Und in den Apotheken in Deutschland?

Ich habe ja ein bisschen über die Zustände bei uns in der Schweiz Anfang Januar mit den Krankenkassen, aber ich muss sagen, dass ich die Apotheker in Deutschland mit den neuen Vorschriften und Änderungen auch bedauere.
Vielleicht bekomme ich ja noch den einen oder anderen Kommentar, der mir die folgenden Beobachtungen in den Medien bestätigen kann:

Da wären einmal das neue Gesetz betreffend der Normgrössenverordnung: Man sollte denken, dass die Angabe der erlaubten Packungsgrössen-spanne das vereinfachen würde, was jetzt von der Kasse übernommen wird und was nicht  (im Gegensatz zu den Problemen von vorher)– aber wenn natürlich die Hersteller (absichtlich?) falsche Angaben an die Computersoftwarehersteller der Apotheken macht, was gesetzlich von der Krankenkasse übernommen wird, dann wird es … schwierig.

Alle Präparate mit gleichem Wirkstoff gelten innerhalb der Spanne um die N-Größe als austauschbar – selbst dann, wenn nicht genau die gleiche Tablettenzahl enthalten ist, also beispielsweise 95 statt 100 Stück.
Substituiert werden kann auch, wenn statt N1, N2 oder N3 eine definierte Tablettenzahl verordnet ist. Allerdings muss dann exakt die verordnete Menge abgegeben werden – es sei denn, die Stückzahl liegt wieder innerhalb einer N-Spanne.
Produkte die Tablettenmengen ausserhalb der Spanne haben, werden nicht übernommen von der KK

Dann die Möglichkeit dem Patienten weiterhin „sein“ bisheriges Generikum abzugeben – statt das wo die KK einen (neuen) Vertrag mit einem Hersteller hat. Das geht neu tatsächlich, allerdings muss der Patient es in der Apotheke selbst zahlen und es dann zur Abrechnung der Krankenkasse einschicken. Wieviel dann daran gezahlt wird, das ist alles andere als klar.

Die Kassen raten dem Patienten auch glatt ab das zu machen, respektive: er soll sich in der Apotheke vorrechnen lassen, wieviel er davon im Endeffekt selber zahlen muss, denn die Krankenkasse zieht eine Menge davon ab.

Und so funktioniert das dann: Die Apothekenmitarbeiter suchen das regulär abzugebende Arzneimittel aus der Software heraus und ziehen zunächst Zuzahlung, Kassenabschlag, Herstellerrabatt, Großhandelsabschlag ab. Dann wird für den gegebenenfalls bestehenden Rabattvertrag noch ein pauschaler Betrag abgerechnet, der sich nach Abgabepreis gestaffelt ist: Bis 30 Euro werden 5 Euro verrechnet, bis 60 Euro 20 Euro, bis 120 Euro 40 Euro, bis 240 Euro 80 Euro und darüber hinaus 160 Euro. Bei den günstigeren Medikamenten kann es da tatsächlich sein, dass man im Minus landet, also gar nichts bekommt – dafür kann man aber dann den Verwaltungsaufwand von 5 Prozent den die Krankenkasse auf den verbliebenen Betrag abzieht auch vergessen :-) … Der Patient darf dann im Folgequartal mit der Erstattung rechnen.

Und dann noch das: Nicht nur unkorrekte Meldungen von Herstellern haben im Zusammenhang mit der neuen Packungsgrößenverordnung zu Fehlern in der Apothekensoftware geführt. Seit Jahresbeginn werden auch einige apothekenpflichtige Arzneimittel, die bei bestimmten Krankheiten von den Kassen übernommen werden, nicht mehr als erstattungsfähig angezeigt.

(Quelle: apotheke-adhoc.de, diverse Artikel)

Und jetzt bin ich mal ruhig und lasse den Apothekern in Deutschland das Wort.

Krankenkassen-Start-Probleme

Ausruf eines bei der Intras  versicherten Kunden:

„Was? Weshalb muss ich das hier bezahlen? Ich bin versichert! Ich werde mich bei der Versicherung über sie beklagen, warten sie nur!“

Oh ja, bitte machen sie das (und lesen sie das nächste Mal den Vertrag, den sie unterschreiben gut durch). Im letzten Herbst hat die Krankenkasse die Information betreffend dieser Versicherungsänderung verschickt … aber das scheint nicht bei allen angekommen zu sein. Naja, der Brief schon, aber die Info nicht.

Heute hatten wir gleich 3, die aus allen Wolken gefallen sind, als wir es ihnen gesagt haben.
Schön auch bei solchen mit Dauerrezepten. Damit die Kasse das zahlt, verlangt sie im Normalfall das Rezept und den Zahl-Beleg … und das Rezept ist ja eigentlich schon bei der Krankenkasse (wie gesagt: Dauerrezept). Damit der neu selbst zahlende Kunde das aber auch rückerstattet bekommt, muss ich das Rezept (das eingescannt und abgelegt wurde) wieder aus den Tiefen des Computers holen und ausdrucken– das dauert. Das plus die Erklärungen … und das ist noch nicht alles.

Momentan herrscht auch so das halbe Chaos was die Abrechnung mit der Krankenkasse betrifft.

Viele Kassen haben noch keine Karten verschickt und bei manchen, die das haben, kann man Deckungskontrolle über das Internet noch nicht machen, weil die neusten Daten anscheinend noch nicht online sind. Auf das gleiche lässt sich das Problem zurückführen, dass ich bei manchen Kunden, wohl eine Covercard-Abfrage machen kann, das mir als versichert und gedeckt anzeigt – aber das gar nicht mehr stimmt! Ich konnte das sehr schön bei meiner eigenen ehemaligen Krankenkasse verifizieren.

Das bedeutet, ich muss jedesmal (trotzdem) fragen: „Hat ihre Krankenkasse gewechselt?“ und wenn ja, dann bräuchte ich einen Beleg, dass sie neu dort versichert sind. Ich nehme auch irgendwas, z.B. die Rechnung der Kasse mit ihrer Policennummer drauf.

Und ganz toll ist die eine Person, die zwar tatsächlich eine neue Karte hat, die ich aber per Internet nicht abrufen kann – und wo mir die Krankenkasse nachher am Telefon sagt, sie sei gar nicht bei ihnen versichert, wegen irgendwelcher Probleme.
Und die alte Krankenkasse erzählt mir, dass sie auch nicht mehr bei ihnen versichert ist.
Das gibt einen netten Telefonanruf: „Hallo, sie haben im Moment laut Auskunft der Krankenkassen keine Versicherung. Bitte kommen sie die bezogenen Medikamente bei uns bezahlen … und melden sie sich gleich bei einer Kasse an.“

Hoppla.

Also ich bin froh, wenn sich das wieder etwas normalisiert.

Der Vorteil der Hausapotheke

Nein, nicht von der Zuhause, die man im Apothekenschrank hat, sondern die Apotheke, wo man nach Möglichkeit alle seine Medikamente holt …

Telefon von der Frau eines unserer Patienten. Sie ist beunruhigt, weil ihr Mann sich nicht wie er selbst benimmt und irgendwie „neben sich steht“.
Sie will wissen, ob das neue Antibiotikum, das er bekommen hat die Ursache dafür ist.

Ich schaue sein Dossier an.
Er nimmt Tegretol, ein Antiepileptikum (Carbamazepin)– und ist damit seit einigen Jahren stabil.

Das Antibiotikum das er neu nimmt? Erythromycin.
Das Problem ist, dass das Antibiotikum den Abbau von Tegretol in seinem Körper drastisch reduziert – was dann praktisch eine Überdosierung von Tegretol für ihn bedeutet. Kein Wunder benimmt er sich so seltsam, wegen der geringen Therapeutischen Breite (dem Bereich zwischen der noch wirksamen Dosis und der Grenze zur Vergiftung) müssen Antiepileptika genau eingestellt werden und bei Änderungen irgendwelcher Art muss man gut aufpassen.

Warum wir das nicht bemerkt haben?
Weil er das Antibiotikum nicht bei uns, sondern in einer anderen Apotheke eingelöst hat. Und verschrieben wurde es ihm nicht vom Hausarzt – der Ferien hatte – sondern im Notfall im Spital.

Was macht man in so einem Fall? Ich habe hier geraten das Antibiotikum zu stoppen und mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen wegen einem Ersatz. … und es das nächstemal entweder bei uns beziehen und unbedingt zu sagen, dass er Antiepileptika nimmt.

Nicht ganz richtig angeschrieben

Dass wir gelegentlich unabsichtlich auf der nicht ganz legalen Seite operieren in der Apotheke und Drogerie habe ich schon beschrieben im Bereich Heilmittel und Nahrungsergänzungen. Wie kompliziert die Chemikalien nach neuem Chemikaliengesetz angeschrieben werden müssen auch schon.

Nun. Hier haben wir ein Problem, das in beide Kategorien fällt: Zitronensäure

Zitronensäure brauchen wir noch gelegentlich in der Drogerie. Es wird für verschiedenen Sachen eingesetzt. Einerseits als Konservierungsmittel (dann fällt es unter das Lebensmittelrecht), andererseits zum Putzen / Entkalken (dann fällt es unter das Chemikalienrecht), selten auch in Rezepturen (dann fällt es unter das Arzneimittelrecht).

So wie im Bild wird es verkauft. Wir beziehen die 40g Päckchen von unserem Chemikalien- und Tee-Lieferanten. Aber eigentlich sind sie so nicht korrekt angeschrieben.

Mal sehen, was wir da alles drauf haben:

„Zitronensäure wasserfrei“ in 3 Sprachen. – nach Chemikalienrecht

Acidum citricum anhydricum PhEur – nach Arzneimittelrecht

E-330 – nach Lebensmittelrecht

„Diese Substanz ist nicht zur direkten Einnahme bestimmt, Verwendung als Konservierungsmittel …“ in 3 Sprachen – Lebensmittelrecht

Das Gefahrensymbol für Reizend, samt Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in 3 Sprachen – Chemikalienrecht

Es ist ja schön, dass da alles drauf steht, aber eigentlich … darf es das nicht. Es ist entweder nach Chemikalienrecht ODER nach Lebensmittelrecht ODER nach Arzneimittelrecht anzuschreiben – und nicht alles gleichzeitig. Eigentlich müsste ich den Kunden jeweils fragen: „Für was brauchen sie es?“ und müsste es dann nach einem der 3 Varianten anschreiben.

Und die Zitronensäure ist nicht das einzige,

Wundbenzin ist ein Arzneimittel, Etikette gemäss Arzneimittelrecht (Pharmakopöa) (keine Chemikalienetikette)

Fleckenbenzin fällt unter das Chemikalienrecht, also Chemikalienetikette mit Gefahrensymbolen

Ladenschluss

Kunde kommt beim Schliessen der Apotheke angerannt.
Kunde: „Sie haben schon geschlossen?“
Pharmama: „Ja, wir schliessen um 7 Uhr.“
Kunde: „Aber es ist erst 2 Minuten nach 7. Bleiben sie nicht ein paar Minuten länger offen, für all die, die spät dran sind?“
Pharmama: „Nein. Sorry.“
Kunde: „Nun, das ist aber nicht gerade guter Service. Sie sollten noch ein paar Minuten länger offen bleiben. Nur für den Fall!“

Pharmama (denkt): Nein, Sie sollten während der 11 Stunden, die wir am Tag offen haben kommen!

Und was wollte er? – Traubenzucker.

A fonds perdu

Ich habe glaub schon einmal erwähnt, dass die Zahlungsmoral ziemlich schlecht ist – und gegen Ende Jahr wird das oft schlimmer.

Immer wieder bekommen wir von der Abrechnungsstelle Belastungen, weil der Patient seine bezogenen Medikamente trotz Mahnungen nicht bezahlt hat.

Es gibt dann die Möglichkeit das mittels Inkassobüro weiterzuverfolgen (Betreibung etc.) … und als kleine Warnung: Apothekenrechnungen stehen bei so Sachen ziemlich weit oben in der Priorität – also, wenn jemand Schulden hat bei uns und beim Mechaniker, werden unsere Schulden – so denn Geld vorhanden – vorher eingetrieben und bezahlt.

Aber wer will schon eine Betreibung?

Jedenfalls, diesen Fall kann ich jetzt schon ad acta legen: Unsere Abrechnungsstelle schickt uns mit der Belastungsanzeige gleich die Konkursmeldung des Patienten mit.

Autsch. – Nicht dass unsere Rechnung diesmal sehr hoch gewesen wäre – weniger als 20 Franken.

Na denn: noch ein à fonds perdu.