Die digitale Verwirrung

Der moderne Mensch heute ist mobil und vor allem digital – und das soll auch für Rezepte vom Arzt gelten. Warum soll ich zum Arzt das Papierrezept abholen und es dann in eine Apotheke tragen, wenn ich kleinere Probleme schon beim Telefon- oder Computer-Kontakt mit einem Arzt lösen kann (Telmed)? … Da kann mir der Arzt das Rezept doch auch grad e-mailen und ich gehe damit das Medikament in der Apotheke abholen.

So denken heute viele. Leider funktioniert das so nicht. Der erste Teil schon, da der Arzt vor dem ausstellen des Rezeptes direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben muss. In der Schweiz geht das auch via Telefon. Aber für das Rezept (als möglichst fälschungssichere Urkunde) gibt es Vorschriften, die das zumindest erschweren.

Im Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung Nordwestschweiz für Ärztliche Verschreibungen steht für «Verschreibungen auf Papier»: Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen .., nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein.

Praktisch nehme ich in der Apotheke ein Rezept noch an, wenn das Fax (Papierrezept im weitesten Sinne) nachweisbar von der Praxis an uns ist und eine Unterschrift drauf ist oder eine E-Mail, wenn es vom Arzt direkt an die Apotheke per Praxisemail (HIN-secured) als PDF zu uns kommt.

Aber folgende Rezepte kann ich nicht annehmen, wenn der Patient damit kommt – und muss dann mit ihm und oft dem Arzt diskutieren, weshalb nicht:

Rezeptausdruck (oder Kopie) mit darauf ausgedruckter (eingescannter) Unterschrift ohne Stempel.

Wenn nur der Vermerk „elektronisch visiert“ auf einem Rezeptausdruck oder Fax oder drauf ist. Aber keinerlei Unterschrift und/oder Stempel.

Eine Email mit Bild vom Rezept.

Alles das ist zu leicht zu verändern oder zu vervielfältigen.

Wenn der Arzt das Rezept per e-Mail versenden will, dann soll er es doch bitte gleich an die Wunschapotheke des Patienten schicken. Dann geht das. Oder?

Laut Kantonsapothekervereinigung schreibt zur Elektronischen Verschreibung (E-Rezept):

Auf einem elektronisch übermittelten Rezept wird zwingend eine qualifizierte Unterschrift gemäss dem Bundesgesetzüber Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03) gefordert. Die Apotheke muss in der Lage sein die Gültigkeit dieser Signatur (Zertifikat etc.) zu überprüfen. Zusätzlich muss mit geeigneten Massnahmen (z.B. Blockchain-Technologie) sicher-gestellt werden, dass eine Verschreibung, die einmal ausgeführt wurde, nicht mehrfach eingelöst werden kann.

Damit habe ich ein Problem: die elektronische Signatur nach ZertES, deren Gültigkeit ich in der Apotheke überprüfen können soll. Das kann ich noch nicht … und habe ich tatsächlich bisher noch nie eine solche Signatur gesehen. Dabei wäre zumindest das Hinzufügen noch einfach: Die elektronische Signatur kann in ein normales PDF (zum Beispiel mit Adobe) einfach beigefügt werden. Offenbar sind da auch die Ärzte noch nicht so weit.

Die Probleme mit dem elektronischen Rezept sollte eigentlich die elektronische Gesundheitskarte lösen – Theoretisch kann man damit ein System schaffen bei dem Rezepte (nur) vom Arzt zentral hinterlegt werden können und dann (nur) von der Apotheke mit Erlaubnis vom Patient einmal abgerufen werden können.

Momentan ist einfach nicht abzusehen wann die dann kommt.

Dies und das (3)

Ein Rezept kommt per Fax für

Calcium Sandoz 500mg Brausetabletten 1 OP 1/Tag

Der Patient hatte das noch nie – und momentan (okay, eigentlich seit längerem jetzt) haben wir das Problem, das das nicht lieferbar ist. Aktuell ist grad rein gar nichts von den reinen Calciumpräparaten lieferbar, auch nicht von einer anderen Firma … 

Ich überlege, was sich machen lässt. Die Kombination mit Vitamin D ist lieferbar und der Patient nimmt noch kein Vitamin D … grundsätzlich kann das nicht schaden.

Ich schicke der Praxis das Rezept zurück mit dem Vermerk: Calcium alleine nicht lieferbar. Vorschlag Calcium D3 500/440 nehmen?

Postwendend bekomme ich ein paar Minuten später ein neues Rezept von der Praxis:
Calcium STOP! 
Kalium Brausetabletten 1 OP  1-1-1

Na Hoppla. Kalium und Calcium sind definitiv nicht dasselbe. Da das Kalium einen ziemlichen Einfluss auf die Herztätigkeit hat, kann das sogar ziemlich übel ausgehen, wenn man da das falsche erwischt. Und Kalium hatte der Patient auch schon. Allerdings Tabletten und in einer niedrigeren Dosierung. Stimmt das jetzt so?

Ich rufe in der Praxis an, ob das sicher so hoch sein soll – immerhin enthalten die Brausetabletten 3 x mehr Kalium als die Tabletten und der Patient musste bisher nur 1 / Tag von den Tabletten nehmen.

In der Praxis nimmt niemand mehr ab – es ist 5 vor 5 Uhr. Zusätzlich kommt die Meldung, dass der Arzt ab morgen in den Ferien ist für 2 Wochen.

Auch hier: da habe ich die Anwendung danach mit dem Patienten diskutiert. Er hat einen manifesten Kaliummangel und braucht deshalb wirklich so viel. Dann gebe ich das so ab.

Bisschen Kontrolle lohnt sich halt schon – auch wenn hier der Fehler eigentlich zufällig bemerkt wurde.

Und wer kümmert sich morgen um Ihre Gesundheit?

Dass die Politik vorhat noch mehr an den Grundversorgern zu sparen (lies Apotheke und Hausarzt) und weiterhin fast ausschliesslich bei den Medikamentenpreisen ansetzt – habe ich schon beschrieben (siehe hier). Dass diese Pflästerlipolitik ernsthaft unser Gesundheitssystem untergräbt ist Tatsache – schon jetzt sind über 20% der Apotheken akut gefährdet, dass sie eingehen … und das betrifft bei weitem nicht nur die auf dem Lande.

Deshalb: Bitte schaut den Film an, den Pharmasuisse (unser Apothekerverband) als Erklärung aufgeschaltet hat – und vor allem: Unterschreibt die Petition! Hier: Auch morgen medizinisch gut umsorgt

Deshalb:

Das hat auch unter anderem das Ziel dieses elende geplante Referenzpreissystem zu stoppen – also: liebe Hausärzte (hier auch die mit Selbstdispensation): das ist auch für Euch und Eure Patienten. Also … bitte macht mit.

Wer kann unterschreiben? Jeder, der in der Schweiz wohnt, auch noch nicht volljährige, auch nicht Schweizer-Bürger. Online mit dem Link oben, oder auf Unterschriftenbögen die in Deiner Apotheke ausliegen.

Ich zähle auf Euch.

Jetzt Unterschreiben. Damit Deine Apotheke auch in Zukunft für Dich da sein kann.

So geht das aber nicht …

„So geht das aber nicht!“ – Das habe ich letztens beim Rezepte kontrollieren nicht nur gedacht, das habe ich laut ausgerufen. Und zwar anhand von diesem … Ding:

Ich versuche das mal zu beschreiben. Das ist der Ausdruck eines mails. Von einem Foto, das ein iphone zeigt, welches auf dem Bildschirm das Foto eines Rezeptes hat.

Das ist sowas wie ein Rezept-Inception (Ihr kennt den Film?).

Und dann ist es (knapp erkennbar) für eine Packung Dafalgan 500mg zu nehmen 4 x täglich eine Tablette. – Paracetamol, auch freiverkäuflich erhältlich für nicht mal 3 Franken die Packung. Und das soll ich so der Krankenkasse abrechnen??

Digitalisierung in allen Ehren, aber das geht so nicht! Es ist mir schon klar, dass der Kollege oder Partner des Patienten das nach dem Arztbesuch weitergeleitet hat, damit man das schnellstmöglich besorgt. Das ist okay. Und auch, dass meine Kolleginnen in der Apotheke das abgegeben haben, verstehe ich. Aber um das der Krankenkasse abrechnen zu können, brauche ich das Rezept. Nicht ein Bild vom Bild vom Bild.

Also: Rezeptoriginal nachliefern lassen – oder (für’s nächste Mal): Bezahlen lassen und Quittung mitgeben, dann kann der Patient das selber einschicken. Und ich muss nicht noch für die 3 Franken Umsatz (hah) dem auch noch nachrennen.

Übrigens: Die Kantonsapothekervereinigung Nordwestschweiz hat sich mit den elektronischen Rezepten befasst und das Positionspapier entsprechend überarbeitet.

Da steht dann auch das drin:

Eine eingescannte Unterschrift, ein Fax, ein Hinweis, dass das Dokument elektronisch visiert ist, eine E-Mail oder eine Fotokopie erfüllen die Anforderungen an eine rechtlich verbindliche Urkunde und an die Fälschungssicherheit für Rezepte, die in Papierform abgeben werden, nicht. Auf einem Papierrezept muss deshalb zwingend die eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes sein. Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, ist zusätzlich ein Stempel anzubringen.

Elektronische Verschreibung (E-Rezept) Auf einem elektronisch übermittelten Rezept wird zwingend eine qualifizierte Unterschrift gemäss dem Bundesgesetzüber Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES, SR 943.03) gefordert. Die Apotheke muss in der Lage sein die Gültigkeit dieser Signatur (Zertifikat etc.) zu überprüfen. Zusätzlich muss mit geeigneten Massnahmen (z.B. Blockchain-Technologie) sicher-gestellt werden, dass eine Verschreibung, die einmal ausgeführt wurde, nicht mehrfach eingelöst werden kann.

… Wir warten ja alle noch auf das elektronische Gesundheitsdossier in dem auch so Rezepte zentral abgelegt werden und (einmal und auf Erlaubnis durch den Patient) abgerufen werden können. Was momentan usus ist und gemacht wird (mit Fax und mail etc.) ist demnach nämlich auch nicht ganz korrekt. Zumindest kann ich bei Direkt-Fax oder mail vom Arzt (mit .hin-Adresse) ziemlich sicher sein, dass das Rezept wirklich von ihm ist.

Die Situation der Apotheken in der Schweiz

2011 habe ich die letzte Übersicht gemacht – wie steht es aktuell um die Apotheken in der Schweiz? Daten entnommen aus Fakten und Zahlen Schweizer Apotheken 2019

In der Schweiz gibt es 1800 öffentliche Apotheken. Das ist ziemlich stabil – 8 Apotheken mehr als im Vorjahr – da aber die Bevölkerung zunimmt, sind das tatsächlich im Verhältnis weniger Apotheken: Im Jahr 2007 kamen auf 100 000 Einwohner 22,4 und im Jahr 2017 nur noch 21,2 Apotheken. Daneben haben auch viele Drogerien schliessen müssen. Es fällt zudem auf, dass neue Apotheken an stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen, Einkaufszentren und in der Innenstadt öffnen. Um­gekehrt erfahren Stadtquartiere und ländliche Gebiete gera­de das Gegenteil. Das wird zunehmend ein Problem der fehlenden Grund-Versorgung.

Mit 21 Apotheken pro 100 000 Einwohner liegt die Schweiz unterhalb des europäischen Durchschnitts. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union weisen eine durchschnittliche Apothekendichte von 31 Apotheken pro 100 000 Einwohner auf.

Dagegen gibt es 413 Ärzte pro 100 000 Schweizer Einwohner.

Die Anzahl Kettenapotheken hat von 517 (2016) auf 539 (2017) um 4.3% zugenommen. Dazu gehören Amavita, Coop vitality und Sunstore (alle zur Galenica Gruppe gehörend), Apotheken Drogerien Dr. Bähler, Benu, Topwell, pill apotheken, Pharmacie Populaire.

Die Anzahl Apotheken in Gruppierungen hat von 1029 (2016) auf 1049 (2017) um 1.9% zugenommen. Z.B. Toppharm, Feelgood’s, Rotpunkt Apotheken, fortis, Spaziosalute, automedication.ch Salveo, Pharmavital, pharmapartners, und neu: pharmactiv

Die Anzahl nicht im Gruppierungen oder Ketten organisierten Apotheken hat von 246 (2016) auf 212 (2017) abgenommen: das sind 13.8% weniger.

Damit setzt sich der Trend fort, den man schon vor 10 Jahren erkennen konnte. Das hat verschiedene Ursachen. Damit man im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld bestehen kann, ist es nötig den Einkauf zu optimieren – das geht besser, wenn man gemeinsam einkaufen und Verträge aushandeln kann. Gemeinsame Werbung und Aktionen schaffen mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Daneben verschärfen sich auch die gesetzlichen Vorgaben in einem Masse, die es der einzelnen Apotheke sehr schwierig machen das alles umzusetzen (Qualitätsmanagementsystem, korrekte Etikettierung von Chemikalien, Good Manufacturing Practice, etc.).

21 700 Personen verdienen in der Schweiz ihren Lohn in der Apotheke. Darunter sehr viele Frauen. Jedes Jahr ermöglichen Apotheken rund 1000 Lernenden den Start ins Berufsleben. Apotheken bieten zudem beliebte Modelle für Teilzeitarbeit.

Pro Jahr finden 102 054 400 Patientenkontakte in Schweizer Apotheken statt – oder 340 181 pro Tag.

Im Schnitt besucht ein Schweizer Einwohner 12,2 Mal pro Jahr eine Apotheke – und 4.3 Mal pro Jahr einen Arzt. Man geht also „lieber“ in die Apotheke als zum Arzt, auch als erste Anlaufstelle bei einem Gesundheitsproblems. Dadurch trägt die Apotheke dazu bei das Gesundheitssystem zu entlasten (triviale Fällen von Hausarzt und Notfall fernzuhalten) und die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken.

Die Apotheke bietet neben Beratung und Dienstleistungen rund um akute Probleme auch Dienstleitungen im Bereich der Prävention und der Betreuung von chronisch Kranken an.

Die Beratungsdienstleistung ist der grösste Trumpf in der Apotheke – und der ist personalintensiv. Dazu kommen längere Öffnungszeiten – deshalb steigt der Personalaufwand in der Apotheke jährlich an. Dagegen steht ein steigender Warenaufwand sowie stetig sinkende Margen. Im Endeffekt macht eine mittlere Schweizer Apotheke am Ende einen durchschnittlichen Gewinn (vor Abschreibungen und Steuern) von 6,7%. Das kann nach Grösse, Standort und Umfeld der Apotheke allerdings stark variieren. Ein Teil des Gewinnes muss in Software, Infrastruktur und Fortbildung reinvestiert werden. Dadurch sind heute bereits rund 20% (jede 5. Apotheke) in einer schwierigen Wirtschaftlichen Lage und von der Existenz bedroht.

48,8% aller Medikamente zulasten der Grundversicherung werden in Apotheken abgegeben. Den Rest verkaufen die Ärzte und Spitäler.

Die Medikamentenabgabe wird durch die kantonalen Gesundheitsgesetze geregelt. Während die Selbstdispensation (also der Verkauf von Arzneimitteln durch Ärzte) in allen Westschweizer Kantonen, im Tessin, in Baselstadt und im Aargau nur in Ausnahmefällen zugelassen ist, ist sie in vielen Deutschschweizer Kantonen verbreitet. Bern und Graubünden haben eine Mischform. In Europa ist die Selbstdispensation verboten. Zu den klassischen Problemen wie dem eventuellen finanziellen Anreiz bei der Therapiefestlegung durch den Arzt, der fehlenden Qualitätssicherung der Medikation durch den Apotheker wird in den SD-Kantonen deswegen zunehmend die Infrastruktur der Apotheken zerstört. Die Versorgungssicherheit ist vor allem in Randzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr gegeben. Das kombiniert mit dem Hausarztmangel und der fehlenden Nachfolge in vielen Praxen gefährdet in Zukunft vermehrt die Gesundheitsversorgung der Patienten – vor allem auf dem Land.

Auf der anderen Seite arbeiten die Apotheken mit den Ärzten zusammen: netCare ist ein System, das die Erstberatung in der Apotheke mit der Möglichkeit einer Arztkonsultation via Videoverbindung kombiniert. 25 verschiedene Krankheiten können so unkompliziert in der Apotheke abgeklärt werden. Weitere ähnliche Systeme sind im Entstehen. Die Krankenversicherer bieten alternative Versicherungsmodelle basierend darauf an: Swica (Medpharm), Sympany (Casamed Pharm) und ÖKK Basis (Casamed Select).

Der Apotheker kann unter Dokumentationspflicht vermehrt Medikamente der Liste B abgeben – auch ausserhalb netCare. Zu den häufigsten gehören Augenentzündungen, Blasenentzündung, Hautausschläge, Halsentzündungen.

Das dazu nötige Wissen muss in vorgeschriebenen Weiterbildungen erworben und erhalten werden. Dafür bekommt die Apotheke neue Kompetenzen, wie die Erlaubnis zu impfen. 2007 durften wir das noch gar nicht. 2018 kann schon in 19 Kantonen durch den Apotheker ohne Arztrezept geimpft werden. Im Tessin mit Arztrezept.

In Qualitätszirkeln Arzt-Apotheker beraten Apotheker die Ärzte zur Optimierung der Verschreibungsgewohnheiten. Dadurch wird die bestmögliche Medikation zum angemessenen Preis gefunden – das senkt die Kosten.

Nur 6.4% der gesamten Gesundheitskosten fallen auf Apotheken!

Alle Zahlen und Fakten und Statistiken findet ihr in der Broschüre der Pharmasuisse Fakten und Zahlen Schweizer Apotheken 2019 .


Hashtag Greatesthits – was ist Deiner?

Da bin ich vielleicht etwas spät auf dem Hype-Zug, aber das hat mir gefallen: Auf Twitter posten User unter dem Hashtag #GreatestHits gerade typische Sätze, die sie in Zusammenhang mit ihrem Beruf dauernd sagen – welche Sätze sind das bei euch?

Das ist meiner:

Hallo, ich bin Apothekerin. Ihr kennt mich vielleicht von den #GreatestHits „Nehmen Sie noch andere Medikamente?“, „Nein, das ist rezeptpflichtig“, „Doch, das studiert man“ und „Für was brauchen sie grad 6 Nasensprays??“

und die haben mir gefallen: