Versehentlich ruiniertes Eheleben. Eine blaue Pille aufs Mal.

Gestern hatte ich es im Post über Leute, die für andere Medikamente abholen kommen.

Das ist wirklich auch ein bisschen ein Problem wegen dem Patientengeheimniss – gut, wenn die Person die notwendigen Infos hat, dann *kann* ich davon ausgehen, dass das mit dem Einverständnis des Patienten passiert. Aber eigentlich gilt das Patientengeheimnis auch gegenüber dem Ehepartner und gegenüber den Eltern / Kindern.

Wir geben zum Beispiel auch nur die Medikamente heraus von der Person, die es abholen kommt. Ausser sie verlangt noch ausdrücklich die vom Partner. Selbst wenn die Medikamente vom Partner auch bereitstehen.

Wieso? Man sollte nie annehmen, dass der Ehepartner alles weiss über die Medikamente.

Im Folgenden 2 Beispiele aus einer amerikanischen Apotheke.

Die Frau (eine Mutter auf Einkaufstour) kommt zur Theke um ihre Medikamente abzuholen. Die PA sieht, dass für deren Mann auch Medikamente auf der Seite sind und nimmt die gleich mit nach vorne. Die Frau ist etwas überrascht, da sie nichts davon wusste – und noch überraschter, dass sie dafür etwa 80 Dollar bezahlen soll, da diese nicht über die Krankenkasse gehen.

Frau: „Was ist das für ein Medikament?“

PA: „Vivanza“

Frau; „Das sagt mir nichts. Für was ist das?“

PA: „Das ist ein Generikum von Levitra …“

Frau: „Das sagt mir auch nichts.“

PA (vorsichtig): „Das ist wie Viagra. Ein Mittel bei … Potenzstörungen?“

Die Frau wird knallrot und fängt an zu beben. In einer wirklich schrillen Stimme schreit sie: „Nun, das braucht er sicher nicht bei mir!“

Auch schön: Der Vater der kommt, um das Medikament für seine Tochter abzuholen. Er hat Name, Geburtsdatum, sogar Ausweis dabei.
Was er erwartet hat ist das Antibiotikum, das der Arzt faxen sollte. Das hat er aber nicht gesagt.
Und das einzige, was die Tochter sonst noch auf Rezept und offen hatte, war die Pille.
Als er das zahlen musste war er auch einigermassen irritiert – und noch mehr, als er herausfand für was das ist. Dass seine 16 jährige Tochter schon die Pille nimmt hat er nämlich nicht gewusst …

… und jetzt wissen es alle.

overshare

 

Nick: „Ich bin in Eure Apotheke gegangen um mein Valtrex abzuholen und eure Pharmaassistentin hat mich gefragt, wie es meinem Herpes geht. Sie hat das in einer sehr lauten Stimme gesagt. Das ist eine HIPAA Verletzung und ich werde Euch an die staatliche Apotheken-Kontrollstelle melden.“

Marie: „Und jetzt vermeldest du das auf Facebook, klassisch.“

Walgreens: grosse amerikanische Apothekenkette, Valtrex: Mittel gegen Herpes, eine Geschlechtskrankheit, HIPAA = das Patientengeheimnis

Ihre „Vitamine“

Neulich in der Apotheke:

Mann: „Ich würde gerne die Medikamente meiner Tochter abholen. Der Name ist:  …“

Pharmama: „Ok.“ – rufe im Computer das Dossier auf.

Mann: „Bitte geben sie mir wieder ihre Vitamine.“

Pharmama: „Oh ….. (das Mädchen hat ein einziges Medikament im Dossier: ihre Pille.) …… sicher.“

Was mich angeht, kann er weiter denken, dass es Vitamine sind. Die Tochter ist alt genug und es liegt in dem Fall nicht an mir, ihn aufzuklären – das wäre sogar ein Bruch des Berufsgeheimnisses.

Schwierige Schweigepflicht

Telefon:

Mann: „Hallo, ich habe im Medikamentenschrank meiner Freundin ein Medikament gesehen und ich würde gerne wissen, für was das ist. Der Name ist V-A-L-T-R-E-X …“

Apotheker: „Das ist etwas, das sie unbedingt direkt mit ihrer Freundin besprechen müssen.“

Valtrex ist zur Behandlung von Herpes-Virusinfektionen gedacht, das kann sein Windpocken, Gürtelrose … oder Genital-Herpes.

Das Problem ist hier die Schweigepflicht. Ich darf ihn nicht über die eventuelle Geschlechtskrankheit seiner Freundin aufklären, das muss sie selbst tun.

Andererseits: wenn er jetzt gefragt hätte was es ist -ohne sie zu erwähnen, liegt der Fall wieder anders, dann wäre es eine einfache Medikamenteninformation. Oder?

Zum Berufsgeheimnis

Aus einer Zahnarztpraxis:

Der Patient hat sein Gebiss liegengelassen. Man ruft bei ihm zu Hause an. Seine Frau nimmt ab.

Praxisassistentin: „Guten Tag, könnten Sie Ihrem Mann ausrichten, dass er sein Gebiss bei uns liegengelassen hat?“

Frau: “Mein Mann hat ein Gebiss?!?“

(Oups)

DAS hätte sie der Frau gar nicht so sagen dürfen, weil das unter das Berufsgeheimnis fällt.

Was genau bedeutet Berufsgeheimnis?

Mit Berufsgeheimnis wird die Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen bezeichnet, private Geheimnisse die ihnen ihm Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis kommen, nicht an Dritte weiterzugeben (= berufliche Schweigepflicht). Dieser Schweigepflicht unterliegen z.B. Ärzte, Anwälte, Hebammen, Apotheker, Steuerberater, Psychologen und Sozialarbeiter sowie jeweils deren Angestellte und Auszubildende.

Unter das Berufsgeheimnis fallen Tatsachen, die nur einem beschränktem Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Patient ein berechtigtes Interesse hat. Der Begriff des Geheimnisses wird weit gefasst und reicht beim Arztgeheimnis von der Art der Krankheit, Anamnese, Diagnose, Therapiemassnahmen, Prognose, psychischen Auffälligkeiten, Patientenakten, Röntgenaufnahmen, Untersuchungsergebnissen bis zu sämtlichen Angaben über persönliche, familiäre, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Umstände. Sogar die Identität des Patienten und die Tatsache, dass er sich in ärztlicher Behandlung befindet unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Man kann von der Geheimhaltungspflicht entbunden werden durch den Patienten selber oder durch das Gesetz: bei ansteckenden Krankheiten (die man melden muss) oder Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Soweit so einfach. Komplizierter wird es, wenn zwischen Ärzten, Arzt und Apotheker Informationen ausgetauscht werden müssen. Das bedarf der Einwilligung des Patienten.

Das Nachfragen von Dosierungsanweisungen gehört allerdings nicht darunter und auch die fehlende Information z.B. des Strassennamens des Patienten (wenn sie auf der Krankenkassenkarte fehlt) nicht: gell CSS?