Lager haben.

Trotzdem bin ich dagegen. Nicht wegen mir – wegen meinen Patienten. Ja – es ist nötig, dass der Anteil der abgegebenen Generika erhöht wird (und ich arbeite mit daran), aber das hier ist unsinnig und im Endeffekt gefährlich für unser Gesundheitssystem – wo die Ausgaben für die Medikamentenkosten 9.2% der Gesundheitskosten betragen (2014) … und deren Anteil in den letzten Jahren schon stetig gesunken ist! Wollt ihr nicht mal woanders ansetzen???