Je nach Grad der …

rpverstopfungsgrad

Absolut korrektes Rezept – aber amüsant:

Laxoberon Tropfen

Dosierung: Einmal täglich 3 bis 20 Tropfen je nach Stuhlgang und Verstopfungsgrad

Ich schreibe das jetzt genau so an und hoffe still, dass der Patient mich nicht fragt, wie man das genau misst …

Was will uns der Arzt damit sagen?

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Man sieht es ein bisschen schlecht, darum halt noch so: Ausstellungsdatum des Rezeptes ist der 6.8.2015, Dosierung für das verschriebene Temesta: morgens je 1 Tablette, Bis am 25.07. fix danach Ausschleichen

Hmm. Rezept unklar. Meint der Arzt:

a) bis am 25.07.2016

b) bis am 25.7.2015 – rückwirkend sozusagen, und dass der Patient jetzt am 6.8.15 schon am Ausschleichen ist?

c) bis am 25.8.2015 und das ist ein Schreibfehler?

weitere Interpretationsmöglichkeiten?

gewichtige Anwendungsberatung

Die Geschichte von gestern mit dem Xenical (Orlistat) ging noch etwas weiter. Das ist meist so – nur Märchen enden mit „und sie lebten glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende“ :-)

Der Arzt hat sich nach meinem Fax mit mir in Verbindung gesetzt – das mit der Kostengutsprache wüsste er schon – er war aber der Meinung, dass wir das als Apotheke veranlassen könnten. Ummm … nein. Das machen der Patient und Sie – ich habe ja auch die Daten nicht, die der Vertrauensarzt bei der Kasse dafür will. Er hat dann eingewilligt, die Kostengutsprache anzufordern, auch wenn er das etwas als „Zeitverschwendung“ betrachtete, da das nur eine Zwischenlösung sei, bis die Dame ihre Magenband-Operation bekäme – da sei die Bewilligung dafür schon im Gang.

Das fand ich insofern interessant, als eine Magenband-Operation auch nicht ganz so ohne Probleme ist und eigentlich nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen wird, wenn vorher andere Massnahmen (insbesondere Diäten) keinen Erfolg hatten. Und bisher habe ich nicht gesehen, dass ausser dem Xenical etwas anderes auch nur versucht wurde. Natürlich – ich bekomme ja auch nicht wirklich alles mit…

Wir haben dann eine Zeitlang gar nichts mehr darüber gehört oder gesehen, bis die Frau einige Wochen später wieder in der Apotheke aufschlug – mit demselben Rezept für’s Xenical und der Kostengutsprache der Krankenkasse. (Hah!)

Sie berichtete mir dann etwas säuerlich, dass die Magenbandoperation nicht bewilligt worden war und jetzt halt „das da“ wedelt über das Xenical versuchen soll. Dafür weigerte sie sich das Generikum dazu auch nur in Betracht zu ziehen („ich will genau das, was der Arzt aufgeschrieben hat!“) – Na, die Krankenkasse übernimmt es ja (jetzt).

„Wissen Sie, wie sie das anwenden müssen?“ frage ich sie, denn der Arzt hat keine Dosierung aufgeschrieben und das Medikament hat doch ein paar wichtige, äh, Eigenheiten, die ihr unbedingt bewusst sein sollte.

„Vor dem Essen hat er gesagt“.

„Ja, je eine. Sie können die Kapsel bis eine Stunde nach dem Essen nehmen. Wenn Sie nichts essen, dann nehmen Sie auch keine. ABER … es ist ganz WICHTIG, dass Sie zusammen mit dem Medikament auch auf Ihre ERNÄHRUNG achten …. „

Sie schaut mich an, als hätte ich sie gerade übest beleidigt, was nicht in meiner Absicht lag, aber ich muss da deutlich werden. Speziell, weil ich die Befürchtung habe, dass ihr der Arzt das Medikament nicht erklärt hat.

„Ich WEISS wie das geht!“

„Ja, aber wissen Sie auch, wie das Medikament hier wirkt?“

„Es verhindert dass ich das Fett im Essen aufnehme!“

„Ja – indem es ein Enzym blockiert, das das Fett vor der Aufnahme spaltet. Dadurch bleibt es im Darm. Wenn Sie jetzt etwas fettes Essen, dann bleibt das ganze Öl im Darm und kommt … sehr flüssig wieder unten raus. Oder anders gesagt; das macht Ihnen dann Durchfall und kann sogar heraus…lecken …“

„oh.“

„Und darum ist es ganz wichtig, dass sie nicht allzu viel Fett aufnehmen. Wenn sie einmal ausnahmsweise vorhaben etwas fettes zu essen – zum Beispiel Fondue – dann nehmen sie die Kapsel also auch nicht.“

Ich gebe ihr also trotz (jetzt leiserer Proteste) noch eine Broschüre mit über Ernährung und schicke sie auf ihren Weg. Eine richtige Ernährungsberatung wäre hier echt mal eine gute Sache.

Ich denke nicht, dass das das letzte war, das ich von ihr gesehen habe.

gewichtige Limitations-Probleme

Lieber Arzt, Ja, ich habe gesehen, dass die Patientin einen BMI um die 40 hat. Ja, das dürfte kein Problem sein, dass die Krankenkasse die Kosten für das Xenical dann übernimmt … trotzdem muss die Patientin erst eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse verlangen. So steht es in der Limitation des Produktes.

Das wissen Sie (denke ich) genau so gut wie ich.

Darum finde ich es nicht so nett, wenn sie (als Arzt) die Patientin mit dem Rezept für Xenical und der Aussage „Der Arzt hat gesagt, die Krankenkasse zahlt das“ zu mir in die Apotheke schicken – und ich die Patientin dann zumindest vorläufig enttäuschen muss. Die Krankenkasse zahlt das wahrscheinlich (!) … aber erst wenn Sie eine Kostengutsprache dafür haben. Vorher zahlt die Kasse das mir hier nicht und vorher müsste sie – wenn sie es gleich will (und weshalb sonst steht sie jetzt hier und macht Stunk?) – es selber bezahlen und dann einschicken.

Das steht bei den Orlistat-Medikamenten in der Limtation:

Mindestens BMI 35.
Nur für die Behandlung von adipösen Patienten. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 10% des Körpergewichts zu Beginn der Medikation beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert.
Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers.

Die Patientin glaubt mir das übrigens nicht – auch wenn ich es ihr schriftlich ausdrucke und zeige und nimmt das Rezept wieder mit … um es in einer anderen Apotheke zu versuchen.

Den Ausdruck recycle ich – aber vorher geht der noch per Fax an den Arzt. Denn dort schlägt sie sicher wieder auf, wenn sie von den anderen Apotheken nichts anderes hört.

Eigentlich sollte er es wissen und eigentlich muss er die Patienten informieren, wenn er etwas aufschreibt, das nicht von der Grundversicherung übernommen wird. Eigentlich ist es anscheinend sogar so, dass wenn der Arzt die Patienten über so etwas nicht informiert und sie dadurch „finanziellen Verlust“ erleiden, er dafür haften müsste. (Nicht dass ich das jemals gehört habe, dass er das dann tatsächlich hat). Wo habe ich das jetzt letzthin wieder gelesen?

Das wäre fast falsch raus

rpabstand

Eigentlich schön geschrieben, aber … der Abstand …

Erklärung: Es gibt Citalopram (Seropram) und es gibt Escitalopram (Cipralex). Beides sind Mittel gegen Depressionen und Angststörungen, wobei das Escitalopram faktisch die „weiter entwickelte Form“ ist in dem Sinn, dass es nicht mehr das Racemat-Gemisch ist, sonder nur das S-Enantiomer*, das (sagt man) eigentlich für die Wirkung verantwortlich ist. Ob es auch entsprechend besser ist ist diskutabel. Teurer ist es allemal. Immer noch.

Mehr lesen darüber hier Chiralität (Rechtsdrehend, Linksdrehend, Verdrehend).