Gültigkeit von Rezepten

Kunde: „Wie kann mein Dauerrezept abgelaufen sein?!? Der Doktor hat gesagt, ich muss das Medikament für immer nehmen!“.

Kunde: „Sie haben mir nur 1 Packung gegeben, auf dem Rezept steht aber 10 Packungen!“

Apothekerin: „1 OP heisst nicht zehn (10) Packungen, sondern 1 (eine) Original Packung“

Derartige Situationen kommen in der Apotheke gelegentlich mal vor, darum hier ein paar Erläuterungen:

Wie lange ist das Rezept gültig? (gilt für die Schweiz – kann kantonale Unterschiede haben – die aktuelle Situation findet sich in dem neuen Post von September 2016.

Die Angaben hier stimmen nicht mehr – seit 2008 wurden diverse Vorlagen überholt. 

Nach dem Ausstellen ist ein Rezept in der Regel 1 Jahr lang gültig, d.h. das Medikament kann innerhalb dieses Jahres bezogen werden. Ausnahmen: Antibiotika und andere Antinifektiva und derartiges: denn: braucht der/die Kundin das nach so langer Zeit wirklich noch?

Mehrfachbezüge auf ein Rezept sind möglich in diesen Fällen:

  1. Es ist ein Dauerrezept, dann ist es (ab Ausstellungsdatum) 6 Monate gültig – soll es länger oder kürzer sein, muss der Arzt das draufschreiben. Maximal darf es aber auch nur 1 Jahr gültig sein.
  2. Es ist die Anzahl Repetitionen angegeben (z.B. ad rep 3x = 3 mal zu wiederholen), dies darf innert des Jahres bezogen werden.

  3. In Ausnahmefällen kann der Apotheker auf ein Rezept, das bereits bezogen wurde noch eine Packung abgeben. Ausser es steht drauf, dass das nicht gemacht werden darf: „ne rep“ oder es ist ein Betäubungsmittel oder Medikament der Liste A – das bedeutet: verschärft rezeptpflichtig.

Es macht Sinn, dass man – auch bei chronischen Erkrankungen, wenn man seine Medikation kennt, einmal jährlich zum Arzt zur Kontrolle geht. Darum diese Einschränkungen.

Für Betäubungsmittel gilt:

Betäubungsmittel-Rezepte sind nur für eine einmalige Abgabe und nach der Ausstellung 1 Monat lang gültig. Betäubungsmitteldauerrezepte sind für den Bedarf von 1 Monat gültig. In Ausnahmefällen können sie für 3 Monate ausgestellt werden.

Das obige stammt aus der Apothekenverordnung 349.100. Darin wird im Artikel 20, Absatz 3 folgendes festgelegt:

Repetition und Gültigkeitsdauer von Rezepten17)

§ 20.17) Ein Rezept kann in der Regel wiederholt ausgeführt werden, es sei denn, es betreffe Betäubungsmittel, oder verschärft rezeptpflichtige Arzneimittel, oder die Ärztin oder der Arzt untersage die Wiederholung durch einen entsprechenden Vermerk.

2 Lässt die Häufigkeit der Wiederholung Verdacht auf Missbrauch oder Irrtum aufkommen, so ist die Apothekerin oder der Apotheker verpflichtet, sich mit der Ärztin oder dem Arzt oder dem Gesundheitsamt ins Einvernehmen zu setzen. In solchen Fällen ist sie oder er berechtigt, das Rezept zurückzubehalten.

3 Rezepte haben eine Gültigkeitsdauer von in der Regel einem Jahr ab Ausstellungsdatum, sofern auf dem Rezept nichts anderes vermerkt ist.

Betäubungsmittelrezepte haben eine Gültigkeit von höchstens einem Monat abAusstellungsdatum (mitAusnahmen gemäss Art. 48 der eidg. Betäubungsmittelverordnung, BetmV).

Servicewüste und Bedienungsnotstand?

Obwohl ich sehr wenig einkaufen gehe (nur das Nötige halt) und nicht einfach nur „shoppen gehe“, kommt es natürlich zu Begegnungen mit allen Sorten von Verkäufern oder meist Verkäuferinnen.

Grundsätzlich sind die ja ganz nett und höflich – mehr Engagement kann man an einer Reihenkasse in Coop oder Migros auch kaum verlangen – aber bei Läden, wo es wichtig ist, dass man nicht nur einkassiert, sondern bedient, da hatte ich schon ganz andere Erfahrungen.

Ich bin mir bewusst, dass es manchmal schwierig ist, den Eindruck, den man als Verkäufer auf den Kunden macht abzuschätzen. Man kauft ja nicht als Kunde im eigenen Laden ein.

Dennoch gibt es da ein paar Dinge die wichtig sind.

1.       Das Aussehen des Verkäufers. In der Apotheke gehört dazu ein sauberer weisser Schurz, in der Drogerie sicher noch dass man geschminkt ist. Allgemein aber soll die Kleidung sauber und die Aufmachung gepflegt sein. Wer das nicht hinbringt, gehört nicht in den Verkauf und Kundenkontakt – ausser vielleicht noch als Telefonverkäufer.

2.       Aufmerksamkeit. Wenn ein Kunde den Laden betritt, sollte man ihm zumindest signalisieren, dass man ihn bemerkt hat. Vielleicht will er sich ja noch selbst etwas umschauen, aber ein „Guten Tag“ oder „Grüetzi“ zeigt doch die Bereitschaft an, da zu sein.  Je nachdem genügt auch Augenkontakt und Lächeln. Gar nicht geht es, den Kunden zu ignorieren, wegzulaufen, einfach mit der Kollegin oder am Telefon weiterzuquatschen – vor allem, wenn es deutlich ist, dass es sich um ein Privatgespräch handelt. Ich habe schon Läden verlassen, weil die Verkäuferin mich keines Blickes gewürdigt hat, sogar noch als ich mit einer Frage zu ihr kam.

3.       Freundlichkeit: Begrüssung natürlich (hatten wir eben) und dann noch „Danke“ und „einen schönen Tag“ oder etwas ähnliches. Irgendwo scheint das Danke, Bitte und derartiges heute immer mehr in Vergessenheit zu geraten. Klar, man hat nicht immer einen guten Tag. Aber das darf man nicht an den Kunden auslassen. Wenn man schon nicht sehr freundlich sein kann, dann zumindest höflich.

4.       Engagement – das ist ein plus, wenn vorhanden. Das bedeutet, dass man auf Fragen nicht nur antwortet „Ich weiss nicht“, sondern auch noch „aber ich frage jemanden / hole jemanden, der das weiss“. Dass man telefoniert im Partnergeschäft, ob man den Artikel, den es nicht mehr gibt, eventuell dort erhält und so weiter.

Jemand hat mal versucht meine Mutter zu beleidigen, indem sie ihr sagte, sie habe „halt eine Verkäuferinnenmentalität“. Also ich würde das eher als Kompliment nehmen. Kundenkontakt liegt bei weitem nicht allen – das ist harte Arbeit.

Als Kunde sollte man aber auch daran denken: „Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück!“

In dem Sinne: habt ihr noch etwas anzumerken?

Übrigens …

…. falls sich jemand gefragt hat, warum ich heute erst am Abend ein Post aufgeschaltet habe …

das liegt daran, dass heute Morgen mein Kuschelbär 15 Minuten bevor mein Arbeitstag anfing (!) mich mit den Worten „Oh. Der Wecker ist nicht ab.“ aufgeschreckt hat.

Ich war dann trotzdem nur 3 Minuten zu spät im Geschäft.

So ganz klar, wie das gegangen ist, dass ich den Weg, für den ich sonst mindestens 20 Minuten brauche in so kurzer Zeit geschafft habe (inklusive vorher was anziehen) weiss ich auch jetzt noch nicht so genau. Vielleicht kann man das Raum-Zeit Kontinuum wirklich etwas falten.

(mit)leidiger Verwalterkram

Nachdem ich es lange genug vor mich hingeschoben habe, war es wieder mal an der Zeit, den säumigen Zahlern nachzugehen. Das gehört (leider) auch zu meiner Arbeit, genau wie das Bedienen und Beraten der Kunden, die Kommunikation mit den Ärzten und die Abrechnung mit den Krankenkassen.

Im Normalfall haben wir nicht viele, die ihre Rechnungen nicht zahlen, ganz einfach aus dem Grund, weil wir die Krankenkassendeckung beim Bezug eines Rezeptes so schnell wie möglich abklären und die Medikamente, die nicht übernommen werden gleich zahlen lassen. Trotzdem gibt es manchmal Fälle, wo die Krankenkasse uns ein Medikament nicht zahlt oder – was schlimmer ist, dass sie das Begleichen mehrerer Rechnungen verweigert, weil der Patient die Krankenkassenprämien nicht bezahlt hat.

Die Ursache dafür kann teilweise ziemlich tragisch sein, wie ich bei einer unserer Kundinnen erfahren musste. Sie lebt mehr schlecht als recht von ihrer AHV und leidet an mehreren chronischen Krankheiten. Jetzt ist ihr erwachsener Sohn (wieder) bei ihr eingezogen, offenbar weil er sich keine eigene Wohnung mehr leisten kann und lebt auch noch von ihrem wenigen Geld, weil er keine Arbeit hat – und angeblich zu stolz ist, zur Arbeitslosenkasse zu gehen. Das kann ich noch halbwegs begreifen, was ich nicht verstehe ist, dass er offensichtlich ist nicht zu stolz ist, seiner alten Mutter auf der Tasche zu liegen.

Jedenfalls kam es, wie es muss, wir kriegen von der Krankenkasse nicht nur die Rückweisung der gesamten Monatsrechnung, sondern auch den Brief, dass ihre Leistungen bis auf weiteres sistiert seien.

Ich rede sowohl mit der Patientin, als auch mit dem Sohn, um nach möglichen Lösungen zu suchen, aber ohne Erfolg. Am Schluss entscheidet die Frau gegen meinen und den Rat des Arztes gar keine Medikamente mehr zu nehmen.

…. (irgendwie frage ich mich, wie sich der Sohn wohl fühlt, wenn wegen ihm seine Mutter im Spital landet oder gar stirbt).

Jetzt nach einem halben Jahr ist die Situation immer noch die gleiche. Nun muss ich sie leider auch noch betreiben, etwas, was ich gar nicht gerne mache, aber ich muss ja den Angestellten auch die Löhne zahlen können.

Aber wahrscheinlich ist das sowiso ein Fall, den ich als „fond perdu“ anschauen muss.

Ist die Apothekerin da?

Telefon.

„…Apotheke, Pharmama am Apparat.“

Kundin: „Ist das die Apotheke?“

Pharmama: „Ja, da sind sie richtig.“

Kundin: „Sind Sie die Apothekerin?“

Pharmama: „Ja, bin ich.“

Kundin: „Ok, gut. Haben sie Supradyn gerade als Aktion?“ ...

….

„Ich muss unbedingt mit dem Apotheker sprechen.“ sagt die Kundin zur Drogistin. Die verweist sie an mich.

Ich: „Um was geht es denn?“

Kundin: Wie bekomme ich einen Lippenstiftfleck aus meiner Handtasche wieder raus?“

Ich: Ummm, entschuldigen Sie, aber da muss ich die Drogistin fragen, die kennt sich mit Fleckenentfernung besser aus.“

….

Drogistin holt mich zu einem Kunden:

Kunde: „Ist der Inhaber da?“

Ich: Nein, tut mir leid, aber der kommt nur sehr selten vorbei. Kann ich Ihnen vielleicht helfen?“

Kunde: „Eigentlich wollte ich ihn fragen, ob ich ein Sonnencreme-muster für den Rucksack haben kann.“

….

Das sind nur 3 Situationen, die wir letzhin hatten. Für keine der 3 hätte es die Apothekerin oder den Chef allgemein gebraucht. Trotzdem fragen die Leute oft direkt danach.

Ich bin noch so glücklich wenn ich über medizinische oder Krankenkassen-betreffende Fragen Auskunft geben kann, aber derartiges wie oben empfinde ich irgendwie als Leerlauf.

Ich glaub‘ ich hab‘ den falschen Job

… jedenfalls wenn ich die Bilder anschaue von Google in Zürich.

Dazu kann ich nur sagen: wow.


Und allem Anschein nach sind die Bilder wahr. So sagt es jedenfalls Snopes, das man sonst als Internet-Standardwerk für Urban Legends heranzieht.

Oben im Bild: Die Rutsche von Stock zu Stock (offensichtlich gibt es auch eine Feuerwehrstange) der Aquariumsraum zum Erholen. Nicht dargestellt (aber die Bilder finden sich auf Snopes): der Spielraum, die Bibliothek, der Spa (wo man sich von Profis massieren lassen kann), der Billiardraum, der Kommunikationsraum, usw usw.

Mitarbeiter von Google geniessen auch folgende Privilegien: gratis Cafeteria Essen, jährliche Skiausflüge, gratis Wäscheservice, eine firmeneigene Kindertagesstätte, Hundefreundliche Büros und ein Betriebsarzt.

Hmmmm … könnten die vielleicht auch eine Apothekerin brauchen?