Er ist sehr beschäftigt

Die Patientin (um die 50) kommt mit Rezept für Beruhigungsmittel,

Patientin: „Ich hätte gerne 3 Packungen“.

Pharmama: „Tut mir leid, aber der Arzt hat nur eine Packung aufgeschrieben. Zu 10 Stück. Das ist auch kein Dauerrezept.“

Patientin: „Ich brauche aber mehr davon.“

Pharmama: „Ich könnte den Arzt anrufen und fragen, ob ich mehr abgeben darf, oder ob er ein Dauerrezept daraus macht.“

Die Patientin nimmt mir das Rezept wieder aus der Hand:

„Nicht nötig – ich frage ihn selber. Er ist sehr beschäftigt.“

Hmmhmmm.

Nachmittag – nur etwa 4 Stunden später.

Die Pharmaassistentin bringt mir dasselbe Rezept.

Nur hat jetzt jemand mit einem anderen Kugelschreiber von Hand „Dauerrezept für 1 Jahr“ darüber geschrieben.

Sie schaut mich an. Ich schaue sie an und sage: „Das Rezept habe ich heute schon einmal gesehen. Sag ihr, es dauert einen Moment.“

Jetzt rufe ich den Arzt an. Der ist nicht so beschäftigt als dass ich nicht nachfragen und mich versichern kann, dass das wirklich nicht als Dauerrezept gedacht ist – und dass ich jetzt gar nichts abgeben, das Rezept einbehalten und sie gleich wieder zu ihm schicken soll.

Machen wir.

Bitte – einfach nicht so was. Ein Rezept selbst zu verändern fällt unter Urkundenfälschung und ist einerseits strafbar (wenn jemand den Aufwand der Anzeige auf sich nimmt) … und andererseits hat das direkte Konsequenzen in der Apotheke oder beim Arzt selber, der einen dann vielleicht auf einmal nicht mehr als Patient haben will. Ist ja schliesslich auch ein Vertrauensbruch.

Es war nicht nur die Tatsache, dass das Rezept so schnell zurückkam, die mich stutzig werden liess. Wir achten auf die Schrift, Kugelschreiberfarbe, bei Ausdrucken ob das mit bisherigen Rezepten übereinstimmt, die Unterschrift und … der Arzt hätte sicher gewusst, dass für das verschriebene Beruhigungsmittel Dauerrezepte nicht für 1 Jahr erlaubt sind.

Umfrage – Auswertung

Zum konkreten Beispiel letzte Woche mit dem für einen wahrscheinlich viralen Infekt verschriebenen Antibiotikum habe ich gefragt, wie man am besten reagiert, wenn auf dem Rezept ein nicht korrektes Mittel verschrieben wurde.

Gefragt habe ich die Apotheken, die Patienten und auch die Ärzte – was sie von so Anrufen bei ihnen halten.

Die Umfrage – hier auf einem privaten Blog ist natürlich genau betrachtet mit gewissen Einschränkungen behaftet. Einerseits habe ich schon viele Leser, die medizinisch interessiert und Apotheken eher wohlwollend gegenüberstehen, andererseits habe ich keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob das wirklich Apotheker oder Ärzte sind, die an den spezifischen Umfragen teilgenommen haben. Aber trotzdem schauen wir uns das mal an.

An die Apotheken war die Frage:

Es fällt auf, dass das auf dem Rezept verschriebene Medikament nicht mit der Indikation übereinstimmt – es ist für etwas anderes. Was tut ihr?

statapo

Aus den Kommentaren auf Facebook war heraus zu merken, dass einige Apotheker … ziemlich Respekt haben und nicht gerne beim Arzt anrufen, da sie in ähnlichen Fällen schon sehr negative Reaktionen bekommen haben. Das ist unschön. Aber dazu ist zu sagen: wenn so etwas auffällt – und das kann ein Medikament sein, das nicht für diese Anwendung zugelassen oder geeignet ist, oder eine falsche Dosierung oder auch eine falsche Menge – dann ist das die (gesetzliche) Pflicht des Apothekers, dass das nachgeprüft und nachgefragt wird. Da dem Arzt die alleinige Verantwortung dafür zu überlassen vermindert unsere … Nützlichkeit im Gesundheitssystem. Und ich denke, die paar die das abgestimmt haben zeigen (falls das wirklich Apotheker waren) eine (für Patienten und sich) ungesunde Resignation.

Aber man sieht auch wie die absolute Mehrheit dem beim Arzt nachgehen würde. Das ist toll! Man kann natürlich auch erst einmal versuchen ein eventuelles Problem mit dem Patienten zusammen zu lösen. Das funktioniert bei den Patienten, die informiert sind über ihren Gesundheitszustand und die Behandlung. Wenn aber nicht … verwirrt das die vielleicht nur noch mehr.

An die Patienten war die Frage:

Würdet ihr das wissen wollen, wenn in der Apotheke auffällt, dass das verschriebene Medikament nicht bei den Beschwerden wirkt?

statpat

Und hier sieht man zumindest, dass ein grosser (Überwiegender) Teil der Leser hier auf dem Blog solche interessierten und wohl auch informierten Patienten sind. Trotzdem gibt es natürlich auch hier ein paar, die das nicht wissen wollen (oder müssen), wenn etwas nicht ganz korrekt ist – und eine absolute Minderheit, die dafür plädiert einfach abzugeben, was der Arzt aufgeschrieben hat. Wenn die auf die resignierten Apotheker von oben treffen – das wäre ideal :-)

Dann habe ich die Ärzte gefragt:

Die Apotheke ruft an um ein (vermeintliches?) Problem mit dem Rezept zu klären. Wie (emp)findet ihr das?

statarzt

Auch wenn man die oben genannten Vorbehalte in Betracht zieht: es ist schön zu sehen, dass es bei den allermeisten Ärzten geschätzt wird, dass wir Rezepte noch einmal genau anschauen und bei eventuellen Problemen nachfragen. Aber man sieht auch, dass es einige gibt, die das … nicht so sehen. Das spiegelt die Erfahrungen mancher Apotheker wieder. Ich selber hatte schon unangenehme Reaktionen bei so Nachfragen. Selten zum Glück und … die wurden mit der Zeit noch seltener, was damit zusammenhängt (denke ich), dass sich die Ärzte daran gewöhnen und das nicht mehr als Vorwurf oder Fehler-ankreiden ansehen. Das ist es ja auch nicht – auch wenn ich verstehe, dass das etwas unangenehm sein kann, wenn da eine Nachfrage wegen etwas nicht ganz korrekt aufgeschriebenem kommt. Ehrlich – wäre es mir auch. Darum bin ich auch wirklich nett am Telefon bei so Anrufen und nicht vorwurfsvoll.

Aber es scheint einen Nerv zu treffen. Interessant wäre es, in einem Ärzteblog dasselbe zu fragen und die Antworten anzuschauen. Ich frage mal beim Kinderdoc, Medizynicus und Monsterdoc an, ob sie so eine Umfrage machen.

Wie (emp)findet das der Arzt?

Frage an die Ärzte. Siehe letzter Post: in der Apotheke fällt eine Diskrepanz zwischen verschriebenem Mittel und Anwendung auf – sei das jetzt wegen der Indikation, wegen der Dosierung, wegen der Anwendungsform. Die Apothekerin (gelegentlich auch PTA oder Pharmaassistentin) telefoniert in die Praxis um das (vermeintliche?) Problem zu klären.

Wie empfindet ihr das? (Umfrage im Post eingebettet, bitte besucht die Seite)

 

Ist das das richtige?

Diese Frage kam vor ein paar Tagen auf Facebook bei einer anderen Apothekerin auf:

Scheinbar gesunde Frau kommt mit Rezept über Cefuroxim 500 12 Tbl.


“Soll es für die Blase sein?“ frage ich.


„Nein, meine Beine sind so schlapp. Ich habe einen grippalen Infekt.“ antwortet die Frau.


„Haben Sie auch Fieber oder andere Beschwerden?“

„Nein, nur müde Beine.“

Ich bin jetzt echt sprachlos, was soll man da Beraten??????
 „Der Doktor hat Ihnen großen Mist aufgeschrieben. Ich empfehle Ihnen ….. „ geht ja nun auch nicht.

Kleine Erklärung vorneweg für medizinische Laien: Cefuroxim ist ein Breitband-Antibiotikum. Es wirkt gegen Infektionen mit Bakterien. Gegen Viren wie bei den meisten Erkältungen nützen sie auch gar nichts. Es sollte nur eingesetzt werden, falls wirklich nötig – und nach Möglichkeit auch spezifisch gegen empfindliche Bakterien.  Der Grund dafür ist auch, dass sich Resistenzen bilden können – dann wirkt das Antibiotikum irgendwann nicht mehr. Als Antibiotikum hat es auch klassische Nebenwirkungen, da es häufig nicht nur die Bakterien kaputt macht, die es bekämpfen soll, sondern auch die, die nützlich für uns sind – zum Beispiel im Darm. Darum gibt es häufig Durchfall. Oder die in der Vaginalflora, darum gibt das nach Antibiotikumgabe gelegentlich Pilzinfektionen dort. In keiner Packungsbeilage wird sich aber finden, dass das gegen müde Beine wirkt. Und vom Wirkmechanismus her ist es auch nicht „off label“ dafür sinnvoll einzusetzen.

Also zurück zum Fall: Der Arzt verschreibt etwas, das keinen Sinn macht / nicht für diese Anwendung zugelassen ist … und in der Apotheke wird das bemerkt. Da gäbe es noch mehr Beispiele: Hustenmittel, obwohl kein Husten vorhanden, sondern nur Halsschmerzen, Tamsulosin (Mittel gegen benigne Prostatahyperplasie) bei einer Frau oder Silbertraubenkerzenextrakt (Mittel in der Menopause) bei einem Mann …

Wie soll man reagieren?

Man will ja nicht den Patienten gegen den Arzt aufhetzen. Oder den Arzt gegen die Apotheke aufbringen. … das spiegelt sich dann in Kommentaren der Apotheker wieder wie:

Den Doc muß ich dafür nicht anrufen. Der meint das schon ernst.

Und der Arzt blafft einen dann an „Ich hab mir schon was bei der Verschreibung gedacht“…. Danke für das nette Gespräch!

Ja, der Arzt hat das Verschreibungsrecht. Ja, er hat sich dabei wahrscheinlich etwas gedacht. Es gibt so etwas wie „off label use“  – das Tamsulosin zum Beispiel wird gelegentlich bei Harnsteinen auch bei Frauen eingesetzt, damit die besser abgehen. Vielleicht hat er auch nur etwas aufgeschrieben, weil der Patient unbedingt etwas wollte – und es einfach nichts gescheites gibt. Dann ist das wohl eine Art modernes Placebo.

Aber ich finde in so einem Fall, wo auffällt, dass Medikament und für was es wirken soll (die Indikation) einfach nicht zusammenpassen, da sollte die Apotheke den Arzt anrufen und nachfragen. Dafür sind die Apotheken da. Wir sind nicht nur Medikamentendispenser, wir sind medizinische Fachpersonen und unsere Aufgabe ist es sicher zu stellen, dass das richtige Medikament beim richtigen Patient landet und richtig angewendet wird. Das 4 Augen Prinzip hat seinen Grund.

Und ich finde, wenn der Arzt sich dabei was gedacht hat – dann kann er uns das „was“ ja auch sagen. Oder?

Das ist meine Meinung. Aber jetzt hätte ich gerne Eure Meinung dazu – in 2 kleinen Umfragen:

(Bitte besucht den Post um daran teilzunehmen!)

Für die Fachperson (Apotheker / Pharmaassistentin / PTA):

Für medizinische Laien / Patienten:

Und für die Ärzte habe ich den nächsten Post, wo sie sich auch gerne äussern dürfen.

XL Packung

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Für einmal beklage ich mich hier nicht über die immer grösser werdenden Packungen, Nein – heute amüsiere ich mich über dieses Rezept.

Der Arzt will eine XL Packung Dafalgan?

Wie gross soll sie sein?

(Hinweis: ja, ich bin leicht amüsierbar. Das XL steht eigentlich nur an der falschen Stelle im Rezept … und schon bedeutet das etwas anderes.)

Kein Ausnahmefall

Nach dem neuen Heilmittelgesetz, das in der Schweiz in … wie nennt man das … Vernehmlassung(?) Revision(?) ist, sollen die Apotheken vermehrt Liste B Medikamente (also eigentlich rezeptpflichtige) abgeben können, ohne dass sie dafür ein Rezept brauchen. In der Presse ist das teils jetzt schon drin mit sehr irreführenden Titeln wie: „Apotheker sollen mehr Medikamente verschreiben dürfen“ (Quelle)

Umm … wir verschreiben gar keine Medikamente. Das dürfen und machen nur Ärzte. Wenn die Krankenkasse ein Medikament übernehmen soll, dann muss es vorher auch auf einem Rezept stehen.

Was stimmt ist: wir dürfen (schon jetzt) „in begründeten Ausnahmefällen“ rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Dass das hier dann auch nur gemacht wird, wenn sich der verantwortliche (!) Apotheker der Sache sicher ist, dürfte einigermassen klar sein. Es ist dabei immer eine Einzelfall-Entscheidung, ein Abwägen von Nutzen und Risiko, oder anders gesagt: Was kann passieren, wenn ich das gebe geben was kann passieren, wenn ich das nicht gebe?

Was es sicher nicht ist, ist ein „Recht“, das der Patient da hat, dass er das Medikament auch von mir bekommt. Er kann immer noch (jederzeit) zum Arzt und es sich verschreiben lassen – wenn der das für Sinnvoll erachtet.

Trotzdem kommt es gelegentlich zu solchen Diskussionen:

Frau um die 50 in der Apotheke: „Weshalb bekomme ich in anderen Apotheken auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept und hier nicht?“

Pharmama: „Hmmm. Vielleicht weil Sie dieses spezielle Medikament noch nie in einer anderen Apotheke verlangt haben, weder auf Rezept noch ohne. Aber es ist so: Ich kann ihnen das Paspertin nicht geben.“

Frau: „Warum?“

Pharmama: „Ich erkläre es Ihnen gerne: Sie hatten es noch nie. Die Empfehlung Ihrer Freundin genügt da nicht. Es gibt rezeptfreie Alternativen, die auch gut sind für Ihre Magenprobleme.“

Frau:Weshalb bekomme ich das von ihnen nicht?“

Pharmama: (Noch einmal) „Weil dieses Medikament rezeptpflichtig ist. Das hat seinen Grund. Ausserdem steht das hier momentan unter verstärkter Beobachtung, da schon öfters üble Nebenwirkungen aufgetreten sind. In Deutschland haben sie letztes Jahr sogar die Tropfen vom Markt zurück gezogen und nach den neuen Richtlinien in Europa soll das auch nur jeweils wenige Tage angewendet werden.“

Frau: „Aber das ist Europa – wir sind hier in der Schweiz!“

(Man sollte denken, die Leute wären dankbar, dass man ein Auge hat auf die Sicherheit von Wirkstoffen auch ausserhalb unseres kleinen Gärtchens Schweiz, aber: Neeeinn…)

Pharmama: „Ja. Wenn Sie vom Arzt ein Rezept dafür besorgen dann kann ich es Ihnen geben … vorher nicht.“

Frau: „Aber woanders habe ich auch schon rezeptpflichtiges ohne Rezept bekommen!“

(Seufz)

Pharmama: „Ich mache das gelegentlich auch. Aber in Ihrem Fall ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis einfach nicht so, dass ich dafür die Verantwortung übernehmen möchte. Wenn Ihnen etwas passiert, bin ich schuld, weil sie es von mir haben. Es gibt sichere und wirksame Alternativen, die sie von mir bekommen können. Das hier jetzt nicht.“

War das jetzt klar genug?