Unleserlich – ein Fallbeispiel

Lange habe ich kein unleserliches Rezept mehr gebracht. Nun denn, hier kommt ein brandaktuelles Beispiel (kein Aprilscherz, trotz Datum). Wer kann es entziffern?

Ehrlich, damit hatte auch ich Mühe.

Auf der positiven Seite: so handgeschriebene Rezepte werden seltener. Wir sehen die inzwischen eigentlich nur noch von (ziemlich) alten Ärzten, die nie ihr Praxissystem upgedated haben. Die werden jährlich weniger. Sie werden pensioniert – und viele finden keine Nachfolger.

Weshalb können wir das in der Apotheke trotzdem oft lesen?
– jahrelange Übung: wir kennen „unsere“ Ärzte und ihre Schrift.
– Wir kennen die verschriebenen Medikamente. Viele Ärzte haben ein begrenztes Repertoire und verschreiben ihre 20-30 Standardmedikamente.
– Deduktion: Wir können die Patienten fragen, für was sie es brauchen (auch wenn sie selber den Namen des Medikamentes vielleicht nicht wissen).
– Deduktion: Die Fachrichtung des Arztes kann helfen.
– Deduktion: Die Dosierung oder Packungsgrösse lässt vielleicht Rückschlüsse zu.
– Deduktion: der Arzt schreibt so (was kann ich entziffern?) also ist das vielleicht auch (Buchstabe etc.)
– Hilfe von den anderen Mitarbeitern: vielleicht können die besser entziffern, was das heisst?

Trotzdem – auch nachdem wir so eine Idee bekommen haben, was es sein könnte, mussten wir beim Arzt telefonisch nachfragen. Wir wollen ja sicher sein, dass das richtige Medikament abgegeben wird. Ich mag es übrigens nicht, wenn die Pharmaassistentin mit so einem Rezept kommt und sagt: „Was heisst das? Also ich lese ….“ denn dann bin ich vorbeeinflusst und lese das auch. Besser ist nur zu fragen: „Was liest du da?“

Also, was habt ihr beim obigen Rezept gelesen? Schreibt es in die Kommentare, bevor ihr weiterlest.

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Ausstellungsdatum: 1.4.25 (ja, nicht 28)
DRp (also Dauerrezept) 1 Jahr
Irgendetwas…sachet

Es war dann Movicol Sachet, ein Abführmittel mit Macrogol, das es auch in Deutschland und Österreich gibt.
bestätigt durch den Patienten und den Arzt.

Es hätte auch Monuril Sachet heissen können – obwohl da das Dauerrezept weniger Sinn macht, da es sich dabei um ein Antibiotikum bei Blasenentzündung handelt.

Die Fachrichtung des Arztes war hier nicht hilfreich.

Nicht umsonst und nicht gratis

Ein paar einleitende Erklärungen, weil ich weiss, dass das sonst wieder Verwirrung gibt bei meinen deutschen Lesern. Apotheker*innen in der Schweiz haben inzwischen einige Kompetenzen erhalten, die sich von denen der deutschen Apotheken unterscheiden. Am besten sieht man das bei den rezeptpflichtigen Medikamenten. Wir dürfen die Medikamente der Liste B nämlich abgeben – die wurde aufgeteilt in Liste B, Liste B-minus und Liste B-plus … aber das wäre das Thema für einen eigenen Blogpost wie und warum. Wir dürfen und sollen diese Medikamente aber nicht einfach verkaufen – sondern nach Beratung und Dokumentation, dafür braucht es vorhergehende Weiterbildungen um das Wissen dazu zu erwerben. Ich zum Beispiel habe dazu den FPH Anamnese gemacht und bin inzwischen ziemlich gut in Hautproblemen, einfacheren HNO-Sachen, sowie Pädiatrie und habe erweiterte Kenntnisse in Augenproblemen, Schmerzbehandlung etc.

Das bedeutet, dass Patienten in der Apotheke informiert und beraten werden:
– ob ihr Problem durch einfache Massnahmen und OTC (rezeptfreie) Medikamente behandelt werden kann
– ob wir nach kurzer Beratung und Dokumentation wirksamere Medikamente abgeben können (noch an der Theke),
– ob das ausführlichere Beratung und Abklärung im Beratungsraum braucht für die Medikamente,
– oder ob das zum Arzt gehört – und wie schnell.

Der erste und letzte Punkt sind gratis. Für ausführlichere Beratung und die dazugehörende Dokumentation verlangen wir inzwischen etwas. Je nach Problem zwischen 7, 12 oder 25 Franken. Dazu kommen dann noch die Medikamente, die bezahlt werden müssen. Dem Patienten spart das Zeit und Geld (auch Arztbesuche sind in der Schweiz nicht gratis) – und da die Kassen das nicht zahlen müssen und das Arztbesuche verringert, entlastet das auch das Gesundheitssystem. Auf der negativ-Seite: das ist ein ziemlicher Mehraufwand für die Apotheken – neben der schon vielen Arbeit mit den Rezepten sonst, braucht das viel Zeit und ist schlecht planbar neben dem Tagesgeschäft: die Leute laufen jederzeit in die Apotheken während der (langen) Öffnungszeiten. Auch wenn vieles durch unsere Mitarbeiter vorbereitet werden kann, es ist immer ein*e Apotheker*in involviert.
Das ist auch der Grund, weshalb wir die Patienten ziemlich schnell über mögliche anfallende Kosten informieren und es zu manchen Zeiten vorkommt, dass ich das als Apothekerin nicht machen kann – entweder können die Patienten dann warten, oder müssen zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

Da war letztens der Patient im Abendverkauf – 15 Minuten vor Ladenschluss, wenn nur noch 2 Mitarbeiter in der Apotheke sind.

Mann: „Ich möchte etwas gegen Krätze“

(Es gibt eine Salbe: Scabi-med, die ist Liste B+, also Abgabe nach Beratung, Dokumentation und kostet +7 Franken. Aber erst mal:)

Pharmama: „Für wen ist das Mittel?“

Mann: „Es ist für mich. Ich habe einen Ausschlag am Arm und möchte etwas dagegen.“

(Gut: für ihn selber, dann kann ich die Beratung dafür machen und etwas abgeben, Schlecht: am Arm? Ist untypisch, vielleicht etwas anderes?“

Pharmama: „Ich kann das mit ihnen anschauen, aber um die Salbe gegen Krätze abgeben zu können, muss ich ein paar Fragen stellen und das dokumentieren. Das kostet etwas.“

Mann: „Oh, muss das sein? Ich weiss ja, was ich will, ich brauche das für den Ausschlag“ (krempelt den Ärmel hoch)“

(Ja, hmmm. Ich sagte schon, der Ort ist ungewöhnlich. Der Ausschlag ist auch untypisch für Krätze auf den ersten Blick. Ein relativ scharf umgrenzter roter Fleck mitten auf dem Arm mit leichter Schuppenbildung.)

Pharmama: „So auf den ersten Blick sieht das für mich nicht nach Krätze aus, sondern nach etwas anderem. Dafür hätten wir ihnen auch passende Medikamente, aber auch hier: wenn ich das abgeben will, muss ich das etwas genauer anschauen.“

Mann: „Was würden sie den geben? Der Arzt im Videocall hätte mir Cortisonsalbe verschrieben. Das wollte ich nicht.“

(Ah so – der Mann hatte schon eine Konsultation mit einem Arzt, aber das Ergebnis hat ihm nicht gepasst.)

Pharmama: „Cortison, weil er dachte, das sei ein Ekzem. Das wäre eine Möglichkeit, aber wie gesagt, das würde ich genauer anschauen wollen. Für heute reicht das nicht mehr – ich rate ihnen, morgen oder zu einem anderen Zeitpunkt dafür wieder zu kommen.“

(Es ist jetzt 5 Minuten vor Schluss – und er braucht ganz offensichtlich ausführlichere Anamnese und Beratung … ev. auch um ihn von seiner Selbstdiagnose abzubringen).

Mann: „Und jetzt können sie mir nichts geben?“

Pharmama: „Doch, zum Beispiel ein Hautpflegendes, gut rückfettendes Mittel. Das ist in jedem Fall von Vorteil.“

Mann: „Ah, nein. Aber wenn ich morgen komme, bekomme ich die Salbe gegen Krätze? Und dann hätte ich noch gerne Ivermectin-Tabletten.“

Pharmama: „Ob ich ihnen die Salbe abgeben kann, sehen wir in der Beratung. Die Tabletten kann ich ihnen nicht geben. Wenn sie denken, dass sie die brauchen, müssen sie zum Arzt für ein Rezept.“

Mann: „Oh, ich wollte einen Arztbesuch vermeiden und ich habe gehört, sie dürfen die Sachen auch ohne Rezept abgeben.“

Pharmama: „Manches davon, nicht alles. Und nicht auch nicht einfach so. Wie gesagt, dazu gehört die Abklärung – und die kostet etwas. Jedenfalls: überlegen sie es sich doch bis morgen, ob sie das wollen.“

Wir schliessen jetzt.

(Das war übrigens am selben Tag, als ich eine Diskussion mit einer Frau am Telefon hatte darüber, dass ich keine Ferndiagnose stellen werde für ihr Hautproblem und dass ich, wenn sie Rosalox will – das sie als Kind mal hatte – das auch nur nach kostenpflichtiger Beratung bekommt. Auch das: 15 unbezahlte Minuten.)

Step by Step

Step 1: Der Arzt verschreibt der Frau auf einem Dauerrezept Mandelmilch-Körperlotion. Es wird ihr abgegeben, die Anwendung erklärt und gesagt, dass es ein Dauerrezept ist.

Step 2: Frau kommt das sehr früh wiederholen. Man weist sie auf die Limitation der Körperlotion hin: dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge davon in einem bestimmten Zeitraum zahlt.

Step 3: Frau kommt das nach kurzer Zeit schon wieder holen, im Gespräch rutscht ihr raus, dass sie die letzte Flasche offenbar der Freundin geschenkt hat (!). Man weist sie wieder auf die Limitation hin.

Step 4: Frau kommt das wiederholt beziehen. Bei einem Besuch erwähnt sie gegenüber der Pharmaassistentin (PA) dass sie das ja ‚eigentlich nicht mehr beziehen dürfte’.

PA: „Oh, Sie dürfen das schon beziehen – auch weiterhin. Es ist nur so, dass die Krankenkasse das irgendwann nicht mehr bezahlt. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse eine Rechnung für die bezogenen Flaschen.“

Frau: „Wieviel kosten die?“

PA: „30 Franken für diese grosse Flasche.“

(steht übrigens auch auf jeder Dosierungs-Etikette, die wir bei der Abgabe drauf kleben.)

Frau: „Ah, dann ist ja gut, dass das über die Krankenkasse geht!“

Sie nimmt nochmals 2 Flaschen.

Frage: sie wurde jetzt mehrmals darauf hingewiesen. Hat sie es wirklich verstanden? Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?

Covid-Impfung Schweiz Herbst 2024

Das ist ein Infopost – geschrieben für interessierte Patienten, aber auch für Apotheken und Ärzte in der Schweiz.

Erfreulicherweise gibt es seit dem 6. September die Covidimpfung mit dem JN.1 Update als EINZELDOSEn in Fertigspritze erhältlich! Und wir dürfen sie in der Apotheke impfen!

Tatsächlich gibt es jetzt (neu) 2 Covid-Impfstoffe in Einzeldosen und vom Grossisten normal zu bestellen:
Comirnaty JN.1 (Pfizer) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück – der Impfstoff ist im Kühlschrank haltbar (bis 8 Monate nach Produktion)
Spikevax JN.1 (Moderna) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück UND Packung zu 1 Stück – der Impfstoff ist aber nur 7 Tage im Kühlschrank haltbar (!)

Kosten: Die Impfung wird seit Ende letztem Jahr nicht mehr vom BAG übernommen. Dafür steht sie seit August 24 auf der Spezialiätenliste (SL) der Krankenkassen. Das bedeutet, die Covid-Impfung wird bei gegebener Indikation und Impfung beim Arzt von der Krankenkasse bezahlt. Impfen wir in der Apotheke, muss die Krankenkasse das nicht zahlen- Ich empfehle Patienten, bei denen die Indikation zutrifft, das (trotzdem) der Kasse einzusenden, manchmal sind sie grosszügig. Der Preis ist … nicht günstig. Eine einzelne Impfung des Comirnaty ist etwa CHF 77.- dazu kommen noch 20-25 Franken fürs drumrum (Injektion und Verbrauchsmaterial). Das wird i.m. gespritzt, benötigt also eine blaue Nadel. Man kann sie gleichzeitig mit der Grippeimpfung verabreichen – und wir halten es dann so, dass die „Dienstleistung Impfen“ nur einmal bezahlt werden muss.

Das sind die aktuellen Empfehlungen des BAG zur Covid-Impfung:

SARS-CoV-2 ist weiterhin in Zirkulation und wird auch in Zukunft zu Infektionen und Covid-19-Krankheitsfällen führen, welche bei manchen Personen mit einem Komplikationsrisiko einhergehen und schwer verlaufen können. Zum aktuellen Zeitpunkt zeichnet sich noch keine eindeutige Saisonalität für SARS-CoV-2 ab, jedoch wird eine Häufung der Fälle und eine erhöhte Belastung für die Gesundheitssysteme in den Wintermonaten erwartet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen jährlich
eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter (idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember) für folgende Personengruppen:
– Personen von ≥ 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf aufgrund einer Vorerkrankung oder durch Trisomie 21
– Personen von ≥ 65 Jahren als ergänzende Impfung zum individuellen Schutz vor dem altersbedingt erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.
– Schwangeren Frauen wird die Covid-19-Impfung empfohlen, um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem leicht erhöhten Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs und von Schwangerschaftskomplikationen zu schützen. Die Impfung wird insbesondere schwangeren Frauen mit Vorerkrankung empfohlen.
Für Personen mit schwerer Immundefizienz wird ein besonderes Impfschema empfohlen.
Das Gesundheitsfachpersonal kann sich gegen Covid-19 impfen lassen, ohne dass das BAG und die EKIF eine Empfehlung für diese Personengruppe aussprechen.
Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion. Sie wird präferenziell mit einem an zirkulierende Virusvarianten angepassten mRNA-Impfstoff empfohlen, sofern dieser zugelassen und verfügbar ist.

Man kann sich also auch ausserhalb der Empfehlungen impfen lassen – das muss man dann halt selber zahlen. Das gilt auch für im Gesundheitswesen arbeitende (BAG: weshalb?). Das mit dem Abstand von 6 Monaten seit letzter Impfung gegen Covid oder Infektion ist ebenfalls eine Empfehlung und kein Ausschlusskriterium. Wirklich überimpfen kann man sich damit nicht – was die eine Person, die sich 200 mal gegen Covid impfen liess (weshalb??) bewiesen hat. Beim Arzt machen müssen es allerdings Schwangere und unter 16jährige sowie Immunsupprimierte oder mit Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio).

Die Pharmasuisse stellt wie für die anderen Impfungen ein Triageformular für die Covid-Impfung zur Vorbereitung des Patienten zur Verfügung (oben im Bild sichtbar) auf dem die Zielgruppe und Empfehlungen des BAG, die Ausschlusskriterien und die möglichen Nebenwirkungen stehen.

Mit diesen Einzeldosen (speziell den länger im Kühlschrank haltbaren) können wir in der Apotheke in der Schweiz die Covid-Impfung wieder viel einfacher anbieten – und werden das auch. Ich hab sie für uns bestellt – und die Familie habe ich jetzt schon geboostert. Nebenwirkungen: Aua-Arm 2 Tage lang, wie die letzten Male auch, aber diesmal kein Fieber oder Abgeschlagenheit – funktioniert bestens.

Bewertungen bewerten

Ab und zu schaue ich in die Google-Bewertungen unserer Apotheke – und wenn ich da schon dran bin, schaue ich mir gerne auch die Bewertungen anderer Apotheken an.
Ich gebe zu, dass ich dabei auch die Bewertungen „bewerte“ – gerade die schlechten Bewertungen sind interessant und aufschlussreich. Ich schaue mir an, was da als schlecht angesehen wurde. Ob so etwas bei uns auch vorkommen könnte. Ob die schlechte Bewertung gerechtfertigt ist. Ob es einen Grund für den offenbar nicht erfüllten Kundenwunsch gibt. So manches liegt einfach an der falschen Erwartungshaltung des Kunden / Patienten.
Am meisten reklamiert: Einstellung der Mitarbeiter, Preisgestaltung, Wartezeiten, Lieferschwierigkeiten.

„Wollte einen Hustensirup der Kategorie C (nicht rezeptpflichtig) beziehen. Die Apothekerin überheblich, schnippisch, völlig inkompetent, liess mich als potentieller Kunde kaum zu Wort kommen. Erklärte der Dame dass mir mein Arzt bei dem ich seit langem in Behandlung bin dieses Medikament seit Jahren mit einem anderen gibt und es nie irgendwelche Nebenwirkungen gab. Die Apothekerin stellte sich über eine studierte Medizinerin …“
Gedanken: Apotheker in der Schweiz sind studierte Medizinalpersonen. Wir stellen uns nicht über, aber neben die Ärzte als andere studierte Medizinalberufe. Hustensirup Kategorie C ist hier entweder Codein oder Dextrometorphan … und wenn „seit Jahren“ in Behandlung, finde ich das etwas … abklärungswürdig. Also kein Wunder, wurde da nachgefragt. Empfindlich, irgendwer?

Die Bedienung ist schlecht, sie lassen einen grundlos warten. Das muss unbedingt verbessert werden auch wenn Sie zu dritt im Laden sind. Wenn man etwas kaufen will das nicht teuer ist wirken alle deprimiert und lustlos auch versuchen bei nicht Kassen Zahler immer das teurere Produkt zu verkaufen, obwohl ein Generika verlangt wird.“
Hmm, ja. Warten ist unangenehm – aber wie „grundlos“ das war, ist vielleicht nicht immer so beurteilbar. Wenn ein Generikum verlangt wird, dann sollte man allerdings auch ohne Diskussion ein Generikum verkaufen – sofern vorhanden (Lager, Lieferbar, Existierend).

„Grausamer Service. Wollte bestimmte Medikamente kaufen, die die Apotheke nicht hatte (ist ja okay). Der Hauptapotheker hat mich vollgelabert und am Ende musste ich für eine Beratung zahlen, obwohl ich danach nicht gefragt habe, seine Meinung mich überhaupt nicht interessierte und ich wurde vorher überhaupt nicht darüber informiert, dass sein Erzählen eine kostenpflichtige Beratung ist.
Peinlich!“

Für die Beratung bezahlen? Kommt eigentlich nur vor, wenn ausführlichere Abklärungen (und Dokumentation) vor der Abgabe eines ursprünglich rezeptpflichtigen Medikamentes gemacht werden müssen. Dann sollte man den Kunden / Patienten allerdings darüber aufklären, was man vorhat und dass das zusätzlich kostet.

„Sie gaben uns einen XXX-Impfstoff, sagten uns aber nicht, wir sollten ihn im Kühlschrank aufbewahren. Das Baby hat daraufhin schlecht reagiert, aber zum Glück kein ernstes Problem. Ich bin mir sicher, dass die Informationen irgendwo auf der Schachtel waren, aber wir dachten nicht daran, sie zu lesen, da der Impfstoff von einem Arzt verabreicht wird. Wir haben ihn erst eine Woche nach der Abholung in der Apotheke dorthin gebracht. Sie hätten uns diese sehr grundlegenden und äußerst wichtigen Informationen geben sollen, als sie gekauft wurden.“
Ja, das hätten sie sollen. Aber … hat man denn gar keine Eigenverantwortung mehr?

„habe ich die Erfahrung gemacht, dass diese Apotheke permanent zu geringe Vorräte aufweist und regelmässig Lieferschwierigkeiten geltend macht (jede und jeder Mitarbeiter dort fügt zu geringe Bestände als Begründung an). Zudem sind die Wartefristen bis zur Bedienung eine Zumutung. So auch heute Morgen wieder.“
Ja Mist. Aber: Wir haben seit Jahren überall zunehmend Lieferschwierigkeiten bei Medikamenten, von dem her ist die Erklärung nicht so unglaubwürdig. Zu geringe Bestände … ich wüsste ja gerne, von was. Reden wir hier von freiverkäuflichen Sachen wie schnelldrehenden Schmerzmitteln, oder von rezeptpflichtigen Mitteln, die auch selten gebraucht werden?

„Das Langzeitrezept meines Sohnes (ist auf seine Medikamente angewiesen) wurde nicht ‚gefunden‘, obwohl es längst verlängert wurde (habe es danach gleich beim Arzt nachgefragt). Ich hatte mehr auf meiner Liste, bin aber gleich wieder gegangen.“
Man verliert sehr selten Rezepte in der Apotheke. Meist ist das eines dieser Probleme: Das neue Dauerrezept wurde vom Arzt zwar ausgestellt, ist aber noch nicht bis in die Apotheke gekommen. Das Dauerrezept wurde mit einem falschen Datum eingegeben (Ablaufdatum nicht nächstes Jahr, sondern dieses Jahr … wie das Ausstelldatum). Das sind Probleme, die sich mit etwas Geduld schnell lösen lassen.

„Hatte das Rezept für ein harmloses Progesteronpräparat, das ich aufgrund einer Schwangerschaft schon seit zwei Monaten nehme und mir andere Apotheken ausnahmsweise auch ohne Rezept ausgegeben haben, auf dem Handy. Leider war mein Akku leer und es war Samstag kurz vor Ladenschluss. Der Apotheker wollte mir das Präparat partout nicht herausgeben, auch nachdem ich die Dringlichkeit betont habe. Auch habe versichert, ich hätte im Auto ein Ladekabel und könne das Rezept in 10min per E-Mail weiterleiten. Er blieb hart, was für mich unangenehme Folgen hatte. Ich verstehe, dass es Richtlinien gibt, aber die Art und Weise, wie ich kaum angehört und abgewimmelt wurde, empfand ich als sehr, sehr unangenehm.“
Hmmhmm. Also weil andere Apotheken da schon Ausnahmen gemacht haben, hast du jetzt die Erwartungshaltung, dass das überall und vor allem jederzeit gehen muss, sonst ist das eine schlechte Apotheke? Vom Problem, dass nur Originalrezepte akzeptiert werden sollen (und Bilder auf dem Handy gehören da wie emails vom Patienten NICHT dazu) fang ich gar nicht erst an. Wenn das Medikamen so wichtig für dich ist: schau, dass du ein gültiges Rezept hast, geh es früh genug besorgen, oder zahl halt mehr, wenn du in die Notfallapotheke gehst, die auch Samstag Nacht und Sonntag offen hat.

„Sorry Samstag Abend 25 Personen in der Apotheke und es geht im Schnecken Tempo vorwärts…Auch Kunden ohne Rezept die ihr Produkt schon haben stehen an zum zahlen… nichts mit Spontan noch Augentropfen kaufen..sorry ich habe 35Min. Gewartet nur zum Zahlen…. dass geht gar nicht.“
Arme Apotheke – keiner der Angestellten kam an dem Samstag rechtzeitig in den Feierabend und musste sich noch von so Kunden stressen lassen.

„ich bin gerade 5 Tage nach der Hüften OP. Nach der Untersuchung beim Arzt bin ich zu Apotheke um empfohlenes Medikament zu holen. Die Apothekerin schaute in Ihren Computer uns sagte ich brauche dafür ein Rezept. Hat auch empfohlen dass ich per Telefon Rezept bestelle und weiter per Mail schicken lasse. Was ich auch getan habe. Es hat insgesamt über 30 min gedauert…. dann kam das Rezept ….. und die Apothekerin sagte mir dann….. ES IST SEIT MONATEN NICHT LIFERBAR !!!!! Mit meinem operierten Bein musste mir noch anhören, dass die Dame mich falsch verstanden hat !!!!! Sie hat ein Rezept verlangt aber hatte das Medikament nicht auf Lager…. da muss man sich wirklich fragen…. gehts noch !!!!! da fehlen die Worte“
Au weh – da ist ja einiges schiefgelaufen! Aber auch hier wieder das Problem der Nicht-Lieferbarkeit. Finde da allerdings auch den Arzt seltsam, der ein offenbar rezeptpflichtiges Medikament empfiehlt, ohne ein Rezept auszustellen … passt, dass er auch nicht weiss, dass das seit ewig nicht lieferbar ist. Ich würde in der Apotheke aber alles dran setzen, einen Ersatz zu suchen und zu empfehlen, der an Lager ist und das dann abgeben.

„Wir haben von einem Krankenhaus in Italien ein Rezept für einen Augentropfen für unseren dreijährigen alten Jungen mit einer Infektion erhalten. Leider haben wir die Flasche zwei Tage nach dem Zyklus verloren und da es spät am Abend war, ging mein Mann in die Apotheke, um den Tropfen zu holen. Sie werden nicht den 7Eur-Wert an Augentropfen mit italienischem Rezept geben und hätten lieber, dass die 3-Jährigen den Zyklus verpassen und leiden. Wenn diese Apotheke im Herzen von XXX nicht in der Lage ist, einen milden Augentropfen mit einem Rezept aus einem anderen Land zu unterstützen, kann es sein, dass sie an einen weniger öffentlichen Ort umziehen sollte.“
Ich hab Fragen. Viele. War das Rezept noch vorhanden? Gab es dieselben Tropfen hier überhaupt? Was heisst „mild“ hier? War der Preis ein Problem, weil es dann selber bezahlt werden musste? In einem solchen Notfall, würde wahrscheinlich jede Schweizer Apotheke ein ausländisches Rezept akzeptieren und die Augentropfen (so hier vorhanden) abgeben – gegen Bezahlung. Kein Rezept, kein Nachweis, was das für Tropfen waren und ein so kleines Kind würde eine Weiterweisung zum Arzt zur Folge haben.

„Ebenfalls hatten sie absolut normale Produkte für eine Apotheke (Fleckenbenzin) nicht an Lager. Werde diese Apotheke in Zukunft meiden.“
Naja – Fleckenbenzin sehe ich jetzt eher als Drogerieprodukt an – und heute braucht man das auch immer seltener. Aber ok – komm zu uns, wir haben das noch. Ich fürchte nur, dass, falls irgendwann mal etwas anderes fehlt, das auch eine schlechte Bewertung gibt?

„Unprofessionelles Personal. Ich habe mich sehr geärgert, denn gestern wurden für mich 6 Packungen eines Medikamentes bestellt und heute erhielt ich nur eine Packung davon. Zudem bezahlt man die hohen Gebühren für Medikamenten-check und Bezug-check. Das Doppelte also, als der Preis einer Packung. Auch dies wurde mir nicht mitgeteilt als ich gestern per Anruf vorbestellt habe. Ich hoffe, dass Apotheken wie diese bald keine Kunden mehr haben.“
Hmmm – dass da Checks berechnet wurden, deutet darauf hin, dass das ein rezeptpflichtiges Medikament war, das ganz von der Grundversicherung übernommen werden würde. Offenbar ein sehr günstiges. Dann wurde es selbst bezahlt. Möglicherweise etwas missbrauch-gefährdetes wie starke Schlaf- und Beruhigungsmittel? Gut, man sollte vielleicht den Patienten informieren, allerdings wissen wir nicht, wie die Bestellung genau ablief. Wenn das ein Anruf war a la: „Hier Name, ich bestelle 6 Packungen XXX, kommme morgen mit Rezept, tschüss“ – hat man kaum die Chance dafür.

„wurde aufgrund meiner koprolalie schlicht und einfach nicht behandelt. obwohl ich mit entsprechendem arzneirezept unterwegs war“
Ich musste Koprolalie googeln: „Als Koprolalie bezeichnet man den wiederholten, zwanghaften Gebrauch von vulgären Begriffen, zumeist aus der Verdauungsregion. Mitunter kann dies pathologisch sein, wie z.B. beim Tourette-Syndrom.“ OOOoookay. :-) Aber da die Indikation normalerweise nicht auf dem Rezept steht und die Medikamente dafür auch für anderes eingesetzt werden … interessiert es mich jetzt doch „was genau“ da gesagt wurde? ScheissApothekeArschlöcheralleMistplatzLecktmichdoch…?

Freunde haben extremst schlechte Erfahrung gemacht bezüglich Frechheit, Arroganz und Diskriminierunh. Deshalb liebe Leute, der Kunde, der sein Geld bei Euch lässt, ist IMMER KÖNIG! So funktioniert, das, und nicht anders!!! Geht gar nicht“
Du gibst also die Rezension für Freunde ab, nicht für dich? Ungeachtet, was da passiert ist – „der Kunde ist König“ ist eine Erfindung von Marketingspezialisten. Natürlich versucht man den Kundenwünschen zu entsprechen und natürlich ist man dabei als Dienstleister freundlich und hilfsbereit, ABER der Kunde kann auch im Unrecht sein, Unrealistisches oder ungesetzliches oder ungesundes verlangen. Nein, dann muss ich dem nicht entsprechen.

„Arrogant, frech, unsympathisch, profitgeil:Bin mit klarem Kaufinteresse in die Apotheke, aber die Verkäuferin (glaube: Frau XXX) war nicht gerade sehr kompetent beratend. Als ich gefragt habe, ob die Preise gleich zum Detailhandel seien und etwas am googlen war, meinte Sie unfreundlich & direkt: „Ich werde Sie bei klarer Kaufabsicht nur noch beraten, aber jetzt habe ich keine Zeit, denn es stehen zwei andere Kunden hinter ihnen.““
Wie lange bist du denn da gestanden und hast Preisvergleiche mit dem Online-Verkäufern verlangt? Es würde zwar ziemlich lange dauern, aber wenn ich das Gefühl hätte, die Person vor mir hat so gar nicht vor, etwas zu kaufen und der Laden ist voll von Leuten (die etwas brauchen), dann … hätte ich vielleicht ähnlich reagiert.

„Ich bin schockiert, wenn ich könnte würde ich Null Sterne geben. Für Dafalgan und Brufen, welche beide nicht rezeptpflichtig sind, wurden mir 11.90 verrechnet. Zum Vergleich, die Medis kosteten 14.30. Auf Nachfrage hiess es, dass diese Gebühren immer berechnet werden. Meine Recherche hat ergeben, dass so eine Kontrolle gemacht wird bei Unklarheiten/ Fragen der Kundin oder für einen Check um zu schauen ob es Interaktionen gibt oder bei komplizierten Rezepten wo Rücksprache mit dem verordneten Arzt gemacht werden muss. Dann wurde mir noch ein Betrag verrechnet für Ergänzung meiner Krankenakte… Echt jetzt? Für 5 Minuten Arbeit? So muss sich keiner der Bürger wundern, warum unsere Kosten immer mehr und mehr ansteigen!!“
Seufz. Dafalgan 1g und Brufen (alle) sind Liste B, also rezeptpflichtig. Klar – die WIrkstoffe gibt es auch in nicht-rezeptpflichtig und frei verkäuflich … dann zahlen sie es aber sowieso selber und ich muss nichts dokumentieren, weniger kontrollieren etc. Die Checks gibt es seit 20 Jahren und entlöhnen unsere gesamte Arbeit bei den Rezepten. Dass ihr Rezept jetzt einfach war und nur 5 Minuten gebraucht hat, macht da keinen Unterschied. Und nein, die Checks sind nicht der Grund für die steigenden Prämien – tatsächlich hat das System seit Einführung Milliarden eingespart (vorher war die Arbeit in den Medikamentenpreisen enthalten).

„Vor 3 Tagen habe ich dort ein Medikament gekauft. Heute wurde klar, dass die Indikation nicht mehr besteht und ich wollte die Packung ungeöffnet und unbeschädigt zurück geben. Die Rücknahme wurde verweigert. JEDE andere Apotheke nimmt Medikamente in OVP zurück. Speziell in diesem Fall gab es keinerlei Grund die Packung nicht anzunehmen. Das Medikament ist ewig haltbar ohne besondere Lagerungsbedingungen.“
Jein. Wir sollen grosszügig sein, allerdings gibt es Lagerbedingungen für Medikamente, auch wenn „bei Raumtemperatur“ zwischen 8-25 Grad ist und das nicht überschritten wurde (was wir nicht nachweisen können), darf das Medikament nicht einfach so zurückgenommen und auf gar keinen Fall einfach so weiter gebraucht werden. Häufig machen wir das trotzdem, aber es gibt Ausnahmen (Spezialbestellungen, Kühlprodukte…). Dass Jede Apotheke Medikamente zurücknimmt, stimmt sicher nicht.

„Ich war immer zufrieden mit allem (Personal, Auswahl, Beratung etc.). Doch als ich mir dieses mal den Beleg zu Hause anschaute, bemerkte ich, dass mir CHF 4.30 für „Medikamenten-Check“ verrechnet wurden. Nach einer Internetrecherche, fand ich heraus, dass Apotheken dies für Beratungen zu Nebenwirkungen, Dosierung etc. bei rezeptpflichtigen Medikamenten dürfen.
Jedoch brauchte ich keine Beratung und wurde auch nicht danach gefragt. Ich war direkt vor Apothekbesuch beim Arzt, der mir bereits alles erklärte. Alles in allem war ich nicht mal 5 Minuten in der Apotheke. Mir wurde nicht einmal mitgeteilt, dass es nun solche Gebühren gibt.“

Seufz. Die Checks sind seit über 20 Jahren (seit Einführung der LOA) die Entlöhnung unserer Arbeit bei der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente, die von der Grundversicherung übernommen werden (und nur bei denen). Es ist keine „Beratungsgebühr“ und eigentlich sind es 2 Checks – von denen der eine bei selbstzahlenden Patienten oft nicht verlangt wird, da sie uns da einen Teil der Arbeit abnehmen, wenn sie es der Krankenkasse einschicken und nicht wir das machen müssen.

„Ich ging heute zu Bahnhof Apotheke und der Ansatz von der Apotheker Dame war sehr arrogant und diskriminativen. Sie wollte nicht anerkennen, und meine medizinische ID-Karte akzeptieren und gab nicht die Drogen, die ich für meine Behandlung. Ich bin ein Arzt, und ich konnte meine Medikamente überall auf der Welt so weit seit 20 Jahren als sehr daran interessiert Reisende bis heute haben. Ich bedaure es sehr, diesen Ansatz.“
Oh nein. Aber wir müssen in der Apotheke medizinische Ausweise aus dem Ausland, die wir kaum verifizieren können, tatsächlich nicht anerkennen. Das ist dann im Falle von rezeptpflichtigen Medikamenten eine „normale“ Abgabe „ohne Rezept“, die wir machen können, aber nicht müssen. Das heisst, es wird abgeklärt, ob die Abgabe angezeigt ist – und wenn ich hier „Drogen“ lese, dann denke ich, dass es sich hier bei der Behandlung nicht um Blutdruck-medikamente gehandelt hat.

„Ich finde diese Apotheke und die Mitarbeiter einfach schrecklich! Null Ahnung von Privatsphäre. Man wird in vollem Laden gefragt wofür man dieses Medikament nehmen muss da die Dosierung ungewöhnlich sei. Das geht niemandem was an, schon gar nicht einer Pharma Assistentin welche kaum Deutsch kann. Der Herr Doktor wird schon wissen wieso er so eine Dosierung verordnet! Frechheit!“
Das „voller Laden“ ist natürlich unangenehm – allerdings sind Nachfragen bei ungewöhnlicher Dosierung für mich ein Zeichen einer sich kümmernden und guten Apotheke. Und doch, wir müssen das wissen – bei der Abgabe kontrolliert man: „richtiger Patient, richtiges Medikament, richtige Dosierung …“. Auch „der Herr Doktor“ macht Fehler. Keine Frechheit.

Unverbesserlich

Die ältere Frau Dürr will bei uns Medikamente holen kommen. Dazu hat sie eine ganze Liste vorbereitet, was sie gerne hätte. Alles rezeptpflichtige natürlich. Und sie hat kein Rezept mehr …

Jetzt ist es so, dass ich die Frau Dürr kenne – vor etwas über einem Jahr habe ich wegen ihr und den Medikamenten, die sie wollte, den Arzt angerufen, den sie als Hausarzt angegeben hat. Sie war noch nie bei uns uns mit einem Rezept und darum habe ich ihr nicht einfach einen Vorbezug gemacht (wie bei einer Stammkundin). Damals hat der Arzt gesagt: „Zuerst will ich sie sehen. Frau Dürr war seit über 2 Jahren nicht mehr bei mir und bevor ich sie nicht gesehen habe, verschreibe ich nichts!“

So etwas bleibt mir im Gedächtnis. Genauso wie der Vorfall, als sie vor etwa einem Monat total dehydriert in der Drogerie zusammenfiel und ich die Sanität rufen liess – da blieb ihr nichts anderes übrig als einen Arzt zu sehen – im Notfall nämlich.

Also war sie im Spital, wo man sie wieder aufgebaut hat, gründlich untersucht und sie dann mit einem Rezept und Spitexhilfe entlassen hat. Die Medikamente auf Rezept hat sie geholt – und dann noch einmal dasselbe etwas später. Das zweite Mal war reiner Goodwill von mir. Es ist ja so, dass die Spitäler meist kleine Packungen aufschreiben und dem Patienten sagen, er soll nachher zum Hausarzt gehen, der die Behandlung weiterführt. Jetzt hat sie das letzte Mal von mir nochmals je eine kleine Packung bekommen – ich darf auf einem Rezept in begründeten Ausnahmefällen die Medikamente einmal wiederholen.

Aber jetzt ist fertig – ich habe sie bei der Originalabgabe und bei der Repetition darauf hingewiesen, dass sie zum Arzt gehen muss, wenn sie mehr braucht. Darum bekommt sie jetzt keine mehr von mir. Da hilft alles „Aber ich brauche sie!“ und „sie sind schuld, wenn… „ nichts.

– Nein, Frau Dürr, offenbar sind sie immer noch nicht bei einem Arzt gewesen.

Das ist ein Arztbesuch, das ist keine Besteigung des Mount Everest! Was ist daran so schwierig? Ich helfe auch dabei. Denn als ich sie nochmals nach ihrem Arzt frage, nennt sie mir den gleichen wie früher – der hat aber inzwischen aufgehört – trotzdem frage ich bei dessen Nachfolger an. Der hat sie allerdings noch nie gesehen und verschreibt auch nichts, bis sie einmal dort gewesen ist …

Ein paar Tage danach bekomme ich ein Fax von der Spitex. Sie bräuchten Medikamente für die Frau Dürr. Ich rufe zurück und erkläre der Spitexfrau am Telefon, warum sie, bis ich ein neues Rezept habe, keine mehr von mir bekommen kann. Und dass der Arzt ihr kein Rezept ausstellt, bis er sie gesehen hat.

„Aber sie hatte einen Arzttermin heute!“ sagt die Frau von der Spitex – da tönt es aus dem Hintergrund: „Ja, aber sie hat sich geweigert zu gehen!“

Eben.