Darf ich Ihnen einen Polymedikations-check anbieten?

Der Polymedikationscheck ist eine Dienstleistung in Schweizer Apotheken, die die Apotheken als direkter Leistungserbringer gegenüber der Krankenkasse auf ähnliche Stufe wie die Ärzte stellt.

Wer täglich mehrere Medikamente nehmen muss, verliert leicht den Überblick. Je mehr Medikamente desto schwieriger wird es, sie nicht nur zu nehmen, sondern auch sie richtig zu nehmen. Die richtige Menge zum richtigen Zeitpunkt – vor, zum, nach dem Essen, Morgens, mittags, abends, vor dem Schlafen, bei Bedarf…

Bei dem Polymedikationscheck nimmt sich der Apotheker (die Apothekerin) extra Zeit, zusammen mit dem Patienten seine Medikamente gründlich durch zu gehen.

Dabei wird angeschaut, weshalb ein Medikament genommen wird – gelegentlich findet sich wieder eines, das nur aus reiner Gewohnheit weiter verschrieben und genommen wurde, Manchmal lässt sich der Einnahmeplan vereinfachen, Manchmal findet man Wechselwirkungen, die einen Wechsel nach sich ziehen. Wichtig ist es auch zu zeigen, was passiert, wenn man ein Medikament vergessen hat zu nehmen, was man dann tun soll, wenn man es merkt – und bei welchen das wichtig und bei welchen das nicht ganz so schlimm ist.

Insgesamt soll dies die Einnahmetreue des Patienten verbessern helfen. Bei manchen Medikamenten reicht es schon eine einzige zu vergessen und es hat üble Auswirkungen.

Einmal im Jahr können wir das der Krankenkasse abrechnen – und brauchen kein Rezept vom Arzt dazu. Ab 4 Medikamenten während mindestens 3 Monaten genommen, übernimmt die Krankenkasse diesen Check.

In manchen Ländern wie Grossbrittanien ist der Polymedikationscheck (dort MUR Medicines Use Review genannt) sogar Pflicht, in anderen, wie Amerika auch nur Kür (dort heisst das CMR Comprehensive Medication Review)

Die Schweiz bietet den Polymedikationsscheck PMC seit 2010 an … bis jetzt aber eher zögerlich. Ich verstehe die Probleme, die die Apotheker damit haben: eine (neue) Dienstleistung zu verkaufen und eine im Wert von 48.60 Franken ist nicht einfach – das muss man manchen Patienten erst mal schmackhaft machen. Dazu kommt, dass man für etwas, das von der Krankenkasse übernommen wird nicht unbedingt Werbung machen darf – also fallen allgemeine Fernseh- Zeitschrift- und Radiowerbung weg. Bleibt nur noch die Leute direkt zu fragen – in der Apotheke. Aber es gibt ja noch andere Ideen:

Stellt Euch das vor, wir könnten ja dafür wie die Vertreter früher von Tür zu Tür gehen um es bekannter zu machen:

„Guten Tag! Hätten Sie heute Interesse an einem PMC? Ich könnte rasch hineinkommen und Ihnen meine Dienstleistung demonstrieren. Nur 15 Minuten ihrer Zeit für ein gesünderes, glücklicheres Sie. Blick auf die Packung Sortis auf dem Küchentisch Ah, ich sehe, Sie nehmen ein Statin. Haben Sie gewusst, dass …? (Tür schlägt zu)

„Guten Tag liebe Frau. Kann ich Ihnen zeigen, wie praktisch so ein PMC ist? Damit kann es Ihnen im Nu besser gehen! Nehmen Sie zu viele Medikamente? Haben Sie Wechselwirkungen von all den Tabletten, die Sie 6 x täglich nehmen müssen? Verspüren Sie Nebenwirkungen? Mit dem PMC können wir all diese unangenehmen Nebeneffekte reduzieren, Sie müssen weniger Medikamete nehmen und so können Sie den Tag besser geniessen. Darf ich hinein kommen?“ (Tür schlägt zu).

Oder richtig mutig:

„Gehören Sie zu den vielen, die vielleicht demnächst sterben werden? Ich bin der Syrio Forel der Apotheke und ich sage: „Nicht heute!“. In nur 15 Minuten ihrer Zeit kann ich ihnen zeigen, wie praktisch der PMC ist und wie ich mit seiner Hilfe auch ihr Leben retten kann!“ Ich höre: Brutus! Fass!) und renne um mein Leben …

Oder vielleicht so:

„Haben Sie Medikamente? Kann ich ihnen helfen, sie richtig zu nehmen?“

Echt, ich finde das PMC eine sehr gute Sache … ich bin einfach nicht gut darin, das zu verkaufen. (Und das oben sollte kein Hinweis an meine Arbeitgeber sein, das so einzuführen!). Ich weiss, wie wichtig das ist – es hängt auch davon ab, dass gezeigt wird, dass das einen positiven Effekt hat, damit es auch weiterhin von der Krankenkasse übernommen wird. Die Tatsache, dass die anscheinend schon bei einigen eingesandten PMCs als „nicht genügend“ reklamiert haben (und offenbar nicht bezahlt?) hilft mir da auch nicht.

Vielleicht ist das ein Aufruf an die Patienten da draussen: Das gibt es, das ist eine gute Sache, das ist die Gelegenheit die Medikamente mal zusammen mit einer Fachperson, die sich richtig Zeit nehmen kann durch zu gehen und anzuschauen, ob man da nicht etwas vereinfachen könnte, ob es Probleme damit gibt und wie man die umgehen kann.

Ich finde, das sollte man nutzen.

Also: fragt in der Apotheke danach. Auch damit sich die Apothekerin nicht wie eine Bittstellerin vorkommen muss.

Info des Apothekerverbandes über den PMC: http://www.pharmasuisse.org/DE/dienstleistungen/themen/seiten/polymedikationscheck.aspx

Ein Apotheker ist nicht Erfüllungsgehilfe des Arztes

ein Apotheker ist „nicht der Erfüllungsgehilfe des Arztes“, der sich auf seine ärztliche Therapiehoheit berufen könne. Arzt und Apotheker bildeten vielmehr eine „Behandlungsgemeinschaft“, woraus sich für den Apotheker eine formale und auch eine inhaltliche Prüfungspflicht ergibt, bevor ein Apotheker ärztlich verordnete Rezepte bedienen darf.

Ja – derartiges habe ich auch schon geschrieben – zuletzt in der Umfrage auf dem Blog, ob man bei einem Rezept mit Unklarheit in der Diagnose den Arzt anrufen und nachfragen sollte.

Obiges Zitat stammt übrigens aus einer aktuellen Urteilsverkündung aus einem deutschen Fall. Im langjährigen Gerichtsfall wurde ein Apotheker angeklagt und jetzt auch verurteilt

Ich finde den Fall etwas unglücklich und sympathisiere mit dem Apotheker, dem selbst das Gericht ein recht mildes Urteil auferlegt hat –

Verurteilt wurde er wegen unerlaubten Handelstreibens durch Abgabe von Betäubungsmitteln, Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept zu drei Jahren Haftstrafe. Er behält aber seine Berufsbewilligung und kann danach weiter arbeiten.

Das hört sich jetzt reichlich übel an, aber man sollte den Hintergrund der Geschichte mit einbeziehen:

Der Apotheker (übrigens in meinem Alter) hat vor etwa 15 Jahren die Apotheke seines Vaters übernommen (das muss dem Fall sehr bald nach dem Studium passiert sein). Im selben Haus ist eine Arztpraxis mit einer Genehmigung für die Substitutionsbehandlung von bis zu 100 Patienten. Der Arzt hat Betäubungsmittelrezepte ausgestellt – und der Apotheker hat sie beliefert. Auch nachdem ihm mit der Zeit auffallen musste, dass da einiges nicht stimmte: die Höchstmengen wurden ohne entsprechende Kennzeichnung überschritten, die vorgeschriebenen Einnahmehinweise für den Sichtbezug gab es nicht. Auf Privatrezepten wurden für Erwachsene (noch vor der Zulassung dafür) grosse Mengen Ritalin verordnet. Die Medikamente wurden direkt in die Praxis geliefert – die neben der Substitutionsbehandlung einen florierenden Schwarzmarkthandel für die Medikamente aufzog.

Während der polizeilichen Vernehmung hat der Apotheker übrigens ausgesagt, mehrfach den Kontakt zum Arzt gesucht zu haben, von diesem jedoch äußerst herrisch abgewiesen worden zu sein.

Offenbar war er dadurch derart eingeschüchtert, dass er dann einfach weiter die Rezepte belieferte – und das macht ihm das Gericht zum Vorwurf: er hätte den Arzt melden müssen … oder zumindest die Abgabe verweigern.

Zum Verhängnis wurde ihm bei dem Gerichtsfall aber noch etwas anderes: eine PTA in der Apotheker, deren Mann offenbar ein bekannter Drogenhändler war, bestellte und lieferte diesem kilogrammweise Lidocain. Die Mitarbeiterin will ihren Chef um Erlaubnis gebeten haben – mit Verweis auf einen angeblichen Schwager, der in Bosnien als Arzt arbeitet. Insgesamt gingen 350 kg Lidocain über den Ladentisch – die dann zum Strecken von Cocain verwendet wurden. Lidocain selber darf eigentlich verkauft werden, aber nicht, wenn das danach zum Herstellen (oder hier Strecken) von Drogen verwendet wird. Die Menge Lidocain ist denn auch den Behörden aufgefallen, die daraufhin die Apotheke überwachte und dem Apotheker wurde schliesslich zum Verhängnis, dass er in Ferienabwesenheit der PTA selber 20kg Lidocain bestellt und verkauft hat – zum Einkaufspreis.

Überhaupt … der Apotheker war alles andere als geschäftstüchtig: während der Arzt (gegen den ein separates Verfahren am laufen ist) einen luxuriösen Lebensstil führte, soll dieser die Medikamente nach vorläufigem Kenntnisstand nie bezahlt haben. Ein sechsstelliger Betrag wäre dann noch offen.

In der mündlichen Urteilsbegründung wurde festgestellt, die Initiative sei nicht von dem Apotheker ausgegangen und er habe auch keinen persönlichen Vorteil gehabt, sondern sogar „draufgezahlt“. Das Gericht gehe davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr vorliegt und der Verurteilte bereits seit langem alle Gesetze und Vorschriften exakt einhält.

„Wert“ war es das ganze sicherlich nicht. Aber (um etwas positives darüber zu sagen) zumindest zeigt es, dass wir Apotheker unseren Beruf (und die damit verbundenen Kontroll-Aufgaben) wirklich ernst nehmen sollten und dafür einstehen, wenn uns bei einem Rezept etwas seltsam vorkommt. Wir sind eben nicht bloss die Erfüllungsgehilfen des Arztes … schön, dass das hier so deutlich gesagt wird.

Quellen: Husumer Nachrichten: 3 Jahre Haftstrafe für Apotheker und Apotheke-ad-hoc: Apotheker hätte Arzt stoppen müssen

Werde ich demnächst durch einen Roboter ersetzt?

Der Frage ging eine Gruppe Forscher nach. Maschinen können ja heute schon erstaunliches – und da wird weiter-entwickelt. Alles werden sie dennoch nicht können. Ein Job ist umso sicherer vor Automatisierung je mehr man dabei mit (eigenen) Lösungen auf Probleme aufwarten muss, es nicht ohne persönlichen Kontakt mit anderen Menschen geht, man Verhandeln muss und je weniger man sich dabei in enge Stellen quetschen muss …

Daraus haben die Forscher dann eine Formel entwickelt und die sagt, dass ich als Apothekerin …

pharmarobo

Yay – … nur eine 1.2 % Chancen habe in dem nächsten 20 Jahren durch einen Roboter ersetzt zu werden. Naja – Roboter gibt es in der Apotheke ja schon … aber die sind dann wirklich nur für den Teil „in enge Stellen quetschen“ und die Ware rausholen zuständig.

Nicht so schön steht es um meinen Mann, der Mechaniker ist:

mechrobo

Hoppala – naja, in dem Fall gut, ist er selbstständig (und hat noch eine Frau, die arbeiten kann).

Wer selber nachschauen will, wie es um seinen Job steht, kann das hier: Will Your Job Be Done By A Machine?

(Ah ja – das sind natürlich grobe Schätzungen … und es können sich noch einige Sachen verändern, ausserdem gingen sie von den Verhältnissen in den USA aus), aber es ist doch Interessant zu sehen, wie sich manche die Zukunft vorstellen. … Jetzt bist Du vorgewarnt ;-)

Ist das das richtige?

Diese Frage kam vor ein paar Tagen auf Facebook bei einer anderen Apothekerin auf:

Scheinbar gesunde Frau kommt mit Rezept über Cefuroxim 500 12 Tbl.


“Soll es für die Blase sein?“ frage ich.


„Nein, meine Beine sind so schlapp. Ich habe einen grippalen Infekt.“ antwortet die Frau.


„Haben Sie auch Fieber oder andere Beschwerden?“

„Nein, nur müde Beine.“

Ich bin jetzt echt sprachlos, was soll man da Beraten??????
 „Der Doktor hat Ihnen großen Mist aufgeschrieben. Ich empfehle Ihnen ….. „ geht ja nun auch nicht.

Kleine Erklärung vorneweg für medizinische Laien: Cefuroxim ist ein Breitband-Antibiotikum. Es wirkt gegen Infektionen mit Bakterien. Gegen Viren wie bei den meisten Erkältungen nützen sie auch gar nichts. Es sollte nur eingesetzt werden, falls wirklich nötig – und nach Möglichkeit auch spezifisch gegen empfindliche Bakterien.  Der Grund dafür ist auch, dass sich Resistenzen bilden können – dann wirkt das Antibiotikum irgendwann nicht mehr. Als Antibiotikum hat es auch klassische Nebenwirkungen, da es häufig nicht nur die Bakterien kaputt macht, die es bekämpfen soll, sondern auch die, die nützlich für uns sind – zum Beispiel im Darm. Darum gibt es häufig Durchfall. Oder die in der Vaginalflora, darum gibt das nach Antibiotikumgabe gelegentlich Pilzinfektionen dort. In keiner Packungsbeilage wird sich aber finden, dass das gegen müde Beine wirkt. Und vom Wirkmechanismus her ist es auch nicht „off label“ dafür sinnvoll einzusetzen.

Also zurück zum Fall: Der Arzt verschreibt etwas, das keinen Sinn macht / nicht für diese Anwendung zugelassen ist … und in der Apotheke wird das bemerkt. Da gäbe es noch mehr Beispiele: Hustenmittel, obwohl kein Husten vorhanden, sondern nur Halsschmerzen, Tamsulosin (Mittel gegen benigne Prostatahyperplasie) bei einer Frau oder Silbertraubenkerzenextrakt (Mittel in der Menopause) bei einem Mann …

Wie soll man reagieren?

Man will ja nicht den Patienten gegen den Arzt aufhetzen. Oder den Arzt gegen die Apotheke aufbringen. … das spiegelt sich dann in Kommentaren der Apotheker wieder wie:

Den Doc muß ich dafür nicht anrufen. Der meint das schon ernst.

Und der Arzt blafft einen dann an „Ich hab mir schon was bei der Verschreibung gedacht“…. Danke für das nette Gespräch!

Ja, der Arzt hat das Verschreibungsrecht. Ja, er hat sich dabei wahrscheinlich etwas gedacht. Es gibt so etwas wie „off label use“  – das Tamsulosin zum Beispiel wird gelegentlich bei Harnsteinen auch bei Frauen eingesetzt, damit die besser abgehen. Vielleicht hat er auch nur etwas aufgeschrieben, weil der Patient unbedingt etwas wollte – und es einfach nichts gescheites gibt. Dann ist das wohl eine Art modernes Placebo.

Aber ich finde in so einem Fall, wo auffällt, dass Medikament und für was es wirken soll (die Indikation) einfach nicht zusammenpassen, da sollte die Apotheke den Arzt anrufen und nachfragen. Dafür sind die Apotheken da. Wir sind nicht nur Medikamentendispenser, wir sind medizinische Fachpersonen und unsere Aufgabe ist es sicher zu stellen, dass das richtige Medikament beim richtigen Patient landet und richtig angewendet wird. Das 4 Augen Prinzip hat seinen Grund.

Und ich finde, wenn der Arzt sich dabei was gedacht hat – dann kann er uns das „was“ ja auch sagen. Oder?

Das ist meine Meinung. Aber jetzt hätte ich gerne Eure Meinung dazu – in 2 kleinen Umfragen:

(Bitte besucht den Post um daran teilzunehmen!)

Für die Fachperson (Apotheker / Pharmaassistentin / PTA):

Für medizinische Laien / Patienten:

Und für die Ärzte habe ich den nächsten Post, wo sie sich auch gerne äussern dürfen.