Haben wollen und haben sollen – Medikamente auf Rezept

(Originalbeitrag vom 11.12.2020). Zwei Geschichten aus der Apotheke aus den letzten Tagen. Zwei Beispiele, wieso ein Patient trotz Rezept „sein“ Medikament nicht bekommen hat. Und zwei Beispiele, weshalb das gut sein kann.

„Sie lösen auch ausländische Rezepte ein?“ fragt der Mann in der Apotheke. „Meine Partnerin hat eines geschickt bekommen aus Amerika für Augentropfen, ich habe es hier auf dem Handy.“

Wenn ihr den letzten Post gelesen habt, dann wisst ihr, dass das schon weil es elektronisch geschickt wurde kein gültiges Rezept ist. Ausserdem müssen wir ausländische Rezepte nicht ausführen. Wenn wir das trotzdem machen (wo es Sinn macht), müssen die Medikamente bezahlt werden. Der Mann besteht darauf, dass die Frau die Augentropfen braucht, deshalb bestellt meine Apotheker-Kollegin sie auf den Nachmittag.

Am Nachmittag arbeite ich und sehe den Rezeptausdruck. Das Rezept ist aus einer Praxis in Californien – augenscheinlich. Nachprüfbar ist das nur schwierig. Ausgestellt von gestern (also aktuell). Für Augentropfen, die Dexamethason enthalten. Pharmawiki schreibt dazu:

Dexamethason ist ein entzündungshemmender, immunsuppressiver und antiallergischer Wirkstoff aus der Gruppe der Glucocorticoide, der in Form von Augentropfen zur Behandlung nicht-infektiöser Entzündungen des vorderen Augenabschnitts eingesetzt wird. Die Tropfen werden in der Regel mehrmals täglich verabreicht. Die Behandlungsdauer soll zwei Wochen nicht überschreiten. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen gehören unter anderem ein erhöhter Augeninnendruck, Infektionen, ein grauer Star und eine verzögerte Wundheilung.

Dank recht aktueller Weiterbildungen zu dem Thema weiss ich das schon. Ebenso, dass es eine absolute Kontraindikation ist, diese Augentropfen bei bakteriellen oder viralen Infektionen einzusetzen oder wenn die Hornhaut der Augen geschädigt wurde. Bevor man die verschreibt sollte man sich die Augen angeschaut und das getestet haben – zum Beispiel mit Fluorescein Augentropfen, die solche Beschädigungen darstellen. Wenn man das nicht tut und das trotzdem verschreibt, ist das ein „Kunstfehler“ (O-Ton Dozent), der im schlimmsten Fall zu Blindheit führen kann. Ich vermerke auf dem Abholzettel, dass ich unbedingt geholt werden muss, bevor das rausgeht.

Am Nachmittag kommt die Frau selber das abholen, so dass ich sie fragen kann. Sie hatte vor nicht allzu langer Zeit eine Operation drüben in den USA. Jetzt hat sie Augenbeschwerden und deshalb mit dem Arzt dort telefoniert. Der hat ihr (via Telefon) eine bakterielle Augenentzündung diagnostiziert … und ihr dann diese Augentropfen verschrieben.

Ihr seht, weshalb ich ihr die Augentropfen nicht gegeben habe und sie direkt zum Augenarzt hier geschickt habe? Wenn der Arzt ihr jetzt Antibiotikahaltige Augentropfen verschrieben hätte, wäre das anders gewesen, aber so? Da stimmt irgendwie gar nichts. Wenn ich die Cortison-Augentropfen trotzdem abgebe, das ist wirklich eine Infektion, die sich dann ausbreitet – vielleicht noch tiefer ins Auge, da sie da (wann?) eine OP hatte … dann bin ich verantwortlich, wenn sie ihre Sehkraft verliert.

…..

Ich erzähle meiner Kollegin am nächsten Tag bei der Übergabe wie das ausgegangen ist. Sie stimmt mit mir überein … und erzählt mir diese Geschichte von letzter Woche:

„Ist mein Rezept schon da?“ fragt der Stammkunde. Leider ist es das noch nicht. Das heisst – wir haben schon Rezepte für ihn hier, aber kein neues. „Bitte benachrichtigen Sie mich gleich, wenn es kommt. Ich rufe nochmal beim Arzt an.“

Das Rezept kam kurz darauf per mail. Beim so dringenden Medikament handelt es sich um Sildenafil, verschrieben vom Urologen. Ihr kennt den Wirkstoff vielleicht besser unter dem Namen des Originalmedikamentes: Viagra.

Sildenafil ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der PDE5-Hemmer zur Behandlung von Erektionsstörungen beim Mann. Er erleichtert den Bluteinstrom in den Schwellkörper des Penis und ermöglicht die Entstehung und Aufrechterhaltung der Erektion. Das Arzneimittel wird maximal einmal täglich etwa eine Stunde vor dem Geschlechtsverkehr eingenommen. Es ist nur bei sexueller Stimulation wirksam und darf nicht zusammen mit Nitraten und NO-Donatoren eingenommen werden.

Interessanterweise gehört der Wirkstoff zu denen, die in der Schweiz inzwischen (in geringer Dosierung und nach den nötigen Abklärungen) in der Apotheke auch ohne Rezept erhältlich sind.

Beim eingeben in das Computerdossier poppt dann promt der Warnhinweis auf, dass eine Kontraindikation besteht (NICHT ZUSAMMEN GEBEN) mit Isoket. Einem Nitrat. Meine Kollegin ruft sofort dem verschreibenden Arzt zurück.

Arzt: „Oh. Nein, dann können wir ihm das nicht geben. Ich habe ihn nach seinen anderen Medikamenten gefragt und er hat mir einen Medikamentenplan vom Hausarzt vom März gegeben.“

Apothekerin: „Ja – das Isoket hat der Hausarzt erst diesen August verschrieben.“

So. Gut hat der Patient eine Stammapotheke. Wenn man die Medikamente kombiniert, droht ein akuter lebensbedrohlicher Blutdruckabfall. Also hat meine Kollegin ihm da möglicherweise das Leben gerettet.

Ich bin sicher, jede Apotheke hat viele solcher Geschichten. Die meisten wird man einfach nie mitbekommen.

Wechselwirkungsspielchen

Interaktion ist der Fachausdruck für Wechselwirkungen zwischen Medikamenten – das Wort kann durchaus aber auch auf Menschen und ihre Interaktionen übertragen werden. Beide sind nicht immer positiv. Es folgt ein Beispiel für ein paar Interaktionen – auf allen Ebenen. Medikament-Medikament, Patient-Apotheke, Patient-Arzt und Apotheke-Arzt. Anlass: ein Arzt, der auf uns (die Apotheke) verärgert ist, weil wir ihm in „sein Gebiet“ reinreden (die Medikation eines gemeinsamen Patienten).

Es beginnt (hier) damit, dass die Patientin, nennen wir sie Frau Scherrer, eine ältere Frau und Stammkundin, ins Spital muss wegen einer Infektion. Das Spital entlässt sie Donnerstag morgen mit einem Rezept, für das sie zu uns in die Apotheke kommt. Auf dem Rezept: Ibuprofen (Schmerzmittel) und Metronidazol (Antibiotikum) und noch so ein paar mehr Sachen, die sie vorher schon hatte fürs Herz und den Blutdruck. Man führt das Rezept aus, schreibt die Medikamente an und sie geht damit nach Hause.

Am Nachmittag schickt Frau Scherrer ihren Mann mit einem Zettel vorbei, weil sie etwas vergessen hat einzukaufen. Sie ist nicht gut zu Fuss, aber geistig fit, der Mann ist körperlich noch fitter, aber leider ansatzweise dement, deshalb der Zettel. Zellerbalsam flüssig möchte sie gerne, ein altes Magenmittel, das sie schon gut kennt. Weil wir bei einem Einkauf immer nach der Kundenkarte fragen und der Mann (zum Glück) ihren Namen angibt, fällt bei uns sofort auf: WECHSELWIRKUNG mit dem Antibiotikum Metronidazol, wegen dem in dem Mittel enthaltenen Alkohol! Es besteht die akute Gefahr eines Antabus-Effektes, oder für die Laien: Metronidazol plus Alkohol und es kann einem extrem schlecht werden: Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Herzklopfen … Man informiert ihren Mann, dass das keine gute Kombination ist, er will das trotzdem mitnehmen, denn sie hat ihn ja extra geschickt dafür! Man erklärt, dass er ihr das sagen muss und als man merkt, dass er dazu wahrscheinlich nicht in der Lage ist, schreibt man das freiverkäufliche Mittel mit einer Dosieretikette an, dass man das auf keinen Fall zusammen mit dem Antibiotikum nehmen soll, sondern wartet bis die Behandlung vorbei ist.

Am nächsten Tag am Freitag-Nachmittag kommt Frau Scherrer mit einem neuen Rezept von ihrem Hausarzt in die Apotheke. Auf dem Rezept: Motilium 10mg 3x täglich 1 Tablette. Unser System gibt bei Eingabe gleich diverseste Warnmeldungen bei ihr. Der Wirkstoff Domperidon, der gegen Übelkeit und bei Darmträgheit verwendet wird, steht heute unter Beobachtung und man wendet ihn wesentlich vorsichtiger an, da sich gezeigt hat, dass ein erhöhtes Risiko besteht für schwerwiegende Herzrhythmusstörungen oder plötzlichen Herztod vor allem bei Patienten über 60 Jahren, höheren Dosierungen und in Kombination mit anderen Medikamenten, die auch die QT-Zeit verlängern oder den Wirkstoffgehalt im Blut erhöhen. Frau Scherrer hat alles: Alter, Wechselwirkungen mit mehr als einem ihrer anderen Medikamente … Das schaut man lieber mit dem Arzt an. Man versucht den Arzt telefonisch zu kontaktieren, aber es geht keiner ans Telefon.
Was tun? Man bespricht die Situation zusammen mit Frau Scherrer – dass wir uns wegen den Wechselwirkungen sehr unwohl fühlen, das Medikament abzugeben, aber eventuell finden wir eine Alternative. Wofür sie es denn braucht? Ihr ist sehr übel und sie hat Schwindel. Das kam praktisch wie aus dem Nichts, seit sie die Medikamente vom Spital nimmt. Man geht in ihre Patientenhistorie im Computer und entdeckt dabei die Abgabe von Zellerbalsam und den Kommentar, den die Kollegin dort hinterlassen hat: Alkoholhaltig und nicht zusammen mit dem Antibiotikum zu nehmen. Man fragt Frau Scherrer, ob sie das denn vielleicht doch genommen hat? Ja, hat sie. Ihr war schon komisch im Magen von den anderen Medikamenten, deshalb hat sie das genommen. Die Etikette? Hat sie nicht gesehen. Der Mann hat auch nichts gesagt gehabt. Nein, dem Arzt habe sie nicht gesagt, dass sie das daneben nimmt. Die Medikamentenliste vom Spital hat er bekommen, ob er sie angeschaut hat, weiss sie nicht.
Man klärt Frau Scherrer also direkt über die Wechselwirkung mit dem Zellerbalsam auf und dass sie das und auch anderes alkohol-haltiges bitte nicht mehr nimmt, bis die Antibiotikakur vorbei ist (auf der Dosierungsetikette vom Metronidazol steht übrigens auch: KEIN ALKOHOL!). Und falls das nicht reicht, ersetzt man jetzt hier das Motilium mit einem Itinerol B6. Das enthaltene Meclozin macht keine dieser Wechselwirkungen, das kann sie nehmen. Den Austausch muss man trotzdem dem Arzt melden – wir wollen das nach dem Wochenende machen.

Wir kommen nicht dazu. Montag früh ruft Frau Scherrers Arzt in der Apotheke an und bemüht sich, meine Kollegin zur Schnecke zu machen: Was ihr denn einfalle, ihm in sein Medikationsmanagement reinzureden? Er überlege sich etwas, wenn er etwas verschreibe! Er lese natürlich auch immer alle Austrittsberichte vom Spital! Wir würden seine Patienten verunsichern mit so Aktionen und ihn schlecht dastehen lassen. Meine Kollegin kommt gar nicht zu Wort, aber – offenbar war Frau Scherrer bei ihm und hat ihn informiert. Als er endlich eine kleine Pause macht, versucht sie ihn zu fragen, was er denn stattdessen will: dass wir unkontrolliert einfach alles abgeben, was er aufschreibt? Nein, dass wir vorher nachfragen – ja, haben wir versucht. Dann halt trotzdem abgeben, auch wenn wir in dem Fall vielleicht mehr Informationen haben als er? Sie erzählt ihm das mit dem Zellerbalsam – gut *das* war ihm auch neu. Trotzdem äussert er weiterhin seine Unzufriedenheit mit uns.

Im Ganzen war das eine eher unerfreuliche Interaktion mit dem (alteingesessenen) Arzt. Ich verstehe, dass sich da mancher Arzt bei Nachfragen oder so Therapieänderungen durch uns in der Autorität untergraben fühlen kann, aber: das ist heute unsere Arbeit. Das war sie früher schon: Wir sind die Medikationsspezialisten. Wir haben die aktuellsten Programme dafür. Bei uns laufen (im Idealfall) die ganzen Informationen zusammen: aus Spital, vom Hausarzt, vom Spezialisten … und auch was die Patient/in OTC selber kaufen. Und wir handeln aufgrund von diesen Informationen nach bestem Wissen und auch Gewissen.

Auf einen Punkt möchte ich noch speziell aufmerksam machen hier. Von unserer (Apotheken-) Seite waren 3 verschiedene Apotheker beteiligt: Beim Ausführen des Spitalrezeptes, beim Abgaben des OTC-Medikamentes (nachdem die Interaktion aufgefallen ist) und beim Hausarzt-Rezept. Trotzdem ging die wichtige Info hier intern weiter – zugunsten der Patientin! Das ist möglich, dank des Patientendossiers in der Haus-Apotheke. Vielleicht fallen so Sachen aufmerksamen Apotheker/innen oder Ärzt/innen mit einer zentralen Patientenakte häufiger auf – aber das gibt es zumindest in der Schweiz noch nicht.

Unleserlich – ein Fallbeispiel

Lange habe ich kein unleserliches Rezept mehr gebracht. Nun denn, hier kommt ein brandaktuelles Beispiel (kein Aprilscherz, trotz Datum). Wer kann es entziffern?

Ehrlich, damit hatte auch ich Mühe.

Auf der positiven Seite: so handgeschriebene Rezepte werden seltener. Wir sehen die inzwischen eigentlich nur noch von (ziemlich) alten Ärzten, die nie ihr Praxissystem upgedated haben. Die werden jährlich weniger. Sie werden pensioniert – und viele finden keine Nachfolger.

Weshalb können wir das in der Apotheke trotzdem oft lesen?
– jahrelange Übung: wir kennen „unsere“ Ärzte und ihre Schrift.
– Wir kennen die verschriebenen Medikamente. Viele Ärzte haben ein begrenztes Repertoire und verschreiben ihre 20-30 Standardmedikamente.
– Deduktion: Wir können die Patienten fragen, für was sie es brauchen (auch wenn sie selber den Namen des Medikamentes vielleicht nicht wissen).
– Deduktion: Die Fachrichtung des Arztes kann helfen.
– Deduktion: Die Dosierung oder Packungsgrösse lässt vielleicht Rückschlüsse zu.
– Deduktion: der Arzt schreibt so (was kann ich entziffern?) also ist das vielleicht auch (Buchstabe etc.)
– Hilfe von den anderen Mitarbeitern: vielleicht können die besser entziffern, was das heisst?

Trotzdem – auch nachdem wir so eine Idee bekommen haben, was es sein könnte, mussten wir beim Arzt telefonisch nachfragen. Wir wollen ja sicher sein, dass das richtige Medikament abgegeben wird. Ich mag es übrigens nicht, wenn die Pharmaassistentin mit so einem Rezept kommt und sagt: „Was heisst das? Also ich lese ….“ denn dann bin ich vorbeeinflusst und lese das auch. Besser ist nur zu fragen: „Was liest du da?“

Also, was habt ihr beim obigen Rezept gelesen? Schreibt es in die Kommentare, bevor ihr weiterlest.

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Ausstellungsdatum: 1.4.25 (ja, nicht 28)
DRp (also Dauerrezept) 1 Jahr
Irgendetwas…sachet

Es war dann Movicol Sachet, ein Abführmittel mit Macrogol, das es auch in Deutschland und Österreich gibt.
bestätigt durch den Patienten und den Arzt.

Es hätte auch Monuril Sachet heissen können – obwohl da das Dauerrezept weniger Sinn macht, da es sich dabei um ein Antibiotikum bei Blasenentzündung handelt.

Die Fachrichtung des Arztes war hier nicht hilfreich.

Nicht umsonst und nicht gratis

Ein paar einleitende Erklärungen, weil ich weiss, dass das sonst wieder Verwirrung gibt bei meinen deutschen Lesern. Apotheker*innen in der Schweiz haben inzwischen einige Kompetenzen erhalten, die sich von denen der deutschen Apotheken unterscheiden. Am besten sieht man das bei den rezeptpflichtigen Medikamenten. Wir dürfen die Medikamente der Liste B nämlich abgeben – die wurde aufgeteilt in Liste B, Liste B-minus und Liste B-plus … aber das wäre das Thema für einen eigenen Blogpost wie und warum. Wir dürfen und sollen diese Medikamente aber nicht einfach verkaufen – sondern nach Beratung und Dokumentation, dafür braucht es vorhergehende Weiterbildungen um das Wissen dazu zu erwerben. Ich zum Beispiel habe dazu den FPH Anamnese gemacht und bin inzwischen ziemlich gut in Hautproblemen, einfacheren HNO-Sachen, sowie Pädiatrie und habe erweiterte Kenntnisse in Augenproblemen, Schmerzbehandlung etc.

Das bedeutet, dass Patienten in der Apotheke informiert und beraten werden:
– ob ihr Problem durch einfache Massnahmen und OTC (rezeptfreie) Medikamente behandelt werden kann
– ob wir nach kurzer Beratung und Dokumentation wirksamere Medikamente abgeben können (noch an der Theke),
– ob das ausführlichere Beratung und Abklärung im Beratungsraum braucht für die Medikamente,
– oder ob das zum Arzt gehört – und wie schnell.

Der erste und letzte Punkt sind gratis. Für ausführlichere Beratung und die dazugehörende Dokumentation verlangen wir inzwischen etwas. Je nach Problem zwischen 7, 12 oder 25 Franken. Dazu kommen dann noch die Medikamente, die bezahlt werden müssen. Dem Patienten spart das Zeit und Geld (auch Arztbesuche sind in der Schweiz nicht gratis) – und da die Kassen das nicht zahlen müssen und das Arztbesuche verringert, entlastet das auch das Gesundheitssystem. Auf der negativ-Seite: das ist ein ziemlicher Mehraufwand für die Apotheken – neben der schon vielen Arbeit mit den Rezepten sonst, braucht das viel Zeit und ist schlecht planbar neben dem Tagesgeschäft: die Leute laufen jederzeit in die Apotheken während der (langen) Öffnungszeiten. Auch wenn vieles durch unsere Mitarbeiter vorbereitet werden kann, es ist immer ein*e Apotheker*in involviert.
Das ist auch der Grund, weshalb wir die Patienten ziemlich schnell über mögliche anfallende Kosten informieren und es zu manchen Zeiten vorkommt, dass ich das als Apothekerin nicht machen kann – entweder können die Patienten dann warten, oder müssen zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

Da war letztens der Patient im Abendverkauf – 15 Minuten vor Ladenschluss, wenn nur noch 2 Mitarbeiter in der Apotheke sind.

Mann: „Ich möchte etwas gegen Krätze“

(Es gibt eine Salbe: Scabi-med, die ist Liste B+, also Abgabe nach Beratung, Dokumentation und kostet +7 Franken. Aber erst mal:)

Pharmama: „Für wen ist das Mittel?“

Mann: „Es ist für mich. Ich habe einen Ausschlag am Arm und möchte etwas dagegen.“

(Gut: für ihn selber, dann kann ich die Beratung dafür machen und etwas abgeben, Schlecht: am Arm? Ist untypisch, vielleicht etwas anderes?“

Pharmama: „Ich kann das mit ihnen anschauen, aber um die Salbe gegen Krätze abgeben zu können, muss ich ein paar Fragen stellen und das dokumentieren. Das kostet etwas.“

Mann: „Oh, muss das sein? Ich weiss ja, was ich will, ich brauche das für den Ausschlag“ (krempelt den Ärmel hoch)“

(Ja, hmmm. Ich sagte schon, der Ort ist ungewöhnlich. Der Ausschlag ist auch untypisch für Krätze auf den ersten Blick. Ein relativ scharf umgrenzter roter Fleck mitten auf dem Arm mit leichter Schuppenbildung.)

Pharmama: „So auf den ersten Blick sieht das für mich nicht nach Krätze aus, sondern nach etwas anderem. Dafür hätten wir ihnen auch passende Medikamente, aber auch hier: wenn ich das abgeben will, muss ich das etwas genauer anschauen.“

Mann: „Was würden sie den geben? Der Arzt im Videocall hätte mir Cortisonsalbe verschrieben. Das wollte ich nicht.“

(Ah so – der Mann hatte schon eine Konsultation mit einem Arzt, aber das Ergebnis hat ihm nicht gepasst.)

Pharmama: „Cortison, weil er dachte, das sei ein Ekzem. Das wäre eine Möglichkeit, aber wie gesagt, das würde ich genauer anschauen wollen. Für heute reicht das nicht mehr – ich rate ihnen, morgen oder zu einem anderen Zeitpunkt dafür wieder zu kommen.“

(Es ist jetzt 5 Minuten vor Schluss – und er braucht ganz offensichtlich ausführlichere Anamnese und Beratung … ev. auch um ihn von seiner Selbstdiagnose abzubringen).

Mann: „Und jetzt können sie mir nichts geben?“

Pharmama: „Doch, zum Beispiel ein Hautpflegendes, gut rückfettendes Mittel. Das ist in jedem Fall von Vorteil.“

Mann: „Ah, nein. Aber wenn ich morgen komme, bekomme ich die Salbe gegen Krätze? Und dann hätte ich noch gerne Ivermectin-Tabletten.“

Pharmama: „Ob ich ihnen die Salbe abgeben kann, sehen wir in der Beratung. Die Tabletten kann ich ihnen nicht geben. Wenn sie denken, dass sie die brauchen, müssen sie zum Arzt für ein Rezept.“

Mann: „Oh, ich wollte einen Arztbesuch vermeiden und ich habe gehört, sie dürfen die Sachen auch ohne Rezept abgeben.“

Pharmama: „Manches davon, nicht alles. Und nicht auch nicht einfach so. Wie gesagt, dazu gehört die Abklärung – und die kostet etwas. Jedenfalls: überlegen sie es sich doch bis morgen, ob sie das wollen.“

Wir schliessen jetzt.

(Das war übrigens am selben Tag, als ich eine Diskussion mit einer Frau am Telefon hatte darüber, dass ich keine Ferndiagnose stellen werde für ihr Hautproblem und dass ich, wenn sie Rosalox will – das sie als Kind mal hatte – das auch nur nach kostenpflichtiger Beratung bekommt. Auch das: 15 unbezahlte Minuten.)

Step by Step

Step 1: Der Arzt verschreibt der Frau auf einem Dauerrezept Mandelmilch-Körperlotion. Es wird ihr abgegeben, die Anwendung erklärt und gesagt, dass es ein Dauerrezept ist.

Step 2: Frau kommt das sehr früh wiederholen. Man weist sie auf die Limitation der Körperlotion hin: dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge davon in einem bestimmten Zeitraum zahlt.

Step 3: Frau kommt das nach kurzer Zeit schon wieder holen, im Gespräch rutscht ihr raus, dass sie die letzte Flasche offenbar der Freundin geschenkt hat (!). Man weist sie wieder auf die Limitation hin.

Step 4: Frau kommt das wiederholt beziehen. Bei einem Besuch erwähnt sie gegenüber der Pharmaassistentin (PA) dass sie das ja ‚eigentlich nicht mehr beziehen dürfte’.

PA: „Oh, Sie dürfen das schon beziehen – auch weiterhin. Es ist nur so, dass die Krankenkasse das irgendwann nicht mehr bezahlt. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse eine Rechnung für die bezogenen Flaschen.“

Frau: „Wieviel kosten die?“

PA: „30 Franken für diese grosse Flasche.“

(steht übrigens auch auf jeder Dosierungs-Etikette, die wir bei der Abgabe drauf kleben.)

Frau: „Ah, dann ist ja gut, dass das über die Krankenkasse geht!“

Sie nimmt nochmals 2 Flaschen.

Frage: sie wurde jetzt mehrmals darauf hingewiesen. Hat sie es wirklich verstanden? Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?

Covid-Impfung Schweiz Herbst 2024

Das ist ein Infopost – geschrieben für interessierte Patienten, aber auch für Apotheken und Ärzte in der Schweiz.

Erfreulicherweise gibt es seit dem 6. September die Covidimpfung mit dem JN.1 Update als EINZELDOSEn in Fertigspritze erhältlich! Und wir dürfen sie in der Apotheke impfen!

Tatsächlich gibt es jetzt (neu) 2 Covid-Impfstoffe in Einzeldosen und vom Grossisten normal zu bestellen:
Comirnaty JN.1 (Pfizer) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück – der Impfstoff ist im Kühlschrank haltbar (bis 8 Monate nach Produktion)
Spikevax JN.1 (Moderna) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück UND Packung zu 1 Stück – der Impfstoff ist aber nur 7 Tage im Kühlschrank haltbar (!)

Kosten: Die Impfung wird seit Ende letztem Jahr nicht mehr vom BAG übernommen. Dafür steht sie seit August 24 auf der Spezialiätenliste (SL) der Krankenkassen. Das bedeutet, die Covid-Impfung wird bei gegebener Indikation und Impfung beim Arzt von der Krankenkasse bezahlt. Impfen wir in der Apotheke, muss die Krankenkasse das nicht zahlen- Ich empfehle Patienten, bei denen die Indikation zutrifft, das (trotzdem) der Kasse einzusenden, manchmal sind sie grosszügig. Der Preis ist … nicht günstig. Eine einzelne Impfung des Comirnaty ist etwa CHF 77.- dazu kommen noch 20-25 Franken fürs drumrum (Injektion und Verbrauchsmaterial). Das wird i.m. gespritzt, benötigt also eine blaue Nadel. Man kann sie gleichzeitig mit der Grippeimpfung verabreichen – und wir halten es dann so, dass die „Dienstleistung Impfen“ nur einmal bezahlt werden muss.

Das sind die aktuellen Empfehlungen des BAG zur Covid-Impfung:

SARS-CoV-2 ist weiterhin in Zirkulation und wird auch in Zukunft zu Infektionen und Covid-19-Krankheitsfällen führen, welche bei manchen Personen mit einem Komplikationsrisiko einhergehen und schwer verlaufen können. Zum aktuellen Zeitpunkt zeichnet sich noch keine eindeutige Saisonalität für SARS-CoV-2 ab, jedoch wird eine Häufung der Fälle und eine erhöhte Belastung für die Gesundheitssysteme in den Wintermonaten erwartet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen jährlich
eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter (idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember) für folgende Personengruppen:
– Personen von ≥ 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf aufgrund einer Vorerkrankung oder durch Trisomie 21
– Personen von ≥ 65 Jahren als ergänzende Impfung zum individuellen Schutz vor dem altersbedingt erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.
– Schwangeren Frauen wird die Covid-19-Impfung empfohlen, um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem leicht erhöhten Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs und von Schwangerschaftskomplikationen zu schützen. Die Impfung wird insbesondere schwangeren Frauen mit Vorerkrankung empfohlen.
Für Personen mit schwerer Immundefizienz wird ein besonderes Impfschema empfohlen.
Das Gesundheitsfachpersonal kann sich gegen Covid-19 impfen lassen, ohne dass das BAG und die EKIF eine Empfehlung für diese Personengruppe aussprechen.
Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion. Sie wird präferenziell mit einem an zirkulierende Virusvarianten angepassten mRNA-Impfstoff empfohlen, sofern dieser zugelassen und verfügbar ist.

Man kann sich also auch ausserhalb der Empfehlungen impfen lassen – das muss man dann halt selber zahlen. Das gilt auch für im Gesundheitswesen arbeitende (BAG: weshalb?). Das mit dem Abstand von 6 Monaten seit letzter Impfung gegen Covid oder Infektion ist ebenfalls eine Empfehlung und kein Ausschlusskriterium. Wirklich überimpfen kann man sich damit nicht – was die eine Person, die sich 200 mal gegen Covid impfen liess (weshalb??) bewiesen hat. Beim Arzt machen müssen es allerdings Schwangere und unter 16jährige sowie Immunsupprimierte oder mit Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio).

Die Pharmasuisse stellt wie für die anderen Impfungen ein Triageformular für die Covid-Impfung zur Vorbereitung des Patienten zur Verfügung (oben im Bild sichtbar) auf dem die Zielgruppe und Empfehlungen des BAG, die Ausschlusskriterien und die möglichen Nebenwirkungen stehen.

Mit diesen Einzeldosen (speziell den länger im Kühlschrank haltbaren) können wir in der Apotheke in der Schweiz die Covid-Impfung wieder viel einfacher anbieten – und werden das auch. Ich hab sie für uns bestellt – und die Familie habe ich jetzt schon geboostert. Nebenwirkungen: Aua-Arm 2 Tage lang, wie die letzten Male auch, aber diesmal kein Fieber oder Abgeschlagenheit – funktioniert bestens.