Die Hanf(apo)theke?!

Die (anonym bleiben wollende) Apothekerin aus Basel hat mir zwei Bilder geschickt, die ich hier in einem Bild kombiniert habe:

hanftheke

Nicht so gut zu sehen, aber im Bild links steht im Schaufenster „hanfapotheke“ und im Bild rechts nur noch „hanftheke“.

Dazu schreibt sie:

Wir waren sehr überrascht, als Ende September in der Nähe ein Laden eröffnet wurde, der sich selber als Hanfapotheke bezeichnete. Eine Apotheke? Noch eine? – Bei uns hat es doch schon einige in der Stadt.

Die Neueröffnung ging quer durch die Presse: Heute öffnet die erste Hanfapotheke in Basel, titelt das Likemag,   Hanf-Apotheke die bz Basel   und die 20 Minuten schrieb: In Basel hat am Dienstag die erste Hanf-Apotheke der Stadt ihre Tore geöffnet. Und wir standen da und staunten: Apotheke? Aber das musste wohl so sein. Überall stand zu lesen, dass das eine Apotheke ist. Mit Apothekern die da arbeiten?

Der Blick schrieb zum Thema (und was sie verkaufen): Aus rechtlichen Gründen verkaufen sie noch keine Hanf-Arzneimittel, sondern Cannabis-Wirkstoffe, Hanf-Extrakte, Lebensmittel und Kosmetika. … Das geänderte Betäubungsmittelgesetz erlaubt es seit 2011, Cannabis medizinisch zu nutzen. Bisher erhielten aber nur zwei Apotheker landesweit die Erlaubnis, Cannabis als Arzneimittel an Schmerz­patienten zu verkaufen. …

in der bz steht: Ganz im Gegensatz zu den früheren Hanf-Shops im Schmuddel-Look setzen die beiden Apotheken gezielt auf ein besonders sauberes Erscheinungsbild …Es handelt sich um Industriehanf-Sorten, die speziell auf einen hohen Gehalt an Cannabidiol gezüchtet wurden. Dieser nicht psychoaktive Wirkstoff ist in der Schweiz absolut legal. … Die Wichtigkeit des Namens «Hanf-Apotheke» bestätigen auch die beiden Geschäftsführer. Damit werde eine zukunftsweisende Botschaft transportiert. Zudem verhelfe er den Hanf-Produkten aus der «Bob-Marley-Ecke», wie Kaymaz sagt. Die Verwendung des Begriffs Hanfapotheke sei gemäss eigenen rechtlichen Abklärungen noch nicht geschützt.

in der 20 Minuten: Dem Cannabis-Konsum gegenüber sind die Apotheker durchaus positiv eingestellt. Wir sind für eine Öffnung des Marktes.

Wir lesen nur „Apotheke“, „Apotheker“, „medizinische Nutzung“ …. und sind verwirrt. Genauso wie die Patienten, die uns danach fragen kommen, was wir davon halten.

Obwohl wir es auch begrüssen, dass die Wirkung von Cannabis erforscht wird und es bei medizinischen Beschwerden eingesetzt werden kann (am besten in kontrollierter Qualität und legal) – dieser Laden ist keine Apotheke und benutzt die Bezeichnung nur um das gute Image, das wir haben für sich zu nutzen. Und das ist so schlicht illegal.

Die Bezeichnung „Apotheke“ und „Apotheker“ ist geschützt. Apotheker sind Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Apotheken sind Orte, wo Medikamente abgegeben werden – sie dürfen nur von einem Apotheker geführt werden und müssen einer Vielzahl gesetzlicher Vorschriften entsprechen. – da kann man nicht einfach hingehen und seinen Hanfladen „Hanfapotheke“ nennen … und das dann quer durch die Presse ziehen, die das natürlich mit Gusto aufnimmt. Auch dann nicht, wenn sie auf ihrer Website Samuel Büechi, einen Apotheker und Pharmafirmengründer als Berater angeben und schreiben, sie haben die Verwendung des Namens rechtlich abgeklärt …

Wir haben darauf beim Gesundheitsamt nachgefragt, denen das schon bekannt, war. Die konnten uns aber „wegen des laufenden Verfahrens“ keine Auskunft geben, ausser dass sie da schon dran seien.

Scheint so, als wäre dem so, denn inzwischen (Ende November), hat der Laden seinen Namen geändert. Aus der „Hanfapotheke“ ist eine „Hanftheke“ geworden. Auf der Website und manchen Artikeln haben sie die Bezeichnung „Apotheke“ und die Erläuterungen dazu auch entfernt. Gut so. Aber ihr Ziel haben sie wohl auch so erreicht: viel Aufmerksamkeit in der Presse. Viel mehr, als sie es als „normaler“ Hanfladen hätten erwarten können.

Apotheken aus aller Welt, 359: Basel, Schweiz

Ich hoffe, dass die Apotheke an der Oberwilerstrasse in Basel noch nicht zu den Pharmama-Blogehren gekommen ist.

Ich fahre jeden Tag an diesem Gebäude vorbei und mir gefallen diese Jugendstilbauten, weil sie diesem Quartier ein unverkennbares Gesicht verleihen. Auch ist diese Apotheke, mal von der Leuchtreklame abgesehen, wirklich unscheinbar.

Im einen Foto sieht man auch das Haus, in welchem Bundespräsident Richard von Weizsäcker als Sohn des deutschen Generalkonsuls seine ersten Lebensjahre verbrachte

turtle of doom / David

Basel11 Basel12

Die ist ja wirklich nicht sehr gross :-) direkt süss! Besten Dank an David / turtle!

Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?

Gedankenknick bringt ja gerne den aktuellen Wahnsinn des deutschen Gesundheitssystems in Bezug auf die Apotheken. Jetzt erreichte mich etwas, das zeigt, dass es auch bei uns so geht.

Angenommen, ich bin Apothekerin und ich möchte in einer Apotheke arbeiten. Nicht sie leiten, nur arbeiten.
Dann brauche ich dafür eine Bewilligung vom Kanton in dem ich arbeiten will. Denn immerhin habe ich eine Menge Verantwortung zu tragen – da müssen also Voraussetzungen erfüllt sein. Die Verwalterin der Apotheke hat noch ein paar Bedingungen mehr zu erfüllen – sie rechnet ja schlussendlich mit den Krankenkassen ab – und ist auch dafür Verantwortlich, dass nur fähiges Personal angestellt wird und dieses entsprechend arbeitet.

Für diese Berufsbewilligung jedenfalls brauche ich verschiedenes:

  • Das eidgenössische Apothekerdiplom (respektive eine Kopie davon) oder das ausländische Diplom plus die Anerkennungsbestätigung von ausländischen Diplomen durch das Bundesamt für Gesundheit in Bern.
  • Ein Auszug aus dem schweizerischen Strafregister – Original, nicht älter als 3 (manchmal auch 6) Monate oder den Strafregisterauszug/Führungszeugnis des Herkunfstlandes wenn ich innerhalb der letzten 12 Monate (manchmal bis 5 Jahre) zugezogen bin.

Obiges verlangen so ziemlich alle Kantone. Dazu kann noch kommen:

  • Eine Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde (Original, nicht älter als 3 Monate) oder eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung
  • Nachweis bisheriger Weiterbildungen (wie die FPH) oder Doktorate
  • Berufsausübungsbewilligung anderer Kantone falls vorhanden
  • und falls man schon in einem anderen Kanton gearbeitet hat: eine Bestätigung der unbescholtenen Berufsausübung (Unbedenklichkeitserklärung) durch die Aufsicht derjenigen Kantone
  • Eine ärztliche Bescheinigung der physischen und psychischen Eignung der Berufsausübung im Original
  • Der Nachweis einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung

Aber: Nur im Kanton Basel Stadt wird seit einer (idiotischen) Gesetzesänderung Anfang letztes Jahr (?) verlangt, dass auch die Apothekerin, die als Stellvertretung arbeitet, vorher schon 2 Jahre zu 100% in einer Apotheke gearbeitet hat. Ansonsten darf sie nicht allein als Apothekerin in einer Apotheke stehen. Diese Bedingung musste bisher nur die Verwalterin erfüllen.

Äh, WAS ????
Hände hoch: wieviele von euch Apothekern – speziell schweizer Apothekern hat (nach dem Praktikumsjahr und der Einarbeitungszeit) schon gleichzeitig mit einem anderen Apotheker gearbeitet? Und ich meine nicht die Überschneidungszeit am Mittag, wenn man abtauscht, sondern: tagelang.
Ich behaupte mal, das ist die absolute Minderheit. Das hat einen Grund: als kleine Apotheke (Quartier, Dorf etc.) kann man sich nicht mehr als 1 Apothekerin gleichzeitig leisten. Das geht höchstens in Bahnhof-Apotheken oder sehr grossen Zenter-Apotheken mit entsprechend Umsatz und Einkommen.

Diese neue Regelung in Basel-stadt bedeutet (kurz gesagt), dass Apothekerinnen frisch vom Studium in Basel keine Arbeit mehr finden.

Sie müssen auf einen anderen Kanton ausweichen – dort 2 Jahre arbeiten – dann können sie auf Basel arbeiten kommen. Wenn sie dann noch wollen.
Das bedeutet aber auch, dass Apotheken, die in Basel neue Angestellte suchen, kaum jemanden finden. Sie dürfen zwingend nur noch solche nehmen, die schon über 2 Jahre irgendwo gearbeitet haben – und wir haben in der Schweiz schon eher einen Mangel an Apothekern. Was man merkt, wenn man mal jemanden suchen muss.

Ich persönlich arbeite noch gerne mit jungen Apothekern – die kann man noch formen nach eigenen Zielsetzungen. Da hat man auch noch nicht so ein Problem mit Ferien (Schulferien bei Müttern) etc. Und mir persönlich ist jemand junges (auch wenn noch etwas unerfahrenes) fast lieber, solange sie vernünftig und vorsichtig ist, als jemand älteres, die das Gefühl hat, sie weiss schon alles und kann gar nichts falsch machen.

Was passiert, wenn andere Kantone das auch einführen?
Der Offizin-Apothekerberuf wird (noch) unattraktiver und weniger wählen das als Beruf. Das gibt ein Nachwuchsproblem. Noch weniger Auswahl bei der Angestelltensuche. Noch mehr finanzielle Probleme bei den übriggebliebenen Apotheken – weil die Personalkosten in die Höhe schnellen. Oder der Anfangslohn für die Apotheker in den ersten Jahren müsste stark sinken – auch das macht den Beruf noch weniger attraktiv. Ausserdem löst das in den ersten Jahren nicht das Problem, dass ja immer eine andere Apothekerin mit genug Arbeitszeit anwesend sein muss – und nach den 2 Jahren: ginge das dann nur mit dem geringeren Lohn weiter, oder müsste die junge Apothekerin dann auch die Stelle wechseln?

Autsch! Wer hat diese Gesetzesänderung denn erlassen? Und weshalb hat da der Apothekerverein in Basel nicht vorher interveniert und versucht das zu verhindern? Oder der schweizerische Apothekerverein? Ich hoffe, da läuft etwas. So kann man die Apotheken nämlich auch kaputt machen.

Nachtrag 2016: anscheinend hat man es geschafft und diese Vorschriften wieder aufgehoben. Vernünftig.

Fasnacht in dr Abideeg

Andrea sendet mir diese Bilder von der Basler Fasnacht – offenbar ein Besuch einer Schnitzelbank in der Schifflände Apotheke.

Ihren Text lasse ich mal unübersetzt – So wie ich das sehe ist das echtes Baseldeutsch :-)

Villicht kasch Du die Bilder vo dr Fasnacht au no bruuche. Mir sinn gescht z’Oobe bim Gässle an dr Schiffländi-Abideegg verby ko und hänn dä Bangg entdeggt, wo in dr Abideegg gsunge het. Mr hänn laider nid yyne kenne, will dr Ruum gstoosse voll und d’Dyyre gschlosse gsi isch (d’Zueschauer hänn sich hinter dr Handgräämeeduube gstaaplet) – schaad! Ass es sich um e Abideegg handlet, gseht me an dr Usslaag ainewäg ganz guet… :-)

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nicht ganz derselbe Dialekt wie bei mir, aber … seid ihr jetzt nicht froh, dass ich in Hochdeutsch schreibe? (Naja – fast).