Datenschutz als Verzögerungstaktik

In Wien montieren sie dutzende Namensschilder an Häusern ab – weil jemand reklamiert hat, dass das dem Datenschutzrecht widerspricht. Keine Ahnung, wie die Post in Zukunft da den richtigen Briefkasten finden will, aber bei uns in der Schweiz sind Namensschilder an Klingeln etc. anscheinend sogar vorgeschrieben. Jedenfalls: Es herrscht allgemeine Verwirrung, was den Umgang mit „persönlichen Daten“ betrifft … das stimmt auch in der Schweiz. Auf der anderen Seite wird der Datenschutz auch hier gerne als Vorwand genommen. Aktuelleres Beispiel:

Vor 3 Wochen bekam ich ein Rezept zugefaxt von der Onkologie des Spitals für einen Patienten. Das Medikament ist ein teures Krebsmittel, für das mir unser Computersystem meldet, dass es für die Übernahme durch die Krankenkasse eine Kostengutsprache benötigt. Da der behandelnde Arzt das veranlassen muss, rufe ich dort an. Der ist überhaupt nicht erfreut ob meinem Anruf und versucht mich erst mal abzuwimmeln mit der Aussage, dass er das schon verschiedene Male verschrieben habe und die Kasse das im Normalfall übernimmt. Es sei ja ein notwendiges und wichtiges Medikament und ausserdem habe er keine Zeit für noch mehr Bürokram. Ich stimme ihm zu (absolut!), trotzdem brauche ich für die Abrechnung mit der Kasse diese Bestätigung. Ich kam mit ihm überein, dass er der Krankenkasse den Antrag übermittelt und mir das zukommen lässt, dann gebe ich das Medikament ab, ohne dass der Patient das gleich bezahlen muss. Ausserdem verspricht er mir, die Bestätigung zuzuschicken, sobald sie sie haben, was etwa 2 Wochen dauern sollte. Wir geben das Medikament rechtzeitig zu Behandlungsbeginn ab.

3 Wochen später (nach meinen Ferien) und der Patient bringt ein Dauerrezept für eben dasselbe Medikament … und ich habe immer noch keine Kostengutsprache bekommen.

Wieder rufe ich im Spital an und muss den anwesenden Arzt nerven (einen anderen) – er zeigt sich einsichtig, aber kann mir nicht weiterhelfen, er hat selber heute schon fast eine Stunde am Telefon mit der Krankenkasse verbracht und auch sie haben die Kostengutsprache noch nicht zugeschickt bekommen. Zumindest hat er den Vermerk noch drin, dass, falls sie kommt, man sie uns zuschickt.

Ich rufe also der Krankenkasse an. Ich nenne Patientenname, Geburtsdatum zur Indentifikation und frage, wie es mit der Kostengutsprache steht.

Krankenkassenfräulein (Krakaf) zirpend: «Die ist immer noch in Abklärung»

«Was», sage ich – «nach 3 Wochen? Der Patient hat schon eine Packung bekommen – und ich muss wissen, bevor ich das weiter abgeben kann, ob sie das übernehmen. Heute noch. Er braucht morgen die nächste Packung.»

Krakaf  (zirpend): «Moment»

Warteschlaufe.

Eine andere Mitarbeiterin der Krankenkasse (Krakaf2) meldet sich. Ich erkläre ihr nochmal mein Anliegen und dass ich die Kostengutsprache dringend benötige.

Krakaf2: «Ja, ich sehe in den Unterlagen, dass der Entscheid da ist.»

Pharmama: «Oh, sehr gut, dann können sie mir das faxen.»

Krakaf2: «Nein, das geht nicht»

Pharmama: «Wieso nicht?»

Krakaf2: «aus Datenschutzgründen».

Pharmama: «Was? Das ist doch Unsinn, was hat das mit Datenschutz zu tun? Ich habe ja alle Daten schon hier: Patient, Geb.Datum desselben, Krankenkasse, Arzt und Rezept und Behandlung / Medikament – und ich brauche von Ihnen nur die Bestätigung, dass sie als Krankenkasse das Medikament auch übernehmen.»

Krakaf2: «Tut mir ja leid, aber ich darf das nicht an sie schicken, da sie kein Leistungserbringer sind.»

Pharmama: «Wie bitte?!?!»

Da bin ich dann doch etwas lauter geworden – immerhin BIN ich der Leistungserbringer: ICH (als Apotheke) gebe das Medikament ja an den Patienten heraus und gehe dafür in Vorauszahlung!

Warteschlaufe. Ich koche leise vor mich hin. Dass in der Zwischenzeit wegen so Mist andere Patienten, die hier sind warten müssen, macht mich nur noch ärgerlicher.

Krakaf2 ist dann etwas zurückgerudert und hat gemeint, sie dürfen die Kostengutsprache Bestätigung nur an den Arzt schicken. Sie könne mir die Bestätigung allerhöchstens mündlich geben … und würde das heute noch ins Spital faxen.

Zu mehr war sie nicht zu bewegen, mit allen Argumenten nicht.

Also habe ich die Bestätigung mündlich bekommen, wobei sie sich noch immer anhörte als sei das reiner Goodwill von ihnen. Praktisch nützt mir das aber gar nichts, wenn sich die Krankenkasse danach umentscheiden sollte – ich habe da gar nichts in der Hand.
Am nächsten Morgen habe ich von der Onkologie die Kostengutsprache bekommen.

Happy End für alle – und ich hoffe, die Therapie schlägt beim Patienten an.

Aber echt jetzt: Aus Datenschutzgründen? Meiner Meinung nach hier ein reiner Vorwand und Verzögerungstaktik – zu Lasten des Patienten. Das übrigens von derselben Krankenkasse die eine Zeit lang keine Adresse des Patienten auf dem Krankenkassenkärtchen gespeichert hatte. Vielleicht sollten sie wirklich mal intern einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der sich darin ausbildet und den Rest der Angestellten instruiert?

Viel Arbeit um nichts

Wir sind beschäftigt in der Apotheke. Sehr. Von Sommerferienzeit habe ich hier gar nichts mitbekommen, wenn überhaupt hat die Arbeitsbelastung und Anzahl Rezepte noch zugenommen. Dazu kommt immer mehr, was ich nur als Leerlauf oder Unsinnarbeit bezeichnen kann. Es ist so viel nicht lieferbar und muss ersetzt werden. Manchmal kann ich das selber, manchmal muss ich dafür den Arzt anrufen. Viele Ärzte die in den Ferien sind und wo ich Vorbezüge machen muss etc. Aber das ist nicht das, was ich als Unsinnarbeit bezeichne. Lasst mich das an einem aktuelleren Beispiel erläutern.

Wir haben ein älteres Pärchen, Stammkunden. Sie sehe ich praktisch nicht, da er so ziemlich alle Besorgungen und Läufe macht. Er bringt mir also für sie ein Rezept vom Arzt für Panadol Extend. Das sind Paracetamol-Tabletten mit Retardformulierung. Leider sind die nicht lieferbar (schon länger) und leider sind es auch die einzigen in der Art. Es gibt keine anderen Paracetamol-Retard-Präparate in der Schweiz. Und nichts in derselben Dosierung. Das bedeutet, dass ich für sie beim Arzt anrufen muss. Er stellt sie auf Dafalgan in anderer Dosierung und Einnahmefrequenz um. Ich vermerke das auf dem Rezept, gebe alles in den Computer ein, schreibe die neue Dosierung an, instruiere den Mann über die Änderung und weshalb, mache eine Kopie vom Rezept für uns zum ablegen (denn die beiden haben eine Kasse, bei der sie selber in der Apotheke bezahlen müssen), kassiere ein und …. denke das war’s.

Er kommt am nächsten Tag mit der Packung zurück. «Meine Frau sagt, sie verträgt die nicht».

Ich: «Was heisst das denn genau? Es ist derselbe Wirkstoff wie das Extend, halt nur nicht mit langsamer Freisetzung».

Er: «Ich weiss auch nicht, sie hat nur gesagt, die hatte sie schon einmal und die verträgt sie nicht. Ich soll sie zurückbringen.»

Eiiigentlich darf ich Medikamente, die mal draussen gewesen sind, nicht zurücknehmen. Aber es von gestern, das sind Stammkunden und … wir sind ja grosszügig.

Also gehe ich zu ihr ins Computerdossier, gebe ein, dass es zurückgebracht wurde, halte fest weshalb und gebe ihm das Geld dafür zurück. Ich erkläre ihm, dass sie jetzt am besten direkt mit dem Arzt einen Ersatz sucht.

Er geht und ich gehe nach hinten das Medikament gut anschauen und die Rückgabe festhalten. Für das QMS muss ja alles dokumentiert werden. Die Packung war nur 1 Tag draussen, momentan ist das Wetter auch nicht mehr so heiss, sie sieht noch gut aus, ungeöffnet, Verfall und Chargennummer okay, übereinstimmend mit denen auf dem Blister, alles vorhanden … ich buche die Packung wieder ins Lager ein und unterschreibe auf dem Protokoll, dass das meine Verantwortung ist. Auf einem anderen Protokoll für’s QMS muss ich festhalten, was da passiert ist. Immerhin ist das eine sogenannte «Nicht-Konformität» : irgendetwas ist schiefgelaufen und wir wollen das in Zukunft vermeiden.

Am nächsten Tag kommt der Mann mit einem neuen Rezept für seine Frau. Ein anderes Schmerzmittel: Novalgin.

Von dem bin ich jetzt selber nicht so Fan (wegen der möglichen schweren Nebenwirkung einer Agranulocytose soll man es nicht allzu lange nehmen und bei der Einnahme auf das Auftreten von Beschwerden, die auf eine Blutbildveränderung hindeuten achten) … aber der Arzt hat ihr das verschrieben. Im Computer sehe ich, dass sie es auch schon einmal hatte. Vor etwas über einem Jahr. Also gleiches Procedere wie oben: Ich vermerke die Abgabe auf dem Rezept, gebe alles in den Computer ein, schreibe die Dosierung an, instruiere den Mann über das Medikament und Einnahme, mache eine Kopie vom Rezept für uns zum ablegen, kassiere ein und …. denke das war’s.

Er kommt am nächsten Tag mit der Packung zurück. Leicht entschuldigend aussehend. «Sie hat die Packungsbeilage gelesen …»

Ja, nein, ist klar. Da nutzt es auch nichts, ihm zu sagen, dass in so einer Packungsbeilage unter den Nebenwirkungen alles drinsteht, auch was noch so unwahrscheinlich ist, oder dass sie das Mittel ja auch schon hatte und vertragen hat … Sie will das nicht und damit hat es sich.

Ich nehme die Packung zurück und gebe ihm das Geld zurück. Selbes Prozedere nochmals wie oben beschrieben …ich verzichte jetzt für Euch auf eine Wiederholung.

Nur das: verdient hätte ich bei Abgabe eines dieser Medikamente egal, was ich darum herum noch machen muss (wie dem Arzt anrufen oder extra bestellen …) etwa 8 Franken. Zeitaufwand von mindestens 5 Minuten pro Rezept.

Verdient habe ich jetzt, nachdem ich 2 x Rezepte eingegeben, Abklärungen getroffen,  Medikamente wieder zurückgenommen und alles dafür nötige festgehalten habe: 0 Franken. Zeitaufwand effektiv mindestens 30 Minuten.

Das meine ich mit Unsinnarbeit.

Deshalb reagiere ich momentan auch eher ungehalten, wenn jemand einen Vorbezug möchte von einem Arzt der hier wäre UND dass wir auch noch das Rezept dafür beim Arzt besorgen. Hier ist unsere Faxnummer, bitte kontaktieren Sie rasch selber den Arzt dafür. Ansonsten: Sie dürfen die Dafalgan Zäpfchen für das fiebrige Kind gerne auch jetzt kaufen. Kosten nur 3 Franken.

Was verschreiben, damit es bezahlt wird?

Follow up zum letzten Post, vor allem zum etwas aufgebrachten Kommentar „was die Ärzte sonst noch alles wissen sollen“ (?!?).  Bei unbekannter oder unsicherer Versicherungsdeckung, also wenn man nicht weiss, ob der Patient eine Zusatzversicherung hat, würde ich empfehlen wenn möglich nur Sachen von der Spezialitätenliste aufzuschreiben, die dann von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Das erspart einerseits verärgerte Patienten („weshalb muss ich das selber zahlen, der Arzt hat nichts davon gesagt!“) und zeitraubende Rückrufe durch die Apotheke deswegen.

Die Spezialitätenliste findet sich hier: http://www.spezialitätenliste.ch/ Man sucht mit dem Namen des Präparates. Ist es nicht drauf, wird es nicht übernommen von der Krankenkasse. Interessant vielleicht noch, die Limitationen bei gewissen Medikamenten mal anzusehen. Da hat es teils üble mögliche Fallstricke…

Manches (ausser den Vitaminen in der Schwangerschaft) wäre sinnvoll, wenn die Krankenkasse es übernehmen würde. Ich habe mich mal an einer Liste versucht, was nicht auf der SL steht – und womit man es ersetzen könnte, denn interessanterweise gibt es bei manchem Formen die übernommen werden von der Krankenkasse und andere (für die gleiche Anwendung) nicht.

NaCl Lösungen für die Nase bei Babies zum Beispiel. Da gibt es gar nichts. Dito bei solchen, die zur Wundspülung gedacht sind. Das einzige, was bezahlt würde sind NaCl in 100ml mit Infusionsbesteck …

Flector (oder Olfen) Pflaster gehen nur über die Zusatzversicherung. ABER Flectoparin ist auf der SL . Flectoparin enthält Diclofenac und zusätzlich noch Heparin. Es wirkt länger (24 statt 12 Stunden) und braucht deshalb weniger.

Die meisten abschwellenden Nasensprays und -Tropfen: Triofan, Otrivin, Xylo, Nasivin  .. übernommen werden: Nasivin pur, Rinosedin, Nasenspray Spirig

Ölige Vitamin D- Tropfen: Oleovit wird nicht bezahlt, aber Vitamin D Streuli und Luvit schon.

ViDe3 Monatsdosen gehen nur via Zusatzversicherung, dagegen werden die normalen ViDe3 bezahlt … (und mit 1/2 Flasche pro Monat ist man in ähnlicher Dosierung dabei)

Benerva nicht bezahlt  – Vitamin B Streuli in gleicher Dosierung schon.

Ein grosses Problem scheinen (nach manchen Rezepten, die ich sehe) so genannte Co-Marketing-Produkte zu sein. Da stellt die selbe Firma zwei (oder mehr) Varianten her. Diejenigen die in der Öffentlichkeit beworben werden sind dann nicht (mehr) auf der SL, die anderen schon. Zum Beispiel:

  • Voltaren Dolo – Voltaren (Achtung: die Forte sind gar nicht auf des SL)
  • Zeller Schlaf – Redormin
  • Zeller Entspannungsdragees – Relaxane
  • Hyperval – Remotiv
  • Prefemin – Premens
  • Padma 28 – Padmed Circosan
  • Hyperiforce – Hyperimed
  • Echinaforce – Echinamed
  • Lamisil Pedisan – Lamisil
  • Algifor Dolo Junior Sirup – nicht bezahlt Algifor Junior Sirup schon. (Das kommt so häufig vor, da rufe ich nicht mal mehr an, das tausche ich einfach aus)

überhaupt Ibuprofen Tabletten: Besser man schreibt nur generisch den Wirkstoff und die gewünschte Wirkstoffmenge / Dosierung auf, da hier häufig Formen existieren, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da dafür freiverkäufliche Formen existieren (bei 200 und 400mg) für die Werbung gemacht wird …

auch nicht ganz verständlich, weshalb auf der SL zum Beispiel von der Folsäure nur die 100er Packung ist, aber nicht die 20er – die man bei Methotrexat Behandlung doch auch braucht.

Kennt ihr noch mehr Beispiele? Postet sie in den Kommentaren!

Wie ein Asylbewerber zum Medikament kommt …

Wie kommt ein Asylbewerber zum Medikament? Wie jeder andere auch, ausser … hmmja.

Die jüngere Frau bringt mir ein Rezept vom Spital für Elevit. Das sind Vitamine, die man in der Schwangerschaft anwendet. Sie sieht zwar noch nicht schwanger aus, aber das muss nichts heissen. Zusammen mit dem Rezept drückt sie mir den Brief von der Krankenkasse in die Hand, da sie – wie sie mir in leidlichem deutsch erklären kann – keine Krankenkassenkarte bekommt.

Gut kann ich heute in der Apotheke bei den meisten Krankenkassen die Versicherungsdeckung einer Person auch via Internet abrufen. Im schlimmsten Fall auch nur mit Name und Geburtsdatum – auch wenn das wesentlich aufwändiger ist. Ich mache das, dabei fällt mir auf, dass sie die Krankenkasse offensichtlich zugewiesen bekommen hat, weil sie Asylbewerberin ist. Deshalb bekommt sie wohl auch keine Karte. Nicht wirklich überraschend ist denn auch, dass sie nur Grundversichert ist, so wie obligatorisch. Keine Zusatzversicherung. Das bedeutet in dem Fall auch: das Elevit wird nicht übernommen, das zahlt nämlich nur die Zusatzversicherung. Auch in der Schwangerschaft. Da hat man zwar ein paar Vergünstigungen wie: keine Franchise, kein Selbstbehalt … aber das nicht.

Ich gehe zurück zur Patientin und versuche ihr die Sachlage zu erklären: Wenn sie die Multivitamine will, dann muss sie sie selber bezahlen.

Nicht wirklich überraschend hat sie kein Geld dafür.

„Gibt es da nichts, was übernommen wird?“ fragt sie.

Leider nicht. Die ganzen Multi-Vitamine werden – wenn überhaupt – nur von der Zusatzversicherung übernommen.

„Ich brauche sie aber, da ich schwanger bin.“

Naja – es sind Vitamine, auch wenn wir einzelne brauchen, die kann man im Normalfall auch ohne Tabletten zu sich nehmen: sie sind in der Nahrung enthalten. Aber – ich sehe das Problem. Ich überlege. Das wichtigste darin, das sie braucht ist wahrscheinlich die Folsäure und das Eisen. Das könnte man sich separat verschreiben lassen, bei denen gibt es Präparate, die von der Grundversicherung übernommen werden.

Die Pharmaassistentin übernimmt den Fall und versucht im Spital anzurufen. Ich mache das aus verschiedenen Gründen sehr ungern. Auch hier zeigt es sich wieder: die Ärztin, die sie hatte ist nicht da und die in der Abteilung, in der die Patientin gewesen ist, ist zu beschäftigt. Immerhin verspricht man zurück zu rufen.

Ich sage der Frau, dass sie am nächsten Tag wieder kommen soll – das könnte etwas dauern.

Später am Tag folgt tatsächlich der Rückruf durch die verschreibende Assistenz-Ärztin selber. Die ist erst mal sehr erstaunt, dass das nicht übernommen wird – auch nicht in der Schwangerschaft. Dass die Patientin das nicht selber zahlen kann, kann sie sich selber denken. Tatsächlich hat sie es vor allem deshalb aufgeschrieben, weil sie denkt, dass die Frau in der Unterkunft wahrscheinlich auch nicht sehr ausgewogen zu essen bekommt. Leider ist sie von meinen Vorschlägen nicht überzeugt. Ändern darf ich deshalb nichts, die Frau soll nur bei eventuell auftretenden Problemen wieder zum Arzt.

Etwas unbefriedigend, weshalb ich mich danach noch etwas mehr damit beschäftigt habe.

Da in der Schweiz die Grundversicherung obligatorisch ist müssen auch Asylsuchende eine haben (gilt übrigens auch für sans-Papiers etc.). Jede Kasse muss sie aufnehmen, sie haben ein Anrecht auf Prämienverbilligung und im Asylverfahren bezahlen oft die Kantone die Prämien – wenn die Bewerber sie nicht selber bezahlen können. In dem Fall bestimmt der Kanton dann aber auch welche Krankenkasse und schränkt die Wahl der Ärzte und Spitäler ein.

Dann steht hier bei migraweb:

Asylsuchende haben in der Schweiz das Recht auf medizinische Basisversorgung. Sie dürfen aber nicht von sich aus einen Arzt oder ein Spital aufsuchen, sie brauchen – ausser in absoluten Notfällen – eine Kostengutsprache des zuständigen Sozialdienstes.

Sie müssen also zuerst den Arzt, der zum Beispiel für das Asylzentrum verantwortlich ist (oder auf einer Liste steht?) aufsuchen. Und eben: es wird nur übernommen, was auf der SL Liste steht (Grundversicherung). Das sollten die Ärzte dann aber wissen …

Vorsicht vor einschränkenden Versicherungsmodellen

Das sorgfältige Lesen des Kleingedruckten vermehrt das Wissen.
Das Nichtlesen trägt zu mehr Erfahrung bei.
Willy Meurer

Das gilt definitiv auch für Krankenkassenverträge – Jetzt weiss ich in der Apotheke mehr – und auch der Patient ist um eine Erfahrung reicher. Er kam letztens in die Apotheke fragen, weshalb er bei seinem Medikament gegen Epilepsie auf einmal 50% der Kosten selber tragen muss.

Das fand ich seltsam aus verschiedenen Gründen. Richtig: Er bekommt ein Antiepileptikum, von dem es Generika gibt, aber – Er bekommt das seit Jahren und ist damit gut eingestellt. Bei einem Wechsel riskiert man hier einen Epileptischen Anfall, da die Bioverfügbarkeit des Nachfolgepräparates unterschiedlich sein kann. Da man das vermeiden will, wechselt man die Therapie nicht einfach so. Sein Arzt hat dann auch weiter das bisherige Medikament aufgeschrieben. Und da er den Austausch nicht ausdrücklich auf das Rezept geschrieben hat, haben wir als Apotheke den Austausch „aus medizinischen Gründen“ abgelehnt. Dadurch sollte eigentlich die 20% Selbstbehalt-Regel nicht mehr greifen, also dass der Patient nur einen 10% Selbstbehalt zahlt anstatt der bei teureren Medikamente mit erhältlichen Generika 20%.

Stattdessen bezahlt er aber 50% Selbstbehalt! So steht es auf der Rechnung der Krankenkasse. Ein bisschen Nachgeforscht – er hat die CSS Profit gewählt, ein Hausarzt-Versicherungsmodell, das eigentlich Sinn macht zum sparen (ich habe selber ein HMO Modell) … das liest sich dann so:

Ihre Vorteile:
• Wahl des persönlichen Hausarztes
• Günstigere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
• Gleiche Versicherungsleistungen wie bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
• 10% Prämienrabatt auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung
• 7% Rabatt bei Ausschluss der Unfalldeckung
• Prämienrabatt bei höherer Franchise

Alles klar und nichts ungewöhnliches soweit. Weiter unten in den Versicherungsbedingungen steht dann aber dies:

Verlangen Sie in jedem Fall unaufgefordert ein kostengüstiges Arzneimittel … Es kann sich dabei um ein Generikum oder ein kostengünstiges Originalpräparat handeln. Falls Sie ein auf der Generikaliste geführtes Arzneimittel mit erhöhtem Selbstbehalt (20%) wählen, für welches eine kostengünstigere Alternative angeboten wird, werden die Kosten nur zu 50% vergütet.

Und – da steht es. Schwarz auf Weiss. Aber was ist in so Fällen wie dem beschriebenen, wo man mal nicht einfach so auf ein Generikum wechseln soll? Das steht auch irgendwo in den Unterlagen

Diese Regelung gilt nicht, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen auf das Originalpräparat mit erhöhtem Selbstbehalt angewiesen ist. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes muss bei der Leistungsabrechnung vorliegen.

Ich habe trotzdem nochmal telefonisch nachgefragt, da die anderen Kassen es in so einem Fall akzeptieren, wenn die Apotheke den Austausch ablehnt. Nicht so die CSS. Da muss ausdrücklich der Arzt auf dem Rezept vermerken: „Aus medizinischen Gründen nicht substituieren“ – NUR dann übernehmen sie es normal.

Also: Bitte schaut Euch bei einem Wechsel der Versicherung die Vertragsbedingungen gut an. Prämienrabatte werden immer durch Einsparungen an anderer Stelle „erkauft“ – und das bedeutet häufig Einschränkungen in der Leistung!

Wenn der Arzt nicht da ist …

Es sind Schulferien in der Schweiz – und was hat die (hier schreibende) Apothekerin dann? Viele Patientenprobleme mit Patienten, deren Ärzte auch in den Ferien sind. Nicht dass ich das ihnen nicht gönnen würde … Ferien sind wichtig und richtig – und mit ein Grund, weshalb ich arbeite. Nur scheinen Ärzteferien bei vielen Patienten immer sehr … unerwartet zu kommen.

Dabei gibt es einige Ärzte, die das lange vorher ankünden. Letztens auf einem Faxrezept einen Stempel gesehen, den ich echt gut fand. Da stand drauf: „Bitte beachten Sie, dass ich vom XX.X. bis YY.X.2018 ferienhalber abwesend bin“ und dazu ein Palmenemoji und eine Sonne. Das stempelt der Arzt auf jedes ausgehende Rezept, schon Wochen vorher. Da weiss man, woran man ist.

Bei anderen stehen die Patienten dafür „plötzlich“ vor einer verschlossenen Tür. Im schlimmsten Fall nicht mal angeschrieben, weshalb der Arzt nicht anwesend ist. Das ist besonders unschön im Fall von selbst-dispensierenden Ärzten, wo die Patienten nur kurz vorbeikommen um ihre Gebrauchsmedikation abzuholen. Die habe ich danach in der Apotheke weil sie ihre Medikamente dringend und jetzt gleich brauchen … und da sie die nie bei uns bezogen haben und ich nicht in der Patientenhistorie nachschauen kann, benötigt das immer erweiterte Abklärungen und Dokumentation bis ich ihnen helfen kann. Ausserdem dürfen sie die bei mir gleich bezahlen, da ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, was das nachträgliche Ausstellen der Rezepte durch diese Ärzte angeht.

Ah – ja. Genau dazu hatte ich noch einen anderen Fall. Da war der auch teils selbstdispensierende Arzt zwar nicht in den Ferien, sondern nur im Wochenende. Auf dem Rezept waren Durogesic Pflaster in höherer Dosierung als bisher verschrieben (bewusst und auch der Patientin bekannt so). Die Patientin beklagt sich bei uns, dass sie seit der kürzlichen Erhöhung unter Schwindel und Übelkeit leidet. Sie fragt, ob wir ihr nicht etwas abgeben können, das dagegen hilft. Diese Beschwerden sind übrigens nicht unüblich beim Beginn einer Behandlung oder bei einer Dosiserhöhung bei so starken Schmerzpflastern. Paspertin wollte ich ihr nicht unbedingt geben, da sie das noch nicht hatte und es momentan unter Beobachtung steht wegen der möglichen Nebenwirkungen. Beim Abklären erfahre ich, dass sie im Spital schon Motilium hatte, also mache  ich ihr einen Vorbezug dafür. … Und am Montag faxt der Arzt das nicht unterschriebene Rezept mit dem Vermerk zurück: „Dafür braucht es kein Rezept.“ Auf Deutsch: Soll sie doch selber zahlen und ich dem hinterherrennen. Hmpf. Danke – für nichts. Der Aufwand, da einen Kribbel und Stempel draufzumachen wäre etwa gleich gross gewesen (und der Arzt darf dafür sogar noch etwas verlangen hier … im Gegensatz zur Apotheke).