Was verschreiben, damit es bezahlt wird?

Follow up zum letzten Post, vor allem zum etwas aufgebrachten Kommentar „was die Ärzte sonst noch alles wissen sollen“ (?!?).  Bei unbekannter oder unsicherer Versicherungsdeckung, also wenn man nicht weiss, ob der Patient eine Zusatzversicherung hat, würde ich empfehlen wenn möglich nur Sachen von der Spezialitätenliste aufzuschreiben, die dann von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Das erspart einerseits verärgerte Patienten („weshalb muss ich das selber zahlen, der Arzt hat nichts davon gesagt!“) und zeitraubende Rückrufe durch die Apotheke deswegen.

Die Spezialitätenliste findet sich hier: http://www.spezialitätenliste.ch/ Man sucht mit dem Namen des Präparates. Ist es nicht drauf, wird es nicht übernommen von der Krankenkasse. Interessant vielleicht noch, die Limitationen bei gewissen Medikamenten mal anzusehen. Da hat es teils üble mögliche Fallstricke…

Manches (ausser den Vitaminen in der Schwangerschaft) wäre sinnvoll, wenn die Krankenkasse es übernehmen würde. Ich habe mich mal an einer Liste versucht, was nicht auf der SL steht – und womit man es ersetzen könnte, denn interessanterweise gibt es bei manchem Formen die übernommen werden von der Krankenkasse und andere (für die gleiche Anwendung) nicht.

NaCl Lösungen für die Nase bei Babies zum Beispiel. Da gibt es gar nichts. Dito bei solchen, die zur Wundspülung gedacht sind. Das einzige, was bezahlt würde sind NaCl in 100ml mit Infusionsbesteck …

Flector (oder Olfen) Pflaster gehen nur über die Zusatzversicherung. ABER Flectoparin ist auf der SL . Flectoparin enthält Diclofenac und zusätzlich noch Heparin. Es wirkt länger (24 statt 12 Stunden) und braucht deshalb weniger.

Die meisten abschwellenden Nasensprays und -Tropfen: Triofan, Otrivin, Xylo, Nasivin  .. übernommen werden: Nasivin pur, Rinosedin, Nasenspray Spirig

Ölige Vitamin D- Tropfen: Oleovit wird nicht bezahlt, aber Vitamin D Streuli und Luvit schon.

ViDe3 Monatsdosen gehen nur via Zusatzversicherung, dagegen werden die normalen ViDe3 bezahlt … (und mit 1/2 Flasche pro Monat ist man in ähnlicher Dosierung dabei)

Benerva nicht bezahlt  – Vitamin B Streuli in gleicher Dosierung schon.

Ein grosses Problem scheinen (nach manchen Rezepten, die ich sehe) so genannte Co-Marketing-Produkte zu sein. Da stellt die selbe Firma zwei (oder mehr) Varianten her. Diejenigen die in der Öffentlichkeit beworben werden sind dann nicht (mehr) auf der SL, die anderen schon. Zum Beispiel:

  • Voltaren Dolo – Voltaren (Achtung: die Forte sind gar nicht auf des SL)
  • Zeller Schlaf – Redormin
  • Zeller Entspannungsdragees – Relaxane
  • Hyperval – Remotiv
  • Prefemin – Premens
  • Padma 28 – Padmed Circosan
  • Hyperiforce – Hyperimed
  • Echinaforce – Echinamed
  • Lamisil Pedisan – Lamisil
  • Algifor Dolo Junior Sirup – nicht bezahlt Algifor Junior Sirup schon. (Das kommt so häufig vor, da rufe ich nicht mal mehr an, das tausche ich einfach aus)

überhaupt Ibuprofen Tabletten: Besser man schreibt nur generisch den Wirkstoff und die gewünschte Wirkstoffmenge / Dosierung auf, da hier häufig Formen existieren, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, da dafür freiverkäufliche Formen existieren (bei 200 und 400mg) für die Werbung gemacht wird …

auch nicht ganz verständlich, weshalb auf der SL zum Beispiel von der Folsäure nur die 100er Packung ist, aber nicht die 20er – die man bei Methotrexat Behandlung doch auch braucht.

Kennt ihr noch mehr Beispiele? Postet sie in den Kommentaren!

Wie ein Asylbewerber zum Medikament kommt …

Wie kommt ein Asylbewerber zum Medikament? Wie jeder andere auch, ausser … hmmja.

Die jüngere Frau bringt mir ein Rezept vom Spital für Elevit. Das sind Vitamine, die man in der Schwangerschaft anwendet. Sie sieht zwar noch nicht schwanger aus, aber das muss nichts heissen. Zusammen mit dem Rezept drückt sie mir den Brief von der Krankenkasse in die Hand, da sie – wie sie mir in leidlichem deutsch erklären kann – keine Krankenkassenkarte bekommt.

Gut kann ich heute in der Apotheke bei den meisten Krankenkassen die Versicherungsdeckung einer Person auch via Internet abrufen. Im schlimmsten Fall auch nur mit Name und Geburtsdatum – auch wenn das wesentlich aufwändiger ist. Ich mache das, dabei fällt mir auf, dass sie die Krankenkasse offensichtlich zugewiesen bekommen hat, weil sie Asylbewerberin ist. Deshalb bekommt sie wohl auch keine Karte. Nicht wirklich überraschend ist denn auch, dass sie nur Grundversichert ist, so wie obligatorisch. Keine Zusatzversicherung. Das bedeutet in dem Fall auch: das Elevit wird nicht übernommen, das zahlt nämlich nur die Zusatzversicherung. Auch in der Schwangerschaft. Da hat man zwar ein paar Vergünstigungen wie: keine Franchise, kein Selbstbehalt … aber das nicht.

Ich gehe zurück zur Patientin und versuche ihr die Sachlage zu erklären: Wenn sie die Multivitamine will, dann muss sie sie selber bezahlen.

Nicht wirklich überraschend hat sie kein Geld dafür.

„Gibt es da nichts, was übernommen wird?“ fragt sie.

Leider nicht. Die ganzen Multi-Vitamine werden – wenn überhaupt – nur von der Zusatzversicherung übernommen.

„Ich brauche sie aber, da ich schwanger bin.“

Naja – es sind Vitamine, auch wenn wir einzelne brauchen, die kann man im Normalfall auch ohne Tabletten zu sich nehmen: sie sind in der Nahrung enthalten. Aber – ich sehe das Problem. Ich überlege. Das wichtigste darin, das sie braucht ist wahrscheinlich die Folsäure und das Eisen. Das könnte man sich separat verschreiben lassen, bei denen gibt es Präparate, die von der Grundversicherung übernommen werden.

Die Pharmaassistentin übernimmt den Fall und versucht im Spital anzurufen. Ich mache das aus verschiedenen Gründen sehr ungern. Auch hier zeigt es sich wieder: die Ärztin, die sie hatte ist nicht da und die in der Abteilung, in der die Patientin gewesen ist, ist zu beschäftigt. Immerhin verspricht man zurück zu rufen.

Ich sage der Frau, dass sie am nächsten Tag wieder kommen soll – das könnte etwas dauern.

Später am Tag folgt tatsächlich der Rückruf durch die verschreibende Assistenz-Ärztin selber. Die ist erst mal sehr erstaunt, dass das nicht übernommen wird – auch nicht in der Schwangerschaft. Dass die Patientin das nicht selber zahlen kann, kann sie sich selber denken. Tatsächlich hat sie es vor allem deshalb aufgeschrieben, weil sie denkt, dass die Frau in der Unterkunft wahrscheinlich auch nicht sehr ausgewogen zu essen bekommt. Leider ist sie von meinen Vorschlägen nicht überzeugt. Ändern darf ich deshalb nichts, die Frau soll nur bei eventuell auftretenden Problemen wieder zum Arzt.

Etwas unbefriedigend, weshalb ich mich danach noch etwas mehr damit beschäftigt habe.

Da in der Schweiz die Grundversicherung obligatorisch ist müssen auch Asylsuchende eine haben (gilt übrigens auch für sans-Papiers etc.). Jede Kasse muss sie aufnehmen, sie haben ein Anrecht auf Prämienverbilligung und im Asylverfahren bezahlen oft die Kantone die Prämien – wenn die Bewerber sie nicht selber bezahlen können. In dem Fall bestimmt der Kanton dann aber auch welche Krankenkasse und schränkt die Wahl der Ärzte und Spitäler ein.

Dann steht hier bei migraweb:

Asylsuchende haben in der Schweiz das Recht auf medizinische Basisversorgung. Sie dürfen aber nicht von sich aus einen Arzt oder ein Spital aufsuchen, sie brauchen – ausser in absoluten Notfällen – eine Kostengutsprache des zuständigen Sozialdienstes.

Sie müssen also zuerst den Arzt, der zum Beispiel für das Asylzentrum verantwortlich ist (oder auf einer Liste steht?) aufsuchen. Und eben: es wird nur übernommen, was auf der SL Liste steht (Grundversicherung). Das sollten die Ärzte dann aber wissen …

Vorsicht vor einschränkenden Versicherungsmodellen

Das sorgfältige Lesen des Kleingedruckten vermehrt das Wissen.
Das Nichtlesen trägt zu mehr Erfahrung bei.
Willy Meurer

Das gilt definitiv auch für Krankenkassenverträge – Jetzt weiss ich in der Apotheke mehr – und auch der Patient ist um eine Erfahrung reicher. Er kam letztens in die Apotheke fragen, weshalb er bei seinem Medikament gegen Epilepsie auf einmal 50% der Kosten selber tragen muss.

Das fand ich seltsam aus verschiedenen Gründen. Richtig: Er bekommt ein Antiepileptikum, von dem es Generika gibt, aber – Er bekommt das seit Jahren und ist damit gut eingestellt. Bei einem Wechsel riskiert man hier einen Epileptischen Anfall, da die Bioverfügbarkeit des Nachfolgepräparates unterschiedlich sein kann. Da man das vermeiden will, wechselt man die Therapie nicht einfach so. Sein Arzt hat dann auch weiter das bisherige Medikament aufgeschrieben. Und da er den Austausch nicht ausdrücklich auf das Rezept geschrieben hat, haben wir als Apotheke den Austausch „aus medizinischen Gründen“ abgelehnt. Dadurch sollte eigentlich die 20% Selbstbehalt-Regel nicht mehr greifen, also dass der Patient nur einen 10% Selbstbehalt zahlt anstatt der bei teureren Medikamente mit erhältlichen Generika 20%.

Stattdessen bezahlt er aber 50% Selbstbehalt! So steht es auf der Rechnung der Krankenkasse. Ein bisschen Nachgeforscht – er hat die CSS Profit gewählt, ein Hausarzt-Versicherungsmodell, das eigentlich Sinn macht zum sparen (ich habe selber ein HMO Modell) … das liest sich dann so:

Ihre Vorteile:
• Wahl des persönlichen Hausarztes
• Günstigere Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung
• Gleiche Versicherungsleistungen wie bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
• 10% Prämienrabatt auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung
• 7% Rabatt bei Ausschluss der Unfalldeckung
• Prämienrabatt bei höherer Franchise

Alles klar und nichts ungewöhnliches soweit. Weiter unten in den Versicherungsbedingungen steht dann aber dies:

Verlangen Sie in jedem Fall unaufgefordert ein kostengüstiges Arzneimittel … Es kann sich dabei um ein Generikum oder ein kostengünstiges Originalpräparat handeln. Falls Sie ein auf der Generikaliste geführtes Arzneimittel mit erhöhtem Selbstbehalt (20%) wählen, für welches eine kostengünstigere Alternative angeboten wird, werden die Kosten nur zu 50% vergütet.

Und – da steht es. Schwarz auf Weiss. Aber was ist in so Fällen wie dem beschriebenen, wo man mal nicht einfach so auf ein Generikum wechseln soll? Das steht auch irgendwo in den Unterlagen

Diese Regelung gilt nicht, wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen auf das Originalpräparat mit erhöhtem Selbstbehalt angewiesen ist. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes muss bei der Leistungsabrechnung vorliegen.

Ich habe trotzdem nochmal telefonisch nachgefragt, da die anderen Kassen es in so einem Fall akzeptieren, wenn die Apotheke den Austausch ablehnt. Nicht so die CSS. Da muss ausdrücklich der Arzt auf dem Rezept vermerken: „Aus medizinischen Gründen nicht substituieren“ – NUR dann übernehmen sie es normal.

Also: Bitte schaut Euch bei einem Wechsel der Versicherung die Vertragsbedingungen gut an. Prämienrabatte werden immer durch Einsparungen an anderer Stelle „erkauft“ – und das bedeutet häufig Einschränkungen in der Leistung!

Wenn der Arzt nicht da ist …

Es sind Schulferien in der Schweiz – und was hat die (hier schreibende) Apothekerin dann? Viele Patientenprobleme mit Patienten, deren Ärzte auch in den Ferien sind. Nicht dass ich das ihnen nicht gönnen würde … Ferien sind wichtig und richtig – und mit ein Grund, weshalb ich arbeite. Nur scheinen Ärzteferien bei vielen Patienten immer sehr … unerwartet zu kommen.

Dabei gibt es einige Ärzte, die das lange vorher ankünden. Letztens auf einem Faxrezept einen Stempel gesehen, den ich echt gut fand. Da stand drauf: „Bitte beachten Sie, dass ich vom XX.X. bis YY.X.2018 ferienhalber abwesend bin“ und dazu ein Palmenemoji und eine Sonne. Das stempelt der Arzt auf jedes ausgehende Rezept, schon Wochen vorher. Da weiss man, woran man ist.

Bei anderen stehen die Patienten dafür „plötzlich“ vor einer verschlossenen Tür. Im schlimmsten Fall nicht mal angeschrieben, weshalb der Arzt nicht anwesend ist. Das ist besonders unschön im Fall von selbst-dispensierenden Ärzten, wo die Patienten nur kurz vorbeikommen um ihre Gebrauchsmedikation abzuholen. Die habe ich danach in der Apotheke weil sie ihre Medikamente dringend und jetzt gleich brauchen … und da sie die nie bei uns bezogen haben und ich nicht in der Patientenhistorie nachschauen kann, benötigt das immer erweiterte Abklärungen und Dokumentation bis ich ihnen helfen kann. Ausserdem dürfen sie die bei mir gleich bezahlen, da ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, was das nachträgliche Ausstellen der Rezepte durch diese Ärzte angeht.

Ah – ja. Genau dazu hatte ich noch einen anderen Fall. Da war der auch teils selbstdispensierende Arzt zwar nicht in den Ferien, sondern nur im Wochenende. Auf dem Rezept waren Durogesic Pflaster in höherer Dosierung als bisher verschrieben (bewusst und auch der Patientin bekannt so). Die Patientin beklagt sich bei uns, dass sie seit der kürzlichen Erhöhung unter Schwindel und Übelkeit leidet. Sie fragt, ob wir ihr nicht etwas abgeben können, das dagegen hilft. Diese Beschwerden sind übrigens nicht unüblich beim Beginn einer Behandlung oder bei einer Dosiserhöhung bei so starken Schmerzpflastern. Paspertin wollte ich ihr nicht unbedingt geben, da sie das noch nicht hatte und es momentan unter Beobachtung steht wegen der möglichen Nebenwirkungen. Beim Abklären erfahre ich, dass sie im Spital schon Motilium hatte, also mache  ich ihr einen Vorbezug dafür. … Und am Montag faxt der Arzt das nicht unterschriebene Rezept mit dem Vermerk zurück: „Dafür braucht es kein Rezept.“ Auf Deutsch: Soll sie doch selber zahlen und ich dem hinterherrennen. Hmpf. Danke – für nichts. Der Aufwand, da einen Kribbel und Stempel draufzumachen wäre etwa gleich gross gewesen (und der Arzt darf dafür sogar noch etwas verlangen hier … im Gegensatz zur Apotheke).

Preisliste medizinische Leistungen auf der Kreuzfahrt

Von Alberts Ferien habe ich ein Foto zugeschickt bekommen: ein Aushang der Preisliste des Kreuzfahrtschiffes (MSC Poesia) für medizinische Dienstleistungen.
„Es hat mich ein bisschen erschreckt, dass anscheinend sogar Sachen, die
eigentlich selbstverständlich sein sollte, verrechnet werden.
Wenn man Pech hat, kommen zu den Kosten der Herz-Lungen-Wiederbelebung
(250€) auch noch die Kosten für die Post-Mortem-Versorgung (150€) auf
die Hinterbliebenen zu.“

MSCPreiseArzt

Wer das schlecht lesen kann: da steht (Auszugsweise):

Ärztliche Versorgung in der Krankenstation € 80, ausserhalb € 140 (plus je € 20 ausserhalb der Öffnungszeiten der Station) / Krankenschein ausstellen (für die Rückerstattung von Landausflügen) € 70 / Imtramuskuläre Injektion € 10 / Intravenöse Injektion € 20 / Blutdruckmessung € 20 / Rezept ausstellen € 20 / Behandlung trockener Augen (denke ich :-) ) € 20 / Ohrspülung € 50 / Fremdkörper entfernen € 20 / kleiner Verband anlegen € 20 / grösserer Verband anlegen € 60 / Herz-Lungen-Wiederbelung € 250 / Post mortem Pflege € 150.

Ziemlich deftige Preise. Aber das mag auch daran liegen, dass Kreuzfahrtschiffe eigene „Gesetze“ haben – das fängt schon an bei der Frage, nach welchem Land das jetzt gehen soll: wo sie gebaut wurden? wo sie ablegen? wo sie gerade sind? Dementsprechend wird das auch mit der Krankenkasse wohl schwierig. Und gratis … gratis ist  ja heute gar nichts (mehr) … ausserdem – was heisst schon selbstverständlich?

Apotheken in der Schweiz und Impfungen

Donna und ihr Mann gehen auf Weltreise und ich schaue dafür ihre Impfungen an. Wir haben in der Apotheke ein tolles Programm dafür, in dem man die bisherigen Impfungen und Impfdaten eintragen kann, ausserdem, was man schon durchgemacht hat, und ob man auf Reisen geht oder es sonstige Umstände gibt, für die weitere Impfungen empfohlen sind. Es zeigt einem dann an, welche als nächstes empfohlen sind. Interpretieren muss man es dann allerdings selber. Für ihren Mann war Tetanus wieder nach, ausserdem Hepatitis A, (für sie ebenfalls) und Gelbfieber. Da sie nach Südamerika gehen, da ist es schwer empfohlen und für manche Länder sogar vorgeschrieben.

Ich schlage ihr deshalb vor, die Impfungen am Tropeninstitut zu machen. Die haben zwar seltsame Öffnungszeiten, aber sie dürfen gegen Gelbfieber impfen (nicht alle Ärzte dürfen das) und machen dann grad die anderen nötigen Impfungen mit.

Als Donna ihren Mann informiert, meint der, er hätte schon einen Termin dafür bei seinem Hausarzt gemacht und sie auch gleich mit angemeldet. Also ruft sie beim Arzt an und fragt, ob sie diese Impfungen dann machen können – sie zählt sie auf. Antwort: „Ja!“.

Donna: „Sind Sie sicher, dass sie alle machen können? Die Apothekerin hat gemeint Gelbfieber sei manchmal nicht möglich?“

„Da muss ich nachfragen.“ … (etwas später) „Nein. Gelbfieber impfen wir nicht.“

Beide Termine wieder abgesagt und sie sind doch ins Tropeninstitut gegangen.

Ich wollte das nur zeigen: so ein Umweg über die Apotheke zur Reisevorbereitung ist manchmal auch eine Abkürzung. Wir können die Impfpässe kontrollieren und anhand des Reiseziels die benötigten Impfungen empfehlen (Ja – eine kostenpflichtige Dienstleistung), so dass das nachher der Arzt nicht mehr machen muss. Das ist eine Zeitersparnis: bei uns in der CH wird ja der Arztbesuch nach Tarmed und gebrauchter Minuten abgerechnet. Und wir vermeiden Folgebesuche: nicht nur, dass man vorher schon dem Arzt mitteilen kann, was für Impfstoff bestellt werden muss, sondern manchmal (wie hier) auch direkt den Spezialisten zuweisen. Und seit neuerem dürfen wir gewisse Impfungen ja auch in der Apotheke selber machen: so wie Hepatitis A und B oder FSME. Sehr praktisch, finde ich!

Welche Apotheke wo was dürfen findet man auf Impfapotheke.ch

In der Mehrheit der Kantone können Apothekerinnen und Apotheker nun unter gewissen Umständen gesunde Erwachsene impfen. Die Impfbewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker vergeben die Kantone. Derzeit ist das Impfen in der Apotheke in 19 Kantonen möglich. Im Tessin erfolgt das Impfen vorerst noch mit ärztlichem Rezept für den Impfstoff. Schwangere Frauen und Patienten, die sich in regelmässiger ärztlicher Behandlung befinden, sollen sich weiterhin bei Ihrem behandelnden Arzt impfen lassen.